Personalsituation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mindestlöhne schützen die Beschäftigten vor Dumpinglöhnen und Betriebe vor Schmutzkonkurrenz, damit sie keine Wettbewerbsnachteile haben und nicht vom Markt gedrängt werden. Mindestlöhne erfüllen aber nur dann ihren Sinn, wenn sie ausreichend von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrolliert werden. Und diese effektiven Kontrollen sind auch notwendig, damit die Unternehmen nicht an Staat und Sozialkassen vorbeiwirtschaften.
Kontrollen des Personals, ihrer Papiere und Arbeitserlaubnisse decken schnell auf, wer regulär angestellt ist und ob die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Wenn Mindestlöhne kontrolliert werden, dann gestalten sich die Prüfungen aber schwieriger. Wenn beispielsweise in einem Hotel das Reinigungspersonal überprüft wird, dann gilt dort üblicherweise der Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Arbeiten die Beschäftigten aber per Werkvertrag und im Auftrag einer Reinigungsfirma, dann gilt der entsprechende Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Neben der Abgrenzung von Tarifverträgen muss sich die FKS bei ihren Prüfungen ebenso mit Scheinselbstständigkeit, Leiharbeit, (Schein-)Werkverträgen und Ketten von Subunternehmen auseinandersetzen. Mindestlöhne zu prüfen, ist extrem zeitaufwendig, denn die FKS muss in die Betriebe gehen und alle Geschäftsunterlagen, Werkverträge, Stundenaufstellungen etc. detailliert prüfen. Notwendig ist nicht nur ausreichend, sondern auch intensiv geschultes Personal.
Die Kontrollaufgaben der FKS haben sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. Im Jahr 2008 umfassten die Branchen mit Mindestlöhnen nach dem AEntG 2,1 Millionen Beschäftigte (siehe Bundestagsdrucksache 17/2282). Heute sind es schon 3,1 Millionen Beschäftigte (Bundestagsdrucksache 18/1219) plus rund 850 000 Leiharbeitskräfte aufgrund der Prüfungen der Lohnuntergrenze.
Weitere Kontrollen werden notwendig, weil aktuell der Mindestlohn in der extrem problembelasteten Fleischbranche in das AEntG aufgenommen wird.
Schlussendlich wird der geplante gesetzliche Mindestlohn mit Ausnahmen und Übergangsregelungen zahlenmäßig die größte Herausforderung für die FKS.
Vor diesem Hintergrund muss die FKS personell und finanziell angemessen ausgestattet sein, damit sie ihrer Kontrollfunktion effektiv gerecht werden kann. Ist das nicht der Fall, dann stehen die Mindestlöhne nur noch auf dem Papier – zum Nachteil der Beschäftigten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie und mit welchen Fakten begründet die Bundesregierung ihre Aussage in ihrer Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/1219, dass die Personalausstattung der FKS ausreicht, um aus heutiger Sicht insgesamt eine angemessene Aufgabenerledigung sicherzustellen, obwohl sich die Zahl der von Mindestlöhnen profitierenden Beschäftigten nach dem AEntG von 2,1 Millionen (2008) auf heute rund 4 Millionen (inklusive Leiharbeitskräfte) erhöht hat, aber die Personalstellen im gleichen Zeitraum gerade mal um knapp 500 auf 6 481 Stellen (Bundestagsdrucksache 18/1219) erhöht wurden?
Kann die Bundesregierung aufzeigen, dass die Halbierung der Bußgeldverfahren bzw. der festgesetzten Bußgelder trotz einer Verdoppelung der Arbeitgeberprüfungen, beim Vergleich der Zahlen 2009 (Bundestagsdrucksache 17/6219) mit 2013 (Bundestagsdrucksache 18/1219), nicht ursächlich dadurch entstanden ist, dass der FKS aufgrund zu geringer Personalausstattung die Zeit für ausreichend intensive Kontrollen der Mindestlöhnen fehlte?
Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung die Halbierung der Bußgelder in dem genannten Zeitraum?
Waren die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/1219 genannten 6 481 Beschäftigten der FKS in Vollzeit tätig?
Wenn nein, wie viele Beschäftigte der FKS arbeiteten im Jahr 2013 in Vollzeit bzw. in Teilzeit, und wie viele Beschäftigte hat die FKS insgesamt in Vollzeitäquivalenten beschäftigt?
Wie viel Personal wurde jeweils in den Jahren 2009 bis 2013 von der FKS abgezogen und in anderen Bereichen des Zolls eingesetzt?
Wie viele der 6 481 Beschäftigten der FKS im Jahr 2013 hatten eine Ausbildung im gehobenen Dienst bzw. im mittleren Dienst, und werden bei den Kontrollen von Mindestlöhnen nach dem AEntG ausschließlich Beschäftigte des gehobenen Dienstes eingesetzt?
Inwieweit unterscheidet sich das Aufgabenspektrum des FKS-Prüfpersonals im gehobenen Dienst von dem im mittleren Dienst, und bestätigt die Bundesregierung, dass Mindestlöhne aufgrund der komplexen Zusammenhänge ausschließlich von Prüfpersonal im höheren Dienst kontrolliert werden müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/1219, laut der „die Einführung eines Mindestlohns, der durch die Zollbehörden kontrolliert wird, mit zusätzlichen Vollzugsaufwendungen in Form höherer Personal- und Sachkosten verbunden“ ist, aber im Bundeshaushalt 2014 keine zusätzlichen Mittel für die FKS eingestellt sind bzw. der öffentlichen Erklärung vom Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, dass die Personal- und Sachkosten der FKS nicht aufgestockt werden (dpa-Meldung, www.finanzen.net, vom 21. März 2014)?
Wie schnell könnte nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalstand der FKS von heute 6 481 Stellen um 2 500 Beschäftigte erhöht werden, die laut der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) notwendig sind, um den gesetzlichen Mindestlohn wirkungsvoll zu kontrollieren (ots-Meldung, www.presseportal.de, vom 29. April 2014) vor dem Hintergrund, dass aktuell jährlich lediglich 300 Nachwuchskräfte im gehobenen Dienst im Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) für die FKS ausgebildet werden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/1219)?
Welche Kosten würden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich anfallen, um die Kapazitäten des BWZ auszubauen, damit der Personalstand der FKS um 2 500 Beschäftigte erhöht werden könnte?
Aus welchen anderen Bereichen des Zolls bzw. aus welchen anderen Bundesbehörden und in welchem Umfang könnte nach Kenntnis der Bundesregierung Personal abgezogen und bei der FKS eingesetzt werden?
Um wie viele Beschäftigte reduziert sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalstand der FKS ab 2014 bis 2030 pro Jahr durch Verrentung bzw. Pensionierung?
Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung bei der Personalplanung der FKS, damit trotz des demografischen Wandels jährlich immer ausreichend geschultes Personal für die Kontrollen der branchenspezifischen Mindestlöhne, des gesetzlichen Mindestlohns und der Lohnuntergrenzen in der Leiharbeit zur Verfügung stehen, und gibt es auch die Überlegung, qualifizierte Betriebswirte als Nachwuchskräfte zu werben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der BDZ (ots-Meldung vom 29. April 2014), dass die geplanten Ausnahmen und Übergangsregelungen beim gesetzlichen Mindestlohn die Kontrollen der FKS erschweren werden?
Wenn nein, warum nicht?