[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1553
18. Wahlperiode 27.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1390 –
Klimaaußenpolitik der Bundesregierung bis zur VN-Klimakonferenz 2015 in Paris
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im kommenden Jahr soll auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der VN-
Klimarahmenkonvention in Paris ein Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll
verabschiedet werden, das Klimaschutzverpflichtungen für alle Staaten enthält.
Um bis dahin eine globale Übereinkunft zu erzielen, muss innerhalb aber auch
außerhalb des offiziellen Verhandlungsprozesses neuer Schwung für den
Klimaschutz entstehen. Dazu sind in den kommenden Monaten verschiedene
internationale Konferenzen vorgesehen.
So lädt der VN-Generalsekretär Ban Ki-moon die Staats- und Regierungschefs
der Weltgemeinschaft zu einem Klimagipfel am 23. September 2014 nach New
York ein. Auf diesem Gipfel sollen „ehrgeizige Zusagen“ und „konkrete
Aktivitäten“ für mehr Klimaschutz angekündigt werden. Unter anderem sollen die
Regierungen dort beginnen, ihre Vorstellungen für einen künftigen
Reduktionspfad für die Treibhausgasemissionen vorzulegen. Das würde es
ermöglichen, vor der Klimakonferenz in Paris zu analysieren, ob die zugesagten
Reduktionsziele und -verpflichtungen genügen, das international vereinbarte
2-Grad-Ziel zu halten und falls nötig ambitioniertere Ziele zu vereinbaren.
Weitere wichtige Termine sind ein Treffen der für Klimaschutz zuständigen
Minister im Juni 2014 in Bonn sowie die 20. Vertragsstaatenkonferenz im
Dezember 2014 in Lima.
Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt sich die
Bundesregierung „für ein ambitioniertes, weltweites Klimaschutzabkommen ein“
und möchte erreichen, dass der Klimaschutz weltweit durch Kooperation und
Programme mit anderen Staaten, insbesondere Schwellen- und
Entwicklungsländern, vorangebracht wird.
1. Wird die Bundesregierung auf dem New Yorker Klimagipfel des VN-
Generalsekretärs im September 2014 durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel vertreten sein?
Wenn nein, warum nicht, und durch wen wird die Bundesregierung
vertreten sein?Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 23. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1553 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundesregierung begrüßt die Entscheidung des VN-Generalsekretärs, im
September 2014 nach New York zu einem informellen Gipfeltreffen zu
internationaler Klimapolitik einzuladen. Diese Initiative ist ein wichtiger
Meilenstein auf den Weg zu der 21. Vertragsstaatenkonferenz Ende 2015 in Paris und
kann ein stärkeres politisches Engagement für eine ambitionierte internationale
Klimapolitik mobilisieren. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel begrüßt das
große persönliche Engagement des VN-Generalsekretärs Ban Ki-moon und hat
ihre volle politische Unterstützung versichert, auch wenn ihr persönlich eine
Teilnahme nicht möglich sein wird. Deutschland wird bei dem Treffen hochrangig
vertreten sein (siehe auch Antwort zu Frage 4).
2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob – und wenn ja, welche – anderen
Staats- und Regierungschefs eine Teilnahme am Klimagipfel des VN-
Generalsekretärs bereits zugesagt haben?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, welche Staats- und
Regierungschefs eine Teilnahme am Klimagipfel des VN-Generalsekretärs bereits
zugesagt haben.
3. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Teilnahme der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel am Klimagipfel des VN-Generalsekretärs als
Möglichkeit zur Dynamisierung der internationalen Verhandlungen um ein neues
globales Klimaabkommen?
Die Bundesregierung setzt sich für ein ambitioniertes Ergebnis bei der 21.
Vertragsstaatenkonferenz Ende 2015 in Paris ein. Es werden zwei Ziele verfolgt: die
Verabschiedung eines neuen und verbindlichen Klimaabkommens mit
Beteiligung aller Staaten, das spätestens ab dem Jahr 2020 in Kraft treten soll, und
die Vereinbarung erhöhter Minderungsbeiträge bis zum Jahr 2020, um die zwei
Grad Celsius Obergrenze der Erderwärmung im Vergleich zu vorindustriellen
Zeiten nicht zu überschreiten. Hierfür ist eine starke politische Unterstützung
notwendig, um Momentum für die VN-Klimaverhandlungen aufzubauen. Das
Gipfeltreffen des VN-Generalsekretärs mit Beteiligung hochrangiger Vertreter
von allen Staaten kann in diesem Zusammenhang einen wichtigen Impuls geben.
Deutschland wird bei dem Treffen hochrangig vertreten sein. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Wann wird die Bundesregierung bekannt geben, ob und durch wen die
Bundesrepublik Deutschland auf dem Klimagipfel in New York vertreten sein
wird?
Eine Entscheidung über die Beteiligung der Bundesregierung wird rechtzeitig
vor dem Klimagipfel in New York bekanntgegeben.
5. Steht die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch immer zur ihrer Haltung
aus dem Jahr 2010 (
www.sueddeutsche.de/politik/kanzlerin-kuendigt-
reisean-merkel-macht-klimagipfel-zur-chefsache-1.144585) in der sie mitteilte,
dass die persönliche Anwesenheit der Kanzlerin expliziter Ausdruck des
Willens der Bundesregierung ist, auf dem Gipfel ambitionierte
Klimaschutzziele – durch die Bundeskanzlerin persönlich – zu bewerben und
festzulegen?
Eine ambitionierte internationale Klimapolitik ist eine politische Priorität der
Bundesregierung, für die sich die Bundeskanzlerin auch persönlich engagiert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1553Das Engagement der Bundeskanzlerin zeigt sich u. a. in dem von ihr ins Leben
gerufenen jährlichen Petersberger Klimadialog, zu dessen fünfter Sitzung die
Bundesregierung in diesem Jahr circa 35 Minister und hochrangige politische
Vertreter für Mitte Juli nach Berlin einlädt. Der Dialog mit persönlicher
Beteiligung der Bundeskanzlerin wird zur Vorbereitung sowohl des informellen
Gipfeltreffens in New York als auch der 20. Vertragsstaatenkonferenz Ende 2014
in Lima beitragen. Darüber hinaus hat die Bundeskanzlerin angekündigt,
Klimaschutz zu einem wichtigen Thema der deutschen G7-Präsidentschaft im Jahr
2015 zu machen, um so einen starken Impuls für die Verabschiedung eines
ambitionierten internationalen Klimaschutzabkommen bei der 21.
Vertragsstaatenkonferenz 2015 in Paris zu geben.
6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob – und wenn ja, welche – Vertreter der
Europäischen Union der Einladung des VN-Generalsekretärs folgen und an
dem Klimagipfel des VN-Generalsekretärs teilnehmen werden?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
7. Welche Ziele sowie ehrgeizigen und konkreten Zusagen plant die
Bundesregierung auf dem Klimagipfel des VN-Generalsekretärs, etwa in Form
eines Aktionsplans zur Erreichung des nationalen 40-Prozent-Ziels bis zum
Jahr 2020, eines ambitionierten nationalen Ziels für das Jahr 2030, einer
Finanzierungszusage für den Grünen Klimafonds und/oder verstärkter
Kooperation mit Vorreiterstaaten im Bereich der erneuerbaren Energien oder
der Energieeffizienz zu machen?
Die Bundesregierung prüft derzeit, welche konkreten Aussagen auf dem
Klimagipfel des VN-Generalsekretärs getroffen werden können. Hierfür arbeitet die
Bundesregierung sehr eng mit Partnerländern, insbesondere in der EU,
zusammen.
Auf der nationalen Ebene hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im April 2014 Eckpunkte für ein
„Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vorgelegt, das die Erreichung des deutschen
Klimaschutzziels für das Jahr 2020 sicherstellen soll. Die Bundesregierung wird
in den nächsten Monaten das Aktionsprogramm weiter ausarbeiten. Diese
Arbeiten werden zum Zeitpunkt des Klimagipfels des VN-Generalsekretärs noch
nicht abgeschlossen sein. Das BMUB strebt einen Kabinettbeschluss zum
„Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ im November 2014 an. Die
Bundesregierung geht dennoch davon aus, dass die Arbeit an einem nationalen
Klimaaktionsprogramm 2020 ein wichtiges Signal für den Klimagipfel des VN-
Generalsekretärs ist.
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass der vom
Europäischen Rat am 21. März beschlossene Zeitplan, so bald wie möglich und
spätestens im Oktober 2014 eine Entscheidung über die Ziele des 2030 EU-Klima- und
Energierahmens zu treffen, eingehalten wird und dass vom Europäischen Rat im
Juni bereits positive Signale an den Klima-Sondergipfel im September 2014 und
an die internationale Staatengemeinschaft gesendet werden sollten.
Der Grüne Klimafonds wird das zentrale Instrument der multilateralen
Klimafinanzierung bilden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der Grüne
Klimafonds zügig seine operative Arbeit aufnehmen kann. Eine erste
Auffüllung des Grünen Klimafonds 2014 ist wichtig als politisches Signal für die
VN-Klimaverhandlungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ausgestaltung des
Grünen Klimafonds entsprechende Fortschritte macht und die Bedingungen für
eine Auffüllung vorliegen. Die Bundesregierung geht auf der Grundlage des Ar-
Drucksache 18/1553 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebeitsplans 2014 des Direktoriums des Grünen Klimafonds davon aus, dass die
erste Auffüllung 2014 erfolgt.
Die Bereitstellung angemessener Beiträge für die internationale
Klimaschutzfinanzierung – d. h. auch für den Ausbau erneuerbarer Energien und die
Steigerung der Energieeffizienz – hat eine Katalysatorfunktion für den Erfolg der VN-
Klimaverhandlungen. Zudem wird ein wichtiger Erfolgsfaktor für ein
ambitioniertes Abkommen in Paris die Fähigkeit sein, Allianzen mit Vorreiterstaaten zu
schmieden und zu verstärken. Daher gilt es, das dynamische Bündnis zwischen
der EU, progressiven Entwicklungsländern, insbesondere aus Lateinamerika,
und den am wenigsten entwickelten Staaten sowie den kleinen Inselstaaten, die
am meisten vom Klimawandel bedroht sind, weiterzuentwickeln.
8. Gibt es oder gab es in Vorbereitung des Klimagipfels in New York und der
VN-Klimakonferenz in Lima Gespräche innerhalb des Weimarer Dreiecks
zur Klimapolitik, und wenn ja, mit welchen Zielen und Ergebnissen und
wann?
Am 26. Februar 2014 fand in Berlin das zweite Treffen der Umweltminister des
Weimarer Dreiecks statt. Dabei wurde eine gemeinsame Erklärung
verabschiedet, die auch einen Abschnitt zur internationalen Klimapolitik enthält. Unter
anderem hoben die Minister die bei der 19. Vertragsstaatenkonferenz in Warschau
2013 erreichte Einigung auf einen Fahrplan zur Verabschiedung eines
umfassenden, rechtsverbindlichen Klimaschutzabkommens bis zur 21.
Vertragsstaatenkonferenz in Paris hervor. Dieser Fahrplan beinhaltet einen Aufruf an alle
Staaten, bis zum ersten Quartal 2015 ihre Beiträge für die Zeit nach 2020
vorzulegen. Der Volltext der Erklärung ist im Internet verfügbar:
www.bmub.bund.
de/themen/klima-energie/klimaschutz/internationale-klimapolitik/detailansicht/
artikel/zweites-treffen-des-gruenen-weimarer-drei-ecks/?tx_ttnews%5BbackPid
%5D=1892&cHash=bcf4ca6a71c417dbe3cd14be0b2a6cb7. Das nächste Grüne
Weimarer Dreieck wird voraussichtlich von Frankreich ausgerichtet. Ein
Termin steht noch nicht fest.
9. Ist oder war die Bundesregierung in Vorbereitung des Klimagipfels in
New York und der VN-Klimakonferenz in Lima in Gesprächen mit
nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, und wenn ja,
mit welchen Zielen und Ergebnissen, und wann?
Die Bundesregierung trifft sich regelmäßig mit Ansprechpartnern, insbesondere
mit nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, um informell
ihre Meinungen zu der internationalen Klimapolitik zu sondieren und die
internationale Klimapolitik der Bundesregierung zu kommunizieren. Solche
Gespräche werden auch als Vorbereitung für den Klimagipfel in New York und die
20. Vertragsstaatenkonferenz in Lima fortgesetzt.
10. Wird es in Vorbereitung auf den Klimagipfel in New York und der VN-
Klimakonferenz in Lima auch in diesem Jahr einen Petersberger
Klimadialog geben, und wenn ja, was plant die Bundesregierung, in Richtung
des Treffens mit Ban Ki-moon dort zu erreichen?
Die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und der peruanische
Umweltminister (als Präsident der 20. Vertragsstaatenkonferenz in Lima) werden
Mitte Juli 2014 circa 35 Minister nach Berlin für den fünften Petersberger
Klimadialog einladen (siehe auch Antwort zu Frage 5). Die informellen
Diskussionen sollen einen Beitrag sowohl zu dem Klimagipfel in New York als auch zur
20. Vertragsstaatenkonferenz in Lima leisten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/155311. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein zum Zeitpunkt des
Gipfels bereits verbindliches ambitioniertes Emissionsreduktionsziel für
das Jahr 2030 in Deutschland bzw. Europa den internationalen
Verhandlungsprozess stärken und stützen würde, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung (siehe auch Antwort zu Frage 7).
12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das
Nichterreichen der deutschen Emissionsreduktionsziele von 40 Prozent
bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 die Glaubwürdigkeit
und Verhandlungsposition der Bundesregierung beeinträchtigen würde,
und wenn nein, warum nicht?
Eine glaubwürdige Umsetzung der eigenen Klimaschutzziele schafft
Verlässlichkeit und Planungssicherheit für alle Akteure und ist eine wesentliche
Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchsetzung deutscher Verhandlungsinteressen
bei den internationalen Klimaschutzverhandlungen. Auch aus diesem Grund hat
das BMUB im April 2014 Eckpunkte für ein „Aktionsprogramm Klimaschutz
2020“ vorgelegt, das die Erreichung des deutschen Klimaschutzziels für 2020
sicherstellen soll.
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein nationales
Klimaschutzgesetz die Rolle Deutschlands in bi- und multilateralen
Klimaverhandlungen stärken würde, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum
nicht?
Eine ambitionierte nationale Klimaschutzpolitik stärkt die eigene Position im
Rahmen bi- und multilateraler Verhandlungen. Deutschland hat sich bereits
ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Darüber hinaus will die Bundesregierung im
Jahr 2016 einen nationalen Klimaschutzplan 2050 verabschieden. Darin sollen
Zwischenziele für die Zeit nach 2020 zum Erreichen des langfristigen
Klimaschutzziels, konkrete nächste Reduktionsschritte und ein Maßnahmenprogramm
zum Erreichen der nächsten Reduktionsschritte enthalten sein. Ob und in
welcher Form dies auch eine rechtlich-institutionelle Verankerung erfordert, wird
im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzplanes zu prüfen sein.
14. Wer wird die Bundesregierung auf dem Ministertreffen in Bonn im Juni
2014 vertreten?
Die Bundesregierung begrüßt die Austragung der Klimaministerkonferenz am
5. und 6. Juni 2014 in Bonn, bei der über ambitionierten Klimaschutz unter dem
Kyoto-Protokoll und über mehr ambitionierten Klimaschutz vor und nach dem
Jahre 2020 unter der Durban-Plattform diskutiert werden soll. Die
Bundesumweltministerin und ein beamteter Staatssekretär werden die Bundesregierung
vertreten.
15. Setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass die Europäische Union zum
Ministertreffen im Juni 2014 ein erhöhtes Klimaschutzziel für das Jahr
2020 vorlegt, gemäß der bei der Klimakonferenz im Jahr 2012 in Doha
getroffenen Entscheidung, dass die Parteien der zweiten
Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls bis zu diesem Zeitpunkt ihre
Verpflichtungen überprüfen und erhöhen sollen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Drucksache 18/1553 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie EU verpflichtete sich bereits 2007/2008 auf die Initiative „20-20-20“: Bis
zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent, ggf. 30
Prozent (vgl. ER-Beschlüsse), gesenkt, der Anteil erneuerbarer Energieträger am
Energieverbrauch auf 20 Prozent und die Energieeffizienz um 20 Prozent
gesteigert werden. Für eine unkonditionierte Anhebung des EU-Klimaziels gibt es
nach Einschätzung der Bundesregierung nicht die erforderliche Einstimmigkeit
unter den EU-Mitgliedstaaten.
16. Plant die Bundesregierung, beim Ministertreffen im Juni 2014 zusätzlich
zu den Verpflichtungen der Europäischen Union auch eigene nationale
Anstrengungen für den Klimaschutz bis zum Jahr 2020 zuzusagen?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
17. Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, den internationalen
Klimaschutz über Vorreiterallianzen voranzubringen, und gibt es dazu von
Seiten der Bundesregierung ggf. konkrete Planungen oder Gespräche, und
werden personelle und finanziellen Ressourcen im Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und gegebenenfalls
anderen Bundesministerien oder Institutionen für eine solche Strategie zur
Verfügung gestellt, und wenn ja, in welchem Umfang?
18. Plant die Bundesregierung den vom ehemaligen Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, unterstützten
„Club der Energiewende-Staaten“ weiterzuführen, und wenn ja, welches
Bundesressort und welcher Bundesminister bzw. welche
Bundesministerin soll die Bundesrepublik Deutschland dort vertreten?
19. Sieht die Bundesregierung den vom ehemaligen Bundesumweltminister
Peter Altmaier unterstützten „Club der Energiewende-Staaten“ als eine
geeignete Basis für eine Vorreiterallianz beim Klimaschutz an, und plant
die Bundesregierung, diesen um verbindliche Vereinbarungen und
Zielvorstellung zum Ausbau erneuerbarer Energien oder beim Klimaschutz zu
erweitern, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt den Ansatz den internationalen Klimaschutz über
Vorreiterallianzen voranzubringen. Sie ist in diesem Zusammenhang bereits in
verschiedenen Gremien und Allianzen sehr aktiv, unter anderen mit der
Gründung des Petersberger Klimadialogs, der Lancierung der Partnerschaft für
Minderung und Transparenz und der aktiven Beteiligung in internationalen Foren,
wie dem „Cartagena Dialog“ und dem „Major Economies Forum“. Die
Bundesregierung hat auch maßgeblich die Gründung der Internationalen Organisation
für erneuerbare Energien (IRENA) und damit die Stimme der erneuerbaren
Energien in der Welt vorangetrieben.
Das BMUB und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung fördern weiterhin das Netzwerk „Renewable Energy Policy
Network for the 21st Century (REN21)“. Dieses wurde im Nachgang zur Bonner
„renewables 2004“-Konferenz gegründet und verbindet renommierte
Persönlichkeiten aus den verschiedenen Bereichen: Regierungen und internationale
Organisationen, Wirtschaftsverbände, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Ihr
Ziel ist es, die globale Energiewende durch Wissensaustausch,
Politikentwicklung und konkrete Aktion voranzubringen.
Im „Clean Energy Ministerial“ (CEM) treffen sich die weltweit größten
Emittenten und arbeiten beim Ausbau sauberer Energietechnologien zusammen. Die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1553Bundesregierung leitet gemeinsam mit Dänemark und Spanien die Multilaterale
Arbeitsgruppe für Solar- und Windenergietechnologien und treibt in der
Arbeitsgruppe gemeinsam mit IRENA den Ausbau erneuerbarer Energien weltweit
voran.
Der „Club der Energiewende-Staaten“ war ein maßgeblicher Impuls für die
Gründung von Vorreiterallianzen zur Erhöhung des Ambitionsniveaus beim
internationalen Klimaschutz. Die Vernetzung von Staaten, die sich derzeit in einer
Transformation ihrer Energiesysteme befinden und dabei der Steigerung der
Energieeffizienz sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien eine entscheidende
Rolle geben, ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung: sie fördert dies
aktiv im multilateralen Gremien sowie bilateralen Energiepartnerschaften. Mit
dem Ausbau erneuerbarer Energien reduzieren die Staaten auch ihre
Treibhausgasemissionen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die
Bundesregierung prüft mit Partnerländern, wie solche Impulse und
Vorreiterallianzen künftig die internationale Klimapolitik am effektivsten unterstützen
und die konkrete Umsetzung von Klimaschutz kohärent vorantreiben können.
Hier wird unter anderem angestrebt, eine Doppelung von Allianzen und ihren
Aufgaben zu vermeiden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]