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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Entwicklung der Beitragseinnahmen pro Beitragssatzpunkt sowie der Ausgaben der Krankenkassen seit 2004, Ausgabenentwicklung nach Bereichen (Arzneimittel, Krankenhaus u.a.), Höhe zu erwartender durchschnittlicher Zusatzbeiträge (2015&ndash;2018), Beitragsdeckelung, finanzielle Belastungen durch die Absenkung des Bundeszuschusses und des Herstellerrabatts sowie den Wegfall des Bestandsmarktaufrufes, Renditen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds seit 2009, Rücklagen und Renditen der Krankenkassen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

06.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/120316.04.2014

Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Inge Höger, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV: gesetzliche Krankenversicherung) wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Damit wurde eine mehr als ausreichende Finanzierung des Gesundheitsfonds und infolge auch der Krankenkassen erreicht. Trotz der großen Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Krankenkassen konnten dadurch Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen verhindert werden. Bekanntlich konnten sogar Rücklagen bei Gesundheitsfonds und Krankenkassen aufgebaut werden, wie es sie in dieser Höhe noch nie gab.

Wenn das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) wie geplant umgesetzt und der Beitragssatz auf 14,6 Prozent reduziert wird, wird sich dies ändern. Die CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass flächendeckend Zusatzbeiträge eingeführt werden, die ausschließlich die Versicherten zahlen müssen, ohne Beteiligung der Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger.

Nicht nur die Absenkung des Beitragssatzes, sondern auch andere von der Bundesregierung und der Koalition initiierte Maßnahmen schwächen die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Exemplarisch seien hier die Absenkung des Bundeszuschusses, die Absenkung des Herstellerrabatts und der Wegfall der Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes genannt.

Dazu kommt der langjährige Trend, dass Löhne und erst recht Renten, aus denen sich die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung speisen, langsamer wachsen als die Ausgaben. Daraus ergibt sich ein stetiger Druck auf den Beitragssatz. Von ständigen Ausgabenkürzungen und einer ausufernden Steuerfinanzierung abgesehen, wäre dieses Problem nur zu lösen, indem die Koalition auch auf Unternehmensgewinne und Kapitaleinkommen Beiträge erheben würde. Denn diese wachsen schneller als Löhne und Renten und damit wüchse auch die Grundlohnsumme schneller als bisher. So könnte der Druck auf den Beitragssatz zu einem großen Teil genommen werden. Eine solche Maßnahme plant die Koalition jedoch nicht.

Die Folge ist, dass ab dem Jahr 2015 fast alle oder alle Krankenkassen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben werden müssen. Steigerungen der Zusatzbeiträge in den Folgejahren sind abzusehen. Sämtliche Beitragssatzsteigerungen werden die Versicherten alleine ohne Beteiligung der Arbeitgeber und der Rentenversicherungsträger und ohne Begrenzung der Höhe finanzieren müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Beitragseinnahmen konnten in den vergangenen zehn Jahren pro Beitragssatzpunkt generiert werden (bitte pro Jahr auflisten)? Welche Steigerungen pro Jahr wurden realisiert, und was ist der Durchschnitt der Steigerungen pro Jahr auf diese zehn Jahre gerechnet?

2

Wie stark wuchsen die Ausgaben der Krankenkassen in diesen zehn Jahren (bitte absolut und als Prozentsatz pro Jahr angeben)? Welche durchschnittlichen Steigerungen pro Jahr ergeben sich daraus absolut und relativ in diesen zehn Jahren?

3

Wie haben sich die Ausgaben für die Bereiche Arzneimittel, Krankenhausbehandlung, ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung und Heil- und Hilfsmittel über die letzten zehn Jahre entwickelt?

4

Welche Beitragssatzsteigerungen sind in diesen zehn Jahren erfolgt, und welcher Anteil daran geht auf die Differenz zwischen den Steigerungen der Grundlohnsumme bzw. der Steigerung der Beitragseinnahmen pro Prozentpunkt Beitragssatz (vgl. Frage 1) und der Steigerung der Ausgaben zurück?

5

Plant die Bundesregierung größere Veränderungen an den zukünftigen Ausgaben der GKV oder größere Veränderungen am Bundeszuschuss, die eine Fortschreibung dieses Geschehens (ohne die Einmaleffekte von Veränderungen der Rücklagen des Gesundheitsfonds oder der Krankenkassen) auf die Jahre bis 2017/2018 beeinflussen würden oder unplausibel machen?

6

Wie hoch werden die durchschnittlichen Zusatzbeiträge in den Jahren 2015 bis 2018 unter dieser Prämisse ausfallen?

7

Falls die Bundesregierung diesen Rechnungen nicht folgen will, mit welcher Höhe von durchschnittlichen Zusatzbeiträgen rechnet die Bundesregierung in diesen Jahren, bzw. welche Zusatzbeiträge werden angestrebt?

8

Will die Bundesregierung entgegen dem Gesetzentwurf des GKV-FQWG eine Grenze für die maximale Höhe bzw. den maximalen Anteil der Zusatzbeiträge an der GKV-Finanzierung einführen, wie es Teile des SPD-Koalitionspartners fordern und es angeblich eine Protokollnotiz zum Koalitionsvertrag vorsieht („Protokollnotiz soll SPD ködern“ vom 30. November 2014, Frankfurter Rundschau)? Wenn ja, welche Grenze ist hier geplant?

9

Mit wie vielen Krankenkassen rechnet die Bundesregierung, die ab dem 1. Januar 2015 keine Zusatzbeiträge erheben werden? Wie viele Versicherte wird dies betreffen? Wird es Krankenkassen geben, die dies ohne einen Zugriff auf ihr Vermögen leisten können werden? Wenn ja, wie viele mit wie vielen Versicherten?

10

Mit wie vielen Krankenkassen rechnet die Bundesregierung, die ab dem 1. Januar 2015 Zusatzbeiträge von 0,01 bis 0,8 Prozent erheben werden, also die Gesamtbelastung der Versicherten niedriger sein wird, als im Status quo vor der Abschaffung des Sonderbeitrags? Wie viele Mitglieder bzw. Versicherte wird dies betreffen?

11

Mit wie vielen Krankenkassen rechnet die Bundesregierung, die ab dem 1. Januar 2015 Zusatzbeiträge von 0,81 bis 0,99 Prozent erheben werden, bei denen also die Gesamtbelastung der Versicherten in etwa gleich sein wird, wie im Status quo vor der Abschaffung des Sonderbeitrags? Wie viele Mitglieder bzw. Versicherte wird dies betreffen?

12

Mit wie vielen Krankenkassen rechnet die Bundesregierung, die ab dem 1. Januar 2015 Zusatzbeiträge von 1,0 Prozent und mehr erheben werden, bei denen also die Gesamtbelastung der Versicherten höher sein wird, als im Status quo vor der Abschaffung des Sonderbeitrags? Wie viele Mitglieder bzw. Versicherte wird dies betreffen?

13

Welche finanziellen Belastungen in welcher Höhe wurden von der aktuellen Koalition bereits beschlossen (bitte alle Maßnahmen auflisten, auch wenn bislang lediglich ein grundsätzlicher Beschluss mit guter Aussicht auf Verwirklichung und noch kein Referentenentwurf vorliegt, und bitte auch – sofern per Schätzung möglich – die Belastungen für die Folgejahre bis zum Jahr 2018 angeben)? Welchen Anteil machen hieran die Absenkung des Bundeszuschusses, die Absenkung des Herstellerrabatts von 16 auf 7 Prozent sowie der Wegfall des Bestandsmarktaufrufes aus?

14

Wie vielen Beitragssatzpunkten entsprechen diese Belastungen in den Jahren 2014 bis 2018?

15

Welche Renditen erzielte die Liquiditätsreserve in den Jahren ab dem Jahr 2009 (bitte absolut und relativ angeben)?

16

Welche Renditen erzielten die Krankenkassen mit ihren Rücklagen durchschnittlich in den Jahren ab dem Jahr 2009 (bitte absolut und relativ angeben)? Wie hoch sind die höchsten, und wie hoch die niedrigsten Erträge einzelner Krankenkassen jeweils in den Jahren seit dem Jahr 2009 gewesen?

17

Wie unterschiedlich sind derzeit die Krankenkassen mit Rücklagen ausgestattet (bitte so beantworten, dass zwar keine Rückschlüsse auf einzelne Krankenkassen möglich sind, aber auch eine substantielle Antwort im Sinne der Auskunftspflicht der Bundesregierung im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts möglich ist)?

18

Wie viele Krankenkassen haben negative Rücklagen bzw. Rücklagen, die nicht dem Rücklagensoll nach § 261 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechen?

Berlin, den 16. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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