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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zukunft von Toll Collect

Bedingungen und Möglichkeiten der Vertragsverlängerung bei der Call Option (Übernahme von Toll Collect), europaweite Neuausschreibung und Aufbau eines neuen Lkw-Maut-Systems als Alternative, Stand des Schiedsverfahrens, Voranfragen zur Registrierung und Zulassung eines Anbieters für einen europäischen elektronischen Mautdienst (EEMD) sowie Vor- und Nachteile, Prognosen zum künftigen Marktanteil von EEMD-Diensten<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

11.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/88720.03.2014

Zukunft von Toll Collect

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, Oliver Krischer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Firma Toll Collect GmbH ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) damit beauftragt, das System zur Einnahme der Lkw-Maut auf deutschen Bundesfernstraßen zu betreiben und die fälligen Gebühren abzurechnen. Der Vertrag läuft bis zum 31. August 2015. Für den Folgezeitraum gibt es die Möglichkeit einer Verlängerung des Vertrages. Daneben bestehen Möglichkeiten zur Übernahme der Toll Collect GmbH durch den Bund (Call Option) oder eine europaweite Neuausschreibung. Derzeit ist die Zukunft der Toll Collect GmbH offen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Inwiefern ist der Bund bei der Call Option an Bedingungen gebunden, und um welche Bedingungen handelt es sich hierbei gegebenenfalls?

2

Inwiefern ist es zutreffend, dass die Call Option für den Bund ab dem 1. September 2014 ohne Angabe von Gründen möglich ist?

3

Inwiefern besteht die Möglichkeit, die Call Option innerhalb einer möglichen Verlängerung des Vertrages zu ziehen, und bis zu welchem Zeitpunkt kann die Call Option letztmalig durch den Bund ausgeübt werden?

4

Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Bund den Vertrag mit der Toll Collect GmbH verlängern, und was sind die Folgen, wenn der Vertrag zu diesem Zeitpunkt nicht verlängert wird?

5

Inwiefern kann der Vertrag jeweils dreimal um ein Jahr verlängert werden, oder ist es möglich, den Vertrag auch einmalig um drei Jahre zu verlängern?

6

Welche Alternative sieht die Bundesregierung zur Weiterbeauftragung der Anbieterin Toll Collect GmbH, und wird eine Vergabe durch die öffentliche Hand geprüft?

7

Inwiefern ist die europaweite Neuausschreibung eines Lkw-Maut-Systems auf deutschen Bundesfernstraßen nach Ablauf der Verlängerung, also spätestens am 31. August 2018, erforderlich, wenn der Bund sich nicht für die Call Option entscheidet?

8

Welcher Zeitraum ist für den Aufbau eines neuen Lkw-Maut-Systems von der europaweiten Neuausschreibung bis zum Betrieb nach Schätzung der Bundesregierung erforderlich, vor dem Hintergrund, dass nach Information der Fragesteller in Frankreich nach der Ausschreibung im Jahr 2009 bis heute kein Betriebsstart für das Lkw-Mautsystem auf Nationalstraßen erfolgte?

9

Inwiefern ist es zutreffend, dass keine Lkw-Maut mehr erhoben werden kann, wenn der Bund sich nicht spätestens für die Zeit nach dem 31. August 2018 zur Übernahme der Toll Collect GmbH entschließt und gleichzeitig ein möglicher neuer Betreiber noch kein neues Mautsystem aufgebaut hat?

10

Mit welchen Einnahmeausfällen wäre bei dem in Frage 9 beschriebenen Szenario jährlich zu rechnen?

11

Inwiefern ist die von den Koalitionspartnern beabsichtigte Ausweitung der Lkw-Maut innerhalb des bestehenden Vertrages mit der Toll Collect GmbH möglich, oder sind hierfür Änderungen notwendig? Inwiefern wären die notwendigen Änderungen im Rahmen einer Vertragsverlängerung möglich?

12

Welchen Stand haben die Schiedsverfahren zwischen dem Bund und der Toll Collect GmbH, und bis wann wird erwartet, diese Verfahren abschließen zu können?

13

Welche Voranfragen für die Registrierung und die anschließende Zulassung eines Anbieters für einen europäischen elektronischen Mautdienst (EEMD) liegen dem Bundesamt für Güterverkehr bzw. dem BMVI vor?

14

Welche Vor- und gegebenenfalls auch welche Nachteile sind aus Sicht des BMVI mit der Zulassung eines EEMD-Anbieters verbunden?

15

Welche Prognosen oder hausinternen Schätzungen über den Marktanteil von EEMD-Diensten an der Erfassung und Abrechnung des Lkw-Mautaufkommens in Deutschland liegen dem BMVI für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 vor?

16

Welche Auswirkungen auf die Entscheidung über eine mögliche europaweite Neuausschreibung eines Mautdienstes hat die Zulassung eines oder mehrerer EEMD-Dienste in Deutschland?

17

Plant die Bundesregierung eine Darstellung der Mauteinnahmen nach Bundesländern, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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