BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kosten und Auswirkungen der Präsenz ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

Umfang der in Deutschland stationierten Truppen anderer Staaten, US-Garnisonen, rechtliche Grundlagen, NATO-Truppenstatut, Befugnisse und Kontrolle der Gaststreitkräfte, Kosten, Haushaltsmittel, Umgang mit Rechtsverstößen, Durchführung von Manövern, Regulierung von Schadensfällen, Infrastruktur und wirtschaftliche Bedeutung hiesiger ausländischer Garnisonen, Schließung von Militärbasen, Entschädigung betroffener Kommunen, zivile Konversion, Beteiligung des Bundes an sogenannten Verteidigungsfolgekosten<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/99625.03.2014

Kosten und Auswirkungen der Präsenz ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Präsenz ausländischer Truppen in Deutschland verursacht jährlich Kosten in Millionenhöhe, die zu einem sehr großen Teil vom Steuerzahler übernommen werden. Zu diesen rein materiellen Belastungen kommen gravierende Schädigungen der Umwelt sowie Einschränkungen der Lebensqualität von Anwohnerinnen und Anwohnern durch Schäden an Natur und Infrastruktur und vieles mehr. Die rechtlichen Grundlagen für die Präsenz legen das NATO-Truppenstatut aus dem Jahr 1951 und das Aufenthaltsabkommen aus dem Jahr 1954 und zusätzliche Vereinbarungen, wie das Zusatzprotokoll zum NATO-Truppenstatut.

Die Nachvollziehbarkeit der Folgekosten der Anwesenheit der NATO-Truppen ist nach wie vor nicht gegeben, umso weniger weil seit dem Jahr 2004 Kosten für die Stationierung, Baumaßnahmen und Verteidigungsfolgekosten auf verschiedene Einzelpläne des Haushalts des Bundes verteilt werden. Bis heute gibt es keine umfassende regelmäßige Unterrichtung der Bundesregierung über den Aufenthalt, die Folgen und die Tätigkeiten ausländischer Streitkräfte in Deutschland sowie über die gewährten Sonderrechte, obwohl große Teile der in direkter Nachbarschaft von Liegenschaften lebenden Bevölkerung von den ausländischen Truppen gewährten Sonderrechten und Privilegien negativ betroffen sind.

In Großbritannien haben Abgeordnete Gesetzesvorlagen zu einer schärferen Kontrolle der US-Basen im Land eingebracht, weil solche Einrichtungen widerrechtlich für Drohnenangriffe und Datensammlungen genutzt worden sein sollen (www.luftpost-kl.de vom 14. Februar 2014, Ausgabe 27/14). Dass in Deutschland eine Kontrolle der Tätigkeiten ausländischer Militärs zu fehlen scheint, wurde u. a. durch die NSA-Affäre (NSA = National Security Agency) und die Frage von Folterflügen unter Nutzung von US-Militärbasen deutlich.

Auch nach Bekanntwerden der Beteiligung in Deutschland befindlicher Liegenschaften an Kriegen weltweit ist keine Initiative der Bundesregierung erkennbar, die Aktivitäten ausländischer Streitkräfte auf ihre Konformität mit geltendem deutschen und internationalem Recht oder auf die Vereinbarkeit mit den Interessen der Zivilbevölkerung hin regelmäßig zu überprüfen. Die Stationierung nuklearer Waffen sowie deren als Modernisierung kommunizierte geplante Gefechtstauglichmachung in Büchel setzen die benachbarten Bevölkerung unkalkulierbaren Gefahren aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen53

1

Truppen welcher Staaten sind in welcher Stärke in der Bundesrepublik Deutschland stationiert?

1

Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die Stationierung ausländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland?

1

Auf welcher rechtlichen Grundlage lagern Atomwaffen auf ausländischen Militärbasen in der Bundesrepublik Deutschland?

2

Wie viele Truppen welcher Stärke werden an welchen Orten in der Bundesrepublik Deutschland nicht auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts stationiert?

3

Sieht die Bundesregierung sich in der Pflicht, die Aktivitäten ausländischer Militärs in Deutschland zu beobachten und zu kontrollieren?

4

Verzichtet die Bundesregierung auf eine Kontrolle der Militärbasen, weil es sich bei den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen um Verbündete handelt?

Wenn ja, was ist die politische und rechtliche Begründung hierfür?

5

Inwiefern sind Soldaten ausländischer Militärmächte mit Präsenz in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen ihrer Waffen auch außerhalb von Stützpunkten ermächtigt?

Wenn ja, unter welchen Umständen?

6

Über welche nicht zu den ausländischen Basen gehörenden Gebiete haben ausländische Truppen die Kontrolle und die Befugnis, Zivilisten den Zutritt zu verwehren?

6

Haben Abgeordnete von Länderparlamenten und des Deutschen Bundestages das Recht, militärische Liegenschaften ausländischer Truppen zu besichtigen?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Einschränkungen?

7

Welche von ausländischen Militärbasen ausgehenden Verstöße gegen internationales oder bundesdeutsches Recht sind eine Verletzung des Rechts zum Aufenthalt, welche sind Verletzungen des Rechts des Aufenthalts?

7

Welche Durchsetzungsmöglichkeiten hinsichtlich von Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen des Aufenthalts ausländischer Truppen haben deutsche Behörden angesichts der „völkerrechtlichen Immunität der Gaststreitkräfte?“

7

Wie oft haben ausländische Truppen gegen das Recht des Aufenthalts verstoßen?

7

In welcher Form, wann, wer und wo?

7

In welcher Form und wie oft sind Institutionen dagegen vorgegangen?

7

In welchen Fällen und weshalb wurde auf eine Verfolgung der Verstöße verzichtet?

7

In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung die Einsetzung von Kontrollorganen zur Überwachung der von den Militärbasen ausgehenden Aktivitäten auf ihre Vereinbarkeit mit deutschem und internationalem Recht?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wer ist haftbar, wenn die Militärbasen oder andere Stützpunkte ausländischer Streitkräfte für völkerrechtswidrige Aktivitäten genutzt werden?

8

Haben in der Bundesrepublik Deutschland stationierte ausländische Truppen das Recht zur Überwachung von Post-, Fernmelde- und Datenverkehr?

8

In welchem Ausmaß?

8

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der NSA-Affäre Anlass, die mögliche Überwachung von Post-, Fernmelde- und Datenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland durch ausländische Truppen zu beschränken und die Einhaltung von beschränkenden Regelungen zu überprüfen?

8

Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung in Deutschland befindlicher Infrastruktur im Rahmen sog. Rendition Flights durch die USA?

8

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Einbindung von Militärbasen als Relaisstationen im Drohnenkrieg?

9

Wie viele Garnisonen betreibt die US-Army nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland?

Was ist die rechtliche Grundlage der Präsenz der Garnisonen?

10

Weshalb sieht die Bundesregierung von einer unter Einhaltung einer Zweijahresfrist möglichen Beendigung des Aufenthaltsvertrags ab?

11

Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen zur Installation eines Kontrollmechanismus über die von ausländischen Militärbasen ausgehenden Aktivitäten, z. B. bei möglicherweise von Basen in Deutschland ausgehenden völkerrechtswidrigen Einsätzen sowie der Sammlung von Daten und der Steuerung von Drohnenangriffen?

Wenn nein, warum nicht?

Wie kontrolliert die Bundesregierung, ob die rechtlich nur zu NATO-Verteidigungszwecken bestehenden ausländischen Militärbasen sich auch tatsächlich auf diese Aufgabe beschränken?

Wie viele Fälle rechtswidriger Nutzung ausländischer militärischer Liegenschaften sind der Bundesregierung nach dem Jahr 1989 bekannt geworden?

Welcher Art waren diese Nutzungen?

In welcher Form sind solche Verstöße von deutschen Behörden geahndet worden?

In wie vielen Fällen wurden Ermittlungen aufgenommen?

Dürfen ausländische Streitkräfte auf ihren Militärstützpunkten völkerrechtlich geächtete Waffen lagern?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch chemische oder biologische Kampfstoffe auf ausländischen Basen in Deutschland gelagert bzw. vorgehalten werden?

12

In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2000 wurde der zivile Luftverkehr durch die Implementierung von Luftsperrgebieten bzw. Gebieten mit Flugbeschränkung zum Zwecke des Betriebs von Luftfahrzeugen durch ausländische Streitkräfte eingeschränkt?

13

Wie viele Manöver haben seit dem Jahr 1989 in und wie viele außerhalb von Liegenschaften der ausländischen Truppen stattgefunden (bitte unter Angabe von Ort, Jahr, Art und Größe der beteiligten Truppen sowie Nationalität)?

14

Wer ist für die Wiedergutmachung von durch ausländische Truppen verursachte Schäden an Mensch, Infrastruktur bzw. Natur verantwortlich?

Wer ist der Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Regulierung solcher Schadensfälle?

15

Wie viele Verkehrsunfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1989 durch in der Bundesrepublik Deutschland stationierte Angehörige ausländischer Streitkräfte verursacht worden?

In wie vielen Fällen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Verletzte oder Todesopfer?

Welche Unfälle fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Manövern oder sonstigen militärischen Aktivitäten statt?

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Entschädigungszahlungen gezahlt?

In welchem Ausmaß trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Versicherungspolicen für Kraftfahrzeuge für in der Umgebung von Militärbasen lebende Fahrzeughalter aufgrund von Unfallhäufungen in diesen Gegenden überdurchschnittlich hoch sind?

16

Wie viele schwere Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Angehörigen ausländischer Streitkräfte seit dem Jahr 1989 begangen?

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten von lokalen Behörden verhandelt?

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Verantwortlichkeit von der US-Militärgerichtsbarkeit übernommen?

Wie geht die Bundesregierung mit Fällen um, in denen in Deutschland verbotene Strafen, wie z. B. die Todesstrafe, verhängt wird?

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung solche Fälle bisher, wenn ja, wie viele, und wie wurde dabei verfahren?

17

In welchen Haushaltsposten/Einzeltiteln wurden seit einschließlich dem Jahr 2005 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte aufgeführt, und wie hoch waren diese Kosten (bitte nach Jahr, Einzelplan und Höhe der jeweiligen Posten aufschlüsseln)?

Aus welchem Grund entfiel ab einschließlich dem Jahr 2005 die Zusammenfassung von „Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte“ im Bundeshaushalt?

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Anwesenheit ausländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland generierten Einnahmen seit einschließlich dem Jahr 2005?

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Anwesenheit ausländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland verursachten Kosten seit einschließlich dem Jahr 2005?

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit dem Jahr 1989 die Verteidigungsfolgekosten jeweils, die durch die Präsenz ausländischer Truppen entstanden sind?

Welche Kosten der Präsenz ausländischer Truppen sind die Bundesländer grundsätzlich verpflichtet, selbst zu tragen?

18

Welche Bau- und Infrastrukturmaßnahmen ausländischer Truppen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1990 aus den Länderhaushalten zusätzlich finanziert?

Wie bemisst sich der Anteil der Kosten, die auf diesem Umweg vom Bund getragen werden?

19

In welcher Höhe hat die Bundesregierung sich seit dem Jahr 2004 darüber hinaus finanziell an sogenannten Verteidigungsfolgekosten beteiligt, in Form von:

Ausgaben für Unterstützungsleistungen an zivile Arbeitskräfte der Entsendestaaten, die infolge des Truppenabbaus freigesetzt wurden,

Aufwendungen für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der von den Streitkräften im Bundesgebiet genutzten Liegenschaften,

Zahlungen für die Abgeltung von Schäden, die in Ausübung des Dienstes entstanden sind,

Zahlungen zum Ausgleich von Umwelt- und Belegungsschäden an freigegebenen Liegenschaften,

Ausgaben zur Beschaffung von Liegenschaften zur Deckung des militärischen Bedarfs,

Erstattung von Restwerten (Vermögenswerten), die die Streitkräfte mit eigenen Mitteln geschaffen haben,

Bauherren- und Planungskosten der Bauverwaltungen der Länder?

20

In welcher Höhe wurden nach dem Jahr 1989 an die Truppenstellerstaaten Zahlungen für den Restwert von Investitionen an zurückgegebenen Standorten geleistet (bitte nach Jahren und Standorten aufschlüsseln)?

21

Wie wichtig sind in den Augen der Bundesregierung die ausländischen Streitkräfte für den Umsatz von Konsumgütern und die Wirtschaftsleistung in den Gastgeberkommunen?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Zufluss von Geldern in die Bundesrepublik Deutschland durch die sich hier aufhaltenden ausländischen Streitkräfte durch Konsum etc. (bitte nach Jahren und wenn möglich Standort aufschlüsseln)?

Bis wann und in welcher Höhe wurden die Entsendestaaten von in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen in Form eines finanziellen Ausgleiches für den Zufluss von Geldern durch Angehörige ausländischer Streitkräfte in die Bundesrepublik Deutschland entschädigt?

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den Fakten, dass Kaiserslautern gleichzeitig einer der größten Gastgeber für ausländische Truppenpräsenzen und eine der Kommunen mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung Deutschlands ist?

22

Wie viele Wohneinheiten mit wie vielen Quadratmetern außerhalb der Liegenschaften werden nach Kenntnis der Bundesregierung an welchen Stationierungsorten durch Angehörige ausländischer Streitkräfte bewohnt?

Wie viele Wohneinheiten bzw. Liegenschaften (bitte Größe angeben) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unentgeltlich überlassen?

Zu welchem Zweck?

Wie viele Wohneinheiten bzw. Liegenschaften (bitte Größe angeben) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vermietet bzw. verpachtet?

Zu welchem Zweck?

Welchen Einfluss hat die Vermietung an die Streitkräfte auf die durchschnittliche Miethöhe vor Ort?

23

Inwieweit ist die auf ausländischen Militärbasen vorhandene Infrastruktur nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend für eine autarke Selbstversorgung der ausländischen Truppen, auch mit Konsumgütern?

24

Wie viel Kraftfahrzeug- und Benzinsteuer gehen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich durch die Ausnahme von ausländischen Militärpräsenzen von diesen Steuern verloren?

25

In welcher Höhe entgehen der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Steuern aufgrund von Vereinbarungen in den gesetzlichen Grundlagen und Vereinbarungen im Rahmen der Präsenz ausländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland?

26

Welche Areale können nach Kenntnis der Bundesregierung von ausländischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei genutzt werden bzw. werden zur kostenfreien Nutzung überlassen?

Kosten in welcher Höhe fielen normalerweise bei kostenpflichtiger Nutzung dieser Areale an?

27

In welchen Fällen haben die Herkunftsländer der ausländischen Truppen nach Kenntnis der Bundesregierung Entschädigungen an Kommunen, Länder oder den Bund für von ihnen verursachte Schäden an Umwelt oder Infrastruktur geleistet (bitte nach Art der Schäden und Höhe der Entschädigung aufschlüsseln)?

In wie vielen Fällen haben Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung Landesregierungen die Begleichung von infolge ausländischer Truppenpräsenz entstandenen Schäden eingefordert?

28

In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Verstöße gegen die Umweltschutz- und Lärmschutzbestimmungen durch ausländische Truppen festgestellt bzw. geahndet?

In welcher Form?

Wie viel Waldfläche wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1989 in Verbindung mit Bauvorhaben, Manövern etc. geschädigt, wie viel wurde abgeholzt, wie viel wurde enteignet, und wie viele zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten bzw. Nationalparks gehörende Flächen wurden dadurch beeinträchtigt?

Wie viele Beschwerden von Anwohnern über Ruhestörungen und Umweltschäden durch die Präsenz oder Aktivitäten ausländischer Truppen haben die zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung erhalten?

Erkennt die Bundesregierung es als Problem an, dass eine Landnahme von US-Militärbasen Gewerbeansiedlungen in solchen Gegenden verhindert?

Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung hierzu zu tun?

29

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie, obwohl die ausländischen Truppen die Kosten ihrer Bau- und Infrastrukturmaßnahmen offiziell grundsätzlich selbst zu tragen haben, die Mitfinanzierung des Neubaus eines US-Militärkrankenhauses in Weilerbach mit 127 Mio. Euro finanziert?

30

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch den Neubau des US-Militärkrankenhauses Weilerbach und die damit verbundenen Rodungen von Reichswaldgebieten die Trinkwasserqualität der umliegenden Gemeinden erheblichen Schaden nimmt?

An wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe und von wem Entschädigungen für den Verlust des dort gerodeten Reichswaldes geleistet?

31

Wie vielen ausländischen Unternehmen wurden seit Februar 2011 Vergünstigungen auf Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut eingeräumt?

Beinhalten Vergünstigungen für diese Unternehmen Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten, wie z. B. des Rechts auf gewerkschaftliche Organisierung?

32

Wie viele Arbeitsplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Schließung von ausländischen militärischen Liegenschaften verloren gegangen bzw. entstanden?

Wie viele in der Bundesrepublik Deutschland gemeldete Arbeitnehmer sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Truppenpräsenz bei zivilen, militärischen, ausländischen oder deutschen Unternehmen – besonders im Rahmen der Truppenbetreuung – beschäftigt?

Wie viele Zivilbeschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Einrichtungen ausländischer Militärpräsenzen?

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung dieser Zahl über die vergangenen zehn Jahre einzuschätzen?

Welche Entwicklungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung schon heute durch die geplante Reduzierung der US-Truppen absehbar?

Wer bezahlt nach Kenntnis der Bundesregierung die Zivilbeschäftigten, bzw. über wen wird der Lohn abgerechnet?

33

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Gefährdungslage, besonders für die Umgebung Ramsteins, vor dem Hintergrund ein, dass Ramstein im Rahmen unterschiedlicher militärischer Initiativen (Raketenabwehrschild etc.) eine zentrale Rolle einnimmt?

34

Wie gefährdet sind die Umgebungen von NATO-Militärpräsenzen im Rahmen zunehmender Konfrontationen der NATO mit Russland?

Welche Vorkehrungen für Hilfsmaßnahmen im Katastrophenfall und im Falle atomarer Auseinandersetzungen hat die Bundesregierung getroffen?

35

Welche ausländischen Militärbasen sind auf dem Gebiet der „alten“ Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 1990 geschlossen worden, und für welche Standorte ist die Schließung geplant?

Welche Standorte werden komplett freigegeben?

Welche Präsenz ausländischer Streitkräfte wird auch nach dem Abzug fortbestehen, und auf welcher Grundlage?

Welche Informationen hat die Bundesregierung über den genauen Zeitplan des Abzugs der britischen Streitkräfte aus Deutschland?

Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Verlegung von mehreren Tausend britischen Militärfahrzeugen in die Ayrshire Barracks in Mönchengladbach (www.theguardian.com vom 16. Februar 2012 „British tanks to be sent to Germany for storage so army can sell land in UK“)?

Wie lässt sich die Präsenz der Fahrzeuge mit einem britischen Abzug vereinbaren?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen einer weiteren militärischen Nutzung des britischen Truppenübungsplatzes Senne durch die Bundeswehr nach dem Abzug der britischen Streitkräfte auf die Chancen der Einrichtung eines „Nationalparks Senne“?

Welche Standorte werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Bundeswehr oder Polizei übernommen?

Wer übernimmt unter diesen Umständen die Finanzierung der Sanierung der Standorte?

36

In welcher Form werden Kommunen, aus denen ausländische Streitkräfte abgezogen werden, aus Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung aus Landeshaushalten entschädigt?

37

Entwickelt die Bundesregierung für freizuziehende Immobilien Pläne zur zivilen Konversion?

Wer trägt für die Sanierung ehemaliger Standorte die Kosten?

In welcher Form werden Altlasten erfasst?

Welche Mittel beabsichtigt die Bundesregierung in den kommenden Jahren für die Sanierung und zivile Konversion ehemaliger bzw. freizuziehender ausländischer Militärbasen bereitzustellen?

Welche konkreten Entwicklungspotentiale sieht die Bundesregierung durch die Konversion ehemaliger Militärstandorte?

Welche Planungen bestehen für die Konversion hinsichtlich der Endnutzung (z. B. Naturschutz- oder Erholungsgebiete, Industrieansiedlungen etc.)?

38

Wie werden die ehemaligen sowjetischen Standorte im Osten Deutschlands inzwischen genutzt, welche wurden saniert, und wer hat die Sanierungskosten getragen?

39

Wann werden welche Garnisonen der US-Army in Deutschland geschlossen?

Berlin, den 25. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen