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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Energieeffizienz-Expertenliste für Programme der KfW Bankengruppe

Verbindliche Eintragung in die EEE-Liste für die KfW-Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" ab 1. Juni 2014: Anzahl gelisteter Vor-Ort-Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) davor und danach, geförderte BAFA-Energieberatungen, Inhalt, Anforderungen und Wirkungen der EEE-Liste, alleinige Verwaltung durch die dena, Laufzeit, Verfügbarkeit und Datenschutz, Finanzierungsfragen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/137007.05.2014

Energieeffizienz-Expertenliste für Programme der KfW Bankengruppe

der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ab dem 1. Juni 2014 wird die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) für die Programme der KfW Bankengruppe „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ verbindlich. Dann werden nur noch Sachverständige aus der Expertenliste berechtigt sein, für die Programme 151/152 (energieeffizientes Sanieren), 153 (energieeffizientes Bauen) und 431 (Baubegleitung energieeffizient sanieren) Anträge zu unterschreiben bzw. ihre Durchführung zu bestätigen.

Auch für die fachliche Begleitung der KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 wird die Eintragung in der Liste für die Leistungen „Energetische Fachplanung“ und „Baubegleitung“ erforderlich sein.

Effizienzhaus-Experten der deutschen Energie Agentur GmbH (dena) erfüllen in der Regel die Anforderungen der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Energieeffizienz-Experten müssen bestimmte Unabhängigkeitskriterien erfüllen. Die bisher für die Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gültigen Anforderungen an die Vor-Ort-Energieberater werden für die Eintragung als Vor-Ort-Energieberater in die Expertenliste übernommen. Der Experte darf kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Kunden haben.

Für die Programme der KfW Bankengruppe gilt, dass der Experte für das Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen ist. Neben einer Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Experte weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln.

Experten, die ihre Weiterbildung gemäß einer Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung (BAFA) vor dem Jahr 2012 absolviert haben, können sich noch bis zum Ende der Übergangsregelung zum 30. September 2014 mit zusätzlicher Fortbildung bzw. Nachschulung eintragen lassen.

Im Jahr der Eintragung in die Liste fällt für Organisation, technische Weiterentwicklung der Liste sowie Prüfung der Daten ein Beitrag von 150 Euro (zzgl. MwSt.) an. Diese Kosten werden ab dem Zeitpunkt der Freischaltung (Onlinestellung) des Eintrags erhoben. Für die folgenden Jahre beträgt der Jahresbeitrag 100 Euro (zzgl. MwSt.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hat sich die Anzahl der gelisteten Vor-Ort-Energieberater bei der BAFA seit dem Jahr 2002 bis zur Einführung der EEE-Liste und danach bis zum Jahr 2013 verändert?

2

Wie hat sich die Anzahl der geförderten BAFA-Energieberatungen in absoluten Zahlen zwischen den Jahren 2002 und 2013 entwickelt?

3

Welche Wirkungen, insbesondere auf die Qualität der Planung, Baubegleitung und die Zahl der Antragstellungen zur Förderung, sind seit der Einführung der EEE-Liste nach Kenntnis der Bundesregierung feststellbar?

4

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bei einer verbindlichen Listenführung für alle KfW-Effizienzhaus-Förderprogramme ab dem 1. Juni 2014 eine bundesweit flächendeckende Zahl von Sachverständigen sicherzustellen?

5

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn die Einführung der EEE-Liste nicht zu einer Zunahme der Energieberatungen führt, sondern zu einer Abnahme?

6

Ist die wirtschaftliche Machbarkeit der Anforderungen der EEE-Liste untersucht worden, und wenn ja, welche wissenschaftlichen Voruntersuchungen haben stattgefunden?

7

Auf welcher Grundlage wurde die Verwaltung der EEE-Liste der dena als alleiniger Institution übergeben, und wie wird die freihändige Vergabe begründet?

8

Mit welchen Aufgaben wurde die dena im Rahmen der Auftragsvergabe zur Verwaltung der EEE-Liste beauftragt, und wie hoch war das Auftragsvolumen?

9

Auf welche Laufzeit ist der Vertrag mit der dena bezüglich der Verwaltung der EEE-Liste angelegt?

10

Ist die EEE-Liste für Initiativen und Institutionen frei verfügbar, und wie ist dieses z. B. datenschutzrechtlich gegenüber den in der EEE-Liste eingetragenen Sachverständigen abgesichert?

11

Gibt es eine finanzielle Beteiligung der Bundesregierung an der EEE-Liste, oder muss die EEE-Liste von den Sachverständigen finanziell getragen werden?

12

Welche Kosten entstehen aufgrund der Eintragung in die EEE-Liste, und von wem werden diese getragen (bitte nach Verwaltungs- und Betreungskosten und geplanten Einnahmen aufschlüsseln)?

13

Wie viele Experten bzw. Expertinnen sind in der EEE-Liste aktuell verzeichnet (bitte nach Ausbildungsabschluss und Branche aufschlüsseln)?

14

Wie kann die Bezeichnung „Energieberater/Energieberaterin“ nach Einschätzung der Bundesregierung zukünftig besser geschützt werden – oder sogar zu einem eigenen geschützten Berufsbild fortentwickelt werden?

15

Plant die Bundesregierung, die Energieberatung über Zuschüsse oder andere Förderinstrumente, beispielsweise der KfW Bankengruppe, verstärkt zu fördern?

Berlin, den 6. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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