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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Wissenschaftliche Grundlagen für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Vorlage der EEG-Novelle vor dem EEG-Erfahrungsbericht: beauftragte Vorhaben und erteilte Zuwendungen für deren Erarbeitungen, beteiligte Auftragnehmer, geplante Veröffentlichungen, wissenschaftliche Unterlegung der im Gesetzentwurf angenommenen Zahlen, energiewirtschaftliche, volkswirtschaftliche und klimabilanzielle Gesamtbetrachtungen, Gesamtausbaukorridor und Ausbauziele, beteiligte wissenschaftliche Institutionen, Begründungen für die Vergütungsstruktur, insbes. bei Windkraft, mögliche Auswirkungen auf die Kreditfinanzierung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

15.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/80313.03.2014

Wissenschaftliche Grundlagen für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach § 65 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 den Erfahrungsbericht zum EEG vorlegen. Der EEG-Erfahrungsbericht soll die Grundlage für Änderungen und Weiterentwicklungen des EEG bilden. Nach der aktuellen Zeitplanung der Bundesregierung würden somit die Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess der Bundesregierung erst nach Inkrafttreten des neuen EEG vorliegen.

Mit der Versendung des Referentenentwurfs zum EEG hat die Bundesregierung Zahlen für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien veröffentlicht. Der Deutsche Bundestag muss seitens der Bundesregierung so informiert werden, dass dieser auf der gleichen Daten- und Informationsgrundlage entscheiden kann, ob ein Änderungsbedarf gegenüber dem Kabinettsbeschluss besteht, der für den 9. April 2014 vorgesehen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Vorhaben hat die Bundesregierung zur Erarbeitung der EEG-Novelle bzw. des EEG-Erfahrungsberichtes in den letzten vier Jahren beauftragt bzw. für welche hat sie Zuwendungen erteilt (bitte für jedes Projekt Laufzeit, Zeitpunkt der geplanten bzw. erfolgten Abgaben der Zwischen- und Endberichte, Name des Vorhabens sowie Auftragnehmer und Auftragsvolumen auflisten)?

2

Welche Auftragnehmer sind nach Informationen der Bundesregierung an mehreren Vorhaben beteiligt, und welche Vergütungsvolumina summieren sich dabei nach Informationen der Bundesregierung für diese Institutionen?

3

Wann wurden bzw. werden nach Informationen der Bundesregierung die Zwischen- und Endberichte der einzelnen Vorhaben veröffentlicht? Wenn keine Veröffentlichung erfolgt, warum nicht?

4

Durch welche der in Frage 1 genannten Vorhaben (bitte mit Kapitelangaben) werden die von der Bundesregierung im Gesetzentwurf angenommenen Zahlen (Ausbaukorridore, Vergütungssätze, Degressionen, vorgesehene Belastung der Eigenstromerzeugung mit EEG-Umlage etc.) wissenschaftlich unterlegt?

5

Welche energiewirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und klimabilanziellen Gesamtbetrachtungen wurden nach Informationen der Bundesregierung zur Ableitung des Gesamtausbaukorridors sowie der Ausbaupfade für die einzelnen Bereiche der erneuerbaren Energien (Windenergie On- und Offshore, Photovoltaik, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft) herangezogen? Welche weiteren Ausbauziele (Energieeffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung, Annahmen zum Stromverbrauch) wurden nach Informationen der Bundesregierung unterstellt?

6

Welche alternativen Ausbaupfade inkl. der Spartenkorridore wurden nach Informationen der Bundesregierung untersucht? Welche energiewirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen sowie klimabilanziellen Nachteile bei diesen Pfaden haben nach Informationen der Bundesregierung zur Entscheidung für den nun vorgelegten Ausbaukorridor geführt?

7

Inwieweit sind nach Informationen der Bundesregierung neben den beauftragten wissenschaftlichen Institutionen weitere Institutionen beratend in diesen Fragestellungen für das federführende Ministerium tätig?

8

Aus welchen wissenschaftlichen Untersuchungen ergibt sich nach Informationen der Bundesregierung die neue Vergütungshöhe für alle Sparten, insbesondere die Vergütungsstruktur bei Windenergie an Land sowie die Systematik der Degression in § 20d des Entwurfs für das EEG 2014?

9

Was ist nach Informationen der Bundesregierung die wissenschaftliche Grundlage für den Verlauf der Vergütungsdegression im Bereich Windkraft an Land im Entwurf für das EEG 2014?

10

Wie wird die unterschiedlich hohe Degressionsdynamik der Vergütungssätze für Referenzerträge ober- und unterhalb von 95 Prozent begründet? Wie wird die unterschiedlich hohe Degressionsdynamik der Vergütungssätze für Referenzerträge ober- und unterhalb von 120 Prozent im Einzelnen sachlich begründet?

11

Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und ggf. welche Änderungen Banken und andere Finanziers bei der Kreditfinanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen aufgrund der nach dem Entwurf für das EEG 2014 absehbaren Neufassung der Vergütungssätze vornehmen werden, und wie sind diese Informationen in die Kalkulation der neuen Vergütungssätze eingeflossen?

Berlin, den 13. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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