[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1297
18. Wahlperiode 02.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1148 –
Import von Energierohstoffen aus Kanada
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, hat am 27. März 2014 auf der
gemeinsamen Pressekonferenz mit dem kanadischen Premierminister, Stephen
Harper, eine „neue Betrachtung der gesamten Energiepolitik“ angekündigt.
Weiter sprach die Bundeskanzlerin davon, die Energieressourcen Kanadas in
die „langfristige Orientierung“ einzubeziehen und bezeichnete Kanada als
„rohstoffreiches Land“ und „sehr interessanten Partner“ (siehe dpa-Meldung
„Kanada ,langfristig‘ in Energiepolitik einbeziehen – Kanzlerin und Harper
rühmen Vorteile von Freihandelsabkommen“ vom 27. März 2014). Die
Umweltauswirkungen des Abbaus von Bodenschätzen in Kanada werden jedoch
von kanadischen und internationalen Umweltschutzorganisationen sowie
großen Teilen der indigenen Bevölkerung stark kritisiert (
www.greenpeace.de
vom 6. Februar 2012 „Benzin aus Teersand – Bundesregierung unter
Zugzwang“). Besonders die Gewinnung von Erdöl aus Teersand steht dabei
aufgrund der umfassenden Vernichtung von Waldflächen, dem hohen
Energieverbrauch sowie den Auswirkungen auf Flora und Fauna im Fokus der Kritik.
Kanada hat sich im November 2011 auch aus dem Kyoto-Protokoll
zurückgezogen (
www.spiegel.de vom 13. Dezember 2011 „Kanada verabschiedet
sich vom Kyoto-Protokoll“), da es die Erdölproduktion erklärtermaßen weiter
steigern möchte.
1. Was hat die Bundesregierung konkret damit gemeint, eine „neue
Betrachtung der gesamten Energiepolitik“ vorzunehmen, und zu welchen
konkreten Ergebnissen hat diese „neue Betrachtung der gesamten Energiepolitik“
bisher geführt?
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer gemeinsamen
Pressekonferenz mit dem kanadischen Premierminister Stephen Harper am 27. März 2014
u. a. ausgeführt: „Wir sind uns, glaube ich, über die verschiedenen
Rohstoffquellen auf der Welt schon im Klaren. Zum Handel mit Rohstoffen gehört natürlich
auch immer eine bestimmte Infrastruktur. Die ist im Augenblick an vielen
Stellen noch nicht so da, wie wir das brauchen könnten. Angesichts dessen, wie die
Diskussionen in Europa insgesamt verlaufen, glaube ich aber, dass es wegen der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
25. April 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1297 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEreignisse durchaus eine neue Betrachtung der gesamten Energiepolitik geben
wird. Wir haben zum Teil – das betrifft gar nicht so sehr Deutschland, sondern
eher andere EU-Länder – eine sehr hohe Abhängigkeit von Rohstofflieferungen
aus Russland, was Gas und Öl anbelangt. Deutschland ist, was das Erdgas
anbelangt, nur zu 35 Prozent abhängig von russischem Erdgas […]. Insofern ist die
Abhängigkeit bei uns noch längst nicht die höchste in Europa. Es geht hier aber
auch um langfristige Orientierungen“ (Quelle: Stenographischer Bericht
Pressekonferenz vom 27. März 2014).
Die Aussage ist auch vor dem Hintergrund des Europäischen Rates am
20./21. März 2014 zu sehen. Der Europäische Rat hat die Europäische
Kommission aufgefordert, bis Juni 2014 eine vertiefte Analyse zur europäischen
Energieversorgungssicherheit vorzulegen. Ergebnisse liegen bisher noch nicht vor.
2. Über welche Reserven und Ressourcen an Energierohstoffen verfügt Kanada
nach Informationen der Bundesregierung, und die Importmenge welcher
Energierohstoffe nach Deutschland beabsichtigt die Bundesregierung zu
erhöhen?
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe weist in der
„Energiestudie 2013, Reserven, Ressourcen und Verfügbarkeit von Energierohstoffen“
vom Dezember 2013 für Kanada folgende Reserven und Ressourcen an Erdöl,
Erdgas und Kohlen aus:
* Datenstand 2012.
Über den Bezug von Energierohstoffen entscheiden in Deutschland die
einführenden Unternehmen. Die Bundesregierung plant derzeit nicht, rechtliche oder
wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit Blick auf die Importmenge von
Energierohstoffen zu verändern.
3. Welche Energierohstoffe importiert Deutschland derzeit aus Kanada, und
wie stellt sich die Entwicklung der Importe über die letzten zehn Jahre dar
(bitte nach Energieträgern, Jahren, Importvolumen in Tonnen und
Warenwert aufschlüsseln)?
Erdgas hat Deutschland im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2013 nicht aus Kanada
importiert. Mineralöleinfuhren aus Kanada gab es in den zurückliegenden zehn
Jahren lediglich in den Jahren 2008, 2010, 2011 und 2013. Die Mengen und den
Warenwert zeigt die folgende Tabelle:
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Energieträger Reserven* Ressourcen*
Erdöl (in Mio. t) 27 353 54 698
Erdgas (in Mrd. m³) 1 930 35 883
Hartkohle (in Mio. t) 4 346 183 260
Weichbraunkohle (in Mio. t) 2 236 118 270
Einfuhren von Mineralöl aus Kanada nach Deutschland
Jahr Warenart Menge
(in Tonnen)
Warenwert
(in Mio. €)
2008 Heizöl 35 449 17,9
2010 Rohöl 90 631 42,3
2011 Rohöl 298 544 181,8
2013 Rohöl 92 597 54,8
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1297Die Steinkohleneinfuhr aus Kanada entwickelte sich wie folgt:
* vorläufig.
. vom Statistischen Bundesamt aufgrund der statistischen Geheimhaltung gesperrt.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Verein der Kohlenimporteure e. V.
4. Welche Rohstoffimporte aus welchen Ländern plant die Bundesregierung
durch Importe aus Kanada zu substituieren, und mit welchen finanziellen
Auswirkungen rechnet die Bundesregierung infolge einer Verschiebung der
Importländer?
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, rechtliche oder wirtschaftliche
Rahmenbedingungen zu verändern, um Rohstoffimporte durch Importe aus Kanada
zu substituieren. Sie verfügt über keine Informationen, inwieweit es künftig zu
einer Verschiebung der Importländer aufgrund der Entscheidungen der
Unternehmen bzw. veränderter Politiken der rohstoffexportierenden Länder kommen
wird.
5. Welche rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen plant die
Bundesregierung zu verändern, um die Importmengen kanadischer
Energierohstoffe zu erhöhen?
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, rechtliche oder wirtschaftliche
Rahmenbedingungen zu verändern, um die Importmengen kanadischer
Energierohstoffe zu erhöhen.
6. Welche Umweltauswirkungen des Abbaus von Teersand in Kanada sind der
Bundesregierung bekannt, und welche Konsequenzen und
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Bundesregierung verfolgt die Berichte über die Umweltauswirkungen des
Abbaus von Teersanden im offenen Abbau. Konsequenzen und
Schlussfolgerungen betreffen derzeit die Gestaltung der Durchführungsvorschriften zu
Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie (vgl. Antwort zu den Fragen 11 und 14).
Jahr Importvolumen
(in 1 000 t)
Importwert
(in Mio. €)
2004 2 123 .
2005 1 658 132,7
2006 1 666 196,2
2007 1 760 176,2
2008 1 673 .
2009 1 110 223,1
2010 1 144 175,1
2011 1 722 339,9
2012 1 516 .
2013* 1 176 151,8
Drucksache 18/1297 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. Wie plant die Bundesregierung die Umweltauswirkungen des
Teersandabbaus bei ihrer „neuen Betrachtung der Energiepolitik“ zu
berücksichtigen, und was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um den
Import von Erdöl aus Teersand zu verhindern bzw. zu begrenzen?
Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 4 und 5 verwiesen.
8. Welche Kooperationen gibt es im Energiebereich zwischen Deutschland
und Kanada bislang nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Joint
Ventures von Unternehmen, Beteiligungen, Public-Private-Partnership-
Unternehmungen, Forschungskooperationen u. a. aufschlüsseln), und in
welchen Bereichen und für welche Energieträger plant sie diese zu intensivieren?
Auf bilateraler Ebene fördert die „Transatlantische Klimabrücke“ als Initiative
der Bundesregierung eine verstärkte Zusammenarbeit in Klima- und
Energiefragen mit den USA und Kanada. Zudem findet der energiepolitische Austausch
zwischen Deutschland und Kanada in multilateralen Foren wie der
Internationalen Energieagentur, dem Internationalen Energieforum oder dem Clean-Energy
Ministerial statt.
Kanada ist ein wichtiger Markt der beiden Exportinitiativen des BMWi
„Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz“. Hierbei werden vor allem
kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland bei der Erschließung von
Auslandsmärkten durch die Bereitstellung von Marktinformationen, die
Kontaktanbahnung mit potentiellen Geschäftspartnern und Marketing-Aktivitäten
unterstützt.
Auf dem Gebiet der Brennstoffzellenforschung wird durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung der Forschungsverbund „German-Canadian
Co-operation on Kinetics and mass transport Optimization in PEM fuel cells
(GECKO)“ mit 3,41 Mio. Euro gefördert (Laufzeit: 1. April 2013 bis 31. März
2016). Hierbei kooperieren fünf deutsche Forschungseinrichtungen mit einem
ähnlich strukturierten kanadischen Forschungsverbund.
Zwischen der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF)
und der University of Alberta besteht eine Forschungskooperation in der
Energie- und Umweltforschung. Beteiligte HGF-Zentren sind das Helmholtz-
Zentrum Potsdam – Deutsches GeoForschungszentrum GFZ, das Helmholtz-
Zentrum für Umweltforschung UFZ, das Karlsruher Institut für Technologie
KIT sowie das Forschungszentrum Jülich FZJ. Schwerpunktthemen sind
energieeffiziente und umweltschonende Konversionsmethoden für fossile und biogene
Energieträger, die CO2-Abscheidung bei der energetischen Nutzung fossiler
Energieträger, die geologische CO2-Speicherung, die Nutzung der tiefen
Geothermie als erneuerbare Energiequelle, die umweltgerechte Aufbereitung von
Abwässern sowie die Wiederherstellung von Landschaften nach bergbaulichen
Eingriffen und die damit verbundene Forschung zu grundlegenden Prozessen
der Boden- und Landschaftsgenese.
Für private Kooperationen im Sinne der Fragestellung gibt es keine
Anzeigeoder Meldepflicht, so dass die Bundesregierung hierüber nicht systematisch
Kenntnis erlangt.
9. Aus welchen Gründen wurde der Teil der Helmholtz-Alberta Initiative
(HAI) im März 2013 eingestellt (
www.tagesspiegel.de vom 21. März 2013
„Raus aus dem Ölsand“), welche die Umweltauswirkungen des
Teersandabbaus in Kanada untersuchen und verringern sollte, und welche
öffentlichen Mittel wurden insgesamt für diese Forschung zur Verfügung gestellt?
Der Ölsandabbau im offenen Verfahren in der kanadischen Region Alberta ist
mit erheblichen Eingriffen in die Natur verbunden. Im Kontext der Entschei-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1297dung Kanadas, aus der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls
auszutreten, und des Energiekonzepts der Bundesregierung wurde das Engagement
der HGF in der Helmholtz-Alberta-Initiative (HAI) Ende 2011 vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung kritisch hinterfragt. Die HAI ist keine
Regierungszusammenarbeit, sondern eine Kooperation zwischen der HGF und
der University of Alberta, an der auf deutscher Seite in der energie- und
umweltbezogenen Forschung vier HGF-Zentren (Helmholtz-Zentrum Potsdam –
Deutsches GeoForschungszentrum GFZ, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung
UFZ, Karlsruher Institut für Technologie KIT sowie Forschungszentrum Jülich
FZJ) beteiligt sind.
Anschließend hat die HGF nach entsprechenden Beratungen und Beschlüssen
der Aufsichtsgremien der beteiligten HGF-Forschungszentren das Auslaufen der
ölsandbezogenen Forschung beschlossen und die kanadischen Partner hierüber
informiert.
Die HGF-Zentren haben einen Vorschlag für die Neuausrichtung der Energie-
und Umweltforschung in der HAI vorgelegt, der eine Abkehr von Aktivitäten
mit direktem Bezug zum Ölsandabbau beinhaltet. Begonnene Doktorarbeiten
mit diesem Themen-Bezug können jedoch zu Ende geführt werden.
Für die energie- und umweltbezogene Forschungskooperation in der HAI
wurden im Rahmen der institutionellen öffentlichen Förderung im Zeitraum 2010
bis 2013 insgesamt rund 3,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Ausstoß von
Treibhausgasen in Kanada seit dem Jahr 1990 entwickelt, und wie
berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer „neuen Betrachtung der gesamten
Energiepolitik“, dass Kanada sich bereits im März 2011 aus dem Kyoto-
Protokoll zurückgezogen hat?
Die Treibhausgas-Emissionen in Kanada betrugen im Jahr 2012 gemäß aktuellem
kanadischen Nationalen Inventarbericht („National Inventory Report 1990–2012:
Greenhouse Gas Sources and Sinks in Canada“, abrufbar unter
www.ec.gc.ca/
ges-ghg/default.asp?lang=En&n=3808457C-1) 699 Millionen Tonnen
(gemessen in CO2-Äquivalenten). Davon entfielen fast 80 Prozent auf
Kohlenstoffdioxid (CO2). Im Vergleich zum Jahr 1990 sind die Treibhausgas-Emissionen
um 108 Millionen Tonnen bzw. um 18 Prozent angestiegen. Die Entwicklung
der Emissionen seit dem Jahr 1990 ist in den ersten 15 Jahren durch einen
stetigen Anstieg gekennzeichnet, gefolgt von Schwankungen zwischen den Jahren
2005 und 2008. Nach einem deutlichen Rückgang im Jahr 2009 haben sich die
Treibhausgas-Emissionen seither stabilisiert. Zwischen den Jahren 2005 und
2012 sind die Treibhausgas-Emissionen insgesamt um 5 Prozent gesunken, was
nach Darstellung im benannten Inventarbericht vor allem auf einen Rückgang
bei der Strom- und Wärmeerzeugung und der verarbeitenden Industrie
zurückzuführen ist.
Die Bundesregierung hat die Entscheidung Kanadas, aus der ersten
Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls auszutreten, mit großem Bedauern zur
Kenntnis genommen. Sie legt jedoch weiterhin großen Wert auf gemeinsame
Anstrengungen zur Emissionsreduzierung gerade auch mit Kanada und wird
sich intensiv dafür einsetzen, dass sich Kanada an einem umfassenden und
rechtsverbindlichen globalen Klimaschutzabkommen mit bindenden
Verpflichtungen für alle Staaten, das Ende 2015 verabschiedet und im Jahr 2020 in Kraft
treten soll, aktiv beteiligt.
Drucksache 18/1297 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. War die Umsetzung von Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie
Gegenstand der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der kanadischen
Regierung beim Treffen vom 27. März 2014, und wenn ja, welche
Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Wenn nein, wurde im Vorfeld des Treffens von kanadischer Seite der
Wunsch geäußert, über die Umsetzung von Artikel 7a der
Kraftstoffqualitätsrichtlinie zu sprechen, und aus welchen Gründen wurde dies von der
Bundesregierung abgelehnt?
Zum Inhalt der Gespräche zwischen den Regierungschefs und Ministern äußert
sich die Bundesregierung nicht.
12. Welche kanadischen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang in Deutschland im Energiesektor tätig bzw. welche deutschen
Energiekonzerne in Kanada, und wie wird sich der wechselseitige
Austausch an Investitionen, Erkundungen und Ausbeutung von
Energierohstoffen nach dem Abschluss des geplanten Freihandelsabkommens
zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) nach Einschätzung
der Bundesregierung darstellen?
Die Bundesregierung erlangt nicht systematisch Kenntnis davon, welche
kanadischen Unternehmen in Deutschland bzw. welche deutschen Energiekonzerne
in Kanada im Energiesektor tätig sind. Folgende kanadische Unternehmen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland im Energiesektor tätig:
– Central European Petroleum Ltd. – Tochtergesellschaft CEP Central
European Petroleum GmbH mit Sitz in Berlin
– Suncor Energy – Tochtergesellschaft Suncor Energy Germany mit Sitz in
Essen.
13. Welche Auswirkungen wird das CETA auf den Import kanadischer
Energierohstoffe haben, und über welche rechtlichen Instrumente verfügt die
Bundesregierung, um den Import von Energierohstoffen aus Kanada zu
regulieren, wenn das CETA wie derzeit geplant in Kraft treten würde?
Die Verhandlungen zu CETA dauern noch an. Die Bundesregierung hat nicht die
Absicht, den Import von Energierohstoffen aus Kanada zu regulieren. Zuständig
für Fragen der Handelspolitik ist im Übrigen die Europäische Kommission.
14. Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die amtierende
Europäische Kommission noch einen Vorschlag zur Umsetzung von
Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie vorlegen wird, und welche
rechtlichen Auswirkungen hätte eine Umsetzung des Freihandelsabkommens
CETA auf die Umsetzung von Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie?
Die Europäische Kommission hat im Februar 2014 angekündigt, dass der
Vorschlag für die Durchführungsrichtlinie zu Artikel 7a der
Kraftstoffqualitätsrichtlinie und die Folgenabschätzung noch von der amtierenden Kommission
vorgelegt werden sollen. Da der Vorschlag noch nicht vorliegt und die Verhandlungen
zum Freihandelsabkommen CETA noch andauern, kann die Bundesregierung
noch nicht abschließend beurteilen, ob eine Umsetzung des
Freihandelsabkommens CETA rechtliche Auswirkungen auf die Umsetzung von Artikel 7a der
Kraftstoffqualitätsrichtlinie haben wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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