Klimaaußenpolitik der Bundesregierung bis zur VN-Klimakonferenz 2015 in Paris
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Jürgen Trittin, Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im kommenden Jahr soll auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der VN-Klimarahmenkonvention in Paris ein Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll verabschiedet werden, das Klimaschutzverpflichtungen für alle Staaten enthält. Um bis dahin eine globale Übereinkunft zu erzielen, muss innerhalb aber auch außerhalb des offiziellen Verhandlungsprozesses neuer Schwung für den Klimaschutz entstehen. Dazu sind in den kommenden Monaten verschiedene internationale Konferenzen vorgesehen.
So lädt der VN-Generalsekretär Ban Ki-moon die Staats- und Regierungschefs der Weltgemeinschaft zu einem Klimagipfel am 23. September 2014 nach New York ein. Auf diesem Gipfel sollen „ehrgeizige Zusagen“ und „konkrete Aktivitäten“ für mehr Klimaschutz angekündigt werden. Unter anderem sollen die Regierungen dort beginnen, ihre Vorstellungen für einen künftigen Reduktionspfad für die Treibhausgasemissionen vorzulegen. Das würde es ermöglichen, vor der Klimakonferenz in Paris zu analysieren, ob die zugesagten Reduktionsziele und -verpflichtungen genügen, das international vereinbarte 2-Grad-Ziel zu halten und falls nötig ambitioniertere Ziele zu vereinbaren. Weitere wichtige Termine sind ein Treffen der für Klimaschutz zuständigen Minister im Juni 2014 in Bonn sowie die 20. Vertragsstaatenkonferenz im Dezember 2014 in Lima.
Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt sich die Bundesregierung „für ein ambitioniertes, weltweites Klimaschutzabkommen ein“ und möchte erreichen, dass der Klimaschutz weltweit durch Kooperation und Programme mit anderen Staaten, insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländern, vorangebracht wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wird die Bundesregierung auf dem New Yorker Klimagipfel des VN-Generalsekretärs im September 2014 durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vertreten sein?
Wenn nein, warum nicht, und durch wen wird die Bundesregierung vertreten sein?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob – und wenn ja, welche – anderen Staats- und Regierungschefs eine Teilnahme am Klimagipfel des VN-Generalsekretärs bereits zugesagt haben?
Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Teilnahme der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Klimagipfel des VN-Generalsekretärs als Möglichkeit zur Dynamisierung der internationalen Verhandlungen um ein neues globales Klimaabkommen?
Wann wird die Bundesregierung bekannt geben, ob und durch wen die Bundesrepublik Deutschland auf dem Klimagipfel in New York vertreten sein wird?
Steht die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch immer zu ihrer Haltung aus dem Jahr 2010 (www.sueddeutsche.de/politik/kanzlerin-kuendigtreise-an-merkel-macht-klimagipfel-zur-chefsache-1.144585) in der sie mitteilte, dass die persönliche Anwesenheit der Kanzlerin expliziter Ausdruck des Willens der Bundesregierung ist, auf dem Gipfel ambitionierte Klimaschutzziele – durch die Bundeskanzlerin persönlich – zu bewerben und festzulegen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob – und wenn ja, welche – Vertreter der Europäischen Union der Einladung des VN-Generalsekretärs folgen und an dem Klimagipfel des VN-Generalsekretärs teilnehmen werden?
Welche Ziele sowie ehrgeizigen und konkreten Zusagen plant die Bundesregierung auf dem Klimagipfel des VN-Generalsekretärs, etwa in Form eines Aktionsplans zur Erreichung des nationalen 40-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2020, eines ambitionierten nationalen Ziels für das Jahr 2030, einer Finanzierungszusage für den Grünen Klimafonds und/oder verstärkter Kooperation mit Vorreiterstaaten im Bereich der erneuerbaren Energien oder der Energieeffizienz zu machen?
Gibt es oder gab es in Vorbereitung des Klimagipfels in New York und der VN-Klimakonferenz in Lima Gespräche innerhalb des Weimarer Dreiecks zur Klimapolitik, und wenn ja, mit welchen Zielen und Ergebnissen und wann?
Ist oder war die Bundesregierung in Vorbereitung des Klimagipfels in New York und der VN-Klimakonferenz in Lima in Gesprächen mit nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, und wenn ja, mit welchen Zielen und Ergebnissen, und wann?
Wird es in Vorbereitung auf den Klimagipfel in New York und der VN-Klimakonferenz in Lima auch in diesem Jahr einen Petersberger Klimadialog geben, und wenn ja, was plant die Bundesregierung, in Richtung des Treffens mit Ban Ki-moon dort zu erreichen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein zum Zeitpunkt des Gipfels bereits verbindliches ambitioniertes Emissionsreduktionsziel für das Jahr 2030 in Deutschland bzw. Europa den internationalen Verhandlungsprozess stärken und stützen würde, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das Nichterreichen der deutschen Emissionsreduktionsziele von 40 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 die Glaubwürdigkeit und Verhandlungsposition der Bundesregierung beeinträchtigen würde, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein nationales Klimaschutzgesetz die Rolle Deutschlands in bi- und multilateralen Klimaverhandlungen stärken würde, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Wer wird die Bundesregierung auf dem Ministertreffen in Bonn im Juni 2014 vertreten?
Setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass die Europäische Union zum Ministertreffen im Juni 2014 ein erhöhtes Klimaschutzziel für das Jahr 2020 vorlegt, gemäß der bei der Klimakonferenz im Jahr 2012 in Doha getroffenen Entscheidung, dass die Parteien der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls bis zu diesem Zeitpunkt ihre Verpflichtungen überprüfen und erhöhen sollen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Plant die Bundesregierung, beim Ministertreffen im Juni 2014 zusätzlich zu den Verpflichtungen der Europäischen Union auch eigene nationale Anstrengungen für den Klimaschutz bis zum Jahr 2020 zuzusagen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, den internationalen Klimaschutz über Vorreiterallianzen voranzubringen, und gibt es dazu von Seiten der Bundesregierung ggf. konkrete Planungen oder Gespräche, und werden personelle und finanziellen Ressourcen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und gegebenenfalls anderen Bundesministerien oder Institutionen für eine solche Strategie zur Verfügung gestellt, und wenn ja, in welchem Umfang?
Plant die Bundesregierung den vom ehemaligen Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, unterstützten „Club der Energiewende-Staaten“ weiterzuführen, und wenn ja, welches Bundesressort und welcher Bundesminister bzw. welche Bundesministerin soll die Bundesrepublik Deutschland dort vertreten?
Sieht die Bundesregierung den vom ehemaligen Bundesumweltminister Peter Altmaier unterstützten „Club der Energiewende-Staaten“ als eine geeignete Basis für eine Vorreiterallianz beim Klimaschutz an, und plant die Bundesregierung, diesen um verbindliche Vereinbarungen und Zielvorstellung zum Ausbau erneuerbarer Energien oder beim Klimaschutz zu erweitern, und wenn nein, warum nicht?