[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1606
18. Wahlperiode 03.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Harald Ebner,
Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1420 –
Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 – Kostenentwicklung und Projektfortschritt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das eigenwirtschaftliche Projekt „Stuttgart 21“ der Deutschen Bahn AG (DB
AG, unterirdische Verlegung des Hauptbahnhofs als Durchgangsbahnhof und
die Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart) wird auch mit Bundesmitteln
finanziert. Der Anteil, den der Bund im Rahmen der sogenannten „Sowieso“-
Kosten investiert, ist plafondiert und auch das Land Baden-Württemberg und
seine regionalen Projektpartner haben gegenüber der DB AG immer wieder
deutlich gemacht, dass sie nicht bereit sind, weitere Kosten zu übernehmen, die
über die im Finanzierungsvertrag vereinbarte Summe hinausgehen (Badische
Zeitung, 23. November 2013).
Vor einem Jahr hat der Aufsichtsrat der DB AG den Weiterbau des Projektes
beschlossen, obwohl die Kosten nochmals um ein Drittel gestiegen sind. Statt
der ursprünglich im Jahr 2010 vereinbarten Kosten in Höhe von 4,088 Mio.
Euro belaufen sich diese nach Angaben der DB AG für den Gesamtwertumfang
des Projektes inzwischen auf 5,987 Mio. Euro (
www.bahnprojekt-stuttgart-
ulm.de). Kürzlich hat die DB AG nun angekündigt, mit dem Land Baden-
Württemberg alsbald Sondierungsgespräche über das Verfahren nach § 8 Absatz 4
des Finanzierungsvertrages (sogenannte Sprechklausel) führen zu wollen, um
die Mitfinanzierungsbereitschaft des Landes Baden-Württemberg und seiner
Projektpartner abzuklären (Stuttgarter Nachrichten vom 31. März 2014).
Zudem ist offen, wann das kostspielige Projekt fertiggestellt werden kann. Derzeit
sind noch verschiedene Planfeststellungsabschnitte offen, insbesondere der
kostenintensive und umstrittene Abschnitt 1.3 mit der Flughafenanbindung
(
www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 30. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1606 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeI. Kosten
1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Finanzierung des
Projektes „Stuttgart 21“ nach dem derzeitigen Kostenstand gesichert ist?
a) Falls ja, wie wird dies begründet?
b) Falls nein, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bunderegierung daraus?
c) Mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen, wenn sich der jetzt vorgesehene
Fertigstellungstermin (2021) um weitere ein bis zwei Jahre verzögert?
Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die
Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der
Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind
Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart,
der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich
als Aufgabenträger an der Finanzierung.
Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Mio. Euro (inkl.
TEN-Fördermittel) für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die
Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen–Ulm in den Knoten Stuttgart auch
ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Darüber
hinaus stellt er die Gesamtfinanzierung der NBS Wendlingen–Ulm ab dem Jahr
2016 sicher.
Mit der Entscheidung des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG (DB AG)
am 5. März 2013, den Finanzierungsrahmen für das Vorhaben Stuttgart 21 ein
4 526 Mio. Euro auf 6 526 Mio. Euro aufzustocken, ist die Finanzierung des
Vorhabens über den aktuell ermittelten Gesamtwertumfang von 5 987 Mio. Euro
hinaus gesichert. In diesen 2 Mrd. Euro sind nach Angaben der DB AG bereits
ermittelte und weitere mögliche Mehrkosten enthalten. Unter anderem wurde
das bewertete Risiko einer Inbetriebnahmeverschiebung um ein Jahr
berücksichtigt.
2. Welche Bundesmittel („Sowieso“-Kosten für den Knoten Stuttgart, Mittel
gemäß § 8 Absatz 2 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes für den
Nahverkehr, Mittel aus dem GVFG-Bundesprogramm – GVFG =
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) sowie dem Infrastrukturbeitrag für das
Bestandsnetz im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung)
wurden in welcher Höhe und in welchen Jahren bereits für das Projekt
„Stuttgart 21“ ausgegeben (bitte tabellarisch nach Art der
Finanzierungsquelle darstellen)?
Nach § 8 Absatz 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) und
GVFG wurden für das Projekt Stuttgart 21 in den vergangenen Jahren
nachfolgende Bundesmittel ausgereicht:
Die Bundesregierung prüft zurzeit, ob und wie hinsichtlich der im Rahmen der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) finanzierten Maßnahmen
(Bestandsnetzmaßnahmen, Mittel gemäß § 8 Absatz 2 BSWAG trotz des verein-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1606barten Finanzierungsprocederes Informationen über die Einhaltung der in den
Verträgen genannten Beträge verfügbar gemacht werden können.
3. Welche Kosten für welche einzelnen Planungsabschnitte und
Baumaßnahmen für das Projekt „Stuttgart 21“ wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung mit welchem Preisstand im Rahmen der letzten Kostenschätzung
durch die DB AG ermittelt?
Nach Angaben der DB AG wurden auf Basis der Kostenschätzung, die auf der
Entwurfsplanung beruht und auf dem Preisstand 2009 basierte, konkrete
Chancen und Risiken mit Preisstand 2012 ermittelt. Im Rahmen des aktuellen
Kostenrahmens wurde ein Puffer gebildet, der die Preisentwicklung bis zum
erwarteten Realisierungszeitpunkt berücksichtigt.
4. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Mittel der
DB AG für das Projekt „Stuttgart 21“ abgeflossen, getrennt nach:
a) Planungskosten,
b) Umbaukosten für den Kopfbahnhof,
c) Rückbaukosten für den Kopfbahnhof,
d) bauvorbereitende Arbeiten,
e) Tunnelbauten,
f) Öffentlichkeitsarbeit,
g) sonstiges (bitte erläutern)?
Für das Projekt Stuttgart 21 sind nach Angaben der DB AG per Buchungsschluss
April 2014 insgesamt 786,97 Mio. Euro abgeflossen. In dieser Summe nicht
enthalten sind Planungskosten, die vor dem 1. April 2009 angefallen sind. Eine
Aufteilung der Kosten nach den o. g. Kriterien liegt der Bundesregierung nicht
vor.
5. Wie viel Prozent der bislang eingesetzten Mittel wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Knoten
Stuttgart verwendet?
Stuttgart 21 sieht die unterirdische Verlegung des Hauptbahnhofs als
Durchgangsbahnhof und die Umgestaltung des Knotens Stuttgart vor. Das Vorhaben
dient gemeinsam mit der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm der Verbesserung des
Schienenverkehrs. Die eingesetzten Bundesmittel dienen diesem Ziel. Das
Projekt Stuttgart 21 hat darüber hinaus große städtebauliche Aspekte. Freiwerdende
Flächen stehen für eine neue städtebauliche Planung zur Verfügung.
6. Mit welchen zwingenden Unterhalts- und Instandsetzungskosten rechnet
die DB AG laut Kenntnis der Bundesregierung beim bestehenden
Kopfbahnhof und den Zuleitungsstrecken bis zur Fertigstellung des Projektes
„Stuttgart 21“, und wie hoch wären jeweils die Kosten pro Jahr, sollte es zu
weiteren Verzögerungen bei der Fertigstellung kommen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Bereich der
Finanzierung der Unterhaltung und Instandsetzung der Schienenwege zählt im
Gegensatz zur Finanzierung der Investitionen nach
Bundesschienenwegeausbaugesetz zu den unternehmerischen Aufgaben der
Eisenbahninfrastrukturunternehmen im DB AG-Konzern.
Drucksache 18/1606 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. Wie ist die genaue Tunnellänge des Projektes „Stuttgart 21“ in Kilometern,
getrennt nach mehrgleisigen und eingleisigen Tunnelabschnitten, und auf
welche einzelnen Tunnelbauten teilen sich diese nach Kenntnis der
Bundesregierung auf?
Nach Angaben der DB AG haben die Tunnel des Vorhabens, die größtenteils
eingleisig ausgestaltet werden, folgenden Länge:
PFA 1.1:
– DB-Tunnel Nordkopf: 227 m
– Fernbahntunnel mit Bahnhofshalle: 447 m
– DB-Tunnel Südkopf: 200 m
PFA 1.2:
– Fildertunnel: 9 468 km
PFA 1.3:
– Flughafentunnel: 2 065 m
– Tunnel Flughafenkurve: 1 574 m
– S-Bahn-Tunnel Rohrer Kurve: 490 m
PFA 1.4:
– Tunnel Denkendorf: 768 m
PFA 1.5:
– Feuerbach: 3 026 m
– Bad Cannstatt: 3 507 m
– S-Bahn-Tunnel Rosenstein: 1 170 m
– S-Bahn-Tunnel: 1 157 m
PFA 1.6 a:
– Ober-/Untertürkheim: 5 730 m
8. Wie viel Prozent der Tunnelstrecken für „Stuttgart 21“ wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung inzwischen erstellt, differenziert nach
a) Tunnel ausgebrochen,
PFA 1.1., 1.3, 1.4, 1.6a1
– 0 Prozent ausgebrochen
PFA 1.2
– 0,1 Prozent ausgebrochen
PFA 1.5
– Bad Cannstatter Tunnel 4 bis 5 Prozent
– S-Bahn-Tunnel 10 Prozent ausgebrochen.
1 Angaben der DB AG, größtenteils eingleisig ausgestaltet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1606b) Tunnel im Rohbau fertig,
insgesamt 0 Prozent
c) Tunnel vollständig fertiggestellt
(bitte die Angaben jeweils getrennt nach mehrgleisigen und eingleisigen
Tunnelabschnitten ausweisen)?
insgesamt 0 Prozent.
9. Welche Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes zur
Kostenentwicklung des Projektes „Stuttgart 21“ liegen der Bundesregierung vor, und bis
wann werden aktuelle Prüfergebnisse erwartet?
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur liegt mit
Schreiben des Bundesrechnungshofes (BRH) vom 26. März 2014 zur
Kostenentwicklung Stuttgart 21 eine vorläufige Prüfungsmitteilung vor. Diese Prüfung befindet
sich im kontradiktorischen Verfahren. Es ist somit derzeit nicht absehbar, wann
eine abschließende Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes zu erwarten
ist.
II. Planfeststellungsabschnitt 1.3 (PFA 1.3) – Filderbereich mit
Flughafenanbindung
10. Hält die Bundesregierung den Zeitplan für das Planfeststellungsverfahren
im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 des Projektes „Stuttgart 21“ für
realistisch, demzufolge noch vor den Sommerferien 2014 der
Erörterungstermin stattfinden und die Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes
Anfang 2015 vorliegen soll (Presseinformation der DB AG, 13. März 2014)?
Die Dauer von Planfeststellungsverfahren ist von einer Vielzahl von Faktoren
abhängig, deshalb ist eine genaue zeitliche Prognose nicht möglich. Nach den
derzeit bekannten Planungen der DB AG ist, zumindest aus heutiger Sicht, der
eingeplante Zeitraum für die Bescheiderstellung durch das Eisenbahn-
Bundesamt realistisch bei optimalem Verlauf.
Beeinflusst wird die Dauer der Planfeststellungsverfahren auch durch das darin
enthaltene Anhörungsverfahren. Die Verfahrensherrschaft, einschließlich
Festlegung des Erörterungstermins, liegt hier ganz bei den zuständigen
Landesbehörden.
Darüber hinaus sind die Auswirkungen, die sich aus der Anhörung
möglicherweise für die weiteren Verfahrensschritte ergeben, nicht absehbar.
Eine zeitliche Abschätzung für die Gesamtdauer ist daher seitens der
Bundesregierung nicht möglich.
11. Ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich bzw. unter welchen
Bedingungen ist es sinnvoll, den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof auch in
Betrieb zu nehmen, ohne dass der PFA 1.3 zeitgleich fertiggestellt wird, und
welche Maßnahmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung dafür
erforderlich?
Derzeit geht die DB AG von der zeitgleichen Inbetriebnahme der beiden
Vorhaben im Jahr 2021 aus.
Drucksache 18/1606 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2006
keine Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU)
vorgenommen, obwohl inzwischen erhebliche Änderungen für den PFA 1.3
vorgenommen wurden (beispielsweise der unterstellte sogenannte Ohnefall,
wonach der Wegfall der Gäubahntrasse zum Hauptbahnhof unterstellt
wird, so dass alle Züge der Gäubahn an der Station Stuttgart-Vaihingen
beginnen und enden sollen sowie Veränderungen beim unterstellten
Fahrgastaufkommen im Fernverkehr; vgl. Einwendungen und Stellungnahme
der Schutzgemeinschaft Filder e. V. zum Projekt „Stuttgart 21“, PFA 1.3
vom 18. Dezember 2013)?
13. Hält die Bundesregierung eine Neuberechnung der NKU für den PFA 1.3
für erforderlich, und falls nicht, wie wird dies begründet?
14. Wurde in der NKU vom Jahr 2006 unterstellt, dass es durch einen
Regional- und Fernbahnhof am Flughafen Stuttgart künftig 1,2 bis 1,5 Millionen
Fluggäste mehr geben solle?
a) Von wie vielen Fluggästen am Landesflughafen Stuttgart für das
Zieljahr wurde damals ausgegangen?
b) Für wie aktuell und aussagekräftig hält die Bundesregierung die NKU
aus dem Jahr 2006 angesichts der auf niedrigem Niveau stagnierenden
Fluggastzahlen am Flughafen Stuttgart (
www.flughafen-stuttgart.de,
Statistischer Jahresbericht 2012)?
Die Fragen 12 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine NKU für das Bedarfsplanvorhaben ABS/NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg
(ABS = Ausbaustrecke) aus dem Jahr 2006 liegt der Bundesregierung nicht vor.
Der Bund hat die ABS/NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg im Zuge der
Bedarfsplanüberprüfung 2010 erneut mit positivem Ergebnis bewertet.
Für die im Rahmen der Gesamtfinanzierung des Gesamtvorhabens Stuttgart 21
dem Nahverkehr zugeordneten Vorhaben wurden Standardisierte Bewertungen
durchgeführt, die derzeit aktualisiert werden.
Nach bisherigem Kenntnisstand hat es zumindest bezüglich der Gäubahn keine
Änderungen gegeben. Den Bewertungen 2006 wurden die seinerzeit
verfügbaren Fluggastprognosen zugrunde gelegt.
15. Welche Planungsänderungen beim Erschütterungsschutz in Leinfelden-
Echterdingen gibt es, die eine Neuauslegung der
Planfeststellungsunterlagen zum PFA 1.3 erforderlich gemacht haben?
Nach Angaben der DB AG wurde zur Erhöhung der Transparenz das
Erschütterungstechnische Gutachten mit den Antragsunterlagen zusätzlich ausgelegt.
Eine Planänderung war mit dieser Auslegung nicht verbunden.
16. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Gegengutachten der Stadt Leinfelden-Echterdingen, das
einem Erschütterungsgutachten des Ingenieurbüro Obermeyer
beispielsweise bei der Anzahl der nächtlichen S-Bahnen und bei der
Geschwindigkeit der Bahnen widerspricht (
www.leinfelden-echterdingen.de, „Stadt
fordert neues Erschütterungsgutachten“ vom 10. April 2014)?
17. Trifft es zu, dass der von der Stadt Leinfelden-Echterdingen kritisierten
erschütterungstechnischen Untersuchung in den entscheidenden Punkten
„Best-case“-Annahmen zugrunde gelegt wurden?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/160618. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Stadt Leinfelden-
Echterdingen sowie des Verbandes der Region Stuttgart (VRS) nach einem
weiteren, unabhängigen Erschütterungsgutachten?
Die Fragen 16 bis 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Lärm- und Erschütterungsschutz für die Stadt Leinfelden-Echterdingen
wird im Zuge des laufenden Planfeststellungsverfahrens abgewogen. Im Zuge
des Anhörungsverfahrens hatten Betroffene die Möglichkeit, Einwendungen
geltend zu machen. Der abschließende Erörterungstermin steht noch aus. Der
Planfeststellungsbeschluss einschließlich der Anlagen und Pläne wird nach
seiner Erstellung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, etwa in den vom
Planfeststellungsbeschluss betroffenen Gemeinden, öffentlich ausgelegt. Auch werden
die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens nach Abschluss des Verfahrens
beim Eisenbahn-Bundesamt einsehbar sein.
19. Ist es zutreffend, dass für die Flughafenanbindung im Rahmen des PFA 1.3
derzeit Planungs- und Baukosten in Höhe von über 700 Mio. Euro
angesetzt sind?
Nach Angaben der DB AG trifft dies nicht zu.
20. Wie verteilen sich die auf die Antragstrasse der DB AG entfallenden
Kosten des PFA 1.3 auf die folgenden einzelnen Bereiche, und wie hoch ist
davon jeweils der Baukosten- und der Planungskostenanteil (bitte die
Planungs- und Baukosten pro Einzelabschnitt gesondert ausweisen) für
a) den Umbau der für den S-Bahn-Verkehr errichteten Bestandsstrecke
für den Fernverkehr („Mischbetrieb“ von Fernzügen, Regionalzügen
und S-Bahnen),
b) den Bau der Rohrer Kurve,
c) den Umbau der bestehenden S-Bahn-Station für den Regional- und
Fernverkehr (Station „Terminal“),
d) die Errichtung des neuen Flughafenbahnhofs für den Fernverkehr,
e) die Zuführungsstrecke zur Station „Terminal“,
f) die Zuführungsstrecke zum neuen Flughafenbahnhof?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
21. Aus welchen Finanzmitteln („Sowieso“-Kosten für den Knoten Stuttgart,
Bundesschienenwegeausbaugesetz, GVFG-Bundesprogramm, Leistungs-
und Finanzierungsvereinbarung, Zuschüsse des Landes, der Region, des
Flughafens, Eigenmittel der DB AG, sonstige Mittel) erfolgt jeweils die
Finanzierung der einzelnen Maßnahmen im PFA 1.3, und in welcher Höhe
sind diese Mittel bereits abgeflossen (bitte prozentual nach
Finanzierungsart für die einzelnen Abschnitte angeben) für
a) den Umbau der Bestandsstrecke für den Fernverkehr („Mischbetrieb“),
b) die Rohrer Kurve,
c) den Umbau der bestehenden S-Bahn-Station für den Regional- und
Fernverkehr (Station „Terminal“),
d) die Errichtung des neuen Flughafenbahnhofs für den Fernverkehr,
Drucksache 18/1606 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodee) die Zuführungsstrecke zur Station „Terminal“,
f) die Zuführungsstrecke zum neuen Flughafenbahnhof?
In der Finanzierungsvereinbarung zwischen der DB AG und dem Bund vom
2. April 2009 zur Einbindung der NBS Wendlingen–Ulm in den Knoten
Stuttgart ist eine Verwendungsprüfung vorgesehen, die den Abruf der Bundesmittel
nach § 8 Absatz 1 BSWAG von bestimmten Meilensteinen abhängig macht. Im
PFA 1.3 sind folgende Meilensteine vorgesehen: Start Tunnelvortrieb
(Flughafentunnel), Tunnel je ein Viertel der Vortriebsleistung, EKrG-Anteil Neue
Messe Stuttgart.
Für den Meilenstein „EKrG-Anteil Neue Messe Stuttgart“ wurden rund 10 Mio.
Euro Bundesmittel (VIFG) abgerufen (siehe auch die Antwort zu Frage 2).
Aus Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG-Bundesprogramm ist die anteilige
Finanzierung von Teilmaßnahmen vorgesehen. Dies betrifft den Umbau der
heutigen S-Bahn Station Stuttgart-Flughafen zum Regionalbahnhof Flughafen
Terminal sowie Neubau der Zuführung zur Station Terminal und die Rohrer
Kurve.
Bundesfinanzhilfen sind noch nicht geflossen.
Zu Aufteilung und Abfluss der weiteren Mittel liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor, da diese über gesonderte Vereinbarungen zwischen
DB AG und den Projektpartnern geregelt sind.
Hinsichtlich der im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV) finanzierten Maßnahmen (Bestandsnetzmaßnahmen, Mittel gemäß § 8
Absatz 2 BSWAG) siehe Antwort zu Frage 2.
22. Wie hoch sind insgesamt die für das Projekt „Stuttgart 21“ vorgesehenen
GVFG-Mittel (Bundes- und Landesanteil), und welche Bereiche bzw.
Maßnahmen werden damit jeweils gefördert?
Aus Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG-Bundesprogramm ist die anteilige
Finanzierung von folgenden Teilmaßnahmen vorgesehen:
● Umbau der heutigen S-Bahn Station Stuttgart-Flughafen zum
Regionalbahnhof Flughafen Terminal sowie Neubau der Zuführung zur Station Terminal
und die Rohrer Kurve
● Neubau der Wendlinger Kurve
● Umbau der S-Bahn-Strecke zwischen Stuttgart Nordbahnhof und Stuttgart
Hbf (tief) einschließlich des Neubaus der S-Bahn Station Mittnachtstraße.
Insgesamt sind für die dem GVFG zugeordneten Maßnahmen gemäß der
Finanzierungsvereinbarung 281 Mio. Euro vorgesehen. Bundesfinanzhilfen sind noch
nicht geflossen.
23. Ist es zutreffend, dass für die neue Anbindung der Gäubahn an das Projekt
„Stuttgart 21“ (Trassenführung der Gäubahn über die Rohrer Kurve mit
Anschluss zum Flughafen) GVFG-Mittel verwendet werden sollen,
obwohl derzeit eine zufriedenstellende Verknüpfung der Gäubahn mit dem
übrigen Eisenbahnnetz in Stuttgart existiert und obwohl bis heute keine
Prognose der zu erwartenden am Flughafen aus- und einsteigenden
Bahnpassagiere der Gäubahn vorgelegt wurde?
a) Falls ja, nach welchen Förderkriterien erfolgt die Förderung dieses
Abschnittes, obwohl Ersatzinvestitionen gemäß GVFG nicht erlaubt sind?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1606b) Ist es zutreffend, dass die Freigabe von GVFG-Mitteln für diesen
Abschnitt noch nicht erfolgt ist, und was sind gegebenenfalls die Gründe
hierfür?
c) Wie viel Prozent der Gäubahnfahrgäste sollen künftig gemäß den
Planungen für das Projekt „Stuttgart 21“ den Flughafenhalt nutzen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen. Eine anteilige
Förderung erfolgt nach den Kriterien des GVFG. Eine Aktualisierung der Nutzen-
Kosten-Untersuchung erfolgt derzeit.
Wie viel Prozent der Fahrgäste der Gäubahn künftig den Flughafenhalt nutzen,
kann noch nicht abgeschätzt werden. Im Fall der Realisierung der Rohrer Kurve
und der Flughafenanbindung wird von einer zufriedenstellenden Verknüpfung
der Gäubahn mit dem übrigen Schienennetz ausgegangen.
24. Inwieweit hält die Bundesregierung die (teure) Führung der Gäubahn über
den Flughafen angesichts der rückläufigen Fahrgastzahlen auf der
Gäubahn (minus 7 Prozent zwischen den Jahren 2007 und 2012, Eßlinger
Zeitung vom 22. April 2014 „Weniger Züge locken mehr Fahrgäste an“) für
sinnvoll?
Sieht die Bundesregierung die Gäubahn durch die Flughafenanbindung
gestärkt, und wenn ja, worauf gründet sie ihre Meinung?
25. Inwieweit hält die Bundesregierung die Gäubahnanbindung an den
Landesflughafen angesichts rückläufiger Fahrgastzahlen (minus 7 Prozent
zwischen den Jahren 2007 und 2012) für wirtschaftlich?
Von wie vielen Fahrgästen auf der Gäubahnstrecke war bei der Kosten-
Nutzen-Berechnung ausgegangen worden, und welche aktuellen Zahlen
liegen der Bundesregierung vor?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Stärkung des Flughafenstandortes Deutschland ist ein Ziel des
Bundesverkehrswegeplans 2003.
Im Stuttgart 21 und die NBS Wendlingen–Ulm umfassenden Zielnetz der im
Jahr 2010 vorgelegten Bedarfsplanüberprüfung erfolgt entsprechend der
prognostizierten Nachfrage eine Bedienung der Gäubahn im Fernverkehr im
Zweistundentakt.
Hinsichtlich des Nahverkehrs wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
26. Wie hoch waren die Kosten für die Anbindung der folgenden Flughäfen
an das Fernverkehrsnetz der DB AG
a) Frankfurt am Main,
Die NBS Köln-Rhein/Main wurde von Köln kommend weitgehend parallel zur
A 3 trassiert. Sie verläuft in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Frankfurt. Sie
bindet östlich des Flughafens sowohl Richtung Norden (Frankfurt) als auch
Richtung Süden (Mannheim) höhenfrei in die Riedbahn ein. Die Aufweitung des
zwei- in den viergleisigen Querschnitt (zwei Gleise Richtung Frankfurt und
zwei Gleise Richtung Mannheim) erfolgt westlich der von vornherein
vorgesehenen Verkehrsstation Frankfurt-Flughafen Fernbahnhof. Für diese
Verkehrsstation war in der Finanzierungsvereinbarung (FV) ein Betrag von 100 Mio. DM
vorgesehen. Die FV wurde als Höchstbetragsvereinbarung abgeschlossen: über
den Höchstbetrag hinausgehende Kosten hatte die DB AG mit Eigenmitteln zu
Drucksache 18/1606 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodefinanzieren. Dem Bund liegen insofern keine Angaben über die tatsächlich für
die Verkehrsstation abgerechneten Kosten vor.
b) Flughafen Düsseldorf,
Die Gesamtkosten für den Fernbahnhof Flughafen Düsseldorf betrugen 47,5
Mio Euro, der Bundesanteil 31,6 Mio. Euro (zuwendungsfähige Baukosten inkl.
13 Prozent Planungskosten).
c) Flughafen Leipzig/Halle,
Der Flughafenbahnhof Halle/Leipzig hat insgesamt ca. 11,7 Mio. Euro gekostet
(zuwendungsfähige Baukosten inkl. 13 Prozent Planungskosten); davon
entfallen auf die Anbindung des Flughafenbahnhofs ca. 6,0 Mio. Euro und auf den
Flughafenbahnhof selbst 5,7 Mio. Euro.
d) Flughafen Köln/Bonn?
Der Flughafenbahnhof Köln/Bonn einschließlich der Flughafenschleife wurde
durch das Land Nordrhein-Westfalen mit Beteiligung der Flughafen Köln/Bonn
GmbH finanziert. Der Bund beteiligte sich im Rahmen des Bonn/Berlin-
Ausgleichs mit 500 Mio. DM.
27. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung an den folgenden
Flughäfen die Anzahl der werktäglichen Fernverkehrsanbindungen im ersten
Jahr nach jeweiliger Inbetriebnahme der Anbindung an das
Fernverkehrsnetz der DB AG, und wie viele Fernverkehrsverbindungen gibt es dort
aktuell pro Tag
a) Frankfurt am Main,
IBN 174 Züge werktäglich2
Heute: 210 Züge werktäglich
b) Flughafen Düsseldorf,
IBN: durchschnittlich 53 Züge/werktäglich
Heute: durchschnittlich 40 Züge/werktäglich
c) Flughafen Leipzig/Halle,
IBN: durchschnittlich 33 Züge/werktäglich
Heute: durchschnittlich 18 Züge/werktäglich
d) Flughafen Köln/Bonn?
Mit Betriebsaufnahme Flughafenschleife sind ca. zehn Zugpaare ICE Berlin–
Flughafen Köln/Bonn und zurück bzw. drei bis vier ICE Zugpaare im Durchlauf
Köln–Flughafen Köln/Bonn–Frankfurt gefahren.
Heute: ICE Berlin–Flughafen Köln/Bonn und zurück fünf Zugpaare
ICE im Durchlauf Nord<–>Süd mit Halt Flughafen: sechs Züge Nord–>Süd und
acht Züge Süd–>Nord.
2 Angaben der DB AG.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/160628. Wie viele Fernverkehrs- und wie viele Nahverkehrsanbindungen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem für den Stresstest
entwickelten Fahrplanentwurf der DB AG an der Station „Terminal“ und am
neuen Flughafenbahnhof täglich vorgesehen (bitte getrennt nach
Bahnhöfen sowie Fern- und Regionalverkehr angeben)?
Der so genannte Stresstest wurde zwischen den Teilnehmern der Schlichtung zu
Stuttgart 21 vereinbart. Die Bundesregierung war an dieser Schlichtung nicht
beteiligt. Detaillierte Informationen zum Stresstest liegen der Bundesregierung
nicht vor.
III. Planfeststellungsabschnitt 1.6b (PFA 1.6b) – Neuer Abstellbahnhof
Untertürkheim
29. Welche Gründe gibt es für die Planungsverzögerungen im PFA 1.6b?
Nach Aussage der DB AG haben die Überarbeitung der Bestandskartierung
Artenschutz und die daraus resultierende Überarbeitung des
Landschaftspflegerischen Begleitplans sowie die betriebliche Optimierung der Abstell- und
Wartungsanlagen im Bereich Stuttgart zu Verzögerungen geführt.
30. Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand für den PFA 1.6b, und bis
wann ist mit der Baufreigabe zu rechnen?
Nach Aussage der DB AG werden derzeitig die neue Trassierung und die
betrieblichen Anlagen geplant und die Planänderungsunterlagen überarbeitet; der
neue geplante Baubeginn ist voraussichtlich im vierten Quartal 2017.
31. Welche Planungsänderungen sind für den PFA 1.6b vorgesehen?
Nach Aussage der DB AG werden die sich aus dem verbesserten Konzept des
Abstellbahnhofs ergebenden Änderungen in einem neuen Antrag für ein
Planfeststellungsverfahren berücksichtigt.
32. Trifft es zu, dass der Gleisplan für den PFA 1.6b geändert werden muss?
Falls ja, welche Änderungen des Gleisplans sind vorgesehen, und wie
werden diese begründet?
Nach Angaben der DB AG ja. Der Gleisplan wird demnach geringfügig, im
Wesentlichen für die Serviceeinrichtungen, verändert.
33. Trifft es zu, dass am neuen Abstellbahnhof Untertürkheim in bestimmten
Situationen Fahrgäste aussteigen können sollen?
a) Falls ja, weshalb, und in welchen Fällen wird dies erforderlich sein?
b) Falls ja, wie viele Fahrgäste sollen dort aussteigen können, und wie
sollen diese vom Abstellbahnhof aus ihre Reise fortsetzen?
Nach Angaben der DB AG trifft dies nicht zu.
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