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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Reaktion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Schließung der Gesetzeslücken bei Cum-Ex-Geschäften

Nachfrage zu BT-Drs 17/13638 zum Steuergestaltungsmodell des missbräuchlichen Dividendenstripping mit Leerverkäufen über ausländische Banken um den Dividendenstichtag; bisherige Problemlösungsversuche, Haltung der Länder, Ressortabstimmung sowie Beteiligung von Verbänden und BT-Finanzausschuss beim Jahressteuergesetz 2007, Gründe für Verzögerungen bei der Betrugsbekämpfung, Gesamtvolumen von Cum-Ex-Geschäften und Beteiligung öffentlich-rechtlicher Banken<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/143807.05.2014

Reaktion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Schließung der Gesetzeslücken bei Cum-Ex-Geschäften

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 17. April 2014, das Verfahren an das Finanzgericht Hamburg zurückzugeben, verzögert die juristische Entscheidung über die Zulässigkeit der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte. Davon unberührt bleibt die Frage der politischen Reaktion auf die Problematik in den vergangenen Jahren.

Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 27. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13638) wird diese Form des missbräuchlichen Dividendenstrippings bereits seit dem Jahr 2007 in der Fachliteratur diskutiert. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erst zwei Jahre später von den Gestaltungsmöglichkeiten erfahren. Bis zur Schließung der Missbrauchsmöglichkeit sind mehr als zwei weitere Jahre vergangen, obwohl es sich anscheinend um eine weit verbreitete Steuergestaltung handelte, durch die der Staat möglicherweise um mehrere Milliarden Euro geschädigt wurde.

Laut Antwort der Bundesregierung habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keinen Handlungsspielraum bei der Identifikation und Verfolgung steuerrechtlicher Verstöße. Allerdings könne die BaFin bei Identifikation operationeller Risiken und insbesondere bei strafbaren Handlungen Maßnahmen gegen die Geschäftsleitung ergreifen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Was ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ursache dafür, dass im Jahressteuergesetz 2007 der Wille des Gesetzgebers, die Möglichkeit die doppelte Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Cum-Ex-Geschäften zu beseitigen, nicht zum Erfolg führte?

War die Expertise oder die Kenntnis zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend?

2

Wurde die Gestaltung mit Cum-Ex-Geschäften in Sitzungen oder Facharbeitsgruppen von Bund und Ländern beraten, und wenn ja, wann?

3

Gab es vor dem Jahressteuergesetz 2007 oder im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsprozess andere Vorschläge als den damals eingeschlagenen Weg, um das Problem zu lösen?

Wenn ja, welche waren dies?

4

Haben die Länder bzw. einzelne Länder zum damaligen Zeitpunkt andere Ansätze zur Lösung des Problems vertreten, oder war die Haltung der Länder zu dieser Frage einheitlich?

5

Wurde der Referentenentwurf zum Gesetz mit anderen Ressorts abgestimmt, und welche Veränderungen erfuhr dieser spezielle Punkt durch die Ressortabstimmung?

6

Wurde der Referentenentwurf vorab an die Verbände übersandt, und an welche?

Gab es Stellungsnahmen der Verbände zum Punkt Cum-Ex-Gestaltungen, und wenn ja, welche?

7

Nachdem von Seiten des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. dargelegt wird, man habe das Bundesfinanzministerium schon im Jahr 2002 gewarnt (www.welt.de vom 3. Januar 2014 „Cum-Ex-Investor klagt gegen Finanzbeamte“), wie ist der Wortlaut dieser Warnung?

War sie geeignet, die Geschäfte zu stoppen?

Hat der Bundesverband deutscher Banken e. V. in dieser Warnung auch auf Lösungsmöglichkeiten hingewiesen?

8

Hat das BMF untersucht, warum dieser Betrug zu Lasten des Fiskus so lange unentdeckt blieb und nach seiner Entdeckung so lange nicht geschlossen wurde?

Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

9

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Landesfinanzministerien bzw. die Landesfinanzverwaltungen intern untersucht, warum dieser Betrug zu Lasten des Fiskus so lange unentdeckt blieb und nach seiner Entdeckung so lange nicht geschlossen wurde?

Wenn ja, welche, wann, und mit welchem Ergebnis?

10

Hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, damit in Zukunft das BMF schneller Kenntnis von in Fachpublikationen besprochenen missbräuchlichen Steuergestaltungen erhalten kann?

Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?

Wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich Vorkehrungen getroffen, damit in Zukunft das Gesetzgebungsverfahren zur Schließung wesentlicher Steuerschlupflöcher beschleunigt werden kann?

Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?

Wenn nein, warum nicht?

12

Warum ist aus Sicht der Bundesregierung die Missbrauchsregel des Gestaltungsmissbrauchs nicht auf diese und ähnliche Gestaltungen anwendbar, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

13

Besteht seitens der BaFin keine Möglichkeit, Finanzinstitute an offensichtlich missbräuchlichen Steuergestaltungen zu hindern?

Wenn nein, warum wird diese Möglichkeit nicht geschaffen?

14

Kann die BaFin nur gegen die Geschäftsleitung vorgehen, wenn nachweislich persönliche Straftaten begangen wurden?

15

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung bei Fehlverhalten der Organisation zu stärken?

16

Hat die Bundesregierung den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages anläßlich der Gesetzgebung im Jahr 2007 auf die der Steuerrechtsänderung zugrunde liegende Steuergestaltungsproblematik hingewiesen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

17

Gab es neben dem reinen Gesetzestext nebst Begründung weitere Dokumente zu dieser Problematik, die die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugänglich machte, und wenn ja, welche?

18

Welche öffentlich-rechtlichen Banken beteiligten sich an den Cum-Ex-Geschäften?

a) In welchem Umfang beteiligten sich die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Banken (bitte soweit möglich nach Banken differenzieren)?

b) Welche Vorkehrungen hat das BMF getroffen bzw. plant das BMF, um zu verhindern, dass öffentlich-rechtliche Banken bei ähnlich gelagerten Fällen in Zukunft solche Geschäfte ablehnen?

19

Wird die Bundesregierung darauf drängen, dass alle öffentlichen Banken ihre Beteiligungen an Cum-Ex-Geschäften aufklären, wie es die HSH Nordbank AG und die Landesbank Baden-Württemberg getan haben (www.handelsblatt.com vom 9. Mai 2004 „Noch mehr Landesbanken in dubiose Deals verstrickt“)?

Wenn nein, warum nicht?

20

Wie hoch ist nach Informationen des BMF das Gesamtvolumen der Cum-Ex-Geschäfte (bitte soweit möglich nach einzelnen, sowohl öffentlichen wie privaten Banken aufschlüsseln)?

21

In welchem Umfang haben öffentliche und private Banken die Cum-Ex-Geschäfte ausschließlich für ihre Kunden gemacht, und in welchem Umfang haben sie auf eigene Rechnung gewirtschaftet (bitte soweit möglich nach einzelnen, sowohl öffentlichen wie privaten Banken aufschlüsseln)?

Berlin, den 7. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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