Qualifikation des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG) hat zum Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und den Umweltschutz durch zusätzliche Qualifizierungen zu verbessern. Das BKrFQG aus dem Jahr 2006 ist durch europäische Vorgaben geprägt und dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Es wird durch die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) präzisiert, die insbesondere Einzelheiten in Bezug auf das Ausbildungsverfahren und deren Inhalte regelt.
Im November 2013 hat die Bundesregierung den Entwurf der Neufassung des BKrFQG vorgelegt. Die Mängel des bisherigen BKrFQG bestehen aber im Wesentlichen fort.
So fehlt beispielsweise unverändert eine zentrale Erfassung der Weiterbildungsmaßnahmen (Grundqualifikation). Auf den Erfahrungsschatz unserer europäischen Nachbarländer (Niederlande, Österreich) wird trotz nachweisbarer Erfolge nicht zurückgegriffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Warum hat die Bundesregierung in der am 11. April 2014 vom Bundesrat beschlossenen „Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (Bundesratsdrucksache 78/14) nicht versucht, das Fehlen z. B. des Zentralregisters, des Kriterienkataloges für Dozenten und der Gewährleistung einer einheitlichen Kontrolle im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zu beseitigen, und warum liegt nach wie vor kein neuer Gesetzentwurf vor?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie im September 2014 alle Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer über den Eintrag mit der Schlüsselzahl „95“ in der Fahrerlaubnis verfügen und damit in die Lage versetzt sein werden, ihrem Beruf weiter nachzugehen, oder rechnet die Bundesregierung mit Engpässen bei der Umsetzung der Pflichtweiterbildungen?
Falls mit Engpässen gerechnet wird, wie groß schätzt die Bundesregierung deren Umfang ein?
Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung der Bitte des Bundesrats (Bundesratsdrucksache 78/14) nachzukommen, schnellstmöglich für Grenzgänger die rechtlichen Voraussetzungen für die zusätzliche Einführung eines Fahrerqualifizierungsnachweises, in dem der Gemeinschaftscode 95 vermerkt wird, zu schaffen, und wie gedenkt die Bundesregierung diese Forderung tatsächlich umzusetzen?
Welche Vorsorgemaßnahmen werden seitens des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesländer für den möglichen Fall getroffen, dass im Zeitraum bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie nicht mehr alle erforderlichen Weiterbildungen durchgeführt werden können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die potenzielle Gefahr eines sich verstärkenden Mangels an Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie (September 2014), und welche Auswirkungen werden diesbezüglich erwartet?
Wird die Bundesregierung einen Kriterienkatalog für Dozenten entwickeln, mit dem die Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem BKrFQG definiert wird und welcher als Grundlage bei der Anerkennung von Trainern dienen kann sowie Basis und Muster für die Anerkennung und Entwicklung spezifischer Trainerfortbildungen bzw. Eingangsqualifizierungen sein kann?
Wie will die Bundesregierung bei den unterschiedlichen Ausbildungsstätten einheitliche Überwachungskriterien und deren Einhaltung gewährleisten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle von missbräuchlichem Handel mit Teilnahmebescheinigungen gemäß dem BKrFQG und darüber, welche Maßnahmen auf Länderebene dagegen ergriffen werden sollen?
Sieht die Bundesregierung bei der Kontrolle der Weiterbildungen und Schulungen Optimierungsbedarf?
Folgt die Bundesregierung der Empfehlung zur Optimierung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes, indem sie ein zentrales Register, beispielsweise analog zum laufenden Projekt der Umstellung des Verkehrszentralregisters in ein vollelektronisches Fahreignungsregister bzw. der Einführung der Verkehrsunternehmer-Datei, einführt?
Was hat die Prüfung eines Zentralregisters ergeben?
Plant die Bundesregierung für die Übergangszeit bis zur Einführung eines Zentralregisters eine verbindliche Aushändigung der Weiterbildungszertifikate an die Berufskraftfahrer (Verbleib im Eigentum der Fahrer und Fahrerinnen)?
Ist für Deutschland eine zentrale Erfassung beispielsweise durch die Industrie- und Handelskammern bzw. den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. analog zur Ausbildung bei der internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geplant?
Plant die Bundesregierung eine Novelle des BKrFQG bzw. der BKrFQV, um die Vorgaben für die Umsetzung der Weiterbildungsmaßnahmen zu präzisieren und eine wirksamere Kontrolle zu gewährleisten?
Falls ja, welche konkreten Regelungen sind geplant, und in welchem zeitlichen Rahmen sollen diese umgesetzt werden?
Falls nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung stattdessen ergreifen?