Rentenpläne der Bundesregierung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/629)
der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zu den geplanten neuen Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung lässt mehr Fragen offen, als er Antworten gibt. So wird nicht systematisch offengelegt, wie hoch die Gesamtbelastung durch die geplanten Reformen ist, wie sich die jeweiligen Belastungen auf Beitragszahlerinnen und -zahler, Rentnerinnen und -rentner, die öffentlichen Haushalte sowie die Sozialversicherungsträger auswirken und welche Prognosen über die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen den Kostenschätzungen zugrunde liegen.
Die auch zwischen den Koalitionspartnern CDU, CSU und SPD viel diskutierte Gefahr einer Zunahme von Frühverrentungen findet im Kostentableau des Gesetzentwurfs keine Berücksichtigung.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/629) schafft in dieser Hinsicht keine Klarheit. Es fehlt auch weiterhin an einer systematischen und transparenten Aufzählung des betroffenen Personenkreises sowie der kalkulierten Kostenbelastungen. Auf dieser Grundlage wird es dem Gesetzgeber verunmöglicht, eine voll informierte Entscheidung über das alsbald abzustimmende Gesetz zu treffen.
Auch innerhalb der Koalitionsfraktionen werden Fragen lauter, ob die Prioritäten bei den rentenpolitischen Vorhaben angesichts sinkender Erwerbsminderungsrenten richtig gesetzt wurden. Die Bundesregierung wird sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren damit auseinandersetzen müssen, warum die – nach den Worten der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) – „sozialpolitisch vordringlichste Aufgabe“, die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos, nicht auch vordringlich behandelt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Ist es richtig, dass dem Bundeshaushalt bis zum Jahr 2030
a) durch einen erhöhten Bundeszuschuss aufgrund eines höheren Beitragssatzes zusätzliche Kosten in Höhe von fast 20 Mrd. Euro entstehen, und wenn nein, warum nicht,
b) durch eine höhere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kindererziehungszeiten für Geburten vor dem Jahr 1992 ab dem Jahr 2019 weitere Kosten in Höhe von rund 20 Mrd. Euro entstehen, und wenn nein, warum nicht,
c) Steuermindereinnahmen entstehen, weil die erwartbaren Steuerausfälle aufgrund des höheren Sonderausgabenabzugs nicht vollständig durch höhere Steuerzahlungen der Rentnerinnen und Rentner kompensiert werden, und wenn nein, warum nicht,
d) Steuermindereinnahmen entstehen, weil auf alle Renten von Personen, die als besonders langjährig Versicherte vorzeitig in Rente gehen, dauerhaft ein um bis zu 4 Prozentpunkte niedrigerer Steuersatz erhoben wird (siehe Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung vom 17. Januar 2014 zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz anlässlich der Besprechung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20. Januar 2014),
e) durch höhere Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte des Bundes knapp 225 Mio. Euro zusätzliche Kosten entstehen, und wenn nein, warum nicht?
Ist es richtig, dass bis zum Jahr 2030 aufgrund höherer Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
a) den Ländern Kosten in Höhe von knapp 900 Mio. Euro und
b) den Kommunen Kosten in Höhe von rund 1,65 Mrd. Euro entstehen, und wenn nein, warum nicht?
Ist es richtig, dass die Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030
a) von den Beitragszahlerinnen und -zahlern durch höhere Beitragssätze in Höhe von über 70 Mrd. Euro finanziert werden, und wenn nein, warum nicht,
b) von den Rentnerinnen und Rentnern durch ein geringeres Rentenniveau in Höhe von rund 55 Mrd. Euro finanziert werden, und wenn nein, warum nicht sowie
c) durch einen erhöhten Bundeszuschuss in Höhe von fast 40 Mrd. Euro finanziert werden, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, auch Arbeitslose an der Finanzierung des Rentenpakets zu beteiligen, indem nach Einsparmöglichkeiten bei den – im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingestellten – Mitteln für die Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesucht wird (siehe Interview mit dem Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU Dr. Michael Fuchs im Deutschlandfunk, 26. Februar 2014)?
Ist es richtig, dass die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte zu zusätzlichen Kosten in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von Beitragsausfällen führt, die sich bis zum Jahr 2030 auf annähernd 10 Mrd. Euro summieren, und wenn nein, warum nicht?
Ist es richtig, dass den Trägern der Deutschen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 durch die Rentenpläne insgesamt 22,55 Mio. Euro Verwaltungsaufwand entstehen, und wenn nein, warum nicht?
a) Ist es richtig anzunehmen, dass die Ausfälle von Beiträgen zur gesetzliche Kranken- sowie zur sozialen Pflegeversicherung durch früher in Rente gehende Personen sowie die Beitragsmindereinnahmen aufgrund einer stärkeren Senkung des Sicherungsniveaus bis zum Jahr 2030 die höheren Beitragseinnahmen aufgrund der höheren (beitragspflichtigen) Rentenleistungen überwiegen, und wenn nein, warum nicht?
b) Wie hoch sind die Be- und Entlastungen durch das geplante Rentenpaket in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung jeweils in den Jahren 2018 bis 2030?
Ist es richtig, dass vor dem Hintergrund der Fragen 1 bis 7 die Gesamtbelastung durch das Rentenpaket auch ohne die möglichen Folgekosten einer Frühverrentung vor dem 63. Lebensjahr bei insgesamt deutlich über 175 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030 liegt, und wenn nein, warum nicht?
Wie hoch sind die Mehrausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung für die jeweiligen Jahre 2021 bis einschließlich 2029 für die Posten
a) Kindererziehungszeiten,
b) besonders langjährig Versicherte,
c) Erwerbsminderungsrente und
d) Rehabilitationsbudget?
Wie entwickeln sich auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Beitragssatz sowie das Sicherungsniveau in den jeweiligen Jahren 2021 bis einschließlich 2029?
Ist es richtig, dass die mögliche Gefahr einer Zunahme von Frühverrentungen im Kostentableau des vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 27. Januar 2014 keine Berücksichtigung findet, und wenn ja, warum nicht?
a) Wie viele anspruchsberechtigte Personen liegen den im Gesetzentwurf prognostizierten Kosten für die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte zugrunde (bitte differenziert für die jeweiligen Jahre 2014 bis 2030)?
b) Wie viele Personen der Altersgruppe 55 bis 63 Jahre, die grundsätzlich die 45 Beitragsjahre erreichen können, weisen der Versichertenkontenstichprobe 2011 zufolge Zeiten des Arbeitslosenbezugs auf (bitte nach Dauer des Bezugs differenziert)?
Wie entwickelt sich der dem Kostentableau des vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 27. Januar 2014 zugrunde liegenden Prognose folgend
a) die Anzahl der Zugänge in Altersrente,
b) die Zahl der Anspruchsberechtigten von der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren und
c) die Zahl der Anspruchsberechtigten von der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren, die durch die neue Maßnahme zusätzlich früher in Rente gehen (bitte jeweils differenziert für die jeweiligen Jahre 2014 bis 2030)?
Wie teilen sich die einzelnen Kostenpositionen einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte, die ausweislich des Gesetzentwurfs beginnend im Jahr 2014 von 0,9 Mrd. Euro auf 3,1 Mrd. Euro im Jahr 2030 ansteigen, zwischen
a) Kosten für zusätzliche Rentenzahlungen vom 63. bis zum 65. Lebensjahr
und
b) Kosten für nicht mehr erfolgte Abschlagszahlungen vom 63. Lebensjahr bis zum Lebensende auf (bitte jeweils differenziert für die jeweiligen Jahre 2014 bis 2030)?
a) Mit wie vielen zusätzlichen älteren Leistungsbezieherinnen und -beziehern rechnet die Bundesregierung, sollte im parlamentarischen Verfahren keine verfassungskonforme Regelung gefunden werden, die eine mögliche Frühverrentung verhindert?
b) Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung, sollte im parlamentarischen Verfahren keine verfassungskonforme Regelung gefunden werden, die eine mögliche Frühverrentung verhindert, und für wie realistisch schätzt die Bundesregierung die Prognose der Bundesagentur für Arbeit ein, wonach zusätzliche Kosten von bis zu weit mehr als 1 Mrd. Euro pro Jahr drohen, sollte die Rente ab 63 Jahren unverändert Gesetz werden (siehe Artikel „Arbeitsagentur warnt vor Extrakosten in Milliardenhöhe“ auf www.sueddeutsche.de, 20. Februar 2014)?
a) Welche Alternativen zur im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelung, wonach solche Personen von der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren profitieren, die insgesamt 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes aufweisen (inklusive kurzzeitiger arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen, Weiterbildung, Kurzarbeit oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers), werden derzeit gerechnet (siehe Artikel „Miese Stimmung in den Wahlkreisen“ im Handelsblatt, 25. Februar 2014), und welche finanziellen Auswirkungen haben diese jeweils?
b) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren verändern, sollten Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld nur bis zum 1. Januar 2014 berücksichtigt werden (sog. Stichtagsregelung), und welche finanziellen Auswirkungen hätte dies?
c) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren verändern, sollten alle Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld mit bis zu fünf Jahren berücksichtigt werden (bitte nach Ost- und Westdeutschland differenziert), und welche finanziellen Auswirkungen hätte dies?
d) Ist es richtig, dass bei einer Berücksichtigung aller Arbeitslosenzeiten aus verfassungsrechtlichen Gründen auch andere unbewertete Anrechnungszeiten Eingang in die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren, etwa Ausbildungszeiten, finden müssten (siehe Artikel „Nahles schickt Zigtausende früher in Rente“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 26. Februar 2014), und wenn nein, warum nicht?
e) Ist es richtig, dass bei einer Regelung „45 Versicherungsjahre mit mindestens 40 Beitragsjahren“ fast 40 Prozent eines Rentenjahrgangs von der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren profitieren und die Kosten noch einmal um die Hälfte steigen würden (siehe Artikel „Nahles schickt Zigtausende früher in Rente“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 26. Februar 2014), und wenn nein, warum nicht?
f) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren verändern, sollten Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld (nicht jedoch Arbeitslosengeld II) mit bis zu fünf Jahren berücksichtigt werden, und welche finanziellen Auswirkungen hätte dies?
g) Welche Auswirkungen hätte nach den bisherigen Erfahrungen eine Wiedereinführung der Erstattungspflicht auf die Beschäftigung der älteren Arbeitnehmerinnen und -nehmer bis zum 63. Lebensjahr, und inwiefern könnte eine solche Wiedereinführung mögliche Frühverrentungen verhindern?
h) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten ändern, würde die abschlagfreie Rente nicht ab 63 Jahren, sondern erst nach 63 Jahren und drei Monaten gezahlt werden, und welche finanziellen Auswirkungen hätte dies?
i) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren verändern, sollte gänzlich auf die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit verzichtet werden, und welche finanziellen Auswirkungen hätte dies?
j) Wie würde sich die Zahl der jährlich mindestens 200 000 Begünstigten einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren verändern, sollte bei Datenproblemen bezüglich der Differenzierung zwischen Arbeitslosengeld und -hilfe dem Vorschlag des CDU-Abgeordneten Peter Weiß folgend jedem Versicherten pauschal ein Jahr Arbeitslosigkeit angerechnet werden (siehe Artikel „Grüne: Rentenpläne werden noch teurer“ in der Stuttgarter Zeitung, 25. Februar 2014), und inwiefern plant die Bundesregierung eine solche Lösung?
Inwiefern können die Krankenkassen die gesamte Datenlücke schließen, um zwischen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe differenzieren zu können, und inwiefern ist eine problemlose Übernahme dieser Daten der Krankenkassen möglich?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die langfristige Absenkung des Sicherungsniveaus infolge der Maßnahmen des Rentenpakets mit einer Zunahme von Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu rechnen, und wenn ja, welche finanziellen Auswirkungen hätte dies?
Wenn nein, warum nicht?
Wie haben sich seit dem Jahr 1993 die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge der Renten wegen Erwerbsminderung sowie die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge der Renten wegen Alters entwickelt (nur Rentenzugänge)?
Wie viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner lagen im letzten Jahr, zu dem statistische Angaben vorliegen, mit ihren Zahlbeträgen unterhalb der Armutsrisikogrenze (bitte absolut und als Anteil an allen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern ausweisen)?
Wie viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner haben im letzten Jahr, zu dem statistische Angaben vorliegen, Leistungen der Grundsicherung im Alter bezogen?
Inwiefern wird die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren auf die Kritik der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) eingehen, die geplanten Neuregelungen bei der Erwerbsminderungsrente seien „eine eher bescheidene Korrektur“, es müsse eine „etwas andere Gewichtung der Bestandteile des Rentenpakets vorgenommen werden“ und die „sozialpolitisch vordringlichste Aufgabe, die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos“, müsse „auch als vordringliche Aufgabe erkannt werden“ (CDA-Vorschlag „Erwerbsminderungsrente verbessern. Sozialpolitisch wichtige Aufgabe innerhalb des Rentenpakets stärker gewichten“, 26. Februar 2014)?