[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1322
18. Wahlperiode 06.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1203 –
Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und
der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Finanzierung
der gesetzlichen Krankenversicherung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV: gesetzliche Krankenversicherung)
wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar
2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Damit wurde eine mehr als ausreichende
Finanzierung des Gesundheitsfonds und infolge auch der Krankenkassen
erreicht. Trotz der großen Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
der einzelnen Krankenkassen konnten dadurch Zusatzbeiträge bei den
Krankenkassen verhindert werden. Bekanntlich konnten sogar Rücklagen bei
Gesundheitsfonds und Krankenkassen aufgebaut werden, wie es sie in dieser Höhe noch
nie gab.
Wenn das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) wie geplant umgesetzt
und der Beitragssatz auf 14,6 Prozent reduziert wird, wird sich dies ändern. Die
CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass
flächendeckend Zusatzbeiträge eingeführt werden, die ausschließlich die Versicherten
zahlen müssen, ohne Beteiligung der Arbeitgeber oder der
Rentenversicherungsträger.
Nicht nur die Absenkung des Beitragssatzes, sondern auch andere von der
Bundesregierung und der Koalition initiierte Maßnahmen schwächen die Finanzlage
der gesetzlichen Krankenversicherung. Exemplarisch seien hier die Absenkung
des Bundeszuschusses, die Absenkung des Herstellerrabatts und der Wegfall
der Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes genannt.
Dazu kommt der langjährige Trend, dass Löhne und erst recht Renten, aus denen
sich die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung speisen,
langsamer wachsen als die Ausgaben. Daraus ergibt sich ein stetiger Druck auf
den Beitragssatz. Von ständigen Ausgabenkürzungen und einer ausufernden
Steuerfinanzierung abgesehen, wäre dieses Problem nur zu lösen, indem die
Koalition auch auf Unternehmensgewinne und Kapitaleinkommen Beiträge
erheben würde. Denn diese wachsen schneller als Löhne und Renten und damit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 2. Mai 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1322 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewüchse auch die Grundlohnsumme schneller als bisher. So könnte der Druck auf
den Beitragssatz zu einem großen Teil genommen werden. Eine solche
Maßnahme plant die Koalition jedoch nicht.
Die Folge ist, dass ab dem Jahr 2015 fast alle oder alle Krankenkassen
Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben werden müssen. Steigerungen der
Zusatzbeiträge in den Folgejahren sind abzusehen. Sämtliche
Beitragssatzsteigerungen werden die Versicherten alleine ohne Beteiligung der Arbeitgeber und
der Rentenversicherungsträger und ohne Begrenzung der Höhe finanzieren
müssen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundeskabinett hat am 26. März 2014 den Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz –
GKV-FQWG) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der allgemeine
Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 15,5 Prozent auf
14,6 Prozent gesenkt wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die
Hälfte (7,3 Prozent). Der bisherige mitgliederbezogene Beitragssatzanteil, den
die Mitglieder bisher allein zu zahlen haben, entfällt ebenso wie der
einkommensunabhängige Zusatzbeitrag. Stattdessen kann nach dem GKV-FQWG, das
am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll, künftig jede Krankenkasse einen
krankenkassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben.
Die Neuorganisation der Finanzierungsstrukturen erfolgt auf der Grundlage
einer stabilen finanziellen Situation der GKV. Der Gesundheitsfonds und die
gesetzlichen Krankenkassen verfügten Ende des Jahres 2013 über Finanzreserven
in einer Größenordnung von insgesamt rund 30 Mrd. Euro. Mit dem
Gesetzentwurf werden die Finanzierungsgrundlagen der GKV nachhaltig gestärkt und auf
eine dauerhaft solide Grundlage gestellt.
Durch die Neugestaltung der Finanzierungsstrukturen wird die
Beitragsautonomie der Krankenkassen ausgeweitet und der Wettbewerb zwischen den
Krankenkassen mit dem Ziel einer Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit
der Versorgung gestärkt. Mit der Einführung eines vollständigen
Einkommensausgleiches wird sichergestellt, dass Anreize zur Risikoselektion
ausgeschlossen und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sich an den Bedürfnissen
der Versicherten ausrichtet und dem Ziel folgt, die Qualität und
Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu erhöhen. Anreize für einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz
sowie die Verwendung von Finanzreserven seitens der Krankenkassen werden
dazu beitragen, den Anstieg der Zusatzbeiträge in den nächsten Jahren zu
begrenzen. Hierfür setzt die Bundesregierung auch auf eine umsichtige
Ausgabenpolitik. Mit dem 13. und 14. SGB V-Änderungsgesetz (SGB V – Fünftes Buch
Sozialgesetzbuch) wurden im Arzneimittelbereich bereits erste wichtige
Maßnahmen umgesetzt. Die Finanzierungsreform wird für viele Beitragszahlerinnen
und -zahler im Jahr 2015 sogar zu Entlastungen führen. So haben z. B. sieben
Krankenkassen angekündigt, zum 1. Januar 2015 ihren Beitragssatz senken zu
wollen (vgl. Rheinische Post vom 7. April 2014).
Mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten
Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages wird eine beschäftigungsfreundliche
Ausgestaltung der Finanzierungsgrundlagen sichergestellt und negative Effekte
steigender Gesundheitsausgaben auf Beschäftigung und Wachstum vermieden. Ein
hohes Beschäftigungsniveau ist Voraussetzung für eine nachhaltige
Finanzierung der GKV, die auf dem Umlageprinzip und einer lohnabhängigen
Finanzierung basiert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13221. Wie viele Beitragseinnahmen konnten in den vergangenen zehn Jahren pro
Beitragssatzpunkt generiert werden (bitte pro Jahr auflisten)?
Welche Steigerungen pro Jahr wurden realisiert, und was ist der
Durchschnitt der Steigerungen pro Jahr auf diese zehn Jahre gerechnet?
Die Beitragseinnahmen je Beitragssatzpunkt (BSP) der GKV sind in den letzten
zehn Jahren von 9,6 Mrd. Euro im Jahr 2004 auf 11,5 Mrd. Euro im Jahr 2013
gestiegen. Durchschnittlich stiegen die Beitragseinnahmen je Beitragssatzpunkt
pro Jahr in absoluten Zahlen um 206 Mio. Euro und in relativen Zahlen um
2 Prozent (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Entwicklung der Beitragseinnahmen je Beitragssatzpunkt
Datenquellen: KJ1, Rechnungsergebnisse des Gesundheitsfonds; *vorläufiges Rechnungsergebnis
Gesundheitsfonds
2. Wie stark wuchsen die Ausgaben der Krankenkassen in diesen zehn Jahren
(bitte absolut und als Prozentsatz pro Jahr angeben)?
Welche durchschnittlichen Steigerungen pro Jahr ergeben sich daraus
absolut und relativ in diesen zehn Jahren?
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind in den letzten zehn Jahren
von 140,2 Mrd. Euro im Jahr 2004 auf 194,5 Mrd. Euro im Jahr 2013 gestiegen.
Das entspricht einem absoluten Zuwachs von 54,3 Mrd. Euro. Durchschnittlich
stiegen die Ausgaben pro Jahr in absoluten Zahlen um 6,0 Mrd. Euro und in
relativen Zahlen um 3,7 Prozent (siehe Tabelle 2).
Jahr
1 BSP der bpE
entspricht
Veränderung zum Vorjahr
in Mio. Euro in Mio. Euro in Prozent
2004 19 646
2005 19 693 147 0,5
2006 19 754 160 0,6
2007 19 891 137 1,4
2008 10 189 298 3,0
2009 10 281 192 0,9
2010 10 497 216 2,1
2011 10 733 237 2,3
2012 11 125 391 3,6
2013* 11 499 374 3,4
Mittelwert 206 2,0
Drucksache 18/1322 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle 2: Entwicklung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen
Datenquellen: KJ1; *vorläufige Ergebnisse KV45, Veränderung 2013 zu 2012 auf Basis KV45
3. Wie haben sich die Ausgaben für die Bereiche Arzneimittel,
Krankenhausbehandlung, ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung und Heil-
und Hilfsmittel über die letzten zehn Jahre entwickelt?
Die Entwicklung der Ausgaben in den Hauptleistungsbereichen ärztliche und
zahnärztliche Behandlung, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel und
Krankenhausbehandlung in den letzten zehn Jahren sind in Tabelle 3 dargestellt.
Tabelle 3: Entwicklung der GKV-Ausgaben in den Hauptleistungsbereichen
Jahr Ausgaben
insgesamt
in Mrd. Euro
Absolute
Veränderung zum Vorjahr
in Mrd. Euro
Prozentuale
Veränderung zum Vorjahr
in v. H.
2004 140,2
2005 143,8 3,6 2,6
2006 148,0 4,2 2,9
2007 153,9 5,9 4,0
2008 160,9 7,0 4,6
2009 170,8 9,8 6,1
2010 176,0 5,2 3,1
2011 179,6 3,6 2,1
2012 184,3 4,6 2,6
2013* 194,5 9,9 5,4
Mittelwert 6,0 3,7
Leistungsausgaben
in Mrd. Euro 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013*
Ärztliche Behandlung 21,86 21,95 22,69 23,55 24,65 26,39 27,09 27,63 28,25 31,47
Zahnärztliche Behandlung 17,59 17,49 17,67 17,85 18,01 18,19 18,30 18,47 18,67 19,46
Arzneimittel 21,13 24,67 25,10 27,04 28,39 30,00 30,18 28,98 29,20 30,19
Hilfsmittel 15,24 15,17 15,25 15,52 15,71 15,94 16,01 16,29 16,46 16,82
Heilmittel 13,64 13,73 13,76 13,91 14,15 14,34 14,58 14,88 15,00 15,25
Krankenhausbehandlung insg. 47,17 48,53 49,93 50,42 52,14 55,56 58,13 59,95 61,66 64,21
Veränderung zum Vorjahr absolut
Ärztliche Behandlung 0,09 0,74 0,86 1,10 1,74 0,70 0,54 0,62 3,09
Zahnärztliche Behandlung –0,10 0,17 0,19 0,15 0,18 0,11 0,16 0,20 0,76
Arzneimittel 3,54 0,42 1,95 1,35 1,62 0,18 –1,20 0,21 0,77
Hilfsmittel –0,08 0,09 0,26 0,19 0,23 0,07 0,28 0,17 0,37
Heilmittel 0,09 0,03 0,15 0,24 0,19 0,24 0,30 0,12 0,25
Krankenhausbehandlung insg. 1,36 1,40 0,48 1,72 3,41 2,57 1,82 1,72 2,42
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1322Datenquellen: KJ1; *vorläufige Ergebnisse KV45, Veränderung 2013 zu 2012 auf Basis KV45
4. Welche Beitragssatzsteigerungen sind in diesen zehn Jahren erfolgt, und
welcher Anteil daran geht auf die Differenz zwischen den Steigerungen der
Grundlohnsumme bzw. der Steigerung der Beitragseinnahmen pro
Prozentpunkt Beitragssatz (vgl. Frage 1) und der Steigerung der Ausgaben zurück?
Die Entwicklung des Beitragssatzes, der Grundlohnsumme bzw. der
Beitragseinnahmen pro Prozentpunkt Beitragssatz sowie der Ausgaben der GKV in den
letzten zehn Jahren sind in Tabelle 4 dargestellt. Die Entwicklung des
Beitragssatzes wird nicht nur von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen
und der Ausgaben, sondern auch von weiteren Faktoren beeinflusst. Hier sind
insbesondere gesetzlich induzierte Änderungen des Beitragssatzes, die
Entwicklung des Bundeszuschusses nach § 221 SGB V zur pauschalen Abgeltung der
Aufwendungen für versicherungsfremde Leistungen, sonstige Einnahmen der
Krankenkassen (z. B. aus Vermögenserträgen) sowie der Auf- bzw. Abbau von
Finanzreserven bei den Krankenkassen und der Liquiditätsreserve des
Gesundheitsfonds zu nennen. Eine Ausweisung der Anteile der Grundlohnsummen- und
Ausgabenentwicklung an den Beitragssatzsteigerungen ist daher nicht möglich.
Leistungsausgaben
in Mrd. Euro 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013*
Veränderung zum Vorjahr in v. H.
Ärztliche Behandlung 0,42 3,37 3,79 4,65 7,06 2,65 1,99 2,25 10,89
Zahnärztliche Behandlung –1,29 2,31 2,44 1,97 2,27 1,38 1,97 2,36 8,76
Arzneimittel 16,78 1,72 7,75 4,98 5,69 0,59 –3,96 0,74 2,63
Hilfsmittel –1,44 1,72 4,99 3,48 3,99 1,21 4,71 2,64 5,74
Heilmittel 2,40 0,85 3,99 6,05 4,66 5,46 6,57 2,38 5,06
Krankenhausbehandlung insg. 2,89 2,89 0,97 3,42 6,54 4,63 3,13 2,86 3,91
Drucksache 18/1322 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle 4: Entwicklung des Beitragssatzes, der Grundlohnsumme bzw. der
Beitragseinnahmen pro Prozentpunkt Beitragssatz sowie der Ausgaben der GKV
Datenquellen: KJ1; Rechnungsergebnisse des Gesundheitsfonds; *vorläufiges Rechnungsergebnis des Gesundheitsfonds;
**Veränderung 2013 zu 2012 auf Basis KV45
5. Plant die Bundesregierung größere Veränderungen an den zukünftigen
Ausgaben der GKV oder größere Veränderungen am Bundeszuschuss, die eine
Fortschreibung dieses Geschehens (ohne die Einmaleffekte von
Veränderungen der Rücklagen des Gesundheitsfonds oder der Krankenkassen) auf
die Jahre bis 2017/2018 beeinflussen würden oder unplausibel machen?
6. Wie hoch werden die durchschnittlichen Zusatzbeiträge in den Jahren 2015
bis 2018 unter dieser Prämisse ausfallen?
7. Falls die Bundesregierung diesen Rechnungen nicht folgen will, mit
welcher Höhe von durchschnittlichen Zusatzbeiträgen rechnet die
Bundesregierung in diesen Jahren, bzw. welche Zusatzbeiträge werden angestrebt?
Die Fragen 5 bis 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt auf eine umsichtige Ausgabenpolitik. Mit dem
13. und 14. SGB V-Änderungsgesetz wurden im Arzneimittelbereich bereits
erste wichtige Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabenentwicklung
umgesetzt. Der Bundeszuschuss nach § 221 SGB V zur pauschalen Abgeltung der
Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für versicherungsfremde
Leistungen beträgt im Jahr 2014 10,5 Mrd. Euro, im Jahr 2015 11,5 Mrd. Euro, im
Jahr 2016 14 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2017 14,5 Mrd. Euro. Hierzu wird
auch auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Beitragssatz (BS)
im JD
Veränderung BS
zum
Vorjahr
bpE
(Grundlohnsumme)
Veränderung bpE
zum
Vorjahr
Ein BSP
entspricht
Veränderung
Einnahmen
je BSP zum
Vorjahr
Veränderung
der
Ausgaben
in v. H.
Differenz
zum VJ
in Mio. Euro in v. H.
in Mio.
Euro
in Mio. Euro in Mrd. Euro
2004 14,22 964 626 09 646
2005 14,18 –0,0 969 335 0,5 09 693 047 3,6
2006 14,21 –0,0 975 365 0,6 09 754 060 4,2
2007 14,80 –0,6 989 056 1,4 09 891 137 5,9
2008 14,90 –0,1 1 018 897 3,0 10 189 298 7,0
bis 6/2009 15,50 –0,6 501 798
ab 7/2009 14,90 –0,6 526 279
2009 insg. 15,20 –0,3 1 028 077 0,9 10 281 092 9,8
2010 14,90 –0,3 1 049 694 2,1 10 497 216 5,2
2011 15,50 –0,6 1 073 346 2,3 10 733 237 3,6
2012 15,50 –0,0 1 112 457 3,6 11 125 391 4,6
2013 15,50 –0,0 1 149 887* 3,4 11 499 374 9,9**
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1322Die zukünftige Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der GKV hängt von
einer Vielzahl an Einflussfaktoren ab, weshalb mittelfristige Prognosen der
Finanzentwicklung der GKV mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet sind.
Eine einfache Fortschreibung der Veränderungsraten der Einnahmen und
Ausgaben der Vergangenheit – wie in Frage 5 angedeutet – ermöglicht keine
belastbaren Prognosen.
Eine erstmalige Schätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie des
durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf Basis der vorgesehenen neuen GKV-
Finanzierungsstruktur für das Jahr 2015 wird der GKV-Schätzerkreis im
Oktober 2014 vornehmen.
8. Will die Bundesregierung entgegen dem Gesetzentwurf des GKV-FQWG
eine Grenze für die maximale Höhe bzw. den maximalen Anteil der
Zusatzbeiträge an der GKV-Finanzierung einführen, wie es Teile des SPD-
Koalitionspartners fordern und es angeblich eine Protokollnotiz zum
Koalitionsvertrag vorsieht („Protokollnotiz soll SPD ködern“ vom 30.
November 2014, Frankfurter Rundschau)?
Wenn ja, welche Grenze ist hier geplant?
Hierzu sind seitens der Bundesregierung keine Maßnahmen geplant.
Selbstverständlich wird die Bundesregierung die Entwicklung der
einkommensabhängigen Zusatzbeiträge sorgfältig beobachten.
9. Mit wie vielen Krankenkassen rechnet die Bundesregierung, die ab dem
1. Januar 2015 keine Zusatzbeiträge erheben werden?
Wie viele Versicherte wird dies betreffen?
Wird es Krankenkassen geben, die dies ohne einen Zugriff auf ihr
Vermögen leisten können werden?
Wenn ja, wie viele mit wie vielen Versicherten?
10. Mit wie vielen Krankenkassen rechnet die Bundesregierung, die ab dem
1. Januar 2015 Zusatzbeiträge von 0,01 bis 0,8 Prozent erheben werden,
also die Gesamtbelastung der Versicherten niedriger sein wird, als im Status
quo vor der Abschaffung des Sonderbeitrags?
Wie viele Mitglieder bzw. Versicherte wird dies betreffen?
11. Mit wie vielen Krankenkassen rechnet die Bundesregierung, die ab dem
1. Januar 2015 Zusatzbeiträge von 0,81 bis 0,99 Prozent erheben werden,
bei denen also die Gesamtbelastung der Versicherten in etwa gleich sein
wird, wie im Status quo vor der Abschaffung des Sonderbeitrags?
Wie viele Mitglieder bzw. Versicherte wird dies betreffen?
12. Mit wie vielen Krankenkassen rechnet die Bundesregierung, die ab dem
1. Januar 2015 Zusatzbeiträge von 1,0 Prozent und mehr erheben werden,
bei denen also die Gesamtbelastung der Versicherten höher sein wird, als
im Status quo vor der Abschaffung des Sonderbeitrags?
Wie viele Mitglieder bzw. Versicherte wird dies betreffen?
Die Fragen 9 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz wird von der Selbstverwaltung der
Krankenkassen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung festgelegt und bedarf
der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Drucksache 18/1322 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze wird durch eine Vielzahl
von Faktoren und Entscheidungen der Kassen bestimmt. Neben der allgemeinen
GKV-Finanzentwicklung spielen für den Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse
insbesondere die Wirtschaftlichkeit, der Umfang der Satzungsleistungen, die
Finanzreserven und die Wettbewerbsstrategie der Krankenkasse eine wichtige
Rolle. Schätzungen der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze sind deshalb
mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Das Bundesministerium für
Gesundheit geht aktuell davon aus, dass etwa 20 Millionen Mitglieder bei
Krankenkassen versichert sind, die im Jahr 2015 mit einem Zusatzbeitragssatz unterhalb
von 0,9 Prozent auskommen könnten.
Schätzungen der Zahl der Krankenkassen, die einen Zusatzbeitragssatz in Höhe
von 0,9 oder oberhalb von 0,9 Prozent zu entrichten haben, sind insbesondere
aufgrund des beträchtlichen Einflusses wettbewerblicher Erwägungen, der
Nutzung vorhandener Spielräume bei den Finanzreserven und erheblicher
Bemühungen zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven bei den betroffenen
Krankenkassen mit einer noch größeren Unsicherheit behaftet und daher nicht
belastbar möglich.
Gesicherte Erkenntnisse über die Höhe der kassenindividuellen
Zusatzbeitragssätze und damit den konkreten Anteil der Mitglieder, die keinen Zusatzbeitrag,
einen Zusatzbeitragssatz unterhalb von 0,9 Prozent, von genau 0,9 Prozent und
oberhalb von 0,9 Prozent zu entrichten haben, liegen erst nach Abschluss der
Haushaltsplanung der Krankenkassen vor.
13. Welche finanziellen Belastungen in welcher Höhe wurden von der
aktuellen Koalition bereits beschlossen (bitte alle Maßnahmen auflisten, auch
wenn bislang lediglich ein grundsätzlicher Beschluss mit guter Aussicht
auf Verwirklichung und noch kein Referentenentwurf vorliegt, und bitte
auch – sofern per Schätzung möglich – die Belastungen für die Folgejahre
bis zum Jahr 2018 angeben)?
Welchen Anteil machen hieran die Absenkung des Bundeszuschusses, die
Absenkung des Herstellerrabatts von 16 auf 7 Prozent sowie der Wegfall
des Bestandsmarktaufrufes aus?
14. Wie vielen Beitragssatzpunkten entsprechen diese Belastungen in den
Jahren 2014 bis 2018?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem 13. und 14. Gesetz zur Änderung des SGB V wurden das
Preismoratorium für Nicht-Festbetragsarzneimittel bis Ende 2017 verlängert und der
gesetzliche Herstellerrabatt im Vergleich zum geltenden Recht von 6 auf 7 Prozent
angehoben. Hierdurch ergeben sich für die GKV jährliche Einsparungen von
ca. 0,65 Mrd. Euro. Die finanziellen Auswirkungen des Wegfalls des
Bestandsmarktaufrufs lassen sich nicht valide abschätzen. Zu den finanziellen Wirkungen
des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Soweit darüber hinaus gehende Gesetzentwürfe für die GKV mit Be- und
Entlastungseffekten verbunden sind, ergeben sie sich aus den jeweiligen
Gesetzesbegründungen.
15. Welche Renditen erzielte die Liquiditätsreserve in den Jahren ab dem Jahr
2009 (bitte absolut und relativ angeben)?
Anders als die Nachhaltigkeitsreserve in der gesetzlichen Rentenversicherung
wird die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für die Auszahlung der mo-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1322natlichen Zuweisungen an die Krankenkassen verwendet. Erst nach Abschluss
der Zahlungen für einen Zuweisungsmonat sammeln sich beim
Gesundheitsfonds wieder freie Mittel in der Liquiditätsreserve an. Aus diesem Grund erzielte
der Gesundheitsfonds lediglich die in Tabelle 5 dargestellten Zinserträge.
Tabelle 5: Zinserträge der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
Datenquelle: *vorläufiges Rechnungsergebnis des Gesundheitsfonds
16. Welche Renditen erzielten die Krankenkassen mit ihren Rücklagen
durchschnittlich in den Jahren ab dem Jahr 2009 (bitte absolut und relativ
angeben)?
Wie hoch sind die höchsten, und wie hoch die niedrigsten Erträge
einzelner Krankenkassen jeweils in den Jahren seit dem Jahr 2009 gewesen?
Da die Finanzreserven der Krankenkassen unterjährig und innerhalb eines
Monats stark schwanken, lassen sich aus den Vermögenserträgen keine
Rückschlüsse auf die relative Rendite schließen. In Tabelle 6 werden die absoluten
Vermögenserträge der Jahre 2009 bis 2013 (voraussichtliche Werte) nach
Kassenarten aufgelistet.
Tabelle 6: Vermögenserträge der Kassenarten der Jahre 2009 bis 2013 in Mio.
Euro
Datenquelle: KJ1; *vorläufiges Ergebnis KV45
Jahr Zinserträge in Mio. Euro
2009 11,1*
2010 12,6*
2011 23,5*
2012 12,4*
2013 13,8*
2009 2010 2011 2012 2013*
AOK 159 125 156 177 172
BKK 140 138 158 174 157
IKK 126 118 133 138 125
LKK 119 118 119 119 114
KBS 147 157 134 128 140
EKK 217 176 213 212 178
Drucksache 18/1322 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Wie unterschiedlich sind derzeit die Krankenkassen mit Rücklagen
ausgestattet (bitte so beantworten, dass zwar keine Rückschlüsse auf einzelne
Krankenkassen möglich sind, aber auch eine substantielle Antwort im
Sinne der Auskunftspflicht der Bundesregierung im Rahmen des
parlamentarischen Fragerechts möglich ist)?
18. Wie viele Krankenkassen haben negative Rücklagen bzw. Rücklagen, die
nicht dem Rücklagensoll nach § 261 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
entsprechen?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen zum 31. Dezember 2013 hatten
von den 133 Krankenkassen vier Krankenkassen die Mindestreserve von 25
Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe unterschritten. 62 Krankenkassen
hatten Finanzreserven zwischen 25 und 150 Prozent einer durchschnittlichen
Monatsausgabe vorgehalten und 67 Krankenkassen hatten Finanzreserven von
mehr als 150 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe ausgewiesen.
Negative Finanzreserven hatte keine Krankenkasse zu verzeichnen. Informationen
zu den Abweichungen der Rücklagen zu den in den jeweiligen Satzungen der
Krankenkassen nach § 261 SGB V vorgesehenen unterschiedlichen Rücklage-
Soll-Beträgen liegen der Bundesregierung nicht vor.
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