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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Antiziganistische Straftaten in Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14754)

Anzahl politisch motivierter antiziganistischer Straftaten nach Deliktgruppen 2001&ndash;2013, Erfassung innerhalb des &quot;Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität (PMK)&quot;, Datenbestand der Bundesländer, Einführung des Unterthemas &quot;Antiziganismus&quot; im Themenfeldkatalog PMK<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/89620.03.2014

Antiziganistische Straftaten in Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14754)

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Oktober 2006 veröffentlichte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma die Ergebnisse einer eigens erstellten Repräsentativumfrage über den Rassismus gegen Sinti und Roma in Deutschland. Darin berichteten die Befragten u. a. auch über „Bedrohungen und Beleidigungen durch Mitbürger“ sowie von „Angriffen durch Neonazis“.

Das von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) – und damit mittelbar auch durch den Bund – geförderte Gutachten „Antiziganismus“ kam im Jahr 2012 ebenfalls zu dem Fazit, dass es in der Bundesrepublik Deutschland „immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen und Anschlägen auf Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma“ komme (End, M.: „Antiziganismus – Zum Stand der Forschung und der Gegenstrategien“, Marburg 2013, S. 25).

Darüber, wie häufig Sinti und Roma in Deutschland Opfer politisch motivierter Propagandadelikte (wie Beleidigung oder Volksverhetzung) sind, gibt es – jenseits der o. g. Zahlen des Zentralrats – keine Erhebung.

Etwas mehr, wenngleich sicher nur unvollständig, sind Hassdelikte gegen Sinti und Roma dokumentiert:

  • Immer wieder werden Mahnmale für die während der NS-Zeit ermordeten Sinti und Roma geschändet: in Magdeburg z. B. zweimal (in den Jahren 1998 und 2011) und in Merseburg (bis 2013) sogar achtmal.
  • Zudem gab es (verstärkt in den letzten Jahren) Brandanschläge auf Wohnungen oder Wohnwagen in denen Sinti und Roma wohnten: im Jahr 1999 im hessischen Limeshain, im Jahr 2001 im brandenburgischen Wildau, im Jahr 2009 im sächsischen Klingenhain, im Jahr 2010 in Gelsenkirchen (mit 19 ausgebrannten Wohnwagen), im Jahr 2011 in Leverkusen und im Jahr 2012 in Detmold. Im Oktober 2013 wurde zudem in Oldenburg ein Brandanschlag auf das Kulturzentrum „Maro Kher“ für Sinti und Roma verübt.
  • Im Jahr 2010 wurden in mindestens drei Fällen Sexarbeiterinnen aus Tschechien nach Bayern verschleppt und (nach Erkenntnissen des Landgerichts Hof aus Hass gegen Roma) stundenlang mit Knüppelschlägen und Tritten brutal misshandelt und mit nationalsozialistischen Symbolen erniedrigt (Frankenpost, 2. November 2010).

Diese Vorkommnisse würden aber – so das o. g. Gutachten weiter – in der Regel nur „sehr geringe mediale Aufmerksamkeit erlangen“ (S. 27). Das hänge damit zusammen, dass Politik und Polizei den antiziganistischen Hintergrund solcher Taten oftmals nicht als das erkennen, was sie sind, nämlich Hassverbrechen und damit Teil der politisch motivierten Kriminalität (vgl. ebd., S. 25).

Dieser Befund lässt sich anhand der Pogrome in Rostock-Lichtenhagen im Jahr 1992 gut darstellen: Obwohl die Randalierer gegenüber der Presse ihre Absichten zum Teil ganz offen formulierten („Roma aufklatschen“, zit. nach Ostsee-Zeitung vom 21. August 1992) wird die – zumindest partiell – antiziganistische Zielrichtung der Ausschreitung weder seitens der Medien noch durch die Polizei und Politik wahr-, geschweige denn ernstgenommen (vgl. auch „Antiziganismus“, S. 24).

Genau in dieser Tradition lehnt auch die Bundesregierung – selbst auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin – die Einführung eines eigenständigen Unterthemas „Antiziganismus“ innerhalb des polizeilichen Themenfeldkatalogs „Politisch motivierte Kriminalität“ kategorisch ab. Für sie sollen antiziganistische Straftaten offenkundig auch in Zukunft lediglich eine „nicht bezifferbare Teilmenge der Hasskriminalität“ bleiben (Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 13).

Zum einen hält die Bundesregierung dieses Anliegen deswegen für „nicht gerechtfertigt“, weil eine (erst im Zuge dieser Kleinen Anfrage erstellte) „händische Untersuchung“ ergeben hätte, dass es in den Jahren 2008 bis 2010 antiziganistische Straftaten in Deutschland „lediglich“ im zweistelligen Fallzahlenbereich gegeben hätte (also weniger als 100 Delikte; Bundestagsdrucksache 17/ 14754, S. 13).

Dieses Argument leuchtet nicht ein. Innerhalb des Themenfeldkatalogs gibt es nämlich diverse Unterthemen mit – jeweils bezogen auf die Jahre 2008 bis 2010 – deutlich geringeren Fallzahlen: Kirchenasyl: 1 Delikt; Entschädigung von NS-Opfern: 7 Delikte; Dritte-Welt: 9 Delikte; Renten: 10 Delikte; Verbraucherschutz: 21 Delikte; Gesundheit: 25 Delikte; Todesstrafe: 50 Delikte; Datenschutz: 86 Delikte (Bundestagsdrucksache 17/14751, S. 5 bis 10).

Die Bundesregierung begründet ihre ablehnende Haltung – zweitens – damit, dass „sichergestellt [werden müsste], dass die betreffenden Kriterien in der Praxis vor Ort handhabbar bleiben“ (Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 13). Nur, was will uns die Bundesregierung damit eigentlich sagen, dass es im Hinblick auf antiziganistische Straftaten keine in der Praxis vor Ort handhabbare Kriterien gäbe?

Die Argumentation der Bundesregierung ist auch aus einem anderen Grund heraus unbefriedigend – ja nach Auffassung der Fragesteller geradezu beschämend. So begründet das Bundesministerium des Innern das bestehende Unterthema „Antisemitismus“ nämlich richtigerweise mit der „besonderen Verantwortung [Deutschlands] vor dem Hintergrund der Judenverfolgung und -vernichtung in der NS-Zeit“ (Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 12, Antwort zu Frage 20). Im Hinblick auf die Sinti und Roma fehlt diese Begründung aber seltsamerweise (respektive die Übernahme einer analogen historischen Verantwortung) und dies gerade einmal ein Jahr nach der Eröffnung des Denkmals für die Opfer des NS-Völkermords an den Sinti und Roma.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele politisch motivierte (antiziganistische) Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, wie viele Brand- und Sprengstoffanschläge und wie viele Schändungen von Mahnmalen oder Gräbern von Sinti und Roma wurden in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2013 registriert (bitte nach Datum, Ort und Deliktgruppe aufschlüsseln und bitte auch entsprechende Versuchshandlungen mitberücksichtigen)?

2

Was meint die Bundesregierung damit, antiziganistische Straftaten würden bislang als „nicht bezifferbare Teilmenge der Hasskriminalität erfasst“?

a) Wenn doch eine Erfassung dieser Straftaten erfolgt, wieso sieht sich die Bundesregierung dann nicht in der Lage, diese „zu beziffern“ (bitte ausführen)?

b) Wie, in welcher Datenbank bzw. in welchem Unterthema erfasst das Bundeskriminalamt bislang antiziganistische Straftaten innerhalb des polizeilichen „Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität“ (vor dem Hintergrund, dass es im „Themenfeldkatalog Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) – neben den Unterthemen wie Rassismus, Antisemitismus etc. – keine Auffangkategorie „sonstige“ gibt)?

3

Welche Kenntnis hat die Bundregierung darüber, welches Bundesland politisch motivierte Straftaten gegen Sinti und Roma in welchen Datenbanken speichert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Aus welchen Akten bzw. Datenbeständen welcher Bundesländer wurde die (zur Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) notwendige „händische Untersuchung“ durchgeführt?

5

War diese „händische Untersuchung“ insofern vollständig, als dass hierbei – zumindest für die Jahre 2008 bis 2012 – sämtliche in Deutschland begangenen antiziganistischen Straftaten berücksichtigt werden konnten?

Wenn nein, warum nicht?

6

Kann die Bundesregierung – ausweislich ihrer Antworten auf Bundestagsdrucksache 17/14751 (S. 5 bis 10) – bestätigen, dass es im Themenfeldkatalog PMK mindestens acht Unterthemen, mit Fallzahlen „im zweistelligen Bereich“ gibt?

Wenn ja, wieso wird mit diesen Unterthemen dann anders verfahren, als beim Thema „Antiziganismus“?

7

Ist die Bundesregierung vor dem oben skizzierten Hintergrund nach wie vor der Meinung, dass man im Themenfeldkatalog PMK ein Unterthema „Antiziganismus“ deswegen nicht einführen könne, weil es im Hinblick auf politisch motivierte Straftaten gegen Sinti und Roma keine in der Praxis vor Ort handhabbare Kriterien gäbe, und wenn ja, warum?

Hat die Bundesregierung sich diesbezüglich beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma erkundigt, und wenn nein, warum nicht?

8

Wäre die Einführung eines Unterthemas „Antiziganismus“ im Themenfeldkatalog PMK – analog zum Unterthema „Antisemitismus“ – nicht zuletzt sinnvoll und notwendig angesichts der besonderen Verantwortung Deutschlands vor dem Hintergrund des Völkermords an Juden sowie an Sinti und Roma in der NS-Zeit (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 12, Antwort zu Frage 20), und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 20. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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