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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Möglichkeiten zum Stopp von Walfleischtransit durch deutsche Häfen

Internationale Beschlusslage zur Durchfuhr von Walfleisch, Verhältnismäßigkeit und Effektivität eines nationalen Durchfuhrverbots zum Zweck der Durchsetzung des Artenschutzes (Verbot von Walfang und Handel mit Walfleisch), Vorlage eines Gesetzentwurfs, freiwillige Verpflichtung der Hafenbetreiber, Stellungnahme zum Rechtsgutachten von Greenpeace vom Juli 2013, Einschätzung rechtlicher Grundlagen für ein nationales Durchfuhrverbot bzgl. internationaler Abkommen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

28.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/139708.05.2014

Möglichkeiten zum Stopp von Walfleischtransit durch deutsche Häfen

der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bereits im Juni 2010 forderte der Deutsche Bundestag in der fraktionsübergreifenden Entschließung „Konsequenten Walschutz durchsetzen und verbessern“ (Bundestagsdrucksache 17/1982) die Bundesregierung unter anderem auf, das derzeitige Handelsverbot mit Erzeugnissen aus Walen nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES sicherzustellen.

Immer wieder wird Walfleisch von Island und Norwegen auf dem Weg nach Japan in deutschen Häfen umgeladen. Zuletzt wurden im Januar und Februar dieses Jahres Walfleischtransporte nach Japan u. a. über den Hamburger Hafen abgewickelt. Im Juli 2013 wurden sechs Container mit Finnwalfleisch aus dem akut bedrohten nordost-atlantischen Bestand auf dem Frachtschiff „Cosco Pride“ der Reederei Seaspan Corporation im Hamburger Hafen gefunden (www.bmub.bund.de vom 9. Juli 2013, „Transit von Walfleisch: Altmaier wendet sich an deutsche Häfen“). An diesem Beispiel wird deutlich, dass rechtlich Schlupflöcher existieren, obwohl Deutschland gemeinsam mit anderen 180 Staaten den Handel mit Walfleisch zum Schutz der Finnwale unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) verboten hat. Der damalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier appellierte an die Hafenbetreiber, auf freiwilliger Basis die Durchfuhr von Walfleisch zu untersagen. Rechtliche Schritte wurden bisher nicht eingeleitet.

Ein Rechtsgutachten von Greenpeace vom Juli 2013 (www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/20130801-greenpeace-rechtsexpertise-walfleisch-durchfuhrverbot.pdf), legte Wege offen, wie die Durchfuhr von Walfleisch in Deutschland rechtsverbindlich untersagt werden könnte. In dem vorgelegten Gutachten weist Dr. Michéle John nach, dass der Transport von Walfleisch durch deutsches Hoheitsgebiet im Bundesnaturschutzgesetz im Einklang mit EU-Recht und den Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) verboten werden könne. Einfuhr und Verkauf von Walfleisch und Walfleischprodukten sind in Deutschland verboten.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Transport und Umladung von Walfleisch in deutschen Häfen“ (Bundestagsdrucksache 17/14528) wird darauf hingewiesen, dass die Beratungen für ein Verbot des Transits von Walfleisch noch nicht abgeschlossen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Beschlüsse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in internationalen Gremien zur Durchfuhr von Walfleisch gefasst, und wie verhielt sich die Bundesregierung jeweils dazu (bitte unter Angabe von Datum, Gremium und Anlass)?

2

Wie vereinbart die Bundesregierung (mit Deutschland als Mitglied der Internationalen Walfangkommission – IWC) ihre ausdrückliche Ablehnung kommerziellen Walfangs mit der Erlaubnis der Durchfahrt von Walfleisch durch ihre Häfen?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Wirkung der Brief vom 9. Juli 2013 des ehemaligen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier an die Hafenbetreiber bremenports GmbH & Co. KG, Hamburg Port Authority und Niedersachsens Ports GmbH & Co. KG bezüglich der freiwilligen Verzichtserklärung auf die Durchfahrtserlaubnis von Walfleisch hatte (bitte Folgen benennen)?

4

a) Hafenbetreiber welcher Häfen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig dazu verpflichtet, kein Walfleisch mehr umzuschlagen (bitte Hafenbetreiber nach Ländern bzw. Kontinenten aufschlüsseln)?

b) Wenn es keine freiwilligen Verpflichtungen gab, warum nicht? Wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch ein Transitverbot von Walfleisch durch deutsche Häfen, der Handel mit Walfleisch erschwert werden würde (Antwort bitte begründen)?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein gesetzlich normiertes Durchfuhrverbot von Walfleisch das legitime Ziel hat, den grundsätzlich verbotenen kommerziellen Walfang und den damit verbundenen Handel mit vom Aussterben bedrohten Walarten konsequent durchzusetzen (Antwort bitte begründen)?

7

Wie verhält sich die Bundesregierung zum in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gutachten?

8

Bis wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf einbringen, um rechtlich verbindliche Instrumente zum Stopp von Walfleischumladungen und Durchfahrten in deutschen und europäischen Häfen zu finden?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass nach EU-Recht ein Durchfuhrverbot für Walfleisch aus Gründen des Artenschutzes gerechtfertigt ist, und welche Länder wenden dieses nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an (Antwort bitte begründen)?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Durchfuhrverbot verhältnismäßig ist, da der angestrebte Zweck (ein Verbot von Walfang und Handel konsequent durchzusetzen) nicht durch andere Maßnahmen erreicht werden kann, die den Handel innerhalb der EU weniger beschränken (Antwort bitte begründen)?

11

Auch wenn nach den Regelungen von CITES bzw. der EU-Artenschutzverordnung ein Verbot der Durchfuhr von Walfleisch nicht normiert ist, teilt die Bundesregierung aber die Auffassung, dass entsprechend Artikel 193 Satz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Mitgliedstaaten nicht gehindert sind, verstärkte Schutzmaßnahmen im Hinblick auf den Umweltschutz beizubehalten oder zu ergreifen (Antwort bitte begründen)?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein nationales Verbot der Durchfuhr von Walfleisch auf die Schutzverstärkungsklausel des Artikels 193 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) gestützt werden könnte (Antwort bitte begründen)?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Grundfreiheiten wie etwa die Warenverkehrsfreiheit gemäß Artikel 34 AEUV, auch für Walfleisch aus Gründen des Umweltschutzes eingeschränkt werden können (Europäischer Gerichtshof – EuGH, Urteil vom 20. Februar 1979, Rs. 120/78, Slg. 1979, 649; EuGH, Urteil vom 9. Juli 1992, Rs. C-2/90, Slg. 1992, I-4431; EuGH, Urteil vom 28. Juni 1994, Rs. C-187/93, Slg. 1994, I-2857, 2881 Rn. 22, Antwort bitte begründen)?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach WTO-Recht ein Durchfuhrverbot aus Gründen des Artenschutzes gerechtfertigt sein kann?

15

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Durchfuhrverbot für Walfleisch aus Gründen des Schutzes der Gesundheit und Umwelt sowie der nachhaltigen Entwicklung (Artikel XX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens – GATT, insbesondere Artikel XX Buchstabe b GATT) ausgesprochen werden kann (Antwort bitte begründen)?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich ein Durchfuhrverbot von Walfleisch auf den Schutz begrenzt vorhandener Ressourcen beziehen könnte (nach Artikel XX Buchstabe b GATT, Antwort bitte begründen)?

17

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es gesetzliche Regelungen gibt (z. B. im Bundesnaturschutzgesetz), die die Vermarktung von Walfleisch konsequent verbieten und die Durchfuhr von Produkten der besonders geschützten Arten der Anhänge A der EU-Artenschutzverordnung zukünftig verbieten?

Berlin, den 6. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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