Teilhabe und Integration der Sinti und Roma in Deutschland
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Deutschland leben ca. 70 000 Sinti und Roma mit deutscher Staatsangehörigkeit. Und diese seien „gut in die Gesellschaft integriert“ – so jedenfalls ein Bericht des Bundesministeriums des Innern (BMI) aus dem Jahr 2011 („EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“).
Jenseits dessen, dass die von der Bundesregierung aufgeworfene Integrationsthematik gegenüber einer seit Jahrhunderten hierzulande ansässigen nationalen Minderheit unsachgemäß erscheint, haben 26 Roma- und Sinti-Organisationen in einem Ergänzungsbericht zum Bericht des BMI festgestellt, dass Roma und Sinti in Deutschland benachteiligt werden. „So gut wie alle Befragten“ – so heißt es dort – „sind der Meinung, dass Roma und Sinti nicht die gleichen Zugangschancen haben wie alle anderen Bürger“. Es gebe einen erheblichen Förderbedarf, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Sinti und Roma in den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen herzustellen (Romnokher, Hg.: Ergänzungsbericht zur Nationalen Strategie zur Integration der Roma bis 2020, März 2012).
Das von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) geförderte Gutachten „Antiziganismus“ kommt zu dem Fazit, dass die rechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Diskriminierung und Antiziganismus (wie die Europäische Menschenrechtskonvention oder das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland bisher nur unzureichend in die Praxis umgesetzt seien (End, M.: „Antiziganismus – Zum Stand der Forschung und der Gegenstrategien“, Marburg 2013, S. 67 f.).
Die Bundesregierung gibt sich jedoch weiter unwissend: Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) jedenfalls lägen keine Beschwerden von Sinti und Roma im Hinblick auf Ausgrenzung und Diskriminierung vor (Bundestagsdrucksache 17/7131, S. 51). Dem widersprach der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma (und Beiratsmitglied der Antidiskriminierungsstelle des Bundes – ADS), Romani Rose, der ADS seien „zahlreiche [ antiziganistische] Diskriminierungsfälle“ gemeldet worden („Antiziganismus“, a. a. O., S. 69)
Eigenständige Forschungen des Bundes zu Antiziganismus gibt es hingegen kaum. Auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN antwortet die Bundesregierung, dass Forschung zu Antiziganismus seitens des Bundes lediglich durch die mit Bundesbeteiligung gegründeten Stiftung EVZ erfolge. Die Bundeszentrale für politische Bildung habe im Jahr 2011 ein Themenheft mit dem Titel „Sinti und Roma“ herausgegeben.
Zivilgesellschaftliche Projekte gegen den Antiziganismus werden seitens des Bundes hingegen bislang nicht gefördert (Bundestagsdrucksache 17/7131, S. 52).
Teilhabe durch Repräsentanz
Auch die Zusammenarbeit mit Roma auf bundespolitischer Ebene ist bescheiden. Seit dem Jahr 1991 werden der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dessen „Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma“ durch den Bund institutionell gefördert.
Allerdings besteht bis heute – anders als bei allen anderen nationalen Minderheiten in Deutschland – kein Beratender Ausschuss beim BMI, in dem aktuelle Probleme dieser Minderheit behandelt werden könnten. Schuld hieran sei jedoch nicht der Bund, sondern – so heißt es auf Seite 15 des Berichts des BMI aus dem Jahr 2011 – dass der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und die Sinti Allianz Deutschland e. V. „bisher keine Möglichkeit der Kooperation gefunden haben“.
Im Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ist der Sitz des vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, von der Sinti Allianz Deutschland e. V. und der International Romani Union zu benennenden Mitglieds weiterhin vakant (www.stiftung-evz.de/stiftung/kuratorium.html). Auch dieses Problem hat der Gesetzgeber nicht gelöst.
Die Diskussion um eine nationale Roma-Strategie
Im Juni 2011 hatte die Europäische Union (EU) (mit Zustimmung der Bundesregierung) beschlossen, dass die Mitgliedstaaten eigene „Nationale Strategien zur Integration der Roma“ ausarbeiten sollten (Ratsdok. EUCO 23/11). Diesen Auftrag hat der Rat im Dezember 2013 durch „Leitlinien für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten“ weiter vertieft (EU-Abl. C 378, S. 1). Die nationalen Roma-Strategien sollen auf drei Säulen aufbauen:
- Grundlegende Ziele: Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge sowie zu Wohnraum und grundlegenden Diensten;
- Horizontale Maßnahmen: Antidiskriminierung, Schutz von Roma-Kindern und -Frauen, Verringerung der Armut durch Sozialinvestitionen und Empowerment;
- Strukturelle Maßnahmen: Aktivierung regionaler und lokaler Behörden und der Zivilgesellschaft; Einrichtung bzw. Förderung und Einbindung sowohl von nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma, als auch von Antidiskriminierungsstellen bzw. einer länderübergreifenden Zusammenarbeit sowie eine Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen.
Im Juli 2011 hatte die Bundesregierung zunächst die Ausarbeitung einer nationalen Roma-Strategie in Aussicht gestellt (Bundestagsdrucksache 17/6698, S. 3). Entstanden sind letztlich aber nur vier „integrierte Politikpakete“ in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge sowie Wohnraum. Damit setzt Deutschland aber den Ansatz der EU nur einseitig bzw. stark verkürzt um. So weist ein Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 darauf hin, dass Deutschland in nur einer der vereinbarten 23 horizontalen und strukturellen Maßnahmen der EU Fortschritte erzielt hat (KOM(2013) 454). Die Bundesregierung gibt sich – darauf angesprochen – indigniert: Die Europäische Kommission habe den Bericht einfach nur nicht gründlich genug gelesen (Bundestagsdrucksache 18/459, S. 17).
Zudem erklärt die Bundesregierung nun auch, dass weder die deutschen Sinti und Roma, noch die zugewanderten Roma einer spezifischen nationalen Integrationsstrategie bedürfen würden (ebd., S. 18).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie erklärt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller bestehende Diskrepanz zwischen ihrer Feststellung („deutschen Sinti und Roma sind in die deutsche Gesellschaft gut integriert“) und dem Ergebnis des o. g. Ergänzungsberichts der Roma- und Sinti-Organisationen, wonach sowohl deutsche, als auch zugewanderte Roma und Sinti der Meinung sind, in nahezu allen wichtigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens benachteiligt zu werden?
Wird die Bundesregierung aus diesen Befunden in dieser Legislaturperiode Konsequenzen ziehen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
In welchen Gremien des Bundes und – nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Fragestellung – der Länder sind Vertreterinnen und Vertreter der Sinti und Roma vertreten?
Welche Organisationen deutscher Sinti und Roma (wie z. B. der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma) erhielten in den Jahren 2009 bis 2013 Bundeshaushaltsmittel in welcher Höhe zur institutionellen Förderung bzw. Projektfördermittel (bitte nach Verbänden und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Organisationen, die sich für die Teilhabe eingewanderter Roma einsetzen, erhielten in den Jahren 2009 bis 2013 Bundeshaushaltsmittel in welcher Höhe zur institutionellen Förderung bzw. Projektfördermittel (bitte nach Verbänden und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Sinti- bzw. Roma- Organisationen erhielten in den Jahren 2009 bis 2013 Bundeshaushaltsmittel in welcher Höhe zu Kulturförderung bzw. zur Pflege, Förderung und Verbreitung ihrer Minderheitensprache (bitte nach Verbänden und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Bundesländer Organisationen deutscher bzw. zugewanderter Sinti und Roma (institutionell bzw. mit Projektmitteln bzw. für das kulturelle Leben) mit Landeshaushaltsmitteln fördern (bitte nach Ländern und Vertretungen aufschlüsseln)?
Gibt es auf Seiten des Bundes Gremien, die sich für die Belange von Sinti und Roma einsetzen?
Wenn ja, welche Gremien gibt es, und welche Organisationen sind darin vertreten?
Wenn nein, warum nicht?
Ist es zutreffend, dass sich bis heute beim BMI kein Beratender Ausschuss für die Belange der in Deutschland lebenden Sinti und Roma gebildet hat, und wenn ja, liegt dies tatsächlich allein darin begründet, dass der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und der Sinti Allianz Deutschland e. V. bis heute „keine Möglichkeit der Kooperation gefunden haben“?
Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2011 irgendwelche Initiativen unternommen, um beim BMI einen Beratenden Ausschuss für die Belange der Minderheit von Sinti und Roma einrichten zu können?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Sollten aus Sicht der Bundesregierung in diesem Beratenden Ausschuss auch Vertreterinnen und Vertreter der eingewanderten Roma vertreten sein, und wenn nein, warum nicht?
Sofern die Bundesregierung die Einbeziehung eingewanderter Roma in den Beratenden Ausschuss für nationale Minderheiten ablehnt, ist zu fragen:
a) Gehören eingewanderte Roma nach Auffassung der Bundesregierung nicht der nationalen Minderheit von in Deutschland lebenden Roma an, auch wenn sie z. B. über einen verfestigten Aufenthaltstitel in Deutschland leben, und wenn ja, warum nicht? Worin besteht das Differenzierungsmerkmal, und lässt sich etwa begründet annehmen, dass eingewanderte Roma nicht oder anders diskriminiert werden, als autochthone Sinti und Roma?
b) Sind eingewanderte Roma auch von der Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen für die nationale Minderheit ausgeschlossen (wie z. B. Förderung der Minderheitenkultur und -sprache), und wenn ja, entspricht dies der Lebenswirklichkeit von autochthonen und eingewanderten Sinti und Roma? Wenn nein, warum wird eingewanderten Roma dann ein Vertretungsanspruch in dem Beratenden Ausschuss (respektive der geplanten nationalen Kontaktstelle) verweigert?
Wie könnte ein solcher Ausschuss ohne die Beteiligung zugewanderter Mitglieder dieser Minderheitengruppe relevante Aspekte sachgerecht erörtern?
Welche Integrationsangebote und -programme für eingewanderte Roma (die nicht bereits im o. g. Bericht des BMI aus dem Jahr 2011 erwähnt werden) kennt die Bundesregierung?
Welcher dieser Projekte werden durch den Bund zumindest (und in welcher Höhe) kofinanziert?
Da sich die Bundesregierung durch die Evaluation der Europäischen Kommission bezüglich des deutschen Aktionsplans (derzufolge Deutschland in nur einem von insgesamt 23 der vereinbarten Maßnahmen der EU Fortschritte erzielt hätte) missverstanden fühlt, ist zu fragen:
Welche Fortschritte haben die Bundesregierung und – nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitpunkt der Fragestellung die Länder – in der letzten Wahlperiode im Hinblick auf die anderen 22 Maßnahmen erzielt, konkret also bezüglich
a) der Einrichtung eines strukturierten Dialogs mit lokalen und regionalen Behörden,
b) der Förderung von Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden,
c) der Einrichtung eines strukturierten Dialoges mit der Zivilgesellschaft auf nationaler Ebene,
d) der Förderung der aktiven Einbindung der Zivilgesellschaft und Roma-Vertretern auf lokaler Ebene,
e) der finanziellen Unterstützung für den Kapazitätenaufbau der Roma-Zivilgesellschaft,
f) der Entwicklung eines integrierten Ansatzes für die Zuweisung von Finanzmitteln,
g) der Entwicklung eines territorialen Ansatzes für die Zuweisung von Finanzmitteln,
h) der Einbindung lokaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft in die Planung und Verwendung der EU-Mittel,
i) des Beginns einer Bestandsaufnahme der Situation der Roma in Deutschland,
j) der Einrichtung eines Überwachungssystems für die Messung der Ergebnisse und Auswirkungen der nationalen Strategie,
k) der Ermittlung von Gebieten in Deutschland mit extrem armen Roma-Gemeinschaften,
l) der Einbindung aller wichtigen Interessenträger in den Überwachungs- und Bewertungsprozess,
m) des Beginns einer diesbezüglichen Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt,
n) der regelmäßigen Berichterstattung und Bewertung,
o) der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zur Gleichstellung bzw. gegen Diskriminierung (in Bund, Ländern und Kommunen),
p) der Sensibilisierung von Beschäftigten und der Leitung von Behörden im Umgang mit Roma,
q) der Sensibilisierung von Roma für ihre Rechte,
r) der Bekämpfung der Mehrfachdiskriminierung von Roma-Frauen,
s) der Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Kindern als Arbeitskräfte,
t) der Koordinierung der diesbezüglichen Maßnahmen zwischen verschiedenen Sektoren auf nationaler Ebene,
u) der Koordination der diesbezüglichen Maßnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen bzw.
v) der Gründung und Einbindung der nationalen Kontaktstelle in die Planung und Verwendung von EU-Mitteln?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht (bitte die Antworten nach den Fragen 16a bis 16v aufschlüsseln)?
Ist es – zusammenfassend gefragt – zutreffend, dass die sogenannten integrierten Politikpakete der Bundesregierung die gemäß der EU-Pläne vorgesehenen strukturellen und horizontalen Maßnahmen (wie z. B. Stärkung der politischen Teilhabe, Förderung von Strukturen kollektiven Empowerments, Förderung von Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmaßnahmen) auslassen, und wenn ja, warum?
Inwiefern plant die Bundesregierung mit der Umsetzung der folgenden – Ende des Jahres 2013 vom Rat der EU beschlossenen – Maßnahmen in dieser Legislaturperiode zumindest zu beginnen:
a) Förderung der sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Beteiligung von Sinti und Roma auf allen Ebenen der deutschen Gesellschaft,
b) aktive Einbeziehung und Beteiligung der Roma selbst, einschließlich ihrer Vertreterinnen und Vertreter sowie Organisationen,
c) das Auflegen von Roma-Strategien bzw. entsprechender Maßnahmenbündel auch auf der Ebene der Bundesländer bzw. der Kommunen,
d) Einrichtung nationaler Kontaktstellen für die Integration von Sinti und Roma und deren Ausstattung mit einem adäquaten Mandat und mit ihren Aufgaben entsprechenden Mitteln,
e) Einbeziehung dieser nationalen Kontaktstellen in Entscheidungen zur Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung einschlägiger Roma-Strategien bzw. diesbezüglicher Maßnahmenbündel,
f) Beginn eines regelmäßigen Dialogs zwischen diesen nationalen Kontaktstellen und den Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder,
g) Bereitstellung angemessener Finanzmittel, damit die Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe auch für Roma anbieten können bzw.
h) Beginn und Ausbau eines länderübergreifenden Austausches diesbezüglicher Erfahrungen und der Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht (bitte die Antworten nach den Fragen 18a bis 18h aufschlüsseln)?
In welchen gesellschaftlichen oder staatlichen Bereichen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Sinti und Roma benachteiligt oder sind unterrepräsentiert?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diese Benachteiligungen abzubauen und für eine angemessene Repräsentanz zu sorgen?
Existiert in Deutschland eine – wie von der EU geforderte – nationale Kontaktstelle für die Integration und Inklusion von Sinti und Roma, und wenn nein, für wann plant die Bundesregierung die Einsetzung einer solchen nationalen Kontaktstelle?
Wie soll sich diese Kontaktstelle nach Ansicht der Bundesregierung zusammensetzen?
Mit welchen Zuständigkeiten soll diese Kontaktstelle ausgestattet werden?
In welcher Form und mit welchem Ziel sollen Roma-Organisationen in diese Kontaktstelle eingebunden werden?
Plant die Bundesregierung in dieser Kontaktstelle die ganze Vielfalt der Roma-Organisationen in Deutschland (also sowohl Vertretungsorganisationen für deutsche wie für zugewanderte Roma) einzubinden, und wenn nein, warum nicht?
Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein Beratender Ausschuss für die Inklusion von Sinti und Roma beim BMI ein geeignetes Modell für eine solche nationale Kontaktstelle (bitte begründen)?
Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland bisher bei den Treffen der nationalen Kontaktstellen für Roma auf EU-Ebene?
Und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dort die Belange sowohl der deutschen, als auch der zugewanderten Sinti und Roma angemessen repräsentiert werden?
Hält die Bundesregierung ihr bisheriges Engagement gegen den Antiziganismus durch die Forschungsförderung über die „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ und die Herausgabe eines Themenheftes der Bundeszentrale für politische Bildung für angemessen und ausreichend?
Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass bislang über das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ kein einziges zivilgesellschaftliches Projekt gegen den Antiziganismus gefördert wurde?
Plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode neue bzw. zusätzliche Maßnahmen gegen den Antiziganismus zu fördern?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, oder nach dem Wissen der Bundesregierung eines der Bundesländer, die Einrichtung eines Instituts oder einer Forschungsstelle Antiziganismus, ähnlich dem bereits bestehenden Zentrum für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin?
Kann die Bundesregierung die Ergebnisse des in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Gutachtens „Antiziganismus“ bestätigen, dass die Schutzrechte aus dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten bzw. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang „nur unzureichend in die Praxis umgesetzt“ seien?
Wenn ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergreifen, um dies zu ändern?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, das unter anderem von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Pressemitteilung vom 15. August 2011) geforderte Verbandsklagerecht in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einzuführen (um z. B. auch antiziganistische Diskriminierungsfälle vor Gericht zu bringen)?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?