[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1084
18. Wahlperiode 08.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln),
Tom Koenigs, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/885 –
Teilhabe und Integration der Sinti und Roma in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland leben ca. 70 000 Sinti und Roma mit deutscher
Staatsangehörigkeit. Und diese seien „gut in die Gesellschaft integriert“ – so jedenfalls ein
Bericht des Bundesministeriums des Innern (BMI) aus dem Jahr 2011 („EU-
Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“).
Jenseits dessen, dass die von der Bundesregierung aufgeworfene
Integrationsthematik gegenüber einer seit Jahrhunderten hierzulande ansässigen nationalen
Minderheit unsachgemäß erscheint, haben 26 Roma- und Sinti-Organisationen
in einem Ergänzungsbericht zum Bericht des BMI festgestellt, dass Roma und
Sinti in Deutschland benachteiligt werden. „So gut wie alle Befragten“ – so
heißt es dort – „sind der Meinung, dass Roma und Sinti nicht die gleichen
Zugangschancen haben wie alle anderen Bürger“. Es gebe einen erheblichen
Förderbedarf, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Sinti und Roma in den
Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohnen herzustellen (Romnokher,
Hg.: Ergänzungsbericht zur Nationalen Strategie zur Integration der Roma bis
2020, März 2012).
Das von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ)
geförderte Gutachten „Antiziganismus“ kommt zu dem Fazit, dass die rechtlichen
Vorschriften zum Schutz vor Diskriminierung und Antiziganismus (wie die
Europäische Menschenrechtskonvention oder das Rahmenübereinkommen
zum Schutz nationaler Minderheiten) und das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland bisher nur unzureichend in die Praxis umgesetzt seien
(End, M.: „Antiziganismus – Zum Stand der Forschung und der
Gegenstrategien“, Marburg 2013, S. 67 f.).
Die Bundesregierung gibt sich jedoch weiter unwissend: Der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) jedenfalls lägen keine Beschwerden von
Sinti und Roma im Hinblick auf Ausgrenzung und Diskriminierung vor
(Bundestagsdrucksache 17/7131, S. 51). Dem widersprach der Vorsitzende des
Zentralrats Deutscher Sinti und Roma (und Beiratsmitglied der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes – ADS), Romani Rose, der ADS seien „zahlreiche
[antiziganistische] Diskriminierungsfälle“ gemeldet worden
(„Antiziganismus“, a. a. O., S. 69) Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. April 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1084 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEigenständige Forschungen des Bundes zu Antiziganismus gibt es hingegen
kaum. Auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
antwortet die Bundesregierung, dass Forschung zu Antiziganismus seitens des
Bundes lediglich durch die mit Bundesbeteiligung gegründeten Stiftung EVZ
erfolge. Die Bundeszentrale für politische Bildung habe im Jahr 2011 ein
Themenheft mit dem Titel „Sinti und Roma“ herausgegeben.
Zivilgesellschaftliche Projekte gegen den Antiziganismus werden seitens des Bundes hingegen
bislang nicht gefördert (Bundestagsdrucksache 17/7131, S. 52).
Teilhabe durch Repräsentanz
Auch die Zusammenarbeit mit Roma auf bundespolitischer Ebene ist
bescheiden. Seit dem Jahr 1991 werden der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und
dessen „Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma“
durch den Bund institutionell gefördert.
Allerdings besteht bis heute – anders als bei allen anderen nationalen
Minderheiten in Deutschland – kein Beratender Ausschuss beim BMI, in dem aktuelle
Probleme dieser Minderheit behandelt werden könnten. Schuld hieran sei
jedoch nicht der Bund, sondern – so heißt es auf Seite 15 des Berichts des BMI
aus dem Jahr 2011 – dass der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und die
Sinti Allianz Deutschland e. V. „bisher keine Möglichkeit der Kooperation
gefunden haben“.
Im Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ist der
Sitz des vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, von der Sinti Allianz
Deutschland e. V. und der International Romani Union zu benennenden
Mitglieds weiterhin vakant (
www.stiftung-evz.de/stiftung/kuratorium.html). Auch
dieses Problem hat der Gesetzgeber nicht gelöst.
Die Diskussion um eine nationale Roma-Strategie
Im Juni 2011 hatte die Europäische Union (EU) (mit Zustimmung der
Bundesregierung) beschlossen, dass die Mitgliedstaaten eigene „Nationale Strategien
zur Integration der Roma“ ausarbeiten sollten (Ratsdok. EUCO 23/11). Diesen
Auftrag hat der Rat im Dezember 2013 durch „Leitlinien für wirksame
Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten“ weiter vertieft (EU-
Abl. C 378, S. 1). Die nationalen Roma-Strategien sollen auf drei Säulen
aufbauen:
● Grundlegende Ziele: Zugang zu Bildung, Beschäftigung,
Gesundheitsfürsorge sowie zu Wohnraum und grundlegenden Diensten;
● Horizontale Maßnahmen: Antidiskriminierung, Schutz von Roma-Kindern
und -Frauen, Verringerung der Armut durch Sozialinvestitionen und
Empowerment;
● Strukturelle Maßnahmen: Aktivierung regionaler und lokaler Behörden und
der Zivilgesellschaft; Einrichtung bzw. Förderung und Einbindung sowohl
von nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma, als auch von
Antidiskriminierungsstellen bzw. einer länderübergreifenden
Zusammenarbeit sowie eine Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen.
Im Juli 2011 hatte die Bundesregierung zunächst die Ausarbeitung einer
nationalen Roma-Strategie in Aussicht gestellt (Bundestagsdrucksache 17/6698,
S. 3). Entstanden sind letztlich aber nur vier „integrierte Politikpakete“ in den
Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge sowie Wohnraum.
Damit setzt Deutschland aber den Ansatz der EU nur einseitig bzw. stark
verkürzt um. So weist ein Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr
2013 darauf hin, dass Deutschland in nur einer der vereinbarten 23 horizontalen
und strukturellen Maßnahmen der EU Fortschritte erzielt hat (KOM(2013)
454). Die Bundesregierung gibt sich – darauf angesprochen – indigniert: Die
Europäische Kommission habe den Bericht einfach nur nicht gründlich genug
gelesen (Bundestagsdrucksache 18/459, S. 17).
Zudem erklärt die Bundesregierung nun auch, dass weder die deutschen Sinti
und Roma, noch die zugewanderten Roma einer spezifischen nationalen
Integrationsstrategie bedürfen würden (ebd., S. 18).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1084Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Deutschland übersandte Ende des Jahres 2011 den Bericht „EU-Rahmen für
nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 – Integrierte
Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“ an die
Europäische Union (EU). Im Dezember 2012 erstellte die Bundesregierung auf
Bitte der Kommission ihre Mitteilung über die Umsetzung des Berichts aus dem
Jahr 2011 (erster Fortschrittsbericht). Der zweite Fortschrittsbericht
Deutschlands wurde Anfang des Jehres 2014 an die Kommission übersandt. Der
Vorbemerkung der Fragesteller ist zu entnehmen, dass ihnen der zweite
Fortschrittsbericht nicht bekannt ist. Dieser beinhaltet eine ausführliche Darstellung von
Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen, die der Integration der
Roma dienen und beantwortet zahlreiche der gestellten Fragen. Der Bericht
kann auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern abgerufen
werden:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Politik_Gesellschaft/
NationaleMinderheiten/Umsetzung_der_Roma_Strategie_in_D_2013.html.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass zwischen folgenden Gruppen von
Sinti und Roma differenziert werden muss:
– deutsche Sinti und Roma (nationale Minderheit),
– ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge,
– sonstige Drittstaatsangehörige,
– Angehörige der EU-Staaten.
Deutsche Sinti und Roma sind neben den Dänen, Friesen und Sorben vom
deutschen Gesetzgeber als nationale Minderheit im Sinne des
Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt. Das in
Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Abkommen verbietet jede
Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen
Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die
Vertragsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte der nationalen Minderheiten.
Die Angehörigen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma
haben alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger.
Ausländische Roma genießen – anders als die deutschen Sinti und Roma, die als
nationale Minderheit eine Sonderstellung haben – keinen besonderen Status
gegenüber anderen Ausländern. Sofern sie ein Recht zum dauernden
Inlandsaufenthalt besitzen, stehen ihnen – unabhängig von ihrer Ethnie – dieselben
Integrationsprogramme offen wie anderen Ausländern. Die entsprechenden
Maßnahmen erfolgen in der Regel in enger Kooperation mit den
zivilgesellschaftlichen Vereinigungen der Betroffenen und fallen im Wesentlichen in die
Zuständigkeit der Länder. Ausländer mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus
haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
einschließlich der Grundversorgung der medizinischen Hilfe. Unionsbürger
genießen in der Europäischen Union Freizügigkeit, die bei Vorlage eines gültigen
Ausweisdokumentes bis zu drei Monaten keinen Voraussetzungen oder
Bedingungen unterliegt.
In Deutschland werden keine bevölkerungsstatistischen und
sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Die Zugehörigkeit zu einer
nationalen Minderheit ist die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, die von
Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird. Auch kann die
Anzahl und der jeweilige Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden
ausländischen Roma nicht benannt werden, da im Ausländerzentralregister
Staatsangehörigkeiten, nicht aber ethnische Zugehörigkeiten erfasst werden.
Drucksache 18/1084 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeProjekte, Initiativen und Maßnahmen des Bundes, der Länder und der
Kommunen werden grundsätzlich nicht exklusiv für Sinti und Roma angeboten, sondern
sie richten sich an alle potenziellen Adressaten. Dies bedeutet, dass alle
Angebote stets auch von Sinti und Roma wahrgenommen werden können, da die
Ethnie für die Maßnahmen unbeachtlich ist.
1. Wie erklärt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller bestehende
Diskrepanz zwischen ihrer Feststellung („deutschen Sinti und Roma sind in
die deutsche Gesellschaft gut integriert“) und dem Ergebnis des o. g.
Ergänzungsberichts der Roma- und Sinti-Organisationen, wonach sowohl
deutsche, als auch zugewanderte Roma und Sinti der Meinung sind, in nahezu
allen wichtigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens benachteiligt zu
werden?
Die deutschen Sinti und Roma sind deutsche Staatsangehörige und besitzen alle
Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger. Die Bundesregierung steht in
ständigem Dialog mit den Organisationen der Sinti und Roma und nimmt sich
etwaiger Benachteiligungen im Einzelfall an.
Über eine Benachteiligung zugewanderter Roma und Sinti kann keine Aussage
getroffen werden, da im Ausländerzentralregister Staatsangehörigkeiten, nicht
aber ethnische Zugehörigkeiten erfasst werden.
2. Wird die Bundesregierung aus diesen Befunden in dieser Legislaturperiode
Konsequenzen ziehen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird ihr Engagement zur Bekämpfung möglicher
Diskriminierung von Sinti und Roma in Deutschland fortsetzen.
Im Zusammenhang mit der Debatte zur Armutsmigration werden im ESF-
Bundesprogramm in der Förderperiode 2014 bis 2020 Mittel für Vorhaben
festgelegt, um die Integration der Gruppe der sogenannten Armutszuwanderinnen und
Zuwanderer in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. In Abhängigkeit von der
Genehmigung des ESF-Bundesprogramms 2014 bis 2020 durch die Europäische
Kommission werden diese Mittel bzw. Programme vorrausichtlich frühestens
Ende 2014/Anfang 2015 förderwirksam werden. Dies trifft ebenso auf den
weiter unten dargestellten Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen (EAHP) zu.
Im Rahmen der „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ sollen bis zu 10 Mio. Euro
ESF-Mittel und 10 Mio. Euro nationale Kofinanzierung aus dem Haushalt des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gezielt für Projekte im Bereich
Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten eingesetzt werden. Die geplante „ESF-
Integrationsrichtlinie Bund“ bietet die Möglichkeit, berufsbezogene
Integrationsangebote für jüngere Zuwanderer zu fördern. Ziel ist dabei nicht die direkte
Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, sondern die stufenweise Heranführung
an die Angebote der Regelförderung (SGB II/III) oder an arbeitsmarktbezogene
ESF-Programme. Durch die Einbindung von Betrieben und Jobcentern/
Arbeitsagenturen in die Projekte der Integrationsrichtlinie wird sichergestellt, dass die
Integrationsangebote grundsätzlich dem Bedarf vor Ort entsprechen.
Die besonders betroffenen Kommunen haben betont, dass die
Integrationsmaßnahmen vor Ort und im Quartier angeboten werden müssen, um erfolgreich
sein zu könne. Das Städtebauförderungsprogramm mit seinem
quartiersbezogenen Ansatz kann deshalb einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Kom-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1084munen leisten. Die Bundesregierung sieht im Haushaltsentwurf 2014 vor, die
Bundesfinanzhilfen für das Programm „Soziale Stadt“ deutlich anzuheben.
Rund 10 Mio. Euro Bundesmittel sollen für die von der Zuwanderung besonders
betroffenen Kommunen eingesetzt werden. Der Quartiersbezug ermöglicht es,
dass die Probleme gemeinsam, fachübergreifend und wohnortnah angegangen
werden.
Mit dem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
(BIWAQ)“ des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) können in Ergänzung zum Programm „Soziale Stadt“
wohnortnahe, berufsbezogene Bildungs- und Qualifizierungsangebote für über
27-jährige gefördert werden.
Diese können beispielsweise im Stadtteilzentrum oder sonstigen Anlaufstellen
vor Ort angeboten werden. Die enge Anbindung des BIWAQ an das
Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ stellt sicher, dass die Aktivitäten
tatsächlich auf lokalen Bedarfen und der Grundlage integrierter
Handlungskonzepte beruhen. Für die besonders betroffenen Kommunen werden dazu im
Rahmen der für BIWAQ insgesamt für die neue EU-Förderperiode 2014 bis
2020 vorgesehen Mittel 40 Mio. Euro (20 Mio. Euro ESF-Mittel plus 20 Mio.
Euro nationale Kofinanzierung aus dem Haushalt des BMUB) zur Verfügung
gestellt.
Mit dem neuen ESF-Vorhaben „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ unterstützt
der Bund ausgewählte Kommunen mit passgenauen Angeboten für junge
benachteiligte Menschen von 12 bis 26 Jahren in der Schule bzw. am Übergang
von der Schule in den Beruf. Durch die Verbindung mit dem
Städtebauprogramm „Soziale Stadt“ und die räumliche Konzentration auf benachteiligte
Gebiete, ist das Vorhaben grundsätzlich geeignet, die Kommunen bei der
sozialen Integration und Begleitung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zu
unterstützen.
Der EAHP ist ein neuer EU-Fonds. Ziel ist es, Menschen in Armut oder mit
hoher Armutsgefährdung in prekären Lebenslagen zu helfen. Deutschland
stehen für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 79 Mio. Euro aus dem EAHP
zur Verfügung. Mit dem EAHP werden Projekte im Bereich der sozialen
Integration gefördert. Zielgruppe sind Personen, die (noch) zu weit vom
Arbeitsmarkt entfernt sind, um eine Integration in Arbeit oder Ausbildung
anzustreben.
Zum einen werden umfassende Beratungsstellen für die Zielgruppe gefördert.
Durch Sozialarbeiter mit muttersprachlicher Kompetenz und vorzugsweise
entsprechendem kulturellem Hintergrund soll dort zunächst ein Zugang zur
Zielgruppe hergestellt werden (aufsuchende Beratung). Dann sollen in den
Beratungsstellen durch Integrationslotsen der Unterstützungsbedarf geklärt
(Clearing) und die betroffenen Personen an die vorhandenen Angebote
herangeführt werden (Türöffner). Zum anderen steht der EAHP zur Verfügung, um die
Kommunen dabei zu unterstützen, außerschulische sozialpädagogische Hilfen
für zugewanderte Kinder vorzuhalten, um den Kita-/Grundschulbesuch
sicherzustellen und gegebenenfalls den Spracherwerb der Kinder zu fördern. Dazu
gehört auch die Ansprache der Eltern.
Drucksache 18/1084 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRepräsentanz und Förderung deutscher und eingewanderter Sinti und Roma
durch Bund und Länder
3. In welchen Gremien des Bundes und – nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Zeitpunkt der Fragestellung – der Länder sind Vertreterinnen und
Vertreter der Sinti und Roma vertreten?
Beim Deutschen Bundestag besteht ein jährliches Gesprächskreistreffen mit
Vertretern der nationalen Minderheiten, zu dem die Mitglieder des
Innenausschusses und weitere interessierte Bundestagsabgeordnete,
Regierungsvertreter sowie Vertreter der Verbände der nationalen Minderheiten – und damit
auch der Sinti und Roma – eingeladen werden. In dem Gesprächskreis werden
auch die deutschen Sinti und Roma betreffende Angelegenheiten erörtert und in
den parlamentarischen Raum vermittelt.
Ferner veranstaltet das Bundesministerium des Innern (BMI) jährliche
Implementierungskonferenzen mit Vertretern der nationalen Minderheiten und der
zuständigen Bundes- und Länderministerien, in denen die Umsetzung des
Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten
und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen erörtert
und weiterentwickelt wird. An diesen nehmen Vertreter der deutschen Sinti und
Roma teil. Zudem steht ihnen – wie allen anderen Verbänden der nationalen
Minderheiten – eine eigene Kommentierung in den Staatenberichten
Deutschlands zu den beiden Abkommen des Europarates offen, die als Anlage zu den
Staatenberichten an den Europarat übersendet werden.
In der 17. Legislaturperiode war der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher
Sinti und Roma ordentliches Mitglied des Beirates der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Besetzung des Beirates für die 18. Legislaturperiode ist
noch nicht erfolgt.
4. Welche Organisationen deutscher Sinti und Roma (wie z. B. der Zentralrat
Deutscher Sinti und Roma) erhielten in den Jahren 2009 bis 2013
Bundeshaushaltsmittel in welcher Höhe zur institutionellen Förderung bzw.
Projektfördermittel (bitte nach Verbänden und Jahren aufschlüsseln)?
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und das Dokumentations- und
Kulturzentrum in Heidelberg werden durch die Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien wie folgt gefördert:
Das BMI förderte im Jahr 2013 die Sinti Allianz Deutschland in Höhe von
5 800 Euro aus Projektmitteln. Die Mittel wurden für eine Büroausstattung einer
Geschäftsstelle der Sinti Allianz sowie für den Aufbau einer Internetpräsenz zur
Verfügung gestellt.
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma e. V. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher
Sinti und Roma e. V.
Institutionelle
Förderung
Projektförderung Institutionelle
Förderung
Projektförderung
2009 485 000 € 12 000 € 1 263 000 € 20 000 €
2010 485 000 € 1 283 000 €
2011 485 000 € 1 283 000 €
2012 485 000 € 1 283 000 €
2013 526 000 € 1 316 000 €
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10845. Welche Organisationen, die sich für die Teilhabe eingewanderter Roma
einsetzen, erhielten in den Jahren 2009 bis 2013 Bundeshaushaltsmittel in
welcher Höhe zur institutionellen Förderung bzw. Projektfördermittel (bitte
nach Verbänden und Jahren aufschlüsseln)?
Projektförderungen im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „XENOS-
Integration und Vielfalt“ in der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013
Im XENOS-Sonderprogramm „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen
Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge” des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden in der ersten Förderrunde (2008 bis
2010) 1 700 Roma und in der zweiten Förderrunde (2010 bis 2014) bis Ende
2012 rund 1 300 Roma durch alle Projekte erreicht. Für das Programm werden
87,9 Mio. Euro an Zuwendungen geplant (davon 53,4 Mio. Euro ESF-Mittel und
34,5 Mio. Euro Mittel des BMAS). Eine Aufschlüsselung der Mittel nach
Verbänden und Haushaltsjahren ist nicht möglich, da alle 28 Projektverbünde
(230 Einzelprojekte) gleichermaßen die Aufgabe umsetzen, Asylbewerber und
Flüchtlinge mit noch nicht verfestigtem Aufenthaltsstatus einschließlich der
Roma mit diesem Status in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Otto Benecke Stiftung e. V. erhielt durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Umsetzung des Modellprojektes
MIGoVITA für das Jahr 2012 im Wege der Projektförderung rund 296 000 Euro
und im Jahr 2013 rund 468 000 Euro. Für 2014 ist eine Förderung bis zur Höhe
von 487 000 Euro vorgesehen.
Im Rahmen des Projektes MIGoVITA wird gemeinsam mit den Projektpartnern
Phönix e. V., Amaro Drom e. V. und dem Zentrum für Türkeistudien an
19 Standorten in sieben Bundesländern erprobt, unter welchen Rahmenbedin-
Name
des Trägers
Projektname Laufzeit Finanzvolumen ESF Bundesmittel
RAA e. V. Sinti- und Roma-
Bildungsarbeit als
Profession: Sinti und Roma
in pädagogischen,
sozialen und anderen Berufen
etablieren
01.06.2012 –
31.12.2014
1 220 060,63 € 610 030,32 € 240 000 €
Südost Europa
Kultur e. V.
Junge Roma in Berlin –
Berufliche Orientierung
zur besseren Integration
in den Arbeitsmarkt/
Maßnahmen gegen
Ausgrenzung und
Diskriminierung
01.01.2012 –
31.12.2014
1 501 399,87 € 748 951,43 € 375 349,97 €
KAROLA –
Internationaler
Treffpunkt für
Frauen und
Maedchen e. V.
„Ajde“ (Komm mit) –
positive Lernerfahrung
und
eigenverantwortliche Lebensplanung
contra Resignation und
Perspektivlosigkeit bei
Roma-Jugendlichen.
01.04.2009–
31.03.2012
188 833,20 € 94 416,60 € 37 767,96 €
Institut für
angewandte
Kulturforschung e. V.
Arbeitsmarkt für Roma 01.06.2009–
31.05.2011
247 843,88 € 122 686,11 € 495 69,86 €
Drucksache 18/1084 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegungen Migrantenorganisationen verschiedener Bevölkerungsgruppen im
Themenfeld der Jugendsozialarbeit qualifiziert werden können. Ziel des Vorhabens
ist es, junge Migrantinnen und Migranten passgenauer am Übergang Schule-
Beruf zu fördern und Diskriminierungen im Arbeitsleben abzubauen. Das Projekt
strebt mittels Multiplikatorenschulungen und Foren der Vielfalt eine nachhaltige
Erweiterung regionaler Strukturen am Übergang Schule-Beruf an; in die
Umsetzung werden regional tätige Migrantenorganisationen als Netzwerker eng
einbezogen. Das Projekt wird durch Beratung und einer Kofinanzierung von
insgesamt 245 000 Euro von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
unterstützt.
Der Bundesverband Amaro Drom e. V., ein interkultureller Jugendverband von
Roma und Nicht-Roma, erhielt im Rahmen des Projektes „Jugend 2014 –
Migrantenjugendorganisationen als Akteure der Zuwanderungsgesellschaft“
(Laufzeit 1. September 2012 bis 31. Dezember 2014) im Jahr 2012 8 164 Euro
und im Jahr 2013 21 452 Euro. Für das Jahr 2014 sind 21 743 Euro vorgesehen.
Das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V.
IDA hat seit dem Jahr 2009 jährlich Mittel in Höhe von ca. 177 000 Euro
erhalten. Aus diesen Mitteln wurde u. a. im Jahr 2013 ein Themenflyer zu
„Antiziganismus“ aufgelegt.
Darüber hinaus plant IDA für das Jahr 2014 einen Reader zum selben Thema.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich unter anderem auch für den
Schutz von Minderheiten und gegen Rassismus ein und wird aus Bundesmitteln
finanziert. Die Fördermittel für das Deutsche Institut für Menschenrechte sind
im Bundeshaushaltsplan für das jeweilige Jahr ausgewiesen.
6. Welche Sinti- bzw. Roma- Organisationen erhielten in den Jahren 2009 bis
2013 Bundeshaushaltsmittel in welcher Höhe zu Kulturförderung bzw. zur
Pflege, Förderung und Verbreitung ihrer Minderheitensprache (bitte nach
Verbänden und Jahren aufschlüsseln)?
Die Förderung der kulturellen Belange der nationalen Minderheiten ist
vorrangig Sache der Länder, eine Förderung des Bundes tritt nur ergänzend hinzu. Die
Organisationen deutscher Sinti und Roma haben Zugang zu den vielfältigen
kulturellen Förderprogrammen des Bundes, wie z. B. der Kulturstiftung des Bundes
oder deren Kulturförderfonds (dem Deutschen Literaturfonds, dem Fonds
Soziokultur, dem Fonds Darstellende Künste etc.). Zu den von der Kulturstiftung
des Bundes geförderten Projekten gehören unter anderen:
– das Theaterprojekt „Trollmanns Kampf“ im Niedersächsischen Staatstheater
Hannover, das anhand der Biographie des sinto-deutschen Boxers Johann
Trollmann die Geschichte der Sinti in Hannover vom Nationalsozialismus bis
heute thematisierte (Fonds „Heimspiel“, 2010),
– die Produktion „Requiem für Auschwitz“ des Philharmonischen Vereins der
Sinti und Roma Frankfurt am Main e. V. (2012),
– das Filmfestival „Cineromani – Empowering Roma Filmmakers“, eine
umfassende historische Retrospektive sowie Filmschau zeitgenössischer
audiovisueller Arbeiten in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der International
Romani Film Commission (IRFC) im Zeughauskino, im Collegium
Hungaricum Berlin und beim Filmfestival Cottbus (2013),
– das Festival „Leaving is not an option?“ im Berliner Theater HAU Hebbel am
Ufer mit der Präsentation zeitgenössischer künstlerischer Positionen aus
Ungarn, in der auf Roma als Leidtragende fremdenfeindlicher Übergriffe durch
rechte Extremisten eingegangen wird (März 2014),
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1084– eine im Jahr 2006 im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti
und Roma in Heidelberg eröffnete Wanderausstellung über den
nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma wurde in verschiedenen
osteuropäischen Staaten gezeigt. Die Ausstellung verdeutlicht den
Zusammenhang zwischen den historischen und ideologischen Wurzeln der
Diskriminierung von Sinti und Roma und den aktuellen Konfliktlagen mit dem Ziel, Sinti
und Roma als Mitglieder der Europäischen Gesellschaft und ihrer Geschichte
bewusst zu machen.
Das am 24. Oktober 2012 eingeweihte Denkmal für die im Nationalsozialismus
ermordeten Sinti und Roma Europas wurde mit Mitteln des Bundes errichtet.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Bundesländer
Organisationen deutscher bzw. zugewanderter Sinti und Roma
(institutionell bzw. mit Projektmitteln bzw. für das kulturelle Leben) mit
Landeshaushaltsmitteln fördern (bitte nach Ländern und Vertretungen aufschlüsseln)?
Es wird auf den in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten zweiten
Fortschrittsbericht sowie auf die Staatenberichte der Bundesrepublik
Deutschland zum Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler
Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen verwiesen.
8. Gibt es auf Seiten des Bundes Gremien, die sich für die Belange von Sinti
und Roma einsetzen?
Wenn ja, welche Gremien gibt es, und welche Organisationen sind darin
vertreten?
Wenn nein, warum nicht?
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ist Mitglied im Forum gegen
Rassismus (FgR). Die Bundesregierung tauscht sich im FgR mit
Nichtregierungsorganisationen regelmäßig zu Fragen der Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit aus. Das FgR wurde im Jahr 1998 im Anschluss an das
Europäische Jahr gegen Rassismus gegründet und dient seither seinen
Teilnehmern als Dialogplattform zu den im Zusammenhang mit dem Rassismus
stehenden Aspekten und Fragen. Der Vorsitz und die Geschäftsstelle liegen beim BMI.
Das FgR trifft sich in der Regel zu zwei grundsätzlich nicht-öffentlichen
Sitzungen im Jahr. Der Erfahrungsaustausch ist geprägt von gegenseitigem Respekt
und der Anerkennung unterschiedlicher Positionen und Auffassungen aller
Teilnehmer.
Das FgR besitzt aufgrund des von allen Teilnehmern einvernehmlich
anerkannten Charakters und seiner Struktur eines dialogischen Austauschs keine
Exekutiv- oder formale Beratungsfunktion.
Das Thema „Bildungssituation von Sinti und Roma in Deutschland“ wurde im
Juni 2012 auf der 2. Sitzung der Bund-Länder-AG „Integration durch Bildung“
diskutiert. Zu der Sitzung luden die Beauftragte der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration und die Staatssekretärin des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter anderem den Präsidenten der
Kultusministerkonferenz und die Migrationsreferenten der Länder ein. Vertreter
der Sinti und Roma stellten die Bildungssituation von Sinti und Roma und den
entsprechenden Handlungsbedarf dar.
Der von der „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ auf dieser
Sitzung vorgeschlagene „Bundesweite Arbeitskreis zur Verbesserung der
Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs von Sinti und Roma in Deutschland“
Drucksache 18/1084 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodehat sich im Februar 2013 konstituiert und seitdem mehrmals getagt. An dem
Arbeitskreis, der Vorschläge zur Verbesserung der Bildungssituation von Sinti
und Roma in Deutschland erarbeiten soll, wirken Vertreter von Bund, Ländern
und Kommunen, Roma-Organisationen sowie sonstige Verbände der
Zivilgesellschaft mit. Schwerpunkte der Sitzungen bislang sind neben dem
Informationsaustausch über laufende Entwicklungen insbesondere Erfahrungen, die mit
Sinti und Roma Bildungsberatern/-mediatoren gemacht wurden sowie
Möglichkeiten der Datenerhebung im Bildungsbereich und deren ethische
Implikationen. Die Beratungen des Arbeitskreises werden im Jahr 2014 fortgesetzt.
9. Ist es zutreffend, dass sich bis heute beim BMI kein Beratender Ausschuss
für die Belange der in Deutschland lebenden Sinti und Roma gebildet hat,
und wenn ja, liegt dies tatsächlich allein darin begründet, dass der
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und der Sinti Allianz Deutschland e. V. bis
heute „keine Möglichkeit der Kooperation gefunden haben“?
Es ist zutreffend, dass bisher kein Beratender Ausschuss für Fragen der
deutschen Sinti und Roma beim BMI eingerichtet wurde. Dies beruht darauf, dass in
der Vergangenheit keine Zusammenarbeit des Zentralrates Deutscher Sinti und
Roma und der Sinti Allianz Deutschland möglich war.
10. Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2011 irgendwelche Initiativen
unternommen, um beim BMI einen Beratenden Ausschuss für die Belange
der Minderheit von Sinti und Roma einrichten zu können?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Das Fachreferat hat zuletzt im Jahr 2013 die Initiative ergriffen, um einen
Beratenden Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma beim BMI
einzurichten. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und
nationale Minderheiten führte im März 2014 in dieser Angelegenheit Gespräche
mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sowie der neu organisierten Sinti
Allianz Deutschland. Beide Vereinigungen erklärten ihre grundsätzliche
Bereitschaft, in Zukunft in einem Beratenden Ausschuss für Fragen der deutschen
Sinti und Roma mitzuwirken. Es ist beabsichtigt, im Herbst 2014 zu einer ersten
Sitzung des Beratenden Ausschusses einzuladen.
11. Sollten aus Sicht der Bundesregierung in diesem Beratenden Ausschuss
auch Vertreterinnen und Vertreter der eingewanderten Roma vertreten
sein, und wenn nein, warum nicht?
In einem Beratenden Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma
werden keine eingewanderten Roma vertreten sein. Der Ausschuss befasst sich – in
Anlehnung an die bereits bestehenden Beratenden Ausschüsse für Fragen der
dänischen Minderheit, des sorbischen Volkes, der niederdeutschen
Sprachgruppe und des Ausschusses für die friesische Volksgruppe – ausschließlich mit
Themen, die die in Deutschland anerkannte nationale Minderheit der deutschen
Sinti und Roma betreffen. Wie bereits in der Vorbemerkung der
Bundesregierung erwähnt, sind die Lage und die Schnittmenge der Themen der deutschen
Sinti und Roma und der zugewanderten Roma unterschiedlich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/108412. Sofern die Bundesregierung die Einbeziehung eingewanderter Roma in
den Beratenden Ausschuss für nationale Minderheiten ablehnt, ist zu
fragen:
a) Gehören eingewanderte Roma nach Auffassung der Bundesregierung
nicht der nationalen Minderheit von in Deutschland lebenden Roma
an, auch wenn sie z. B. über einen verfestigten Aufenthaltstitel in
Deutschland leben, und wenn ja, warum nicht?
Worin besteht das Differenzierungsmerkmal, und lässt sich etwa
begründet annehmen, dass eingewanderte Roma nicht oder anders
diskriminiert werden, als autochthone Sinti und Roma?
Eingewanderte Roma gehören nicht der nationalen Minderheit der deutschen
Sinti und Roma an, auch wenn sie einen verfestigten Aufenthaltstitel besitzen.
Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler
Minderheiten enthält keine Definition des Begriffs „nationale Minderheiten“. Daher ist
es Sache der Vertragsstaaten zu bestimmen, auf welche Gruppen das
Rahmenübereinkommen Anwendung findet. Die Voraussetzungen für die Anerkennung
als nationale Minderheit in Deutschland führt die Bundesregierung in ihrer
Denkschrift zum Rahmenübereinkommen auf.
Als nationale Minderheiten werden in Deutschland Gruppen der Bevölkerung
anerkannt, die folgende fünf Kriterien erfüllen:
– ihre Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige,
– sie unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk durch eigene Sprache, Kultur und
Geschichte (eigene Identität),
– sie wollen diese Identität bewahren,
– sie sind traditionell in Deutschland heimisch,
– sie leben hier in angestammten Siedlungsgebieten.
Demzufolge gehören eingewanderte Roma nicht der nationalen Minderheit der
deutschen Sinti und Roma an
b) Sind eingewanderte Roma auch von der Inanspruchnahme von
Fördermaßnahmen für die nationale Minderheit ausgeschlossen (wie z. B.
Förderung der Minderheitenkultur und -sprache), und wenn ja,
entspricht dies der Lebenswirklichkeit von autochthonen und
eingewanderten Sinti und Roma?
Wenn nein, warum wird eingewanderten Roma dann ein
Vertretungsanspruch in dem Beratenden Ausschuss (respektive der geplanten
nationalen Kontaktstelle) verweigert?
Die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
bereitgestellten Fördermittel sind zweckgebunden für die deutschen Sinti und Roma.
Eingewanderte Roma haben – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind –
Zugang zu den vielfältigen kulturellen Förderprogrammen des Bundes.
13. Wie könnte ein solcher Ausschuss ohne die Beteiligung zugewanderter
Mitglieder dieser Minderheitengruppe relevante Aspekte sachgerecht
erörtern?
Ein Beratender Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma erörtert
nicht die Angelegenheiten der eingewanderten Roma, sondern die der deutschen
Sinti und Roma. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Drucksache 18/1084 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNationale Roma-Strategie in Deutschland
14. Welche Integrationsangebote und -programme für eingewanderte Roma
(die nicht bereits im o. g. Bericht des BMI aus dem Jahr 2011 erwähnt
werden) kennt die Bundesregierung?
15. Welcher dieser Projekte werden durch den Bund zumindest (und in
welcher Höhe) kofinanziert?
Der Bund initiiert und kennt keine speziellen Programme für eingewanderte
Roma in Deutschland, da die staatlichen Integrationsmaßnahmen grundsätzlich
nicht an eine bestimmte Ethnie anknüpfen. Eingewanderten Roma stehen
insbesondere die Integrationskurse als Schlüsselinstrument der
Integrationsförderung offen. Diese richten sich als Grundangebot an alle sich rechtmäßig und
auf Dauer im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländer.
Es erfolgt daher auch keine finanzielle Förderung von Projekten ausschließlich
für eingewanderte Roma. Gleichwohl fördert die Bundesregierung Projekte, die
insbesondere (jedoch nicht allein) die Gruppe der eingewanderten Roma in den
Blick nimmt. In dem in der Vorbemerkung genannten zweiten
Fortschrittsbericht finden sich auf den Seiten 65 und 66 einzelne Angebote auf kommunaler
Ebene mit der vorgenannten Zielsetzung, soweit der Bund diese aus
Haushaltsmitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge fördert.
16. Da sich die Bundesregierung durch die Evaluation der Europäischen
Kommission bezüglich des deutschen Aktionsplans (derzufolge
Deutschland in nur einem von insgesamt 23 der vereinbarten Maßnahmen der EU
Fortschritte erzielt hätte) missverstanden fühlt, ist zu fragen:
Welche Fortschritte haben die Bundesregierung und – nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitpunkt der Fragestellung die Länder – in der
letzten Wahlperiode im Hinblick auf die anderen 22 Maßnahmen erzielt,
konkret also bezüglich
a) der Einrichtung eines strukturierten Dialogs mit lokalen und
regionalen Behörden,
b) der Förderung von Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit
zwischen lokalen Behörden,
c) der Einrichtung eines strukturierten Dialoges mit der Zivilgesellschaft
auf nationaler Ebene,
d) der Förderung der aktiven Einbindung der Zivilgesellschaft und Roma-
Vertretern auf lokaler Ebene,
e) der finanziellen Unterstützung für den Kapazitätenaufbau der Roma-
Zivilgesellschaft,
f) der Entwicklung eines integrierten Ansatzes für die Zuweisung von
Finanzmitteln,
g) der Entwicklung eines territorialen Ansatzes für die Zuweisung von
Finanzmitteln,
h) der Einbindung lokaler und regionaler Behörden und der
Zivilgesellschaft in die Planung und Verwendung der EU-Mittel,
i) des Beginns einer Bestandsaufnahme der Situation der Roma in
Deutschland,
j) der Einrichtung eines Überwachungssystems für die Messung der
Ergebnisse und Auswirkungen der nationalen Strategie,
k) der Ermittlung von Gebieten in Deutschland mit extrem armen Roma-
Gemeinschaften,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1084l) der Einbindung aller wichtigen Interessenträger in den Überwachungs-
und Bewertungsprozess,
m) des Beginns einer diesbezüglichen Zusammenarbeit mit dem
Statistischen Bundesamt,
n) der regelmäßigen Berichterstattung und Bewertung,
o) der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zur Gleichstellung bzw.
gegen Diskriminierung (in Bund, Ländern und Kommunen),
p) der Sensibilisierung von Beschäftigten und der Leitung von Behörden
im Umgang mit Roma,
q) der Sensibilisierung von Roma für ihre Rechte,
r) der Bekämpfung der Mehrfachdiskriminierung von Roma-Frauen,
s) der Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von
Kindern als Arbeitskräfte,
t) der Koordinierung der diesbezüglichen Maßnahmen zwischen
verschiedenen Sektoren auf nationaler Ebene,
u) der Koordination der diesbezüglichen Maßnahmen zwischen Bund,
Ländern und Kommunen bzw.
v) der Gründung und Einbindung der nationalen Kontaktstelle in die
Planung und Verwendung von EU-Mitteln?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht (bitte die Antworten nach den Fragen 16a bis
16v aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der durch die Bundesregierung und die Länder erzielten
Fortschritte wird auf den zweiten Fortschrittsbericht verwiesen.
17. Ist es – zusammenfassend gefragt – zutreffend, dass die sogenannten
integrierten Politikpakete der Bundesregierung die gemäß der EU-Pläne
vorgesehenen strukturellen und horizontalen Maßnahmen (wie z. B. Stärkung
der politischen Teilhabe, Förderung von Strukturen kollektiven
Empowerments, Förderung von Gleichstellungs- und
Antidiskriminierungsmaßnahmen) auslassen, und wenn ja, warum?
Es ist nicht zutreffend, dass die integrierten Politikpakete der Bundesregierung
die von der EU angeregten strukturellen und horizontalen Maßnahmen
auslassen. Zu näheren Informationen wird auf den zweiten Fortschrittsbericht
verwiesen.
18. Inwiefern plant die Bundesregierung mit der Umsetzung der folgenden
– Ende des Jahres 2013 vom Rat der EU beschlossenen – Maßnahmen in
dieser Legislaturperiode zumindest zu beginnen:
a) Förderung der sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen
Beteiligung von Sinti und Roma auf allen Ebenen der deutschen
Gesellschaft,
Im Hinblick auf die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen, politischen und
kulturellen Beteiligung von Sinti und Roma auf allen Ebenen der deutschen
Gesellschaft, wird auf den zweiten Fortschrittsbericht verweisen.
Drucksache 18/1084 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) aktive Einbeziehung und Beteiligung der Roma selbst, einschließlich
ihrer Vertreterinnen und Vertreter sowie Organisationen,
Die Bundesregierung steht in ständigem Kontakt mit dem Zentralrat Deutscher
Sinti und Roma sowie der Sinti Allianz Deutschland. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 10 verwiesen.
c) das Auflegen von Roma-Strategien bzw. entsprechender
Maßnahmenbündel auch auf der Ebene der Bundesländer bzw. der Kommunen,
Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland
hat die Bundesregierung keinen Einfluss auf die Entwicklung von Roma-
Strategien bzw. integrierten Politikpaketen der Länder und Kommunen.
d) Einrichtung nationaler Kontaktstellen für die Integration von Sinti und
Roma und deren Ausstattung mit einem adäquaten Mandat und mit
ihren Aufgaben entsprechenden Mitteln,
Im Jahr 2012 wurde auf Initiative der Europäischen Kommission ein Netz der
nationalen Kontaktstellen aller EU-Mitgliedstaaten eingerichtet, um den
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und die gegenseitige Prüfung
der Umsetzung der Strategien zu ermöglichen. Nationale Kontaktstelle für
Deutschland ist seit dem Jahr 2012 das BMI. Gesonderte Haushaltsmittel sind
für die nationale Kontaktstelle im Haushaltsplan nicht eingestellt.
e) Einbeziehung dieser nationalen Kontaktstellen in Entscheidungen zur
Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung einschlägiger Roma-
Strategien bzw. diesbezüglicher Maßnahmenbündel,
Eine Einbeziehung der nationalen Kontaktstellen in Entscheidungen der
Bundes-, Länder- und Kommunalvertreter zur Entwicklung, Finanzierung und
Umsetzung der integrierten Politikpakete ist in Deutschland nicht möglich. Es
besteht keine Zuständigkeit der nationalen Kontaktstelle, Abläufe zwischen den
Ressorts und den verschiedenen Regierungsebenen zu steuern, insbesondere
besteht kein diesbezügliches Weisungsrecht.
Eine zentrale strategische Planung der Verwendung von EU-Mittel durch die
nationale Kontaktstelle ist ausgeschlossen, da die Mittel durch verschiedene
Ressorts abgerufen und entsprechend der jeweiligen Ressortinteressen
eingesetzt werden. Ferner besitzt die Kontaktstelle aufgrund des föderalen Systems
in Deutschland keinerlei Einflussmöglichkeiten und Durchgriffsrechte auf die
Länder und Kommunen.
f) Beginn eines regelmäßigen Dialogs zwischen diesen nationalen
Kontaktstellen und den Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der
Länder,
Zwischen der nationalen Kontaktstelle und der Antidiskriminierungsstelle
besteht ein Dialog, der bedarfsorientiert gestaltet wird. Ein regelmäßiger
Austausch mit den Antidiskriminierungsstellen der Länder findet nicht statt.
g) Bereitstellung angemessener Finanzmittel, damit die
Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder Rechtsberatung und
Prozesskostenhilfe auch für Roma anbieten können bzw.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird aus Haushaltsmitteln des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert und bietet
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1084u. a. eine rechtliche Erstberatung zum Schutz vor Benachteiligungen – auch für
Sinti und Roma – an.
h) Beginn und Ausbau eines länderübergreifenden Austausches
diesbezüglicher Erfahrungen und der Zusammenarbeit auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht (bitte die Antworten nach den Fragen 18a
bis 18h aufschlüsseln)?
Die nationale Kontaktstelle des Bundes plant die Einrichtung eines Länder-
Bund-Arbeitskreises, der sich mit der Umsetzung der integrierten Politikpakete
zur Integration der Roma in Deutschland beschäftigt. Das Gremium soll einmal
pro Jahr zusammentreten.
19. In welchen gesellschaftlichen oder staatlichen Bereichen werden nach
Kenntnis der Bundesregierung Sinti und Roma benachteiligt oder sind
unterrepräsentiert?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diese
Benachteiligungen abzubauen und für eine angemessene Repräsentanz zu
sorgen?
Bisher gibt es keine umfassenden wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, in
welchen gesellschaftlichen Bereichen Sinti und Roma benachteiligt werden, da
in Deutschland – wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt –
keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer
Basis erhoben werden.
Nationale Kontaktstelle für die Integration und Inklusion von Sinti und Roma
in Deutschland
20. Existiert in Deutschland eine – wie von der EU geforderte – nationale
Kontaktstelle für die Integration und Inklusion von Sinti und Roma, und
wenn nein, für wann plant die Bundesregierung die Einsetzung einer
solchen nationalen Kontaktstelle?
Nationale Kontaktstelle für Deutschland ist das BMI.
21. Wie soll sich diese Kontaktstelle nach Ansicht der Bundesregierung
zusammensetzen?
Die Kontaktstelle besteht – in Anlehnung an die Kontaktstellen der anderen
Mitgliedstaaten – aus Mitarbeitern des zuständigen Bundesressorts.
22. Mit welchen Zuständigkeiten soll diese Kontaktstelle ausgestattet
werden?
Nach Auffassung der Europäischen Kommission sollen die nationalen
Kontaktstellen mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet
werden, damit sie die Umsetzung und Überwachung von Konzepten zur
Integration der Roma auf nationaler und lokaler Ebene koordinieren können. Auch
sollen die nationalen Kontaktstellen bei Entscheidungen zur Festlegung, Finan-
Drucksache 18/1084 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezierung und Umsetzung einschlägiger Strategien konsultiert werden. Darüber
hinaus sollen die nationalen Kontaktstellen zuständig sein, die Abläufe
zwischen den Ressorts und den verschiedenen Regierungsebenen zu koordinieren.
Auch sollen sie in die strategische Planung der Verwendung von EU-Mitteln
eingebunden werden. Diese Vorgaben sind für Deutschland nur bedingt umsetzbar.
Zu den Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 18e verwiesen.
23. In welcher Form und mit welchem Ziel sollen Roma-Organisationen in
diese Kontaktstelle eingebunden werden?
Die Europäische Kommission regte im Jahr 2011 an, dass die nationale
Kontaktstelle die Befugnis haben soll, die Entwicklung und Umsetzung der Strategie zu
koordinieren oder dass die Mitgliedstaaten bestehende geeignete
Verwaltungsstrukturen nutzen sollen. In Deutschland besteht die nationale Kontaktstelle
ausschließlich aus Mitgliedern der Bundesregierung. Diese führen den Dialog mit
Roma-Organisationen, die jedoch organisatorisch nicht in die Kontaktstellen
eingebunden sind.
24. Plant die Bundesregierung in dieser Kontaktstelle die ganze Vielfalt der
Roma-Organisationen in Deutschland (also sowohl
Vertretungsorganisationen für deutsche wie für zugewanderte Roma) einzubinden, und wenn
nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
25. Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein Beratender Ausschuss für die
Inklusion von Sinti und Roma beim BMI ein geeignetes Modell für eine
solche nationale Kontaktstelle (bitte begründen)?
Ein Beratender Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma ist ein
eigenständiges Gremium, das neben der bereits eingerichteten nationalen
Kontaktstelle errichtet werden soll. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
26. Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland bisher bei den Treffen der
nationalen Kontaktstellen für Roma auf EU-Ebene?
Und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dort die Belange sowohl
der deutschen, als auch der zugewanderten Sinti und Roma angemessen
repräsentiert werden?
Das BMI vertritt die Bundesrepublik Deutschland bei den bisherigen Treffen der
nationalen Kontaktstellen in Brüssel. Dieses wird je nach Bedarf von Bundes-,
Länder- oder Kommunalvertretern begleitet.
Bei den Sitzungen werden die Belange der deutschen Sinti und Roma sowie der
Zugewanderten – gegebenenfalls auch von Roma – repräsentiert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1084Antiziganismus
27. Hält die Bundesregierung ihr bisheriges Engagement gegen den
Antiziganismus durch die Forschungsförderung über die „Stiftung Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ und die Herausgabe eines Themenheftes der
Bundeszentrale für politische Bildung für angemessen und ausreichend?
Über die Ausgabe 22 bis 23/2011 der Beilage zur Wochenzeitschrift „Das
Parlament“, „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ), mit dem Titel „Sinti und
Roma“ hinaus, stellt die BpB gegenwärtig folgende Printprodukte zum Thema
zur Verfügung:
– Klaus-Michael Bogdal, Europa erfindet die Zigeuner. Eine Geschichte von
Faszination und Verachtung (Ankauf Schriftenreihe 2012),
– Norbert Mappes-Niediek, Arme Roma, Böse Zigeuner. Was an den
Vorurteilen über die Zuwanderer stimmt (Ankauf Schriftenreihe 2014).
Darüber hinaus greifen folgende Ausgaben der Informationen zur politischen
Bildung unter anderem Vorurteile gegenüber Sinti und Roma sowie deren
Geschichte und Verfolgung im Nationalsozialismus auf:
– Vorurteile (Heft 271, erschienen 2005),
– Info aktuell: 27. Januar – Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
(erschienen 2012),
– Nationalsozialismus: Krieg und Holocaust (Heft 316, erschienen 2012,
unveränderter Nachdruck 2013).
Des Weiteren stehen mit der DVD „Zeugen der Shoah“ (mit Begleitheft für
Lehrende) Video-Interviews und Erinnerungsberichte von jüdischen
Überlebenden der Shoah, von Sinti und Roma, von Homosexuellen, von politisch
Verfolgten, von Opfern der „Eugenik“ sowie von Rettern und Helfern zum Einsatz im
Unterricht zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Verfolgung und
Opfergeschichte der Sinti und Roma Thema in weiteren Online-Angeboten der BpB
zur historisch-politischen Auseinandersetzung mit der Geschichte des
Nationalsozialismus und der Shoah; so etwa in den Online-Dossiers
„Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg“ und „Frauen-KZ Ravensbrück“.
Die BpB hat seit dem Jahr 2005 mehrere Veranstaltungen zum Thema
Antiziganismus bzw. zur Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma in Deutschland
und Europa selbst organisiert, in Kooperation durchgeführt oder gefördert.
Besonders zu erwähnen sind hier eine Tagung zur „Historischen und kulturellen
Präsentation der Sinti und Roma in Europa“, die im Frühjahr 2012 in
Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung in Bayern, mit dem Kultur-
und Dokumentationszentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg, mit dem
Landesverband Bayern der deutschen Sinti und Roma sowie mit dem
Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände Nürnberg durchgeführt wurde. Für die
Schriftenreihe der BpB ist hierzu ein Tagungsband geplant (siehe Antwort zu
Frage 29).
In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik und mit
der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft fand im Jahr 2011 eine Tagung zur Lage
der Sinti und Roma in Europa statt. Hauptredner war der Vorsitzende des
Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Ebenso im Jahr 2011 fand in Berlin in
Kooperation mit der Allianz Kulturstiftung und dem Goethe Institut München die
Tagung „Was heißt denn hier Zigeuner? – Bild und Selbstbild von Europas
größter Minderheit“ statt, an der rund 600 Personen teilnahmen. Außerdem spielt die
Opfergeschichte der Sinti und Roma sowie Antiziganismus in Veranstaltungen
zur Gedenkstättenarbeit sowie zur Prävention gegen Rechtsextremismus eine
Rolle.
Drucksache 18/1084 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSeitens des Bündnisses für Demokratie und Toleranz (BfDT) gibt es seit Ende
2006 eine intensive Zusammenarbeit mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und
Roma, u. a. durch den Aufbau eines Netzwerks junger Sinti und Roma im
Rahmen eines seit dem Jahr 2009 bestehenden Austauschprojektes, durch die
Durchführung von Workshops zum Thema „Engagement gegen
Antiziganismus“ im Rahmen des jährlichen BfDT-Jugendkongresses sowie über die
finanzielle Förderung von zwei Bundesjugendtreffen von Amaro Drom e. V. in
früheren Jahren.
28. Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass bislang über das
Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
kein einziges zivilgesellschaftliches Projekt gegen den Antiziganismus
gefördert wurde?
Im Rahmen des Bundesprogramms TOLERENZ FÖRDERN – KOMPETENZ
STÄRKEN fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend seit dem Jahr 2011 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Prävention von
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie für
Toleranz, ziviles Engagement und demokratische Verhaltensweisen. Zielgruppe sind
dabei vor allem Kinder, Jugendliche aber auch Eltern, Pädagogen, lokal
einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Multiplikatoren.
Ein wichtiges Anliegen ist dabei auch die Förderung eines respektvollen
Zusammenlebens und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe aller
Bevölkerungsgruppen. Diesem Anliegen tragen unter anderem die über 170 Lokalen
Aktionspläne Rechnung, in deren Rahmen eine Vielzahl von Einzelprojekten
durchgeführt werden, zu denen auch zahlreiche Maßnahmen gehören, die Sinti
und Roma als Zielgruppe haben.
29. Plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode neue bzw. zusätzliche
Maßnahmen gegen den Antiziganismus zu fördern?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Unter dem Arbeitstitel „Zwischen Diskriminierung und Emanzipation.
Geschichte und Kultur der Sinti und Roma“ wird im Jahr 2014 ein neuer Band in
der Schriftenreihe der BpB erscheinen. Der Band wird in Kooperation mit der
Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung herausgegeben und soll über
den neuesten Erkenntnis- und Forschungsstand zu Antiziganismus und über den
aktuell geführten Diskurs zum Thema informieren. Weiter ist bei der BpB ein
Online-Dossier zu Sinti und Roma als europäische Minderheit in Vorbereitung,
das sich mit der Minderheit im Spannungsfeld von Geschichte, gegenwärtiger
Situation in Politik und Gesellschaft sowie der Zukunft Europas
auseinandersetzen wird.
In einem für Juni 2014 geplanten internationalen Expertentreffen zur
Auseinandersetzung mit Antisemitismus im Kontext anderer Diskriminierungsformen in
Europa wird ein Austausch über gute Praxis in Europa stattfinden, bei dem unter
anderem auch Strategien politischer Bildung gegen Antiziganismus diskutiert
werden.
Kooperationspartner ist das Anne Frank House Amsterdam. Außerdem ist unter
dem Titel „Gekonnt handeln“ eine didaktisch-methodische Handreichung in
Entwicklung, die speziell für den Kontext der Rechtsextremismusprävention
didaktische Hinweise und methodische Angebote bieten soll. Das erste geplante
Themenfeld soll Antiziganismus und Antisemitismus sein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/108430. Plant die Bundesregierung, oder nach dem Wissen der Bundesregierung
eines der Bundesländer, die Einrichtung eines Instituts oder einer
Forschungsstelle Antiziganismus, ähnlich dem bereits bestehenden Zentrum
für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin?
Die Bundesregierung plant nicht die Einrichtung eines Instituts oder einer
Forschungsstelle Antiziganismus.
31. Kann die Bundesregierung die Ergebnisse des in der Vorbemerkung der
Fragesteller zitierten Gutachtens „Antiziganismus“ bestätigen, dass die
Schutzrechte aus dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler
Minderheiten bzw. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang „nur
unzureichend in die Praxis umgesetzt“ seien?
Wenn ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode ergreifen, um dies zu ändern?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass die Rechte der deutschen Sinti
und Roma aus dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz
nationaler Minderheiten bislang nur unzureichend in die Praxis umgesetzt worden
sind. Dies entspricht auch der grundsätzlichen Einschätzung des Europarates im
Zuge des regelmäßig vorgenommenen Monitorings. Die Bundesregierung greift
die Feststellungen des Europarates auf und bemüht sich, etwaige
Umsetzungsdefizite zu beheben. Zu den vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung und
der Länder wird auf die von Deutschland erstellen Staatenberichte zum
Rahmenübereinkommen an den Europarat verwiesen.
Hinsichtlich der Frage, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in
der Praxis nur unzureichend umgesetzt ist, liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
32. Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, das unter anderem von der
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Pressemitteilung vom
15. August 2011) geforderte Verbandsklagerecht in das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz einzuführen (um z. B. auch antiziganistische
Diskriminierungsfälle vor Gericht zu bringen)?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Mit dem AGG wurden bestehende europäische Antidiskriminierungsrichtlinien
in deutsches Recht umgesetzt. Es zielt nicht auf den Schutz bestimmter
gesellschaftlicher Gruppierungen ab, sondern bezweckt den Schutz des Einzelnen vor
Diskriminierungen aus einem der in § 1 AGG genannten Gründe. Hiergegen
steht den Betroffenen nach dem AGG insbesondere Anspruch auf
Schadensersatz und Entschädigung zu. Damit können sich Betroffene wirksam gegen
Diskriminierungen zur Wehr setzen; sie können sich dabei gemäß § 23 AGG durch
Antidiskriminierungsverbände unterstützen lassen. Ein Verbandsklagerecht ist
in den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien, deren Umsetzung das
AGG dient, nicht vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]