Munitions- und Waffendiebstähle bei der Bundeswehr
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Jan Korte, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Michael Leutert, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge fand am 7. März 2014 der größte Munitionsdiebstahl aus Bundeswehrbeständen der letzten 30 Jahre statt (vgl. DIE WELT vom 18. März 2014). Dabei entwendeten Unbekannte aus der militärisch bewachten Fallschirmjägerkaserne im niedersächsischen Seedorf über 34 000 Patronen Handwaffenmunition, die in rund 40 Munitionsbehältern gelagert waren, deren Gewicht bis zu 600 Kilogramm betrug. Wenngleich die Seedorfer Bundeswehrkaserne trotz ihres umfangreichen Munitionsdepots zum Tatzeitpunkt nicht zusätzlich abgegrenzt oder technisch abgesichert gewesen ist, deutet der Tathergang darauf hin, dass der Einbruch Insiderwissen verlangt. Dies betrifft insbesondere den Umstand, dass die Kaserne durch bewaffnete Militärstreifen der Bundeswehr bewacht wird – die Täter müssen folglich den Streifenrhythmus der Wachen gekannt haben (vgl. DIE WELT vom 18. März 2014).
Der Einbruch stellt beileibe keinen bedauerlichen Einzelfall dar. Zwischen den Jahren 2003 und 2013 wurden Liegenschaften der Bundeswehr zum Schauplatz unterschiedlichster Straftaten. Es sind 524 Einbrüche, 294 Sachbeschädigungen, 55 Brandstiftungen sowie 460 Diebstähle aktenkundig geworden, darunter 14 Munitions- und 30 Waffendiebstähle. Darüber hinaus sollen nach inoffiziellen Angaben in mindestens acht Fällen noch Handgranaten, Sprengkapseln und Sprengschnüre gestohlen worden sein. In zwei Fällen fehlt von Zündern, Sprengstoffladungen für Übungshandgranaten, Handgranaten und Sprengkörpern jegliche Spur (vgl. DIE WELT vom 2. Februar 2014).
Das Bewachungsmanagement der Bundeswehrliegenschaften unterliegt in jüngster Zeit starken Veränderungen. Aus Gründen der Kosteneinsparung wird zunehmend auf zivilgewerbliches Wachpersonal von privaten Sicherheitsfirmen zurückgegriffen. Von insgesamt 455 zu bewachenden Bundeswehranlagen werden derzeit bereits 361 durch private Sicherheitsfirmen geschützt. Daran übt selbst der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. scharfe Kritik, da die von der Bundeswehr praktizierte Auftragsvergabe nach dem Billigstprinzip stattfände, so dass Sicherheitsfirmen, die dem BDSW nicht angehören und seinen branchenbezogenen Standards nicht unterliegen, bevorzugt würden (vgl. DIE WELT vom 2. Februar 2014).
Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung ihrer politischen Verantwortung im Zusammenhang mit möglichen Gefahrenquellen beim Bewachungsmanagement von Bundeswehrliegenschaften für die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Zivilbevölkerung nachkommen will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Munitionsdiebstählen aus Bundeswehrbeständen im Zeitraum von 2003 bis 2013 festgestellt, dass die Auflagen der „Grundsätzlichen Militärischen Infrastrukturforderungen“ für Munitionsbehälter nicht eingehalten wurden (bitte möglichst nach Jahr, Liegenschaft, entwendeter Munitionsmenge und Auflagenverstoß aufschlüsseln)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Munitionsdiebstählen bei der Bundeswehr für die „Grundsätzlichen Militärischen Infrastrukturforderungen“ hinsichtlich der künftigen Absicherung von Munitionsbehältern in den Bundeswehrliegenschaften?
Wann wurden die ergänzenden Absicherungsempfehlungen der Beratungskommission „Bewachung“ erstmals verabschiedet, und wann wurden sie zuletzt aktualisiert?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Munitionsdiebstählen aus Bundeswehrbeständen im Zeitraum von 2003 bis 2013 festgestellt, dass die ergänzenden Absicherungsempfehlungen der Beratungskommission „Bewachung“ nicht oder nur unvollständig umgesetzt wurden (bitte möglichst nach Jahr, Liegenschaft, entwendeter Munitionsmenge und nicht ausgeführter Empfehlung aufschlüsseln)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Munitionsdiebstählen bei der Bundeswehr für die künftigen Kompetenzen der Beratungskommission „Bewachung“ bei der Absicherung von Bundeswehrliegenschaften?
Seit wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Absicherung von Bundeswehrliegenschaften auf private Unternehmen der Sicherheitswirtschaft zurückgegriffen, und wie haben sich seither die Kosten für die Bewachung und Absicherung von Bundeswehrliegenschaften entwickelt (bitte möglichst nach Jahr und Kostenbetrag auflisten)?
Wie viele Bundeswehrliegenschaften werden derzeit durch zivilgewerbliche Bewachungskräfte geschützt?
a) Wie viele davon unterliegen der „konventionellen Bewachung“?
b) Wie viele davon werden nach dem „Betreibermodell Absicherung“ geschützt?
c) Bei wie vielen Bundeswehrliegenschaften, die nach dem „Betreibermodell Absicherung“ geschützt werden, stellen privatwirtschaftliche Subunternehmen das erforderliche Wachpersonal zur Verfügung?
Wie viele Einbrüche mit Munitionsdiebstählen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundeswehr im Zeitraum von 2003 bis 2010 gegeben, und wie sah die Bewachung der betroffenen Bundeswehrliegenschaften zum Tatzeitpunkt aus (bitte möglichst nach Jahr, Liegenschaft, entwendeter Munitionsmenge und Bewachungstyp aufschlüsseln)?
Wie viele Einbrüche mit Diebstählen von Schusswaffen (Sturmgewehre, Handfeuerwaffen) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundeswehr im Zeitraum von 2003 bis 2010 gegeben, und wie sah die Bewachung der betroffenen Bundeswehrliegenschaften zum Tatzeitpunkt aus (bitte möglichst nach Jahr, Liegenschaft, Art und Menge entwendeter Waffen und Bewachungstyp aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus auch Granaten und Sprengstoff (inklusive Hilfs- und Zusatzmittel, Behälter etc.) entwendet (bitte möglichst nach Jahr, Liegenschaft, Art und Menge entwendeter Granaten, entwendeten Sprengstoffs und Bewachungstyp aufschlüsseln)?
Für welche Waffen können nach Kenntnis der Bundesregierung die aus der Seedorfer Fallschirmjägerkaserne am 7. März 2014 entwendeten rund 34 000 Patronen verwendet werden, und welche Schutzvorkehrungen für die Zivilbevölkerung (Sicherheitshinweise, Informationsflyer etc.) hat die Bundesregierung angesichts dieser enormen Menge von gestohlener Munition getroffen?
Wurden im Zusammenhang mit dem Munitionsdiebstahl in der Seedorfer Bundeswehrkaserne nach Kenntnis der Bundesregierung auch mögliche Dienstpflichtverletzungen des verantwortlichen militärischen Bundeswehrpersonals geprüft, und wird durch die Strafverfolgungsbehörden aktuell in dieser Richtung ermittelt?
Wie viele der im Zeitraum von 2003 bis 2013 aktenkundig gewordenen Munitions- und Waffendiebstähle aus Bundeswehrbeständen konnten seitdem insgesamt aufgeklärt werden?
a) In wie vielen Fällen wurde dabei ein Bezug zum Bereich der organisierten Kriminalität (z. B. Waffenhandel, Schutzgelderpressung, Milieuauseinandersetzungen etc.) festgestellt (bitte nach Jahr und Kriminalitätsbereich auflisten)?
b) In wie vielen Fällen wurde dabei ein politischer Hintergrund ermittelt, und wie sah dieser aus (bitte nach Jahr und politischem Spektrum auflisten)?
c) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der zuvor gestohlenen Munition bzw. den entwendeten Waffen nachweislich weitere Straftaten verübt (bitte nach Jahr und Straftat auflisten)?
d) In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu mehrmaligen Munitions- und Waffendiebstählen in derselben Bundeswehrliegenschaft (bitte nach Jahr, Liegenschaft und Menge der entwendeten Munition bzw. Waffen auflisten)?
e) Inwieweit wurde bei den aktenkundig gewordenen Fällen die Bundeswehr in die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden eingebunden bzw. über die abschließenden Ermittlungsergebnisse informiert?
In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis hat der Militärische Abschirmdienst (ggf. auch weitere Sicherheitsdienste) im Zeitraum von 2003 bis 2013 Überprüfungen von zivilgewerblichen Bewachungskräften aus Gründen des Sabotageschutzes veranlasst (bitte nach Jahr und Überprüfungsergebnis auflisten)?
In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis hat der Militärische Abschirmdienst (ggf. auch weitere Sicherheitsdienste) im Zeitraum von 2003 bis 2013 Überprüfungen von militärischem Personal der Bundeswehr aus Gründen des Sabotageschutzes veranlasst (bitte nach Jahr und Überprüfungsergebnis auflisten)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bekannt gewordenen Munitions- und Waffendiebstählen für die zukünftige Bewachung von Bundeswehrliegenschaften durch private Unternehmen der Sicherheitswirtschaft, und wie begründet sie ihre Entscheidung?
a) Welche maßgeblichen Kriterien und Anforderungen müssen private Unternehmen aus der Sicherheitswirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen, um den Zuschlag für die Auftragsvergabe von der Bundeswehr zu erhalten?
b) Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bewachungstyp (konventionelle Bewachung versus Betreibermodell) festgelegt?
c) Wie hoch bemisst sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Kosteneinsparung bei zivilgewerblichen Bewachungskräften im Vergleich zu bundeswehreigenem (militärischem) oder polizeilichem Bewachungspersonal?
d) Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Verdienstspanne (Bruttolöhne pro Stunde) bei den Angestellten in der privaten Sicherheitswirtschaft aus, die mit der Bewachung von Bundeswehrliegenschaften betraut sind?
e) Wie viele derjenigen privaten Sicherheitsfirmen bzw. Subunternehmen, die die Bundeswehrliegenschaften bewachen, bezahlen nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Angestellten lediglich die unterste Verdienstgrenze, und welche regionalen Unterschiede sind hierbei ggf. zu erkennen?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Fluktuationsrate bei den Angestellten in der privaten Sicherheitswirtschaft, und wie wirkt sich dies nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Qualität der Absicherung der Bundeswehrliegenschaften aus?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bekannt gewordenen Munitions- und Waffendiebstählen in Bundeswehrliegenschaften für die sicherheitsspezifischen Anforderungen an zivilgewerbliche Bewachungskräfte aus der privaten Sicherheitswirtschaft?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bekannt gewordenen Munitions- und Waffendiebstählen in Bundeswehrliegenschaften für die sicherheitsspezifischen Anforderungen an das militärische Bewachungspersonal der Bundeswehr?