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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kosten von Fahrrinnenanpassungen an Elbe und Weser

Zeitplan für die Fahrrinnenanpassungen Unter-/Außenelbe (Elbvertiefung) sowie Unter-/Außenweser (Weservertiefung), Verzögerungen und Kostensteigerungen durch die Gerichtsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht, weitere Gründe und Faktoren für den jeweiligen Kostenanstieg und zu erwartende Mehrkosten, Aufteilung der Gesamtkosten, Alternativen bei Untersagung der bisherigen Planungen durch das Gericht<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

07.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/90221.03.2014

Kosten von Fahrrinnenanpassungen an Elbe und Weser

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die durch den Bund beabsichtigten Ausbauten der Flussläufe Unter-/Außenelbe sowie Unter-/Außenweser befinden sich seit mehreren Jahren in der Planung und Vorbereitung, unter anderem durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Inzwischen sind jeweils Verfahren gegen die beiden Bauvorhaben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig.

Abgesehen von der zukünftigen Außenhandelsintensität, Verkehrsentwicklung und den Umweltauswirkungen sind auch die zukünftigen Kosten der Ausbauprojekte unklar. Wie im aktuellen Verkehrsinvestitionsbericht des Bundes für das Berichtsjahr 2012 dargestellt, sind auch weiterhin 248 Mio. Euro (für das Ausbauvorhaben Elbvertiefung) und 50 Mio. Euro (für das Ausbauvorhaben Weservertiefung) eingeplant. Schätzungen hingegen gingen bereits im Jahr 2012 von Kosten für das Gesamtprojekt Elbvertiefung in Höhe von mindestens 630 Mio. Euro (vgl. www.ndr.de/regional/hamburg/elbvertiefung265.html) sowie von mindestens 125 Mio. Euro für das Gesamtprojekt Weservertiefung (vgl. www.ioew.de/news/article/ioew-oekonom-ulrich-petschow-millioneninvestitionenfuer-elbvertiefung-und-seehaefen-viel-dringe/) aus. Inzwischen dürften auch diese Zahlen überholt sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

a) Von welchem Zeitplan für die Fahrrinnenanpassung Unter-/Außenelbe (Elbvertiefung) geht die Bundesregierung aktuell aus?

b) Bis wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Gerichtsurteil für die Maßnahme aus Frage 1a erwartet?

2

Welche zeitlichen Verzögerungen gegenüber den bisherigen Planungen für die Elbvertiefung sind mit dem Gerichtsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht zu erwarten?

3

a) Welche Kostensteigerung ist durch die zeitliche Verzögerung zu erwarten, und von welchen Kosten für das Gesamtprojekt Elbvertiefung geht die Bundesregierung aus?

b) Welche möglichen weiteren Gründe werden für die Kostensteigerungen am Gesamtprojekt Elbvertiefung angegeben?

c) Wie werden sich nach aktuellem Kenntnisstand mögliche (weitere) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Elbvertiefung auf die Gesamtkosten auswirken (bitte Kostensteigerung nennen)?

4

Welche Faktoren könnten die Höhe der Kosten aus Frage 3 weiter beeinflussen, und mit weiteren Mehrkosten in welcher Höhe wäre demnach zu rechnen?

5

Wie werden sich die Gesamtkosten der Elbvertiefung auf den Bund sowie die angrenzenden bzw. beteiligten Küstenländer, insbesondere Hamburg, aufteilen?

6

a) Welche Alternativplanungen zur Elbvertiefung gibt es, sofern das Gericht die bisherigen Planungen untersagt bzw. Veränderungen an den Planungen vorschreibt?

b) Wie wird die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern dafür sorgen, dass sich die Auslastung des Tiefwasserhafens Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven, der Containerschiffen mit einem Tiefgang von bis zu 16,5 Metern seit dem Jahr 2012 zur Verfügung steht, deutlich verbessert?

c) Inwiefern steht nach Auffassung der Bundesregierung der Ausbau von Elb- und Wesermündung einer positiven Entwicklung des im Jahr 2012 fertiggestellten Tiefwasserhafens Jade-Weser-Port entgegen?

7

a) Von welchem Zeitplan für die Fahrrinnenanpassung Unter-/Außenweser (Weservertiefung) geht die Bundesregierung aktuell aus?

b) Bis wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Gerichtsurteil für die Maßnahme aus Frage 7a erwartet?

8

Welche zeitlichen Verzögerungen gegenüber den bisherigen Planungen für die Weservertiefung sind mit dem Gerichtsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht zu erwarten?

9

a) Welche Kostensteigerung ist durch die zeitliche Verzögerung zu erwarten, und von welchen Kosten für das Gesamtprojekt Weservertiefung geht die Bundesregierung aus?

b) Welche möglichen weiteren Gründe werden für Kostensteigerungen am Gesamtprojekt Weservertiefung angegeben?

c) Wie werden sich nach aktuellem Kenntnisstand mögliche (weitere) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Weservertiefung auf die Gesamtkosten auswirken (bitte Kostensteigerung nennen)?

10

Welche Faktoren könnten die Höhe der Kosten aus Frage 9 weiter beeinflussen, und mit weiteren Mehrkosten in welcher Höhe wäre demnach zu rechnen?

11

Wird der Bund sämtliche Kosten der Weservertiefung allein tragen, und wenn nein, wer trägt diese mit?

12

Welche Alternativplanungen zur Weservertiefung gibt es, sofern das Gericht die bisherigen Planungen untersagt bzw. Veränderungen an den Planungen vorschreibt?

Berlin, den 21. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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