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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte

Ort, Datum und Teilnehmerzahl; Beteiligung der NPD oder anderer rechtsextremer Organisationen, Straftaten nach Deliktgruppen, davon im Bereich PMK-rechts angesiedelt, Täteranzahl, verletzte Personen, Befassung durch das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) oder das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA), Anschläge 2008&ndash;2011, Statistiken der Bundesländer, Neue Erfassungsmethodik, Aufgabe der Clearingstelle des BKA, Einbeziehung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/139908.05.2014

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Martina Renner, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten und namentlich der NPD. Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.

Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, gegen die Belegung der Heime mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen. Durch die Aktivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte massiv zugenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2014 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht wurden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer auflisten)?

2

In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?

3

An welchen Orten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierungen (welche) im ersten Quartal 2014 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt?

4

Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (bitte nach Deliktgruppen angeben)?

5

Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen und tätlichen Angriffen auf a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen, b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2014 (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten)? Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts?

6

Welche Delikte wurden dabei jeweils begangen (bitte möglichst genau unter der Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen angeben)?

7

Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter machen?

8

Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen (bitte zumindest nach Flüchtlingen und anderen untergliedern) sowie zur Art der Verletzungen machen?

9

Mit wie vielen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fällen hat sich das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) im ersten Quartal 2014 befasst (bitte konkrete Fälle benennen)?

10

Mit wie vielen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fällen hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?

11

Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung für die Monate November und Dezember 2013 nachmelden (bitte möglichst nach dem Schema der hier vorangegangenen Fragen beantworten)?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Anschläge im Sinne der in den Fragen 5 bis 9 genannten Kriterien in den Jahren 2008 bis 2011?

13

Inwiefern führen nach Kenntnis der Bundesregierung einige Bundesländer eigene Statistiken in Bezug auf Anschläge bzw. Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, und welche Länder sind dies derzeit (bitte ggf. angeben, seit wann die Statistiken geführt werden)?

14

Inwiefern haben Bund und Länder die statistische Erfassung rückwirkend zum 1. Januar 2014 „trennschärfer gefasst“ (Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière in einer Pressemitteilung vom 29. April 2014), und wie genau gestaltet sich die neue Erfassungsmethodik?

15

Was genau ist die Aufgabe der beim Bundeskriminalamt eingerichteten Clearingstelle?

Wie viele Personen sind bei dieser Clearingstelle beschäftigt?

Wie ist der Informationszufluss zur Clearingstelle geregelt?

Inwiefern kann die Clearingstelle selbst initiativ agieren?

Welche Kompetenzen hat die Clearingstelle gegenüber den Landeskriminalämtern?

Inwiefern koordiniert sich die Clearingstelle mit den Landeskriminalämtern, mit der Bundesanwaltschaft und dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)?

Inwiefern beschäftigt sich das GETZ künftig noch mit Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte?

Welches Budget ist für die Einrichtung und den Betrieb der Clearingstelle veranschlagt, und wer trägt dieses?

Inwieweit hält die Bundesregierung es für sinnvoll, eine solche Statistik auch auf Bundesebene zu führen, und welche Maßnahmen will sie diesbezüglich ergreifen?

Inwiefern ist durch die Clearingstelle künftig eine zeitnahe Erfassung aller Anschläge auf bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte und von Flüchtlingen genutzte Wohnungen gewährleistet?

Berlin, den 7. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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