Einsatz und Auswirkungen von Aluminiumsalzen in Kosmetika
der Abgeordneten Nicole Maisch, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aluminium begegnet uns in nahezu allen Lebensbereichen – auch in Lebensmitteln oder Kosmetika wie Deodorants, Sonnencreme oder Lippenstift. Die gesundheitliche Bedenklichkeit von Aluminium, das über die Ernährung oder die Haut aufgenommen werden kann, steht seit Jahren in der Diskussion – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Beteiligung an der Entwicklung von Alzheimer oder Brustkrebs. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass hohe Aluminiumdosen neurotoxische Wirkungen beim Menschen und embryotoxische Effekte in Tierstudien zeigen. Während die Aufnahmerate und Wirkung von Aluminium über die Ernährung relativ gut untersucht ist, fehlen ausreichende Humandaten bezüglich der Aufnahme von Aluminium über die Haut und die damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen.
Für die orale Aufnahme von Aluminium hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge von 1 Milligramm Aluminium je Kilogramm Körpergewicht abgeleitet. Demnach ist beispielsweise für einen 60 kg schweren Menschen die Aufnahme von 8,6 Mikrogramm pro Tag gerade noch unbedenklich hinnehmbar. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geht davon aus, dass bei einem Teil der Bevölkerung die wöchentlich tolerierbare Aufnahmemenge alleine durch Lebensmittel ausgeschöpft ist.
Dazu kommt aber noch die Aufnahme von Aluminium über die Haut über Kosmetikprodukte. Aluminiumsalze sind in unterschiedlicher Konzentration in nahezu allen Deodorants/Antitranspirantien enthalten, da sie die Schweißbildung hemmen. Diesbezüglich hat das BfR im Februar 2014 eine Stellungnahme (Stellungnahme Nr. 007/2014 des BfR vom 26. Februar 2014 „Aluminiumhaltige Antitranspirantien tragen zur Aufnahme von Aluminium bei“) veröffentlicht, in der festgestellt wird, dass die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge bereits durch die tägliche Verwendung von aluminiumhaltigen Deodorants/ Antitranspirantien überschritten wird. Bei der Verwendung auf gesunder Haut liegen die errechneten systemischen Aufnahmemengen mit rund 10,5 Mikrogramm bereits deutlich über den noch von der EFSA als hinnehmbar bewerteten 8,6 Mikrogramm pro Tag. Die Werte, die bei geschädigter Haut – beispielsweise durch Rasur – festgestellt wurden, liegen um ein Vielfaches darüber.
Die Aufnahme von Aluminium sollte daher auch nach Auffassung des BfR deutlich reduziert werden, da aufgrund der gesundheitlichen Bedenklichkeit eine dauerhafte Überschreitung aus toxikologischer Sicht nicht hinnehmbar ist.
Vorgeschlagen wird vom BfR in seiner Stellungnahme die Einführung von Verwendungshinweisen zur Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher, zum Beispiel „Nicht auf verletzter Haut anwenden“, die in einigen Ländern der Europäischen Union bereits angebracht werden. Außerdem empfiehlt das BfR die Einführung eines generellen Grenzwerts für Aluminiumsalze in Antitranspirantien. Während es nach EU-Kosmetikverordnung eine Begrenzung für Substanzen, die zur Gruppe der Aluminiumzirkoniumchloridhydroxide gehören, fehlt diese für Aluminiumchlorohydrat, das in Antitranspirantien eingesetzt wird. Nach Informationen des BfR liegt die Einsatzkonzentration hier bei 20 Prozent. Der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e. V. spricht sogar von bis zu 30 Prozent. Darüber hinaus wird dringender weiterer Forschungsbedarf konstatiert, da nach wie vor wissenschaftliche Unsicherheiten in Bezug auf die tatsächliche Aufnahmemenge von Aluminium über die Haut sowie die Langzeitfolgen chronischer Aluminiumexpositionen bestehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie bewertet die Bundesregierung die Stellungnahme des BfR?
Seit wann ist der Bundesregierung das Ausmaß der geschätzten Aufnahme von Aluminium über Deodorants und Antitranspirantien bekannt, und was hat sie daraufhin unternommen?
a) Wie hoch sind die Einsatzkonzentrationen von Aluminiumsalzen und die jeweiligen Aluminiumanteile nach Kenntnis der Bundesregierung in den unterschiedlichen Kosmetika?
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich verallgemeinerbare Unterschiede zwischen Sprays, Sticks oder Kristallen bei Antitranspirantien?
a) Inwiefern ist die Höhe des Gesamtanteils bzw. die Einsatzkonzentration nach Kenntnis der Bundesregierung entscheidend für die Wirksamkeit (Schweißhemmung etc.) eines Antitranspirants?
b) Gibt es eine Grenze, ab der eine höhere Konzentration die Wirksamkeit nicht weiter steigert?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bessere Kennzeichnungshinweise notwendig sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher erkennen lassen, welche (Kosmetik-)Produkte Aluminiumsalze beinhalten?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die bislang gängige englischsprachige Bezeichnung (Angabe der Inhaltsstoffe auf der Verpackung, z. B. „Ammonium Alum“ oder „Potassium Alum“), nicht ausreichend ist?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Vorschläge, eine Kennzeichnung, z. B. „enthält Aluminiumsalze“, direkt auf der Vorderseite oder auf dem Deckel anzubringen, so dass diese gut sichtbar und lesbar ist?
Welche Form der Kennzeichnung hält die Bundesregierung für am besten geeignet, und wie setzt sie sich dafür ein, diese einzuführen?
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des BfR, Verwendungshinweise, z. B. „Nicht auf verletzter Haut anwenden“ oder „Nicht auf frisch rasierter Haut anwenden“, einzuführen?
Sollten diese nach Auffassung der Bundesregierung freiwillig oder obligatorisch sein?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Verbraucherinnen und Verbraucher besser über mögliche Auswirkungen von Aluminiumsalzen in Kosmetika aufzuklären?
In welcher Form hält sie dies für angemessen?
Welche Möglichkeiten hält die Bundesregierung für geeignet, Verbraucherinnen und Verbraucher über aluminiumfreie Alternativen zu informieren?
a) Setzt sich die Bundesregierung, wie vom BfR empfohlen, für die Einführung eines generellen Grenzwerts für Aluminiumsalze in Antitranspirantien ein, anstatt wie bisher einzelne Aluminiumsalze zu regulieren?
b) Wird dieser Vorschlag bereits auf EU-Ebene diskutiert, oder plant die Bundesregierung diesen einzubringen?
a) Welche konkreten derzeit laufenden Forschungsprojekte zur Aufnahme von Aluminium über die Haut und deren Gesundheitsrelevanz sind der Bundesregierung bekannt?
b) Welche davon wurden von der Bundesregierung angeregt oder in Auftrag gegeben?
c) Stellt die Bundesregierung im Haushaltsplan 2014 Mittel dafür zur Verfügung, und wenn ja, in welcher Höhe, und mit welchem konkreten Forschungsauftrag? Wenn nein, warum nicht?
Wann ist mit einem Abschluss der derzeit vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ der Europäischen Kommission (SCCS) durchgeführten Überprüfung und Bewertung der Gesundheitsrisiken durch aluminiumhaltige Kosmetikprodukte zu rechnen?
Hält die Bundesregierung es – auch angesichts der BfR-Stellungnahme und anderen Studien (z. B. „Aluminium and human breast diseases“ der britischen Wissenschaftlerin Philippa Darbre von der University of Reading oder „Possible relationship between Al/ferritin complex and Alzheimer’s disease“ der italienischen Wissenschaftler der katholischen Universität Rom um Pasquale de Sole), die die Gesundheitsrelevanz aluminiumhaltiger Kosmetika thematisieren – für angebracht und notwendig, diese Ergebnisse abzuwarten, um Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene in Angriff zu nehmen oder zumindest zu prüfen?
a) Welche Gespräche und Vereinbarungen hat die Bundesregierung bereits mit der Wirtschaft geführt und getroffen, um die Transparenz und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen?
b) Fanden Gespräche mit der Wirtschaft statt, um den Einsatz von Aluminiumsalzen in Kosmetika zu reduzieren bzw. das Angebot von nichtaluminiumhaltigen Kosmetika zu erhöhen?
c) Welche Gespräche sind mit welchen Zielen geplant?
a) Wie verläuft der entsprechende Diskussionsprozess auf EU-Ebene?
b) In welchen Gremien hat sich die Bundesregierung bereits eingebracht, um mehr Transparenz und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen?
c) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der Europäischen Kommission diesbezüglich konkrete Maßnahmen geprüft, bzw. welche konkreten (Zeit-)Pläne bestehen hier?
Wie steht die Bundesregierung zu nationalen Regelungen (ggf. Selbstverpflichtungen), sollten EU-weite Verbesserungen zeitnah nicht absehbar sein?