[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1170
18. Wahlperiode 15.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Dr. Franziska Brantner,
Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/942 –
Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung im Bereich
der Demografiepolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Präambel des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für
die 18. Legislaturperiode wird der demografische Wandel als „tiefgreifende
Herausforderung“ bezeichnet. Im Mittelpunkt der Demografiepolitik der
Bundesregierung steht die Weiterentwicklung und Umsetzung der
Demografiestrategie, die die schwarz-gelbe Vorgängerregierung im Jahr 2012 vorgelegt hat. Es
sollen gemeinsam mit Kommunen, Ländern und Sozialpartnern
Lösungsansätze erarbeitet und Beiträge verabredet werden. Altersdiskriminierung soll
aktiv bekämpft und Altersgrenzen überprüft und gegebenenfalls verändert
werden. Es wird zudem ein Demografie-Check angekündigt, der alle
Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Investitionen daraufhin überprüft, welche
Auswirkungen damit auf die kommenden Generationen verbunden sind. Der Koalition sei
„bewusst, dass Deutschland zu den Ländern gehört, die weltweit am
schnellsten und am tiefgreifendsten vom demografischen Wandel betroffen sind. Eine
rasch alternde Bevölkerung muss ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Strukturen anpassen, wenn sie im globalen Wettbewerb bestehen will.“ Die
sozialen Sicherungssysteme müssten den „demografischen Notwendigkeiten“
angepasst werden „- es geht um sichere Arbeitsplätze, wirtschaftliche
Dynamik, gerechte Teilhabe und eine hohe Lebensqualität“. Ein strategisches
Vorgehen, eine klare Leitlinie und Vorhabenplanung werden daraus noch nicht
erkennbar. Die Demografiepolitik der Bundesregierung gleicht einer
Aneinanderreihung von Einzelmaßnahmen. Mit der Kleinen Anfrage sollen
Erkenntnisse über die Umsetzung und die Zeitpläne der im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD verabredeten Vorhaben gewonnen werden.
1. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung
der Demografiestrategie, und gibt es Pläne für einen weiteren
Demografiebericht oder Demografiegipfel?
Wenn ja, mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung versteht den demografischen Wandel als langfristige und
übergreifende Gestaltungsaufgabe. Gemeinsam mit Kommunen, Ländern und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. April 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1170 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSozialpartnern gestaltet sie eine Politik für alle Generationen und fördert den
sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Mit der Demografiestrategie „Jedes
Alter zählt“ hat die Bundesregierung unter der Federführung des
Bundesministers des Innern im April 2012 Ziele und Handlungsfelder definiert, um die
Chancen und Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel
ergeben, ressort- und ebenenübergreifend zu nutzen und zu gestalten. Ziel der
Demografiestrategie ist es, den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt
zu bewahren, den Wohlstand in unserem Land dynamisch fortzuentwickeln und
die Menschen in ihren Lebensläufen zu stärken. Zentraler Bestandteil der
Demografiestrategie ist ein Dialog- und Arbeitsgruppenprozess mit
Gestaltungspartnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen.
Die Bundesregierung wird die Demografiestrategie weiterentwickeln. Sie setzt
auf einen handlungs- und lösungsorientierten Ansatz und wird dazu den
bestehenden ressort- und ebenenübergreifenden Dialog- und Arbeitsgruppenprozess
fortsetzen. Ergebnisse des Dialog- und Arbeitsgruppenprozesses sollen im
Rahmen von zwei Veranstaltungen im Frühjahr 2015 und Frühjahr 2017 vorgestellt
werden.
2. In welcher Form soll die Demografiestrategie weiterentwickelt werden?
Welches Bundesministerium wird die Federführung für die
Demografiestrategie übernehmen?
Welche konkreten Finanzmittel sind für die Umsetzung der
Demografiestrategie vorgesehen (bitte Einzelplan und Titel angeben)?
Werden die bisherigen Arbeitsgruppen fortgeführt, und wenn nein, warum
nicht?
Wird es neue Arbeitsgruppen geben, und wenn ja, welche?
Welche Arbeitsschwerpunkte verfolgen diesbezüglich die beteiligten
Fachministerien im Einzelnen?
Die Bundesregierung hat sich bislang darauf verständigt, den Dialog- und
Arbeitsgruppenprozess unter der Koordinierung des Bundesministeriums des
Innern weiterzuentwickeln. Die Planungen für die Fortentwicklung der
Arbeitsgruppen, Arbeitsschwerpunkte und zu beteiligenden Gestaltungspartner hat der
Staatssekretärsausschuss „Demografie“ in seiner Sitzung am 4. April 2014
beschlossen. Die konkreten Arbeitsprogramme werden auf der Grundlage dieser
Planungen im nächsten Schritt gemeinsam mit den Gestaltungspartnern
erarbeitet.
Der Dialogprozess zur Demografiestrategie wird mit folgenden zehn
Arbeitsgruppen fortgesetzt:
Handlungsfeld „Familie als Gemeinschaft stärken“
Arbeitsgruppe 1: Gute Partnerschaften für starke Familien
Arbeitsschwerpunkte:
Umsetzung von Partnerschaftlichkeit in:
● Erwerbstätigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
● Fürsorge, Kinderbetreuung und -erziehung, Pflege,
● Organisation von Familienleben,
● familiäre Lebensqualität.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1170Arbeitsgruppe 2: Jugend gestaltet Zukunft
Arbeitsschwerpunkte:
● Belange junger Menschen und nachfolgender Generationen in die
Demografiestrategie einbringen,
● Weiterentwicklung der eigenständigen Jugendpolitik,
● junge Menschen gewinnen, den demografischen Wandel mitzugestalten,
● Förderpotenziale identifizieren und erschließen,
● Zusammenhalt der Generationen stärken.
Handlungsfeld „Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten“
Arbeitsgruppe: Arbeit und Gesundheit
Arbeitsschwerpunkte:
● Gesundheit bei der Arbeit/Prävention und Umgang mit erkrankten
Beschäftigten,
● Unternehmensservice Demografie:
● Einführung einer integrierten Beratung von kleinen und mittleren
Unternehmen durch Kammern, Sozialversicherungsträger und Sozialpartner,
● alters- und alternsgerechte Arbeitsgestaltung:
Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und von Handlungsoptionen.
Handlungsfeld „Selbstbestimmtes Leben im Alter“
Arbeitsgruppe 1: Selbstbestimmtes Leben im Alter
Arbeitsschwerpunkte:
● lokale Infrastruktur für ein selbstständiges Leben im Alter: Beratung,
Begegnung zwischen den Generationen, freiwilliges Engagement, haushaltsnahe
Dienstleistungen,
● altersgerechter Umbau, technische Unterstützung und förderliches
Wohnumfeld für ein selbstständiges Leben im Alter,
● gesund älter werden – Prävention und Gesundheitsförderung im Alter,
● bedürfnisgerechtes Lebensumfeld für Menschen mit Unterstützungs- und
Pflegebedarf sowie pflegende Angehörige auf lokaler Ebene; neue
Formen der Zusammenarbeit und Vernetzung der Akteure, bürgerschaftliches
Engagement,
● lokale Zivilgesellschaft im demografischen Wandel.
Arbeitsgruppe 2: Allianz für Menschen mit Demenz
Arbeitsschwerpunkte:
● Die Gesamtvereinbarung zur Verbesserung der Lebenssituation von
Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen wird im Frühjahr 2014 von den
Gestaltungspartnern unterzeichnet. Sie ist ein erster Meilenstein auf dem
Weg zu einer nationalen Demenzstrategie. Die Umsetzung der Agenda
erfolgt durch die Gestaltungspartner der Allianz in deren jeweiligen
Zuständigkeitsbereichen. Dieser Prozess wird durch die Arbeitsgruppe begleitet. Ein
erster Fortschrittsbericht soll im Jahr 2016 vorgelegt werden.
● Die Geschäftsstelle Demenz im Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) unterstützt die Umsetzung der Agenda.
Drucksache 18/1170 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeHandlungsfeld „Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität
in Stadt und Land fördern“
Arbeitsgruppe: Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität
in Stadt und Land fördern
Arbeitsschwerpunkte:
● Einrichtungen und Angebote der Daseinsvorsorge,
● regionale Wirtschaftsentwicklung,
● Standards und Normen,
● interkommunale Kooperation,
● Integration vor Ort,
● nachhaltige Anpassung von Infrastrukturen.
Handlungsfeld „Grundlagen für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand sichern“
Arbeitsgruppe 1: Mobilisierung aller Potenziale zur Sicherung der
Fachkräftebasis
Arbeitsschwerpunkte:
● berufliche Integration von Arbeitslosen und Qualifizierung junger
Erwachsener ohne Berufsabschluss,
● Aktivierung von Frauen, auch aus der Stillen Reserve.
Arbeitsgruppe 2: Ausländisches Arbeitskräftepotenzial erschließen und
Willkommenskultur schaffen
Arbeitsschwerpunkte:
● Werben um Fachkräfte im Ausland,
● Willkommenskultur in Unternehmen, Verwaltungen und Gesellschaft
stärken,
● Umsetzung der Erkenntnisse aus der in Auftrag gegebenen
„Wirkungsanalyse des rechtlichen Rahmens für ausländische Fachkräfte“.
Arbeitsgruppe 3: Bildungsbiografien fördern
Arbeitsschwerpunkte:
● Etablierung einer an den individuellen Bildungs- und Erwerbsbiografien
orientierten Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung mit den
Themenfeldern Deskription der existierenden „Landschaft“ der
Bildungsberatung, Formulieren der Rahmenbedingungen für die Etablierung des
beschriebenen Bildungsberatungsangebots und Darstellung der Akteure der
Bildungsberatung und ihrer Zusammenarbeit,
● Fortführung von ausgewählten Aktivitäten in den bisherigen
Handlungsfeldern „Gute Startchancen für Kinder und Jugendliche“ und „Förderung der
Durchlässigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung“.
Handlungsfeld „Handlungsfähigkeit des Staates erhalten“
Arbeitsgruppe: Der öffentliche Dienst als attraktiver und moderner Arbeitgeber
Arbeitsschwerpunkte:
● Entwicklung gemeinsamer Empfehlungen für Eckpunkte für eine Methodik
für Personalbedarfsanalysen,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1170● qualitative Weiterentwicklung des Pilotprojekts Langzeitkonten (Öffnung für
weitere Ressorts, Ausdehnung der Ansparmöglichkeit von Überstunden und
Flexibilisierung der Entnahmephase),
● Entwicklung einer Handlungsempfehlung für das „Führen in Teilzeit“,
● Entwicklung eines Rahmenkonzepts zur Weiterentwicklung für ein
systematisches betriebliches Gesundheitsmanagement im Bund,
● Handlungsempfehlungen für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der
öffentlichen Arbeitgeber,
● Ausbau einer anerkennenden und wertschätzenden Verwaltungskultur.
Die Ressorts sind für die Finanzierung der Umsetzung der Ergebnisse ihrer
Arbeitsgruppen eigenverantwortlich zuständig; die Maßnahmen sind innerhalb
der jeweiligen Einzelpläne der Ressorts und im Rahmen der geltenden
Finanzplanung zu finanzieren. Dabei gilt der Grundsatz der unmittelbaren,
vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung im gleichen Politikbereich. Einen
speziellen Einzelplan und Titel zur Gesamtumsetzung gibt es nicht.
3. Welche Lösungen und Empfehlungen der bisherigen Arbeitsgruppen
wurden von der Bundesregierung bereits umgesetzt?
Welche konkreten Handlungsschritte plant die Bundesregierung, um
gemeinsam mit Kommunen, Ländern und Sozialpartnern die bereits
vereinbarten und auf dem 2. Demografiegipfel im Mai 2013 vorgestellten
Ergebnisse umzusetzen?
Die Umsetzung der auf dem zweiten Demografiegipfel am 14. Mai 2013
gefundenen Empfehlungen und Lösungen erfolgt durch die Bundesregierung z. B. im
Gesetzes- oder Verordnungswege oder – soweit die Gestaltungspartner (Länder,
Kommunen, Sozialpartner, Verbände, Wirtschaft) selbst Beiträge übernommen
haben – in deren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.
Bisher ist bereits eine Vielzahl von Lösungsansätzen in die Wege geleitet
worden, die Umsetzung durch Bund und Gestaltungspartner wird fortgesetzt. Hierzu
gibt die folgende Zusammenstellung einen Überblick:
Arbeitsgruppe A.1: Familie als Gemeinschaft stärken (die Arbeitsgruppe wird
fortgeführt als Arbeitsgruppe „Gute Partnerschaften für starke Familien“)
● Bund und Länder investieren in den Ausbau der Kinderbetreuung sowie die
Verbesserung der Betreuungsqualität. Die Einführung eines Rechtsanspruchs
auf frühkindliche Förderung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr zum 1. August 2013 hat zu einem massiven Anstieg der
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U3) geführt. Der Bund stellt den
Ländern bis 2014 insgesamt 5,4 Mrd. Euro Bundesmittel für den U3-Ausbau
zur Verfügung. Die Länder setzen ergänzend dazu eigene Mittel für den
Ausbau ein. Ab dem Jahr 2015 wird der Bundesanteil an den Betriebskosten
jährlich 845 Mio. Euro betragen.
● Die Bundesregierung wird die Familienpflegezeit weiterentwickeln. Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht hierzu vor: „Wir
werden die Möglichkeiten des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes unter
einem Dach mit Rechtsanspruch zusammenführen und weiterentwickeln, um
die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterstützen. Die
zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer
neuen Pflegesituation benötigen, werden wir aufbauend auf der geltenden
gesetzlichen Regelung mit einer Lohnersatzleistung analog Kinderkrankengeld
koppeln.“
Drucksache 18/1170 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Im Bereich der Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für haushalts- und
personennahe familienunterstützende Dienstleistungen entwickelt die Justus
Liebig-Universität Gießen mit Unterstützung des Bundes
Qualifizierungsmodelle für Dienstleistungen im Privathaushalt, mit denen ein
berufspraktisches Profil vermittelt sowie Perspektiven im Bereich der haushaltsnahen
Dienstleistungen geschaffen werden sollen. Wie im Koalitionsvertrag
vereinbart, wird eine Dienstleistungsplattform aufgebaut werden, auf der legale
gewerbliche Anbieter haushaltsnaher familienunterstützender
Dienstleistungen für Familien und ältere Menschen leicht zu finden und in Anspruch zu
nehmen sind.
● Mit dem Gesetz zum ElterngeldPlus werden Eltern berücksichtigt, die
während des Elterngeld-Bezugs Teilzeit arbeiten. Ferner ist ein zusätzlicher
Partnerschaftsbonus vorgesehen (siehe auch Antwort zu Frage 13).
● Die Fortsetzung des Förderprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung“ wird
derzeit erarbeitet. Die Initiative Lokale Bündnisse für Familie wird
weitergeführt.
● Bundesregierung und Sozialpartner werden als verbindliches Zeichen
gemeinsamer Verantwortung zukünftig regelmäßig eine Bericht „Familie und
Arbeitswelt“ erstellen, der Fortschritte und Defizite dokumentiert und
Handlungsempfehlungen abgibt.
● Im Bereich der kommunalen Familienzeitpolitik haben sich die
Gestaltungspartner darauf verständigt, dass Zeitpolitik für Familien als kommunale
Aufgabe systematisch und strukturell verankert werden soll. Der Bund
unterstützt Kommunen in diesem Prozess aktiv und mit folgenden Maßnahmen:
– Praxisleitfaden auf der Basis der Ergebnisse des Modellvorhabens
„Kommunale Zeitpolitik für Familien“. Der Leitfaden wird im Juni
veröffentlicht und kommunalen Entscheidern und Lokalen Bündnissen zur
Verfügung stehen.
– Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln „Kosten-Nutzen-
Analyse einer kommunalen Familienzeitpolitik“, die anhand von
Beispielberechnungen kommunalen Verantwortlichen und anderen Akteuren
den Gewinn von Zeitpolitik belegt und ihnen somit als
Argumentationsgrundlage und Motivation für Familienzeitpolitik dient (Veröffentlichung
in Vorbereitung).
– Großstadtinitiative „Neue Zeiten für Familie“, die sich zum
Demografiegipfel im Mai 2013 auf Initiative von Oberbürgermeister Marcel Philipp
(Aachen) gebildet hat und an der über 40 Großstädte mitwirken
(Förderung durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
von Juli 2013 bis Ende 2014).
Arbeitsgruppe B: Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten (die Arbeitsgruppe
wird fortgeführt als Arbeitsgruppe „Arbeit und Gesundheit“)
Themenschwerpunkte der Arbeitsgruppe sind Arbeit und Gesundheit im
umfassenden Sinn. Im Zentrum steht die Frage, durch welche Maßnahmen es erreicht
werden kann, dass Beschäftigte länger gesund, motiviert und qualifiziert
arbeiten. Dabei wird die gesamte Kette der gesundheitlichen Unterstützung von
Arbeitnehmern von der Prävention über die Früherkennung und die
Heilbehandlung bis hin zur Rehabilitation und Wiedereingliederung erkrankter
Beschäftigter in den Blick genommen. Alle davon betroffenen Sozialversicherungsträger,
Kammern, Sozialpartner und Ressorts sind Mitglied in der Arbeitsgruppe, um
Schwachstellen zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1170Wichtige Ziele der Arbeitsgruppe sind u. a.
● eine konsequente Umsetzung des Arbeitsschutzes, auch bei psychischer
Belastung, sowie die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung;
● die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses sowie von
Handlungsempfehlungen zur alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung;
● die Entwicklung eines integrierten Beratungsangebots für kleine und mittlere
Unternehmer durch Sozialversicherungsträger und Kammern;
● die Etablierung eines trägerübergreifenden Fallmanagements bei
Langzeiterkrankten.
Bis zum zweiten Demografiegipfel im Mai 2013 wurden gemeinsam Themen
und Ziele definiert und festgehalten. Bis Mai 2015 sollen konkrete
Umsetzungsschritte festgelegt werden. In dem für das Jahr 2017 vorgesehenen
Ergebnisbericht wird dann ein Überblick über alle vereinbarten und bis dahin umgesetzten
Maßnahmen gegeben werden.
Der Arbeitsprozess der Arbeitsgruppe ist partizipativ angelegt. Das – sehr
umfangreiche Themenfeld – soll gemeinsam mit den Ko-Vorsitzenden und den
übrigen Gestaltungspartnern gemeinsam analysiert werden. Und auch für die am
Ende stehende Vereinbarung konkreter Ziele wird Einstimmigkeit angestrebt.
Ein solches Vorgehen ist zwar mit erhöhtem Zeit- und Diskussionsbedarf
verbunden. Andererseits bietet es aber die Chance, die verschiedenen Sichtweisen
und Lösungsvorschläge einzubeziehen. Die vereinbarten Ziele und Lösungen
können dann wegen des breiten Konsenses in der Arbeitsgruppe mit höherer
Wahrscheinlichkeit realisiert werden.
Arbeitsgruppe C.1: Selbstbestimmtes Leben im Alter
Die Arbeitsgruppe widmet sich den Rahmenbedingungen für ein
selbstbestimmtes Leben im Alter auf lokaler Ebene. Im Rahmen des von der Arbeitsgruppe
entwickelten strategischen Konzepts „Selbstbestimmt altern“ sind die Themen
Beratung, Engagement, Wohnen und Wohnumfeld, Gesundheit, Unterstützung
und Pflege untersucht und Handlungsempfehlungen formuliert worden. Die
Arbeitsgruppe hat dabei sowohl die Potenziale im Blick, die durch ein längeres
Leben und ein aktives Altwerden entstehen, als auch den Bedarf an
Unterstützung und Hilfe für ältere Menschen.
Die Arbeitsgruppe hat ihr Konzept unter das Leitbild „Sorgender
Gemeinschaften“ gestellt – ein generationenübergreifendes Leitbild, das auf
Zusammenarbeit, Beteiligung, gemeinsame Verantwortung und gegenseitige Hilfe setzt.
Dieses Leitbild liegt den Maßnahmen zum selbstbestimmten Leben im Alter
zugrunde (vergleiche Antwort zu Frage 7). Im Einklang mit den Empfehlungen des
strategischen Konzepts „Selbstbestimmt altern“ stehen auch die
Förderprogramme „Anlaufstellen für ältere Menschen“ und „Kommunale
Beratungsstellen. Besser Leben im Alter durch Technik“, die, einmal allgemeiner, einmal
spezifischer auf technische Unterstützung im Alltag zielend, das Ziel verfolgen,
existierende Beratungsstrukturen auf lokaler Ebene bündelnd
weiterzuentwickeln.
Im Bereich Wohnen, Wohnumfeld und Mobilität ist neben den unten genannten
Maßnahmen (vergleiche Antwort zu Frage 8) das novellierte
Personenbeförderungsgesetz zu nennen, das den Aufgabenträgern die Anweisung gibt,
grundsätzlich bis zum Jahr 2022 für eine vollständige barrierefreie Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs zu sorgen – auch dies entspricht einer
Empfehlung der Arbeitsgruppe.
Drucksache 18/1170 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeQuartiersbezogene Pflegearrangements werden durch das Pflege-
Neuausrichtungs-Gesetz unterstützt, das u. a. die Förderung von Maßnahmen zur
Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, der Förderung des Auf- und Ausbaus von
Selbsthilfegruppen sowie die Einbeziehung von Ehrenamtlichen in die Pflege
stärkt. Außerdem hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und
Verbänden eine „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ gestartet
und einen Ausbildungspakt mit konkreten Vereinbarungen unterzeichnet (siehe
Antwort zu Frage 14).
Begleitet wurden die Diskussionen der Arbeitsgruppen durch die Aktivitäten der
Bundesregierung im Rahmen des Wissenschaftsjahrs „Die demografische
Chance“ auf Grundlage der Forschungsagenda der Bundesregierung für den
demografischen Wandel „Das Alter hat Zukunft“.
Arbeitsgruppe C.2: Allianz für Menschen mit Demenz
Die Gestaltungspartner der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive
Altenpflege haben sich bereits im Dezember 2012 auf eine Vielzahl konkreter
Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis im Rahmen der Altenpflege
verständigt, deren Umsetzung läuft. Beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Angelegenheiten ist eine Geschäftsstelle eingerichtet worden.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sind Leistungsverbesserungen im
Volumen von rund 1 Mrd. Euro pro Jahr eingeführt worden, insbesondere für die
ambulante Pflege demenziell erkrankter Menschen. Erstmals übernimmt die
Pflegeversicherung im Rahmen der ambulanten Pflegesachleistung
Betreuungsleistungen zusätzlich zur Grundpflege und zur hauswirtschaftlichen Versorgung.
Außerdem wurden Verbesserungen der vertragsärztlichen und
vertragszahnärztlichen Versorgung in Pflegeheimen auf den Weg gebracht.
Den Aufbau „Lokaler Allianzen für Menschen mit Demenz“ unterstützt die
Bundesregierung mit dem Ziel, bis zum Jahr 2016 bundesweit 500 lokale
Netzwerke zu etablieren. Für die Dauer von zwei Jahren erhält jedes ausgewählte
lokale Netzwerk 10 000 Euro im Rahmen einer Zuwendung. Es geht um den
Aufbau nachhaltiger kommunal basierter Unterstützungsstrukturen. Bereits seit
2012 werden zunächst in 23 Mehrgenerationenhäusern lokale Allianzen
entwickelt. Im September 2013 haben 120 weitere Standorte verschiedener anderer
Träger ihre Arbeit aufgenommen. Das Bewerbungsverfahren für die dritte
Förderphase läuft noch bis Ende April 2014. Praxisbegleitung und Evaluation sowie
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit sind gestartet.
Im Rahmen der Zukunftswerkstatt Demenz werden laufende Modellvorhaben
für die Unterstützung pflegender Angehöriger und für regionale Demenz-
Netzwerke begleitet und evaluiert.
Das Internetportal „Wegweiser Demenz“ wird kontinuierlich weiter ausgebaut.
Außerdem wurde es mit den Partnerseiten zur Bundesallianz und der lokalen
Allianzen, die mit der Umsetzung der Agenda und dem Aufbau des
Modellprogramms zu zentralen Informations- und Austauschplattformen werden, vernetzt.
Mit einem E-Learning-Modul, das im Rahmen eines Projekts von der Deutschen
Alzheimer Gesellschaft entwickelt wird, sollen pflegende Angehörige bessere
Unterstützung erfahren.
Die Allianz für Menschen mit Demenz wird die im Rahmen der
Demografiestrategie erarbeitete Agenda von Maßnahmen und Handlungsempfehlungen in
den nächsten Jahren umsetzen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1170Arbeitsgruppe D: Entwicklung eines Nationalen Koordinierungsrahmens zur
Sicherung der Daseinsvorsorge und Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft
(die Arbeitsgruppe wird fortgeführt als Arbeitsgruppe „Regionen im
demografischen Wandel stärken – Lebensqualität in Stadt und Land fördern“)
Die Arbeitsgruppe widmet sich den besonderen Herausforderungen, die der
demografische Wandel an die Regionen und die Kommunen stellt. Sie hat im Jahr
2013 ein Indikatorensystem mit einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien zur
Abgrenzung der vom demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen
erarbeitet. Auf Grundlage dieser Methodik hat die Arbeitsgruppe die regional
differenzierten Auswirkungen des demografischen Wandels bis zum Jahr 2030
mit den zu erwartenden spezifischen Entwicklungsnachteilen in den Bereichen
Daseinsvorsorge und Wirtschaftskraft in mehreren Themenkarten dargestellt
und im November 2013 veröffentlicht.
Darüber hinaus hat sich die Arbeitsgruppe auf acht fachübergreifende
Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen zur Stärkung der Regionen
verständigt, die im weiteren Arbeitsgruppenprozess handlungsleitend sein werden. Die
Empfehlungen betonen die Notwendigkeit regionsspezifischer integrierter
Planungs- und Lösungsansätze, die Konzentration auf die strategischen
Handlungsfelder, die Intensivierung interkommunaler Kooperationen, die aktive
Information und Einbindung der regionalen Akteure sowie die Eröffnung von
Gestaltungsspielräumen durch Bund und Länder.
Arbeitsgruppe E.1: Mobilisierung aller Potenziale zur Sicherung der
Fachkräftebasis
In der Arbeitsgruppe wurde auf dem zweiten Demografiegipfel beschlossen,
100 000 junge Erwachsene ohne Berufsausbildung für einen Einstieg in die
Berufsausbildung zu gewinnen. Die Initiative „AusBILDUNG wird was –
Spätstarter gesucht“ der Bundesagentur für Arbeit, die den Ko-Vorsitz der
Arbeitsgruppe innehat, erreichte nach vorläufigen Erkenntnissen im ersten Jahr bereits
rund 32 000 junge Erwachsene. Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit
treten gemeinsam dafür ein, die erfolgreiche Initiative fortzuführen.
Arbeitsgruppe E. 2: Ausländisches Arbeitskräftepotenzial erschließen und
Willkommenskultur schaffen
Die Arbeitsgruppe hat in ihren Themenbereichen der Werbung, Gewinnung und
Integration von internationalen Fachkräften bereits mehrere der identifizierten
Maßnahmen in die Wege geleitet, darunter die Erstellung eines Wegweisers für
deutsche Organisationen im Ausland, um die Koordination der deutschen
Akteure, die im Ausland um Fachkräfte werben, zu verbessern, die
Beauftragung einer „Wirkungsanalyse des rechtlichen Rahmens für ausländische
Fachkräfte“, um die Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens unter Bewertung
von Unternehmen, Verwaltung und internationalen Fachkräften zu analysieren,
sowie die Weiterentwicklung des Willkommensportals „Make it in Germany“
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der
begleitenden Pilotprojekte in Indien, Indonesien und Vietnam.
Um insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen bei der Gewinnung und
Integration von internationalen Fachkräften zu unterstützen, werden derzeit
Online-Praxistipps für Arbeitgeber zur erfolgreichen Gewinnung und
Integration ausländischer Fachkräfte und Auszubildender erarbeitet.
Um die identifizierten Lösungsansätze weiter umzusetzen, hat die
Arbeitsgruppe im Nachgang des zweiten Demografiegipfels strukturelle und inhaltliche
Konsolidierungen vorgenommen und bereits im November 2013 ihren
weiterentwickelten Arbeitsplan veröffentlicht.
Drucksache 18/1170 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeArbeitsgruppe E.3: Bildungsbiografien fördern
Die Arbeitsgruppe bearbeitete in der ersten Phase des Dialogprozesses die
beiden Handlungsfelder „Gute Startchancen für Kinder und Jugendlichen“ und
„Verzahnung beruflicher und akademischer Bildung“.
Im Handlungsfeld „Gute Startchancen für Kinder und Jugendliche“ stand die
Umsetzung der beiden Initiativen des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ und „Abschluss
und Anschluss. Bildungsketten bis Ausbildungsabschluss“ im Mittelpunkt. Das
Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ ist im Jahr 2013
gestartet und unterstützt bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer
Persönlichkeitsentwicklung durch Maßnahmen der kulturellen Bildung auf der
lokalen Ebene. Seit Start des Förderprogramms wurden rund 2 500 Maßnahmen
der kulturellen Bildung gefördert.
Die Initiative „Abschluss und Anschluss. Bildungsketten bis
Ausbildungsabschluss“ unterstützt junge Menschen beim Übergang von der Schule in den
Beruf. Sie zielt auf eine frühzeitige individuelle Unterstützung und hilft
förderbedürftigen Jugendlichen bei der Berufsorientierung und Berufswahl, beim
Erreichen des Schulabschlusses und beim Einstieg in die bzw. während der
Berufsausbildung. Hierzu werden durch das Sonderprogramm
Berufseinstiegsbegleitung bis zum Jahr 2013 insgesamt 1 000 hauptamtliche
Berufseinstiegsbegleiter tätig. Weitere ca. 1 700 Senior-Experten (d. h. Praktiker mit
Berufserfahrung) werden zur Betreuung während der Berufsausbildung und zur Vermeidung
von Ausbildungsabbrüchen eingesetzt.
Für das Handlungsfeld „Verzahnung beruflicher und akademischer Bildung“
wurde in der Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Gestaltungspartnern die
Grundzüge für ein Pilotprojekt zur besseren Kooperation von Akteuren der beruflichen
und hochschulischen Bildung erarbeitet, das Ende 2013 gestartet ist. Dabei
werden regionale Kammern und Hochschulen bis Ende 2015 Curricula für
gemeinsame Bildungsmaßnahmen beispielhaft für die Berufe des Kfz-
Servicetechnikers und des IT-Spezialisten erarbeiten.
Arbeitsgruppe F: Der öffentliche Dienst als attraktiver und moderner
Arbeitgeber
In der Arbeitsgruppe sind sämtliche zwölf Projekte von den Ressorts
zeitplangerecht vorangebracht worden. Als Beispiele seien hierfür genannt:
Die Eckpunkte für das Vorhaben „Entwicklung eines Rahmenkonzepts für ein
systematisches betriebliches Gesundheitsmanagement für die
Bundesverwaltungen“ liegen bereits im Entwurf vor und befinden sich derzeit in Abstimmung
im Ressortkreis. Darauf aufbauend werden das Rahmenkonzept ausgearbeitet
und Pilotprojekte aufgesetzt. Das Vorhaben „Entwicklung von gemeinsamen
Eckpunkten als Empfehlung für ressortweite Personalbedarfsanalysen“ in der
Bundesverwaltung wird derzeit in Workshops von den beteiligten Ressorts
fachlich vor- und aufbereitet. Die Eckpunkte sollen Ende 2014 vorgelegt werden.
Für das Projekt „Erweiterung des Pilotprojekts Langzeitkonten“ wird derzeit die
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des Bundes
(Arbeitszeitverordnung – AZV) geändert. Der Referentenentwurf befindet sich in Vorbereitung.
Die Kabinettbefassung ist für September 2014 vorgesehen.
Die Arbeitsgruppe wird mit dem Ziel fortgeführt, die öffentlichen Arbeitgeber
in die Lage zu versetzen, dass sie auf dem stark nachgefragten Fachkräftemarkt
genügend qualifizierte Beschäftigte gewinnen, deren Potenziale optimal
einsetzen und halten können. Die bereits beschlossenen Handlungsaufträge sollen
einerseits zügig umgesetzt werden und des Weiteren um die Themenfelder
„gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der öffentlichen Arbeitgeber“ sowie „Ausbau
einer anerkennenden und wertschätzenden Verwaltungskultur“ ergänzt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1170Hierzu wird sich die Arbeitsgruppe in regelmäßigen Abständen mit den
Gestaltungspartnern aus den Ländern, den Kommunen und den Spitzenorganisationen
der Gewerkschaften austauschen, um konkrete und praxisnahe Empfehlungen
präsentieren zu können.
4. Wie stellt sich die Bundesregierung die Umsetzung des Demografie-Checks
als Teil eines jeden Gesetzesverfahrens konkret vor, und wann plant sie das
Prüfungsverfahren einzuführen?
Welche Kriterien sollen dem Check zugrunde liegen?
Wie wird dies exekutiv umgesetzt?
Die Prüfung und Berücksichtigung der demografischen Auswirkungen sind
bereits heute Bestandteil der gemäß §§ 43 Absatz 1 Nummer 5 und 44 Absatz 1
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) für jedes
Gesetz- und Verordnungsvorhaben durchzuführenden Gesetzesfolgenabschätzung,
deren Ergebnis im allgemeinen Teil der Gesetzesbegründung darzustellen ist.
Um sicherzustellen, dass diese Prüfung bei allen aktuellen Gesetzes- und
Verordnungsvorhaben konsequent durchgeführt wird, hat das Bundesministerium
des Innern in einem Schreiben vom 29. Januar 2014 auf Staatssekretärsebene
hierauf nochmals ausdrücklich hingewiesen. Zusätzlich ist vorgesehen, die vom
Bundesministerium des Innern herausgegebene Arbeitshilfe zur
Gesetzesfolgenabschätzung um praktische Hinweise (Prüffragen zu demografische Folgen
und Risiken) zu ergänzen. Die überarbeitete Arbeitshilfe wird Eingang in die
geplante Aktualisierung des vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen
Handbuchs zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden.
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass jüngere Generationen in der
Demografiestrategie ausreichend berücksichtigt werden, und welche Rolle
spielt in diesem Zusammenhang der laut Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD geplante „Jugend-Check“, der zusammen mit den
Jugendverbänden entwickelt werden soll?
Gibt es bereits Gespräche mit den Jugendverbänden, und wenn nicht, wann
plant die Bundesregierung diese aufzunehmen?
Welche Jugendverbände werden von der Bundesregierung einbezogen, und
welche Kriterien plant die Bundesregierung dem Jugend-Check zugrunde
zu legen?
Um den Belangen junger Menschen und nachfolgender Generationen in der
Demografiestrategie der Bundesregierung mehr und sichtbares Gewicht zu
verleihen, wird die neue Arbeitsgruppe „Jugend gestaltet Zukunft“ eingerichtet
werden.
Daneben strebt die Bundesregierung die Weiterentwicklung der eigenständigen
Jugendpolitik zu einem durchgängigen Leitprinzip für alle politischen
Maßnahmen an. Ziel ist die angemessene Einbeziehung der Interessen und Bedarfe aller
jungen Menschen bei sämtlichen politischen Maßnahmen und Entscheidungen.
Die Ausgestaltung eines Jugend-Checks und die Maßnahmen, die ein Jugend-
Check umfassen sollte, sind noch offen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, in enger Abstimmung mit den
Jugendverbänden ein geeignetes Verfahren zur Entwicklung dieses Instruments auf den
Weg zu bringen.
Drucksache 18/1170 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gegen
Altersdiskriminierung vorzugehen, wann werden diese Maßnahmen
umgesetzt, und welche Umsetzungsschritte sind bereits erfolgt?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei?
Mit dem Projekt „Altersgrenzen im Lichte neuer Altersbilder überprüfen“
untersucht die Bundesregierung die sachliche Rechtfertigung bestehender
Altersgrenzen. Im Rahmen des Ende Februar 2014 abgeschlossenen Projekts
„Erstellung eines Gutachtens zur Erarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen
für staatliche Stellen mit Blick auf eine mögliche Aufhebung und
Flexibilisierung bestehender Altersgrenzen sowie erforderlichenfalls für die Etablierung
alternativer diskriminierungsfreier Qualitätssicherungsmechanismen und
Durchführung einer interdisziplinären Fachtagung“ werden auch die durch die von der
unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes berufenen
Expertenkommission „Gemeinsam gegen Diskriminierung: Für eine gerechtere Teilhabe
jüngerer und älterer Menschen“ erarbeiteten Handlungsempfehlungen
Berücksichtigung finden. Die Ergebnisse des Gutachtens werden derzeit auch mit Blick auf
die Umsetzung des Koalitionsvertrages geprüft, in dem vereinbart wurde: „Wir
wollen die Bereitschaft stärken und institutionelle Barrieren abbauen, damit
ältere Menschen nicht ausgegrenzt, sondern sich und ihre Fähigkeiten besser in
die Gesellschaft einbringen können. Dazu werden wir die Altersgrenzen
überprüfen und gegebenenfalls verändern.“
Ein gegebenenfalls hierauf basierender Gesetzentwurf wird auch vor dem
Hintergrund, dass die Zuständigkeiten verschiedener Ressorts betroffen sind, nicht
vor dem vierten Quartal dieses Jahres vorliegen.
7. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, selbstbestimmtes
Altern und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen voranzubringen,
und wird es dementsprechende Förderprogramme geben?
Wenn ja, welche, und in welchem finanziellen Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Grundlegendes Ziel der Politik der Bundesregierung für ältere Menschen ist es,
das Selbstbestimmungsrecht älterer Menschen zu stärken und so lange wie
möglich zu erhalten sowie die Entwicklung und Verankerung differenzierter und
realistischer Altersbilder zu fördern. Die Bundesregierung unterstützt die
Entfaltung von Potenzialen des Alters und will dazu beitragen, dass die Chancen des
längeren Lebens für den älteren Menschen selbst, aber auch für die Gesellschaft
besser genutzt werden. Im Fünften und im Sechsten Altenbericht der
Bundesregierung wurden die Potenziale des Alters sowie die vorherrschenden
Altersbilder in unserer Gesellschaft systematisch untersucht.
Der in Erstellung befindliche Siebte Altenbericht behandelt die Frage, welchen
Beitrag die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um
die soziale, politische und kulturelle Teilhabe und eine möglichst lange
selbstständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in
Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund erhielt
die Altenberichtskommission Ende 2012 den Auftrag, einen Bericht zum Thema
„Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung
zukunftsfähiger Gemeinschaften“ zu erarbeiten.
Um selbstbestimmtes Altern und gesellschaftliche Teilhabe voranzubringen,
werden Projekte und Maßnahmen nach dem Bundesaltenplan in Höhe von
geplant jährlich rund 1,1 Mio. Euro bezuschusst. Dabei spielt insbesondere die
Förderung von Seniorenorganisationen eine wichtige Rolle, denn dort können
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1170ältere Menschen ihre Interessen formulieren und sich in den gesellschaftlichen
Diskussionsprozess einbringen.
Menschen mit Demenz sind in jedem Stadium der Erkrankung auch Menschen
mit Behinderung. Flankierend zur Allianz für Menschen mit Demenz auf
Bundesebene fördert das Bundesfamilienministerium deshalb bundesweit den
Aufbau von Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz mit 10 000 Euro für jeden
Standort über einen Zeitraum von zwei Jahren. Ziel des Bundesprogramms ist
der Aufbau kommunaler Netzwerke, die den Austausch zwischen den einzelnen
regionalen Akteuren fördern sollen. Diese Hilfenetze sollen durch konkrete
Maßnahmen zur gesellschaftlichen Aufklärung und Sensibilisierung beitragen
und die Inklusion der Betroffenen voranbringen. Bis Ende 2016 soll sich die
Zahl von bislang 143 unterstützten Lokalen Allianzen auf insgesamt bis zu
500 Standorte erhöhen.
Maßnahmen zur Förderung des freiwilligen Engagements älterer Menschen und
damit Teilhabechancen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben werden
bereitgestellt, die Wege für Selbst- und Mitverantwortung in die Zivilgesellschaft
ebnen. So haben ältere Menschen beispielsweise die Möglichkeit, ihre
Kompetenzen und ihr Erfahrungswissen im „Bundesfreiwilligendienst“ und in den
„Mehrgenerationenhäusern“ einzubringen.
Im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II fördert die Bundesregierung
seit dem 1. Januar 2012 bundesweit 450 Einrichtungen. Eine von mehreren
Zielrichtungen des Aktionsprogramms ist es, das selbstbestimmte Leben sowie die
Potenziale älterer Menschen und gleichzeitig das Miteinander aller
Generationen zu fördern. Darüber hinaus engagieren sich ältere Menschen freiwillig in
den Mehrgenerationenhäusern und gestalten so ihr soziales Umfeld aktiv mit.
Unterstützt werden die Mehrgenerationenhäuser mit jährlich 30 000 Euro aus
Mitteln des Bundes bzw. des Europäischen Sozialfonds. Hinzu kommen jeweils
10 000 Euro kommunale Kofinanzierungsmittel pro Haus und Jahr. Das
Programm ist derzeit bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Wie im
Koalitionsvertrag verankert, ist eine Verlängerung der Finanzierung für die
Mehrgenerationenhäuser angestrebt. Dazu soll gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein
Konzept zur Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser erarbeitet werden. Die
Überlegungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. In der Demografiestrategie
der Bundesregierung wird unter anderem derzeit das Programm „Anlaufstellen
für ältere Menschen“ umgesetzt. Mit dem Programm bzw. rund 300 Projekten
bundesweit fördert das Bundesfamilienministerium das selbstständige Wohnen
zu Hause im vertrauten Wohnumfeld. Für das Programm, das bis Ende 2016
läuft, werden rund 7 Mio. Euro bereitgestellt.
8. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
altersgerechtes Wohnen voranzubringen, und wird es dementsprechende
Förderprogramme geben?
Wenn ja, welche, und in welchem finanziellen Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Die Erweiterung des Angebots an altersgerechtem Wohnraum wird von der
Bundesregierung weiterhin unterstützt. Nach Auslaufen des im Rahmen des
Konjunkturpakets I von vornherein bis zum 31. Dezember 2011 befristeten
Bundesprogramms „Altersgerecht Umbauen“ hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW Bankengruppe) seit dem 1. Januar 2012 in der Darlehensvariante ein
zinsverbilligtes Eigenmittelprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt.
Bis Ende Februar 2014 haben Bund und KfW und zusammen den Umbau von
insgesamt rund 125 000 altersgerechten Wohnungen gefördert. Davon entfallen
auf die Laufzeit des Bundesprogramms 82 500 Wohnungen.
Drucksache 18/1170 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass zur
Förderung des generationengerechten Umbaus ein neues Programm „Altersgerecht
Umbauen“ aufgelegt wird. Es soll mit Investitionszuschüssen ausgestattet
werden und das bestehende KfW-Bankengruppe-Darlehensprogramm ergänzen. Im
CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll bei zusätzlichen Maßnahmen zum
Barriereabbau ein Förderbonus verankert werden.
Die Förderung des altersgerechten Umbaus ist auch in das am 1. Juli 2013
in Kraft getretene Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (sogenannter Wohn-
Riester) aufgenommen worden. Damit erhalten förderberechtigte
selbstnutzende Eigentümer die Möglichkeit, die Förderung für die bauliche Vorsorge im
Alter einzusetzen.
Die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum wird auch in der sozialen
Wohnraumförderung der Länder unterstützt. Diese haben infolge der
Föderalismusreform I seit dem Jahr 2007 dafür die ausschließliche Zuständigkeit. Der Bund
stellt den Ländern bis Ende 2019 hierfür jährlich 518,2 Mio. Euro
Kompensationsmittel zur Verfügung. Die Verwendung der Kompensationsmittel ist nach
dem Grundgesetz allerdings seit dem Jahr 2014 nur noch auf „investive
Zwecke“ beschränkt; sie müssen seitdem nicht mehr für die soziale
Wohnraumförderung eingesetzt werden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD wird allerdings die Erwartung geäußert, dass die Länder diese Mittel
weiterhin zweckgebunden für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue
Sozialbindungen sowie für die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes
einsetzen.
Die Mittel wurden bis 2013 je nach politischer Schwerpunktsetzung von den
Ländern auch für den barrierefreien Neubau preisgünstiger Wohnungen, die
Modernisierung des Bestands und den Bau von Altenheimen eingesetzt. Diese
Möglichkeit steht den Ländern aufgrund der Weitergewährung der
Kompensationsmittel weiterhin offen.
Die „Demografische Entwicklung und Wohnen im Alter“ sind auch ein
wichtiges Handlungsfeld für das geplante „Bündnis für bezahlbares Wohnen und
Bauen“.
9. Wie stellt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angekündigte Förderung der Mehrgenerationenhäuser
sicher?
Wie gedenkt sie in diesem Zusammenhang mit dem Kooperationsverbot
zwischen Bund und Kommunen (Artikel 84f des Grundgesetzes – GG)
umzugehen?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
10. Welche konkreten Hilfen sind vonseiten der Bundesregierung für die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verabredete
Unterstützung „für strukturschwache und besonders vom demografischen Wandel
betroffene Räume“ geplant?
Wie und wann werden diese umgesetzt?
Welches Finanzvolumen umfassen diese, und wie werden sie finanziert?
Wie möchte die Bundesregierung gleichwertige Lebensverhältnisse in
Stadt und Land gewährleisten?
Welche Maßnahmen sind hierfür konkret geplant, und welche Pläne gibt
es zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1170angekündigten Pilotprojekte zum Erhalt leistungsfähiger Infrastruktur in
ländlichen und strukturschwachen Regionen?
Der demografische Wandel stellt die besonders betroffenen städtischen und
ländlichen Regionen vor große Herausforderungen bei der Gewährleistung der
Daseinsvorsorge und bei der Stärkung der Wirtschaftskraft. Diese Regionen sind
häufig zusätzlich durch wirtschaftliche Strukturschwäche und eine
ländlichperiphere Lage gekennzeichnet. Die Bundesregierung setzt sich deshalb für das
Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und Zukunftschancen für die Menschen
in allen Teilräumen ein – in Ballungsräumen gleichermaßen wie in ländlichen
Räumen, in strukturschwachen wie in strukturstarken Regionen. Ihre Politik ist
darauf ausgerichtet, eine angemessene Daseinsvorsorge zu sichern, nachhaltiges
Wirtschaftswachstum und Innovationen zu unterstützen,
Entwicklungspotenziale zu fördern, eine hohe Umweltqualität zu sichern und Ressourcen dauerhaft
zu erhalten. Dabei müssen die Instrumente der ländlichen Entwicklung, der
regionalen Strukturpolitik, der Städtebauförderung sowie des Umwelt- und
Naturschutzes Hand in Hand gehen.
Um dem fortschreitenden demografischen, strukturellen und klimatischen
Wandel besser Rechnung zu tragen, überarbeitet die Bundesregierung derzeit
gemeinsam mit den Ländern die Leitbilder und Handlungsstrategien für die
Raumentwicklung in Deutschland aus dem Jahr 2006. Die Überarbeitung der
Leitbilder reflektiert die regional unterschiedlichen Auswirkungen und zeigt
gemeinsame Entwicklungsstrategien der Raumordnungspolitik von Bund und
Ländern auf.
Ferner wurde die Berücksichtigung des demografischen Wandels als
Fördervoraussetzung bei der integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) sowie bei Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verankert. Gemäß dem
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014 wird die GAK wie in den letzten
beiden Jahren mit effektiv 600 Mio. Euro ausgestattet. Mit dieser Förderung
leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und
Zukunftssicherung der ländlichen Räume.
Die GRW als das zentrale Instrument der nationalen regionalen
Wirtschaftsförderung wird mit dem Auslaufen der Investitionszulage Ende 2013 und dem
geringeren Mittelzufluss aus den Europäischen Strukturfonds in der zukünftigen
Förderperiode ab dem Jahr 2014 in ihrem Stellenwert noch steigen. Dem trägt
auch der Koalitionsvertrag mit dem Auftrag der Mittelaufstockung auf das
Niveau von 2009 (624 Mio. Euro) Rechnung. Statt den Ansatz des Jahres 2014
wie im alten Regierungsentwurf vorgesehen auf 569 Mio. Euro zu kürzen, wird
der Barmittelansatz im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2014 in
einem ersten Schritt auf 583 Mio. Euro angehoben.
Außerdem hat die Koalition vereinbart, in dieser Legislaturperiode die
Grundlagen für ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher
Regionen mit dem Wegfall des Solidarpaktes II im Jahr 2020 zu erarbeiten. Ein
solches System soll sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen
Ländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West
beseitigen.
Die Städtebauförderprogramme der Nationalen Stadtentwicklungspolitik bilden
den zentralen Ansatzpunkt zur konkreten Gestaltung der unterschiedlichen
Dimensionen des demografischen und des strukturellen Wandels einschließlich
der sozialen und ethnischen Integration in den Städten und Gemeinden. Mit den
Programmen unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der
Herstellung nachhaltiger und integrierter städtebaulicher Strukturen. Dazu gewährt der
Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104b GG, die durch Mittel der
Drucksache 18/1170 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLänder und der Kommunen anteilig ergänzt werden (Drittel-Finanzierung von
Bund, Land und Gemeinde). Gemäß dem Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2014 werden die Programmmittel des Bundes für die Städtebauförderung
im Jahr 2014 auf 700 Mio. Euro erhöht (2013: 455 Mio. Euro) und nach
Vereinbarung der Koalition bis zum Jahr 2017 vorgesehen. Eine Aufstockung ist in
allen Einzelprogrammen der Städtebauförderung geplant.
Damit stehen ab dem Jahr 2014 erheblich mehr Mittel für den Umgang mit den
Auswirkungen des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels vor
Ort zur Verfügung. Dadurch leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag
zur gleichwertigen Entwicklung in Stadt und Land.
Neben der Unterstützung strukturschwacher und besonders vom
demografischen Wandel betroffener Räume durch vorgenannte Programme und
Finanzhilfen unterstützt die Bundesregierung auch in dieser Legislaturperiode die
Entwicklung und Erprobung von innovativen Lösungsansätzen zur Gestaltung des
demografischen Wandels und zum Erhalt einer leistungsfähigen Infrastruktur in
ländlichen und strukturschwachen Regionen im Rahmen von Pilotprojekten.
Diese Pilotprojekte bieten oftmals den notwendigen Freiraum, um kreativ und
mit unterschiedlichen Akteuren neue Wege und Lösungen auszuprobieren. Ihre
Ergebnisse liefern wichtige Impulse für die Ausrichtung und Weiterentwicklung
der Förderpolitik von Bund und Ländern.
Zu wichtigen Pilotprojekten im Rahmen der Umsetzung der
Demografiestrategie der Bundesregierung in vom demografischen Wandel besonders betroffenen
Regionen zählen:
Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge
Mit dem Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge unterstützt die
Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ländern bundesweit
21 Modellregionen mit geringer Siedlungsdichte und überdurchschnittlichen
Bevölkerungsverlusten bei der Entwicklung von Regionalstrategien zur
Anpassung der Daseinsvorsorge an veränderte demografische Rahmenbedingungen.
Ergänzend werden bis Ende 2015 in diesen Modellregionen – zum großen Teil
auch unter finanzieller Beteiligung der Länder – innovative Pilotprojekte mit
konkreten Maßnahmen zur Daseinsvorsorge gefördert, um die Umsetzung der
Regionalstrategien vor Ort voranzutreiben.
Projekt LandZukunft
Mit dem Projekt LandZukunft unterstützt die Bundesregierung die Erprobung
neuer Wege in der ländlichen Entwicklung in vier Modellregionen. Die
Regionen sollen in die Lage versetzt werden, dem demografischen Wandel
begegnen und die drohende Abwärtsspirale durchbrechen zu können.
Mit LandZukunft sollen unternehmerische Menschen als Zielgruppe der
ländlichen Entwicklung motiviert werden, selbst über innovative Projekte und deren
Umsetzung auf der Grundlage eines Regionalbudgets zu entscheiden. An neuen
Elementen der Förderung werden erprobt:
● die Steuerung über Ziele im Rahmen von Verträgen als gemeinsam
vereinbarte Fördergrundlage,
● die gezielte Mobilisierung von Unternehmen und unternehmerischen
Menschen als neue Zielgruppe der integrierten ländlichen Entwicklung und
● die Erprobung alternativer Finanzierungsinstrumente in der öffentlichen
Förderung wie beispielsweise Mikro-Finanzierungskredite für Klein- und
Kleinstunternehmen.
Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel wird ein weiteres Pilotvorhaben in
strukturschwachen Regionen nach Auslaufen von LandZukunft Ende 2014
geprüft.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1170Modellvorhaben „Demografischer Wandel – Sicherung der Mobilität in
betroffenen Regionen
Mit diesem ab dem Jahr 2014 geplanten bundesweiten Modellvorhaben sollen
mehrere vom demografischen Wandel überdurchschnittlich betroffene, ländlich
geprägte Regionen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer
Mobilitätskonzepte unterstützt werden. Besonderes Ziel dieses Modellvorhabens ist es, die
künftige Sicherung und Bündelung der Daseinsvorsorge in einer Region mit
Hilfe interkommunaler Kooperationen und einem erreichbarkeitsbezogenen
Mobilitätsansatz in einer Strategie zusammenzuführen. Ein Pilotprojekt für
dieses Modellvorhaben wurde Anfang 2014 im Kreis Nordfriesland erfolgreich
abgeschlossen.
11. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung das
Arbeitskräftevolumen steigern?
Welche Schritte sind in diesem Jahr speziell für Frauen, ältere Menschen,
Menschen mit Behinderung sowie Migrantinnen und Migranten
vorgesehen?
Bis wann sollen welche Zielgrößen erreicht werden?
Im Rahmen der Demografiestrategie befassen sich mehrere Arbeitsgruppen mit
Aspekten der Fachkräftesicherung: die Arbeitsgruppe E.1 „Mobilisierung aller
Potenziale zur Sicherung der Fachkräftebasis“, die Arbeitsgruppe E.2
„Ausländisches Arbeitskräftepotenzial erschließen und Willkommenskultur schaffen“
sowie unter anderem die Arbeitsgruppen E.3 „Bildungsbiografien fördern“ und
B „Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten“. In diesen ebenenübergreifenden
Arbeitsgruppen treibt die Bundesregierung zusammen mit Sozialpartnern,
Wirtschaftsverbänden, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren
gesellschaftlichen Akteuren die langfristige Sicherung der Fachkräftebasis voran.
Die Bundesregierung hat zudem im Jahr 2011 ihr Fachkräftekonzept mit seinen
fünf Sicherungspfaden beschlossen. Der Fortschrittsbericht 2013 weist die
ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung für jeden einzelnen
Sicherungspfad aus.
Für die genannten Personengruppen der Frauen, älteren Menschen, Menschen
mit Behinderung sowie Migranten gehören hierzu neben dem zielgerichteten
Einsatz gesetzlicher Instrumentarien unter anderem folgende Maßnahmen:
● der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, in dem sich die
Paktpartner für eine höhere Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund einsetzen;
● das BA-Programm WeGebAU (Weiterbildung gering Qualifizierter und
beschäftigter Älterer in Unternehmen);
● die Initiative Inklusion zur Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter
Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die bis zum
Jahr 2018 aus Mitteln des Ausgleichsfonds umgesetzt wird;
● die Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung
(Maßnahmenpaket für mehr betriebliche und betriebsnahe Ausbildungen und für mehr
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung) aus Mitteln des Ausgleichsfonds;
● die Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen beruflichen
Qualifikationen, die auf Grundlage des 2012 in Kraft getretenen
Anerkennungsgesetzes auch 2014 weiterläuft;
● zur Sicherstellung transparenter und einheitlicher Verfahren der Prüfung der
Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse mit deutschen Referenz-
Drucksache 18/1170 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeberufen wird das BQ-Portal (umfangreichste online gestützte Wissens- und
Arbeitsplattform zu ausländischen Berufsabschlüssen) gefördert;
● die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege (siehe Antwort
zu Frage 14);
● die Berufseinstiegsbegleitung, für die ein ESF-Programm ab der
Förderperiode 2014 geplant ist und bei der neben den bisherigen Modellschulen ab
dem Jahr 2015 auch die Modellschulen der BMBF-Initiative „Abschluss und
Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ einbezogen
werden sollen;
● Umfang und Laufzeit hängen von den künftig für das Programm zur
Verfügung stehenden ESF- und (nationalen) Kofinanzierungsmitteln ab; die
Initiative fokussiert nicht allein auf Jugendliche mit Migrationshintergrund,
auch wenn diese Gruppe vom Angebot der Potenzialanalyse und der
Berufseinstiegsbegleitung überproportional profitiert;
● die Offensive Frühe Chancen, Schwerpunkt-Kitas „Sprache und Integration“,
mit der in sprachpädagogischer Bildungsarbeit qualifizierte Fachkräfte
gefördert werden und die bis Ende 2014 läuft; das Bundesfamilienministerium hat
ein neues Programm zum Start im Jahr 2015 konzipiert, das an den guten
Erfahrungen der Teamqualifizierung mit den derzeitigen Bundesprogrammen
anknüpft und sie weiterentwickelt;
● das Projekt „JUGEND STÄRKEN: 1.000 Chancen“, das in den Jahren 2014
und 2015 fortgeführt wird;
● das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“, das in diesem Jahr
fortgesetzt und um ein mit ESF-Mitteln kofinanziertes
Qualifizierungsprogramm im Kontext des Anerkennungsgesetzes ab dem Jahr 2015 ausgebaut
werden soll;
● das Sonderprogramm MobiPro-EU (Förderung der beruflichen Mobilität von
ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften
aus Europa);
● Fortentwicklung des Sicherungspfades „Vereinbarkeit von Beruf und
Familie“, u. a. mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ sowie
der
● Initiative „Ressourcen stärken – Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für
Mütter mit Migrationshintergrund“, die im Jahr 2014 als ESF-Programm
weiterentwickelt werden soll und dem
● ESF-Modellprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“, das in diesem Jahr
fortgeführt und danach mit neuen Schwerpunkten weiterentwickelt wird;
● das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ für
außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung; alle am Programm beteiligten
Verbände und Initiativen richten sich mit ihren Bildungsangeboten an Kinder
und Jugendliche mit Migrationshintergrund; sie sind eine der wichtigen
Zielgruppen des Programms;
● das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung weist kleine und mittlere
Unternehmen auf die Fachkräftepotenziale auch bisher noch weniger im Fokus
stehender Zielgruppen hin und unterstützt Unternehmen durch Praxistipps und
Handlungsempfehlungen.
CDU, CSU und SPD haben sich zudem im Koalitionsvertrag auf eine
Weiterentwicklung des Teilzeitrechts verständigt. Für Arbeitnehmer, die sich z. B. wegen
Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten
Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, soll sichergestellt werden, dass sie wieder
zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu wird ein Anspruch auf be-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1170fristete Teilzeitarbeit geschaffen. Arbeitnehmer können damit Erwerbsarbeit
und Privatleben besser vereinbaren. Unternehmen bleiben qualifizierte
Fachkräfte erhalten. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Das Fachkräftekonzept listet die folgenden Zielgrößen für die genannten
Personengruppen auf, die bis zum Jahr 2020 angestrebt werden:
● Erhöhung der Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen auf 60 Prozent.
● Erhöhung der Erwerbstätigenquote von 20- bis 64-jährigen Frauen auf
73 Prozent.
12. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, den
Widerspruch zwischen Fachkräftemangel und der Vereinbarkeit von Familie,
Pflege, Engagement und Beruf aufzulösen?
Wie soll das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
formulierte Ziel des „partnerschaftlichen Zusammenlebens in Familien“
realisiert und in diesem Zusammenhang geschlechtsspezifische
Chancenungleichheiten im Erwerbsverlauf aufgelöst werden?
Wie plant die Bundesregierung mit den Ergebnissen und Empfehlungen
der Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen umzugehen, und
welche Maßnahmen werden ergriffen, um die von den Experten
konstatierten negativen Anreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen (zum
Beispiel durch das Ehegattensplitting) abzuschaffen?
Der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der
Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Arbeitswelt kommt aus Sicht der
Bundesregierung eine wesentliche Bedeutung bei der Bewältigung des
Fachkräftemangels zu. Flexible, innovative Arbeitszeitmodelle, gute
Kinderbetreuungsangebote und mehr zeitliche Spielräume für Väter sind eine
Voraussetzung, um das weibliche Fachkräftepotenzial stärker zu aktivieren.
Daher setzt sich die Bundesregierung in Kooperation mit Wirtschaftsverbänden
und Gewerkschaften im Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“, aber
auch mit gesetzlichen Maßnahmen wie dem ElterngeldPlus, der Flexibilisierung
der Elternzeit und dem Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit (Rückkehrrecht)
dafür ein, Eltern mehr Gestaltungsfreiheit bei der partnerschaftlichen Aufteilung
von beruflichen und familiären Aufgaben zu ermöglichen. Um in der
Arbeitsförderung die Bedürfnisse der Frauen und ihren häufig unterbrochenen
Erwerbsbiografien zu berücksichtigen, werden diese beim Wiedereinstieg in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach einer Familienzeit durch die
Weiterführung des Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ gefördert.
Die Erkenntnisse aus den Studien der Gesamtevaluation der ehe- und
familienbezogenen Leistungen werden durch die Geschäftsstelle für die
Gesamtevaluation in einem Abschlussbericht aufbereitet und zusammengefasst, der im
Frühjahr veröffentlicht werden soll. Auf der Grundlage der Gesamtschau der
Ergebnisse werden politische Bewertungen vorgenommen werden.
13. Was plant die Bundesregierung, um neue Modelle der Arbeitszeit zu
entwickeln und zu implementieren?
Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die von der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig,
vorgeschlagene Reduzierung und mit Steuermitteln unterstützte
Wochenarbeitszeit für Eltern von 32 Stunden?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Familienpolitik für eine
partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit ein. Mehr Arbeits-
Drucksache 18/1170 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezeitsouveränität für Mütter und Väter ist eine entscheidende Voraussetzung, um
Familie und Beruf gut vereinbaren zu können. Ziel ist es, Eltern mehr
Gestaltungsfreiheit und Partnerschaftlichkeit bei der Aufteilung von beruflichen und
familiären Aufgaben zu ermöglichen.
Die die Bundesregierung tragenden Koalitionspartner haben vereinbart, sich
verstärkt für flexible Arbeitszeitmodelle für Mütter und Väter einzusetzen. Dazu
gehört das „ElterngeldPlus“, mit dem Eltern die bestmögliche Inanspruchnahme
des Elterngeldes in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit ermöglicht werden
soll. Mit dem „ElterngeldPlus“ soll auch ein Partnerschaftsbonus eingeführt
werden.
Diesen sollen alle Elterngeldbeziehenden erhalten, die als Elternteile beide
parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Darüber hinaus sollen Eltern mehr
Flexibilität bei der Elternzeit erhalten. Anstelle eines Anteils der Elternzeit von
zwölf Monaten können Elternzeitberechtigte künftig einen Anteil von bis zu
24 Monaten Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des
Kindes beanspruchen. Die Zustimmung des Arbeitgebers wird dafür nicht mehr
erforderlich sein. Konkrete Regelungsentwürfe zur Umsetzung werden derzeit
erarbeitet.
Zudem wird die Bundesregierung das Teilzeitrecht weiterentwickeln (vergleiche
Antwort zu Frage 11).
14. Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung zur
Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten Fachkräfteoffensive sowie einer Kampagne zur Aufwertung der
Berufe im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich geplant (inhaltliche
Zielsetzung, finanzieller und zeitlicher Umfang, Kooperationspartner,
Evaluation)?
Die Dachkampagne „Fachkräfte-Offensive“ wird – wie im Koalitionsvertrag
vereinbart – fortgeführt und weiterentwickelt. Sie begleitet die Umsetzung des
Fachkräftekonzepts der Bundesregierung und besteht aus dem Inlandsportal
www.fachkräfte-offensive.de und dem Willkommensportal
www.make-it-in-
germany.com. Die Dachkampagne sensibilisiert für das Thema
Fachkräftesicherung und bündelt spezifische Informationen für unterschiedliche Zielgruppen
wie Arbeitgeber, Beschäftigte und potenzielle Fachkräfte im In- und Ausland.
„Make it in Germany“ flankiert die inländischen Maßnahmen der Fachkräfte-
Offensive durch ein mehrsprachiges Internetportal für internationale Fachkräfte.
Dieses steht für eine offene Willkommenskultur und leistet einen Beitrag zur
Steigerung der Attraktivität Deutschlands als Lebens- und Arbeitsort.
Mit der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege als starke
Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Verbänden soll von Ende 2012 bis
Ende 2015 durch ein umfassendes Maßnahmenpaket die Aus-, Fort- und
Weiterbildung in der Altenpflege gefördert und die Attraktivität des Berufs- und
Beschäftigungsfeldes erhöht werden.
Eine der wichtigsten Zielvereinbarungen ist dabei die stufenweise Steigerung
der Ausbildungszahlen in der Altenpflege um jährlich 10 Prozent bis zum Jahr
2015. Einen Beitrag dazu soll das am 19. März 2013 in Kraft getretene Gesetz
zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege leisten.
Inhalt, Umfang und weitere Aspekte der Kampagne zur Aufwertung der Berufe
im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich werden derzeit geprüft.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/117015. Welches Bundesministerium ist federführend für das Politikfeld der
Weiterbildung zuständig?
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung zur
Umsetzung der „Allianz für Aus- und Weiterbildung?
Welche Partner wurden hierfür gewonnen?
Welches Finanzvolumen steht dafür zur Verfügung?
In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen zu Zielen und
Inhalten einer neuen Allianz für Aus- und Weiterbildung, und bis zu
welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung einen Abschluss selbiger?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Weiterbildungsbeteiligung Älterer gezielt zu fördern?
Der Ausbau der Weiterbildung ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hervorgehoben. Die
Federführung für das Thema Weiterbildung liegt beim BMBF. Weitere Ministerien
sind entsprechend ihrer Ressortzuständigkeit mit dem Thema befasst.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird zurzeit unter Beachtung von dessen
Finanzierungsregeln geprüft, wie der „Nationale Pakt für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs“ (sogenannter Ausbildungspakt) zu einer „Allianz für Aus-
und Weiterbildung“ weiterentwickelt werden kann. Dabei sind die bisherigen
Partner des Ausbildungspaktes und neu auch die Gewerkschaften von Beginn an
in den Prozess der Überlegungen einbezogen. Der Diskussionsprozess zum
Konzept, zu möglichen Zielen und Inhalten einer neuen „Allianz für Aus- und
Weiterbildung“ hat begonnen. Inhaltliche Festlegungen sowie Finanzvolumen
sind bisher noch nicht vereinbart worden. Die Bundesregierung erwartet einen
Abschluss der Allianzverhandlungen im Herbst 2014.
16. Ist die Einführung einer Ausbildungsgarantie eine Verhandlungsforderung
der Bundesregierung bei den Diskussionen um eine Aus- und
Weiterbildungsallianz?
Wenn ja, gibt es in der Bundesregierung Entwürfe von verschiedenen
Ausgestaltungsmodellen, und wie sehen diese ggf. aus?
Für welche Altersgruppe soll diese gelten, und was beabsichtigt die
Bundesregierung für die über 25-Jährigen ohne Ausbildung zu tun?
Wenn nein, sieht die Bundesregierung hierin einen Widerspruch zu der
Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nennt als ein Ziel der
neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ die Umsetzung einer
Ausbildungsgarantie in Deutschland. Angesichts der erst begonnenen Gespräche sind
konkrete Angaben zur Umsetzung der „Ausbildungsgarantie“ derzeit nicht möglich.
Die Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne
Berufsabschluss gehört zum gesetzlichen Auftrag der Bundesagentur für Arbeit
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und Driten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II). Darüber hinaus werden die Sonderprogramme der
Bundesagentur für Arbeit, die speziell auf das Nachholen von Berufsabschlüssen
ausgerichtet sind, auch im Jahr 2014 fortgeführt (IFLAS, WeGebAU). Sie bieten
auch für Arbeitgeber Anreize, ihr Engagement in der Nachqualifizierung junger
Erwachsener zu verstärken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
die Bundesagentur für Arbeit haben daher vereinbart, durch die
rechtsübergreifende Initiative zur „Erstausbildung junger Erwachsener“ in den kommenden
Jahren verstärkt junge Menschen ab 25 bis unter 35 Jahren zum Nachholen eines
Berufsabschlusses zu gewinnen. Mit der Initiative „AusBILDUNG wird was –
Drucksache 18/1170 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSpätstarter gesucht!“ soll ein Schwerpunkt auf die abschlussbezogene Aus- und
Weiterbildung jüngerer Erwachsener gelegt werden. Ziel ist, innerhalb von drei
Jahren 100 000 junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren für eine
abschlussorientierte Qualifizierung bzw. Ausbildung (Voll- und Teilzeitqualifizierungen
in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Externenprüfung und modulare
Teilqualifizierungen) zu gewinnen.
Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, soll die
Initiative engagiert fortgeführt werden.
17. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
altersgemischte Teams in den Betrieben zu unterstützen und die Gesundheit am
Arbeitsplatz voranzutreiben?
Liegen der Bundesregierungen Zielgrößen vor, die sie mit einem
konkreten Zeitplan erreichen möchte?
Wenn nicht, woran misst sie den Erfolg ihrer Ankündigungen und Pläne
zu Gesundheit am Arbeitsplatz?
Arbeitswissenschaftliche Studien zeigen übereinstimmend, dass die
Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit zunehmendem Alter
nicht generell abnimmt. Vielmehr ist zu beobachten, dass einige Fähigkeiten
abnehmen, viele unverändert bleiben und einige sogar zunehmen. Durch die
alter(n)sgerechte Gestaltung der Arbeit kann man diesen Veränderungen
Rechnung tragen. Die Bildung altersgemischter Teams ist dabei ein wichtiger Ansatz,
um ältere Arbeitnehmer im Berufsleben zu halten und zugleich die Qualität der
in den Unternehmen geleisteten Arbeit zu verbessern.
Die Bundesregierung fördert die Verbreitung zukunftsfähiger Ansätze der
Personalarbeit, die die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
genauso einschließt wie die gezielte Einbindung der Kompetenzen und
Fähigkeiten älterer Beschäftigter. Dazu werden Arbeitgeber und Beschäftigte einerseits
für die strukturellen Veränderungen in der Arbeitswelt und die demografisch
bedingten Herausforderungen am Arbeitsmarkt sensibilisiert sowie andererseits
konkrete Handlungsstrategien und Praxisbeispiele vermittelt. Unter anderem
bietet die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufene
und von den Sozialpartnern, den Kammern, der Bundesagentur für Arbeit und
den Ländern getragene Initiative Neue Qualität der Arbeit praxisnahe,
niedrigschwellige und individuelle Beratungs- und Informationsangebote oder in
bundesweiten Fachkonferenzen und regionalen Gesprächsforen Möglichkeiten zum
Austausch und Einblicke in Beispiele guter Unternehmenspraxis.
Darüber hinaus wird die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung einer
der Schwerpunkte des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Präventionsgesetzes
sein. Ziel ist es, insbesondere die Zahl der kleinen und mittleren Unternehmen,
die mit Unterstützung der Krankenkassen qualitätsgesicherte Angebote zur
Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten
erbringen, zu erhöhen.
Der weitere Zeitplan sowie das Vorgehen im Hinblick auf die
Demografiestrategie der Bundesregierung ist in der Antwort zu Frage 1 skizziert. Die
Gestaltungspartner der Arbeitsgruppe B: „Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten“
(künftig: „Arbeit und Gesundheit“) haben sich auf Ziele geeinigt, die in der zum
zweiten Demografiegipfel erschienenen Publikation aufgeführt sind.
Diese Ziele betreffen folgende Bereiche:
● Arbeitsschutz konsequent umsetzen – betriebliche Gesundheitsförderung
ausbauen;
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/1170● Erkrankungen früh erkennen und behandeln, Beschäftigte zeitnah wieder
eingliedern;
● Arbeit alters- und alternsgerecht gestalten;
● kleine und mittlere Unternehmen im Hinblick auf den demografischen
Wandel beraten.
Im Hinblick auf ein Präventionsgesetz wurde im Koalitionsvertrag vereinbart,
dass dieses „die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie
Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim und die betriebliche
Gesundheitsförderung“ stärken soll.
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ISSN 0722-8333]