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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

B 4-Ausbau - gültige Alternativanmeldung zur A 39

Notwendige Nachmeldungen für den Ausbau der B 4 zum Bundesverkehrswegeplan 2015 zur Erfüllung des Kriteriums der Kapazitätserweiterung sowie zur Prüfung und Bewertung als vollwertige Alternative zum Neubau der A 39<br /> (insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

24.03.2014

Antwortdauer

11 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 18/80513.03.2014

B-4-Ausbau – gültige Alternativanmeldung zur A 39

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Julia Verlinden, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Land Niedersachsen hat zum Bundesverkehrswegeplan 2015 den 2+1-Ausbau der B 4 als Alternative zur A 39 angemeldet. Die A 39 ist unter der Nummer 800107 als Gesamtprojekt und die Alternative B 4 unter der Nummer 800139 als Gesamtprojekt angemeldet. In der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/220) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag heißt es auf die Frage „Werden die 2+1-Lösungen, die den Anbau einer Fahrspur vorsehen und gemäß den Richtlinien keine Kapazitätserweiterung darstellen, generell oder in Einzelfällen im Rahmen der Bedarfsplanung entschieden?“: „Nur wesentlich kapazitätssteigernde Maßnahmen sind Gegenstand der Bedarfsplanung. Dazu gehören nicht die sogenannten 2+1-Lösungen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die durch das Land Niedersachsen erfolgte Anmeldung der B 4 unter der Nummer 800139 zum Bundesverkehrswegeplan 2015 kapazitätserweiternd und damit Gegenstand der Bedarfsplanung durch den Bund?

2

In welcher Form sind aus Sicht der Bundesregierung Nachmeldungen notwendig, damit der Ausbau der B 4 das Kriterium der Kapazitätserweiterung erfüllt und die B 4 als Gesamtprojekt unter der Nummer 800139 als vollwertige Alternative zum Neubau der A 39 durch den Bund geprüft und bewertet wird?

3

Wie bewertet die Bundesregierung einen 2+2-Ausbau der B 4 als Alternative zur A 39 und angesichts des Kriteriums der Kapazitätserweiterung?

Berlin, den 13. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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