[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1567
18. Wahlperiode 28.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1398 –
Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und Methodik des Berichtes
zur „Lage der Natur“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 26. März 2014 hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, den aktuellen Bericht „Die Lage der
Natur in Deutschland“ veröffentlicht, in welchem ca. 12 000 Stichproben aus
FFH- und Vogelschutz- sowie SPA-Gebieten (FFH: Flora-Fauna-Habitat; SPA:
Special Protection Area bzw. Besondere Schutzgebiete) analysiert wurden.
Darin heißt es:
„Für die FFH-Richtlinie wurde dieser Bericht erstmalig 2007 erstellt, d. h. die
jetzt vorliegenden Ergebnisse ermöglichen einen Vergleich mit dem vorherigen
Bericht. Für die Vogelschutzrichtlinie wird der Bericht erstmalig in einem
neuen Format erstellt. Beide Berichte sind ,Rechenschaftsberichte‘ und dienen
gleichzeitig der Verbesserung der Effizienz von Maßnahmen zum Erhalt der
biologischen Vielfalt in Deutschland.“
In der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt heißt es auf Seite 29: „Bis
2020 weisen alle Bestände der Lebensraumtypen (gem. Anhang I der FFH-
Richtlinie), der geschützten (§ 30 BNatSchG) und gefährdeten Biotoptypen
sowie solcher, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat bzw. die
eine besondere Bedeutung für wandernde Arten haben, einen gegenüber 2005
signifikant besseren Erhaltungszustand auf, sofern ein guter Erhaltungszustand
noch nicht erreicht ist.“
In der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union für das Jahr 2020
„Lebensversicherung und Naturkapital“ fordert Einzelziel 1:
„Aufhalten der Verschlechterung des Zustands aller unter das europäische
Naturschutzrecht fallenden Arten und Lebensräume und Erreichen einer
signifikanten und messbaren Verbesserung dieses Zustands, damit bis 2020 gemessen
an den aktuellen Bewertungen
i) 100 % mehr Lebensraumbewertungen und 50 % mehr Artenbewertungen
(Habitat-Richtlinie) einen verbesserten Erhaltungszustand undDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 26. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1567 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeii) 50 % mehr Artenbewertungen (Vogelschutz-Richtlinie) einen stabilen oder
verbesserten Zustand zeigen.“
Diese Kleine Anfrage wird gestellt, um eine bessere Einschätzung zu erhalten,
ob zum einen die nationalen und europäischen Ziele zum Schutz der
Biodiversität erreicht werden und zum anderen die Vergleichbarkeit der getätigten wie
der geplanten Schutz- und Verbesserungsmaßnahmen im Vergleich zu der
Erhebung aus dem Jahr 2007 gegeben ist.
1. Ist die vollständige Methodik zur Bewertung der Lebensräume und Arten
öffentlich zugänglich, oder ist geplant, diese auf Anfrage zur Verfügung zu
stellen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Methodik zur Bewertung der der FFH-Richtlinie unterliegenden
Lebensraumtypen und Arten (Doc Hab-11-05/03) ist u. a. auf den Webseiten der
Europäischen Union sowie in deutscher Übersetzung auf den Webseiten des
Bundesamtes für Naturschutz (
www.bfn.de/0316_nat-bericht_eu-vorgaben.html)
zugänglich. Zusätzlich hat die EU-Kommission eine Anleitung zur Erstellung der
Berichte erstellt und veröffentlicht (Assessment and Reporting under Article 17
of the Habitats Directive: Explanatory Notes & Guidelines; Final Version, July
2011), die ebenfalls auf den beiden o. g. Webseiten verfügbar ist. Dieses nur in
englischer Sprache verfügbare Dokument erläutert in den Kapiteln II bis V die
Konzepte und Methoden zur Bewertung des Erhaltungszustands der
Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie und bietet in Kapitel VI eine
detaillierte schrittweise Anleitung zur Berichtserstellung nach den Formatvorgaben
der EU-Kommission. Beispiele in den Anhängen des Guidance-Dokumentes
illustrieren das Vorgehen.
2. Wurde das Bewertungsverfahren bezogen auf den FFH-Bericht im
Vergleich zum vorherigen Bericht geändert?
Wenn ja, inwiefern (bitte alle Änderungen im Vergleich zum vorherigen
Bericht darlegen)?
Das Bewertungsverfahren für die der FFH-Richtlinie unterliegenden
Lebensraumtypen und Arten ist in den Anhängen C (für Arten) und E (für
Lebensraumtypen) des in der Antwort zu Frage 1 genannten EU-Dokuments „Doc Hab-11-
05/03“ wiedergegeben. Diese Anhänge sind gegenüber dem FFH-Bericht 2007
nicht verändert.
3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Ursachen, die in
einzelnen Gebieten zu einer Verschlechterung bzw. auch Verbesserung des
Arten- oder Lebensraumstatus geführt haben?
a) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung Verbesserungen auf
konkrete Maßnahmen zurückzuführen?
Wenn ja, auf welche?
b) Inwieweit liegen nach Einschätzung der Bundesregierung den
Verschlechterungen konkrete Ursachen zugrunde?
c) Inwieweit liegen nach Einschätzung der Bundesregierung Ursachen
zugrunde, die außerhalb der Handlungsmöglichkeiten des Naturschutzes
liegen?
Wenn ja, welche?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1567d) Inwieweit ist über die in den Fragen 3a bis 3c genannten Ursachen
hinaus eine konkrete Ursachenanalyse geplant, und inwiefern wird diese
Analyse veröffentlicht?
Wenn ja, was ist die anvisierte Zeitschiene für ein solches Projekt (bitte
für die einzelnen Gebiete mit angenommener bzw. nachgewiesener
Ursache der Verschlechterung bzw. Verbesserung aufschlüsseln)?
Im FFH-Bericht erfolgt keine Bewertung von einzelnen Gebieten. Daher hat die
Bundesregierung keine Kenntnis über mögliche Veränderungen des Zustandes
von Einzelgebieten. Die Verschlechterung von Einzelgebieten widerspräche
zudem dem Verschlechterungsverbot gemäß Artikel 6 Absatz 2 der FFH-
Richtlinie.
Vielmehr wird der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten innerhalb
und außerhalb der gemeldeten FFH-Schutzgebiete nach den Bestimmungen der
FFH-Richtlinie bewertet. Diese Ergebnisse zeigen für den FFH-Bericht 2013,
dass die meisten Veränderungen von Erhaltungszuständen gegenüber dem
Bericht von 2007 auf verbesserte Datengrundlage und/oder Erfassungsmethoden
und nicht auf tatsächliche Veränderungen seit dem letzten Bericht
zurückzuführen sind. Den 18 tatsächlichen Verschlechterungen (darunter viele
Amphibien) stehen 16 tatsächliche Verbesserungen (vor allem bei Fischen, Reptilien
und größeren Säugetieren wie Biber, Wildkatze, Kegelrobbe) gegenüber. Auch
bei anderen Arten wie Otter, Luchs, Seehund, Fischadler, Wanderfalke,
Schwanen-, Gänse- und Entenarten zeigen sich teilweise regionale, teilweise
überregionale Verbesserungen. Bei den Lebensräumen wurden 13 tatsächliche
Verschlechterungen festgestellt, sechs davon sind Lebensräume, die auf eine
nachhaltige Grünlandnutzung oder Biotoppflege angewiesen sind (z. B. Mähwiesen,
Binnendünen, Heiden).
Zusätzlich zu den Erhaltungszuständen werden im FFH-Bericht in der
Vergangenheit wirksame Beeinträchtigungen und in der Zukunft potenzielle
Gefährdungen angegeben, die Rückschlüsse auf Ursachen von Verschlechterungen und
Verbesserungen ermöglichen. Das Bundesamt für Naturschutz analysiert diese
Daten und beabsichtigt das Ergebnis zu publizieren (siehe auch die Antwort zu
den Fragen 4 und 5).
Weitere Optimierungen sind zur Erhöhung der Belastbarkeit der aus den
Länderinformationen abzuleitenden Bewertungen seitens der Bundesregierung im
Dialog mit den Bundesländern eingefordert.
4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern sich
Verschlechterungen aus der konkreten Bewirtschaftung durch
landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Aktivitäten ergeben?
Eine Analyse der in der Vergangenheit wirksamen Beeinträchtigungen und für
die Zukunft absehbaren Gefährdungen steht noch aus (siehe auch Antwort zu
Frage 3).
5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche indirekten
Faktoren (wie z. B. diffuse Nährstoffeinträge) zu einer Verschlechterung
des Status von Arten oder Lebensräumen geführt haben?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Drucksache 18/1567 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern die
Nutzerinnen und Nutzer von Flächen innerhalb von FFH-Gebieten über den
Schutzgegenstand, die räumlichen Schutzgrenzen und die jeweiligen
Managementpläne informiert sind?
Die Bekanntmachung des Schutzgegenstandes, der Schutzgebietsgrenzen und
– sofern erforderlich bzw. vorhanden – der Managementpläne obliegt
überwiegend (an Land und innerhalb der 12-Seemeilen-Zone) den Ländern. Daher
liegen der Bundesregierung hierzu keine umfassenden Informationen vor. Die
Bundesregierung hält es für wichtig, dass den Nutzern von Flächen in FFH-
Gebieten diese Angaben bekannt sind. Sie setzt sich deshalb in Kooperation
mit den Bundesländern dafür ein, Informationen zu Schutzgegenständen und
Schutzgebietsgrenzen über das Internet durch die Länder, den Bund (www.
bfn.de/0316_steckbriefe.html#c33722,
www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete)
und die Europäische Union (
http://natura2000.eea.europa.eu) kontinuierlich zu
verbessern.
Auch bei der Erstellung der Managementpläne (sofern diese erforderlich sind)
wird die Empfehlung der EU-Kommission und der Bundesregierung, diese in
einem partizipatorischen Prozess mit den Landnutzern zu entwickeln,
zwischenzeitlich zunehmend beachtet.
7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was unternommen
wird, um die Nutzerinnen und Nutzer dieser Flächen vor Ort für den
jeweiligen Schutz zu gewinnen, bzw. gibt es diesbezüglich Pläne auf
Bundesebene?
Die Zusammenarbeit mit den Nutzern in den FFH-Gebieten „vor Ort“ obliegt
überwiegend den Ländern. Diese bedienen sich dabei verschiedener Instrumente
der Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation (z. B. Pressearbeit, Runde Tische).
Der Bund unterstützt die Länder dabei z. B. durch die Bereitstellung von
Informationen im Internet und Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Broschüren).
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es konkrete
Pläne gibt, Nutzerinnen und Nutzer in FFH-Gebieten stärker als bisher für
einen Nutzungsausfall oder eine Nutzungseinschränkung zu entschädigen,
bzw. gibt es diesbezüglich Pläne auf Bundesebene?
Wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln und nach welchem Verfahren soll
dies geschehen?
Konkrete Pläne der Länder, Nutzer in FFH-Gebieten stärker zu entschädigen,
sind der Bundesregierung nicht bekannt. Derartige Entschädigungen erfolgen
überwiegend im Rahmen der von der Europäischen Union kofinanzierten
Agrarumweltmaßnahmen sowie durch die Länder finanzierte Naturschutzprogramme.
Im Zusammenhang mit der EU-Agrarförderung für die Förderperiode 2014 bis
2020 überarbeiten die Länder derzeit ihre diesbezüglichen Programme.
9. Wie will die Bundesregierung den negativen Einfluss von Land- und
Forstwirtschaft inklusive der Verschmutzung von Flüssen und Meeren sowie
Fischerei und von Einträgen über die Luft reduzieren, um die Ziele der
europäischen und nationalen Biodiversitätsstrategie zu erreichen?
Welche strategischen Handlungsansätze sind für die Zielerreichung
geplant?
Um die Ziele der europäischen und nationalen Biodiversitätsstrategie zu
erreichen, sind Maßnahmen in allen Sektoren erforderlich. Für die Bundesregie-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1567rung hat die weitere Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Umwelt einen
hohen Stellenwert, um die Gewässer- und Luftqualität zu verbessern. In diesem
Zusammenhang bereitet die Bundesregierung eine Novellierung der
Düngeverordnung vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die vorgesehenen
Änderungen der Düngeverordnung zur Verringerung von Nährstoffeinträgen in die
Umwelt und Verbesserungen der Gewässerqualität führen und damit auch zur
Verwirklichung der Ziele der europäischen und nationalen
Biodiversitätsstrategie beitragen. Im Rahmen der Verhandlungen zur Überarbeitung der
Luftreinhaltepolitik ist die Bundesrepublik aufgefordert, neue Emissionsminderungen
bis zum Jahre 2030 zuzusagen. Deren Höhe wird sich an den Umweltwirkungen
und an der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der erforderlichen
Minderungsmaßnahmen orientieren und alle relevanten Sektoren einbeziehen.
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union
(GAP) wurde im Dezember 2013 auch das sog. „Greening“ der Direktzahlungen
der 1. Säule der GAP beschlossen. Für den Erhalt der Direktzahlungen müssen
Landwirte ab dem Jahr 2015 u. a. einen Anteil von zunächst 5 Prozent ihrer
Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Ziel hierbei ist
insbesondere auch, die biologische Vielfalt zu schützen und zu verbessern. Diesem
Ziel sieht sich die Bundesregierung bei der derzeitigen nationalen Umsetzung
der GAP-Reform verpflichtet.
Bezüglich der Forstwirtschaft haben die Forstverwaltungen der meisten
Bundesländer verbindliche Grundsätze für die Bewirtschaftung des Waldes festgelegt,
die auch naturschutzfachliche Aspekte wie z. B. den Biotopverbund sowie den
Natura-2000-Artenschutz beinhalten. Die in Deutschland geltenden wald- und
naturschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei
Verstößen sollen gewährleisten, dass diese Gefährdungen auf Bundesebene keine
relevante Bedeutung erlangen.
10. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um in den
Gebieten, deren Zustand sich verschlechtert hat, eine Verbesserung
herbeizuführen (bitte nach Gebieten und Maßnahmen aufschlüsseln)?
Zur möglichen Verschlechterung von FFH-Gebieten wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen. Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände von
Arten und Lebensraumtypen obliegen überwiegend den Ländern.
11. Wurden Gelder aus der 2. Säule der EU-Agrarförderung (ELER) für
Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt verwendet?
Wenn ja, für welche, und in welcher Höhe (bitte Aufschlüsselung nach
Ländern, Maßnahmen und Gebieten)?
In Fortführung der bisherigen Förderziele gehören die Wiederherstellung,
Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt auch in der seit 1. Januar
2014 gültigen ELER-Verordnung 1305/2013 zu einem von 18 Schwerpunkten
der Förderprioritäten.
Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt können sehr verschiedene Maßnahmen
aus dem Förderangebot der ELER-Verordnung beitragen. Insbesondere die
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen haben hierfür eine große Bedeutung.
Die Umsetzung der Förderung in Deutschland erfolgt über Programme der
Länder.
Drucksache 18/1567 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Länder gestalten die Maßnahmen nach ihren jeweiligen regionalen
Bedingungen und Erfordernissen aus. Dadurch können Maßnahmen sowohl auf sehr
unterschiedliche als auch auf mehrere Förderziele gleichzeitig (z. B.
Gewässerschutz, Bodenschutz, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Pflege der
Kulturlandschaft, Klimaschutz) ausgerichtet sein.
Vor diesem Hintergrund lassen sich die verfügbaren Informationen über die
Verwendung der ELER-Mittel für einzelne Maßnahmen nicht nach ihrem Beitrag
zur Verbesserung der biologischen Vielfalt zuordnen und differenzieren.
12. Wann wird die Erstellung von Managementplänen, die auf die
entsprechenden Lebensräume und Arten abgestimmt sind und konkrete
Schutzmaßnahmen enthalten, für alle 4 617 FFH-Gebiete voraussichtlich
abgeschlossen sein, einschließlich der 591 Gebiete die im Annex A des
nationalen FFH-Berichts als in Bearbeitung gelistet sind?
Für FFH-Gebiete können Managementpläne aufgestellt werden. Die
Entscheidung zu deren Erforderlichkeit, deren Inhalt und Rechtsform obliegt
überwiegend den Ländern. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder
Managementpläne für die überwiegende Mehrzahl der FFH-Gebiete für
zweckdienlich halten und anstreben, diese überwiegend bis zum Jahr 2020 zu
erarbeiten. Ein Zeitplan zu deren Erarbeitung liegt der Bundesregierung nicht vor.
13. Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die
Monitoringkriterien in der alpinen Region vor, und inwiefern ist die dort angewandte
Methodik mit der in der kontinentalen und atlantischen Region
vergleichbar?
Inwiefern unterscheidet sich bei einer Kooperation der Erfassung der
alpinen Region mit Österreich die verwendete Methodik, und wie wird eine
Vergleichbarkeit zu anderen Regionen gewährleistet?
Die Beurteilung der Erhaltungszustände der Lebensräume und Arten in der
alpinen biogeographischen Region beruht im FFH-Bericht 2013 überwiegend auf
Experteneinschätzungen auf der Grundlage der von der EU-Kommission
vorgegebenen Kriterien sowie sonstigen fachlichen Erhebungen.
14. Reicht nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle
Personalausstattung der Naturschutzbehörden der einzelnen Bundesländer aus, um das
Aufstellen der Managementpläne für FFH-Gebiete, das Umsetzen der
darin genannten notwendigen Vertragsnaturschutz- und
Agrarumweltmaßnahmen und deren Erfolgskontrolle zu gewährleisten?
Wenn nein, um wie viele Stellen müsste das Personal nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgestockt werden?
Die Personalausstattung der für Naturschutz zuständigen Behörden von Bund
und Ländern wird jährlich in der Sonderausgabe „Naturschutzarbeit in
Deutschland“ der Zeitschrift „Natur und Landschaft“ veröffentlicht (letztmalig in der
Ausgabe „Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten aus dem Jahr 2013 der für
Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Institution“, Sonderausgabe 98,
Jahrgang 2014). Eine Aufschlüsselung der Tätigkeiten des jeweiligen Personals
z. B. für die Umsetzung der FFH-Richtlinie erfolgt dabei nicht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/156715. In welcher Höhe stehen den Naturschutzbehörden der Bundesländer nach
Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Mittel für die Erstellung und
Umsetzung der Managementpläne zur Verfügung, und aus welchen
Töpfen kommen diese anteilig?
a) Reichen nach Einschätzung der Bundesregierung diese Mittel aus, um
die in den Managementplänen genannten Maßnahmen umzusetzen,
und wenn nein, wie hoch werden die benötigten Mittel eingeschätzt?
b) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die Erstellung und
Umsetzung der Managementpläne in FFH-Gebiete mit Bundesmitteln zu
unterstützen und so eine schnellere Umsetzung zu erleichtern?
Die Bundesländer können zur Erstellung und Umsetzung von
Managementplänen neben ihren eigenen Haushaltsmitteln auf EU-Kofinanzierung wie z. B.
ELER oder Strukturfonds zurückgreifen. Über die Höhe der von diesen
Instrumenten für die Finanzierung von Natura 2000 tatsächlich verwendeten Mittel
entscheiden die Länder auf der Grundlage der EU-Förderprogramme (siehe
Antwort zu Frage 11). Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen
zur Höhe der den Naturschutzbehörden der Länder für diese Tätigkeiten zur
Verfügung stehenden und/oder eingesetzten Mittel vor. Die Erstellung und
Umsetzung der Managementpläne ist eine hoheitliche Aufgabe der Länder und ist
daher auch von diesen zu finanzieren.
16. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie die
eingesetzten Gelder prozentual auf die verschiedenen Erhaltungszustände aufgeteilt
werden?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Wie viele finanzielle Mittel sind insgesamt in das Monitoring der FFH-
und Vogelschutz- sowie SPA-Gebiete geflossen?
Wie stellt sich diese Summe im Vergleich mit den Kosten für anderes
Umweltmonitoring dar, z. B. den Kosten für Klimadaten für Deutschland pro
Jahr (Messstationen des Deutschen Wetterdienstes – DWD – und den
jährlichen Kosten für das integrierte Mess- und Informationssystem – IMIS)?
Eine rechtliche Verpflichtung zum Monitoring von Vogelschutz- und FFH-
Gebieten ist in der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie nicht enthalten. Die FFH-
Richtlinie verpflichtet vielmehr zum Monitoring der ihr unterliegenden Arten
und Schutzgüter innerhalb und außerhalb der Schutzgebiete. Dieses dem FFH-
Bericht 2013 zugrunde liegende Monitoring obliegt überwiegend den Ländern.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Höhe der dafür
eingesetzten Mittel vor. Dies wäre auch methodisch äußerst schwierig zu erfassen, u. a.
da die Monitoringverpflichtungen oftmals als Teil umfassender Erhebungen
erfüllt werden (auf Bundesebene z. B. im Rahmen der Bundeswaldinventur; siehe
unten) und den Behörden teilweise ehrenamtlich erhobene Daten zur Verfügung
gestellt werden.
18. Wie viele Stichproben wurden pro Lebensraumtyp und biogeografischer
Region und pro Art und biogeografischer Region durchgeführt?
Bei der Mehrzahl der Arten und Lebensraumtypen werden bei jeweils mehr als
63 Vorkommen in der atlantischen und kontinentalen Region jeweils 63
Vorkommen erfasst, bei selteneren Arten jeweils alle Vorkommen in der jeweiligen
biogeographischen Region (Totalzensus). Bei häufigen Waldlebensraumtypen
Drucksache 18/1567 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeerfolgt das Monitoring zum Parameter „Spezifische Strukturen und Funktionen“
im Rahmen der Bundeswaldinventur (siehe auch Antwort zu Frage 19). Für
wenige Arten mit besonderer Biologie (z. B. Säugetiere mit großen
Raumansprüchen, zwischen Meer und Süßwasser wandernden Fischen) wurden für diese
Arten zweckdienlichere Methoden entwickelt. Die für jede Art und jeden
Lebensraumtyp spezifischen Monitoring- und Bewertungsmethoden wurden von Bund
und Ländern unter Beteiligung zahlreicher weiterer Expertinnen und Experten
bundesweit einheitlich erarbeitet und sind auf den Internetseiten des
Bundesamtes für Naturschutzes veröffentlicht (
www.bfn.de/0315_ffh_richtlinie.html).
19. Wie und in welcher Form flossen Eingangsdaten zur Bewertung des
Parameters „Spezifische Strukturen und Funktionen“ aus der
Bundeswaldinventur 2012 (BWI-2012) für die Waldlebensraumtypen (WLRT) der
Hainsimsen- (EU-Code 9110) und Waldmeister-Buchenwälder (9130) in der
atlantischen sowie der kontinentalen biogeografischen Region und ferner
die Sternmieren- (9160) und Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170)
sowie die bodensauren Nadelwälder (9410) in der kontinentalen
biogeografischen Region in die Bewertung zum Erhaltungszustand im Bericht
zur Lage der Natur mit ein?
Für die WLRT flossen Eingangsdaten zu folgenden Merkmalen aus den
Erhebungen der BWI-2012 in die Bewertung des Parameters „Spezifische Strukturen
und Funktionen“ ein:
I. Baumartenzusammensetzung der WLRT getrennt nach Hauptbestockung,
Jungbestockung, Altbestockung und Bewertungsstufen A/B/C.
II. Totholzvorrat: in m3/ha untergliedert nach WLRT (mit Subtypen), nach
Totholztyp und Bewertungsstufen A/B/C
III. Habitatbäume: Stammzahl pro ha untergliedert nach WLRT (mit
Subtypen) und den Bewertungsstufen A/B/C
IV. Entwicklungsphasen/Wuchsklassen: Waldfläche in ha untergliedert nach
WLRT (mit Subtypen) und nach Entwicklungsphase/Wuchsklasse und
nach den Bewertungsstufen A/B/C
V. Bestockungsaufbau (Schichtigkeit): Waldfläche in ha untergliedert nach
WLRT (mit Subtypen) und nach den Bewertungsstufen A/B/C
VI. Invasive Gehölze: Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT (mit
Subtypen) und nach den Bewertungsstufen A/B/C für das Vorkommen
invasiver Gehölze
VII. Eutrophierungszeiger: Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT (mit
Subtypen) und nach den Bewertungsstufen A/B/C für das Vorkommen
von Eutrophierungszeigern
VIII. Invasive krautige Pflanzen: Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT
(mit Subtypen) und nach den Bewertungsstufen A/B/C für das
Vorkommen invasiver krautiger Pflanzen
IX. Befahrung: Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT (mit Subtypen)
und nach den Bewertungsstufen A/B/C für die Befahrung außerhalb des
Erschließungsnetzes
X. Feinerschließung: Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT (mit
Subtypen) und nach den Bewertungsstufen A/B/C für die Anzahl der
Feinerschließungslinien
Diese Eingangsdaten wurden dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) durch das
Thünen-Institut für Waldökosysteme zur Verfügung gestellt. Diese Ergebnisse
sowie ggf. weitere bewertungsrelevante Informationen zu den spezifischen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1567Strukturen und Funktionen der betreffenden WLRT, die die Länder
zusammengestellt haben, wurden durch das BfN in einer Gesamtschau geprüft. Wie die
anderen Parameter (siehe unten) wurde die Bewertungen des Parameters
„Spezifische Strukturen und Funktionen“ nachfolgend zwischen den Ländern und dem
Bund abgestimmt.
a) Weshalb konnten die Daten aus der BWI 3 nicht auch für die nicht
aufgezählten bzw. für die aufgezählten WLRT in anderen
biogeografischen Regionen (z. B. Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder – 9170 – in
der atlantischen biogeografischen Region) verwendet werden?
Die BWI-2012 kann nur für die häufigen WLRT statistisch abgesicherte
Ergebnisse liefern. Die statistische Sicherheit der Ergebnisse hängt von der Anzahl der
Stichprobenflächen (Zahl der Traktecken mit Vorkommen eines bestimmten
WLRT) und der Varianz des beobachteten Merkmals ab. Die nicht verwerteten
Daten waren statistisch unzulänglich bzw. wurden aufgrund von
Experteneinschätzungen verworfen.
b) Durch welches Verfahren bzw. durch welche Methode wurden in
diesen WLRT die Daten für die Bewertung des Erhaltungszustandes
erhoben?
Für die Wald-Lebensraumtypen, deren Monitoring nicht durch die
Bundeswaldinventur erfolgte, erfolgt die Erhebung des Parameters „Spezifische Strukturen
und Funktionen“ durch das in der Antwort zu Frage 18 beschriebene Verfahren.
Zusammen mit den drei anderen Parametern Verbreitungsgebiet, Fläche sowie
Zukunftsaussichten, deren Datengrundlagen für alle Arten und
Lebensraumtypen durch die Länder erhoben werden, ergibt sich durch Anwendung des
EU-Bewertungsschemas (vgl. Doc Hab-11-05/03 der Europäischen Union;
siehe auch Antwort zu Frage 1) der Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps.
20. Wie hoch liegt der Totholzvorrat in den Waldlebensraumtypen bei einem
günstigen Erhaltungszustand (bitte nach Lebensraumtyp aufschlüsseln)?
Werden die bestehenden Totholzmengen als ausreichend angesehen?
Der günstige Erhaltungszustand ergibt sich nicht alleine aus den
Totholzmengen, sondern weiteren Teilparametern des Parameters „Spezifische Strukturen
und Funktionen“ sowie den drei anderen bewertungsrelevanten Parametern
(siehe auch Antwort zu Frage 19).
Der Totholzvorrat für einen guten Zustand des Teilparameters Totholz für die in
der Antwort zu Frage 19a genannten auf Grundlage der BWI-2012 bewerteten
WLRT (9110, 9130, 9160, 9170, 9410) liegt bei ≥ 15 m3/ha.
Für die anderen WLRT, die durch 63er Stichprobe bzw. Totalzensus erhoben
wurden (9140, 9150, 9160 [nur atlantischen biogeografische Region], 9170 [nur
atlantische biogeografische Region], 9180, 9190, 91D0, 91E0, 91F0, 91G0,
91T0, 91U0) liegt die Schwelle bei > 1 Stück/ha liegendes oder stehendes
Totholz (abgestorbene Bäume oder abgebrochene Starkäste bzw. Kronenteile
mit Durchmesser > 30 cm bei Weichlaubholz, sonst mit Durchmesser > 50 cm
und Höhe bzw. Länge > 3 m).
Die für den günstigen Erhaltungszustand eines WLRT auf biogeografischer
Ebene erforderlichen Totholzmengen wurden zwischen Forst- und
Naturschutzverwaltungen von Bund und Ländern als ausreichend zur Erreichung des von der
FFH-Richtlinie geforderten günstigen Erhaltungszustandes abgestimmt. Die in
der BWI 2012 angewendeten Schwellenwerte lassen sich nicht für Bewertungen
von einzelnen FFH-Gebieten heranziehen.
Drucksache 18/1567 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Bewertung des
Erhaltungszustandes der Buchenwälder als ausschließlich günstig (grün) in der alpinen
biogeografischen Region und überwiegend günstig (grün) in der
kontinentalen im Unterschied zu der überwiegend ungünstig-unzureichenden
Bewertung (gelb) in der atlantischen Region?
Welche Ursachen liegen nach Einschätzung der Bundesregierung dem
überwiegend ungünstig-unzureichenden (gelb) Erhaltungszustand der
Buchenwälder im Gegensatz zum ausschließlich günstigen (grün) in der
alpinen biogeografischen Region und überwiegend günstigen (grün) in der
kontinentalen Region zugrunde?
Der günstige Erhaltungszustand der Buchenwald-Lebensraumtypen im FFH-
Bericht 2013 in der kontinentalen und alpinen Region ist zumeist auf besseren
Strukturen und Funktionen, d. h. der Qualität der Buchenwald-
Lebensraumtypen zurückzuführen.
22. Welche spezifischen Strukturen einschließlich der lebensraumtypischen
Arten wurden für die verschiedenen Waldlebensraumtypen untersucht und
bewertet?
Zur Bewertung des Parameters spezifischen Strukturen und Funktionen wurden
Teilparameter des Arteninventars, der Habitatstrukturen sowie der
Beeinträchtigungen untersucht und bewertet.
Für die über die BWI-2012 bewerteten WLRT (siehe auch Antwort zu Frage 19)
sind dies:
– Arteninventar: Baumartenzusammensetzung der Alt-, Jung- und
Hauptbestockung nach lebensraumtypspezifischen Haupt-, Neben- und
Pionierbaumarten,
– Habitatstrukturen: Anzahl Waldentwicklungsphasen, Anzahl Schichten
(Schichtigkeit), Totholzvorrat/ha, Anzahl Habitatbäume/ha,
– Beeinträchtigungen: Deckungsgrade der invasiven Gehölze, der invasiven
krautigen Arten sowie der Eutrophierungszeiger, Befahrung (Anzahl
Feinerschließungslinien, Befahrung außerhalb von Wegen).
Diese Merkmale sind in der Aufnahmeanweisung der BWI-2012 veröffentlicht
(siehe
www.bundeswaldinventur.de/media/archive/727.pdf):
Für die anderen WLRT sind dies:
– Arteninventar: Deckungsgrad lebensraumtypischer Gehölzarten in Baum-
und Strauchschicht, Standortangepasstheit der Krautschicht (Gefäßpflanzen,
Moose), Deckungsgrad Torfmoose (nur 91D0),
– Habitatstrukturen: Anzahl Waldentwicklungsphasen inkl. Vorhandensein von
Altersphasen, Anzahl Biotop- und Altbäume/ha, Anzahl Stücke starken
Totholzes/ha,
– Beeinträchtigungen: Deckungsgrad von Störzeigern sowie nicht-heimischer
Gehölzarten, Anteil verbissener Verjüngung, Befahrung (Fahrspuren und
Gleisbildung), Flächenanteil mit Schädigung der lebensraumtypischen
Standortverhältnisse.
Zur Veröffentlichung der Erfassungs- Bewertungsschemata wird auf die
Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/156723. Welche Schwellenwerte wurden bezüglich der einzelnen Strukturen (z. B.
Baumartenzusammensetzung, Totholz, Habitatbäume,
Entwicklungsphasen, Schichtigkeit, Beeinträchtigungen, Torfmoosdeckung beim Moor-
WLRT) je Waldlebensraumtyp festgelegt, um einen günstigen
Erhaltungszustand zu definieren?
Zur Bedeutung der nachfolgend genannten Teilparameter für einen günstigen
Erhaltungszustand siehe auch die Antwort zu den Fragen 19 und 20.
Schwellenwerte der über die BWI-2012 bewerteten WLRT (siehe auch Antwort
zu Frage 19 und Aufnahmeanweisung BWI-2012 unter
www.bundeswaldinventur.de/media/archive/727.pdf):
● Baumartenzusammensetzung der Altbestockung nach
lebensraumtypspezifischen Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten in der
Waldentwicklungsphase 1 (< 20 cm BHD): H-Anteil ≥ 20 Prozent, H+N-Anteil ≥ 30 Prozent,
H+N+P-Anteil ≥ 80 Prozent,
● Baumartenzusammensetzung der Altbestockung nach
lebensraumtypspezifischen Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten in den
Waldentwicklungsphasen 2-5 (≥ 20 cm BHD): H-Anteil ≥ 40 Prozent, H+N-Anteil ≥ 60 Prozent,
H+N+P-Anteil ≥ 80 Prozent,
● Baumartenzusammensetzung der Jungbestockung nach
lebensraumtypspezifischen Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten: H-Anteil ≥ 20 Prozent, H+N-
Anteil ≥ 30 Prozent, H+N+P-Anteil ≥ 90 Prozent,
● Baumartenzusammensetzung der Hauptbestockung nach
lebensraumtypspezifischen Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten: je nachdem, ob das
wirtschaftliche Hauptgewicht auf der Jung- oder der Altbestockung liegt,
kommen deren Schwellenwerte (siehe oben) zu den H-, H+N- und H+N+P-
Anteilen zur Anwendung,
● Flächenanteil Waldentwicklungsphasen (WEP): WEP 1 ≥ 5 Prozent und
WEP 2 ≥ 5 Prozent und WEP 3 ≥ 10 Prozent und WEP 4+5 ≥ 17 Prozent,
● Anzahl Schichten (Schichtigkeit): ≥ 2,
● Totholzvorrat: ≥ 15 m3/ha,
● Anzahl Habitatbäume: ≥ 3 Stück/ha,
● Deckungsgrad invasiver Gehölze: ≤ 10 Prozent,
● Deckungsgrad invasiver krautiger Arten: ≤ 10 Prozent,
● Deckungsgrad Eutrophierungszeiger: ≤ 50 Prozent,
● Befahrung: Anzahl Feinerschließungslinien ≤ 2,5 und keine
Befahrungsspuren außerhalb von regulären Wegen und Feinerschließungslinien.
Für die anderen WLRT sind die Schwellenwerte durchgängig (siehe auch
www.bfn.de/0315_ffh_richtlinie.html):
● Deckungsgrad lebensraumtypischer Gehölzarten in Baum- und
Strauchschicht: ≥ 80 Prozent (≥ 90 Prozent für 9180, 91D0, 91E0, 91G0),
● Standortangepasstheit der Krautschicht (Gefäßpflanzen, Moose):
lebensraum-/standorttypisches Arteninventar und Dominanzverteilung gering
verändert (zusätzlich Geophytenschicht höchstens auf Teilflächen artenreich
oder ganzflächig ausgebildet, aber artenarm für 91G0) (gutachterlich),
● Deckungsgrad Torfmoose (nur 91D0): 10 bis 30 Prozent,
● Anzahl Waldentwicklungsphasen (WEP) inkl. Vorhandensein von
Altersphasen (WEP 4+5): ≥ 2 WEP mit Auftreten von WEP 4 oder 5 für 9140 und
91G0; Auftreten von WEP 3 oder höher für 9150; Auftreten einer
Baumholzphase (WEP 2 oder höher) für 9180, 91D0, 91E0, 91T0 und 91U0; ≥ 2 WEP
Drucksache 18/1567 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemit Auftreten von WEP 4+5 auf ≥ 20 Prozent der Fläche für 9160, 9170,
9190; ≥ 2 WEP oder ≥ 2 Schichten für 91F0,
● Anzahl Biotop- und Altbäume: ≥ 3 Stück/ha,
● Anzahl Stücke starken Totholzes: > 1 Stück/ha liegend oder stehend,
● Deckungsgrad von Störzeigern: 5 bis 25 Prozent (5 bis 10 Prozent für 91D0;
25 bis 50 Prozent für 91E0 und 91F0,
● Deckungsgrad nichtheimischer Gehölzarten: 5 bis 10 Prozent Anteil an der
Baumschicht,
● Anteil verbissener Verjüngung: 10 bis 50 Prozent Verbiss an den Baumarten
der natürlichen Vegetation, keine Haupt- oder Nebenbaumart fehlt
verbissbedingt,
● Befahrung (Fahrspuren und Gleisbildung): wenige Fahrspuren und
Gleisbildung außerhalb von Feinerschließungslinien und/oder mäßige
Gleisbildung auf den Rückelinien (wenige flache Fahrspuren und/oder geringe
Gleisbildung in Randbereichen für 91D0, 91E0 und 91F0) (gutachterlich),
● Flächenanteil mit Schädigung der lebensraumtypischen Standortverhältnisse:
Beeinträchtigung auf 10 bis 50 Prozent der Fläche (Beeinträchtigung auf bis
zu 50 Prozent der Fläche für 9140, 9180, 91D0 und 91E0).
Für die WLRT 9160, 9190, 91D0, 91E0, 91F0, 91T0 und 91U0 gibt es ein oder
mehrere zusätzliche Merkmale (siehe
www.bfn.de/0315_ffh_richtlinie.html).
24. Inwiefern liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welchem
Umfang Stickstoff- und Phosphoreinträge aus der Landwirtschaft an der
Verschlechterung des Zustandes von FFH-Gebieten (in Wäldern und
Gewässern) beteiligt waren?
Zur möglichen Verschlechterung von FFH-Gebieten wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen. Zur Analyse von Beeinträchtigungen und Gefährdungen
wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 4 und 9 verwiesen.
25. Beabsichtigt die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen gegen hohe
Nährstoffeinträge in FFH-Gebieten durch Ammoniakemissionen aus der
Tierhaltung durchzuführen?
Wenn ja, welche?
Es sind keine FFH-gebietsspezifischen Maßnahmen zur Reduzierung der
Ammoniakemissionen geplant, vielmehr richten sich die Anstrengungen der
Bundesregierung auf eine generelle Minderung von Ammoniakemissionen.
26. Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein Grünlandpflegeumbruch in
FFH-Gebieten sowie in Vogelschutzgebieten zu keiner Verschlechterung
des Erhaltungszustandes führt, und wenn ja, aufgrund welcher
wissenschaftlichen Publikationen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Grünlandpflegeumbruch –
abhängig von den jeweiligen Schutzgütern und Schutzzwecken – in FFH- und
Vogelschutzgebieten zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der
Gebiete führen kann. Da es verschiedene Verfahren zur Grünlanderneuerung
gibt, ist dies im Einzelfall zu beurteilen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]