[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1265
18. Wahlperiode 29.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu,
Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1039 –
Munitions- und Waffendiebstähle bei der Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Medienberichten zufolge fand am 7. März 2014 der größte Munitionsdiebstahl
aus Bundeswehrbeständen der letzten 30 Jahre statt (vgl. DIE WELT vom
18. März 2014). Dabei entwendeten Unbekannte aus der militärisch bewachten
Fallschirmjägerkaserne im niedersächsischen Seedorf über 34 000 Patronen
Handwaffenmunition, die in rund 40 Munitionsbehältern gelagert waren, deren
Gewicht bis zu 600 Kilogramm betrug. Wenngleich die Seedorfer
Bundeswehrkaserne trotz ihres umfangreichen Munitionsdepots zum Tatzeitpunkt
nicht zusätzlich abgegrenzt oder technisch abgesichert gewesen ist, deutet der
Tathergang darauf hin, dass der Einbruch Insiderwissen verlangt. Dies betrifft
insbesondere den Umstand, dass die Kaserne durch bewaffnete Militärstreifen
der Bundeswehr bewacht wird – die Täter müssen folglich den
Streifenrhythmus der Wachen gekannt haben (vgl. DIE WELT vom 18. März 2014).
Der Einbruch stellt beileibe keinen bedauerlichen Einzelfall dar. Zwischen den
Jahren 2003 und 2013 wurden Liegenschaften der Bundeswehr zum
Schauplatz unterschiedlichster Straftaten. Es sind 524 Einbrüche, 294
Sachbeschädigungen, 55 Brandstiftungen sowie 460 Diebstähle aktenkundig geworden,
darunter 14 Munitions- und 30 Waffendiebstähle. Darüber hinaus sollen nach
inoffiziellen Angaben in mindestens acht Fällen noch Handgranaten,
Sprengkapseln und Sprengschnüre gestohlen worden sein. In zwei Fällen fehlt von
Zündern, Sprengstoffladungen für Übungshandgranaten, Handgranaten und
Sprengkörpern jegliche Spur (vgl. DIE WELT vom 2. Februar 2014).
Das Bewachungsmanagement der Bundeswehrliegenschaften unterliegt in
jüngster Zeit starken Veränderungen. Aus Gründen der Kosteneinsparung wird
zunehmend auf zivilgewerbliches Wachpersonal von privaten
Sicherheitsfirmen zurückgegriffen. Von insgesamt 455 zu bewachenden Bundeswehranlagen
werden derzeit bereits 361 durch private Sicherheitsfirmen geschützt. Daran
übt selbst der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) Wirtschafts-
und Arbeitgeberverband e. V. scharfe Kritik, da die von der Bundeswehr
praktizierte Auftragsvergabe nach dem Billigstprinzip stattfände, so dass
Sicherheitsfirmen, die dem BDSW nicht angehören und seinen branchenbezogenen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 25. April 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1265 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeStandards nicht unterliegen, bevorzugt würden (vgl. DIE WELT vom 2.
Februar 2014).
Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung ihrer
politischen Verantwortung im Zusammenhang mit möglichen Gefahrenquellen beim
Bewachungsmanagement von Bundeswehrliegenschaften für die öffentliche
Sicherheit und den Schutz der Zivilbevölkerung nachkommen will.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei dem am 7. Februar 2014 in der Fallschirmjägerkaserne in Seedorf erfolgten
schweren Munitionsdiebstahl wurden nach bisherigen Erkenntnissen insgesamt
34 881 Patronen Handwaffenmunition verschiedener Kaliber aus zehn
aufgebrochenen Munitionsbehältern innerhalb der Kaserne gestohlen. Dieses Ereignis
stellt den schwersten Fall von Einbruch und von Munitionsdiebstahl bei der
Bundeswehr überhaupt dar. Vergleichbare Vorfälle in Form von Einbrüchen zum
Zwecke des Munitionsdiebstahls sind nicht bekannt.
Die bei der Bundeswehr nachgehaltenen Munitionsverluste können erst dann als
Diebstahl festgestellt werden, wenn aufgrund polizeilicher Ermittlungen ein
entsprechender Nachweis geführt wird. Es ist gegenwärtig kein Fall bekannt, wo
unrechtmäßig angeeignete Munition das Ergebnis eines Einbruchs war. Daher
sind auch die bisher festgestellten Fälle von Munitionsdiebstahl nicht in den
Zusammenhang mit dem Bewachungssystem der Bundeswehr zu bringen.
Die im zweiten Absatz der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten
Ereignisse entstanden überwiegend aus völlig anderen Sachzusammenhängen. So
sind zum Beispiel unter den Einbrüchen auch Fälle aufgelistet, bei denen von
Innentätern ausgegangen werden muss bzw. die sich in nicht bewachten
Bereichen ereignet haben. Im Falle von Brandstiftungen und Beschädigungen waren
überwiegend außerhalb von militärischen Liegenschaften abgestellte Fahrzeuge
und nicht bewachte Einrichtungen betroffen.
1. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Munitionsdiebstählen aus Bundeswehrbeständen im Zeitraum von 2003 bis 2013
festgestellt, dass die Auflagen der „Grundsätzlichen Militärischen
Infrastrukturforderungen“ für Munitionsbehälter nicht eingehalten wurden (bitte
möglichst nach Jahr, Liegenschaft, entwendeter Munitionsmenge und
Auflagenverstoß aufschlüsseln)?
Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass im Zusammenhang mit früheren
Munitionsdiebstählen Vorgaben der „Grundsätzlichen Militärischen
Infrastrukturforderungen“ für Munitionsbehälter nicht eingehalten wurden.
2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Munitionsdiebstählen bei der Bundeswehr für die „Grundsätzlichen Militärischen
Infrastrukturforderungen“ hinsichtlich der künftigen Absicherung von
Munitionsbehältern in den Bundeswehrliegenschaften?
Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Munitionsdiebstahl in Seedorf
werden die Regelungen für Munitionsbehälter (Kapitel 63 des Allgemeinen
Umdrucks 150 „Grundsätzliche Militärische Infrastrukturforderung für eine
Truppenunterkunft“) überarbeitet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12653. Wann wurden die ergänzenden Absicherungsempfehlungen der
Beratungskommission „Bewachung“ erstmals verabschiedet, und wann wurden sie
zuletzt aktualisiert?
Die Absicherungsempfehlungen der Beratungskommission Bewachung und
Absicherung sind nicht standardisiert. Die Empfehlungen folgen grundsätzlich
der Lagefeststellung, Bedrohungsanalyse und Bewertung der
sicherheitsempfindlichen Punkte vor Ort. Die Absicherungsempfehlungen der
Beratungskommission werden daher immer individuell auf die Liegenschaft zugeschnitten und
hinsichtlich der Maßnahmen dem aktuellen Stand angepasst.
4. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Munitionsdiebstählen aus Bundeswehrbeständen im Zeitraum von 2003 bis 2013
festgestellt, dass die ergänzenden Absicherungsempfehlungen der
Beratungskommission „Bewachung“ nicht oder nur unvollständig umgesetzt
wurden (bitte möglichst nach Jahr, Liegenschaft, entwendeter
Munitionsmenge und nicht ausgeführter Empfehlung aufschlüsseln)?
Bezogen auf Munitionsdiebstähle sind für den Zeitraum von 2003 bis 2013
keine Fälle dokumentiert, die mit nicht oder nur unvollständig umgesetzten
Absicherungsempfehlungen der Beratungskommission Bewachung in
Zusammenhang stehen.
5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Munitionsdiebstählen bei der Bundeswehr für die künftigen Kompetenzen der
Beratungskommission „Bewachung“ bei der Absicherung von
Bundeswehrliegenschaften?
Im Zeitraum von 2003 bis 2013 hat sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf
ergeben. Generell ist das zukünftige „Konzept zur Neuausrichtung von
Bewachung und Absicherung in der Bundeswehr“ auf die Stärkung der Stellung
der Beratungskommission Bewachung und Absicherung (künftig Kommission
Bewachung und Absicherung – KomBA) ausgelegt. Es wird dabei das Ziel
verfolgt, den Bewertungen der Beratungskommission höhere Verbindlichkeit
zukommen zu lassen. Der Vorfall am 7. Februar 2014 in Seedorf hat bestätigt, dass
dieser Ansatz richtig ist.
6. Seit wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Absicherung
von Bundeswehrliegenschaften auf private Unternehmen der
Sicherheitswirtschaft zurückgegriffen, und wie haben sich seither die Kosten für die
Bewachung und Absicherung von Bundeswehrliegenschaften entwickelt
(bitte möglichst nach Jahr und Kostenbetrag auflisten)?
Die Bundeswehr greift bei der Bewachung und Absicherung ihrer
Liegenschaften seit Beginn der 90er-Jahre vermehrt auf Unternehmen der
Sicherheitswirtschaft zurück. Die Ausgaben sind im Bundeshaushaltsplan in Kapitel 14 12
Titel 517 02 (Absicherung von Liegenschaften) veranschlagt. Die Ausgaben
betreffen sowohl die konventionelle gewerbliche Bewachung als auch die
„Betreibermodelle Absicherung“.
In den Jahren 2010 bis 2013 betrugen die Ausgaben jeweils:
2010 186,338 Mio. Euro,
2011 184,181 Mio. Euro,
2012 198,044 Mio. Euro,
2013 218,519 Mio. Euro.
Im Entwurf des Haushaltsplans 2014 sind 209,0 Mio. Euro veranschlagt.
Drucksache 18/1265 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele Bundeswehrliegenschaften werden derzeit durch
zivilgewerbliche Bewachungskräfte geschützt?
Gegenwärtig werden 289 Liegenschaften der Bundeswehr zivil-gewerblich
bewacht. Weitere 68 Liegenschaften verfügen über ein Bewachungsmodell, bei
denen zivil-gewerbliche Bewachung mit Wachkräften der Bundeswehr kombiniert
wird.
a) Wie viele davon unterliegen der „konventionellen Bewachung“?
207 Liegenschaften werden konventionell bewacht.
b) Wie viele davon werden nach dem „Betreibermodell Absicherung“
geschützt?
In insgesamt 150 Liegenschaften erfolgt die Absicherung und Bewachung durch
„Betreibermodelle Absicherung“.
c) Bei wie vielen Bundeswehrliegenschaften, die nach dem
„Betreibermodell Absicherung“ geschützt werden, stellen privatwirtschaftliche
Subunternehmen das erforderliche Wachpersonal zur Verfügung?
In allen 150 Liegenschaften, die mit dem „Betreibermodell Absicherung“
bewacht werden, wird das Wachpersonal durch Subunternehmen gestellt.
8. Wie viele Einbrüche mit Munitionsdiebstählen hat es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Bundeswehr im Zeitraum von 2003 bis 2010
gegeben, und wie sah die Bewachung der betroffenen
Bundeswehrliegenschaften zum Tatzeitpunkt aus (bitte möglichst nach Jahr, Liegenschaft,
entwendeter Munitionsmenge und Bewachungstyp aufschlüsseln)?
Im Zeitraum von 2003 bis 2010 fanden nach hier vorliegenden Erkenntnissen
keine Einbrüche in Liegenschaften der Bundeswehr in Verbindung mit
Munitionsdiebstahl statt.
9. Wie viele Einbrüche mit Diebstählen von Schusswaffen (Sturmgewehre,
Handfeuerwaffen) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Bundeswehr im Zeitraum von 2003 bis 2010 gegeben, und wie sah die
Bewachung der betroffenen Bundeswehrliegenschaften zum Tatzeitpunkt
aus (bitte möglichst nach Jahr, Liegenschaft, Art und Menge entwendeter
Waffen und Bewachungstyp aufschlüsseln)?
Im Zeitraum von 2003 bis 2010 fanden nach hier vorliegenden Erkenntnissen
keine Einbrüche in Liegenschaften der Bundeswehr in Verbindung mit
Waffendiebstahl statt.
10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung darüber
hinaus auch Granaten und Sprengstoff (inklusive Hilfs- und Zusatzmittel,
Behälter etc.) entwendet (bitte möglichst nach Jahr, Liegenschaft, Art und
Menge entwendeter Granaten, entwendeten Sprengstoffs und
Bewachungstyp aufschlüsseln)?
Im Zeitraum von 2003 bis 2010 fanden nach hier vorliegenden Erkenntnissen
keine Einbrüche in Verbindung mit Diebstahl von Granaten oder Sprengstoffen
statt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/126511. Für welche Waffen können nach Kenntnis der Bundesregierung die aus
der Seedorfer Fallschirmjägerkaserne am 7. März 2014 entwendeten rund
34 000 Patronen verwendet werden, und welche Schutzvorkehrungen für
die Zivilbevölkerung (Sicherheitshinweise, Informationsflyer etc.) hat die
Bundesregierung angesichts dieser enormen Menge von gestohlener
Munition getroffen?
Die am 7. Februar 2014 in Seedorf entwendeten unterschiedlichen Kaliber
entsprechen denen der gängigen Handwaffen der Bundeswehr.
Aufgrund der bisher fehlenden Täterzuordnung kann eine spezifische
Gefahrenanalyse für die Bevölkerung und ein darauf ausgerichteter Maßnahmenkatalog
nicht umgesetzt werden. Maßnahmen zum Auffinden der Täter bzw. der
Munition wurden sehr umfangreich im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit
der Tat getroffen.
12. Wurden im Zusammenhang mit dem Munitionsdiebstahl in der Seedorfer
Bundeswehrkaserne nach Kenntnis der Bundesregierung auch mögliche
Dienstpflichtverletzungen des verantwortlichen militärischen
Bundeswehrpersonals geprüft, und wird durch die Strafverfolgungsbehörden
aktuell in dieser Richtung ermittelt?
Das Vorliegen möglicher Dienstpflichtverletzungen militärischen
Bundeswehrpersonals wird stets incidenter aufgrund von § 32 Absatz 1 Satz 1 der
Wehrdisziplinarordnung (WDO), also auch im hier genannten Fall, geprüft.
Auskünfte über entsprechende Ermittlungen im Einzelfall sind der
Bundesregierung gemäß § 9 Absatz 1 WDO verwehrt. Zu Tätigkeiten von
Strafverfolgungsbehörden vermag die Bundesregierung aufgrund deren Rechtsnatur als
Ländersache keine Stellung zu nehmen.
13. Wie viele der im Zeitraum von 2003 bis 2013 aktenkundig gewordenen
Munitions- und Waffendiebstähle aus Bundeswehrbeständen konnten
seitdem insgesamt aufgeklärt werden?
Für den genannten Zeitraum wurden 44 Fälle des Diebstahls, die nicht im
Zusammenhang mit einer Einbruchshandlung in eine Bundeswehrliegenschaft
stehen, gemeldet, in denen die Bundeswehr als „Geschädigter“ erfasst wurde. Die
Zahl schließt auch Fälle von ungeklärten Verlusten ein. Dabei sind in 25 Fällen
Waffen, in fünf Fällen Waffenteile, und in 14 Fällen ist Munition entwendet
worden. In zehn Fällen konnten Teile des Diebesgutes wieder aufgefunden bzw.
sichergestellt werden. In 17 Fällen konnten Tatverdächtige ermittelt werden.
a) In wie vielen Fällen wurde dabei ein Bezug zum Bereich der
organisierten Kriminalität (z. B. Waffenhandel, Schutzgelderpressung,
Milieuauseinandersetzungen etc.) festgestellt (bitte nach Jahr und
Kriminalitätsbereich auflisten)?
Die Ermittlungen zu den Diebstählen von Munition und Waffen bei der
Bundeswehr werden dezentral von den jeweilig örtlich zuständigen Länderdienststellen
geführt. Die Beantwortung der Frage ist aus Sicht des Bundes deshalb nicht
möglich.
Drucksache 18/1265 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) In wie vielen Fällen wurde dabei ein politischer Hintergrund ermittelt,
und wie sah dieser aus (bitte nach Jahr und politischem Spektrum
auflisten)?
Es sind keine Fälle von Munitions- oder Waffendiebstählen aus
Bundeswehrbeständen bekannt, denen eine politische Motivation zugrunde lag.
c) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit
der zuvor gestohlenen Munition bzw. den entwendeten Waffen
nachweislich weitere Straftaten verübt (bitte nach Jahr und Straftat
auflisten)?
Hierzu liegen auf Bundesebene keine Informationen vor. Hierzu wird auf die
Antwort zu Frage 13a verwiesen. Die Ermittlungsverfahren werden von den
zuständigen Länderdienststellen geführt.
d) In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu
mehrmaligen Munitions- und Waffendiebstählen in derselben
Bundeswehrliegenschaft (bitte nach Jahr, Liegenschaft und Menge der
entwendeten Munition bzw. Waffen auflisten)?
Ein eindeutiger Tatbestand ist nicht immer zu ermitteln. Aus Verfahrensfehlern
bei der Dokumentation kann ein virtuelles Fehl an Munition entstehen, das als
solches nicht feststellbar und damit nicht nachweisbar ist. Damit kann der
Tatbestand eines Diebstahls weder entkräftet noch bestätigt werden.
Eine eindeutige ursächliche Zuordnung als Diebstahl, Fehl oder Verlust ist daher
nicht zweifelsfrei möglich und lässt keine Aussage zu Wiederholungsfällen in
den einzelnen Kategorien zu.
Nachfolgend werden Möglichkeiten, die zum Verlust bzw. tatsächlichem oder
vermeintlichem Fehl an Munition führen können, genannt:
● Verluste bei Übungen/Schießvorhaben,
● Fehl bei Bestandsüberprüfungen,
● Fehler in der Buchführung,
● Diebstahl.
e) Inwieweit wurde bei den aktenkundig gewordenen Fällen die
Bundeswehr in die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden
eingebunden bzw. über die abschließenden Ermittlungsergebnisse informiert?
Straftaten gegen die Bundeswehr werden in Bezug auf die Bundeswehrstandorte
in Länderhoheit bearbeitet. Hierbei ist die Vorgehensweise im Rahmen der
Ermittlungen unterschiedlich. Eine Übersicht zur Einbindung der Bundeswehr in
die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden liegt nicht vor.
In den Fällen, in denen die Strafverfolgungsbehörden den Verdacht haben, dass
es sich bei Waffen, Waffenteilen, Munition oder Munitionsteilen um
Gegenstände aus dem Bereich der Bundeswehr handelt bzw. handeln könnte, kann die
Bundeswehr um Amtshilfe bei der Identifizierung gebeten werden. Sollte im
Einzelfall ein Verdacht auf mögliche politische Hintergründe mitgeteilt werden,
prüft der Militärische Abschirmdienst die eigene Ermittlungszuständigkeit.
Da in allen hier bekannt gewordenen Fällen kein politischer Hintergrund
festgestellt werden konnte (siehe Antwort zu Frage 13b), wurde der Militärische
Abschirmdienst nicht an Ermittlungsergebnissen beteiligt. Der Militärische
Abschirmdienst hat darüber hinaus keinen Beitrag zur Ermittlungsarbeit der
Strafverfolgungsbehörden beigesteuert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1265Die gemeldeten Sachverhalte werden im Rahmen der Lagebearbeitung
(Wochen-, Monats- und Jahresberichte der Militärischen Sicherheitslage ohne
Personenbezug) zugänglich gemacht. Abschließende Ermittlungsergebnisse sind
darin nicht enthalten und werden nur im Rahmen von zweifelsfreien
Erkenntnissen im Rahmen des Meldeweges zu „Besonderen Vorkommnissen“ mitgeteilt.
14. In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis hat der Militärische
Abschirmdienst (ggf. auch weitere Sicherheitsdienste) im Zeitraum von 2003
bis 2013 Überprüfungen von zivilgewerblichen Bewachungskräften aus
Gründen des Sabotageschutzes veranlasst (bitte nach Jahr und
Überprüfungsergebnis auflisten)?
Eine Differenzierung der im Berichtszeitraum durchgeführten
Sabotageschutzüberprüfungen nach zivil-gewerblichen Bewachungskräften bzw. militärischem
Personal der Bundeswehr ist nicht möglich, da entsprechende
Unterscheidungsmerkmale bei der Daten- bzw. Vorgangsspeicherung nicht erfasst werden.
15. In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis hat der Militärische
Abschirmdienst (ggf. auch weitere Sicherheitsdienste) im Zeitraum von 2003
bis 2013 Überprüfungen von militärischem Personal der Bundeswehr aus
Gründen des Sabotageschutzes veranlasst (bitte nach Jahr und
Überprüfungsergebnis auflisten)?
Im Zeitraum von Oktober 2003 (Beginn der statistischen Erfassung von
Sabotageschutzüberprüfungen) bis zum 31. Dezember 2013 hat der Militärische
Abschirmdienst insgesamt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung 137 717 Sabotageschutzüberprüfungen gemäß § 1 Absatz 4 des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durchgeführt.
Davon wurden den zuständigen Geheimschutzbeauftragten im gleichen
Zeitraum insgesamt 4 015 Sabotageschutzüberprüfungen zur Entscheidung
vorgelegt. Bei 3 330 Überprüfungen wurden Einschränkungen und Auflagen verfügt
und bei 685 Überprüfungen ein Sicherheitsrisiko festgestellt.
Eine Einzelaufstellung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
* Eine statistische Erfassung erfolgte erst ab dem 1. Oktober 2003.
Jahr Abschluss ohne
Einschränkungen
Abschluss mit
Einschränkungen/Auflagen
Feststellung
Sicherheitsrisiko
Gesamtzahl
2003* 930 2 1 933
2004 12 531 78 43 12 652
2005 8 863 202 53 9 118
2006 8 402 296 65 8 763
2007 9 040 290 54 9 384
2008 16 764 352 85 17 201
2009 17 871 603 128 18 602
2010 13 957 575 83 14 615
2011 7 437 448 57 7 942
2012 16 376 215 43 16 634
2013 21 531 269 73 21 873
Drucksache 18/1265 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bekannt
gewordenen Munitions- und Waffendiebstählen für die zukünftige Bewachung
von Bundeswehrliegenschaften durch private Unternehmen der
Sicherheitswirtschaft, und wie begründet sie ihre Entscheidung?
Der höchste Sicherheitsstandard lässt sich im „Betreibermodell Absicherung“
durch Rückgriff auf moderne Absicherungstechnik erzielen. Das
Betreibermodell wird deshalb bei Liegenschaften der Bundeswehr eingesetzt, die wegen
ihrer herausragenden Bedeutung für die Einsatz- und Führungsfähigkeit der
Bundeswehr besonders zu schützen sind.
Im Übrigen ist für den Sicherheitsstandard nicht der Status des Wachpersonals
(militärisches bzw. ziviles Wachpersonal der Bundeswehr oder gewerbliches
Wachpersonal) maßgebend, sondern Qualifikation, Ausbildungsstand und
persönliche Integrität des eingesetzten Personals sind die entscheidenden Kriterien.
a) Welche maßgeblichen Kriterien und Anforderungen müssen private
Unternehmen aus der Sicherheitswirtschaft nach Kenntnis der
Bundesregierung erfüllen, um den Zuschlag für die Auftragsvergabe von der
Bundeswehr zu erhalten?
Zurzeit besteht kein bundeseinheitlicher Qualitätsstandard in Form einer
Zertifizierung von privaten Sicherheitsunternehmen.
Um bei einer Ausschreibung von Bewachungsleistungen der Bundeswehr den
Zuschlag zu erhalten, müssen die Unternehmen leistungsfähig und zuverlässig
sein und insbesondere die geforderten auf die Schutzbedürftigkeit und
Bedrohung der jeweiligen Liegenschaft zugeschnittenen Leistungsanforderungen
erfüllen.
b) Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bewachungstyp (konventionelle Bewachung versus Betreibermodell)
festgelegt?
Art und Intensität der Bewachung und Absicherung richten sich nach der
Bedrohung und Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Liegenschaft. Dazu werden die
Liegenschaften in Bewachungskategorien eingeteilt.
Die Entscheidung, ob Liegenschaften hoher Schutzbedürftigkeit konventionell
oder durch ein „Betreibermodell Absicherung“ bewacht werden, wird in jedem
Einzelfall und auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach
Maßgabe des § 7 der Bundeshaushaltsordnung getroffen.
c) Wie hoch bemisst sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittliche Kosteneinsparung bei zivilgewerblichen
Bewachungskräften im Vergleich zu bundeswehreigenem (militärischem) oder
polizeilichem Bewachungspersonal?
Ein solcher Vergleich ist sachlich nicht zulässig. Der Rückgriff auf gewerbliche
Bewachung erfolgt dann, wenn bundeswehreigenes Personal nicht in
ausreichendem Umfang zur Verfügung steht.
d) Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Verdienstspanne (Bruttolöhne pro Stunde) bei den Angestellten in der privaten
Sicherheitswirtschaft aus, die mit der Bewachung von
Bundeswehrliegenschaften betraut sind?
Die Bewachungsverträge der Bundeswehr wurden bisher unter Anwendung des
Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen,
der durch Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12651. Juni 2011 in Kraft gesetzt wurde und mit Ablauf des Tarifvertrages am
31. Dezember 2013 außer Kraft getreten ist, geschlossen.
Der Stundenlohn lag danach (gestaffelt nach Bundesländern) zwischen 8,90 Euro
und 7,50 Euro.
Ein neuer bundesweiter Mindestlohn-Tarifvertrag für
Sicherheitsdienstleistungen wird derzeit verhandelt. Bis zu dessen Inkrafttreten fordern die
Vergabestellen der Bundeswehr bei Neuvergaben die Anwendung und Beachtung des für
das jeweilige Bewachungsobjekt maßgebenden regionalen Tarifvertrages.
e) Wie viele derjenigen privaten Sicherheitsfirmen bzw.
Subunternehmen, die die Bundeswehrliegenschaften bewachen, bezahlen nach
Kenntnis der Bundesregierung ihren Angestellten lediglich die unterste
Verdienstgrenze, und welche regionalen Unterschiede sind hierbei ggf.
zu erkennen?
Unterschiede ergaben sich aus der regionalen Staffelung des Mindestlohn-
Tarifvertrages (siehe Antwort zu Frage 16d). Weitergehende Erkenntnisse liegen
nicht vor.
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Fluktuationsrate bei den Angestellten in der privaten Sicherheitswirtschaft, und wie
wirkt sich dies nach Einschätzung der Bundesregierung auf die
Qualität der Absicherung der Bundeswehrliegenschaften aus?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Fluktuationsrate bei den
Angestellten in der privaten Sicherheitswirtschaft.
17. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bekannt
gewordenen Munitions- und Waffendiebstählen in Bundeswehrliegenschaften
für die sicherheitsspezifischen Anforderungen an zivilgewerbliche
Bewachungskräfte aus der privaten Sicherheitswirtschaft?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bekannt
gewordenen Munitions- und Waffendiebstählen in Bundeswehrliegenschaften
für die sicherheitsspezifischen Anforderungen an das militärische
Bewachungspersonal der Bundeswehr?
Die Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sieht
grundsätzlich als eine der ersten Qualifikationen die des Wach- und Sicherungssoldaten
vor. In darauf aufbauenden Ausbildungsabschnitten werden weitere Kenntnisse
zur Wahrnehmung von Wachaufgaben, insbesondere bei Soldatinnen und
Soldaten in Vorgesetztenfunktion, vermittelt. Diese Fähigkeiten werden in
Verbindung mit der Wachvorschrift angewandt und durch die Wachvorgesetzten
überprüft. Dieses System bedarf keiner Veränderung. Im Rahmen von
Sicherheitsinspektionen wird es zusätzlich durch die vorgesetzten Dienststellen
überprüft. Individuelle Verfehlungen können dadurch nicht völlig ausgeschlossen
werden. Das Ziel der konsequenten Dienstaufsicht zur Verhinderung von
Wachvergehen wird weiter verfolgt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]