Erkenntnisse über Kontakte deutscher Rechtsextremisten in die Ukraine und Präsenz rechtsextremer ukrainischer Kräfte in Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Ukraine hat als Ergebnis monatelanger, von der Bundesregierung und anderen Staaten der Europäischen Union (EU) unterstützter Proteste eine neue Regierung die Macht übernommen. Dieser gehören zum ersten Mal in der Geschichte der unabhängigen Ukraine Mitglieder rechtsextremer Organisationen an. Hierzu zählen unter anderem die Minister für Verteidigung, Landwirtschaft und Umwelt, die der „Allukrainischen Allianz Swoboda“ angehören. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sowie die Bundesregierung haben bereits im vorigen Jahr im Rahmen einer Kleinen Anfrage zahlreiche Belege für die rechtsextreme Ausrichtung dieser Partei angeführt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14603). So hetzte Parteichef Oleg Tjagnibok öffentlich gegen „Juden und andere Schädlinge“, die Swoboda-Fraktion knüpft freundschaftliche Kontakte zur NPD, die Partei veranstaltet in den von ihr dominierten galizischen Landesteilen Aufmärsche zu Ehren der Waffen-SS. Swoboda stellt sich in die Tradition der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) und der Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA) – faschistische Organisationen, die während des Zweiten Weltkrieges Zehntausende polnischer Zivilisten, jüdischer Flüchtlinge und ukrainischer Bürger umbrachten, die ihren Führungsanspruch infrage stellten.
Die Machtübernahme der bürgerlich-rechtsextremen Koalition in Kiew geht einher mit einem teilweisen Zusammenbruch der Sicherheitsorgane dort, in deren Folge es nach verschiedenen Medienberichten zu massiven Verfolgungen regierungskritischer, insbesondere antifaschistischer Kräfte kommt (https://linksunten.indymedia.org/de/node/107460).
Die Gewaltbereitschaft von Swoboda belegen unter anderem auch Berichte auf der Partei-Homepage, denen zufolge schon lange vor Ausbruch der Gewalttätigkeiten in Kiew Swoboda-Aktivisten in Galizien Amtsträger und Politiker der Partei der Regionen mittels „Hausbesuchen“ unter Druck gesetzt haben, um ihre Ämter aufzugeben. In Galizien wurde mit Billigung der Behörden eine „Nationalgarde“ gebildet (http://portal.lviv.ua/news/2014/01/27/142456.html), bereits im Januar 2014 wurden in den Distrikten Iwano-Frankiwsk und Ternopil (dessen Bürgermeister dem NPD-Blatt „Deutsche Stimme“ ein Interview gegeben hat) die Partei der Regionen und die Kommunistische Partei verboten (http://portal.lviv.ua/news/2014/01/26/134600.html).
Weitere rechtsextreme Organisationen („Rechter Sektor“, UNA/UNSO u. a.) haben während der Proteste in Kiew maßgeblich zur gewalttätigen Eskalation beigetragen.
Drucksache 18/904 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Fragestellerinnen und Fragesteller halten es für plausibel, dass deutsche Rechtsextreme auf die Regierungsbeteiligung ukrainischer Faschisten reagieren. Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ (9. März 2014) erwartet die NPD-Jugendorganisation zu ihrem „Europakongress“ in Leipzig auch Abgesandte des „Rechten Sektors“. Die Fragestellerinnen und Fragesteller befürchten zudem, dass auch in Deutschland lebende Swoboda-Anhänger ihre Aktivitäten verstärken könnten. Auch asylrelevante Auswirkungen der Entwicklung sind aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht auszuschließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorgänge in der Ukraine im rechtsextremen Spektrum der Bundesrepublik Deutschland interpretiert (bitte möglichst nach den relevanten Akteuren im rechtsextremen Spektrum, wie Parteien, nichtparteiförmige Zusammenschlüsse und rechtsextreme Publizistik aufschlüsseln)?
Wie werden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Rechtsextremisten die unterschiedlichen rechtsextremen Zusammenschlüsse der Ukraine bzw. solche Zusammenschlüsse, die in erheblichem Ausmaß von Rechtsextremen geführt werden, wahrgenommen und beurteilt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Reisebewegungen deutscher Rechtsextremisten in die Ukraine und ukrainischer Rechtsextremisten nach Deutschland seit Erstellung der Bundestagsdrucksache 17/14603?
Welche über die auf Bundestagsdrucksache 17/14603 genannten hinausgehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte ukrainischer Rechtsextremisten zu deutschen Rechtsextremisten (bitte möglichst vollständig unter Angabe der jeweiligen ukrainischen und deutschen Organisationen angeben)?
Wie oft haben sich Vertreter der Bundesregierung bzw. der deutschen Botschaft in Kiew seit Beginn der Proteste auf dem Kiewer Unabhängigkeitsplatz mit Vertretern
a) von der Swoboda und
b) anderer rechtsextremer Organisationen getroffen (bitte Datum und Gesprächspartner sowie jeweilige Organisation vollständig angeben), und was war Gegenstand der Gespräche?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14603 weitere, mit Bundesmitteln geförderte Veranstaltungen (etwa deutscher Stiftungen) gegeben hat, an denen sich Vertreter der Partei Swoboda oder anderer ukrainischer rechtsextremer Organisationen beteiligt haben (bitte ggf. Details und Kosten nennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Präsenz der Partei Swoboda oder anderer rechtsextremer Organisationen in Deutschland (bitte detailliert unter Nennung von Organisationsstrukturen, Büros, Medien, Mitgliederstärken usw. aufschlüsseln), und welche Aktivitäten haben diese seit dem 11. November 2013 unternommen?
Inwiefern ist die Partei Swoboda (angesichts ihrer offenen Verehrung für die faschistisch-terroristische OUN/UPA) oder andere rechtsextreme ukrainische Vereinigungen in Deutschland Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder, nach Kenntnis der Bundesregierung, eines Landesamtes?
Mit welchen ukrainischen Behörden oder Behörden dritter Länder stehen Bundessicherheitsbehörden in Kontakt, um Informationen über Swoboda oder andere rechtsextreme ukrainische Organisationen bzw. deutsche Rechtsextremisten, die Kontakte in die Ukraine pflegen, zu erlangen, an sie weiterzuleiten bzw. auszutauschen?
Inwiefern ist das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) hierin eingebunden?
Welche Erkenntnisse wurden hierbei erlangt?
Welchen Einfluss haben die Partei Swoboda oder andere ukrainische rechtsextreme Organisationen in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung (soweit möglich hier bitte auch allfällige Einschätzungen der Länder einfließen lassen) auf nichtextremistische Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland?
In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ukrainische Freie Universität in München oder andere, in Bayern ansässige ukrainische „Exil“-Einrichtungen zur Partei Swoboda, anderen rechtsextremen ukrainischen Organisationen und solchen Zusammenschlüssen, die die Tradition der OUN/UPA pflegen?
Hat es bezüglich der 24 verletzten Maidan-Protestierer, die von der Bundeswehr zur Behandlung nach Deutschland transportiert wurden, eine Voruntersuchung gegeben, inwiefern sich diese in Zusammenhang mit den Protesten an Gewalt- oder anderen Straftaten beteiligt haben, und wenn ja, wer hat diese mit welchem Ergebnis durchgeführt?
a) Wer hat, nach welchen Kriterien, die Auswahl getroffen, welche Verletzten konkret nach Deutschland gebracht werden?
b) Inwiefern waren Angehörige der Partei Swoboda, von Swoboda kontrollierter Behörden oder andere rechtsextreme Organisationen an dieser Auswahl beteiligt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Veranstaltungen insbesondere in den Swoboda-Hochburgen im Westen der Ukraine im Zusammenhang mit der Ehrung der OUN/UPA sowie der Waffen-SS Galizien seit Mai 2013?
Welche rechtsextremen Organisationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine, und welche Rolle hatten diese bei den Auseinandersetzungen mit der früheren Regierung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Mitgliedschaft bzw. Anhängerschaft dieser Organisationen?
In welchem Verhältnis stehen diese Organisationen jeweils mit nichtrechtsextremistischen politischen Akteuren der Protestbewegung, und welcher Art ist dieses Verhältnis?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von möglicherweise asylrelevanten (staatlichen und nichtstaatlichen) Verfolgungshandlungen gegen Kritikerinnen und Kritiker der neuen Regierung, insbesondere Antifaschistinnen und Antifaschisten, Jüdinnen und Juden, nationalen Minderheiten, Aktivistinnen und Aktivisten aus dem LGBTTI-Spektrum (Spektrum der Gesellschaft Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen), aktiven Mitgliedern und Politikerinnen und Politikern der Partei der Regionen, der Kommunistischen Partei, der Vereinigung Borotba und anderer linker Organisationen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure?
Um welche Akteure genau handelt es sich dabei im Einzelnen, und wie ist ihr Verhältnis zum „Rechten Sektor“ sowie zur Swoboda?
Was ist der Bundesregierung allgemein zu einer möglichen drohenden Straflosigkeit bei kriminellen Handlungen in der West- und Zentralukraine bekannt, was zu drohender Straflosigkeit insbesondere bei Straftaten, die aus den Reihen der Swoboda und des „Rechten Sektors“ gegen die in Frage 14 genannten Gruppen, gegen Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten verübt werden, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung in dieser Hinsicht angesichts der Besetzung des Postens des Generalstaatsanwalts mit einem prominenten Mitglied der Swoboda?
Welche Staaten der Europäischen Union führen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ukraine auf einer Liste der „sicheren Herkunftsländer“, und werden derzeit auch in diese Staaten der Europäischen Union Überstellungen ukrainischer Schutzsuchender im Rahmen der Dublin-Zuständigkeitsordnung durch die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer vermehrten Einreise in Staaten der Europäischen Union von Asylsuchenden, die zuvor in der Ukraine aufhältig waren, dort zum Teil ein Asylverfahren durchlaufen haben oder eine Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben und nun wegen der instabilen Verhältnisse und Angst vor rassistischen Übergriffen die Ukraine verlassen?
Wurde die Lage in der Ukraine innerhalb der für Asylfragen zuständigen Gremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppen etc.) und beim Europäischen Asyl-Unterstützungsbüro EASO beraten, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Inwiefern handelt es sich bei diesen Verfolgungen nach Auffassung der Bundesregierung um (staatliche oder nichtstaatliche) asylrelevante politische Verfolgungen, und inwiefern bereitet sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf mögliche Asylanträge verfolgter regierungskritischer oder antifaschistischer Ukrainerinnen und Ukrainer vor?
Welche weiteren Maßnahmen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bezüglich Asylverfahren von Ukrainerinnen und Ukrainern eingeleitet?
Werden aktuelle Asylverfahren von Ukrainerinnen und Ukrainern entschieden, oder wird zunächst die weitere Entwicklung abgewartet?
Wie viele
a) deutsche Polizisten und
b) weitere Mitarbeiter von Bundessicherheitsbehörden sind seit dem 21. November 2013 mit jeweils welchem Auftrag an welchen Orten in der Ukraine eingesetzt worden, und welche Erkenntnisse haben sie dort nach Kenntnis der Bundesregierung über die gewalttätigen Zusammenstöße vor und nach dem Regierungswechsel gewonnen?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um die Verantwortlichkeit für die tödlichen Schüsse auf dem Maidan aufzuklären, die nach Auffassung des neuen ukrainischen Innenministers auf eine „dritte Kraft“ zurückgehen (vgl. u. a. Neues Deutschland vom 7. März 2014)?