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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Programme der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Förderung demokratischer Teilhabe

Detailfragen zum Bundesprogramm &quot;Zusammenhalt durch Teilhabe&quot;: Höhe und Verwendung der Fördermittel, wissenschaftliche Projekte und Studien, Expertengremium, Evaluierung, Wirksamkeit, Demokratietrainer, Rolle des Sports, Programmergänzung durch Prävention von Homophobie; Auflage spezieller Programme zur Prävention von Homophobie und Transphobie v.a. im Sport, Programme zu anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Sexismus, Abwertung von Menschen mit Behinderungen)<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/94126.03.2014

Programme der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Förderung demokratischer Teilhabe

der Abgeordneten Monika Lazar, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie ist insbesondere im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen Voraussetzung für eine lebendige Teilhabekultur. Dabei spielen Akteure wie Vereine und Verbände eine wichtige Rolle. Von großer Bedeutung ist auch die Förderung kleinerer Akteure mit beschränkten Finanzmitteln, damit sich die positiven Effekte von Programmen flächendeckend bemerkbar machen.

Für eine stärkere Vernetzung und für eine generelle Erhöhung des Engagements im ländlichen Raum hat die Bundesregierung das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ ins Leben gerufen, das laut dem Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit aus dem Jahr 2013 in seiner ersten Projektphase von 2010 bis 2012 auf Ostdeutschland ausgerichtet war und in der anschließenden Phase von 2013 bis 2016 auch auf Regionen in Westdeutschland ausgedehnt werden soll.

In der Selbstdarstellung des Programms ist es insbesondere auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus und die Förderung demokratischer Teilhabe ausgerichtet. Die jetzige Planung geht von einem jährlichen Volumen von 6 Mio. Euro aus. Neben dem unbestreitbaren Nutzen, den ein solches Programm mit sich bringt, muss aber die Frage nach der Effizienz und Transparenz der eingesetzten Mittel im Hinblick auf die inhaltliche Ausrichtung des Programms gestellt werden.

So ist auch darüber nachzudenken, ob das Programm nicht ergänzt werden sollte um die Prävention von Homophobie. Sowohl die Bekämpfung von Homophobie allgemein als auch im Sport findet in den von der Bundesregierung aufgelegten Programmen und Projekten bisher zu wenig Beachtung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/494).

Die Bekämpfung von Homophobie erfordert unsere kontinuierliche Aufmerksamkeit. Dies gilt auch dann, wenn es gerade keine öffentlichkeitswirksamen Coming-outs von Sportlerinnen bzw. Sportlern oder Sportgroßereignisse in Ländern gibt, in denen die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) auf diskriminierende Weise eingeschränkt werden. In einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages vom 13. April 2011 zur Homophobie im Sport wurde seitens der geladenen Sachverständigen festgestellt, dass Homophobie als Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in staatlichen Programmen und Projekten auf dem Feld der Antidiskriminierungsarbeit im Sport nur eine untergeordnete Rolle spielt und lediglich vereinzelt in der jeweiligen inhaltlichen Ausrichtung vorkommt.

Auch andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit finden in staatlichen Programmen und Projekten bisher wenig Beachtung, insbesondere ist hier der klassische Sexismus zu nennen. Ebenfalls wird der Bekämpfung von Transphobie in der Gesellschaft kaum Aufmerksamkeit gewidmet. Hier ist ebenfalls eine stärkere Berücksichtigung in staatlichen Programmen und Projekten wünschenswert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

In welcher finanziellen Höhe wurden in der Programmphase I und werden bis heute in der Programmphase II Projekte gefördert bzw. zugewendet (bitte nach Programmphase, Bundesländern, Projektträgerinnen bzw. Projektträger aufschlüsseln)?

2

Wie werden nicht verbrauchte Fördermittel aus der Programmphase I (bis Ende 2012) und II (bis Ende 2013) mit welcher Begründung verwendet?

3

Mit welcher Begründung hat die Regiestelle evtl. zugewendete Fördermittel in den Programmphasen I und II nicht ausgezahlt?

4

Wie viele wissenschaftliche Projekte und Studien wurden in der Programmphase I und werden in der Programmphase II direkt über das Bundesprogramm oder indirekt über die Projektträgerinnen bzw. Projektträger des Bundesprogramms vom Bundesprogramm gefördert bzw. zugewendet (bitte nach Programmphase, Bundesländern, Hochschule, Thema und Höhe sowie Dauer der Förderung aufschlüsseln)?

5

Wie begründet sich die Förderung der wissenschaftlichen Projekte und Studien?

6

Wurde das Expertengremium zu inhaltlichen oder organisatorischen Punkten der wissenschaftlichen Projekte und Studien einbezogen?

Wenn ja, wie fand die Einbeziehung des Expertengremiums durch die Regiestelle statt?

Wenn nein, warum nicht?

7

Haben die Mitglieder des Expertengremiums über eingereichte Anträge der dargestellten wissenschaftlichen Projekte und Studien in den Programmphasen I und II beraten und votiert?

Wenn ja, nach welchen Kriterien, und mit welchen Ergebnissen?

8

Auf welcher Geschäftsgrundlage arbeitet das Expertengremium?

9

Welche Ergebnisse der wissenschaftlichen Projekte und Studien aus den Programmphasen I und II wurden nach welchen für die Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger verbindlichen Freigabekriterien in welcher Form bislang veröffentlicht (bitte nach Programmphase, Bundesländern, Hochschule und Art der Veröffentlichung aufschlüsseln)?

10

Welche Ergebnisse aus den Programmphasen I und II wurden bis heute mit welcher Begründung der Regiestelle nicht veröffentlicht?

11

Welche Evaluierungsmaßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Wirksamkeit des Programms zu prüfen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse des Programms in Bezug auf seine Wirksamkeit?

13

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass durch das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ rechtsextreme Strukturen identifiziert und bekämpft wurden?

Wenn ja, welche Fälle wurden identifiziert, und welche Fälle befinden sich in welchem Stadium der Fallberatung durch Demokratietrainerinnen und Demokratietrainer bzw. wurden mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte nach Projekt und Art des Falles, Stadium und Ergebnis aufschlüsseln)?

14

Wie viele Demokratietrainerinnen und Demokratietrainer wurden bislang insgesamt ausgebildet (bitte nach Projekt aufschlüsseln)?

15

Wie viele von den bislang ausgebildeten Demokratietrainerinnen und Demokratietrainer sind für Fallberatungen verfügbar (bitte nach Projekt und nach „ständig“, „teilweise“ und „gar nicht“ aufschlüsseln)?

16

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass durch das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ demokratische Strukturen verstärkt wurden?

17

Wenn ja, welche Fälle wurden identifiziert (bitte nach Projekt und Art des Falles aufschlüsseln)?

18

Welchen Anteil haben Akteure aus dem Sport innerhalb des Programms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (bitte nach Programmphase, Projekttitel, Kurzbeschreibung des Projekts sowie Höhe und Dauer der Förderung aufschlüsseln)?

19

Gedenkt die Bundesregierung, das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ um eine Stärkung der Prävention von Homophobie zu ergänzen?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll die Ergänzung erfolgen?

Wenn nein, warum nicht?

20

Gedenkt die Bundesregierung, spezielle Programme oder Aktionen zur Prävention von Homophobie aufzulegen?

Wenn ja, welche Programme bzw. Projekte sind für wann geplant?

Wenn nein, warum nicht?

21

Gedenkt die Bundesregierung, spezielle Programme oder Aktionen zur Prävention von Transphobie aufzulegen?

Wenn ja, welche Programme bzw. Projekte sind für wann geplant?

Wenn nein, warum nicht?

22

Sind insbesondere im Bereich des Breiten- oder Spitzensports Programme bzw. Projekte zur Förderung der Prävention von Homophobie geplant?

Wenn ja, welche Programme bzw. Projekte sind für wann geplant?

Wenn nein, warum nicht?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung das Ausmaß von Transphobie im Sport, und sind aus ihrer Sicht Programme oder Aktionen zur Prävention von Transphobie geplant?

24

Gedenkt die Bundesregierung, darüber hinaus Programme und Projekte zu anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie z. B. klassischem Sexismus oder der Abwertung von Menschen mit Behinderungen, aufzulegen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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