[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1383
18. Wahlperiode 09.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg),
Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1208 –
Aktuelle Situation in der Zentralafrikanischen Republik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zentralafrikanische Republik (ZAR) belegte im Jahr 2012 Platz 180 von
187 des Human Development Index. Die ohnehin kritische Situation im Land
hatte sich seit Anfang des Jahres 2013 noch einmal rapide verschlechtert. Von
der derzeitigen Krise ist die gesamte Bevölkerung des Landes betroffen. Über
2,5 Millionen Menschen – und damit mehr als die Hälfte der Bevölkerung –
sind derzeit auf humanitäre Hilfe angewiesen. Seit der gewaltsamen
Machtübernahme der muslimischen Rebellenallianz der Séléka im Frühjahr 2013
kam es vermehrt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, die sich zunehmend
religiös aufluden. Im Januar 2014 musste Michel Djotodia, selbsternannter
Präsident aus den Reihen der Séléka, unter dem Druck der internationalen
Gemeinschaft zurücktreten. Seitdem regiert die Interimspräsidentin Catherine
Samba-Panza, ehemalige Bürgermeisterin der Hauptstadt Bangui.
Seit Ausbruch des Konflikts kommt es laut Angaben der Vereinten Nationen zu
schweren Menschenrechtsverletzungen und einer bislang unbekannten Anzahl
von Toten. Laut Schätzungen des UNHCR sind fast eine Million Menschen auf
der Flucht – darunter über 700 000 Binnenflüchtlinge und beinahe 325 000 in
den Nachbarländern. Die Situation in den Flüchtlingslagern innerhalb der ZAR
und in den Nachbarstaaten wie Tschad, Kamerun und der Demokratischen
Republik Kongo ist katastrophal. Nichtregierungsorganisationen, wie Ärzte ohne
Grenzen, berichten von einer chronischen medizinischen Notlage. Laut dem
United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA)
sind 1,25 Millionen Menschen akut auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen und
fast eine Million Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Wasser. Laut
UN-Generalsekretär Ban Ki Moon handelt es sich bei der Situation in der ZAR
um eine humanitäre Katastrophe „epischen Ausmaßes“. Er fügt hinzu, das
Land befände sich „im freien Fall“ (
www.un.org/sg/statements/?nid=7408).
Im Rahmen des im Jahr 2004 beschlossenen „Aktionsplanes Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ wurden die Prinzipien
der Früherkennung (early warning) und des rechtzeitigen Handelns (early action)
in der deutschen Außenpolitik festgeschrieben. Angesichts der dramatischen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1383 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLage vor Ort und vor dem Hintergrund des bevorstehenden Mandates für eine
deutsche Beteiligung an der europäischen Mission European Forces Republic
of Central Africa (EUFOR RCA) stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung
die Situation vor Ort bewertet und welche Konsequenzen sie gegebenenfalls
aus ihrer Bewertung zieht.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle politische Situation in der
ZAR?
Die Bundesregierung ist besorgt über den nahezu vollständigen
Zusammenbruch der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung in der ZAR. In vielen
Landesteilen ist die Sicherheitslage instabil, unübersichtlich und unberechenbar.
Es kommt nach wie vor zu Kämpfen zwischen überwiegend muslimischen Ex-
Séléka-Rebellen und überwiegend christlichen „Selbstverteidigungsmilizen“
(Anti-Balaka), insbesondere aber zu gewaltsamen Übergriffen dieser
Gruppierungen auf die Zivilbevölkerung. Die Opfer dieser Übergriffe gehören nahezu
ausnahmslos der jeweils anderen Religion an.
Die humanitäre Lage ist dramatisch. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen
ist etwa die Hälfte der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen. Infolge
der instabilen Sicherheitslage sowie der schlechten Verkehrsinfrastruktur kann
humanitäre Hilfe nur eingeschränkt geleistet werden. Vor diesem Hintergrund
begrüßt die Bundesregierung die Wahl der Übergangspräsidentin Cathérine
Samba-Panza sowie die Einsetzung einer Übergangsregierung. Damit sind erste
Ansätze für den Wiederaufbau einer staatlichen Autorität gegeben.
a) Welche Schlüsse zieht sie aus ihrer Bewertung, sowohl für die
Beteiligung der Bundeswehr an EUFOR RCA als auch für den Bereich der
humanitären Hilfe?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Stabilisierung der
Sicherheitslage in der ZAR eine notwendige Voraussetzung für eine umfassendere
Stabilisierung des Landes ist, insbesondere auch für die Ermöglichung des Zugangs für
humanitäre Hilfe. Die Europäische Überbrückungsmission in der ZAR (EUFOR
RCA) hat den Auftrag, die bereits in der ZAR im Einsatz befindlichen
Streitkräfte der von der Afrikanischen Union (AU) geführten Internationalen
Unterstützungsmission in der ZAR (MISCA) sowie der französischen Operation
SANGARIS bei der Stabilisierung der Sicherheitslage zu unterstützen.
Deutschland beteiligt sich daher an EUFOR RCA mit Fähigkeiten des strategischen
luftgestützten Verwundetentransports, des strategischen Lufttransports sowie mit
Stabsoffizieren im Operational Headquarters Larissa und im Force Headquarters
Bangui.
Die Bundesregierung geht bis auf weiteres von einer anhaltenden gravierenden
humanitären Krise aus. Sie wird bedarfsorientiert und nach Maßgabe der
Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ihre humanitäre Hilfe fortsetzen.
Aus Mitteln des für humanitäre Hilfe zuständigen Auswärtigen Amts wurden für
das laufende Jahr bislang Mittel in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro zur Förderung
humanitärer Hilfsmaßnahmen in der ZAR zugesagt.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, hat anlässlich seiner Reise in die ZAR am 13./14. März 2014
ein zusätzliches Hilfspaket in Höhe von 10 Mio. Euro angekündigt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1383b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung über die Beteiligung
an EUFOR RCA hinaus?
Die durch EUFOR RCA unterstützte AU-Stabilisierungsmission MISCA wird
am 15. September 2014 in die durch Resolution 2149 (2014) des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen mandatierte Mehrdimensionale Integrierte (zivile und
militärische) Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der ZAR
(MINUSCA) überführt. Bislang bestehen seitens der Bundesregierung keine
Pläne für eine deutsche Beteiligung an MINUSCA. Es kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden, dass die Vereinten Nationen eine deutsche Beteiligung an
bzw. Unterstützung für MINUSCA mit zivilen und/oder militärischen Mitteln
wünschen. Sollten die Vereinten Nationen eine konkrete Bitte an die
Bundesregierung richten, wird sie dieses Ersuchen prüfen.
c) Wie beurteilt sie den Zustand der Verwaltung, besonders hinsichtlich der
Bezahlung der Beamten, die im März 2014 nach Medienberichten
(„Faule Kredite, betrogene Staatsdiener“, taz vom 11. März 2014) noch
nicht funktionierte, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung hat keine eigenen gesicherten Kenntnisse über den
aktuellen Zustand der öffentlichen Verwaltung in der ZAR. Die Deutsche Botschaft in
Bangui wurde im Jahr 1998 im Zusammenhang mit den damaligen Unruhen
geschlossen. Seitdem ist die Deutsche Botschaft in Jaunde (Republik Kamerun) für
die ZAR zuständig. Aufgrund der Sicherheitslage können Bedienstete der
Botschaft Jaunde nur in Ausnahmefällen nach Bangui reisen.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Generalsekretär der Vereinten
Nationen am 20. Februar 2014 den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen u. a. über
den aus seiner Sicht desaströsen Zustand der öffentlichen Verwaltung in der
ZAR unterrichtete und um Bereitstellung von Geldern bat, um die Bezahlung
von öffentlich Bediensteten in der ZAR sicherzustellen. Der Bundesregierung
ist zudem bekannt, dass sich der öffentliche Dienst in der ZAR in der
Vergangenheit in einem sehr schlechten Zustand befand, insbesondere im Hinblick auf
Ausbildungsstand, Dienstauffassung und Korruptionsanfälligkeit. Eines der
zentralen Themen anlässlich des Besuchs von Bundesminister Dr. Gerd Müller
am 13./14. März 2014 in Bangui war die Notwendigkeit des Wiederaufbaus
staatlicher Strukturen, und damit zusammenhängend die Frage der Finanzierung
des öffentlichen Dienstes in der ZAR.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung die Absicht der
Europäischen Union und einiger multilateraler Institutionen, Finanzmittel für die
Bezahlung des öffentlichen Dienstes in der ZAR unter strengen Auflagen und
Kontrollmechanismen zur Verfügung zu stellen. Sie wird darüber hinaus weitere
Ansätze unterstützen, die den Neuaufbau staatlicher Strukturen und Kapazitäten
in der ZAR fördern. Aus Sicht der Bundesregierung sollen die Stabilisierung der
Gesamtlage in der ZAR und die Unterstützung des staatlichen Wiederaufbaus
parallel erfolgen.
d) Wie beurteilt sie den Zustand des Militärs, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
Seit dem Zerfall der staatlichen Ordnung im März 2013 hatten sich auch die
Streitkräfte der ZAR weitgehend aufgelöst. Im Laufe der Bemühungen um
die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung seit Januar 2014 folgten rund
3 500 ehemalige Soldaten dem Aufruf von Interims-Staatspräsidentin Cathérine
Samba-Panza, in die Kasernen zurückzukehren. Aufgrund mangelhafter
Ausbildung, Ausrüstung, Organisation und Verpflegung sind die Streitkräfte der ZAR
auf absehbare Zeit nicht in der Lage, erfolgreich zur Verbesserung der
Sicherheitslage beizutragen.
Drucksache 18/1383 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Inwiefern sieht die Bundesregierung ein koordiniertes Vorgehen der
bewaffneten Gruppen der Anti-Balaka bzw. der Séléka?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen gesicherten
Erkenntnisse. Auf Grundlage verfügbarer Informationen hat die Bundesregierung nicht
den Eindruck, dass die bewaffneten Gruppen der Anti-Balaka und der Ex-Séléka
koordiniert vorgehen. Vielmehr ergibt sich der Eindruck, dass es sich im Fall der
Anti-Balaka überwiegend um einen lokal und spontan sich bildenden Mob, im
Fall der Ex-Séléka um marodierende Soldateska und kriminelle Banden handelt.
In beiden Fällen ist kein auf strategischer Planung beruhendes koordiniertes
Handeln erkennbar.
a) Welche Staaten der Region unterstützen nach Kenntnis der
Bundesregierung welche der Gruppierungen?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse.
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Bewaffnung dieser Gruppen ein?
Diese Gruppen verfügen im Allgemeinen über leichte Bewaffnung durch Hieb-,
Stich- sowie Handfeuerwaffen, selten über Panzerabwehrhandwaffen. Schwere
Bewaffnung ist bisher nicht bekannt worden.
3. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle
Situation in der ZAR auf die Region auswirken?
Wie schätzt sie im Besonderen die Auswirkungen auf den Tschad ein, in den
zahlreiche der muslimischen Vertriebenen, darunter viele bewaffnete
Gruppen, geflohen sind (SWP-Aktuell 10, „Die zentralafrikanische Republik in
der Krise“ der Stiftung Wissenschaft und Politik, März 2014)?
Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, dass eine langanhaltende Krise in
der ZAR destabilisierende Auswirkungen auf die gesamte Region haben könnte.
Gegenwärtig befinden sich nach Angaben der Vereinten Nationen insgesamt
etwa 250 000 Flüchtlinge und Vertriebene aus der ZAR in den Nachbarländern
(v. a. in der Republik Kamerun, der Republik Kongo, der Demokratischen
Republik Kongo, der Republik Tschad). Ihre Anwesenheit stellt bereits jetzt eine
große Belastung für die Aufnahmeländer dar. Dies trifft insbesondere auf Tschad
zu. Tschad hat seit Dezember 2013 ca. 100 000 überwiegend muslimische
Flüchtlinge und Vertriebene aus der ZAR aufgenommen. Bei den meisten dieser
Flüchtlinge und Vertriebenen handelt es sich um Personen und deren
Nachfahren, die teilweise schon vor Jahrzehnten aus Tschad in die ZAR zugewandert
waren – oft ohne die Staatsbürgerschaft der ZAR erworben zu haben. Es muss
davon ausgegangen werden, dass diese Flüchtlinge und Vertriebenen nicht in die
ZAR zurückkehren werden, sondern in Tschad bleiben und integriert werden
müssen. Ihre Integration könnte mit hohen wirtschaftlichen und sozialen Kosten
verbunden sein. Einige Ex-Séléka-Gruppierungen könnten versuchen, in
Nachbarländer der ZAR auszuweichen, um dort neue Rückzugsräume und
Operationsbasen zu errichten.
Der zunehmende religiöse Charakter der Auseinandersetzungen in der ZAR
könnte zudem das Zusammenleben von verschiedenen Konfessionen auch in
den Nachbarländern erschweren.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13834. Wie schätzt die Bundesregierung die Arbeit der AU-Truppe MISCA (AU =
Afrikanische Union) ein, und inwiefern sieht sie dabei Unterschiede in der
Leistung der einzelnen Truppensteller?
Die AU-geführte Mission MISCA leistet einen wichtigen Beitrag im Rahmen
der internationalen Stabilisierungsbemühungen in der ZAR. In Zusammenarbeit
mit den französisch geführten Kräften der Operation SANGARIS trägt MISCA
dazu bei, eine weitere Eskalation der Sicherheitslage in der Region zu
verhindern. Die Effektivität der MISCA leidet allerdings unter Defiziten bei der
Führungsfähigkeit und der taktischen Mobilität. Nach Kenntnis der
Bundesregierung umfasst die MISCA Kontingente aus der Republik Burundi, der
Republik Kamerun, der Republik Kongo, der Demokratischen Republik Kongo,
der Gabunischen Republik, der Republik Äquatorialguinea und der Republik
Ruanda sowie – bis vor kurzem – aus der Republik Tschad. Die
Leistungsfähigkeit dieser Kontingente weicht zum Teil erheblich voneinander ab. Insgesamt
agiert die AU-Friedenstruppe sehr heterogen. Ihre Leistungsfähigkeit entspricht
insgesamt derzeit nicht europäischen Standards.
5. Wie ist die humanitäre Lage in der ZAR nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit einzuschätzen?
a) Wie viele Menschen sind laut Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Putsch durch die Séléka im März 2013 ums Leben gekommen (bitte auf
die Zeit vor und nach dem Rücktritt Michel Djotodias aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen gesicherten Angaben.
Die Vereinten Nationen schätzen die Zahl der seit Anfang Dezember 2013
Getöteten auf ca. 1 500 bis 2 000.
b) Wie arbeitet die Bundesregierung mit anderen Nationalregierungen und
der Europäischen Union zusammen, um Informationen über die Lage in
der ZAR zu teilen und zu bewerten?
Die Lage in der ZAR wird auf europäischer Ebene durchgängig in den
unterschiedlichen Gremien und Ratsarbeitsgruppen thematisiert. Für den Bereich der
humanitären Hilfe wird hierzu insbesondere auf den Austausch mit der
Europäischen Kommission (Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und
Katastrophenschutz – ECHO) und den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der monatlich
tagenden Ratsarbeitsgruppe für Humanitäre Hilfe und Nahrungshilfe (COHAFA)
verwiesen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Zivilgesellschaft in der
ZAR, und wie unterstützt sie Organisationen, die sich in der
gegenwärtigen Situation für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen?
Die Bevölkerung in der ZAR ist ethnisch, religiös und kulturell stark
fragmentiert. Identitätsstiftend ist nicht die gemeinsame Staatsangehörigkeit, sondern
die Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe. Eine
Zivilgesellschaft im westlichen Sinne existiert kaum. Eine besondere Rolle spielen
christliche Kirchen und muslimische Geistliche. Die Bundesregierung hat Ende März
2014 eine Gruppe religiöser Führer aus der ZAR empfangen, die sich für die
Aussöhnung zwischen Christen und Muslimen einsetzen. Deren Bitten um
Unterstützung werden derzeit geprüft.
Drucksache 18/1383 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Auf welche Höhe schätzt sie den Bedarf an humanitärer Unterstützung
durch die internationale Geberschaft?
Die Bundesregierung orientiert sich in ihren Bedarfsschätzungen an den
Erhebungen der Vereinten Nationen. Der aktuell ermittelte Bedarf an notwendiger
humanitärer Unterstützung für die ZAR beläuft sich gemäß dem revidierten
„Strategic Response Plan“ für das Jahr 2014 auf 547 Mio. US-Dollar.
e) Inwieweit kennt die Bundesregierung die Berichte der Peace Mission
Support and Rapid Response Section des Office of the High
Commissioner for Human Rights, und wie bewertet sie die dort dargestellten
massiven Menschenrechtsverletzungen sowie die Lage der intern
Vertriebenen?
Die Berichte der „Peace Mission Support Rapid Response Section“ des Hohen
Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) sind
interne Berichte, die dem stellvertretenden Generalsekretär der Vereinten
Nationen sowie dem jeweils zuständigen Sonderbeauftragten des Generalsekretärs
übersandt werden. Die Berichte sind nicht öffentlich und werden den VN-
Mitgliedstaaten nicht zugänglich gemacht. Allerdings fließen die Inhalte der
Berichte in die Gesamtberichte, die dem VN-Sicherheitsrat in regelmäßigen
Abständen vorgelegt werden, ein.
6. Welche Mittel hat die Bundesregierung für die ZAR bereits zugesagt (bitte
nach Ressort, Höhe und Verwendungszweck auflisten)?
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts wurden für das laufende Jahr zur Förderung
humanitärer Hilfsmaßnahmen von Nichtregierungsorganisationen und
internationalen Organisationen innerhalb der ZAR Mittel in Höhe von rund 2,6 Mio.
Euro zugesagt.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat 5 Mio. Euro zugesagt für eine Maßnahme der Technischen
Zusammenarbeit, die zu kurz- und mittelfristigen Verbesserungen der
Lebensbedingungen der von der Krise betroffenen Bevölkerung in Bangui beitragen soll.
Darüber hinaus wurden 3,5 Mio. Euro zugesagt für eine Maßnahme der
Finanziellen Zusammenarbeit zur Unterstützung des Nothilfeprogramms des
Welternährungsprogramms in der ZAR.
Hilfsorganisation Beschreibung Zuwendung 2014
Diakonie Katastrophenhilfe Grundbedürfnissicherung 220 002,50 Euro
Ärzte ohne Grenzen Medizinische Betreuung/
Gesundheitsversorgung
400 000,00 Euro
Ärzte der Welt Medizinische Betreuung/
Gesundheitsversorgung
500 000,00 Euro
Welternährungsprogramm Ernährungshilfe 1 000 000,00 Euro
Welternährungsprogramm UNHAS (United Nations
Humanitarian Air Service)
500 000,00 Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1383a) Welche nationalen Akteure werden durch die Bundesregierung mit
welchen Mitteln unterstützt, und inwieweit handelt es sich dabei um die
Unterstützung regierungsnaher oder regierungsferner Maßnahmen (bitte
um Auflistung)?
Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung ist kein Instrument zur
Unterstützung nationaler Akteure in der ZAR, sondern richtet sich neutral und
unparteilich an die von gewaltsamen Auseinandersetzungen betroffene notleidende
Bevölkerung.
b) Welche Mittel stellt die Bundesregierung den Nachbarländern für die
Bewältigung der Flüchtlingsströme aus der ZAR zur Verfügung (bitte
nach Ländern, Höhe und Maßnahmen auflisten)?
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts wurden im laufenden Jahr knapp 346 000 Euro
für ein humanitäres Hilfsprojekt in Tschad zur Bewältigung der
Flüchtlingsströme aus der ZAR zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um ein Projekt zur
Verbesserung der Wasserversorgung und hygienischen Verhältnisse in den
Flüchtlingslagern Dosseye (in Gore) und Belom (in Maro) und in den
Transitlagern in Gore und Doyaba (Sarh).
Im Rahmen der Operation des Welternährungsprogramms „Gezielte
Nahrungsmittelhilfe für Flüchtlinge und Opfer von bewaffneten Konflikten“ hat das BMZ
der Demokratischen Republik Kongo 1,5 Mio. Euro für Flüchtlinge aus der ZAR
zugesagt.
c) Plant die Bundesregierung, darüber hinaus zusätzliche Mittel für die
ZAR und ihre Nachbarstaaten zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, in welcher Höhe (bitte einzeln nach Ländern und
gegebenenfalls Höhe auflisten)?
Die Bundesregierung plant, ihre humanitäre Hilfe bedarfsorientiert und nach
Maßgabe der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln fortzusetzen. Mit Blick auf die
akute Notlage im Süden von Tschad ist aus Mitteln des Auswärtigen Amts ein
humanitäres Hilfspaket in Vorbereitung.
Im Rahmen der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe
des BMZ ist die Finanzierung mehrerer Vorhaben in Tschad geplant, die auch
Rückkehrern und Flüchtlingen aus der ZAR zugute kommen sollen. Darüber
hinaus sind mehrere Vorhaben in der Planung, die die Verbesserung der
Lebensverhältnisse in der ZAR zum Ziel haben. Im Rahmen der bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit werden weitere Möglichkeiten für kurz- und
mittelfristige Unterstützungsmaßnahmen geprüft.
7. Existiert neben den notwendigen kurzfristigen Maßnahmen eine
langfristige entwicklungspolitische Strategie der Bundesregierung, um das Land zu
stabilisieren und nachhaltig zu unterstützen und dabei besonders den
zerrütteten Staatsapparat wiederaufzubauen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird ihre langfristige Entwicklungszusammenarbeit im
Rahmen eines koordinierten europäischen und multilateralen Ansatzes
ausbauen und dabei eng mit der Französischen Republik kooperieren. In diesem
Zusammenhang wird die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auch dazu
beitragen, staatliche Strukturen wiederaufzubauen. Darüber hinaus bietet der „New
Drucksache 18/1383 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDeal for Engagement in Fragile States“ in der ZAR den geeigneten
konzeptionellen Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen der Geber. Die ZAR hat sich
verpflichtet, den „New Deal for Engagement in Fragile States“ umzusetzen. Dieses
Rahmenwerk bietet der Regierung der ZAR und den Gebern eine Orientierung
für einen schnellen und effizienten Wiederaufbau und den koordinierten
Wiedereinstieg der Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit vor Ort. Die
Europäische Kommission und Frankreich unterstützen gemeinsam mit dem
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), der Weltbank und der
Afrikanischen Entwicklungsbank die Umsetzung des „New Deal“ und die Erarbeitung
einer Fragilitätsanalyse sowie eines Transformationsplans (Transition
Compact). Die Bundesregierung wird prüfen, wie sie sich in diesen Prozess einbringt
und ihre Entwicklungszusammenarbeit daran ausrichtet.
8. Was bedeutet die Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, in seiner Bundestagsrede
vom 21. März 2014, die ZAR als „Zielland“ der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen?
a) Soll die ZAR ein Partnerland nach Kategorie „A“, „B“ oder „C“
werden?
Der Bundesminister Dr. Gerd Müller hat entschieden, die ZAR zukünftig als ein
Kooperationsland mit einem vollen bilateralen Länderprogramm im Rahmen
der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit des BMZ einzugruppieren.
b) Wann und wie wurde diese Entscheidung innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt?
In Anbetracht der Situation in der ZAR hat sich Bundesminister Dr. Gerd Müller
auf seiner gemeinsamen Reise mit seinem französischen und EU-Amtskollegen
sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses für Entwicklung der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entschlossen, die
Entwicklungszusammenarbeit mit der ZAR wieder aufzunehmen und dies
entsprechend u. a. dem Deutschen Bundestag kommuniziert.
c) Erhöht sich dadurch die Anzahl der Partnerländer Deutschlands?
Oder wird die Zusammenarbeit mit einem anderen Partnerland
eingestellt?
Falls ja, mit welchem?
Durch die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit der ZAR
erhöht sich die Anzahl der „A“-Kooperationsländer mit bilateralem
Länderprogramm.
d) Sollte sich die Zahl erhöhen, bedeutet dies, dass die Bundesregierung
sich von dem Ziel verabschiedet, entsprechend der Paris Declaration
und der Accra Agenda for Action die Anzahl der Partnerländer zu
reduzieren?
Nein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1383 9. Was ist unter dem „neuen Ansatz“ zu verstehen, den Bundesminister
Dr. Gerd Müller in eben dieser Rede angekündigt hat, und der zusammen
mit Frankreich umgesetzt werden soll?
Mit der Wiederaufnahme der Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit der
Zentralafrikanischen Republik hat Bundesminister Dr. Gerd Müller
verdeutlicht, dass sich die Bundesregierung künftig stärker entwicklungspolitisch in
Krisenländern und fragilen Staaten engagieren wird. In der ZAR wird die
Bundesregierung eine enge Kooperation mit Frankreich und anderen Gebern, die
bereits in der ZAR aktiv sind, suchen.
10. In welcher Form findet eine Abstimmung zwischen Akteuren der
Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und des Militärs statt?
Zu den jeweiligen Projektplanungen im Bereich der humanitären und
entwicklungsorientierten Hilfe erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch
zwischen den beteiligten Bundesministerien. Ferner arbeiten sie mit allen wichtigen
Akteuren der humanitären Hilfe im Rahmen des „Koordinierungsausschusses
für Humanitäre Hilfe“ zusammen. Die Koordinierung humanitärer und
entwicklungsorientierter Maßnahmen der Hilfe im Feld erfolgt über das Hilfssystem der
Vereinten Nationen (Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten – OCHA – in Bangui).
Im internationalen Rahmen findet eine grundsätzliche Abstimmung sowie der
Austausch von Informationen regelmäßig auf allen Ebenen statt. Das taktische
„Force Headquarters EUFOR RCA“ nimmt wöchentlich an den „UN Civil-
Military Coordination Meetings“ in Bangui teil. Diese werden von OCHA
geleitet und bringen die militärischen (SANGARIS, MISCA, EUFOR RCA) und
die zivilen Akteure (Internationale Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen) zusammen. Zusätzlich findet wöchentlich ein Treffen mit der EU-
Delegation statt. Zwischen dem „Operational Headquarters EUFOR RCA“ in Larissa
(Griechenland) und ECHO findet wöchentlich eine Videokonferenz statt, an der
gelegentlich auch OCHA teilnimmt.
11. Wie stellt die Bundesregierung angesichts des äußerst schwierigen
Zugangs für humanitäre Hilfsmaßnahmen, vor allem außerhalb Banguis, die
Unabhängigkeit der humanitären Hilfe sicher?
Die Förderung humanitärer Hilfsprojekte erfolgt über ausgewählte und
bewährte Hilfsorganisationen, die sich der Einhaltung der humanitären Prinzipien
verschrieben haben. Die Verpflichtung zur Einhaltung ist Grundlage der
Förderentscheidung und Bestandteil des Zuwendungsbescheids.
12. Was passiert derzeit mit den Mitteln aus dem Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF), aus der African Peace Facility und dem Instrument für
Stabilität und Frieden?
Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst planen
derzeit ein umfangreiches Hilfspaket für die Entwicklungszusammenarbeit in
der ZAR. Das Gesamtvolumen umfasst 131 Mio. Euro, von denen 116 Mio.
Euro aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) eingeplant sind. Diese
Mittel sollen vor allem in den Bereichen Bildung und Gesundheit (56 Mio.
Euro), Ernährungssicherung (20 Mio. Euro), Wahlunterstützung (20 Mio. Euro)
und für ein Programm zur Konsolidierung des Staates (30 Mio. Euro) eingesetzt
werden.
Drucksache 18/1383 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie „African Peace Facility (APF)“, die aus dem EEF finanziert wird, ist das
wichtigste europäische Instrument zur Finanzierung von Beiträgen im Bereich
Frieden und Sicherheit in Afrika. Ziel des Instruments ist die Unterstützung der
Afrikanischen Union und ihrer Regionalorganisationen beim Aufbau der
Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA). Aus den Mitteln des
APF werden Aktionsprogramme finanziert, die in Übereinstimmung mit der
EU-Afrika-Strategie stehen.
Wichtigste Finanzierungsbereiche sind: (1) Unterstützung von Afrikanischen
Friedensmissionen wie AMISOM in Somalia und MISCA in der ZAR, (2)
Operationalisierung von APSA im Sinne der Kapazitätenstärkung für
Konfliktprävention, Planung und Management von Friedensmissionen und Post-
Konfliktstabilisierung sowie (3) flexible Unterstützung von sogenannten Quick
Impact Actions (frühe Reaktionsmechanismen), um frühzeitig auf entstehende
Krisen zu reagieren. Aus der Finanzierung ausgeschlossen sind nach der
Ausschlussliste für APF-finanzierte Komponenten explizit Waffen und Munition.
Zum Mitteleinsatz in der ZAR wird auf die Antwort zu Frage 13a verwiesen.
Mit dem Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt, finanziert die EU in
der ZAR derzeit Maßnahmen zum (1) Wiederaufbau von Teilen der zivilen
Sicherheitskräfte (Polizei und Gendarmerie), (2) Stärkung unabhängiger
Medien, (3) Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen durch die Entsendung
von UNHCHR-Beobachtermissionen und (4) Unterstützung von Dialogforen
zur Reduzierung von Spannungen zwischen Christen und Muslimen. Das Budget
dieser „Exceptional Assistance Measure“ beträgt 12 Mio. Euro. Eine weitere
Maßnahme zur Unterstützung von Gemeinden, in denen Christen und Muslime
friedlich zusammen leben, und zur Unterstützung weiterer gefährdeter
Bevölkerungsgruppen befindet sich derzeit in der Planung. Das Budget dieser weiteren
„Exceptional Assistance Measure“ beträgt 4 Mio. Euro.
13. Inwiefern trifft es zu, dass die Bundesregierung die Mittel für die African
Peace Facility auf 900 Mio. Euro erhöhen wird, wie es Bundesminister
Dr. Gerd Müller in seiner Bundestagsrede vom 21. März 2014
angekündigt hat?
Das sogenannte Drei-Jahres-Aktionsprogramm (2014 bis 2016) zur
Finanzierung und Schwerpunktsetzung der „African Peace Facility“ (APF) wurde vor
dem EU-Afrikagipfel Anfang April 2014 abschließend auf EU-Ebene
verhandelt. Danach wird die APF für den Zeitraum 2014 bis 2016 mit einem
(Grund-)Volumen von 750 Mio. Euro aus dem neuen 11. Europäischen
Entwicklungsfond (EEF) ausgestattet. Dies entspricht einer Verdoppelung der APF-
Grundallokation im Vergleich zum vorherigen Aktionsprogramm. Die
Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass darüber hinaus konditioniert zusätzliche
Mittel aus der EEF-Reserve mobilisiert werden können, um den AU-
Bedarfsanmeldungen (900 Mio. Euro) gegebenenfalls vollumfänglich entgegen
kommen zu können. Voraussetzung für die Bereitstellung ist eine positive
Bedarfsanalyse sowie ein entsprechender finanzieller afrikanischer Eigenbeitrag.
a) Wofür sollen diese Mittel eingesetzt werden?
Die Mittel sollen insbesondere auch für die aktuellen AU-Friedensmissionen in
Somalia (AMISOM) und in der Zentralafrikanischen Republik (MISCA)
eingesetzt werden. Aus der EEF-Überbrückungsfazilität für das Jahr 2014 in Höhe
von 325 Mio. Euro für APF-Maßnahmen stehen weitere Mittel für eine
ausreichende Finanzierung dieser derzeit größten Missionen in Afrika zur
Verfügung. Im April 2014 sind aus der EEF-Überbrückungsfazilität 75 Mio. Euro in
Aussicht gestellt worden, um die Weiterführung von MISCA bis 31. Oktober
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13832014 zu ermöglichen. Im Jahr 2013 hatte die EU 50 Mio. Euro aus Restmitteln
des 10. EEF für die Finanzierung von MISCA im Zeitraum 1. August 2013 bis
1. März 2014 bewilligt.
b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass von dieser Erhöhung
auch Militäreinsätze finanziert werden?
Die APSA ist mehrdimensional ausgelegt, d. h. sie umfasst sowohl die
militärische Dimension von afrikanischen Friedensmissionen als auch die zivile
Dimension der Konfliktprävention, der Mediation, des Schutzes der
Zivilbevölkerung und des zivilen Wiederaufbaus. Aus der APF werden ausschließlich
afrikanisch-geführte Missionen unterstützt.
c) Wenn nein, wie passt diese Erhöhung mit dem Papier zur neuen
Afrikapolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) zusammen, in dem es heißt, „wir dürfen
unseren militärischen Einfluss nicht überschätzen“?
Zur nachhaltigen Krisenbewältigung in Afrika bedarf es einer starken zivilen
Komponente. Dies entspricht dem Verständnis der Bundesregierung von einem
umfassenden und vernetzten sicherheitspolitischen Ansatz aus politischen,
zivilen und militärischen Elementen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass
die Mittel der APF verstärkt für zivile und nachhaltige Aufbaumaßnahmen
verwendet werden, insbesondere für den zivilen Kapazitätsaufbau der
mehrdimensionalen APSA.
14. Wie soll vor dem Hintergrund zahlreicher Medienberichte über
Koordinationsprobleme (so beispielsweise die Tatsache, dass SANGARIS seine
Lufttransportkapazitäten nicht den Truppen der AU MISCA zur
Verfügung stellt, vgl. „Erst denken, dann handeln“, taz vom 6. März 2014) die
Zusammenarbeit der verschiedenen Missionen in der ZAR, AU MISCA,
SANGARIS und EUFOR RCA sichergestellt werden?
Der Bundesregierung liegen keine bestätigten Informationen über die in der
Frage aufgeworfenen konkreten Koordinationsprobleme vor. Das Mandat der
Vereinten Nationen für EUFOR RCA sieht ausdrücklich die Koordination mit
allen Akteuren und die Unterstützung von MISCA auf Verlangen und im
Rahmen vorhandener Kapazitäten vor. Es liegen weiterhin keine bestätigten
Erkenntnisse darüber vor, dass Frankreich den Truppen der AU-Mission MISCA
keine Lufttransportkapazitäten zur Verfügung stellt. Aufgrund der partiell
unzureichenden taktischen Mobilität (vgl. Antwort zu Frage 4) der AU-Truppen
kommt es gelegentlich zu Anfragen der AU bei den französischen Kräften nach
taktischer Lufttransportunterstützung. Die Operation SANGARIS kann derzeit
allerdings keinen Transportraum für MISCA verfügbar machen, da die
französischen Kapazitäten durch die eigenen Aufträge voll ausgelastet sind.
Aufgrund der französischen „Lead Nation“-Funktion für die EU-Operation
EUFOR RCA ist eine problemlose Zusammenarbeit mit der ebenfalls
französischen SANGARIS-Operation zu erwarten.
15. Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der EU für ein europäisches
Gesamtkonzept zur Lösung der humanitären Krise und dem zivilen
Wiederaufbau in der ZAR eingesetzt?
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass die ZAR für ihren (Wieder-)
Aufbau die langfristige Unterstützung der internationalen Gemeinschaft im Rahmen
eines umfassenden Ansatzes benötigt. Hierzu zählen außenpolitische Instru-
Drucksache 18/1383 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemente, Mittel der kurzfristigen Not- und Übergangshilfe sowie mittel- und
langfristig Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit, aber auch Maßnahmen
der polizeilichen und militärischen Unterstützung. Im humanitären Bereich
unterstützt die Bundesregierung das System der internationalen Koordinierung
über das humanitäre Hilfssystem der Vereinten Nationen und stimmt sich hierzu
eng mit der ECHO und den EU-Mitgliedstaaten ab.
a) Wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet, und inwiefern sind die Zeitpläne
für die militärische Stabilisierung unter Mithilfe der EUFOR RCA und
für den Aufbau eines funktionierenden Staatswesens aufeinander
abgestimmt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Und hat die Bundesregierung vor, sich in Zukunft für ein europäisches
Gesamtkonzept einzusetzen?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
16. Inwiefern plant die Bundesregierung, sich im Anschluss an die
europäische Überbrückungsmission EUFOR RCA an der UN-Friedensmission
MINUSCA zu beteiligen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in diesem Falle dem
Deutschen Bundestag ein neues Mandat zur Entsendung deutscher Streitkräfte
vorgelegt werden müsste, und wenn nein, warum nicht?
Nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Beteiligung
Deutschlands an der Mission EUFOR RCA liegt das Hauptaugenmerk der
Bundesregierung auf der erfolgreichen Durchführung dieser Operation. Die Mission
MINUSCA wird erst zum 15. September 2014 die Aufgaben der afrikanisch-
geführten Mission MISCA übernehmen. Vorrangig wird es darum gehen, eine
möglichst große Zahl der MISCA-Truppen in die Mission MINUSCA zu
überführen. Bisher haben die Vereinten Nationen weitere potenzielle Truppensteller
noch nicht um konkrete Beiträge zur Mission MINUSCA gebeten.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung, besonders vor dem Hintergrund der
Tatsache, dass sich ein wichtiger Truppensteller wie der Tschad aus
MISCA zurückgezogen hat, die Chancen, dass sich genügend
Truppensteller für MINUSCA finden lassen?
Im Bereich der Friedensmissionen stehen die Vereinten Nationen nach einer
Reihe von Entscheidungen des VN-Sicherheitsrats vor erhöhten
Herausforderungen bei der Generierung von Truppen. Resolution 2149 (2014) des
Sicherheitsrats fordert den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, bis spätestens
15. August 2014 einen Bericht über den Stand der Vorbereitungen für die
Überführung der Mission MISCA in MINUSCA vorzulegen. Dieser wird
voraussichtlich auch Aussagen zum Stand der Truppengenerierung enthalten.
18. Sieht die Bundesregierung Anzeichen für Völkermord, Verbrechen gegen
die Menschlichkeit und/oder ethnische Säuberungen in der ZAR, und
wenn ja, welche?
Die Bundesregierung verweist auf den Bericht des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 3. März 2014
über die Lage in der ZAR. Darin bejaht der Generalsekretär der Vereinten
Nationen das Vorliegen von gravierenden Verstößen gegen die Menschenrechte
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1383und kommt zu der Einschätzung, dass die gezielt gegen Moslems ausgeübte
Gewalt diese zur Flucht zwinge und dadurch einem Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gleichkommen könnte („may amount to“).
19. Wurde eine ressortübergreifende Ad-hoc-Task-Force zur ZAR im
Auswärtigen Amt eingerichtet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Krise in der ZAR wurde in verschiedenen Ressortkreisen, die sich mit
Krisen in West- und Zentralafrika befassen, angesprochen, so zuletzt im
Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts. Bislang konnte die Koordinierung der
den Bundesministerien zur Verfügung stehenden Mittel zur Krisenbewältigung
in der ZAR in den bestehenden Strukturen erfolgen. Die Bildung einer
gesonderten Task Force war daher bislang nicht erforderlich.
20. Ist der „Focal Point“ für die Responsibility to Protect und der Beirat Zivile
Krisenprävention im Auswärtigen Amt mit der ZAR befasst, und wenn ja,
inwiefern, und mit welchem Ergebnis?
Der „Focal Point“ für die Responsibility to Protect beobachtet die
Entwicklungen in der ZAR anhand der eingehenden Berichte und Bewertungen sehr
aufmerksam. Er tauscht sich je nach Möglichkeit und Erfordernis auch mit „Focal
Points“ anderer Partnerländer zu den Entwicklungen aus. Der Beirat Zivile
Krisenprävention begleitet die Arbeit des Ressortkreises Zivile Krisenprävention
fachlich und berät die Bundesregierung in Querschnittsfragen der zivilen
Krisenprävention. Ähnlich dem Ressortkreis Zivile Krisenprävention greift auch
der Beirat einzelne Ländersituationen nur allgemein und unter grundsätzlichen
thematischen oder regionalen Gesichtspunkten auf. Dies war u. a. bei Westafrika
und der Sahelregion der Fall. Zusätzlich hat sich der Beirat mit dem Thema
Krisenfrüherkennung – auch im Hinblick auf Westafrika und die Sahelregion –
befasst.
21. Plant die Bundesregierung, einen Beitrag zu Dialog, Konfliktmediation
und Versöhnung zwischen verfeindeten Gruppen zu leisten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Das Auswärtige Amt hat in den vergangenen Jahren die Gemeinschaft Sant’
Egidio bei der Fortführung ihrer Friedensinitiativen in Afrika und Asien finanziell
unterstützt. Sant’Egidio setzt sich seit über 30 Jahren in diplomatischen
Initiativen zur Friedensvermittlung, vor allem in Afrika, ein. Die Friedensarbeit
verläuft dabei auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene: Sant’Egidio organisiert
Seminare zur Versöhnungsarbeit und Friedenserziehung für örtliche
Verantwortungsträger, Vertreter ethnischer, religiöser und politischer Gruppen und Vertreter der
Zivilgesellschaft. Sant’Egidio verfolgt die Lage in der ZAR seit dem Jahr 2000
und pflegt zahlreiche Kontakte zu verschiedenen politischen und religiösen
Akteuren. Im September 2013 verhandelte eine Delegation der ZAR am Sitz der
Organisation in Rom über den nationalen Versöhnungsprozess und
unterzeichnete den „Pacte republicain“ und den „Appel de Rome“ als Vereinbarungen für
eine Transition hin zu friedlichen und demokratischen Verhältnissen. Im März
2014 weilten drei Religionsführer (Erzbischof Bangui, Imam Omar Kobine
Layama und als Vertreter der Protestanten, Rév. Nicolas Guerekoyame-
Drucksache 18/1383 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGbangou) zu Gesprächen bei Sant’Egidio in Rom. Anschließend wurde die
Delegation von Vertretern der Bundesregierung in Berlin wahrgenommen
(Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt, BMZ, Bundesministerium der Verteidigung).
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ISSN 0722-8333]