[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1028
18. Wahlperiode 03.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen,
Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/836 –
Serienfund von Erddepots mit Waffen und Sprengstoff im Jahr 2009
in mehreren Bundesländern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Mai 2008 erschoss sich in Bayreuth der vermeintlich Obdachlose M. K.,
nachdem er im Rahmen einer Polizeikontrolle das Feuer eröffnete und einen
Polizisten schwer verletzte. In seinem Rucksack fanden die Beamten
Unterlagen, die zu mehreren Erddepots u. a. in Bayern, Sachsen, Thüringen,
Brandenburg und Österreich führten. In den Erddepots wurden Waffen,
Sprengvorrichtungen, Ausrüstungsgegenstände, Uniformteile und Unterlagen sichergestellt
(
www.kurier.at vom 13. Dezember 2011 „Terroristenlager in Österreich“,
www.frankenpost.de vom 19. September 2009 „Waffennarr füllt Erddepots
randvoll“,
www.rp-online.de vom 18. September 2009 „Obdachloser hortet
Sprengstoff“).
1. Wer führte aufseiten des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie nach Kenntnis
der Bundesregierung der Polizeidienststellen in den Ländern, der
Staatsanwaltschaften und der Generalbundesanwaltschaft zu diesem Vorgang
jeweils in welchem Zeitraum, unter welchem Tatverdacht und mit welchem
Ergebnis Ermittlungen?
Die Kriminalpolizeiinspektion Bayreuth führte unter Sachleitung der
Staatsanwaltschaft Bayreuth seit dem 25. Mai 2008 ein Ermittlungsverfahren wegen
Verdachts des versuchten Mordes zum Nachteil zweier Polizeibeamter gegen M. K.
Dieses Ermittlungsverfahren ist im August 2008 wegen des Todes des
Beschuldigten eingestellt worden.
Das Bundeskriminalamt (BKA) war mit dem oben genannten Sachverhalt
fachlich/inhaltlich nur in seiner Funktion als kriminalpolizeilicher Zentralstelle
befasst.
Wegen des Auffindens von Depots mit Waffen und Sprengstoff in verschiedenen
Bundesländern im Jahr 2009 im Nachgang zur Selbsttötung des M. K. am
25. Mai 2008 in Bayreuth hat der Generalbundesanwalt am 27. Dezember 2011 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. April 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1028 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeeinen Vorgang zur Überprüfung eingeleitet, ob der Sachverhalt Anhaltspunkte
für eine in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallende Straftat bietet.
Anlass der Einleitung dieses Vorgangs war die Übersendung verschiedener
Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth aus deren Ermittlungsverfahren
gegen M. K. wegen versuchten Mordes am 21. Dezember 2011.
Ausweislich der von der Staatsanwaltschaft Bayreuth übermittelten Unterlagen
hatte sich der wohnsitzlose M. K. am 25. Mai 2008 bei einer Kontrolle von
Polizeibeamten der Polizeiinspektion Bayreuth im dortigen Stadtgebiet mit
einem Reisepass ausgewiesen, dessen Gültigkeit abgelaufen war. Nachdem ihm
gegenüber die vorläufige Festnahme erklärt worden war, eröffnete M. K. mit
einer Pistole „Walter PP“ das Feuer auf die Polizeibeamten und erschoss sich
nach einem weiteren Schusswechsel selbst.
Die Prüfung des Generalbundesanwalts hat keine Anhaltspunkte für eine in
seine Zuständigkeit fallende Straftat erbracht.
2. Wer führte nach Kenntnis der Bundesregierung aufseiten der Sicherheits-
und Strafverfolgungsbehörden in Österreich die Ermittlungen, und liegen
der Bundesregierung die Ergebnisse dieser Ermittlungen vor?
Wie sehen die Ergebnisse ggf. aus?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
3. Wie viele Erddepots wurden im Verlaufe der Ermittlungen aufgefunden, wo
befanden sich diese, und welche Sicherheitsbehörden waren an den
Sicherstellungsmaßnahmen beteiligt?
M. K. führte am 25. Mai 2008 handgezeichnete Landkarten mit sich, auf denen
die Lage von 37 Erddepots in Bayern, Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Berlin
und Österreich verzeichnet waren. Die Ortsangaben waren unter Verwendung
eines Zahlencodes verschlüsselt. Nachdem die Entschlüsselung im Jahr 2009
gelungen war, konnten 30 Depots lokalisiert werden. Zwei Depots hatte M. K.
selbst bereits aufgelöst, fünf weitere wurden bis heute nicht aufgefunden. In
einigen Depots wurden neben Bekleidungsstücken, Campingausrüstung, CDs
mit Volksmusik, Kfz-Kennzeichen auch Patronen, ein Lauf Kaliber 7,65 mm,
Handgranaten, Sprengstoff, Sprengbehälter, Zeitzünder und eine Gaspistole
sichergestellt. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor.
4. Konnten die aufgefundenen Asservate (Waffen, Sprengvorrichtungen etc.)
einschließlich der von M. K. zur Selbsttötung benutzten Schusswaffe
anderen Straftaten bzw. bereits geführten Ermittlungsverfahren zugeordnet
werden, und wenn ja, betreffend welcher Delikte und geführt von welcher
Behörde?
Im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Trio wurden von der
SoKo Bosporus des Landeskriminalamts Bayern und dem BKA Ermittlungen
durchgeführt, ob ein Zusammenhang mit den Straftaten des
„Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) besteht. Bereits im September 2009 hatte die SoKo
Bosporus die DNA von M. K. mit dem Gesamtbestand der zu allen „Ceska-
Morden“ vorliegenden DNA und die bei M. K. und in den Depots sichergestellte
Munition mit der Munition, die von den Tätern der „Ceska-Morde“ verwendet
wurde, abgeglichen. Übereinstimmungen wurden nicht festgestellt. Die von
M. K. am 25. Mai 2008 mitgeführte Schusswaffe wurde 1985 bei einem
Diebstahl in Itzehoe entwendet. Wie M. K. in ihren Besitz kam, ist ungeklärt. Ermitt-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1028lungen zu der bei M. K. und den in den Depots aufgefundenen Waffen und
Waffenteilen haben keine Erkenntnisse darüber erbracht, dass die Schusswaffen bei
anderen Straftaten eingesetzt worden sind.
Ebenso wenig konnte ein Bezug zwischen den von M. K. angelegten Erddepots
zu den Taten des „NSU“, insbesondere zu den Personen Mundlos, Böhnhardt
und Zschäpe hergestellt werden. Ein Vergleich der in den Erddepots des M. K.
gefundenen Sprengvorrichtungen mit der bei dem – dem „NSU“ zugerechneten –
Anschlag am 9. Juni 2004 in der Keupstraße 29 bis 31 in 51063 Köln verbauten
Sprengvorrichtung hat ausweislich der kriminaltechnischen Untersuchungen
keine belastenden Anhaltspunkte ergeben.
Es lagen auch keine konkrete Anhaltspunkte für einen Zusammenhang der
Depotfunde mit dem Anschlag in einem iranischen Lebensmittelgeschäft am
19. Januar 2001 in der Probsteigasse 44 bis 46 in 50670 Köln vor. Ein
kriminaltechnischer Vergleich der in den Depots gefundenen Sprengmittel mit den
Tatmitteln der bei diesem Anschlag verwendeten Sprengvorrichtung hat – wie im
Fall des Anschlags vom 9. Juni 2004 – keine entsprechenden Erkenntnisse
erbracht.
5. Konnten bei der Auswertung der sichergestellten Gegenstände DNA-
Spuren, daktyloskopische Spuren oder bei der Auswertung der schriftlichen
Unterlagen Hinweise auf weitere (auch bisher unbekannte) Täter
festgestellt werden?
6. Welche Waffen wurden in jeweils welchen Erddepots gefunden, und welche
Erkenntnisse erbrachten die Ermittlungen zu Art, Zustand, Herkunft und
zum möglichen Verwendungszweck?
7. Welche Sprengstoffe, Zündvorrichtungen, Bomben und Bombenteile
wurden in jeweils welchen Erddepots gefunden, und welche Erkenntnisse
erbrachten die Ermittlungen zu Art, Herkunft (militärisch/gewerblich/
Selbstlaborat) und möglichem Verwendungszweck?
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine
weitergehenden Erkenntnisse dazu vor.
8. Verfügte der vermeintliche Anleger der Erddepots nach Ergebnis der
Ermittlungen über das notwendige Fachwissen und die Räumlichkeiten zum
Bau derartiger Sprengvorrichtungen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. Welche Erkenntnisse erbrachten die Ermittlungen zum möglichen
Zusammenhang des vermeintlichen Anlegers der Erddepots zu Personen und
Strukturen (Vereine, Parteien, Gruppierungen) der neonazistischen Szene
bzw. zu Personen, die in der Vergangenheit im Bereich der organisierten
Kriminalität in Erscheinung getreten sind?
Als M. K. am 18. Januar 2007 wegen der Stilllegung seines Pkws bei der
Zulassungsstelle in Plauen vorsprach und er sich über die Erhebung einer
Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,60 Euro beschwerte, verließ er die Zulassungsstelle
unter Zeigen des „Hitler-Grußes“ und mit den Worten „Heil Hitler“. Die Stadt
Plauen hat wegen des Vorfalls Strafanzeige wegen Verwendens von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erstattet.
Drucksache 18/1028 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAußerdem ist M. K. auf einer von der Berliner SPD organisierten Busfahrt von
Berlin nach München zur jährlichen Sicherheitskonferenz im Jahr 2007 durch
„rechte“ Äußerungen aufgefallen und aus dem Bus verwiesen worden.
Von der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU)
wurde die Auskunft erteilt, dass die Abteilung XX der Bezirksverwaltung Berlin
M. K. in einer dezentral geführten Kartei über „NPD-Mitglieder in der
Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)“ geführt habe, jedoch kein weiteres
Aktenmaterial bekannt sei. Zwar sei M. K. in der Kartei als Mitglied der „JN“
(Junge Nationaldemokraten) vermerkt gewesen, aktive Beziehungen in die
rechtsradikale Szene der DDR seien aber nicht als wahrscheinlich eingestuft
worden. Hinweise auf Kontakte des M. K. zu rechtsradikalen Kreisen sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
10. Welche Erkenntnisse erbrachten die Ermittlungen zur finanziellen
Situation des vermeintlichen Anlegers der Erddepots?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
11. Welche Erkenntnisse gibt es zu polizeilichen Feststellungen des
vermeintlichen Anlegers der Erddepots M. K. bzw. zu Ermittlungs- und
Strafverfahren, die gegen diesen geführt wurden?
Sind darunter Verfahren, die aus dem Bereich der politisch-motivierten
Kriminalität rechts (PMK-rechts) stammen?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Wegen des Vorfalls am 18. Januar
2007 war gegen M. K. bei der Staatsanwaltschaft Zwickau ein
Ermittlungsverfahren wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
anhängig. Der Ausgang ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Weiter war gegen ihn (Tatzeit 28. Oktober 2007) bei der Staatsanwaltschaft in
Coburg ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eines Politikers nach § 185
des Strafgesetzbuches mit einem politischen Hintergrund anhängig. Der
Ausgang ist der Bundesregierung nicht bekannt.
M. K. wurde im Jahr 2006 in Wels, Österreich, bei einer Fahrzeugkontrolle im
Besitz von diversen Äxten und Messern angetroffen wurde. Bei dieser Kontrolle
führte M. K. eine selbstgebaute CO2-Druckgaswaffe mit Vier-Millimeter-
Stahlkugelgeschossen mit sich.
Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor.
12. Welche Erkenntnisse ergaben die Ermittlungen hinsichtlich der in den
Erddepots aufgefundenen „Feindnamenslisten“, insbesondere hinsichtlich
Herkunft und Bedeutung der auf diesen Listen ggf. erwähnten Personen,
Organisationen und Institutionen?
Bei den in der gefundenen Liste aufgeführten Namen handelt es sich um
Personen, die persönliche Bezüge zu M. K. hatten.
13. Welche Erkenntnisse wurden im Rahmen der Ermittlungen gewonnen zur
beabsichtigten Verwendung der in den Erddepots aufgefundenen Kfz-
Kennzeichen?
War der vermeintliche Anleger der Erddepots im Besitz einer
Fahrerlaubnis, bzw. hatte dieser Kenntnisse im Führen von Pkw?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/102814. Welche Erkenntnisse erbrachten die Ermittlungen zum möglichen
Verwendungszweck und Bedeutung der aufgefundenen Uniform- und
Kleidungsteile?
Wurden in diesem Zusammenhang auch Uniform- und Kleidungsteile mit
Aufdrucken, Symbolen, Abzeichen, militärischen Rangbezeichnungen
etc. aufgefunden?
15. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der aufgefunden Tonträger vor?
Die Fragen 13 bis 15 werden zusammen beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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