[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1630
18. Wahlperiode 04.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1441 –
Abkommen zur Weitergabe von Passagierdaten mit Russland, Mexiko,
den Vereinigten Arabischen Emiraten und Südkorea und Androhung von
Flugverboten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit letztem Jahr verhandelt das russische Transportministerium mit der
Europäischen Union (EU) über die Weitergabe von Fluggastdaten: Vor jedem Flug
in oder über russisches Territorium wollen zuständige Grenzbehörden
persönliche Informationen der mitfliegenden Passagiere. Ein ähnliches
Abkommen hat die EU bereits mit den USA, Australien und Kanada
geschlossen (
www.unwatched.org/EDRigram_10.5_Erste_Abstimmung_im_EU-
Parlament_ueber_PNR-Abkommen_mit_den_USA). Die unter dem Zweck
einer „Terrorismusbekämpfung“ weitergereichten Fluggastdatensätze
(Passenger Name Records – PNR) sind weitgehend. Die Rede ist von rund 60
Einzelinformationen (
https://netzpolitik.org/2012/vorratsdatenspeicherung-von-
fluggastdaten-jetzt-auch-in-europa/). Neben persönlichen Daten werden die
genutzten Reisebüros, Post- und Mailadressen, Zahlungsmittel,
Essensvorlieben beim Flug oder auch Hotelbuchungen bei Zwischenlandungen erfasst.
Werden die Informationen nicht, wie vorgeschrieben, übermittelt, droht den
Fluglinien ein Entzug der Landeerlaubnis oder auch von Überflugrechten. Eine
Rückkehr zum Startflughafen ist mit hohen Kosten verbunden, weshalb die
Airlines in vorauseilendem Gehorsam mit US-Grenzbehörden kooperieren.
Am Flughafen Frankfurt hat sich im Falle der USA sogar ein Ableger des
Heimatschutzministeriums installiert, der Fluglinien zur Nichtbeförderung
mancher Passagiere „berät“ (Bundestagsdrucksache 17/6654).
Dass nun auch die russische Regierung mit Flugverboten droht, hatte bereits im
Sommer vergangenen Jahres beim Gipfeltreffen der EU und Russlands für
Ärger gesorgt (Süddeutsche Zeitung, 3. Juni 2013). Das Transportministerium
erließ ein Dekret, das die Übermittlung von Daten aus dem Fluggastdatensatz
(PNR) erzwingen und zum 1. Juli 2013 in Kraft treten sollte. Nicht nur
Flugreisen würden erfasst, sondern auch Passagiere von Schiffen, Zügen oder
Bussen. Sollten wie mit Kanada, Australien und den USA weitgehende PNR-Daten
gefordert werden, bräuchte es ein entsprechendes Abkommen zum
Datentausch. Allerdings hatte die Regierung in Moskau zunächst nachgegeben Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Juni 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1630 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(
www.nopnr.org/die-geister-die-ich-rief-russland-hat-ab-1-dezember-
zugriffauf-teile-der-fluggastdaten/). Die weitgehenden PNR-Daten sollen erst dann
verbindlich werden, wenn ein entsprechendes PNR-Abkommen mit der EU
geschlossen würde. Ein Verhandlungsmandat erhielt die Europäische
Kommission hierzu jedoch bislang nicht, ein Abschluss wäre also erst in mehreren
Jahren zu erwarten. Komplett will Russland aber nicht auf den Datentausch
verzichten; stattdessen fordert das Transportministerium seit Dezember 2013 die
sogenannten API-Daten (Advanced Passenger Information) für Überflüge oder
Landungen auf eigenem Territorium. Gemeint sind Name, Adresse,
Geburtsdatum und Angaben zu den Reisedokumenten. Die Weitergabe vor Bus-,
Schiffs- und Zugreisen soll weiterhin verbindlich bleiben.
Außer Russland fordern nach Information der Fragesteller auch Mexiko, die
Vereinigten Arabischen Emirate und Südkorea PNR-Daten und drohen bei
Nichterfüllung baldige Flugverbote an. Nach Ansicht der Fragesteller sind
durch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur
Vorratsdatenspeicherung aber auch alle bereits abgeschlossenen bzw. zu
verhandelnden PNR-Abkommen tangiert. Das Gleiche gilt für die geplante Umsetzung
einer EU-PNR-Richtlinie. PNR-Datensammlungen enthalten weitreichende
Personendaten, deren Verarbeitung durch Polizeien und Geheimdiensten
Grenzen gesetzt werden müssen. Das gilt insbesondere für eine Ausweitung der
Zweckbestimmung, wenn manche Regierungen die Daten nicht nur zur
„Terrorismusbekämpfung“ nutzen möchten, sondern auch für die Verfolgung
anderer Kriminalitätsformen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Europäische Union (EU) hat Abkommen über die Übermittlung von
Passagierdaten (sog. PNR-Abkommen) mit den USA (siehe Ratsdokument 17434/11),
Australien (siehe Ratsdokument 10093/11) und Kanada (siehe Ratsdokument
12657/13) unterzeichnet. Keiner der Abkommenstexte verpflichtet die
Fluglinien dazu, von allen Passagieren umfangreiche Fluggastdatensätze
(„Passenger Name Records“, PNR) an die Behörden des Vertragspartnerlandes zu
übermitteln. Vielmehr müssen stets nur die PNR-Daten zur Verfügung gestellt
werden, die bei den Fluggesellschaften ohnehin gesammelt werden; die Abkommen
begründen also keine Pflicht für die Fluggesellschaften, zusätzliche PNR-Daten
zu erfassen. Das heißt z. B., dass Fluggesellschaften keine Kreditkartendaten
übermitteln müssen, wenn der Passagier sein Ticket bar bezahlt hat.
Mit Russland hat es bislang keine Verhandlungen über ein PNR-Abkommen
gegeben. Es gibt allerdings russische Gesetzgebung, die die Übermittlung von
PNR-Daten an russische Stellen vorsieht, die aber noch nicht umgesetzt wird
(siehe Antwort zu Frage 1) und die bereits mehrmals Gegenstand von
Gesprächen mit Russland war (siehe Antworten zu den Fragen 1b und 1c sowie 3a). Es
trifft auch nicht zu, dass Russland bereits seit dem 1. Dezember 2013 API-Daten
für Überflüge fordert. Die Verpflichtung, Daten zu Advanced Passenger
Information (API-Daten) an die zuständige russische Stelle zu übermitteln, gilt
derzeit faktisch nur für Flüge aus und nach Russland (siehe auch Antwort zu
Frage 1a).
Die Antworten zu nicht wenigen Fragen der vorliegenden Kleinen Anfrage
ergeben sich bereits aus den Drahtberichten der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union in Brüssel, z. B. über die
Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe JAIEX am 13. Februar 2104, des CATS am
25. Februar 2014 und der Justiz-und Innenreferenten am 23. April 2014, die dem
Deutschen Bundestag zugänglich sind. Insoweit verweist die Bundesregierung
in ihren jeweiligen Antworten auf die einschlägigen Drahtberichte.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/16301. Was ist der Bundesregierung über Ankündigungen der russischen
Regierung gegenüber der EU oder einzelnen Mitgliedstaaten zur verpflichtenden
Weitergabe von PNR-Fluggastdaten bekannt?
Die Anweisung Nr. 243 des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation
vom 19. Juli 2012 regelt für Personenbeförderungen nach Russland erstmals die
Verpflichtung, Passagierdaten (API-Daten [also Flug- und Passdaten] und PNR-
Daten [passenger name records, also zusätzlich auch Daten aus den
Buchungssystemen der Fluggesellschaften]) an eine neue zentrale russische Datenbank zu
übermitteln. Ihr Inkrafttreten wurde am 1. Juli 2013 durch die Anweisung des
Verkehrsministeriums der Russischen Föderation Nr. 228 vom 1. Juli 2013 auf
den 1. Dezember 2013 verschoben. Das neue russische Passagierdatenregime
gilt nicht nur für Flüge, sondern grundsätzlich auch für Eisenbahn-Fernreisen
und internationale Reisen mit Hochseeschiffen, Binnenschiffen und Bussen, bei
denen die Anbieter bisher keine Passagierdaten erheben, sondern lediglich
Fahrkarten an anonyme Reisende verkaufen; gerade dort sind die Anforderungen
faktisch schwer erfüllbar.
a) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Regierung in Moskau zunächst nachgegeben hat und ankündigte, die
Übermittlung von PNR-Daten solle erst dann verbindlich werden, wenn ein
entsprechendes Abkommen mit der EU geschlossen würde, API-Daten
sollen aber bereits übermittelt werden?
Bei Flügen von und nach Russland sind die Fluggesellschaften seit dem 1.
Dezember 2013 aufgrund der russischen Anweisung Nr. 243 verpflichtet, an
Russland API-Flugpassagier- und -Crewdaten zu übermitteln. Die Übermittlung von
API-Daten entspricht der entsprechenden Regelung in Annex 9 zur Chicago-
Konvention und wird auch bereits von zahlreichen anderen Drittstaaten
verlangt. In der Sache geht es darum, dass Daten vorab angefordert werden, die
auch im Moment der Einreise als Einreisevoraussetzung erhoben werden dürfen.
Darüber hinaus hatte Russland angekündigt, ab dem 1. Juli 2014 auch API-
Daten für Überflüge über russisches Territorium zu fordern. API-Daten bei
Überflügen über russisches Territorium müssen – nach vom Verband BDL und
auch von der IATA bestätigten Angaben der Europäischen Kommission – nun
jedoch erst ab Ende 2014 übermittelt werden. In Bezug auf PNR-Daten hat
Russland – nach den Informationen, die die Europäische Kommission den
Justiz- und Innenreferenten der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei
der EU bei einem informellen Treffen bei der Europäischen Kommission am
30. Januar 2014 gegeben hat – bei einem Treffen mit der Europäischen
Kommission am 16. Januar 2014 bestätigt, dass PNR-Daten nicht angefordert werden
sollten, bis eine entsprechende Vereinbarung zwischen der EU und Russland
erzielt worden sei.
b) Inwieweit finden nach Kenntnis der Bundesregierung hierüber
entsprechende Gespräche statt?
c) Wer sind die jeweiligen Teilnehmenden auf beiden Seiten, und wann
haben in den Jahren 2012 und 2013 entsprechende Treffen
stattgefunden?
Sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Kommission haben
Russland im Jahr 2013 und im Jahr 2014 mehrfach auf die Problematik
angesprochen und um einen Aufschub der russischen Passagierdatenforderungen
gebeten, bis die rechtlichen und tatsächlichen Probleme gelöst sind.
Die EU hat das Thema u. a. bei folgenden Gelegenheiten mit Russland erörtert:
– Auf dem EU-Russland-Gipfel in Jekaterinburg Anfang Juni 2013 wurde eine
„technische Mission“ der Europäischen Kommission in Russland vereinbart.
Drucksache 18/1630 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDiese hat am 21. Juni 2013 begonnen und hatte die Verschiebung des
Inkrafttretens der russischen Anweisung Nr. 243 auf den 1. Dezember 2013 zur Folge.
– Beim Treffen hochrangiger Beamter zum Thema Freiheit, Sicherheit und
Recht am 23. September 2013 in Brüssel erklärte die EU-Seite (Europäische
Kommission und Präsidentschaft) einseitige russische PNR-Forderungen
und Datenforderungen bei Überflügen für problematisch.
– Beim Treffen zwischen Generaldirektor Stefano Manservisi mit dem
stellvertretenden russischen Transportminister am 16. Januar 2014 bestätigte
Russland u. a., dass PNR-Daten nicht angefordert werden sollten, bis eine
entsprechende Vereinbarung zwischen der EU und Russland erzielt worden sei.
– Beim 17. Permanenten Partnerschaftsrat zwischen der EU und Russland zu
den Themen Freiheit, Sicherheit und Recht am 17. Januar 2014 machte die
EU-Seite deutlich, dass sie es als unverhältnismäßig erachten würde, wenn
die neuen russischen Passagierdatenanforderungen auch für Überflüge und
andere Verkehrsträger gelten würden. Im Anschluss an das Treffen hat
Russland nach Angaben der Europäischen Kommission bestätigt, dass man
(zunächst) keine PNR-Daten erheben wolle.
Zu den von Vertretern der Bundesregierung geführten Gesprächen siehe
Antwort zu Frage 3a.
d) Inwieweit waren auch deutsche Behörden in Verhandlungen bzw.
Gespräche zur Festlegung einer EU-Position eingebunden?
f) Inwiefern trifft es zu, dass insbesondere Deutschland für Durchbrüche
bei entsprechenden Gesprächen gesorgt habe?
Die Bundesregierung war vor allen genannten formellen Treffen der
Europäischen Kommission mit Russland (Gipfel-Treffen, hochrangiges Treffen auf
Beamtenebene, Permanenter Partnerschaftsrat) in die Verhandlungen in den
zuständigen Ratsgremien zur Festlegung einer EU-Position eingebunden und hat
dort immer wieder aktiv darauf hingewirkt, dass die Kommission alle Aspekte
der Problematik (insbesondere auch den Umstand, dass nach der russischen
Anweisung Nr. 243 erstmalig auch andere Verkehrsträger zur
Passagierdatenübermittlung verpflichtet sind) mit Russland erörtert. Die Frage, inwieweit der
Einsatz der Bundesregierung kausal für die bei Russland erreichten Zugeständnisse
war, lässt sich naturgemäß nicht beantworten.
e) Inwiefern ist eine Beschränkung Russlands lediglich auf API-Daten
nach Kenntnis der Bundesregierung auf Zusagen in Verhandlungen um
Visa-Erleichterungen zwischen der EU und Russland zurückzuführen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
2. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung eines vom
Transportministerium erlassenen Dekret zur Übermittlung von Passagierdaten bekannt?
a) Welche konkreten Daten bzw. Einzelinformationen sollen verarbeitet
werden?
b) Inwiefern ist auch die Weitergabe von Daten vor Bus-, Schiffs- und
Zugreisen verbindlich vorgesehen?
e) Inwiefern sollen auch Daten über Passagiere von Schiffen, Zügen oder
Bussen verarbeitet werden?
Das in der Anweisung Nr. 243 festgelegte Passagierdatenregime gilt u. a. für
folgende Verkehrsträger:
– Inlands- und internationale Flüge (zu erheben sind sowohl PNR-Daten
(Passenger Name Records: Daten aus den Buchungssystemen der Flug-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1630gesellschaften) als auch API-Daten (Advance Passenger Information:
Passdaten) für alle Flüge von, nach und über Russland);
– Eisenbahn-Fernreisen;
– internationale Reisen mit Hochseeschiffen, Binnenschiffen
– sowie internationale Reisen mit Bussen.
Zu den an die neue russische Passagierdatenzentralstelle zu übersendenden
personenbezogenen Daten gehören gemäß Nummer I. 8. der Anweisung Nr. 243:
– Name, Vorname, Vatersname;
– Geburtsdatum und -ort;
– Art und Nummer des Ausweises, mit dem der Fahrschein (Ticket) erworben
wird;
– Abfahrtort, Zielort, Art der Reise (ohne Umsteigen, Transit);
– Datum der Fahrt.
Faktisch sieht Russland nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von der
Forderung von PNR-Daten ab; es fordert lediglich folgende Daten von
Fluggesellschaften bei Flügen von und nach Russland, nicht jedoch bei Überflügen und
von anderen Verkehrsträgern:
– Dokumententyp,
– Dokumentennummer,
– Ablaufdatum des Dokuments,
– Nationalität,
– Nachname,
– Vorname,
– Geburtsdatum,
– Geschlecht,
– Flugdaten (u. a. Flugnummer, Abflugzeit, Abflugort, Zielflughafen).
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern an russischen
Grenzen die erforderliche Infrastruktur zur Verarbeitung von
Passagierdaten existiert?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
d) Wie lange sollen übermittelte Einzelinformationen aus Passagierdaten
bei russischen Behörden gespeichert werden?
Nach Angaben der Europäischen Kommission bei dem in der Antwort zu
Frage 1a erwähnten Treffen am 30. Januar 2014 hat sich Russland bei dem
Treffen der Europäischen Kommission mit Russland am 16. Januar 2014
bereitgezeigt, die ursprünglich vorgesehene Speicherdauer von sieben auf dreieinhalb
Jahre zu verkürzen.
3. Welche weiteren russischen Rechtsakte zur Übermittlung von API- oder
PNR-Daten sind nach Kenntnis der Bundesregierung angekündigt oder im
Jahr 2014 bereits erfolgt, und welchen Inhalt haben diese?
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten am 23. April 2014
darüber unterrichtet, eine überarbeitete Fassung des russischen Rechtsakts
Drucksache 18/1630 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr. 243 werde für die folgenden Tage erwartet. Bislang ist jedoch noch kein
überarbeiteter Rechtsakt in Kraft getreten.
a) Inwiefern haben auch deutsche Behörden in den Jahren 2013 oder 2014
im Hinblick auf API- oder PNR-Daten mit russischen Behörden
Gespräche geführt?
Für die Bundesregierung seien hier beispielhaft die folgenden Initiativen
herausgegriffen:
– Das Bundesministerium des Innern hat die russische Botschaft in Berlin am
30. April 2013 auf die rechtlichen und technischen Probleme des neuen
russischen Passagierdatensystems hingewiesen und um einen Aufschub des
Inkrafttretens bis zur Lösung dieser Probleme gebeten.
– Der (damalige) Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat
das Thema PNR am 5./6. Juni 2013 mit dem russischen Außenminister
Sergej Lawrow am Rande des Ostseerats und am 1. Juli 2013 mit dem
russischen Duma-Vorsitzenden Sergei Naryshkin bei dessen Berlin-Besuch
angesprochen.
– Darüber hinaus fanden mehrere Gespräche von Mitarbeitern der Deutschen
Botschaft in Moskau mit dem russischen Verkehrsministerium statt.
b) Welche Sanktionen bei Nichtübermittlung von Fluggastdaten haben
russische Behörden angekündigt?
Konkrete Sanktionsandrohungen gegenüber der EU sind der Bundesregierung
nicht bekannt; gegenüber der Bundesregierung ist bis gegenwärtig keine
förmliche Ankündigung von Sanktionen erfolgt. Nach Kenntnis der Bundesregierung
haben die russischen Behörden den Fluggesellschaften angekündigt, ihnen
Landerechte zu entziehen, falls sie die Daten nicht übermitteln. Hierzu ist es
jedoch nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gekommen, da die
Fluggesellschaften die Frist zur Datenübermittlung ab dem 1. Dezember 2013 eingehalten
haben. Wann und wem gegenüber diese Ankündigungen erfolgten, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
4. Wann und wem gegenüber hat die russische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung erstmals damit gedroht, bei Nichtübermittlung von
Fluggastdaten Flugverbote zu verhängen (Süddeutsche Zeitung, 3. Juni 2013)?
5. Wann und wem gegenüber hat die russische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung letztmalig damit gedroht, bei Nichtübermittlung von
Fluggastdaten Flugverbote zu verhängen?
Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen.
6. Inwiefern hat sich die russische Position nach Einschätzung der
Bundesregierung im Zuge der Krise in der Ukraine verändert?
Seit dem Permanenten Partnerschaftsrat am 17. Januar 2014 hat es nach
Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Europäischen Kommission und Russland
keine formellen Kontakte mehr zum Thema PNR gegeben. Ein ursprünglich für
März geplantes Treffen zwischen der Europäischen Kommission und Russland
zur Frage der Überflüge hat nicht stattgefunden. Es bleibt abzuwarten, ob die
angekündigte überarbeitete Fassung der russischen Anweisung Nr. 243 die
russischen Zusagen beim Permanenten Partnerschaftsrat am 17. Januar 2014
(siehe oben) widerspiegeln wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/16307. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene davon die
Rede, ein PNR-Abkommen mit Russland zu schließen?
a) Was ist der Bundesregierung über Diskussionen zu einem
Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission zu einem PNR-
Abkommen mit Russland bekannt?
Die Europäische Kommission hat bislang keinen Entwurf für ein
Verhandlungsmandat für die Kommission für ein PNR-Abkommen mit Russland vorgelegt
und auch keine entsprechende Absicht bekundet. Infolgedessen gibt es in den
zuständigen Ratsgremien derzeit auch keine Diskussion über ein solches
Mandat.
b) Inwiefern ist in Gesprächen oder Verhandlungen mit oder ohne Russland
nach Kenntnis der Bundesregierung davon die Rede, wie bereits im
Falle Kanadas und der USA auch vor Abschluss eines PNR-
Abkommens Fluggastdatensätze weiterzugeben, die über API-Informationen
hinausgehen?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Gespräche, bei denen es darum
geht, Fluggastdatensätze, die über API-Informationen hinausgehen, an Russland
ohne ausreichende Rechtsgrundlage weiterzugeben. Der Bundesregierung ist
auch nicht bekannt, ob im Falle der USA oder im Falle Kanadas bereits vor
Abschluss der jeweiligen PNR-Abkommen Fluggastdatensätze an die dortigen
Behörden übermittelt wurden.
c) Inwieweit orientiert sich eine angestrebte vorläufige oder endgültige
Vereinbarung zur Weitergabe von Fluggastdaten (API oder PNR) nach
Kenntnis der Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand an ähnlichen
Abkommen der EU bereits mit den USA, Australien und Kanada (bitte
die aus Sicht der Bundesregierung weitgehend ähnlichen Punkte
benennen)?
Auf die Antwort zu Frage 7a wird verwiesen.
8. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung daran gedacht, PNR-
Abkommen der USA, Kanadas oder Australiens mit der EU nicht mehr nur auf
„Terrorismusbekämpfung“ zu beschränken, sondern getauschte Daten auch
zur Bekämpfung anderer Delikte zu nutzen, und um welche handelt es sich
dabei?
Die Zweckbegrenzungsregelungen der geltenden PNR-Abkommen der EU mit
den USA und mit Australien erlauben die Nutzung von PNR-Daten zur
Terrorismusbekämpfung und zur Bekämpfung bestimmter, im Abkommen jeweils
konkret definierter anderer Delikte. Eine ähnliche Zweckbegrenzungsregelung
findet sich auch in dem von Kanada und der EU im Jahr 2013 unterzeichneten
PNR-Abkommen.
9. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung beim „PNR-
Workshop vom 26. bis 28. Februar 2014“ (
http://europa.eu/rapid/press-
release_IP-13-1295_de.doc), was war dessen Inhalt, und wer nahm daran
teil?
Auf den Drahtbericht Nr. 1963 vom 28. April 2014 über die Sitzung der Justiz-
und Innenreferenten in Brüssel am 23. April 2014 wird verwiesen. Dort hat die
Europäische Kommission u. a. über die Ergebnisse des „Workshop on the
Launching of Passenger Name Record (PNR) Projects in Member States“
(26./27. Februar 2014) und des „Workshop on the Strengthening of Law
Drucksache 18/1630 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEnforcement Cooperation under PNR Agreements between the EU and Third
Countries“ (28. Februar 2014) berichtet.
Teilgenommen haben Vertreter aus 26 Mitgliedstaaten, aus Kanada, Australien
und den USA sowie Europol, Eurojust, der Europäische Datenschutzbeauftragte,
die Europäische Grundrechteagentur und Vertreter der IATA und der
Weltzollorganisation.
Beim ersten Workshop stellten Mitgliedstaaten, die Mittel aus dem ISEC-
Finanzprogramm der EU für nationale PNR-Projekte erhalten (insgesamt
15 Mitgliedstaaten), ihre diesbezüglichen Projekte vor, wobei deutlich wurde,
dass nicht alle Mitgliedstaaten, die Mittel für PNR-Projekte aus dem ISEC-
Finanzprogramm erhalten, auch schon PNR-Systeme aufbauen.
Vertreter des Europäischen Datenschutzbeauftragten und der Europäischen
Grundrechteagentur erläuterten die Datenschutzstandards, denen ein künftiges
EU-PNR-System entsprechen müsse.
Ein Vertreter der Weltzollorganisation gab einen Überblick über die
internationalen Regularien zum Thema PNR und API.
Experten aus USA, AUS, CAN und GBR berichteten in allgemeiner Form über
ihre Erfahrungen mit ihren eigenen PNR-Systemen.
Beim zweiten Workshop äußerte die Europäische Kommission u. a. auch die
Einschätzung, der Informationsaustausch könne durch ein Netzwerk von
Kontaktpunkten verbessert werden; die Kommission wolle daher eine Liste von
Kontaktstellen der Mitgliedstaaten bereitstellen.
a) Sofern auch die Agenturen Europol und Eurojust oder PNR-
Partnerstaaten wie die USA, Australien oder Kanada teilnahmen, welcher Grund ist
der Bundesregierung hierfür bekannt?
Die Europäische Kommission hat nicht explizit erläutert, welche Absicht sie mit
der Einladung von Europol, Eurojust und der PNR-Partnerstaaten USA,
Australien oder Kanada verfolgte.
b) Mit welchem Inhalt haben die USA, Australien oder Kanada etwaige
Erfahrungen über PNR-Abkommen mit der EU berichtet, und inwiefern
teilt die Bundesregierung dort vorgetragene Einschätzungen?
Die USA, Australien oder Kanada haben sich nicht speziell zu ihren
Erfahrungen mit den PNR-Abkommen mit der EU geäußert, sondern ihre PNR-Systeme
lediglich in allgemeiner Form und ohne auf operative Details einzugehen
dargestellt.
c) Welche Abteilungen welcher Behörden des Bundes nahmen an der
Konferenz teil, und inwiefern wurden auch Beiträge gehalten (bitte die
Themen kurz skizzieren)?
Deutschland war durch eine Mitarbeiterin des Bundesministeriums des Innern,
Abteilung Bundespolizei, und zeitweise auch durch eine Mitarbeiterin der
Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU, Referat Innenpolitik, vertreten,
hat jedoch – wie die anderen Mitgliedstaaten, die keine ISEC-Mittel für PNR-
Projekte beantragt haben – keinen eigenen Vortrag gehalten.
d) Inwiefern wurden auf der Konferenz auch Projekte der
Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung (ISEC) behandelt?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1630e) Inwiefern wurde auf der Konferenz besprochen, den
Informationsaustausch nach den PNR-Abkommen mit den USA, Kanada oder
Australien zu erweitern, indem etwa neue Kanäle zur Weitergabe eröffnet
würden?
Siehe Antwort zu Frage 9.
f) In welchen Bereichen wäre eine stärkere Zusammenarbeit demnach
wünschenswert oder nützlich, und wer hat entsprechende Vorschläge
vorgetragen?
Die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Vorbereitung der
Workshops angekündigte Tischumfrage zur Frage, welche Informationen die
Mitgliedstaaten von den USA und Australien bei der Umsetzung der
Reziprozitätsartikel der PNR-Abkommen der EU mit den USA und mit Australien erwarten,
hat nicht stattgefunden, so dass sich auch Deutschland hierzu nicht mehr
geäußert hat. Im Übrigen wird auf die einleitende Antwort zu Frage 9 verwiesen.
10. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen der Europäischen
Kommission bekannt, einen Gesetzgebungsvorschlag für ein „unilaterales
Instrument“ zur Weitergabe von PNR-Daten an Drittstaaten vorzulegen?
Die Europäische Kommission hatte noch Ende Januar 2014 angekündigt, Mitte
Juni 2014 eine Mitteilung (evtl. verbunden mit einem Verordnungsvorschlag)
vorzulegen. In der Mitteilung sollten die Zielsetzung und die Kriterien
(technische Voraussetzungen/Datenschutz) für eine PNR-Datenübermittlung an
Drittstaaten festgelegt werden. Als mögliche Option nannte die Europäische
Kommission ein Memorandum of Understanding auf Basis einer EU-
Verordnung mit den jeweiligen Drittstaaten, die von europäischen Fluglinien PNR-
Daten verlangten. Ein möglicher neuer Rechtsrahmen zur Weitergabe von PNR-
Daten an Drittstaaten findet auch in der Mitteilung der Kommission „Ein offenes
und sicheres Europa: praktische Umsetzung“ vom 11. März 2014 Erwähnung.
Ende April 2014 hat die Europäische Kommission diesen Zeitplan jedoch
relativiert und auch keinen neuen Zeitplan vorgestellt, weil sie zunächst das EuGH-
Urteil vom 8. April 2014 zur Vorratsdatenspeicherung gründlich analysieren
wolle, und einen Dialog mit den betreffenden Drittstaaten angekündigt (siehe
Drahtbericht Nr. 1963 vom 28. April 2014 über die Sitzung der Justiz- und
Innenreferenten am 23. April 2014).
a) Um welche Art von Legislativvorschlag sollte es sich nach Ansicht der
Bundesregierung dabei handeln?
Die Bundesregierung hat sich zur 2013 verkündeten Absicht der Europäischen
Kommission, ein „unilaterales Instrument“ zur Weitergabe von PNR-Daten an
Drittstaaten zu schaffen, noch nicht verbindlich positioniert.
b) Wann sollen entsprechende Vorschläge oder Vorabpapiere vorliegen?
Aktuell gibt es für die Vorlage eines „unilateralen Instruments“ keinerlei
Zeitplan der Europäischen Kommission, siehe die einleitende Antwort zu Frage 10
und Drahtbericht Nr. 1963 vom 28. April 2014 über die Sitzung der Justiz- und
Innenreferenten am 23. April 2014.
Drucksache 18/1630 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Welche weiteren Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
gefordert, Abkommen mit der EU zur Übermittlung von PNR-Daten zu
schließen?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass bestimmte weitere Drittstaaten den
Abschluss eines PNR-Abkommens mit der EU gefordert haben. Der
Bundesregierung ist aber bekannt, dass neben Russland auch Mexiko, Süd-Korea und
die Vereinigten Arabischen Emirate von europäischen Fluglinien die
Übermittlung von PNR-Daten gefordert oder solche Forderungen für die nähere Zukunft
angekündigt haben. Siehe dazu auch die Antwort zu den Fragen 12 bis 14.
a) Mit welchen Staaten wurde bereits ein formeller Dialog eröffnet, bzw.
inwiefern ist dieses anvisiert?
Die Europäische Kommission befindet sich mit allen genannten Drittstaaten im
Dialog. Zum Stand der jeweiligen Gespräche wird auf den Drahtbericht
Nr. 1963 vom 28. April 2014 über die Sitzung der Justiz- und Innenreferenten
am 23. April 2014 verwiesen.
b) Mit welchen Staaten wurden welche Möglichkeiten eines Abkommens
eruiert, darunter auch multilaterale Abkommen oder eine „unilaterale
Lösung“?
Seit der Unterzeichnung der PNR-Abkommen mit den USA, Australien und
Kanada hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung
keinem weiteren Drittstaat den Abschluss eines PNR-Abkommens angeboten.
Zuvor müsste der Rat der Europäischen Kommission in jedem Fall ein
Verhandlungsmandat erteilen. Auch für eine sog. unilaterale Lösung läge das
Initiativrecht bei der Europäischen Kommission, die hierzu dem Rat aber noch keinen
konkreten Vorschlag vorgelegt hat. Schließlich gibt es derzeit auch keine
Initiativen, etwa im Rahmen der ICAO, für ein multilaterales Abkommen zum Thema
PNR-Übermittlung; lediglich die Übermittlungsformate sind im ICAO-Rahmen
bereits harmonisiert worden.
c) Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das Urteil des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung
auch eine Umsetzung der PNR-Abkommen mit den entsprechenden
Staaten tangiert?
Die Bundesregierung prüft derzeit ebenso wie die Europäische Kommission
(siehe Antwort zu Frage 10), inwiefern sich aus dem EuGH-Urteil zur
Vorratsdatenspeicherung auch Maßstäbe für PNR-Abkommen mit Drittstaaten ergeben.
12. Inwiefern fordern auch die Vereinigten Arabischen Emirate ein PNR-
Abkommen mit der EU, und was ist der Bundesregierung über ein
entsprechendes Projekt des Landes und dessen Umsetzung bekannt?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die Vereinigten Arabische Emirate
ein PNR-Abkommen mit der EU fordern.
a) Inwiefern wird das PNR-System der Vereinigten Arabischen Emirate
lediglich zur „Terrorismusbekämpfung“ errichtet, bzw. inwiefern wird
es auch für andere Delikte, etwa im Bereich Drogenhandel oder
Migration, genutzt?
Die konkrete Zweckbestimmung des derzeit praktizierten PNR-Systems der
Vereinigten Arabische Emirate ist der Bundesregierung ebenfalls nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1630b) Was ist der Bundesregierung über Verhandlungen der Europäischen
Kommission hinsichtlich der Frage bekannt, inwiefern ein EU-PNR-
Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten auch andere
Formen von Kriminalität erfassen soll?
Der Informationsstand der Bundesregierung ist dem Drahtbericht Nr. 1963 vom
28. April 2014 über die Sitzung der Justiz- und Innenreferenten in Brüssel am
23. April 2014 zu entnehmen.
c) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?
Die Bundesregierung hatte bislang keinen Anlass, sich zu der Frage zu
positionieren, ob die EU mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ein PNR-
Abkommen schließen sollte.
13. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Mexiko
eine PNR-Übermittlung fordert und ab Herbst sogar die Verhängung von
Strafzahlungen bei Nichtübermittlung ankündigt?
Mexiko fordert die Übermittlung von PNR-Daten grundsätzlich seit dem Jahr
2012.
a) Inwiefern konnten entsprechende Fristen in Verhandlungen
verschoben werden?
Mexiko hat die konkrete sanktionsbewehrte Datenanforderung immer wieder
aufgeschoben, zuletzt im Dezember 2013 bis 30. September 2014. Im Übrigen
wird auf den Drahtbericht Nr. 1963 vom 28. April 2014 über die Sitzung der
Justiz- und Innenreferenten am 23. April 2014 verwiesen.
b) Welche Fluglinien aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Schreiben mit
Fristen erhalten, und wie rechtsverbindlich sind diese nach Einschätzung
der Bundesregierung?
Nach Angaben der Deutschen Lufthansa hat diese im Dezember 2013 ein
Schreiben der mexikanischen Zollbehörde erhalten, in dem der Deutschen
Lufthansa bezüglich der Übermittlung von PNR-Daten ein Aufschub bis zum
30. September 2014 gewährt wurde. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben
auch andere deutsche Luftfahrtunternehmen Anfang Dezember 2013, direkt
oder über die International Air Transport Association (IATA), die Aufforderung
zur Übermittlung von PNR-Daten erhalten. Ihnen wurde ebenfalls ein Aufschub
bis zum 30. September 2014 gewährt.
c) Inwiefern fließt nach Kenntnis der Bundesregierung auch der „Moraes-
Bericht“ in die Verhandlungen mit Mexiko ein?
Aus dem Drahtbericht Nr. 1963 vom 28. April 2014 über die Sitzung der Justiz-
und Innenreferenten am 23. April 2014 geht hervor, dass der Moraes-Bericht
nicht Gegenstand der Gespräche der Europäischen Kommission mit
mexikanischen Behörden zum Thema PNR war. Vielmehr wurde er von der Kommission
lediglich als Beleg für die gegenwärtige politische Situation im Europäischen
Parlament angeführt.
Drucksache 18/1630 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Welche weiteren Treffen sind mit Mexiko im Jahr 2014 geplant
(insbesondere auf höherer Ebene), und wer soll daran teilnehmen?
Auf den Drahtbericht Nr. 1963 vom 28. April 2014 über die Sitzung der Justiz-
und Innenreferenten am 23. April 2014 wird verwiesen.
14. Was ist der Bundesregierung über Verhandlungen der Regierung von
Südkorea mit Fluglinien und/oder EU-Behörden zur Übermittlung von PNR-
Daten bekannt?
Auf den Drahtbericht Nr. 1963 vom 28. April 2014 über die Sitzung der Justiz-
und Innenreferenten am 23. April 2014 wird verwiesen. Süd-Korea beabsichtigt
seit Jahren, PNR-Daten von europäischen Fluggesellschaften zu fordern. Nach
Gesprächen mit der Europäischen Kommission hat Süd-Korea die Anforderung
von PNR-Daten jedoch immer wieder verschoben.
15. Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits über PNR-Systeme, und welche sind mit der
Errichtung beschäftigt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt das Vereinigte Königreich über ein
PNR-System. Der Bundesregierung ist ferner bekannt, dass Frankreich,
Spanien, Finnland, Italien und Lettland derzeit PNR-Systeme schaffen.
a) Inwiefern ist die EU damit befasst, diese Systeme zu standardisieren
oder sie untereinander kompatibel zu machen?
Der Bundesregierung sind keine förmlichen Initiativen der Europäischen Union
bekannt, die darauf abzielen, die künftigen nationalen PNR-Systeme zu
standardisieren oder kompatibel zu gestalten. Mit Blick auf die nationalen PNR-
Vorhaben einiger Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission aber an die
betreffenden Mitgliedstaaten appelliert, bereits jetzt auf die Interoperabilität der
künftigen nationalen PNR-Systeme der verschiedenen Mitgliedstaaten zu achten.
b) Worum handelt es sich bei der „PNRGOV-Push-Methode“, auf
welcher Plattform werden entsprechende Daten getauscht, und inwiefern
ist hier eine Neuerung vorgesehen?
PNRGOV ist ein international im ICAO/IATA-Rahmen abgestimmtes Format
für die Übermittlung von PNR-Daten aus einem Reservierungssystem an
staatliche Stellen. Zur technischen Plattform und eventuell vorgesehenen
Neuerungen ist der Bundesregierung nichts bekannt.
c) Worum handelt es sich bei einer „Passenger Information Unit Interest
Group“, und wer gehört ihr an?
Die „Passenger Information Unit Interest Group“ sind diejenigen
Mitgliedstaaten, die gegenüber der Europäischen Kommission Interesse bekundet haben,
über eine sichere Webseite regelmäßig über neue Entwicklungen im Bereich
PNR informiert zu werden. Eine abschließende Liste der teilnehmenden
Mitgliedstaaten ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/163016. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Abschluss einer EU-
PNR-Richtlinie?
Für die Sicherheitsbehörden könnte ein EU-PNR-System grundsätzlich einen
Mehrwert bringen. Im Terrorismus-Bereich können PNR-Daten z. B. der
Feststellung von Reisebewegungen von – zum Teil bislang unbekannten – Personen
und der Aufhellung ihres Aufenthaltes in Terrorcamps dienen.
Ein künftiges EU-PNR-System muss aber mit den Grundrechten vereinbar sein
und den Anforderungen des Datenschutzes hinreichend Rechnung tragen.
Deshalb hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen über den EU-PNR-
Richtlinienentwurf 2011/2012 für ein hohes Datenschutzniveau eingesetzt.
a) Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das EuGH-
Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auch eine Umsetzung einer EU-
PNR-Richtlinie tangiert?
Die Bundesregierung prüft derzeit, inwiefern sich aus dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung auch Maßgaben für
die EU-PNR-Richtlinie ergeben.
b) Inwiefern hat die Europäische Kommission hinsichtlich von PNR auf
das Urteil reagiert, und welche Arbeitsgruppen oder Treffen sind
angekündigt bzw. fanden bereits statt?
Ebenso wie die Bundesregierung prüft die Europäische Kommission derzeit,
welche Rückschlüsse aus dem Urteil des EuGH für die EU-PNR-Richtlinie zu
ziehen sind. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten jedoch noch zu keinen
diesbezüglichen Arbeitsgruppen- oder sonstigen Treffen eingeladen.
c) Welche Verabredungen wurden getroffen?
In Bezug auf die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung
auf den Bereich PNR wurden auf EU-Ebene auch noch keine Verabredungen
getroffen.
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