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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auslegungsmerkmale und Risiken europäischer Atomkraftwerke

Kenntnisse des BMUB und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zu Daten europäischer AKWs vor dem Hintergrund ihrer unterschiedlichen sicherheitstechnischen Auslegung: Redundanzgrad der Sicherheitssysteme, gefilterte Druckentlastung, Filterstufe für organisches Jod, Auslegung gegen Flugzeugabstürze, vollautomatische Beherrschung der ersten Phase eines Störfalls, Einsatz digitaler Komponenten im Reaktorschutz; Methodik und Fragestellungen zur sicherheitstechnischen Prüfung von Laufzeitverlängerungen<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

14.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/124525.04.2014

Auslegungsmerkmale und Risiken europäischer Atomkraftwerke

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Europa sind rund 150 Atomkraftwerke (AKW) in Betrieb, davon alleine 58 in Frankreich. Nach der Atomkatastrophe von Fukushima wurde bekanntlich der so genannte EU-Stresstest der europäischen AKW durchgeführt. Dieser hatte jedoch ein wesentliches Manko: Er beschränkte sich auf die Betrachtung des Anlagenverhaltens in ausgewählten und aus dem Unfallverlauf von Fukushima abgeleiteten Unfallszenarien. Dabei war die Prämisse der Betrachtung, dass der Unfall bereits eintritt (siehe hierzu in der Erklärung der Gruppe der Europäischen Atomaufsichtsbehörden – European Nuclear Safety Regulators Group, kurz ENSREG – zum EU-Stresstest dessen Definitionsabschnitt „Vorläufig wird ,Stresstest‘ definiert als gezielte Neubewertung der Sicherheitsmargen von Kernkraftwerken vor dem Hintergrund der Ereignisse in Fukushima, nämlich extremer Naturereignisse, die die Sicherheitsfunktionen der Anlagen beeinträchtigen und zu schweren Unfällen führen. […]“, online verfügbar unter www.bmub.bund.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/erklaerung_ensreg.pdf). Durch diesen Ansatz wurde ausgeklammert, dass die einzelnen AKWs insbesondere durch ihre unterschiedliche Auslegung und ihr unterschiedliches Alter ein sehr unterschiedliches Risiko haben, dass es überhaupt zu einem Unfall kommt.

Zur Veranschaulichung ein grober alltagsnaher Vergleich: Hätte es sich um einen Autotest gehandelt, wäre nicht untersucht worden, welche unfallverhindernden bzw. das Unfallrisiko senkenden Merkmale das Auto aufweist, wie zum Beispiel die Anzahl und Qualität der Bremsen, ein Abstandswarnsystem, die Material- und Profilqualität der Reifen oder das Vorhandensein eines Antiblockiersystems (ABS). Vielmehr wäre für alle Autos als Anfangspunkt des Tests unterstellt worden, dass sie bestimmte Unfälle haben, und dann wäre für das jeweilige Unfallszenario anhand der Anzahl der im Auto vorhandenen Airbags, Feuerlöscher und Verbandskästen ihre so genannte Robustheit bzw. ihre Sicherheitsmargen während des Unfallverlaufs untersucht worden. Dieser Testansatz führt dazu, dass ein älteres Auto mit mehr Verbandskästen und Feuerlöschern besser abschneiden kann als ein neueres, das zwar weniger Verbandskästen und Feuerlöscher hat, aber dank ABS, Abstandswarnsystem sowie weiterer Funktionen und Merkmale ein deutlich geringes Risiko, dass es überhaupt zum Unfall kommt.

Insofern verwundert es nicht, dass der EU-AKW-Stresstest nicht dazu führte, dass anschließend der Weiterbetrieb auch nur eines einzigen der ältesten und/oder als besonders anfällig geltenden europäischen AKW infrage gestellt war (zu den Defiziten des EU-AKW-Stresstests siehe auch den Beitrag des WDR-Drucksache 18/1245 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTV-Magazins „Monitor“ vom 18. Oktober 2012 „Fukushima droht überall: Wie Europas Schrottreaktoren auch Deutschland gefährden“; das Manuskript des Beitrags ist online abrufbar unter www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2012/1018/pdf/reaktor.pdf).

Zu den Design- bzw. Auslegungsmerkmalen aller europäischen AKWs existiert nach Kenntnis der Fragesteller von offizieller Seite leider keine umfassende Übersicht. Eine solche ist auch im Rahmen einer Kleinen Anfrage und deren Beantwortung nicht zu leisten, hierfür bedürfte es eines deutlich umfassenderen Fragenkatalogs und einer Abfrage bei allen europäischen Atomaufsichten – was dem Deutschen Bundestag rechtlich nicht möglich ist. Gleichwohl ist das Ziel dieser Anfrage, durch Abfrage des bei der Bundesregierung vorhandenen Wissens über einzelne Auslegungsmerkmale ein – keinesfalls umfassendes – Schlaglicht auf die Unterschiedlichkeit europäischer Atomkraftwerke zu werfen.

Dabei soll auch das spezifische Wissen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH abgefragt werden, da die GRS durch Kooperationen mit ausländischen Sachverständigenorganisationen wie zum Beispiel mit dem französischen „Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire“ (IRSN), durch eigene Auslandsdependancen oder Aufträge bezüglich ausländischer AKWs wie beispielsweise bezüglich der Materialdefekte in belgischen Reaktordruckbehältern (sog. Wasserstoffflocken oder Risse, vgl. hierzu Bundestagsdrucksachen 17/11348, 17/12975 und 18/1103) oder durch Tätigkeiten für ausländische Atomaufsichten, wie beispielsweise für die niederländische Atomaufsicht im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung des AKW Borssele, spezifisches Wissen zu ausländischen AKWs erlangt hat (vgl. hierzu die Angaben auf www.grs.de und insbesondere den dort verfügbaren GRS-Jahres- und Geschäftsbericht 2012).

Die folgenden Fragen beziehen sich nur auf diejenigen europäischen Atomkraftwerke, die sich noch im Leistungsbetrieb befinden bzw. noch eine Berechtigung zum Leistungsbetrieb haben. Der Begriff „Atomkraftwerk“ wird in den folgenden Fragen anlagen- bzw. reaktorscharf verwendet. Den Fragestellern ist bewusst, dass dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) nicht die Aufsicht ausländischer Atomkraftwerke obliegt. Deshalb wird hier auch nicht nach Bewertungen und etwaigem Handlungsbedarf gefragt, sondern lediglich nach den bereits vorhandenen Erkenntnissen des BMUB bzw. der Bundesregierung und der GRS zu bestimmten Daten und Fakten europäischer AKWs.

Die Fragen zielen nicht auf ausschließlich umfassende Übersichten. Im Zweifel stellen bereits die auf Basis der vorhandenen Kenntnisse möglichen bruchstückhaften Angaben einen Fortschritt für den öffentlichen Informationsstand dar. Zugleich gehen die Fragesteller aber auch davon aus, dass vorhandene Kenntnisse zu einzelnen Anlagen nicht zurückgehalten werden, nur weil nicht zu allen Anlagen alle entsprechenden Kenntnisse vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welchen europäischen Atomkraftwerken haben nach Kenntnis a) der Bundesregierung und b) der GRS die Sicherheitssysteme (Störfallbeherrschungsebene) nur einen Redundanzgrad n + 1, insbesondere in welchen AKWs in Deutschlands Nachbarstaaten (zum hierzulande vorgeschriebenen Redundanzgrad n + 2 siehe Bekanntmachung der „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ vom 20. November 2012 auf www.bmub.bund.de)?

2

Welche europäischen Atomkraftwerke haben nach Kenntnis a) der Bundesregierung und b) der GRS keine gefilterte Druckentlastung (filtered venting), insbesondere welche AKWs in Deutschlands Nachbarstaaten?

3

Welche europäischen Atomkraftwerke haben nach Kenntnis a) der Bundesregierung und b) der GRS zwar eine gefilterte Druckentlastung (filtered venting), aber keine Filterstufe für organisches Jod, insbesondere welche AKWs in Deutschlands Nachbarstaaten und in Deutschland?

4

Welche europäischen Atomkraftwerke haben nach Kenntnis a) der Bundesregierung und b) der GRS welche Auslegung gegen Flugzeugabstürze (bitte möglichst differenzierte Angaben, also bei vorhandener detaillierter Kenntnis, und nicht nur verallgemeinernde Auslegungsangaben, wie beispielsweise „schnell fliegende Militärmaschine“, sondern Starfighter, Phantom, Tornado etc.)? Welche AKWs haben keine explizite Auslegung gegen Flugzeugabstürze, insbesondere welche AKWs in Deutschlands Nachbarstaaten?

5

Bei welchen europäischen Atomkraftwerken haben die dazugehörigen Brennelemente-Lagerbecken und -Zwischenlager nach Kenntnis a) der Bundesregierung und b) der GRS welche Auslegung gegen Flugzeugabstürze (bitte ebenfalls möglichst differenzierte Angaben)? Insbesondere, welche dieser Lagerbecken und Zwischenlager haben keine explizite Auslegung gegen Flugzeugabstürze?

6

In welchen europäischen Atomkraftwerken ist nach Kenntnis a) der Bundesregierung und b) der GRS eine dem deutschen 30-Minuten-Konzept vergleichbare vollautomatische Beherrschung der ersten Phase eines Störfalls realisiert, in der zur Störfallbeherrschung keine Handmaßnahmen nötig sind (zum hierzulande vorgeschriebenen „30-Minuten-Konzept“ siehe Bekanntmachung der „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ vom 20. November 2012 auf www.bmub.bund.de)?

7

In welchen europäischen Atomkraftwerken gibt es nach Kenntnis a) der Bundesregierung und b) der GRS keine dem deutschen 30-Minuten-Konzept vergleichbare vollautomatische Beherrschung der ersten Phase eines Störfalls, sondern sind (auch) Handmaßnahmen nötig, insbesondere in welchen AKWs in Deutschlands Nachbarstaaten?

8

In welchen europäischen Atomkraftwerken werden nach Kenntnis a) der Bundesregierung und b) der GRS digitale Komponenten im Reaktorschutzsystem eingesetzt, insbesondere in welchen AKWs in Deutschlands Nachbarstaaten?

9

Bei welchen europäischen Atomkraftwerken, für die eine Laufzeitverlängerung über eine 40-jährige Betriebszeit hinaus geplant, beantragt oder bewilligt ist, wurde nach Kenntnis a) der Bundesregierung und b) der GRS mit welcher Methodik und welchen Fragestellungen fachlich die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit dieser Laufzeitverlängerung geprüft bzw. soll noch mit welcher Methodik und welchen Fragestellungen geprüft werden?

Berlin, den 25. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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