[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1395
18. Wahlperiode 12.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Elisabeth
Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1226 –
Überprüfung der Transplantationszentren in Deutschland durch die
Prüfungskommission nach § 12 Absatz 5 des Transplantationsgesetzes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Prüfungskommission nach § 12 Absatz 5 des Transplantationsgesetzes
(TPG) hat die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe und
einschlägigen Richtlinien zur Vergabe von Spenderorganen zu überwachen. Sie ist
diesbezüglich berechtigt, bei Transplantationszentren in Deutschland
eigenständige Ermittlungen durchzuführen und bei Feststellung von Verstößen
verpflichtet, die zuständigen Behörden darüber zu informieren.
Nachdem im Sommer 2012 öffentlich bekannt wurde, dass am
Universitätsklinikum Göttingen und an anderen Universitätskliniken Patientendaten
manipuliert worden waren, um diese Patientinnen und Patienten bei der Vergabe von
Spenderorganen zu bevorzugen, kündigten Prüfungskommission,
Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband (GKV –
gesetzliche Krankenversicherung) eine Intensivierung der Kontrollen aller
deutschen Transplantationszentren an (Erklärung vom 9. August 2012).
Begonnen wurde mit einer Überprüfung aller Lebertransplantationsprogramme,
zu denen die Prüfungskommission am 4. September 2013 ihren
Abschlussbericht vorlegte. Derzeit überprüft die Prüfungskommission alle Herz- und
Nierentransplantationsprogramme an deutschen Transplantationszentren im
Hinblick auf Auffälligkeiten und mögliche Wartelistenmanipulationen. Zudem
wurden für die Zukunft flächendeckende, unangekündigte Kontrollen aller
Transplantationszentren angekündigt (Erklärung des Bundesministers für
Gesundheit, der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft,
des GKV-Spitzenverbandes sowie weiterer Beteiligter vom 27. August 2012).
Im Nachgang zur Veröffentlichung des o. g. Prüfberichts wurde vonseiten
einiger Universitätskliniken aber auch seitens externer Gutachter teilweise
erhebliche Kritik an der Arbeit der Prüfungskommission öffentlich
(Süddeutsche Zeitung vom 13. Januar 2014, taz.die tageszeitung vom 25. März
2014). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. Mai 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1395 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Manipulationen bei
Lebertransplantationen hat der Bundesminister für Gesundheit am 27. August 2012 mit allen am
Transplantationsgeschehen Beteiligten, Transplantationsmedizinern, dem
Spitzenverband Bund der GKV, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der
Bundesärztekammer, der Deutschen Stiftung Organtransplantation,
Eurotransplant sowie den für die Überwachung zuständigen Ländern einen Katalog von
Sofortmaßnahmen vereinbart, die in der Folge zügig umgesetzt wurden. Zu
diesen Sofortmaßnahmen gehörten die unverzügliche Prüfung aller 24
Transplantationszentren mit Lebertransplantationsprogrammen, die Festlegung der
regelmäßigen anlass- und nichtanlassbezogenen Vor-Ort-Prüfungen aller
Transplantationszentren, die personelle Verstärkung der Prüfungskommission durch
eine Task Force, die Beteiligung von Vertretern der Länder an den Vor-Ort-
Prüfungen, um einen nahtlosen Informationstransfer zwischen der Prüfungs- und
Überwachungskommission und den zuständigen staatlichen
Überwachungsbehörden herzustellen, die regelmäßige Berichterstattung der Prüfungs- und
Überwachungskommission über deren Tätigkeit durch einen jährlichen
Tätigkeitsbericht sowie die Einrichtung einer unabhängigen Vertrauensstelle
„Transplantationsmedizin“ zur (auch anonymen) Meldung von Auffälligkeiten und
Verstößen gegen das Transplantationsrecht.
Der Deutsche Bundestag hat diese wie auch andere eingeleitete Maßnahmen
begrüßt (Bundestagsdrucksache 17/13897, S. 3) Die Prüfungskommission und
die Überwachungskommission haben gemeinsam mit ihren Auftraggebern –
Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband
Bund der GKV (TPG-Auftraggeber) – sowie der Vorsitzenden der
Vertrauensstelle Transplantationsmedizin am 4. September 2013 über ihre Tätigkeit im
Rahmen einer Pressekonferenz berichtet und ihren Tätigkeitsbericht sowie die
Kommissionsberichte zu den Prüfungen der Lebertransplantationsprogramme
veröffentlicht. Die Vorsitzende der Prüfungskommission, der Vorsitzende der
Überwachungskommission sowie die Vertreter der TPG-Auftraggeber
Trägerorganisationen haben Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt für
Erläuterungen der Prüfungstätigkeit zur Verfügung gestanden
(Bundestagsdrucksache 17/13897, S. 8 f.).
In den Jahren 2010 und 2011 wurden in Deutschland insgesamt 2 303 postmortal
gespendete Lebern transplantiert. In 24 Transplantationszentren wurden die
Krankenakten von insgesamt 1 180 Empfängern postmortal gespendeter Lebern
geprüft. Dabei wurden Richtlinienverstöße unterschiedlicher Ausprägung
festgestellt. In der Mehrzahl der Transplantationszentren ergaben sich keine
Anhaltspunkte für eine Manipulation von Patientendaten. Als positiver Effekt
der Vor-Ort-Prüfungen kann bereits jetzt eine sorgfältige Beachtung der
Richtlinien sowie eine Verbesserung der formalen Abläufe und der jeweiligen
Dokumentationen in den Transplantationszentren festgestellt werden.
Seit Herbst 2013 prüfen die Kommissionen die Herz-, Nieren- und
Pankreastransplantationsprogramme der Zentren. Über ihre Tätigkeit werden die
Kommissionen erneut in diesem Jahr der Öffentlichkeit berichten. Das Verfahren und
die Inhalte der Tätigkeit der Kommissionen sind transparent. Soweit die
Erkenntnisse der Kommissionen aus den von diesen durchgeführten
Einzelprüfungen Veranlassung für behördliches Handeln geben, ist dies nach Maßgabe des
Transplantationsgesetzes den dafür zuständigen Behörden der Länder
vorbehalten. Diese sind von den Kommissionen über ihre Erkenntnisse zu unterrichten
(§ 12 Absatz 5 Satz 6, § 11 Absatz 3 Satz 6 Transplantationsgesetz – TPG).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13951. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die „einheitlichen
Kriterien“, nach denen die Überprüfungen der Lebertransplantationen seitens der
Prüfungskommission durchgeführt wurden (vgl. Bericht 2012/2013 der
Überwachungskommission gemäß § 11 Absatz 3 Satz 4 TPG und der
Prüfungskommission gemäß § 12 Absatz 5 Satz 4 TPG, S. 14)?
In jedem Transplantationszentrum wurden die Lebertransplantationen der Jahre
2010 und 2011 geprüft. Prüfgegenstand war die Frage, ob im Falle der
Lebertransplantation in einem Transplantationszentrum gegen die Richtlinien der
Bundesärztekammer nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 5 TPG
betreffend die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Lebertransplantation
verstoßen wurde. Auf dieser Basis wurde jedes Transplantationszentrum nach
einem von der Prüfungs- und der Überwachungskommission festgelegten
Schema – teilweise stichprobenartig – nach einheitlichen Kriterien geprüft.
Ergaben diese Prüfungen keine manipulationsverdächtigen Auffälligkeiten, wurde
von weiteren Untersuchungen abgesehen; andernfalls wurden die Prüfungen
ausgeweitet.
Nach Angaben der Prüfungskommission und der Überwachungskommission
lagen den Prüfungen Daten zugrunde, die nach einem von beiden
Kommissionen entwickelten Schema zusammengestellt waren und die Jahre 2010 und 2011
erfassten. Dabei werden Daten von der Vermittlungsstelle Eurotransplant zur
Verfügung gestellt.
Die Daten wiesen die Fälle aus, in denen die Zentren Patienten als
dialysepflichtig gemeldet hatten, und markierten zudem die Fälle gesondert, in denen
die Dialysemeldung bei normalen Kreatininwerten erfolgt war. Des Weiteren
enthielten die Daten von Eurotransplant die Laborwerte der Patienten (Bilirubin,
Kreatinin, INR) zum Zeitpunkt der jeweiligen Meldungen und einen
zusätzlichen Hinweis, wenn eine Veränderung der Laborwerte zu einer Veränderung
des MELD-Scores von mehr als fünf Punkten geführt hatte. Den Daten waren
weiterhin Angaben zum beschleunigten Vermittlungsverfahren (sog. Rescue-
Allokation) und zur Erteilung einer Standard Exception bei Vorliegen eines
hepatozellulären Karzinoms zu entnehmen.
Nach Angaben der Kommissionen wurde bei der Dialyse zunächst anhand von
Dialyseprotokollen und/oder Abrechnungsunterlagen geprüft, ob tatsächlich
eine Dialyse durchgeführt worden war. Wenn eine Dialyse durchgeführt worden
war, wurde weiterhin geprüft, ob auch eine Indikation zur Dialyse bestand
(wegen erhöhten Kreatininwertes, Harnstoffanstiegs, fehlender
Urinausscheidung, Elektrolytentgleisung, pH-wert-Entgleisung, Überwässerung,
Pleuraergusses und/oder Aszites). Das Fehlen einer Indikation zur Dialyse wurde von
den Kommissionen als Richtlinienverstoß gewertet. Ergaben die
Stichprobenprüfungen Hinweise, dass wiederholte Richtlinienverstöße erfolgten, wurden
die Prüfungen nach Angaben der Kommissionen auf weitere Fälle und zum Teil
auf weitere Zeiträume erstreckt.
2. Aus welchen Gründen war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil
der überprüften Lebertransplantationen bei den Transplantationszentren
unterschiedlich hoch (beispielsweise in Rostock sämtliche Fälle, in Köln
78 Prozent, in Erlangen 66 Prozent, in Frankfurt am Main 37 Prozent, in
Hamburg lediglich 12 Prozent und in Berlin 10 Prozent)?
Sieht die Bundesregierung hierin eine Ungleichbehandlung der Zentren,
und falls nein, warum nicht?
Nach Angaben der Prüfungs- und Überwachungskommission ist der
unterschiedliche Anteil der Prüfungen wie folgt begründet: In den genannten Fällen
bildeten Stichproben den Ausgangspunkt der Prüfungen. Ergaben diese Stich-
Drucksache 18/1395 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeprobenprüfungen Hinweise darauf, dass wiederholt Richtlinienverstöße
erfolgten, die den Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur
Bevorzugung bestimmter Patienten begründeten, wurden die Prüfungen auf
weitere Fälle und zum Teil auf weitere Zeiträume ausgeweitet. In kleinen
Zentren wurden wegen der geringen Anzahl an Transplantationen in den Jahren
2010 und 2011 jeweils im Einverständnis mit den Zentren die Prüfungen auf das
Jahr 2012 erweitert.
Die Anzahl der Prüfungen war damit nach Auffassung der Bundesregierung
sachlich begründet und gibt keine Veranlassung, von einer Ungleichbehandlung
der Zentren auszugehen.
3. a) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund, die
Überprüfung der Lebertransplantationen zunächst auf den Zeitraum 2010 und
2011 zu beschränken?
In jedem Transplantationszentrum wurden nach Angaben der
Prüfungskommission und der Überwachungskommission die Lebertransplantationen der
Jahre 2010 und 2011 geprüft. Diese Jahre wurden gewählt, um zum einen eine
zeitnahe Überprüfung zu ermöglichen und zum anderen einen Zeitraum zu
erfassen, der vor Bekanntwerden von Manipulationen in der
Universitätsmedizin Göttingen lag. Sofern sich im Zuge einer Prüfung Auffälligkeiten ergeben
haben, die weitere Untersuchungen erforderlich machten, ist nach Angaben der
Kommissionen eine Nachprüfung erfolgt.
b) Welche Anhaltspunkte mussten vorliegen, damit die Prüferinnen und
Prüfer ihre Kontrollen auf weitere Jahre ausweiteten?
Um eine aussagekräftige Problemanalyse durchführen und Richtlinienverstöße
erfassen zu können, wurden nach Angaben der Kommissionen wiederholte
Richtlinienverstöße als Anlass zur Ausweitung der Prüfungen genommen. Das
generelle Vorgehen sowie die Verfahrensweise im Einzelfall beruhten jeweils
auf entsprechenden Beschlüssen der Prüfungs- und der
Überwachungskommission. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Wie erfolgte die Plausibilitätskontrolle, die die Prüfungskommission als
Prüfungsgrundlage bei Eurotransplant in Auftrag gab?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung alle von Eurotransplant im
Rahmen dieser Plausibilitätskontrolle gemeldeten Auffälligkeiten
anschließend bei den Vor-Ort-Kontrollen durch die Prüfungskommission
untersucht?
Falls nein, warum nicht, und auf welche Überprüfungen wurde verzichtet?
Die Prüfungen wurden, wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 4 ausgeführt, nach
einem verfahrensmäßigen Ablauf durchgeführt. Die Prüfungs- und die
Überwachungskommission haben jeden festgestellten Richtlinienverstoß unabhängig
von seiner Schwere dokumentiert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13956. Wie war der Ablauf der Vor-Ort-Kontrollen?
Das der Prüfung zugrunde liegende Verfahren beruht nach Angaben der
Prüfungskommission und der Überwachungskommission auf der Beschlusslage der
Prüfungs- und der Überwachungskommission. Die Prüfungen wurden in der
Regel von jeweils zwei Mitgliedern der Prüfungs- und/oder der
Überwachungskommission gemeinsam mit zwei für die Lebertransplantation sachverständigen
unabhängigen Ärzten durchgeführt. Weiterhin wurden über jede Prüfung
Vertreter der zuständigen Landesministerien informiert. Mit Ausnahme zweier
Prüfungen haben die jeweils zuständigen Landesbehörden Vertreter zu den
Prüfungen entsandt. Vor jeder Prüfung sind die Kommissionsmitglieder
informiert worden, um ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen. Das zu prüfende
Transplantationszentrum wurde einen Tag vor der Prüfung informiert, sofern dieser
Tag nicht auf einen Montag fiel. In einem solchen Fall erfolgte die Information
bereits am Freitag der vorangegangenen Woche.
Die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen wurden von der Prüfungskommission
und der Überwachungskommission beraten und als Kommissionsbericht
verabschiedet. Der Kommissionsbericht wurde in jedem Fall dem oder den für das
Lebertransplantationsprogramm eines Transplantationszentrums
verantwortlichen Arzt oder Ärzten mit der befristeten Möglichkeit zur Gegenvorstellung
zugeleitet und somit rechtliches Gehör gewährt. Der abschließende
Kommissionsbericht wurde jeweils dem Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums,
der oder den zuständigen Landesbehörde(n) sowie der Landesärztekammer und
ggf. der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeleitet.
7. a) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Zeitaufwand der Vor-Ort-Kontrollen?
Der durchschnittliche Zeitaufwand der Vor-Ort-Prüfungen lag nach Angaben
der Prüfungskommission und der Überwachungskommission bei ca. sechs
Stunden. Neben der eigentlichen Prüfungszeit kamen die Zeiten für die Beratungen
der durchzuführenden und durchgeführten Einzelprüfungen sowie die
schriftliche Dokumentation der Prüfungen hinzu. Überdies sind in einigen Zentren
mehrtägige Prüfungen und Sonderprüfungen durchgeführt worden. Des
Weiteren ergibt sich für die Geschäftsstelle Transplantationsmedizin ein erheblicher
Arbeitsaufwand bei der Organisation der Prüfungen.
b) Hält es die Bundesregierung für ausreichend, wenn die Vor-Ort-
Kontrollen von großen Transplantationszentren, die im untersuchten
Zeitraum 195 (Berlin) bzw. 168 (Hannover) Lebertransplantationen
durchgeführt haben, nach lediglich 5,5 bzw. 6 Stunden beendet werden (vgl.
Kommissionsberichte der Prüfungs- und der Überwachungskommission
vom 25. Februar 2013)?
Die Bundesregierung maßt sich kein Urteil an, ob der durchschnittliche
Zeitaufwand der Vor-Ort-Kontrollen als ausreichend anzusehen ist. Die bei den Vor-
Ort-Kontrollen anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen
Behörden der Länder haben gegenüber der Bundesregierung den zeitlichen
Umfang der Prüfungen für die Vor-Ort-Kontrollen nicht in Zweifel gezogen.
c) Wie lange haben die Vor-Ort-Kontrollen an den Universitätskliniken
Essen, Hamburg, Heidelberg und Regensburg gedauert?
Die Prüfungen haben nach Angaben der Kommissionen in der Regel sechs
Zeitstunden pro Tag in Anspruch genommen.
Drucksache 18/1395 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. a) Wurde bzw. wird der Versichertenstatus der Patientinnen und
Patienten, bei denen Transplantationen durchgeführt wurden, bei allen
kontrollierten Transplantationszentren in die Prüfung mit einbezogen?
Falls nein, warum nicht?
b) Falls der Versichertenstatus nicht immer einbezogen wurde, wie
belastbar ist dann nach Ansicht der Bundesregierung die Feststellung der
Prüfungskommission, es gäbe keine Anhaltspunkte für eine
Bevorzugung von Privatpatienten (vgl. Bericht 2012/2013 a. a. O., S. 14)?
Der Versichertenstatus wurde nach Angaben der Prüfungskommission und der
Überwachungskommission in die Prüfung mit einbezogen.
9. a) Wie viele Prüferinnen und Prüfer waren nach Kenntnis der
Bundesregierung an den Kontrollen der Lebertransplantationsprogramme
beteiligt?
An den Prüfungen der Lebertransplantationsprogramme haben nach Angaben
der Prüfungskommission und der Überwachungskommission insgesamt 18
Prüferinnen und Prüfer teilgenommen. Mit Ausnahme zweier Länder haben die
jeweils zuständigen Landesbehörden Vertreterinnen und Vertreter zu den
Prüfungen entsandt.
b) Wie viele dieser Prüferinnen und Prüfer nahmen diese Aufgabe
nebenberuflich wahr, und sieht die Bundesregierung hierin ein Problem?
Sämtliche Prüferinnen und Prüfer waren ehrenamtlich mit den Prüfungen
befasst. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Prüferinnen und Prüfer ermöglicht nach
Angaben der Kommissionen und der TPG-Auftraggeber zum einen eine hohe
Flexibilität im Rahmen der Prüfungsdurchführung. Zum anderen ist ein hohes
Maß an Sachverstand und Praxiserfahrung gewährleistet, welches anderweitig
nicht zu erreichen wäre. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die
Wahrnehmung des Ehrenamts daher nicht als problematisch, anzusehen.
10. a) Nach welchen Kriterien wurden die an Kontrollen der
Lebertransplantationsprogramme teilnehmenden externen Sachverständigen
ausgewählt?
Die Auswahl der Prüferinnen und Prüfer erfolgte nach Angaben der
Prüfungskommission und der Überwachungskommission durch Beschluss der
Überwachungs- und der Prüfungskommission. Neben Organsachverständigen
Beratern wurden auch Sonderprüfer kooptiert. Auswahlkriterien waren nach
Angaben der Kommissionen wissenschaftliche Expertise und berufspraktische
Erfahrung.
b) Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Prüferinnen und
Prüfer an den jeweiligen Vor-Ort-Kontrollen eines
Transplantationszentrums teilnehmen?
Die Vorsitzenden wurden nach Angaben der Kommissionen durch
Kommissionsbeschluss ermächtigt, Prüfgruppen zusammenzustellen. Die Teilnahme
stand allen Kommissionsmitgliedern offen. Bei der Zusammenstellung der
Prüfgruppen wurde berücksichtigt, dass einige Prüfer hauptberuflich im
Transplantationsgeschehen tätig sind. Mögliche Interessenkonflikte wurden durch
Inkompatibilitätsregeln vermieden; so waren etwa Vertreter der geprüften Klinik
nicht zugleich Mitglieder der in ihrer Klinik tätigen Prüfgruppe.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1395c) War und ist bei den Vor-Ort-Kontrollen gewährleistet, dass sich immer
mindestens eine Medizinerin oder ein Mediziner unter den Prüfern
befindet?
Die Prüfungen wurden nach Angaben der Kommissionen nach einheitlichen
Kriterien von verschiedenen Prüfgruppen durchgeführt, in denen jeweils zwei
Mitglieder der Prüfungskommission oder der Überwachungskommission sowie
zwei für die Lebertransplantation sachverständige unabhängige Ärzte
mitgewirkt haben.
11. Inwieweit hält die Bundesregierung es für problematisch, wenn einige der
an den Kontrollen der Lebertransplantationsprogramme beteiligten Prüfer
Leitungsfunktionen in den überprüften Universitätskliniken innehaben
bzw. -hatten?
Der Umstand, dass Prüfer in Leitungsfunktionen in Universitätskliniken tätig
waren, wurde nach Auskunft der Prüfungskommission, der
Überwachungskommission und der TPG-Auftraggeber bei der Zusammensetzung der
Prüfgruppen berücksichtigt. Hierdurch wurden Interessenkonflikte von vornherein
vermieden. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Wie viele der beteiligten Prüferinnen und Prüfer waren bzw. sind Mitglied
der Ständigen Kommission Organtransplantation (StäKO) der
Bundesärztekammer?
Es sind acht Prüferinnen und Prüfer Mitglieder und zwei Prüferinnen und Prüfer
Ständige Berater der Ständigen Kommission Organtransplantation.
13. Aus welchen Gründen wurden die Namen der an der Kontrolle der Zentren
jeweils teilnehmenden Prüferinnen und Prüfer in den veröffentlichten
Berichten der Prüfungskommission geschwärzt, und hält die
Bundesregierung diese Schwärzungen für gerechtfertigt?
Soweit in den Berichten über einzelne Transplantationszentren Namen
geschwärzt worden sind, war dies nach Auffassung der TPG-Auftraggeber, der
Prüfungskommission und der Überwachungskommission datenschutzrechtlich
zwingend erforderlich. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit ist im Übrigen in die Prüfung der Veröffentlichung der
Berichte durch die Prüfungskommission und die Überwachungskommission
eingebunden worden.
Die Namen der an den Prüfungen beteiligten Prüferinnen und Prüfer wurden im
Bericht der Überwachungskommission und der Prüfungskommission 2012/
2013 einzeln genannt (Bericht 2012/2013, S. 19). Zudem sind die Einzelberichte
über die kontrollierten Zentren von den Vorsitzenden der Kommissionen und/
oder anderen verantwortlich zeichnenden Prüferinnen und Prüfern mit
namentlicher Nennung unterzeichnet worden. Damit ist nach Auffassung der
Bundesregierung dem Erfordernis der Transparenz hinlänglich entsprochen worden.
14. a) Wie viele Prüferinnen und Prüfer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit an der Überprüfung der Herz- und der
Nierentransplantationsprogramme beteiligt?
Nach Beschlusslage der Kommissionen stehen derzeit insgesamt 24
Sachverständige als Prüferinnen und Prüfer bereit.
Drucksache 18/1395 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wie viele dieser Prüferinnen und Prüfer nehmen diese Aufgabe
nebenberuflich wahr, und sieht die Bundesregierung hierin ein Problem?
Auch im Rahmen der Überprüfung der Herz-, Lungen, Nieren- und
Pankreastransplantationsprogramme sind sämtliche Prüferinnen und Prüfer nach
Angaben der Prüfungskommission und der Überwachungskommission
ehrenamtlich mit den Prüfungen befasst. Aufgrund des Umstands, dass die ehrenamtliche
Tätigkeit der Prüferinnen und Prüfer eine hohe Flexibilität im Rahmen der
Prüfungsdurchführung ermöglicht und ein hohes Maß an Sachverstand und
Praxiserfahrung gewährleistet, ist nach Auffassung der Bundesregierung die
Wahrnehmung dieses Ehrenamts nicht als problematisch anzusehen.
15. Nach welchen Kriterien wurden die an Kontrollen der Herz- bzw.
Nierentransplantationsprogramme teilnehmenden externen Sachverständigen
ausgewählt?
Die Auswahl der Prüferinnen und Prüfer zur Überprüfung der Herz bzw.
Nierentransplantationsprogramme erfolgte nach Angaben der Prüfungskommission
und der Überwachungskommission durch Beschluss der Überwachungs- und
der Prüfungskommission. Neben den Prüferinnen und Prüfern wurden
organbezogen weitere Sachverständige ausgewählt. Auswahlkriterien waren nach
Angaben der Kommissionen wissenschaftliche Expertise und berufspraktische
Erfahrung.
16. Wie viele dieser Prüferinnen und Prüfer haben bzw. hatten eine
Leitungsfunktion an einer der überprüften Universitätskliniken?
Sämtliche ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer sind durch eine langjährige
berufspraktische Erfahrung qualifiziert und nehmen bzw. nahmen nach Angaben
der Prüfungskommission und der Überwachungskommission überwiegend in
ihren Berufen Leitungsfunktionen wahr. Interessenkonflikte haben sich hieraus
nicht ergeben, insoweit wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
17. Wie viele dieser Prüferinnen und Prüfer waren bzw. sind Mitglied der
StäKO der Bundesärztekammer?
Nach Angaben der Prüfungskommission und der Überwachungskommission
sind acht Prüferinnen und Prüfer Mitglied und zwei Prüferinnen und Prüfer
Ständige Berater der Ständigen Kommission Organtransplantation.
18. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Abschluss der
Überprüfung der Herz- und der Nierentransplantationsprogramme zu
rechnen?
Der Abschluss der Gesamtprüfungen sämtlicher Organtransplantationsprogramme
(Herz, Lunge, Niere, Pankreas) wird für den Spätsommer des Jahres 2015 erwartet.
Die Prüfungen der einzelnen Transplantationsprogramme laufen parallel.
19. a) Wie viele Prüferinnen und Prüfer sollen zukünftig die laufenden
Kontrollen aller Transplantationsprogramme gewährleisten?
Die Einsetzung und Berufung von Prüferinnen und Prüfer erfolgt nach Angaben
der Prüfungskommission und der Überwachungskommission auf der Grundlage
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1395von Kommissionsbeschlüssen. Auch künftig wird maßgebend sein, welcher
personell-organisatorische Aufwand erforderlich sein wird, um den gesetzlichen
Prüf- und Überwachungsauftrag des Transplantationsgesetzes umsetzen zu
können.
b) Wie viele dieser Prüferinnen und Prüfer werden diese Aufgabe
nebenberuflich wahrnehmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
c) Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass zukünftig die
laufenden Kontrollen der Transplantationszentren seitens der
Prüfungskommission auch von hauptamtlichen Prüferinnen und Prüfern
wahrgenommen werden?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht diese Notwendigkeit nicht. Die Vor-Ort-Kontrollen
durch die Kommissionen haben sich nach jetzigem Kenntnisstand bewährt.
20. a) Wie wurde die Überprüfung der Lebertransplantationsprogramme
finanziert, und wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
dafür zur Verfügung gestellten Beträge?
b) Wie wird die derzeit stattfindende Überprüfung der Nieren- und der
Herztransplantationsprogramme finanziert, und wie hoch sind die
dafür zur Verfügung gestellten Beträge?
21. Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig die
angekündigten regelmäßigen Kontrollen der Transplantationszentren durch die
Prüfungskommission finanziert werden?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der
Spitzenverband Bund der GKV haben in gemeinsamer Trägerschaft und auf
vertraglicher Basis eine Geschäftsstelle Transplantationsmedizin eingerichtet, die als
Stabsbereich bei der Hauptgeschäftsführung der Bundesärztekammer
angesiedelt ist. Der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin obliegt unter anderem die
Geschäftsführung der Prüfungskommission und der Überwachungskommission
nach den § 11 Absatz 3 und § 12 Absatz 5 TPG.
Die Finanzierung der auf die Führung der laufenden Geschäfte entfallenden
Kosten der Geschäftsstelle für das Jahr 2013 erfolgte nach Angaben der TPG-
Auftraggeber durch die Vertragspartner zu jeweils gleichen Teilen. Aus diesen
Mitteln wurde auch die Überprüfung der Lebertransplantationsprogramme
finanziert. Die Finanzierung der Kosten der Geschäftsstelle
Transplantationsmedizin erfolgt ab dem Jahr 2014 aus Mitteln der gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung.
Der finanzielle Aufwand der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin wurde für
das Jahr 2014 nach Angaben der TPG-Auftraggeber auf insgesamt ca. 1 Mio.
Euro beziffert.
Drucksache 18/1395 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Welche Kriterien mussten nach Kenntnis der Bundesregierung vorliegen,
damit die Prüfungskommission bei der Überprüfung der
Lebertransplantationsprogramme einen Verstoß als „systematisch“ beurteilte?
23. Aus welchen Gründen wurden die festgestellten häufigen
Richtlinienverstöße an den Universitätskliniken Jena und Essen von der
Prüfungskommission nicht als „systematisch“ bewertet (vgl. Bericht 2012/2013, S. 17)?
24. Welche Kriterien mussten nach Kenntnis der Bundesregierung vorliegen,
damit die Prüfungskommission einen Verstoß als „schwerwiegend“
beurteilte?
25. a) Welche „Umstände des Einzelfalls“ (vgl. Bericht 2012/2013 a. a. O.,
S. 17) mussten nach Kenntnis der Bundesregierung vorliegen, damit
die Prüfungskommission davon ausging, dass keine bewusste
Bevorzugung von Patienten vorlag (bitte Beispiele nennen, wenn möglich)?
b) Kann nach Ansicht der Bundesregierung allein aufgrund der geringen
Anzahl von Verstößen davon ausgegangen werden, dass keine
bewussten Manipulationen vorgelegen haben?
Die Fragen 22 bis 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei Feststellung eines Richtlinienverstoßes ist nach Angaben der
Prüfungskommission und der Überwachungskommission entscheidend, ob ein Zentrum
manipulativ oder systematisch gegen die Richtlinien zur Leberallokation
verstoßen hat. Insoweit spielte die Häufigkeit und/oder die Art der Begehung des
Verstoßes eine Rolle – im Gegensatz zu vereinzelten Richtlinienverstößen. Die
Bewertung, ob systematische Verstöße vorlagen oder nicht, erfolgte unter
Einsichtnahme in einzelne Krankenunterlagen und nach deren detaillierten
Bewertung.
In einigen wenigen Transplantationszentren ergab sich aufgrund der Art der
Verstöße, der Umstände im Einzelfall sowie der Häufigkeit des Auftretens der
Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevorzugung
bestimmter Patienten. Gründe für diese Annahme lagen u. a. darin, dass eine
Vielzahl von Patienten gegenüber Eurotransplant als dialysepflichtig gemeldet
wurde, ohne dass eine Dialyse durchgeführt wurde. Ein schwerwiegender
systematischer Verstoß gegen die Richtlinien liegt dann vor, wenn Verdacht auf eine
Bevorzugung bestimmter Patienten durch eine bewusste Falschangabe besteht
und die Vielzahl der Verdachtsfälle deutlich macht, dass Transplantationen unter
Umgehung der Richtlinien erfolgten.
In den Transplantationszentren Jena und Essen konnten die wesentlichen
Gründe (vgl. Frage 22), die ein systematisches Vorgehen hätten erkennen lassen,
nicht ermittelt werden.
26. Hält die Bundesregierung es für zulässig, einen Richtlinienverstoß auch
dann anzunehmen, wenn er sich nicht direkt aus dem Wortlaut der
Richtlinie selbst ergibt, sondern nur unter Bezugnahme auf weitere nationale
oder internationale Leitlinien oder Empfehlungen?
Wenn ja, warum?
Nach Angaben der Prüfungskommission und der Überwachungskommission
war Prüfgegenstand die Frage, ob im Falle der Lebertransplantation in einem
Transplantationszentrum gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer nach
§ 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 5 TPG betreffend die Wartelistenführung
und die Organvermittlung zur Lebertransplantation verstoßen wurde. Der
Hinweis auf internationale Leitlinien erfolgte nach Angaben der Kommissionen
erläuternd.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/139527. a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedliche Bewertung
der Dialyseverfahren Albumin (München), MARS (Münster) und
Prometheus (Kiel) durch die Prüfungskommission, und inwieweit lässt
sich diese unterschiedliche Bewertung nach Ansicht der
Bundesregierung aus der Richtlinie selbst herleiten (vgl. taz.die tageszeitung vom
25. März 2014)?
Nach Angaben der Prüfungskommission und der Überwachungskommission ist
die im Transplantationszentrum Münster eingesetzte MARS-Therapie
medizinisch grundsätzlich keine Nierendialyse. Die Kommissionen haben nach ihren
Angaben nach eingehenden Beratungen – auch nach entsprechender
Gegenvorstellung eines Transplantationszentrums – bei Durchführung einer MARS-
Therapie eine gleichzeitige Nierenersatztherapie nur dann als MELD-
Scoreerhöhend akzeptiert, wenn der Patient unter einer Nierenfunktionsstörung litt.
Eine Nierenfunktionsstörung wurde bejaht im Hinblick auf die unter der
Antwort zu Frage 1 zuvor genannten Gründe wie Kreatininwerterhöhung,
Harnstoffanstieg usw. Sofern eine MARS-Therapie bei einem Patienten mit normalen
Kreatininwerten und normaler Nierenfunktion durchgeführt worden war, war
dies grundsätzlich nach Ansicht der Kommissionen eine Therapieentscheidung
der behandelnden Ärzte, die von den Kommissionen nicht zu bewerten war. Sie
konnte jedoch nach Angaben der Kommissionen nicht als Einstufungskriterium
für den allokationsrelevanten MELD-Score gelten.
Im Transplantationszentrum Kiel wurde nach Angaben der Kommissionen die
Dialysemeldung gegenüber Eurotransplant im Rahmen der Prometheus-
Therapie in Übereinstimmung mit den oben angegebenen Prüfprinzipien dann als
Richtlinienverstoß gewertet, wenn eine Dialysepflichtigkeit nicht bestand.
Bei der Bewertung der Albumindialyse im Transplantationszentrum München
Rechts der Isar ist den Kommissionen nach deren Angaben ein Fehler
unterlaufen. Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem der Dialyseflüssigkeit
Albumin zugesetzt wird. Die Kommissionen haben bei diesem
außergewöhnlichen Verfahren damals nicht erkannt, dass es sich um ein MARS-ähnliches
Verfahren handelt und insoweit unrichtigerweise einen Richtlinienverstoß
verneint. Die Kommissionen sind auf ihre unterschiedlichen Bewertungen erst nach
Verfahrensabschluss aufmerksam geworden, sodass der Bericht vom 9. März
2013 nicht mehr abgeändert werden konnte. Da die unberechtigte
Dialyseangabe nicht allokationsrelevant war, wurden keine weiteren Schritte veranlasst.
Zu dieser Sache haben sich die Kommissionen am 12. März 2013 schriftlich
gegenüber der Staatsanwaltschaft München geäußert.
b) Inwieweit hält die Bundesregierung die unterschiedliche Bewertung
der Verfahren und des Vorgehens der jeweiligen
Transplantationszentren im Bericht für gerechtfertigt?
Nach § 12 Absatz 3 TPG obliegt es der Prüfungskommission zu prüfen, ob im
Falle der Lebertransplantation in einem Transplantationszentrum gegen die
Richtlinien der Bundesärztekammer nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 5
TPG betreffend die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur
Lebertransplantation verstoßen wurde. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung den
Stand der medizinischen Wissenschaft, den die Prüfungskommission ihren
Prüfungen zugrunde legt, zu bewerten.
Drucksache 18/1395 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode28. Wie viele und welche Universitätskliniken haben nach Kenntnis der
Bundesregierung vor Erstellung des abschließenden Berichts der
Prüfungskommission eine Gegendarstellung zu den sie betreffenden
Prüfungsergebnissen eingereicht?
Vor Erstellung des abschließenden Berichts der Kommissionen haben nach
Angaben der Prüfungskommission und der Überwachungskommission 14
Transplantationszentren eine Gegenvorstellung eingereicht.
29. Wie hat die Prüfungskommission diese Gegendarstellungen überprüft und
in ihre Überlegungen einbezogen (bitte für jedes Zentrum gesondert
erörtern)?
30. In welchen Fällen hat die Prüfungskommission ihre Bewertung aufgrund
dieser Gegendarstellung nachträglich geändert?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben der Prüfungskommission und der Überwachungskommission
waren die Gegenvorstellungen Gegenstand der Beratung der
Prüfungskommission. Weitere Einzelheiten hierzu sind der Bundesregierung nicht bekannt.
31. Wie viele der abschließenden Prüfberichte der
Lebertransplantationsprogramme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an
Staatsanwaltschaften weitergegeben, und was waren die zugrunde liegenden Vorwürfe
(bitte einzeln aufführen)?
Die für die Universitätsklinika Göttingen, Leipzig, München rechts der Isar und
Münster zuständigen Staatsanwaltschaften waren nach Angaben der Prüfungs-
und Überwachungskommission bereits während des jeweils laufenden
Prüfungsverfahrens mit den Vorgängen befasst. Diese Befassung erfolgte nach
Kenntnis der Prüfungskommission aufgrund eigenen Tätigwerdens der
Transplantationszentren.
Die endgültigen Kommissionsberichte über die Prüfung der
Lebertransplantationsprogramme an den Klinika Göttingen, Leipzig und München rechts der Isar
wurden nach Angaben der Prüfungs- und Überwachungskommission den
Staatsanwaltschaften durch die Kommissionen zugeleitet. Den
Kommissionsbericht über die Prüfung des Lebertransplantationsprogramms am Klinikum
Münster erhielt die Staatsanwaltschaft durch das zuständige Landesministerium.
Wegen der Einzelheiten über die in den jeweiligen Berichten festgestellten
Verstöße wird auf den von Prüfungskommission und der
Überwachungskommission veröffentlichten Bericht 2012/2013 verwiesen (vgl. Bericht 2012/2013 vom
4. September 2013, Teil C.II., S. 20 ff. – Kommissionsberichte zu den
Prüfungen der Lebertransplantationsprogramme an den Transplantationszentren
Leipzig, München rechts der Isar und Münster; Kommissionsbericht der Prüfungs-
und der Überwachungskommission zu der Prüfung der Universitätsmedizin
Göttingen vom 8. November 2013 (Addendum zum Bericht 2012/2013)).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/139532. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass von den bis Ende August 2013 bei der Vertrauensstelle
Transplantationsmedizin eingegangenen detaillierten Anzeigen nur eine direkt an die
Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde und alle anderen nur der
Prüfungs- und der Überwachungskommission zugeleitet wurden (vgl. Bericht
2012/2013 a. a. O., S. 8 f.), und sieht sie darin eine Umgehung der Pflicht
zur Zusammenarbeit nach § 11 Absatz 3 Satz 6 bzw. § 12 Absatz 5 Satz 6
TPG?
Die unabhängige Vertrauensstelle Transplantationsmedizin wurde im November
2012 von der Prüfungskommission und der Überwachungskommission in
gemeinsamer Trägerschaft von Deutscher Krankenhausgesellschaft,
Spitzenverband Bund der GKV und Bundesärztekammer eingerichtet und organisatorisch
in die Geschäftsstelle Transplantationsmedizin eingegliedert. Ihre Aufgabe ist
es, auf vertraulicher Basis, gegebenenfalls auch anonym, Hinweise auf
Unregelmäßigkeiten bzw. Informationen im Zusammenhang mit Auffälligkeiten im
Bereich der Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen und
auf deren Klärung in Kooperation mit der Prüfungs- und der
Überwachungskommission hinzuwirken.
Sie ist als Ansprechpartner unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden (siehe
gemeinsame Presseerklärung von Prüfungskommission und
Überwachungskommission, Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und
Spitzenverband Bund der GKV vom 5. November 2012). Angezeigte
Sachverhalte werden auf Veranlassung der Vertrauensstelle nach deren Angaben in der
Regel zunächst durch die Prüfungs- und/oder die Überwachungskommission auf
ihre objektive Richtigkeit überprüft, bevor sie im Fall eines festzustellenden
Verstoßes gegen das Transplantationsgesetz oder gegen Richtlinien der
Bundesärztekammer an die zuständigen Behörden der Länder weitergeleitet werden. Dieses
Verfahren entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der Prüfungs- und der
Überwachungskommission obliegt es nach § 11 Absatz 3 Satz 6 und § 12 Absatz 5
Satz 6 TPG, Erkenntnisse über Verstöße gegen dieses Gesetz oder gegen auf
Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen an die zuständigen
Behörden der Länder weiterzuleiten. Eine direkte Weiterleitung der Anzeige an
die zuständige Staatsanwaltschaft ist nur dann angezeigt, wenn sich schon aus der
Anzeige selbst der Verdacht einer Straftat hinreichend deutlich ergibt. Das ist
ohne vorherige Überprüfung durch die Kommissionen nach Angaben der
Vertrauensstelle nur selten der Fall.
33. Liegt der Bundesregierung der Bericht der von der Universitätsklinik
Göttingen beauftragten externen Sachverständigen Prof. Dr. Matthias
Rothmund, Prof. Dr. Wolfgang Fleig und Prof. Dr. Manfred Stangl vor
(Süddeutsche Zeitung vom 13. Januar 2014)?
Wenn nein, warum nicht, und was hat die Bundesregierung unternommen,
um an das Gutachten zu gelangen?
34. Inwieweit teilt die Bundesregierung die darin geäußerte Feststellung, die
Prüfungskommission habe „ihre Prüfaufgabe nur ungenügend
wahrgenommen“ (Süddeutsche Zeitung, a. a. O.)?
Die Fragen 33 und 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein. Der Bericht hat nach Kenntnis der Bundesregierung Eingang in das
Verfahren vor dem Landgericht Göttingen gefunden. Eine darüber hinaus gehende
Befassung mit den Ergebnissen dieses Berichts hält die Bundesregierung nicht
für geboten.
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ISSN 0722-8333]