Förderung ehrenamtlichen Engagements
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen hat Eckpunkte einer von Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, kürzlich vorgestellten Initiative „Hilfen für Helfer“ veröffentlicht, die den Ausbau steuerlicher Instrumente zur Förderung des Ehrenamtes beinhaltet. Nach Aussage des Bundesministeriums geht es bei der Initiative darum, diejenigen in unserem Land zu unterstützen, die mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement einen wesentlichen Beitrag zum „Zusammenhalt unserer Gesellschaft“ leisten. Dazu solle das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger geregelt und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und Menschen, die sich engagieren, unterstützt werden. Damit werde ein konkretes Zeichen der Anerkennung für die Leistung dieser Menschen gegeben. Bei den Einzelmaßnahmen handle es sich im Wesentlichen um den Ausbau steuerlicher Abzugsmöglichkeiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie definiert die Bundesregierung freiwilliges Engagement und Ehrenamt sowie die Aufgaben des freiwilligen Engagements und des Ehrenamts?
Wie definiert die Bundesregierung Gemeinnützigkeit?
Welche Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge sind nach Meinung der Bundesregierung durch die öffentliche Hand bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften zu übernehmen (bitte mit Begründung)?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Förderung des individuellen freiwilligen Engagements und gemeinnütziger Tätigkeit von Körperschaften?
Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der verschiedentlich geäußerten Kritik, dass ehrenamtliche Arbeit vor dem Hintergrund der Verschuldung der öffentlichen Haushalte verstärkt Aufgaben, die in der Vergangenheit in den Bereich staatlicher Fürsorge fielen, übernimmt, und dies mit der entsprechenden Förderung auch beabsichtigt ist (bitte mit Begründung)?
Welche steuerlichen Regelungen existieren aktuell zur Förderung gemeinnütziger Zwecke bzw. Körperschaften sowie des individuellen Engagements (beispielsweise Absetzbarkeit von Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Steuerfreiheit von Vermögensübergängen, steuerfreie Kostenpauschalen etc.), und wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der einzelnen Regelungen (bitte mit Begründung)?
Welche weiteren materiellen und immateriellen Regelungen existieren aktuell zur Förderung gemeinnütziger Zwecke bzw. Körperschaften sowie des individuellen Engagements (beispielsweise Freistellung von der Arbeit bzw. flexible Arbeitszeitgestaltung, Absicherung Freiwilliger durch Versicherungen etc.), und wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der einzelnen Regelungen (bitte mit Begründung)?
Wo identifizieren freiwillige Engagierte nach Erkenntnissen der Bundesregierung (beispielsweise Freiwilligensurvey) Verbesserungsbedarf bei den Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit (beispielsweise Förderung durch die Arbeitgeber, durch die Organisationen und Einrichtungen sowie den Staat und die Öffentlichkeit), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich (bitte mit Begründung)?
Welche wesentlichen Merkmale (Gründungsbedingungen, Vermögen, Gremien, Mitbestimmung und weitere) weisen jeweils Stiftungen und Vereine auf?
Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die wesentlichen Vor- und Nachteile von Stiftungen und Vereinen aus Sicht von Fachexperten (bitte mit Begründung)?
Wo liegen aktuell jeweils die wesentlichen Schwerpunkte der Tätigkeit von Stiftungen und Vereinen, und wie viele freiwillig Engagierte sind in diesen Bereichen jeweils aktiv?
Wie hoch ist aktuell jeweils der Anteil abhängig Beschäftigter, Unternehmer, Arbeitsloser, Rentner und Pensionäre, Schüler/Auszubildender und Studenten sowie Hausfrauen und Hausmännern an den freiwillig Engagierten insgesamt sowie in den einzelnen im Freiwilligensurvey der Bundesregierung definierten Tätigkeitsbereichen (Sport, Kultur, Freizeit etc.)?
Wie viele freiwillig Engagierte haben aktuell ein jährliches Einkommen in Höhe von
– bis zu 20 000 €,
– 20 000 Euro bis 40 000 Euro,
– 40 000 Euro bis 60 000 Euro,
– 60 000 Euro bis 80 000 Euro,
– 80 000 Euro bis 100 000 Euro sowie
– 100 000 Euro und mehr?
Wie viele Steuerpflichtige nahmen jeweils in den Jahren 1999 bis 2005 die Abzugsmöglichkeit für Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und als gemeinnützig anerkannter Zwecke nach § 10b Abs. 1 Satz 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch?
Wie viele der jeweils unter 14. genannten Steuerpflichtigen hatten ein jährliches Einkommen in Höhe von
– bis zu 20 000 Euro,
– 20 000 Euro bis 40 000 Euro,
– 40 000 Euro bis 60 000 Euro,
– 60 000 Euro bis 80 000 Euro,
– 80 000 Euro bis 100 000 Euro sowie
– 100 000 Euro und mehr?
Wie viele Steuerpflichtige nahmen jeweils in den Jahren 1999 bis 2005 die Abzugsmöglichkeit für Zuwendungen in den Vermögensstock bestimmter neu gegründeter Stiftungen nach § 10b Abs. 1a EStG in Anspruch?
Wie viele der unter 16. genannten Steuerpflichtigen hatten ein jährliches Einkommen in Höhe von
– bis zu 20 000 Euro,
– 20 000 Euro bis 40 000 Euro,
– 40 000 Euro bis 60 000 Euro,
– 60 000 Euro bis 80 000 Euro,
– 80 000 Euro bis 100 000 Euro sowie
– 100 000 Euro und mehr?
Wie viele Steuerpflichtige nahmen jeweils in den Jahren 1999 bis 2005 die Möglichkeit der Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien nach § 34g EStG in Anspruch?
Wie viele der unter 18. genannten Steuerpflichtigen hatten ein jährliches Einkommen in Höhe von
– bis zu 20 000 Euro,
– 20 000 Euro bis 40 000 Euro,
– 40 000 Euro bis 60 000 Euro,
– 60 000 Euro bis 80 000 Euro,
– 80 000 Euro bis 100 000 Euro sowie
– 100 000 Euro und mehr?
Wie profitieren nach Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils freiwillig engagierte Arbeitslose, Rentner und Pensionäre, Schüler/Auszubildende und Studenten sowie Hausfrauen und Hausmänner vom Ausbau des steuerlichen Förderinstrumentariums?
Welche materiellen und immateriellen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das ehrenamtliche zivilgesellschaftliche Engagement von Arbeitslosen, Rentnern und Pensionären, Schülern/Auszubildenden und Studenten zu stimulieren?
Welche Konsequenzen auf die Tätigkeit gemeinnütziger Vereine und Stiftungen hatten der Wegfall arbeitmarktpolitischer Instrumente wie der Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) sowie die eingeschränkte Vergabe von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und deren Ersatz durch MAE-Maßnahmen (MAE = Mehraufwandsentschädigung) durch die Hartz-IV-Reform seit dem Jahr 2004?