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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus

Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse zu islamfeindlichen Websites und Gruppierungen, u.a. zum Weblog &quot;Politically Incorrect&quot;, zur Partei &quot;Die Freiheit&quot;, zu den Pro-Bewegungen, zur &quot;German Defence League&quot;, zur &quot;Bürgerbewegung Pax Europa&quot;; islamfeindliche Einflussnahme auf die Partei &quot;Alternative für Deutschland&quot; (AfD), Kontakte der AfD ins rechtsextreme Spektrum, Anschläge auf Moscheen und andere islamische Einrichtungen, Bomben- und Morddrohungen, Stellenwert der Islamfeindlichkeit für die rechtsextreme Agitation, Erweiterung des Themenfeldkatalogs Politisch motivierte Kriminalität (PMK) um das Unterthema &quot;islamfeindlich&quot;, Verschärfung des Straftatbestands der Volksverhetzung<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/144214.05.2014

Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog „Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren Musliminnen und Muslime in rassistischer, fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und zum Teil gewaltverherrlichender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Aus Sicht der Islamhasserinnen und Islamhasser, die weder zwischen den verschiedenen islamischen Richtungen noch zwischen militanten Djihadistinnen und Djihadisten und friedlichen Gläubigen unterscheiden, ist der Islam keine Religion, sondern eine zu bekämpfende politische Ideologie. So wird auf PI behauptet, Muslime strebten nach der Weltherrschaft und untergrüben dafür die Souveränität demokratischer Staaten, deren Rechtsordnung sie unterwanderten. „Die Ausbreitung des Islam bedeutet, dass unsere Nachkommen – und wahrscheinlich schon wir selbst – in zwei, drei Jahrzehnten in einer weitgehend islamisch geprägten Gesellschaft leben müssen, die sich an der Scharia und dem Koran orientiert und nicht am Grundgesetz und an den Menschenrechten“, heißt es auf PI. Am Ende eines im Sommer 2013 über PI verbreiteten Hassvideos einer „Anti Islam Fraktion“, in dem vermummte Männer einen Koran verbrennen, heißt es: „Gib Islam keine Chance!“. In vielen deutschen Städten sowie in der Schweiz und Österreich haben sich mittlerweile PI-Ortsgruppen gebildet. So rätseln Behörden laut Informationen des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“, ob es sich lediglich um einen rechtlich schwierig zu überwachenden Blog oder eine Organisation handelt; Verfassungsschützer sprechen demnach von einer „Grauzone“ (www.spiegel.de/spiegel/print/d-125300590.html).

Die Bundesregierung erklärte bzw. bestätigte auf Bundestagsdrucksachen 17/6910, 17/7761 und 17/13686, bei PI keine rechtsextremistischen Bestrebungen erkennen zu können. Die überwiegende Mehrzahl der Einträge bediene sich „keiner klassischen rechtsextremistischen Argumentationsmuster“. Zudem seien islamkritische bis islamfeindliche Einstellungen insgesamt Ausdruck von Ängsten vor Überfremdung und müssten nicht zwangsläufig Ausdruck einer verfassungsschutzrelevanten Bestrebung sein. Gleichwohl gab die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/13686 zu, einzelne Äußerungen auf PI ließen einen „fremden- bzw. islamfeindlichen Hintergrund erkennen“. Ob sich auf dem Aktionsfeld der Islamfeindlichkeit als neuartiger Form der Fremdenfeindlichkeit „ein neues eigenständiges Phänomen extremistischer Ausprägung herausbildet“, unterliegt nach Angaben der Bundesregierung der ständigen Prüfung durch die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern (Bundestagsdrucksache 17/13686).

In den Fokus der Islamhasserinnen und Islamhasser geraten auch all diejenigen, die sich öffentlich für das Recht auf freie Religionsausübung für Muslime einsetzen. In einem Leserkommentar auf PI heißt es bezüglich des aufgrund seiner differenzierten Betrachtungsweise des Islam immer wieder von Islamhasserinnen und Islamhassern attackierten Erlanger Juristen und Islamwissenschaftlers Mathias Rohe: „Künftige Teilnehmer eines Vortrages von Herrn Rohe sollten immer die passende Ausrüstung mitnehmen: Wischmopp und Eimer, Kamera, ein schönes großes Kreuz … und schöne scharfe Messer.“ Auf der Website des Projekts „Nürnberg 2,0“ werden Steckbriefe von Politikerinnen und Politikern, Juristinnen und Juristen, Journalistinnen und Journalisten eingestellt, die angeblich einer Islamisierung Deutschlands Vorschub leisten. Ziel sei es, diese „nach dem Muster des Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunals von 1945“ zur Verantwortung zu ziehen (www.spiegel.de/spiegel/print/d-125300590.html).

Für fremdenfeindliche und rechtsextreme Parteien wie Pro NRW und Pro Deutschland, die Partei „DIE FREIHEIT“ und die NPD dient Islamhass als ein Mittel, um die sogenannte Mitte der Gesellschaft zu erreichen. So halten laut einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. 56 Prozent der Deutschen den Islam für eine „archaische Religion, unfähig, sich an die Gegenwart anzupassen“. Ähnlich viele sind der Ansicht, dass die Religionsfreiheit für Muslime „erheblich eingeschränkt“ werden sollte (Oliver Decker, Johannes Kiess, Elmar Brähler et al. – Die Mitte im Umbruch. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2012, Herausgegeben für die Friedrich-Ebert-Stiftung von Ralf Melzer Verlag J.H.W. Dietz Nachf., Bonn 2012).

Die NPD bezeichnet in einem Artikel ihrer Parteizeitung „Deutsche Stimme“ antimuslimische Kampagnen als „Türöffner für die viel weitergehende Ausländerkritik der nationalen Opposition“. So betreibt die NPD eine Kampagne gegen den als „steingewordenen Ausdruck orientalischer Landnahme“ durch eine „fremdländische Aggressionsreligion“ bezeichneten Bau einer Moschee der Ahmadiyya Gemeinde im Leipziger Stadtteil Gohlis (Presseerklärung der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag vom 10. Dezember 2009). Über 10 000 Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten eine Petition „Gohlis sagt Nein!“ gegen den Moscheebau, die von einer CDU-Politikerin auf den Weg gebracht wurde. Auf dem Bauplatz wurde im November 2013 ein Brandanschlag verübt, neben dem Feuer waren Schweineköpfe auf Holzpfählen gesteckt und der Boden mit mutmaßlichem Schweineblut übergossen. Die Polizei geht von rechtsextremen Tätern aus. In München agitiert die vom bayerischen Verfassungsschutz als islamfeindlich eingestufte Partei „DIE FREIHEIT“ unter ihrem Bundesvorsitzenden Michael Stürzenberger seit zwei Jahren gegen den geplanten Bau des Islamzentrums ZIEM am Stachus. Michael Stürzenberger, der bereits mehr als hundert Kundgebungen gegen das Islamzentrum abgehalten hat, vergleicht dabei den Koran mit Hitlers „Mein Kampf“ (www.spiegel.de/spiegel/print/d-125300590.html).

Islamhasserinnen und Islamhasser bemühen sich derzeit, Einfluss auf die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) zu erlangen. Mehrere hundert ehemalige Mitglieder der Partei „DIE FREIHEIT“ sollen mittlerweile der AfD beigetreten sein (www.spiegel.de vom 1. Oktober 2013 „Die Freiheit: Anti-Islam-Partei will sich der AfD anschließen“), wo sie zum Teil Führungspositionen besetzen. Nach der Bundestagswahl erklärte der Bundesvorstand der Partei „DIE FREIHEIT“ alle bundes- und landespolitischen Aktivitäten der Partei zugunsten der AfD, mit der es zu 90 Prozent programmatische Übereinstimmung gäbe, für eingestellt (www.facebook.com/GegenDieAlternativeFuerDeutschland/posts/ 423420651096336). In München zog für die AfD im März 2014 mit Fritz Schmude ein Ex-Mitglied der vom bayerischen Verfassungsschutz als islamfeindlich eingestuften und in Bayern ebenfalls von Michael Stürzenberger geführten „Bürgerbewegung Pax Europa“ in den Stadtrat ein. Für Fritz Schmude ist der Islam „nicht nur Religion, sondern auch Ideologie“ und der Islamismus „auf der Spitze einer Sympathisantenpyramide“ (www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchner-afd-stadtrat-querverbindung-zu-freiheit-1.1940684).

In der Bund-Länder-Statistik „Kriminalpolizeilicher Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität“ werden muslim- bzw. islamfeindliche Straftaten bislang nicht als solche spezifisch erfasst, sondern allgemein unter Hasskriminalität oder als fremdenfeindlich eingestuft. Ende Februar 2014 rügte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) Defizite bei der Bekämpfung von Rassismus in Deutschland. Rassistische Motive von Straftaten würden zu rasch ausgeschlossen. Die offiziellen deutschen Statistiken spiegelten somit nicht das ganze Ausmaß der Fremdenfeindlichkeit wider. Das System zur Erfassung und Definition von „rassistischen, fremdenfeindlichen, homophoben Zwischenfällen“ müsse reformiert werden. Kritisiert wurde weiterhin, dass nach deutschem Recht Volksverhetzung nur dann unter Strafe steht, wenn der öffentliche Frieden gestört wird. Da dies oft nicht zu beweisen sei, blieben viele Täter straffrei (www.dw.de/europarat-rügt-defizite-beim-kampf-gegen-rassismus/a-17456466).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Erkennt die Bundesregierung aufgrund der ständigen Prüfung durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder in der Entwicklung islam- bzw. moslemfeindlicher Internetseiten, Parteien und Organisationen sowie diesbezüglicher Straftaten einschließlich Anschlägen auf Moscheen ein „neues, eigenständiges Phänomen extremistischer Ausprägung“ (Bundestagsdrucksache 17/13686), und wenn ja, um was für ein Phänomen handelt es sich, und aufgrund welcher Faktoren kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

2

In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen als verfassungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern für Verfassungsschutz überwacht?

3

Welche explizit islamfeindlichen deutschsprachigen Internetportale sind der Bundesregierung bekannt?

4

Inwieweit liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit des Weblogs „Politically Incorrect“ und seiner Ortsgruppen vor?

5

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Partei „DIE FREIHEIT“ vor?

6

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Dachvereinigung „Die Pro-Bewegung“ (PRO) einschließlich ihrer Teilorganisationen, wie „Pro Deutschland“, „Pro NRW“, „Pro Köln“, „Pro Berlin“ etc., vor?

7

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die „German Defence League“ vor?

8

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die „Bürgerbewegung Pax Europa“ vor?

9

Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine Einflussnahme von islam- und muslimfeindlichen Organisationen, Strömungen und Einzelpersonen auf die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD)?

10

Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Name der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und Schadenshöhe auflisten)?

11

Wie viele Schändungen von Moscheen durch Farbschmierereien, Fäkalien, Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 bekannt (bitte einzeln nach Ort, Datum, Name der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation und Art der Schändung auflisten)?

12

Inwieweit konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Anschlägen oder Schändungen Täter oder Tatverdächtige ermittelt werden?

13

Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen und andere islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 bekannt (bitte Ort und Zeitpunkt benennen)?

14

Wie viele Morddrohungen gegen welche Funktionäre von Moscheevereinen oder islamischen Verbänden seit dem Jahr 2012 sind der Bundesregierung bekannt, und wer sind die (mutmaßlichen) Täter?

15

Welchen Stellenwert hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Agitation gegen Muslime, den Islam oder Moscheeneubauten bei Rechtsextremen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Organisationen aufschlüsseln)?

16

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung rechtsextremer Gruppierungen an Bürgerinitiativen und Protesten gegen den Bau von Moscheen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Ort, Anlass, Zeitpunkt und beteiligten Gruppierungen aufschlüsseln)?

17

Inwieweit gibt es bei Polizei- und Innenbehörden von Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen über eine Erweiterung des Themenfeldkatalogs beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“ bzw. „muslimfeindlich“, wie es im Falle des Unterthemas „Antisemitismus“ seit längerem geschehen ist?

18

Welche allgemeinen und konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Rüge des ECRI über Defizite bei der Bekämpfung des Rassismus in Deutschland?

Berlin, den 14. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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