Zustandekommen, Charakter und ökonomische Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Katharina Dröge, Harald Ebner, Matthias Gastel, Britta Haßelmann, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Cem Özdemir, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Jürgen Trittin, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Juni 2009 verhandelt die Europäische Union (EU) und Kanada über ein umfassendes Freihandels- und Investitionsschutzabkommen (CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement). Am 18. Oktober 2013 verkündeten der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, und der kanadische Premierminister, Stephen Harper, eine politische Einigung. Öffentlich bekannt wurden infolge der Einigung allerdings nur einige wenige Eckpunkte.
Eine Finalisierung der Rechtstexte steht zurzeit noch aus, der Zeitplan hierfür ist unklar. Unklar ist auch, wer am Ende Vertragspartner wird. Bisher wurden EU-Handelsabkommen in aller Regel jeweils als gemischte Abkommen geschlossen, jedoch scheint die Europäische Kommission im Falle des CETA einen Abschluss als ausschließliches EU-Abkommen anzustreben. Der Deutsche Bundestag und Bundesrat wären in diesem Fall nicht am Ratifizierungsprozess eines Abkommens beteiligt, das weitreichende Auswirkungen in den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten haben wird.
Große Sorge haben Verbraucher- und Umweltorganisationen gerade im Hinblick auf die getroffenen Vereinbarungen zum Investitionsschutz und mögliche Schadensersatzforderungen aufgrund nicht eingetroffener Gewinnerwartungen, z. B. wenn Umwelt-, Sozial- oder Verbraucherstandards angehoben werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Verhandlungsverlauf
Fragen40
Seit wann und in welcher Form war die Bundesregierung bisher in die Verhandlungen und in die Vorbereitungen zu den Verhandlungen eingebunden?
An welchen Sitzungen oder Arbeitstreffen war die Bundesregierung bisher direkt oder in Form von Ministerialbeamten an den Verhandlungen beteiligt (bitte nach Treffen, Anlass und Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?
Hatte die Bundesregierung während der laufenden Verhandlungen jederzeit Zugang zu allen Texten, die auch der Europäischen Kommission vorlagen, inklusive den Verhandlungsangeboten der kanadischen Seite, und wie wurde bzw. wird der Zugang zu diesen Dokumenten gestaltet?
Wenn nein, wurde ein solcher Zugang zu den Texten von der Bundesregierung eingefordert, und mit welchem Ergebnis?
In welcher Weise und in welchem Umfang wird die Bundesregierung über Treffen auf „technischer Ebene“ und „Expertensitzungen“ zwischen den offiziellen Verhandlungsrunden informiert, und wie hat sie diese Informationen bisher an den Deutschen Bundestag weitergeleitet?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die bisherige Einbindung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in die Verhandlungen als ausreichend an auch vor dem Hintergrund, dass die kanadischen Provinzen nach Information der Fragesteller zum Teil direkt an den Verhandlungsrunden beteiligt waren in Bereichen, die ihre Kompetenzen berühren?
Wie waren bzw. sind die Bundesländer und die Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung in die Verhandlungen in den Bereichen eingebunden, die ihre Kompetenzen berühren?
Waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung Interessenvertreter aus Industrie oder Verbänden an den Verhandlungen beteiligt, und wenn ja, wer (Name, Organisation), und in welchen Arbeitsgruppen bzw. Strukturen?
Welche Gespräche und/oder Konsultationen hat die Bundesregierung vor und während der Verhandlungen mit Industrie- bzw. Verbändevertretern in Bezug auf das CETA bislang geführt (bitte mit Datum, Name des Gesprächspartners bzw. Organisation und Anlass auflisten)?
Welche Gespräche und/oder Konsultationen hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung vor und während der Verhandlungen im Hinblick auf das CETA geführt (bitte mit Datum, Name des Gesprächspartners bzw. Organisation und Anlass auflisten)?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das quantitative und qualitative Verhältnis zwischen Industrievertretern und Vertretern von zivilgesellschaftlichen Organisationen bei den Gesprächspartnern dar, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus (Anzahl und Dauer der Gespräche, Rang der Gesprächspartnerinnen und -partner)?
Hält die Bundesregierung die Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft bei den CETA-Verhandlungen für ausreichend, und wenn ja, warum?
Was hat die Bundesregierung ihrerseits bisher unternommen, um die Zivilgesellschaft bzw. weitere Interessenvertreter in Deutschland einzubinden?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor bzw. während der Verhandlungen Vertreterinnen oder Vertreter von Entwicklungs- und Schwellenländer zu dem Vorhaben gehört?
Wenn ja, welche Bedenken wurden vorgebracht, und wie wurde diesen Rechnung getragen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der weitere Zeitplan für den Abschluss des Abkommens auf Ebene der Europäischen Union und für die Ratifizierung?
Ging die Bundesregierung bei Verhandlungsbeginn davon aus, dass es sich beim CETA um ein gemischtes Abkommen handeln würde, bei dem die Mitgliedstaaten neben der EU auch Vertragspartner werden würden?
Ergaben sich mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Änderungen hinsichtlich der Kompetenzen in Rechtsbereichen, die von dem Abkommen berührt sind?
Wenn ja, in welchen Rechtsbereichen fanden welche Kompetenzverschiebungen statt?
Geht die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass das CETA in Form eines gemischten Abkommens abgeschlossen wird?
Wenn ja, warum?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, wenn das Abkommen nicht als gemischtes Abkommen zustande kommt?
Gibt es aktuell unterschiedliche Auffassungen zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung beziehungsweise weiteren Mitgliedstaaten über die Rechtsform des Abkommens, und wenn ja, worin gründen diese?
Ist der Bundesregierung bekannt, für welche Dauer die Investitionsschutzkapitel des Vertrags angelegt sind und ob, und wenn ja, welche Kündigungsfristen und -bedingungen für die EU oder einzelne Mitgliedstaaten hierfür vorgesehen sind?
Welche Kündigungsfristen und/oder -bedingungen hielte die Bundesregierung für wünschenswert, beispielsweise auch hinsichtlich der Dauer, für die der Investitionsschutz nach Kündigung fortbesteht?
Unterstützt die Bundesregierung angesichts der öffentlichen Debatte insbesondere zu den Investmentklauseln und der von der Europäischen Kommission angekündigten Konsultation zum Investmentkapitel vom TTIP (Freihandelsabkommen mit den USA) einen Verhandlungsstopp und/oder die Neuverhandlung einzelner Teile vom CETA, und wenn ja, für welche Teile?
Wenn nein, warum nicht?
War das Abkommen nach Informationen der Bundesregierung von vornherein als Freihandels- und Investitionsschutzabkommen angelegt, oder kam der Investitionsschutz im Laufe der Verhandlungen dazu?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Sind der Bundesregierung Fälle von Investoren aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bekannt, denen in Kanada Eigentumsrechte verwehrt wurden?
Wenn nein, wie begründet sich die Notwendigkeit eines Kapitels zum Investitionsschutz im CETA aus Sicht der Bundesregierung?
Welche Vorteile und welche Nachteile ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der Einbeziehung des Investitionsschutzes sowie außergerichtlicher Schiedsverfahren in das Abkommen?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass entsprechend dem Vorschlag der Europäischen Kommission einer Konsultation über Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) in den TTIP-Verhandlungen auch eine Konsultation im Rahmen der CETA-Verhandlungen durchgeführt wird?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Textpassagen, die als Grundlage für die Konsultation dienen, in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung gestellt werden?
Hat sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission deutlich gegen eine Aufnahme von Investorenschutzklauseln sowie Investor-Staat-Klagerechten in das CETA-Abkommen eingesetzt?
Wann, wie, und mit welchem Ergebnis?
Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission für einen Abschluss des CETA-Vertrages ohne ein Investitionsschutzkapitel ein?
Wird die Bundesregierung eine Ratifizierung des CETA-Abkommens auch dann anstreben, wenn dieses einen ISDS-Mechanismus vorsieht?
Darf es nach Auffassung der Bundesregierung zu der Auflegung zur Ratifizierung oder einem vorläufigen Inkrafttreten eines Investitionsabkommens im Rahmen vom CETA kommen, bevor EU-intern strittige Fragen der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament abschließend geregelt sind?
Für wie groß hält die Bundesregierung die präjudizierende Wirkung des Abkommens im Hinblick auf künftige Standardsetzung?
Wird die Setzung anspruchsvollerer sozialer, ökologischer und anderer Standards (z. B. Tierschutz) künftig noch möglich sein, ohne dass Investoren Schadensersatz für möglicherweise entgangene Gewinne einfordern?
Welche Regelungen werden im CETA getroffen, um zu vermeiden, dass Unternehmen, die ihren Hauptsitz in der EU haben, über Tochterunternehmen in Kanada Investitionsschutzklagen gegen die EU bzw. deren Mitgliedstaaten anstrengen (vgl. den Fall Lone Pine gegen Kanada unter dem Nordamerikanische Freihandelsabkommen – NAFTA)?
Ist im Investitionsschutzteil vom CETA eine „umbrella clause“ vorgesehen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Frage der Aufnahme einer solchen Klausel in das Abkommen?
Wird der Vertrag nach Kenntnis der Bundesregierung Regelungen zum „fair and equitable treatment“ sowie zu „indirect expropriation“ enthalten, und wenn ja, wie werden diese Begriffe im Vertrag definiert?
Inwieweit sieht die Bundesregierung das Potenzial eines Missbrauchs dieser Formulierungen, um Gesetzesvorhaben zu be- oder verhindern, und welche Vorkehrungen werden getroffen, um einen Missbrauch zu verhindern?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Portfolio- und Spekulationskapital von den Investitionsschutzvereinbarungen erfasst, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Wachstumsberechnungen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem CETA (siehe MEMO der Europäischen Kommission vom 18. Oktober 2013), wonach das Freihandelsabkommen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU um bis zu 11,6 Mrd. Euro jährlich steigern würde, und hat die Bundesregierung darüber hinaus eigene Wachstumsberechnungen angestellt?
Welcher Anteil an den prognostizierten BIP-Steigerungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Berechnungen dem Abbau tarifärer, welcher dem Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse zugerechnet?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich das prognostizierte Wachstum auf die Mitgliedstaaten verteilen würde?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche negative Wachstumseffekte durch das Abkommen in den Mitgliedstaaten der EU, und wenn ja, um welche Effekte in welchen Ländern handelt es sich dabei?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in welche Richtung und in welcher Größenordnung sich die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse durch das CETA verändern würden (bitte insgesamt sowie separat für die Handels- und Dienstleistungsbilanz angeben)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Mitgliedstaaten der EU durch das CETA eine Steigerung ihrer kurz-, mittel- und langfristigen Leistungsbilanz erfahren würden?
Inwiefern und unter welchen Voraussetzungen könnte das CETA nach Einschätzung der Bundesregierung zur Milderung der wirtschaftlichen Ungleichgewichte innerhalb der EU und zur Bewältigung der Eurokrise beitragen?
Wären nach Auffassung der Bundesregierung auch negative Auswirkungen durch das CETA auf die Konsolidierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen innerhalb der Eurozone möglich, und wenn ja, welche, und welche Vorkehrungen werden getroffen, um Risiken für die Konsolidierung zu vermeiden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie die Auswirkungen des Abkommens auf die Import- und Exportvolumina von Lebensmitteln zwischen der EU und Kanada in Euro und in Kilogramm wären (bitte nach zweistelliger „Standard International Trade Classification“ – SITC – 00 bis 09 aufschlüsseln)?
Welche Studien zu den Auswirkungen auf das europäische Verbraucherpreisniveau für Waren und für Dienstleistungen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Auswirkungen das CETA auf die Handelsströme der EU mit Drittstaaten hätte (bitte nach Industrienationen, Schwellen- und Entwicklungsländern aufschlüsseln)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, insbesondere im Hinblick auf entwicklungspolitische Ziele und das Prinzip der Meistbegünstigung im Welthandel?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Sektoren in Deutschland und in der EU besonders vom CETA profitieren und wachsen würden und welche gegebenenfalls Umstrukturierungen vornehmen müssten bzw. schrumpfen würden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie sich das CETA auf die durchschnittlichen Umsatz- und Beschäftigungszahlen kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie großer Unternehmen auswirken würde (bitte nach Sektoren aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Arbeitsplätze durch das CETA in der gesamten EU und in Deutschland neu entstehen würden und wie viele durch Verdrängung weniger wettbewerbsfähiger Unternehmen verloren gehen würden?
Liegen hierzu Zahlen für sämtliche Mitgliedstaaten der EU vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in welcher Größenordnung in Euro und in Prozent zum bisherigen Investitionsvolumen kanadische Direktinvestitionen in Europa und europäische Direktinvestitionen in Kanada durch das CETA steigen würden?