[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1105
18. Wahlperiode 09.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/904 –
Erkenntnisse über Kontakte deutscher Rechtsextremisten in die Ukraine
und Präsenz rechtsextremer ukrainischer Kräfte in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Ukraine hat als Ergebnis monatelanger, von der Bundesregierung und
anderen Staaten der Europäischen Union (EU) unterstützter Proteste eine neue
Regierung die Macht übernommen. Dieser gehören zum ersten Mal in der
Geschichte der unabhängigen Ukraine Mitglieder rechtsextremer Organisationen
an. Hierzu zählen unter anderem die Minister für Verteidigung, Landwirtschaft
und Umwelt, die der „Allukrainischen Allianz Swoboda“ angehören. Die
Fragestellerinnen und Fragesteller sowie die Bundesregierung haben bereits im
vorigen Jahr im Rahmen einer Kleinen Anfrage zahlreiche Belege für die
rechtsextreme Ausrichtung dieser Partei angeführt (vgl. Bundestagsdrucksache
17/14603). So hetzte Parteichef Oleg Tjagnibok öffentlich gegen „Juden und
andere Schädlinge“, die Swoboda-Fraktion knüpft freundschaftliche Kontakte
zur NPD, die Partei veranstaltet in den von ihr dominierten galizischen
Landesteilen Aufmärsche zu Ehren der Waffen-SS. Swoboda stellt sich in die
Tradition der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) und der Ukrainischen
Aufständischen Armee (UPA) – faschistische Organisationen, die während des
Zweiten Weltkrieges Zehntausende polnischer Zivilisten, jüdischer Flüchtlinge
und ukrainischer Bürger umbrachten, die ihren Führungsanspruch infrage
stellten.
Die Machtübernahme der bürgerlich-rechtsextremen Koalition in Kiew geht
einher mit einem teilweisen Zusammenbruch der Sicherheitsorgane dort, in
deren Folge es nach verschiedenen Medienberichten zu massiven
Verfolgungen regierungskritischer, insbesondere antifaschistischer Kräfte kommt
(
https://linksunten.indymedia.org/de/node/107460).
Die Gewaltbereitschaft von Swoboda belegen unter anderem auch Berichte auf
der Partei-Homepage, denen zufolge schon lange vor Ausbruch der
Gewalttätigkeiten in Kiew Swoboda-Aktivisten in Galizien Amtsträger und Politiker der
Partei der Regionen mittels „Hausbesuchen“ unter Druck gesetzt haben, um
ihre Ämter aufzugeben. In Galizien wurde mit Billigung der Behörden eine
„Nationalgarde“ gebildet (
http://portal.lviv.ua/news/2014/01/27/142456.html),
bereits im Januar 2014 wurden in den Distrikten Iwano-Frankiwsk und Terno-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. April 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1105 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodepil (dessen Bürgermeister dem NPD-Blatt „Deutsche Stimme“ ein Interview
gegeben hat) die Partei der Regionen und die Kommunistische Partei verboten
(
http://portal.lviv.ua/news/2014/01/26/134600.html).
Weitere rechtsextreme Organisationen („Rechter Sektor“, UNA/UNSO u. a.)
haben während der Proteste in Kiew maßgeblich zur gewalttätigen Eskalation
beigetragen.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es für plausibel, dass deutsche
Rechtsextreme auf die Regierungsbeteiligung ukrainischer Faschisten
reagieren. Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ (9. März 2014) erwartet die
NPD-Jugendorganisation zu ihrem „Europakongress“ in Leipzig auch
Abgesandte des „Rechten Sektors“. Die Fragestellerinnen und Fragesteller
befürchten zudem, dass auch in Deutschland lebende Swoboda-Anhänger ihre
Aktivitäten verstärken könnten. Auch asylrelevante Auswirkungen der Entwicklung
sind aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht auszuschließen.
1. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorgänge in der
Ukraine im rechtsextremen Spektrum der Bundesrepublik Deutschland
interpretiert (bitte möglichst nach den relevanten Akteuren im rechtsextremen
Spektrum, wie Parteien, nichtparteiförmige Zusammenschlüsse und
rechtsextreme Publizistik aufschlüsseln)?
2. Wie werden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen
Rechtsextremisten die unterschiedlichen rechtsextremen
Zusammenschlüsse der Ukraine bzw. solche Zusammenschlüsse, die in erheblichem
Ausmaß von Rechtsextremen geführt werden, wahrgenommen und
beurteilt?
Die Haltung deutscher Rechtsextremisten zu den Vorgängen in der Ukraine
muss im Kontext ihrer Einstellungsmuster zu Russland betrachtet werden.
Grundsätzlich besteht in ihrer Wahrnehmung beider Länder ein schwer
aufzulösender Widerspruch. In einer Vielzahl von Wortmeldungen deutscher
Rechtsextremisten wird Russland als unverzichtbarer strategischer Partner für eine
Gegenmachtbildung zu den USA dargestellt. Die Parteinahme für ukrainische
Nationalisten lässt sich mit dieser Position schwerlich in Einklang bringen.
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14603 vom 22. August
2013 dargestellt, versuchen insbesondere die „Nationaldemokratische Partei
Deutschlands“ (NPD) und deren Jugendorganisation „Junge
Nationaldemokraten“ (JN) Kontakte zu ukrainischen Rechtsextremisten aufzunehmen. Das hohe
Interesse von NPD/JN an den Geschehnissen in der Ukraine bedeutet allerdings
nicht, dass diesem Land eine große Bedeutung beigemessen wird.
Der Werdegang der rechtspopulistischen und nationalistischen Partei Swoboda,
die bei ukrainischen Parlamentswahlen Mandate erringen konnte und in die
Regierungskoalition eingetreten ist, soll der eigenen Anhängerschaft als
realistisches Erfolgsmuster auch für deutsche Nationalisten vorgeführt werden.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Reisebewegungen
deutscher Rechtsextremisten in die Ukraine und ukrainischer Rechtsextremisten
nach Deutschland seit Erstellung der Bundestagsdrucksache 17/14603?
Entgegen der ursprünglichen Ankündigung haben keine Angehörigen der
ukrainischen Gruppierung „Prawy Sektor“ (Rechter Sektor) an dem
„Europakongress“ der NPD-Jugendorganisation JN, der am 22. März 2014 in Kirchheim
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1105(Thüringen) stattfand, teilgenommen. Soweit der Bundesregierung bekannt, soll
ihnen die Ausreise aus der Ukraine verweigert worden sein.
Der Bundesregierung liegen im Übrigen weder zu Reisebewegungen deutscher
Rechtsextremisten in die Ukraine noch zu Reisebewegungen ukrainischer
Rechtsextremisten nach Deutschland weitergehende Erkenntnisse vor.
4. Welche über die auf Bundestagsdrucksache 17/14603 genannten
hinausgehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte
ukrainischer Rechtsextremisten zu deutschen Rechtsextremisten (bitte möglichst
vollständig unter Angabe der jeweiligen ukrainischen und deutschen
Organisationen angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine weitergehenden Erkenntnisse vor.
5. Wie oft haben sich Vertreter der Bundesregierung bzw. der deutschen
Botschaft in Kiew seit Beginn der Proteste auf dem Kiewer
Unabhängigkeitsplatz mit Vertretern
a) von der Swoboda und
b) anderer rechtsextremer Organisationen
getroffen (bitte Datum und Gesprächspartner sowie jeweilige Organisation
vollständig angeben), und was war Gegenstand der Gespräche?
Seit Beginn der Proteste bis zum 21. Februar 2014 gab es Treffen mit den
Vorsitzenden der drei Oppositionsfraktionen im EU-Kreis bzw. bei den
gemeinsamen Unterrichtungen der Opposition im Gewerkschaftshaus. Die Treffen
dienten vor allem dem Informationsaustausch im Hinblick auf die andauernden
Proteste.
Am 20./21. Februar 2014 haben sich die drei Außenminister des Weimarer
Dreiecks mit den drei Vorsitzenden der damaligen Opposition, darunter auch mit
dem Parteivorsitzenden von „Swoboda“, Oleg Tjahnybok, in der deutschen
Botschaft in Kiew sowie im Amtssitz des ukrainischen Präsidenten getroffen. Im
Ergebnis wurde das Blutvergießen in Kiew beendet.
Am 13. März 2014 fand ein Treffen zwischen dem Deutschen Botschafter und
dem mittlerweile zurückgetretenen Verteidigungsminister Ihor Tenjuch von der
Partei „Swoboda“ statt. Das Thema des Gespräches war die Entwicklung auf der
Krim.
Die deutsche Botschaft in Kiew pflegt in Wahrnehmung ihrer Aufgaben
Kontakte zu Regierung und Opposition. Darunter befinden sich bisweilen auch
populistische oder nationalistische Parteien unterschiedlicher Ausrichtung und
Zielsetzung, so auch die jetzt an der Regierung beteiligte Partei „Swoboda“.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es seit Beantwortung der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14603 weitere, mit
Bundesmitteln geförderten Veranstaltungen (etwa deutscher Stiftungen) gegeben
hat, an denen sich Vertreter der Partei Swoboda oder anderer ukrainischer
rechtsextremer Organisationen beteiligt haben (bitte ggf. Details und
Kosten nennen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine weitergehenden Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/1105 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Präsenz der Partei
Swoboda oder anderer rechtsextremer Organisationen in Deutschland
(bitte detailliert unter Nennung von Organisationsstrukturen, Büros,
Medien, Mitgliederstärken usw. aufschlüsseln), und welche Aktivitäten
haben diese seit dem 11. November 2013 unternommen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
8. Inwiefern ist die Partei Swoboda (angesichts ihrer offenen Verehrung für
die faschistisch-terroristische OUN/UPA) oder andere rechtsextreme
ukrainische Vereinigungen in Deutschland Beobachtungsobjekt des
Bundesamtes für Verfassungsschutz oder, nach Kenntnis der
Bundesregierung, eines Landesamtes?
Weder die Partei „Swoboda“ noch rechtsextreme ukrainische Vereinigungen
sind Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörden in Deutschland.
9. Mit welchen ukrainischen Behörden oder Behörden dritter Länder stehen
Bundessicherheitsbehörden in Kontakt, um Informationen über Swoboda
oder andere rechtsextreme ukrainische Organisationen bzw. deutsche
Rechtsextremisten, die Kontakte in die Ukraine pflegen, zu erlangen, an
sie weiterzuleiten bzw. auszutauschen?
Inwiefern ist das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus
(GAR) hierin eingebunden?
Welche Erkenntnisse wurden hierbei erlangt?
Die deutschen Sicherheitsbehörden verfolgen die Entwicklung in der Ukraine,
insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Zusammenarbeit mit deutschen
Rechtsextremisten, mit großer Aufmerksamkeit. Bislang liegen jedoch keine
Erkenntnisse vor, die eine Zusammenarbeit mit ukrainischen Behörden oder
Behörden anderer Länder im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenstellung
erfordern.
Im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) wurde das
Thema „Kontakte deutscher Rechtsextremisten nach Russland und in die
Ukraine“ am 20. März 2014 erörtert. Ein abschließendes Fazit lässt sich noch
nicht ziehen.
10. Welchen Einfluss haben die Partei Swoboda oder andere ukrainische
rechtsextreme Organisationen in Deutschland nach Einschätzung der
Bundesregierung (soweit möglich hier bitte auch allfällige
Einschätzungen der Länder einfließen lassen) auf nichtextremistische Ukrainerinnen
und Ukrainer in Deutschland?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ukrainische Freie Universität in München oder andere, in Bayern
ansässige ukrainische „Exil“-Einrichtungen zur Partei Swoboda, anderen
rechtsextremen ukrainischen Organisationen und solchen
Zusammenschlüssen, die die Tradition der OUN/UPA pflegen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind dem Freistaat Bayern keine
Verbindungen der „Ukrainischen Freien Universität“ zur Partei „Swoboda“ oder zu
rechtsextremen Organisationen bekannt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1105Der durch Internetrecherche erstmals bekannt gewordene „Bund ukrainischer
Studenten e. V.“ gibt als Kontakt auf seiner Internetseite eine Postfachadresse in
München an. Diese Gruppierung ist dem Freistaat Bayern in Zusammenhang mit
rechtsextremistischen Aktivitäten ebenfalls nicht bekannt. Über weitere, in
Bayern ansässige ukrainische „Exil-Einrichtungen“ mit Verbindungen zur Partei
„Swoboda“, zu rechtsextremen ukrainischen Organisationen und zu den
genannten Zusammenschlüssen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
12. Hat es bezüglich der 24 verletzten Maidan-Protestierer, die von der
Bundeswehr zur Behandlung nach Deutschland transportiert wurden, eine
Voruntersuchung gegeben, inwiefern sich diese in Zusammenhang mit den
Protesten an Gewalt- oder anderen Straftaten beteiligt haben, und wenn ja,
wer hat diese mit welchem Ergebnis durchgeführt?
a) Wer hat, nach welchen Kriterien, die Auswahl getroffen, welche
Verletzten konkret nach Deutschland gebracht werden?
b) Inwiefern waren Angehörige der Partei Swoboda, von Swoboda
kontrollierter Behörden oder andere rechtsextreme Organisationen an
dieser Auswahl beteiligt?
Die Auswahl der 24 in Deutschland zu behandelnden ukrainischen Patienten
(darunter fünf Polizisten) erfolgte durch eine militärärztliche Beratergruppe der
Bundeswehr vor Ort auf Grundlage einer Liste, die der Gesundheitsausschuss
des ukrainischen Parlaments zuvor der deutschen Botschaft in Kiew übermittelt
hatte. Die Auswahl erfolgte ausschließlich nach medizinischen Kriterien mit
dem Ziel, Menschen, die bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen in der
Ukraine schwer verletzt wurden, eine adäquate medizinische Versorgung zu
ermöglichen.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Veranstaltungen
insbesondere in den Swoboda-Hochburgen im Westen der Ukraine im
Zusammenhang mit der Ehrung der OUN/UPA sowie der Waffen-SS
Galizien seit Mai 2013?
Der Bundesregierung sind Pressemeldungen über solche Veranstaltungen
bekannt. Es liegen ihr keine weitergehenden Erkenntnisse hierzu vor.
14. Welche rechtsextremen Organisationen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Ukraine, und welche Rolle hatten diese bei den
Auseinandersetzungen mit der früheren Regierung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Mitgliederschaft bzw.
Anhängerschaft dieser Organisationen?
Insgesamt ist die Landschaft politischer Parteien, Organisationen und Gruppen
in der Ukraine heterogen und volatil. Insofern ist eine abschließende Aufzählung
von Parteien, Organisationen und Gruppen, die der extrem rechten Szene in der
Ukraine zuzurechnen sind, nur eingeschränkt möglich. Ergänzend wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/863 vom 18. März 2014 verwiesen. Nach
Kenntnis der Bundesregierung waren unter den – weit überwiegend friedlichen –
Protestierenden auf dem Majdan auch Angehörige rechtsgerichteter, teils
rechtsextremer Gruppierungen.
So nahmen „Kampftrupps“ des ultrarechten Sektors – so genannte Sotnyas – an
den Auseinandersetzungen teil. Im Zuge der Eskalationen ab Januar 2014 be-
Drucksache 18/1105 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeteiligten sich an den Straßenkämpfen Majdan-Selbstverteidigungskräfte mit
einer geschätzten Gesamtstärke von bis zu 3 500 bis 4 000 Kämpfern.
15. In welchem Verhältnis stehen diese Organisationen jeweils mit
nichtrechtsextremistischen politischen Akteuren der Protestbewegung, und
welcher Art ist dieses Verhältnis?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben auf dem Majdan Gruppierungen
unterschiedlichster politischer Ausrichtung gemeinsam demonstriert.
16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von möglicherweise
asylrelevanten (staatlichen und nichtstaatlichen) Verfolgungshandlungen gegen
Kritikerinnern und Kritiker der neuen Regierung, insbesondere
Antifaschistinnen und Antifaschisten, Jüdinnen und Juden, nationalen
Minderheiten, Aktivistinnen und Aktivisten aus dem LGBTTI-Spektrum
(Spektrum der Gesellschaft Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und
Intersexuellen), aktiven Mitgliedern und Politikerinnen und Politikern
der Partei der Regionen, der Kommunistischen Partei, der Vereinigung
Borotba und anderer linker Organisationen durch staatliche und
nichtstaatliche Akteure?
Um welche Akteure genau handelt es sich dabei im Einzelnen, und wie ist
ihr Verhältnis zum „Rechten Sektor“ sowie zur Swoboda?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von entsprechenden möglicherweise
asylrelevanten Verfolgungshandlungen.
17. Was ist der Bundesregierung allgemein zu einer möglichen drohenden
Straflosigkeit bei kriminellen Handlungen in der West- und Zentralukraine
bekannt, was zu drohender Straflosigkeit insbesondere bei Straftaten, die
aus den Reihen der Swoboda und des „Rechten Sektors“ gegen die in
Frage 14 genannten Gruppen, gegen Flüchtlinge und Migrantinnen und
Migranten verübt werden, und welche weitere Entwicklung erwartet die
Bundesregierung in dieser Hinsicht angesichts der Besetzung des Postens
des Generalstaatsanwalts mit einem prominenten Mitglied der Swoboda?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine drohende
Straflosigkeit bei kriminellen Handlungen in der West- und Zentralukraine
hindeuten.
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Hinweise auf politisch
motivierte Strafverfahren.
Diese sind jedoch nicht geografisch zuzuordnen und standen auch nicht im
Zusammenhang mit Straftaten gegen die in Frage 16 genannten Gruppen oder
gegen Flüchtlinge sowie Migranten.
18. Welche Staaten der Europäischen Union führen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Ukraine auf einer Liste der „sicheren Herkunftsländer“,
und werden derzeit auch in diese Staaten der Europäischen Union
Überstellungen ukrainischer Schutzsuchender im Rahmen der Dublin-
Zuständigkeitsordnung durch die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung vom Dezember 2013 führen die EU-
Mitgliedstaaten Luxemburg und das Vereinigte Königreich die Ukraine auf einer
Liste der sicheren Herkunftsstaaten. In diese Länder wurden keine ukrainischen
Staatsangehörigen überstellt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/110519. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer vermehrten
Einreise in Staaten der Europäischen Union von Asylsuchenden, die zuvor in
der Ukraine aufhältig waren, dort zum Teil ein Asylverfahren durchlaufen
haben oder eine Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer
Flüchtlingskonvention erhalten haben und nun wegen der instabilen Verhältnisse
und Angst vor rassistischen Übergriffen die Ukraine verlassen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
20. Wurde die Lage in der Ukraine innerhalb der für Asylfragen zuständigen
Gremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppen etc.) und beim
Europäischen Asyl-Unterstützungsbüro EASO beraten, und wenn ja, mit
welchen Ergebnissen?
Die Lage in der Ukraine wurde bislang nicht innerhalb der für Asylfragen
zuständigen EU-Gremien beraten.
21. Inwiefern handelt es sich bei diesen Verfolgungen nach Auffassung der
Bundesregierung um (staatliche oder nichtstaatliche) asylrelevante
politische Verfolgungen, und inwiefern bereitet sich das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge auf mögliche Asylanträge verfolgter
regierungskritischer oder antifaschistischer Ukrainerinnen und Ukrainer vor?
Welche weiteren Maßnahmen hat das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge bezüglich Asylverfahren von Ukrainerinnen und Ukrainern
eingeleitet?
Werden aktuelle Asylverfahren von Ukrainerinnen und Ukrainern
entschieden, oder wird zunächst die weitere Entwicklung abgewartet?
Inwiefern bei einem Asylbewerber eine asylrelevante politische Verfolgung
vorliegt, lässt sich nur nach einer Prüfung des konkreten Einzelfalls beurteilen.
Diese Prüfung obliegt zunächst dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), dessen Entscheidungen voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegen.
Das BAMF kann dabei nur bereits gestellte Asylanträge prüfen; „mögliche“
Asylanträge sind einer asylrechtlichen Prüfung nicht zugänglich. Das BAMF
beobachtet die Situation in der Ukraine und verfolgt die weiteren
Entwicklungen. Entscheidungen über Asylanträge von ukrainischen Staatsangehörigen
werden getroffen, soweit dies im Einzelfall möglich ist.
22. Wie viele
a) deutsche Polizisten und
b) weitere Mitarbeiter von Bundessicherheitsbehörden
sind seit dem 21. November 2013 mit jeweils welchem Auftrag an
welchen Orten in der Ukraine eingesetzt worden, und welche Erkenntnisse
haben sie dort nach Kenntnis der Bundesregierung über die gewalttätigen
Zusammenstöße vor und nach dem Regierungswechsel gewonnen?
Antwort zu Frage 22a
Das BKA ist bereits seit dem 1. Juli 1996 mit einem Verbindungsbeamten (VB)
in Kiew vertreten. Der BKA-VB ist organisatorisch an die deutsche Botschaft in
Kiew angegliedert. Der VB des BKA nimmt sowohl operative als auch
strategische Aufgaben wahr. In operativer Hinsicht orientiert sich sein
kriminalpolizeilicher Einsatz an konkreten, polizeilich relevanten Sachverhalten. Dabei
vertritt er die Interessen der deutschen Polizei, insbesondere des BKA, durch Infor-
Drucksache 18/1105 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemationsgewinnung und Informationsaustausch und unterstützt ferner sonstige
deutsche Strafverfolgungsbehörden.
Der BKA-VB in Kiew hat zu den im November 2013 begonnen
Demonstrationen in Kiew und den damit einhergehenden Veränderungen Erkenntnisse
ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen erlangt.
Die Bundespolizei ist vertreten durch:
● einen Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten (GVB) an der deutschen
Botschaft in Kiew. Der Auftrag des GVB umfasst insbesondere die
aufgabenbezogene Aufklärung in Form der Informationssammlung, -auswertung und
-analyse,
● einen Dokumenten- und Visumberater (DVB) an der deutschen Botschaft in
Kiew. Der Auftrag des DVB ist die Beratung von Luftfahrtunternehmen zur
Verhinderung der Beförderung unvorschriftsmäßig ausgewiesener Reisender,
die Durchführung von Schulungen in der Erkennung von
Urkundenfälschungen und den Schengener Einreisebestimmungen für Luftfahrtunternehmen,
Auslandsvertretungen sowie die örtliche Grenzpolizei,
● vier Beamte im Hausordnungs- und Objektschutzdienst (HOD) an der
deutschen Botschaft in Kiew und
● drei Polizeivollzugsbeamte an den Dienstorten Kotovsk und Kuchurhan in
der Internationalen Polizeimission „European Union Border Assistance
Mission to Moldova and Ukraine“ (EUBAM).
Der Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, der Dokumenten- und
Visumsberater der Bundespolizei und die Beamten im Haussicherungs- und Ordnungsdienst
haben im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit und ihres Aufenthaltes vor Ort
Erkenntnisse über die gewalttätigen Zusammenstöße vor und nach dem
Regierungswechsel erlangt (u. a. durch Medienberichte und Gespräche mit
ukrainischen Ortskräften, die in der Deutschen Botschaft tätig sind).
Auch die deutsche Zollverwaltung ist mit einem Verbindungsbeamten (VB)
vertreten, dieser ist organisatorisch an die deutsche Botschaft in Kiew angegliedert.
Darüber hinaus sind derzeit fünf Zollbeamte der „European Union Border
Assistance Mission to Moldova and Ukraine“ (EUBAM)“ mit Sitz in Odessa
zugewiesen. Sie sind an den Dienstorten Odessa, Kotovsk und Rozdilna eingesetzt.
Auch die Polizeivollzugs- und Zollbeamten, die in der EUBAM eingesetzt sind,
erlangten solche Erkenntnisse u. a. durch Medienberichterstattungen und
Gespräche mit anderen Angehörigen der Mission.
Antwort zu Frage 22b
Der BND erfüllt seinen gesetzlichen Auftrag, Erkenntnisse über das Ausland zu
gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die
Bundesrepublik Deutschland sind, gemäß § 1 Absatz 2 des
Bundesnachrichtendienstgesetzes (BNDG). Dabei bedient sich der BND der gem. § 3 BNDG i. V. m. § 8
Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes gesetzlich eingeräumten
nachrichtendienstlichen Mittel zur Beschaffung von Informationen.
Die Erkenntnisse zur politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen
Lage in der Ukraine werden dabei durch eine komplexe Zusammenarbeit
sowohl von Mitarbeitern vor Ort als auch Mitarbeitern in der Zentrale gewonnen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/110523. Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Verantwortlichkeit für die tödlichen Schüsse auf dem Maidan aufzuklären, die
nach Auffassung des neuen ukrainischen Innenministers auf eine „dritte
Kraft“ zurückgehen (vgl. u. a. Neues Deutschland vom 7. März 2014).
Es ist Aufgabe der ukrainischen Behörden, die genannten Vorfälle aufzuklären.
Die von der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft geleiteten Ermittlungen
haben nach Aussage des Generalstaatsanwalts vom 20. März 2014 erste
konkrete Ergebnisse hervorgebracht. Einige Schützen seien ermittelt worden.
Genauere Angaben könnten vorerst aus ermittlungstaktischen Gründen nicht
öffentlich gemacht werden.
Eine ukrainische Kommission zur Untersuchung von
Menschenrechtsverletzungen unter starker Beteiligung der Zivilgesellschaft, darunter dem Vorsitzenden
einer jüdischen Dachorganisation, ist bereits gegründet worden.
Die Vereinten Nationen haben auf Einladung der ukrainischen Regierung eine
Menschenrechts-Beobachtungsmission eingerichtet, um Fälle von
mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Die Mission besteht aus
internationalen und ukrainischen Mitarbeitern und hat die Arbeit bereits
aufgenommen.
Darüber hinaus hat der Europarat die Einsetzung eines „International Advisory
Panel“ zur Aufklärung der Gewalttaten auf dem Majdan beschlossen.
Die Bundesregierung hat sich gegenüber der ukrainischen Regierung und in
internationalen Institutionen mehrfach und mit Nachdruck für eine umfassende
und transparente Aufklärung aller Gewaltakte in Kiew ausgesprochen und die
ukrainische Regierung zur Nutzung der z. B. vom Europarat angebotenen
Expertise aufgefordert.
Die ukrainische Regierung hat in diesen Gesprächen mehrfach ihre Bereitschaft
zur Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen bekräftigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]