[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1786
18. Wahlperiode 19.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Jan Korte, Ulla Jelpke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1448 –
Konkrete Ermittlungen zur Prüfung möglicher rechtsextremer und/oder
rassistischer Hintergründe bei ungeklärten vollendeten und versuchten
Tötungsdelikten in den Jahren 1990 bis 2011
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder haben sich unmittelbar nach
der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) darauf
verständigt, alle bislang ungeklärten „Altfälle“ von versuchten und vollendeten
Tötungsdelikte aus den Jahren 1990 bis 2011 neu zu überprüfen. 3 330
ungeklärte und erfasste Tötungsdelikte wurden nach einem neuen und jetzt weiter
gefassten Indikatorenkatalog in Bezug auf eine mögliche politisch rechte
Tatmotivation überprüft. Dies ist eine gewaltige Herausforderung an die
Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Sollte dies mit aller Gewissenhaftigkeit
und Sorgfalt betrieben werden, würde dies eine grundlegende Umkehr in der
Praxis der Polizeibehörden und der Innenministerien des Bundes und der
Länder bedeuten.
Noch im September 2011 hatte es die Bundesregierung abgelehnt, im Rahmen
einer Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu rechtsextrem motivierten
Tötungsdelikten im Zeitraum von 1990 bis 2011 eine erneute Überprüfung
durchführen zu lassen. Für die Bundesregierung erklärte der damalige
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder,
dass die offizielle Statistik der rechts motivierten Tötungsdelikte „nicht in
Zweifel zu ziehen“ sei (Bundestagsdrucksache 17/7161, S. 21). Die
gegenwärtigen Überprüfungen der Polizeibehörden, sollten sie ernsthaft durchgeführt
werden, stellen nunmehr alle bislang ergangenen Antworten der
Bundesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen in Frage.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/343 wurden 745 Fälle von vollendeten
und versuchten Tötungsdelikten differenziert nach Bundesländern benannt, zu
denen nunmehr durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die
Landeskriminalämter eine Prüfung auf einen möglichen rassistischen, rechtsextremen
Hintergrund vorgenommen werden soll. Nach einer ersten Überprüfungsphase soll es
anschließend zu einer Evaluation kommen, die Gegenstand einer Beratung in
den zuständigen Gremien der Innenministerkonferenz (IMK) werden soll.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Juni 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1786 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vom Bundesministerium des Innern (BMI) unmittelbar nach der
Aufdeckung der NSU-Mordserie angestoßene und von der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf ihrer Frühjahreskonferenz
2012 gebilligte Überprüfung von Altfällen, die mit dem NSU vergleichbare
Tatmodalitäten oder mögliche Bezüge zur politisch motivierten Kriminalität –
rechts aufweisen, wird durch das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen
Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) koordiniert und dort in der AG
Fallanalyse wahrgenommen. Das GAR ist Bestandteil des Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ). Unter der Geschäftsführung des
Bundeskriminalamts (BKA) wurde dort im Rahmen der Polizeilichen
Informations- und Analysestelle mit Vertretern aller Landeskriminalämter (LKÄ) auf
fachlicher Ebene das gemeinsame Vorgehen zur Altfallprüfung erarbeitet. Die
hier auf Arbeitsebene vorbereiteten Vorschläge und Konzepte wurden dem
polizeilichen Gremienstrang zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Zur systematischen Auswertung sogenannter Altfälle wurde ein Konzept mit
einem bundesweit einheitlichen Erhebungsraster entwickelt, das sich
insbesondere an einem Straftatenkatalog von Gewaltdelikten mit denkbarem Hintergrund
aus dem Bereich PMK – rechts sowie an opferbezogenen Indikatoren orientiert.
Ziel ist, im Kontext zu anderen Taten oder im Rahmen neuer Ermittlungsansätze
Hinweise auf einen etwaigen rechtsextremistischen/-terroristischen Hintergrund
zu erlangen. Der Überprüfungszeitraum wurde auf die Jahre 1990 bis 2011
festgelegt. Mit dem Ansatz – losgelöst und unabhängig vom bisherigen Vorgehen,
einen Überprüfungsrahmen mit objektiven Kriterien zu schaffen – erfolgte eine
Gesamtschau aller ungeklärten Tötungsdelikte der Jahre 1990 bis 2011 anhand
der Ermittlungsakten. Sämtliche Fälle, bei denen zumindest ein Opferkriterium
vorlag und ein möglicher Zusammenhang mit der Tatausführung in Betracht
kommen könnte, wurden einem systematischen Datenabgleich zugeführt.
In der ersten Phase werden ungeklärte vollendete und versuchte Tötungsdelikte
ohne Tatverdächtige überprüft. Hinzu kommt die von Journalisten der Zeitungen
„DER TAGESSPIEGEL“ und „DIE ZEIT“ für den Zeitraum seit dem Jahr 1990
recherchierte und im September 2010 veröffentlichte Liste von 137 Todesopfern
rechter Gewalt (Opferliste). Die zeit- und personalintensive Prüfung
einschlägiger Altfallakten erfolgt fast ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder.
Bundesweit wurde in ca. 3 300 Fällen anhand der Opferindikatoren überprüft, ob die
Tathandlung in Kausalzusammenhang mit den Opferindikatoren stehen könnte.
Diejenigen Fälle, auf die die Opferindikatoren zutrafen, wurden von den
Ländern an die Geschäftsführung der AG Fallanalyse im GAR gemeldet. Die
gleichzeitig in die Überprüfung mit einbezogenen 117 Fälle der Opferliste, mit
insgesamt 137 Toten, wurden ebenfalls der Geschäftsführung der AG Fallanalyse im
GAR übermittelt.
Die Fallinformationen wurden in der Auswertedatei „GAR-Fallanalyse“
gespeichert, mit anderen relevanten Datenbeständen abgeglichen und auf Hinweise auf
einen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Hintergrund ausgewertet,
um mögliche Bezüge/Verknüpfungen festzustellen. Dieser systematisierte
Datenabgleich führte zu 240 Dateitreffern, die sämtlich an die jeweils zuständigen
Länder zur Überprüfung weitergeleitet wurden. Der Geschäftsführung der AG
Fallanalyse sind zu sämtlichen 240 Treffern Rückmeldungen zugegangen,
wonach sich aus der Trefferabarbeitung keine weiteren Ermittlungsansätze ergeben
haben.
Die Ergebnisse der ersten Überprüfungsphase werden im Rahmen einer
Evaluation zusammengetragen und den polizeilichen Gremien zur Entscheidung über
das weitere Vorgehen vorgelegt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1786Die nachfolgenden Antworten beziehen sich im Wesentlichen auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung
von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen
und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die
Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 18/343 vom 24. Januar 2014
aufgelisteten Fälle, die dort in den Tabellen 1 und 2 dargestellt sind.
Seitens der Fragesteller wird vielfach eine differenzierte Darstellung nach
Überprüfungs- und Evaluationsphase gefordert. Die abgefragten
Einzelinformationen können jedoch jeweils nur in der Überprüfungsphase angefallen sein, da
diese die aktive Überprüfung und Nachrecherche der betreffenden Einzelfälle
beinhaltet, wohingegen die Evaluation lediglich eine Bewertung der im Rahmen
der Altfallüberprüfung vorgenommenen Prozesse darstellt. Die
Evaluationsergebnisse sollen darüber hinaus zunächst von der IMK zur Kenntnis genommen
werden. Daher beziehen sich die nachfolgenden Antworten ausschließlich auf
Erkenntnisse aus der zum Teil noch andauernden Überprüfungsphase.
Die Fragesteller beziehen sich in den weit überwiegenden Fragen auf
Informationen, die im Wesentlichen bei den Ländern vorliegen. Denn die Auswahl und
Überprüfung der jeweiligen Fälle erfolgte mit Ausnahme eines dem BKA
zuzuordnenden Falles in deren eigener Zuständigkeit.
Um eine möglichst transparente und umfassende Antwort sicherzustellen,
erfolgte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jenseits des allgemeinen
Grundsatzes, dass die Bundesregierung nur über Informationen aus ihrem eigenen
Erkenntnisbereich auskunftsverpflichtet ist, eine Beteiligung der Länder. Es ist
jedoch der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und den zum Teil
verschieden interpretierbaren Fragestellungen geschuldet, dass die jeweils
zusammengestellten Länderinformationen kein durchweg einheitliches Format und eine zum
Teil unterschiedliche Dichte aufweisen.
1. Wann ist mit einem Abschluss der Evaluation der auf
Bundestagsdrucksache 18/343 genannten 745 vollendeten und versuchten Tötungsdelikten
zu rechnen?
2. In welchen IMK-Gremien werden die Ergebnisse mit welchen
Fragestellungen diskutiert werden (bitte unter Angabe des geplanten Datums und
Arbeitskreises bzw. Arbeitsgruppe der IMK)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse soll im Wege der Bund-Länder-
Abstimmung über das weitere Vorgehen und über die mögliche Ausdehnung der
Überprüfung auf weitere Deliktsbereiche entschieden werden. Die Evaluierung
wird erst nach Abschluss dieser Beratungen im IMK-Gremienstrang beendet
sein. Die diesbezüglichen Ergebnisse müssen abgewartet werden. Der der IMK
nachgeordnete Gremienstrang wird den Evaluationsbericht beginnend mit der
Kommission Staatsschutz am 25./26. Juni 2014 zur Kenntnis nehmen. Derzeit
ist nicht absehbar, wann die Gremienbehandlung beendet sein wird.
3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den signifikanten zahlenmäßigen Unterschieden der ungeklärten
Tötungsdelikte in den einzelnen Bundesländern, die zur erneuten
Untersuchung durch die einzelnen Bundesländer ausgesucht wurden?
Wie lässt sich beispielsweise erklären, dass in Schleswig-Holstein drei, in
Thüringen zwei Tötungsdelikte und im Saarland ein Tötungsdelikt erneut
Drucksache 18/1786 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeuntersucht werden, in Baden-Württemberg dagegen über 200 (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/343, S. 3 f.)?
Als Grundlage für die Vorauswahl der weiter zu überprüfenden Fälle in den
Ländern diente ein einheitlicher, zwischen Bund und Ländern abgestimmter
Indikatorenkatalog (vgl. Vorbemerkung und Antwort der Bundesregierung zu Frage 4
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren
ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen
Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“
auf Bundestagsdrucksache 18/343). Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich
keine Bewertung der Prüfungen und Zulieferungen durch die Länder vor.
4. Zu welchen auf Bundestagsdrucksache 18/343 (S. 3 f.) genannten Fällen der
vollendeten und versuchten Tötungsdelikte in Tabelle 1 und der Auflistung
in Tabelle 2, die mit den 137 Fällen aus „DER TAGESSPIEGEL“ und
„ZEIT ONLINE“ korrespondieren, wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung Akten beigezogen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in
Überprüfungs- und Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall,
Behördenbezeichnung, die Akten angefordert hat, Herkunft der Akten, Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht und Ergebnis der Aktenauswertung darstellen)?
Bezug nehmend auf die Vorbemerkung ist klarzustellen, dass die Überprüfung
von Ermittlungsakten nicht erst nach Auswahl der 745 Fälle (vgl. Anmerkung*)
anhand der Opferindikatoren erfolgte, sondern bereits im Stadium der Auswahl
einschlägiger Fälle aus sämtlichen ungeklärten Tötungsdelikten aus dem
Zeitraum 1990 bis 2011. Dementsprechend war das Ergebnis der Aktenauswertung
streng genommen lediglich die Auswahl der 745 Fälle (vgl. Anmerkung*) für
eine weitere kriminalistisch-analytische Überprüfung und die Übermittlung
einer Sondermeldung an das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/
-terrorismus. Der Fragestellung entsprechend bezieht sich die Antwort dennoch
auf beigezogene Akten zu den in die engere Auswahl genommenen Fällen aus
Tabelle 1 und 2.
Bei den in der Tabelle 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten
Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund
zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ auf
Bundestagsdrucksache 18/343 vom 24. Januar 2014 aufgeführten 628 (vgl. Anmerkung*)
ungeklärten Tötungsdelikten handelt es sich insgesamt um nicht abgeschlossene
Ermittlungsverfahren, weshalb sich die Bundesregierung in der damaligen
Antwort nicht zu Einzelaspekten geäußert hat.
Auf detaillierte Angaben wurde verzichtet, um eine Identifizierung von
Einzelsachverhalten zu verhindern, da dies zu einer Gefährdung der noch nicht
abgeschlossenen Ermittlungen hätte führen können. Aus gleichem Grund wird bei
der aktuell vorliegenden Anfrage auf die geforderte Bezeichnung der Einzelfälle
verzichtet.
Im Weiteren folgen getrennte Aufstellungen zu den Tabellen 1 und 2 auf
Bundestagsdrucksache 18/343:
Zu den Fällen der Tabelle 1:
Land Anzahl der Fälle mit
Aktenanforderung
Herkunft der Akten (Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht)
Ergebnis der
Aktenauswertung
BB Entfällt für Brandenburg (siehe Anmerkung*)
BE 69** Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR
gefertigt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1786BW 202 201 × Polizei
7 × Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR wurde
jeweils gefertigt. Keine
Hinweise auf eine bislang nicht
erkannte rechtsgerichtete
Tatmotivation.
BY 40 40 × Polizei,
davon 2 × Staatsanwaltschaft
40 GAR Sondermeldungen
gefertigt und an BKA
übermittelt
HB 6 Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR
gefertigt
HE 67 67 × Polizei
14 × Justiz
Keine neuen Erkenntnisse
Zu allen hessischen Fällen aus den o. g. Tabellen wurden polizeiliche Akten beigezogen. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zum einen bei ungeklärten Fällen ohne Täterhinweise
die polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten deckungsgleich sind, ein Mehrwert durch Beiziehen
der staatsanwaltlichen Akten ist in diesen Fällen nicht zu erzielen. Zum anderen war feststellbar,
dass aufgrund von staatsanwaltschaftsspezifischen Löschfristen zu einigen älteren Fällen keine
staatsanwaltlichen Akten zu den Vorgängen mehr vorhanden waren.
HH 29 28 × Polizei
1 × Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR
gefertigt
MV 5 Polizei Sondermeldung GAR
gefertigt
Bei den fünf Delikten handelt es sich um nicht abgeschlossene Tötungsdelikte. Im Rahmen einer
weiten Auslegung des zur Prüfung heranzuziehenden Kriterienkatalogs wurden diese Delikte
entweder aufgrund einer Besonderheit des Modus Operandi oder, da ein Opferkriterium nicht
auszuschließen war, mittels GAR-Meldung an das BKA gesandt. Eine politische Motivation konnte in
allen Fällen jedoch nicht festgestellt werden. Hierfür gilt, dass die Erfüllung eines Indikators aus
dem Kriterienkatalog nicht gleichbedeutend ist mit einer Einklassifizierung als rechtsmotiviertes
Delikt.
NI 4 Polizei Sondermeldung GAR
gefertigt
NW 135 83 Verfahrensakten der StA
18 polizeiliche Verfahrensakten
32 Verfahrensakten der StA und
polizeiliche Verfahrensakten
2 Verfahrensakten der StA und Akten
des Gerichtes.
In zwei Fällen wurde die Auswertung
anhand von Informationen des noch
vorliegenden Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes durchgeführt, da bei
Polizei und Justiz kein Aktenbestand
mehr vorlag.
Sondermeldung GAR
gefertigt.
RP 20 15 Akten der Staatsanwaltschaften
20 polizeiliche Akten
GAR Sondermeldungen
gefertigt
Land Anzahl der Fälle mit
Aktenanforderung
Herkunft der Akten (Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht)
Ergebnis der
Aktenauswertung
Drucksache 18/1786 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnmerkung* Begründung zu BB:
In der Tabelle 1 zu den Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten
auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen
den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache
18/343) vom 24. Januar 2014 wurden für BB fünf Fälle ausgewiesen, die Inhalt
und Gegenstand nach den in Tabelle 2 aufgeführten geklärten Tötungsdelikten
sinngemäß zuzuordnen sind. Diese sind dementsprechend – zusammen mit
einem weiteren bislang nicht verifizierten Fall – unter einer gesonderten Tabelle
am Ende der Antwort angeführt.
Anmerkung ** Begründung zu Berlin (Fall 5. November 2001)
Die in Tabelle 1 für Berlin gelisteten Fälle beinhalten einen durch Berlin in
diesem Zusammenhang benannten „Verdachtsfall“, der sich zwar nicht auf der
auswerterelevanten „Opferliste“ (137er Liste) befindet, jedoch von den Journalisten
von „DIE ZEIT“ und „DER TAGESSPIEGEL“, für die auch der Journalist
Jansen recherchiert, ebenfalls als Tötungsverbrechen mit vermuteter rechter
Motivation eingestuft wird. Der Fall wurde in den Datenabgleich der Phase 1a
eingezogen und wird hier als Altfall der Phase 1a gezählt.
In der Tabelle 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf
einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den
Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/
343) vom 24. Januar 2014 sind die mit der Auflistung „137 Todesopfer rechter
Gewalt seit dem Jahr 1990“ korrespondierenden Sachverhalte erfasst. Bei diesen
Fällen handelt es sich um abgeschlossene Verfahren zu geklärten
Tötungsdelikten, weshalb hier grundsätzlich detailliertere Auskünfte erteilt werden können.
Die jeweiligen Fälle sind durch die Benennung des Landes in Verbindung mit
dem Falldatum zuzuordnen.
SH 3 Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR
gefertigt
In Schleswig-Holstein haben die Fachdienststellen unter Federführung des Landeskriminalamtes
die in Tabelle 1 und 2 genannten Fälle unter Anwendung des erstellten Indikatorenkataloges
nochmals geprüft. Die Einzelfallprüfung erfolgte anhand der Aktenrückhalte.
SL 1 Polizei/
Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR
gefertigt
Die Auswertung erfolgte durch das Dezernat LPP 232 Analyse/Auswertung in Zusammenarbeit mit
dem Dezernat LPP 213 Straftaten gegen das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung. Dabei
wurde teils auf die Originalakten der Staatsanwaltschaft, teils auf vorhandene Zweitakten
zurückgegriffen. Bei den Ermittlungsakten ohne Täterhinweis wird ohnehin durch das Dezernat LPP 213
periodisch eine Evaluation im Hinblick auf neue Ermittlungsansätze/neue Untersuchungsmethoden
durchgeführt, so dass sie bei dieser Dienststelle vorgehalten wurden.
SN 2 Polizei Sondermeldung GAR
gefertigt
ST 29 Polizei Sondermeldungen GAR
gefertigt
TH 2 Polizei/Staatsanwaltschaft Sondermeldungen GAR
gefertigt
Land Anzahl der Fälle mit
Aktenanforderung
Herkunft der Akten (Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht)
Ergebnis der
Aktenauswertung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1786Zu den Fällen der Tabelle 2:
Land Fall
(Datum)
Anfordernde
Behörde
Herkunft der Akten
(Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht)
Ergebnis der Aktenauswertung
BB*** 07.10.1990 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR
gefertigt
BB*** 25.11.1990 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK -rechts- klassifiziert,
Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 01.12.1991 LKA Staatsanwaltschaft nur ein Band vorhanden, restliche Akten
wurden bereits vernichtet,
Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 12.12.1991 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert,
Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 01.07.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 07.11.1992 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert,
Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 18.12.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 08.05.1993 LKA Staatsanwaltschaft,
Gericht
kein Tötungsdelikt, nur das Urteil ist noch
vorhanden, Verfahrensakten sind bereits
vernichtet, Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 26.05.1993 LKA Unterlagen bei der Justiz nicht auffindbar,
Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 05.06.1993 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 28.07.1993 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 06.08.1994 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 15.02.1996 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert,
Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 01.08.1996 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 31.01.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 13.02.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 08.05.1997 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert,
Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 23.09.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 13.02.1999 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert,
Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 31.05.2000 LKA Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung, Sondermeldung GAR
gefertigt
BB*** 08.08.2001 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert,
Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 09.08.2001 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 04.05.2002 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 01.06.2002 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
Drucksache 18/1786 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBB*** 12.07.2002 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert,
Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 29.03.2003 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB*** 22.07.2008 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert,
Sondermeldung GAR gefertigt
BE 11.12.1990 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt
BE 24.04.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt
BE 29.08.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt
BE 21.11.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt
BE 23.07.1994 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt
BE 26.07.1994 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt
BE 17.04.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt
BE 06.10.1999 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt
BE 23.05.2000 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt
BW 15.06.1991 LKA Landgericht
Ravensburg
Sondermeldung GAR wurde gefertigt.
Bereits als PMK Rechts eingestuft. Keine
weitergehenden Hinweise.
BW 08.07.1992 LKA Staatsanwaltschaft
Stuttgart,
Landgericht Stuttgart
Sondermeldung GAR wurde gefertigt.
Bereits als PMK Rechts eingestuft. Keine
weitergehenden Hinweise.
BW 20.07.1996 LKA Staatsanwaltschaft
Heilbronn,
Landgericht
Heilbronn
Sondermeldung GAR wurde gefertigt.
Keine Hinweise auf eine bislang nicht
erkannte rechtsgerichtete Tatmotivation.
BW 19.12.2003 LKA Landgericht
Ellwangen,
JVA Tegel
Sondermeldung GAR wurde gefertigt.
Keine Hinweise auf eine bislang nicht
erkannte rechtsgerichtete Tatmotivation.
BW 19.12.2003 LKA Landgericht Berlin Keine Hinweise auf eine bislang nicht
erkannte rechtsgerichtete Tatmotivation.
BW 26.11.2005 LKA Staatsanwaltschaft
Ravensburg,
Landgericht
Ravensburg
Sondermeldung GAR wurde gefertigt.
Keine Hinweise auf eine bislang nicht
erkannte rechtsgerichtete Tatmotivation.
BY 26.04.2008 KPI
Memmingen
Polizei GAR-Sondermeldung gefertigt
BY 05.05.2006 KPI
Straubing
Polizei GAR-Sondermeldung gefertigt
BY 15.08.1999 KPI
Rosenheim
Polizei und
Staatsanwaltschaft
GAR-Sondermeldung gefertigt
BY 01.11.1999 KPI
Rosenheim
Polizei und
Staatsanwaltschaft
GAR-Sondermeldung gefertigt
Land Fall
(Datum)
Anfordernde
Behörde
Herkunft der Akten
(Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht)
Ergebnis der Aktenauswertung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1786BY 07.09.1995 KPI Amberg Polizei GAR-Sondermeldung gefertigt
HE 17.08.2001 PP Osthessen Polizei, StA, Justiz Täter hatte Bezüge zur „Heidenfront“
Thüringen, dies war bereits in den
ursprünglichen Ermittlungen bekannt,
allerdings konnte weder zum damaligen
Zeitpunkt noch in der Nachbefassung die
Tatmotivation eindeutig geklärt werden –
Täter war psychisch auffällig und handelte
zumindest auch in Bereicherungsabsicht.
Bezüge zur NSU konnten nicht
festgestellt werden.
HE 31.01.1992 PP
Südhessen
Polizei Keine weiteren Erkenntnisse
MV Bei den acht Fällen aus der „Opferliste“ handelt es sich um geklärte Delikte. Die Sachlagen wurden
durch die jeweils zuständigen Fachdienststellen der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft im
Ursprungsverfahren geprüft, vor Gericht bewertet und die Täter entsprechend ihres Tatbeitrages
verurteilt. Im Rahmen der Phase 1a wurden sowohl die vorhandenen Kriminalakten als auch die Urteile
zu den einzelnen Fällen nochmals geprüft. Von den acht Sachverhalten wurden drei von Anfang an
als politisch motivierte Delikte ein klassifiziert. Die neuerliche Prüfung bestätigte dies. Bei den fünf
weiteren Fällen aus der „Opferliste“ handelt es sich um geklärte Delikte, bei denen die Täter
entsprechend ihres Tatbeitrages verurteilt wurden, aber eine Einordnung als politisch motivierte Delikt nicht
vorgenommen wurde. Im Ergebnis der Phase 1a wurden, unter Einbeziehung des im Rahmen der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von
weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen
Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache
18/343) vom 14. Januar 2014 bekanntgemachten Kriterienkataloges, zwar einzelne Opferkriterien
festgestellt, jedoch eine politische Motivation der einzelnen Täter nicht nachgewiesen.
MV 15.03.1992 KPI
Rostock
Polizei/
Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR gefertigt
MV 11.07.1996 KPI
Anklam
Polizei/
Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR gefertigt
MV 21.04.1997 KPI
Anklam
Polizei/
Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR gefertigt
MV 23.06.2000 KPI
Anklam
Polizei/
Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR gefertigt
MV 09.07.2000 KPI Schwerin Polizei/
Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR gefertigt
MV 24.07.2000 KPI
Anklam
Polizei/
Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR gefertigt
MV 24.11.2000 KPI
Anklam
Polizei/
Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR gefertigt
MV 22.04.2001 KPI
Neubrandenburg
Polizei/
Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR gefertigt
Land Fall
(Datum)
Anfordernde
Behörde
Herkunft der Akten
(Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht)
Ergebnis der Aktenauswertung
Drucksache 18/1786 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNI 01.01.1991 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
NI 08.05.1991 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
NI 04.06.1991 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
NI 18.03.1992 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
NI 12.03.1993 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
NI 07.12.1993 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
NI 09.08.1999 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
NI 10.07.2003 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
NW 04.04.1992 PP
Münster
Aktenbeiziehung bei
der Justiz
Sondermeldung GAR
NW 27.12.1992 PP Düsseldorf Verfahrensakten nicht
vorhanden
Sondermeldung GAR
mit Rohdaten
NW 09.03.1993 PP Essen Beiziehung des Urteils Sondermeldung GAR
NW 13.11.1992 PP Wuppertal Aktenbeiziehung beim
Archiv der Justiz
Sondermeldung GAR
NW 16.07.1993 PP
Recklinghausen
Aktenbeiziehung bei
der Justiz
Sondermeldung GAR
NW 05.02.1995 PP Düsseldorf Aktenbeiziehung bei
der Justiz
Sondermeldung GAR
NW 15.03.1996 PP
Recklinghausen
Aktenbeiziehung
polizeiintern
Sondermeldung GAR
NW 17.10.1997 PP Bochum Aktenbeiziehung bei
der Justiz
Sondermeldung GAR
NW 17.03.1999 PP Duisburg Aktenbeiziehung bei
der Justiz
Sondermeldung GAR
NW 14.06.2000 PP Dortmund Aktenbeiziehung bei
der Justiz
Sondermeldung GAR
NW 07.10.2003 PP Köln Aktenbeiziehung bei
der Justiz
Sondermeldung GAR
NW 28.03.2005 PP Dortmund Aktenbeiziehung bei
der Justiz
Sondermeldung GAR
RP 28.12.1990 PP Koblenz Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
RP 01.08.1992 PP Koblenz Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
RP 24.08.1992 PP Koblenz Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
SH 31.12.1990 LKA Jeweils zuständige
Staatsanwaltschaft
Fertigung Sondermeldungen GAR in
jedem Einzelfall.
SH 19.03.1992 LKA Jeweils zuständige
Staatsanwaltschaft
Fertigung Sondermeldungen GAR in
jedem Einzelfall.
Land Fall
(Datum)
Anfordernde
Behörde
Herkunft der Akten
(Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht)
Ergebnis der Aktenauswertung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1786SH 23.11.1992 LKA Jeweils zuständige
Staatsanwaltschaft
Fertigung Sondermeldungen GAR in
jedem Einzelfall.
SH 19.02.1997 LKA Jeweils zuständige
Staatsanwaltschaft
Fertigung Sondermeldungen GAR in
jedem Einzelfall.
SH 12.09.2000 LKA Jeweils zuständige
Staatsanwaltschaft
Fertigung Sondermeldungen GAR in
jedem Einzelfall.
SH 14.07.2007 LKA Jeweils zuständige
Staatsanwaltschaft
Fertigung Sondermeldungen GAR in
jedem Einzelfall.
SH In Schleswig-Holstein haben die Fachdienststellen unter Federführung des Landeskriminalamtes die
in Tabelle 1 und 2 genannten Fälle unter Anwendung des erstellten Indikatorenkataloges nochmals
geprüft. Die Einzelfallprüfung erfolgte anhand der Aktenrückhalte.
SL 19.09.1991 LPP Polizei/
Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR gefertigt
SL 09.08.2002 LPP Polizei/
Staatsanwaltschaft
Sondermeldung GAR gefertigt
SN 31.03.1991 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– bereits als PMK Rechts bewertet
SN 11.10.1992 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– bereits als PMK Rechts bewertet
SN 19.02.1993 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– bereits als PMK Rechts bewertet
SN 29.05.1994 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– keine Umbewertung zu PMK Rechts
SN 25.05.1995 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– bereits als PMK Rechts bewertet
SN 08.05.1996 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– keine Umbewertung zu PMK Rechts
SN 23.11.1996 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– Umbewertung als Straftat der PMK
Rechts bereits vor der Befassung der
AG Fallanalyse erfolgt
SN 04.07.1998 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– bereits als PMK Rechts bewertet
SN 02.10.1999 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– Umbewertung als Straftat der PMK
Rechts bereits vor der Befassung der
AG Fallanalyse erfolgt
SN 31.01.2000 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– keine Umbewertung zu PMK Rechts
SN 23.08.2008 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– keine Umbewertung zu PMK Rechts
SN 01.07.2009 LKA Gericht Sondermeldung GAR
– bereits als PMK Rechts bewertet
Land Fall
(Datum)
Anfordernde
Behörde
Herkunft der Akten
(Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht)
Ergebnis der Aktenauswertung
Drucksache 18/1786 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnmerkung *** Begründung zu BB: Brandenburg überprüft diese Sachverhalte
unter Einbeziehung wissenschaftlichen Sachverstandes. Das Innenministerium
fördert das Forschungsprojekt „Überprüfung umstrittener Altfälle, Opfer
rechtsextremer und rassistischer Gewalt“ des Moses Mendelssohn Zentrum für
europäisch jüdische Studien (MMZ) an der Universität Potsdam. Das
Forschungsprojekt begann am 1. Mai 2013 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Weitere Verdachtsfälle des Landes Brandenburg, die mit Ausnahme des nicht
verifizierten Falles vom 5. Januar 1992 in der Tabelle 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf
einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den
Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache
18/343 vom 24. Januar 2014 aufgeführt waren (vgl. hier Anmerkungen *, ***).
ST 09.05.1992 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
ST 24.04.1993 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
ST 05.05.1994 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
ST 08.02.1997 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
ST 08.10.1999 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
ST 29.04.2000 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
ST 11.06.2000 LKA Der
Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof
Sondermeldung GAR gefertigt
ST 25.03.2001 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
ST 24.03.2003 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
ST 31.01.2004 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
ST 01.08.2008 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
ST 16.08.2008 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt
TH 03.08.1992 KPI Erfurt Polizei/
Staatsanwaltschaft
GAR-Bogen gefertigt
TH 15.01.1993 KPI Gotha Polizei/
Staatsanwaltschaft
GAR-Bogen gefertigt
TH 26.03.1998 KPI Saalfeld Polizei/
Staatsanwaltschaft
GAR-Bogen gefertigt
TH 25.01.2003 KPI Erfurt Polizei/
Staatsanwaltschaft
GAR-Bogen gefertigt
TH 20.01.2004 KPI Gera Polizei/
Staatsanwaltschaft
GAR-Bogen gefertigt
BB 17.09.1991 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB 11.03.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB 05.01.1992 Fall konnte bisher nicht verifiziert
werden
Land Fall
(Datum)
Anfordernde
Behörde
Herkunft der Akten
(Polizei,
Staatsanwaltschaft, Gericht)
Ergebnis der Aktenauswertung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/17865. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen
Polizeibeamten des Bundes und der Länder, die an diesen Überprüfungen beteiligt
waren und sind, auf ihre Aufgabe vorbereitet?
Die Vorgehensweise zur Überprüfung von Altfällen wurde in enger
Abstimmung zwischen den LKÄ und dem BKA erarbeitet. Dabei wurden Sitzungen der
AG Fallanalyse durchgeführt und die Länder schriftlich sowie über polizeiliche
Gremien eingebunden. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden
Vorgehensweisen festgelegt, die als Richtschnur für die Überprüfung der Altfälle
herangezogen und allen beteiligten Dienststellen vermittelt wurden.
Darüber hinaus haben die Länder in der Regel flankierend zusätzliche
Maßnahmen ergriffen, um ein einheitliches Auftragsverständnis zu entwickeln und eine
Qualitätskontrolle sicherzustellen. Hierzu gehören z. B.
Informationsveranstaltungen für die Prüfungen und Bewertungen durchführenden Mitarbeiter,
konkretisierende Erläuterungen und Aufträge, der Einsatz interdisziplinärer
Expertise bei der Fallbearbeitung und die Benennung fester Ansprechpartner für
Rückfragen.
6. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Schwachstellen
der damaligen Ermittlungen in den Jahren 1990 bis 2011 untersucht und
bewertet, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Die Untersuchung der versuchten und vollendeten Tötungsdelikte aus den
Jahren von 1990 bis 2011 wurde anhand eines bewusst weit gefassten Ansatzes
vorgenommen. Dabei wurde ein opferbezogener Ansatz mit typisierten Merkmalen
gewählt, die Personen nach kriminalistischer Erfahrung zur Zielscheibe von
Hassstraftätern machen. Sie zielte somit auf die Tätermotivation ab, die anhand
von harter, konkret benannter oder auch nur zu vermutender, weicher
Opferkriterien festgemacht wurde. Die Ermittlungsbehörden sind seit der Entdeckung
des NSU besonders sensibilisiert und haben die Überprüfungen als
Einzelfallbetrachtung eines jeden Tötungsdeliktes vorgenommen. Es handelte sich dabei
um eine bundeseinheitliche Neubetrachtung der Altfälle mit dem heutigen
kriminalistischen Wissens- und Erfahrungsschatz. Bei Vorliegen eines
möglicherweise tatursächlichen Opferindikators wurde der Fall dem BKA gemeldet. Die
zentrale Erfassung der Falldaten ermöglichte einen einheitlichen, zentralen
Quervergleich von Ermittlungsergebnissen bislang allgemeinkriminell
eingestufter sowie bereits der PMK – rechts zugeordneter Straftaten. Die jeweiligen
Treffer des Abgleichs wurden den Polizeien der Länder als neu generierte
Ermittlungsansätze zur Prüfung übermittelt.
Eine Schwachstellenanalyse bei der Ermittlung von Tötungsdelikten war nicht
Gegenstand des Auftrags bzw. der Konzeption der AG Fallanalyse.
7. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei jedem der zu
überprüfenden Tötungsdelikte neue Beamte zur Überprüfung von möglichen rechten
bzw. rassistischen Tatmotiven bzw. mutmaßlichen Täterinnen und Tätern
aus der extremen rechten, neonazistischen Szene eingesetzt, oder haben
diese Aufgabe auch Beamte ausgeführt, die früher schon den jeweiligen
Fall bearbeitet haben (bitte prozentual nach Bund, Ländern und Jahren auf-
BB 23.09.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB 27.09.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
BB 07.10.2007 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt
Drucksache 18/1786 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeführen, in wie vielen Fällen Beamte ihre alten Fälle wieder bearbeitet haben
und in wie vielen Fällen hier neue Beamte eingesetzt waren bzw. sind)?
Land Anzahl der Fälle, die durch die damaligen
Beamten untersucht wurden
Anzahl der Fälle, die durch Beamte untersucht
wurden, die damals nicht mit der Bearbeitung
des Falles betraut waren
BB 0 32
BB Im Rahmen der Arbeitsgruppe Rechtsextremistische Netzwerke (AG RENE) wurden erfahrene
Mitarbeiter des Dezernates Grundsatz/Auswertung mit der Überprüfung der Fälle befasst. Darüber
hinaus ist anzumerken, dass das Forschungsprojekt des MMZ (vgl. Anmerkung *** zu Frage 4) von
einem Expertenkreis begleitet wird. Im Expertenkreis sind neben dem MMZ das Referat
Kriminalitätsbekämpfung des Innenministeriums des Landes Brandenburg, die Staatsschutzabteilung der
Fachdirektion Landeskriminalamt im Polizeipräsidium Land Brandenburg, die Fachhochschule der
Polizei des Landes Brandenburg, die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, die
Opferperspektive Brandenburg, die Amadeu Antonio Stiftung Berlin, der Bereich Integrationsbeauftragte
des Landes Brandenburg sowie das Brandenburgische Institut für Gemeinwesensberatung – Demos
ständig vertreten.
BE 0 78
BW 29 185
Die fünf Fälle der Opferliste wurden alle durch Beamte untersucht, die damals nicht mit der
Bearbeitung des Falles betraut waren. Diese Zahlen wurden bei den o. a. Zahlen bereits berücksichtigt.
BY 9 36
HB 2 4
HB Zwei der sechs gemeldeten Fälle sind von Kollegen erhoben worden, die auch früher schon an den
jeweiligen Fällen mitgearbeitet haben. Die Auswertung und Zuordnung anhand des
Kriterienkataloges erfolgte indes durch Kollegen der Abteilung Staatsschutz, diese waren nicht an der früheren
Bearbeitung der Fälle beteiligt.
HE 0 69 (jeweils federführend)
In allen Fällen wurden Beamtinnen und Beamte eingesetzt, die in die Fälle bislang nicht eingebunden
waren. Wo möglich wurden die ursprünglich sachbearbeitenden Ermittlerinnen und Ermittler wegen
ihrer Detailkenntnis der Fälle ebenfalls eingebunden.
HH 5 195
Bei der Polizei HH erfolgte die Überprüfung durch zwei Mitarbeiter des
Landeskriminalamts (LKA) 41, Fachkommissariat Tötungsdelikte, und zwei Mitarbeiter des LKA 7, Abteilung
Staatsschutz. In fünf der überprüften Fälle war einer der eingesetzten beiden Sachbearbeiter des
LKA 41 bei den ursprünglichen Ermittlungen zu dem ungeklärten Tötungsdelikt als ehemaliger
Fallsachbearbeiter eingesetzt. Darüber hinaus kann bei den für die Überprüfung der Fälle eingesetzten
zwei Mitarbeitern des LKA 41 eine zufällige Befassung mit ungeklärten Tötungsdelikten, in deren
Bearbeitung einer der beiden Mitarbeiter selbst involviert war, ohne erneute Auswertung aller
200 Handakten nicht ausgeschlossen werden. Da die Fallüberprüfungen in der insgesamt
vierköpfigen Arbeitsgruppe jedoch täglich Gegenstand einer kritischen Diskussion in den jeweiligen
Einzelfällen war, war und ist eine etwaige Befangenheit oder Einengung der Prüftiefe nicht zu
befürchten gewesen.
MV 37 38
NI 3 9
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/17868. Wurden die Justizbehörden des Bundes und nach Kenntnis der
Bundesregierung der Länder in diese Überprüfungen mit einbezogen, und wenn ja, in
welchem Umfang ist dies geschehen?
9. Wenn nein, wieso wurden die Justizbehörden nicht mit einbezogen?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Justizbehörden waren überwiegend im Hinblick auf die
Zurverfügungstellung von Akten eingebunden. Eine weitergehende inhaltlich-materielle
Einbeziehung der Justiz ist lediglich durch einzelne Länder erfolgt. Nachfolgend sind
NW Die Beantwortung bezieht sich auf alle Fälle der oben genannten Tabellen 1 und 2. In 37 Fällen
wurden die Sachverhalte durch die damals mit dem Delikt betrauten Beamten untersucht. In 125 Fällen
wurden die Sachverhalte durch Beamte untersucht, die damals nicht mit der Bearbeitung des Falles
betraut waren. Folglich wurden einige Delikte sowohl durch neu eingesetzte Beamte als auch durch
Beamte geprüft, die schon zum damaligen Zeitpunkt mit der Bearbeitung betraut waren.
RP Die Besetzung der jeweiligen Arbeitsgruppen der fünf Polizeipräsidien wurde unterschiedlich
gehandhabt: Bei zwei Polizeipräsidien waren in den Arbeitsgruppen sowohl Angehörige der PMK-
Kommissariate als auch jeweils ein Angehöriger der Todesermittlungskommissariate vertreten. Bei
zwei Polizeipräsidien wurden die Altfallüberprüfungen durch Angehörige der
Todesermittlungskommissariate durchgeführt. Im Anschluss erfolgte dann eine Plausibilitätsprüfung durch das PMK-
Kommissariat. In einem Polizeipräsidium wurde bewusst darauf verzichtet, Angehörige der
Todesermittlungskommissariate in die Arbeitsgruppe zu entsenden. Die nachstehende Antwort bezieht sich
auf die Fälle der Tabellen 1 und 2.
RP 10 13
SH Es wurden zunächst Beamte aus der „Altfallbearbeitung“ eingesetzt. Die abschließende Bewertung
erfolgte zentral durch bisher nicht mit der Sachbearbeitung befasste Beamte.
SL Der Beamte, der die Auswertungen durchgeführt hat, wurde vorher nicht in den zu überprüfenden
Verfahren eingesetzt. Dieser besitzt aus seiner früheren Tätigkeit als Sachbearbeiter für
Tötungsdelikte in beiden Fachgebieten umfassende Kenntnisse. Vom Dezernat LPP 213 wurde zusätzlich der
Hauptsachbearbeiter des Verfahrens in die Auswertung einbezogen.
SN Die erste Sichtung aller ungeklärten Tötungsdelikte im Freistaat Sachsen erfolgte ausschließlich
durch das LKA Sachsen. Damit waren automatisch andere Beamte mit der Vorüberprüfung
beauftragt. In einem zweiten Prüfschritt erfolgte dann die nähere Untersuchung von insgesamt 190
Vorgängen. Damit wurden die aktuell für die Sachbearbeitung dieser ungeklärten Tötungsdelikte
zuständigen Dienststellen im Freistaat Sachsen beauftragt. Aufgrund des zum Teil weit zurückliegenden
Tatzeitraums der ungeklärten Altfälle sowie mehrerer Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der
gesamte sächsischen Polizei fand faktisch in jedem Fall ein mehrfacher Sachbearbeiterwechsel statt.
Der Aufwand für eine genaue Rekonstruktion der Sachbearbeiterhistorie in jedem Einzelfall wäre
deutlich zu hoch und in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Die von der sächsischen
Polizei gemeldeten zwei Prüffälle der Tabelle 1 werden gegenwärtig durch andere Beamte erneut
untersucht.
ST Es erfolgte keine Überprüfung durch Beamte, die bereits früher mit den Ermittlungen betraut waren.
TH 0 7
BKA 0 1
Land Anzahl der Fälle, die durch die damaligen
Beamten untersucht wurden
Anzahl der Fälle, die durch Beamte untersucht
wurden, die damals nicht mit der Bearbeitung
des Falles betraut waren
Drucksache 18/1786 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesowohl Fälle der Aktenbeiziehung als auch der inhaltlich-materiellen
Einbeziehung der Justiz abgebildet.
Land Anzahl der Fälle in denen Justizbehörden einbezogen wurden
BB 32
Die Generalstaatsanwaltschaft wurde im Vorfeld der Überprüfungen in Kenntnis gesetzt und um
Unterstützung bei der Bereitstellung der Akten gebeten. Im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt
des MMZ ist die Generalstaatsanwaltschaft (GStA), wie bereits in der Antwort zu Frage 7
beschrieben, eingebunden. Auch darüber hinaus steht die GStA dem MMZ Projekt als Ansprechpartner zur
Verfügung.
BE In Berlin lagen die zur Überprüfung notwendigen Akten nicht bei der Polizei vor. Die Akten mussten
über die Staatsanwaltschaft Berlin herangezogen werden. Die für die Bearbeitung von
Kapitaldelikten zuständige Abteilung wurde im Vorfeld über die Konzeption der AG Fallanalyse zur
Überprüfung der „Altfälle“ informiert und unterstützte den Beschaffungsprozess. Eine Einbeziehung der
Staatsanwaltschaft/Justiz zu der Frage, ob die Opferkriterien im Einzelfall erfüllt sind, erfolgte nicht.
BW 2
Ein bloßer Kontakt zu den Justizbehörden, um dort Akten anzufordern, wurde nicht als Einbeziehung
der Justiz gewertet. In Baden-Württemberg wurden bei insgesamt 2 Fällen der Tabelle 1 die
Justizbehörden mit einbezogen. Bei den Fällen der Tabelle 2 gab es keine Einbeziehung der
Justizbehörden.
BY 3
HB 0
HE 14
Die Justizbehörden wurden eingebunden, soweit Aktenrückhalt dort noch vorhanden war und dieser
sich nicht mit dem der Polizei deckte (siehe Antwort zu Frage 4).
HH Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist in sechs Fällen um die Herausgabe der Ermittlungsakten zur
Durchführung der erforderlichen Überprüfungen ersucht worden. In Hamburg lagen die in den
anderen 194 Fällen zur Überprüfung notwendigen Akten bei der Polizei selbst vor. Eine weitergehende
Einbeziehung der Justiz zur Frage, ob die Opferkriterien im Einzelfall erfüllt sind, war nicht
erforderlich.
MV Eine Einbeziehung der Justizbehörden in die Prüfhandlungen der Phase 1a der AG Fallanalyse hat
nicht stattgefunden.
NI 0
NW In 133 Fällen wurden die Justizbehörden mit einbezogen, in den allermeisten Fällen jedoch lediglich
im Zusammenhang mit der Beiziehung der Verfahrensakten. In einem Fall wurde die Justiz lediglich
über die anstehende Prüfung informiert.
RP Die Generalstaatsanwaltschaften in Koblenz und Zweibrücken wurden durch das LKA RP gebeten,
die Bereitstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten zu den ungeklärten Tötungsdelikten
und zu den drei Fällen aus der Opferliste zu ermöglichen. Diesem Ersuchen wurde stattgegeben.
Daneben wurden zusätzlich auch die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften über den bundesweiten
Analyseauftrag informiert und um Unterstützung gebeten. In die eigentliche Auswertung der
Ermittlungsakten wurden die Staatsanwaltschaften nicht eingebunden, da hierzu keine Notwendigkeit
bestand. Nach Abschluss der einzelnen Analysen wurden die Staatsanwaltschaften über das Ergebnis
der Untersuchungen unterrichtet. Staatsanwaltschaftliche Akten wurden nicht nur in den Fällen, in
denen polizeiliche Zweitschriften nicht mehr vorhanden waren, sondern z. T. auch in Fällen in denen
polizeiliche Akten noch greifbar waren, beigezogen. Eine weitergehende Einbeziehung der Justiz
zum Zwecke der Verfahrensauswertung bzw. zu der Frage, ob die Opferkriterien im Einzelfall erfüllt
sind, war in der Regel nicht erforderlich. Die Auswertung der Akten erfolgte aus rein
kriminalistischer Sicht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/178610. Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 genannten Fällen in
den Tabellen 1 und 2 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Nachvernehmungen von Zeugen und Zeuginnen bzw. Tatverdächtigen
vorgenommen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und
Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die
Nachvernehmungen durchgeführt hat, Status der vernommenen Personen
und Ergebnis der Nachvernehmungen darstellen)?
Zu den Fällen der Tabelle 1:
SH 0 Fälle. Die Justizbehörden des Landes Schleswig-Holstein haben lediglich Fallakten zur Verfügung
gestellt. Eine Einbindung in die inhaltliche Überprüfung war entbehrlich.
SL Es wurden in keinem Fall Justizbehörden des Bundes und der Länder in die Überprüfung einbezogen.
SN In den zwei Fällen der Tabelle 1 wurde die zuständige Staatsanwaltschaft in die Überprüfung
einbezogen und in den 12 Fällen der Tabelle 2 erfolgte die Einbeziehung der erkennenden Gerichte. Damit
war die Einbeziehung der Justizbehörden in allen Fällen gegeben.
ST Die Justizbehörden in Sachsen-Anhalt – sowie in einem Fall der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof – wurden in die Überprüfungen einbezogen (Anfragen, Anforderungen und Übersendung
von Akten).
TH 7 Fälle mit Beiziehung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft
Land Anzahl der Fälle, in denen
Nachvernehmungen
durchgeführt wurden
Status der nach vernommenen
Personen
Ergebnis der
Nachvernehmung
BW Gesamt: 4
BW davon 1 Fall 1 Zeuge Ein Zeuge legte die
tatsächlichen Personalien des Opfers
offen.
BW davon 1 Fall 2 Beschuldigte
20 Zeugen
1 Geschädigter
Kein Erkenntnisgewinn
BW davon 1 Fall 1 Beschuldigter Kein Erkenntnisgewinn
BW davon 1 Fall 1 Zeuge Kein Erkenntnisgewinn
BY 1 Zeugen Keine neuen Erkenntnisse
HE 2 Zeugen Keine neuen Erkenntnisse
NW 7 5 Zeugen
2 Zeugen und Tatverdächtige
Eine Zeugenvernehmung mit
Erkenntnisgewinn, jedoch nicht
auf das Motiv gerichtet
Erkenntnisgewinn, der nicht auf
eine Motivlage gerichtet war
SN 1 Zeuge Kein Erkenntisgewinn
Land Anzahl der Fälle in denen Justizbehörden einbezogen wurden
Drucksache 18/1786 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu den Fällen der Tabelle 2:
11. Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 in den Tabellen 1 und 2
genannten Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Befragungen
der Beamten und Beamtinnen aus den Ermittlungsverfahren
vorgenommen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und
Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die
Befragungen durchgeführt hat, Amtsbezeichnung der befragten Beamten und
Ergebnis der Befragungen darstellen)?
Zu den Fällen der Tabelle 1:
SN Im Rahmen der Presseveröffentlichungen zu ungeklärten Tötungsdelikten im Zusammenhang mit
einem möglichen rechtsextremen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 meldete sich
Ende 2013 eine Zeugin zu einem im Jahr 1995 geschehenen Tötungsverbrechen in Dresden.
Aufgrund der durchgeführten Vernehmung der Hinweisgeberin wurden zwei weitere Zeugen
vernommen. Alle drei Zeugen hatten bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage bei der Polizei getroffen.
Land Fall (Datum) Behörde Status der
nachvernommenen Personen
Ergebnis der
Nachvernehmung
HE 17.08.2001 PP Osthessen Zeuge, Tatverdächtiger siehe Antwort zu Frage 4
Land Anzahl der Fälle, in denen Befragungen
erfolgten
Ergebnis der Befragung
BW 42 Jeweils kein Erkenntnisgewinn
BY 3 Keine neuen Erkenntnisse
HB Die Beamten des LKA Bremen/EG TRIO führten die Auswertungen in enger Absprache mit den
zuständigen Dienststellen durch. In keinem der sechs Fälle kam es zu einem Erkenntnisgewinn. Nach
Abarbeitung der Fälle im Rahmen der Fallanalyse wurden die Fälle dem zuständigen Sachgebiet zur
weiteren Bearbeitung übergeben. Hier werden die Fälle im Rahmen der „Cold-Case-Ermittlungen“
weiter bearbeitet.
HE 38 Keine neuen Erkenntnisse
HH Die Polizei Hamburg hat anlässlich der Überprüfungen im Rahmen der Fallanalyse des GAR die
ehemals ermittelnden Beamten nicht vernommen. In Einzelfällen wurden Rückfragen gehalten; diese
wurden jedoch nicht dokumentiert beziehungsweise statistisch erfasst.
NW In 38 Fällen erfolgte eine Befragung von Beamtinnen und Beamten aus den Ermittlungsverfahren,
wobei in sechs Fällen Erkenntnisse gewonnen werden konnten.
RP 18 Kein neuer Erkenntnisgewinn
RP In den eingerichteten Arbeitsgruppen waren z. T. Beamte eingesetzt, die ehemals in die
entsprechenden Todesermittlungsverfahren eingebunden waren (siehe hierzu Antwort zu Frage 7), insofern
erübrigte sich eine entsprechende Befragung im Sinne der Fragestellung. Durch die Arbeitsgruppe, in der
niemand aus dem Todesermittlungskommissariat mitwirkte, wurde während bzw. am Ende der
Überprüfungsphase Kontakt mit den damals ermittelnden Sachbearbeitern aufgenommen, sofern sie sich
noch im Dienst befanden und die Fälle besprochen.
SL 1 Kein Erkenntnisgewinn
Land Anzahl der Fälle, in denen
Nachvernehmungen
durchgeführt wurden
Status der nach vernommenen
Personen
Ergebnis der
Nachvernehmung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1786Zu den Fällen der Tabelle 2:
12. Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 in den Tabellen 1 und 2
genannten Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Asservate,
Spuren und andere Beweismittel erneut gesichtet und bewertet (bitte
differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und Evaluationsphase,
nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die Untersuchungen
durchgeführt hat, Art des Beweismittels und Ergebnis der Untersuchungen
darstellen)?
Zu den Fällen der Tabelle 1:
Land Fall
(Datum)
Behörde, die die Befragung
durchgeführt hat
Ergebnis der Befragung
BB Zu keinem der benannten Fälle wurden Ermittler aus den Verfahren vernommen. Leiter der
damaligen Mordkommissionen und mit den Verfahren befasste Staatsanwälte wurden jedoch zum Zwecke
der Verifizierung weiterhin bekannt gewordener (sechs) Verdachtsfälle befragt.
BW 08.07.1992 PP Konstanz Kein Erkenntnisgewinn
HE 17.08.2001 PP Osthessen Keine weiteren Erkenntnisse durch Befragung
HE 31.01.1992 PP Südhessen keine weiteren Erkenntnisse durch Befragung
MV 22.04.2001 KPI Neubrandenburg Kein Erkenntnisgewinn
NW Im Rahmen der Prüfungen der Tötungsdelikte vom 06.07.1993 in Marl und vom 17.03.1999 in
Duisburg wurde jeweils ein Beamter befragt, der zum damaligen Zeitpunkt im jeweiligen
Ermittlungsverfahren eingesetzt wurde. Ein Erkenntnisgewinn konnte nicht generiert werden.
SL 19.09.1991 LPP Kein Erkenntnisgewinn
SL 09.08.2002 LPP Kein Erkenntnisgewinn
Land Anzahl der Fälle mit erneuter
Sichtung von Beweismitteln
Art des Beweismittels Ergebnis der Untersuchung
BW Gesamt 9
BW davon 5 Fälle DNA-Spurenanalyse Kein Erkenntnisgewinn
BW davon 1 Fall 12 verschiedene Asservate
(7 Hautabriebspuren, 1 Blutspur,
2 Haarspuren, 2
Farbpartikelspuren auf Fliesen)
Auswertbare DNA-Spur
(Hautabriebspur) von
männlicher Person. Bislang nicht
zuordenbar. DAD-Recherche
negativ.
BW davon 1 Fall Opferkleidung und Tatwerkzeug Kein Erkenntnisgewinn
BW davon 1 Fall Tatwerkzeug Kein Erkenntnisgewinn
BW davon 1 Fall Nochmalige Überprüfung aller
Asservate, insbesondere auf
DNA-Spuren
Kein Erkenntnisgewinn
BY 2
(Die Frage wird dahingehend
verstanden, dass unter den
Begriff „andere Beweismittel“ nur
Sachbeweise fallen. Dies gilt
auch für die Beantwortung der
Tabelle 2)
Schriftgutachten bzw.
Komplettprüfung der vorliegenden
Beweismittel
Keine neuen Erkenntnisse
Drucksache 18/1786 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu den Fällen der Tabelle 2:
13. Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 genannten Fällen in
den Tabellen 1 und 2 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit
Nebenklägervertretern der Opfer bzw. Angehörigen der Opfer Kontakt
aufgenommen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs-
HB 6 Asservate, Spuren, andere
Beweismittel
Kein Erkenntnisgewinn
HB In allen Fällen wurden Asservate, Spuren und andere Beweismittel erneut gesichtet und bewertet. Die
Untersuchungen erbrachten keine neuen Ansätze. Nach Abarbeitung der Fälle im Rahmen der
Fallanalyse wurden die Fälle dem zuständigen Sachgebiet zur weiteren Bearbeitung übergeben. Hier
werden die Fälle im Rahmen der „Cold-Case-Ermittlungen“ weiter bearbeitet
HE 18 Projektile, Hülsen, Fingernägel
Opfer, Opferbekleidung,
schriftliche Unterlagen,
daktyloskopische Spuren, DNS-Spuren,
Tatwaffe
Keine neuen Erkenntnisse
NW In zehn Fällen fand eine neue Sichtung bzw. Untersuchung von Beweismitteln statt. Dabei handelt es
sich in sieben Fällen um erneute oder erweiterte DNA-Untersuchungen. Hierbei konnten in drei
Fällen neue Erkenntnisse gewonnen werden. In zwei Fällen wurden Asservate erneut ohne
Erkenntnisgewinn gesichtet. In einem Fall wurde eine Exhumierung eingeleitet, um ein Isotopengutachten zu
erstellen. Ein Ergebnis dazu steht noch aus.
RP 1 Alle vorhandenen Fall-
Asservate wurden hinsichtlich der
Möglichkeit der Durchführung
neuerer kriminaltechnischer
Untersuchungsmethoden überprüft.
Keine neuen Erkenntnisse
RP Durch die bei den Polizeipräsidien eingerichteten Arbeitsgruppen wurden alle Untersuchungs- und
Auswerteberichte zu den jeweiligen Asservaten, Spuren und anderen Beweismittel gemäß der
jeweiligen Aktenlage nachvollzogen und im Ergebnis als plausibel bewertet. In einem Fall wurde das LKA
RP um Prüfung ersucht, ob die vorhandenen Asservate neueren kriminaltechnischen
Untersuchungsmethoden unterzogen werden können. Dies wurde mit negativem Ergebnis überprüft.
SN 2 DNA-Spuren in zwei Fällen,
chemische Spur
Keine neuen Erkenntnisse
Grundsätzlich werden im Freistaat Sachsen zu allen ungeklärten Tötungsdelikten regelmäßige
Spurenkonferenzen durchgeführt. Dabei werden alle vorliegenden objektiven Beweismittel beachtet und
dahingehend überprüft, ob insbesondere die Fortschritte in der Kriminalwissenschaft neue
Ermittlungsansätze generieren können.
TH 1 DNA-Spur Kein Erkenntnisgewinn
Land Fall
(Datum)
Behörde, die die
Sichtung und Bewertung
durchgeführt hat
Art des
Beweismittels
Ergebnis der
Untersuchung
BY 15.08.1999 KPI Rosenheim Komplettprüfung Keine neuen Erkenntnisse
BY 01.11.1999 KPI Rosenheim Komplettprüfung Keine neuen Erkenntnisse
BY 07.09.1995 KPI Amberg Komplettprüfung Keine neuen Erkenntnisse
Land Anzahl der Fälle mit erneuter
Sichtung von Beweismitteln
Art des Beweismittels Ergebnis der Untersuchung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/1786und Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die
Kontakt aufgenommen hat und Ergebnis der Kontaktaufnahme
darstellen)?
Zu den Fällen der Tabelle 1:
14. Wie viele Beamte in welchen Abteilungen des BKA, des Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)/Gemeinsamen
Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und -terrorismus (GAR) sind
mit der Überprüfung der zunächst 3 300 durch die Bundesländer
vorgelegten ungeklärten Tötungsdelikte befasst gewesen?
Für die Überprüfung der zunächst ca. 3 300 ungeklärten Tötungsdelikte in den
Ländern wurden die konzeptionellen Vorarbeiten und Absprachen auf fachlicher
Ebene im GAR durchgeführt. Dafür waren fünf BKA-Beamte der Abteilung
Staatsschutz im Zusammenspiel mit den polizeilichen Ländervertretern – dies ist
jeweils ein Beamter pro Land (im GETZ) – eingebunden. Die ca. 3 300
ungeklärten Tötungsdelikte wurden dem BKA bzw. GAR nicht vorgelegt (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung).
15. Wie viele Beamte in welchen Abteilungen des BKA und des GETZ/GAR
sind mit der Überprüfung der nunmehr ausgewählten 745 ungeklärten
vollendeten und versuchten Tötungsdelikte in Tabelle 1 und Tabelle 2, die
der Auflistung bei „DER TAGESSPIEGEL“ und „ZEIT ONLINE“
entspricht, befasst?
Die Informationen der per Sondermeldung GAR übersandten Fälle wurden im
BKA durch bis zu 14 Beamte der Abteilung Staatsschutz verarbeitet. Im GAR
sind grundsätzlich alle Länder mit jeweils einem Beamten vertreten.
16. Welche Kosten sind dem Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung
den Ländern dadurch entstanden, dass im Zusammenhang mit den NSU-
Morden nunmehr ungeklärte vollendete und versuchte Tötungsdelikte seit
dem Jahr 1990 nach einem abgestimmten erweiterten Indikatorenkatalog
neu (nach einer möglichen rechtsextremen, fremdenfeindlichen bzw.
rassistischen oder antisemitischen Motivation der Täter) überprüft werden
müssen?
Für die Überprüfung der ungeklärten vollendeten und versuchten
Tötungsdelikte für die Jahre 1990 bis 2011 sind dem Bund und den Ländern Personal-,
Material-, Reise- und EDV-Kosten entstanden. Im Rahmen der Evaluation wird die
Frage nach entstandenen zusätzlichen Kosten ebenfalls behandelt. Diese wird
erst nach Kenntnisnahme durch die IMK abgeschlossen sein. Den Ergebnissen
soll an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.
17. Welche Fehler sind nach Ansicht der Bundesregierung in der
Vergangenheit in Bezug auf die Anerkennung von Tötungsdelikten als politisch
rechts motiviert durch die jeweiligen Bundesregierungen gemacht wor-
Land Anzahl der Fälle mit Kontaktaufnahme zu
Nebenklägervertretern oder Angehörigen der Opfer
Ergebnis der Kontaktaufnahme
BW In 2 Fällen Kontaktaufnahmen zu jeweils einem
Geschädigten
Kein Erkenntnisgewinn
HE 2 Keine neuen Erkenntnisse
Drucksache 18/1786 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeden, wenn die Polizei- und Justizbehörden des Bundes und der Länder
nunmehr zu solchen Überprüfungsmaßnahmen aller ungeklärten
vollendeten und versuchten Tötungsdelikte greifen müssen?
Vermeintliche Fehler im Erfassungssystem, das im Übrigen einvernehmlich
durch Bund und Länder beschlossen wurde, waren nicht Auslöser für die
Überprüfung ungeklärter Tötungsdelikte. Aus Sicht der Bundesregierung hat sich
dieses aufgrund seiner Trennschärfe, Differenziertheit und des an möglichst
objektiven Kriterien anknüpfende Erfassungssystem grundsätzlich bewährt. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten
Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund
zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ auf
Bundestagsdrucksache 18/343, verwiesen.
18. Würde die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ausmaßes dieser
Überprüfungsmaßnahmen die Äußerungen des Parlamentarischen
Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, vom 27.
September 2011 im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage
„Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland
seit 1990“ (Bundestagsdrucksache 17/7161), dass die offizielle Statistik
(der Tötungsdelikte) „nicht in Zweifel zu ziehen“ sei
(Bundestagsdrucksache 17/7161, S. 21), weiterhin aufrecht erhalten (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Prüfung von weiteren ungeklärten
Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen
Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“,
Bundestagsdrucksache 18/343, S. 9)?
Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen
möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren
1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/343)
vom 24. Januar 2014 hat nach wie vor Gültigkeit. Auf die Antwort zu Frage 17
wird im Übrigen verwiesen.
19. In welchen der nunmehr zur Überprüfung ausgewählten 745 Fälle in
Tabelle 1 und in Tabelle 2 auf Bundestagsdrucksache 18/343 gibt es bislang
Hinweise, dass die Tatverdächtigen dem rechten und/oder neonazistischen
Milieu zugeordnet werden müssen (bitte nach Bundesländern und
Tatdatum auflisten)?
Die Fälle der Tabelle 1 betreffend gilt, dass es sich um Fälle ohne Tatverdächtige
handelt und dementsprechend naturgemäß eine täterseitige Zuordnung zu einem
rechtsextremistischen Milieu grundsätzlich nicht erfolgen kann. Aber auch
jenseits dessen ist für die Einstufung einer Straftat als PMK – rechts die
feststellbare Motivation des Täters bei der Tatbegehung maßgebend. Die Überprüfung
der Fälle zielt daher primär darauf ab, die tatspezifische Motivation des Täters
aus sämtlichen zur Verfügung stehenden Anhaltspunkten zu ermitteln und nicht
allein aus der Zuordnung zu einem Milieu, der lediglich Indizwirkung
zuzumessen ist. Eine systematische Ermittlung der Milieus, die darüber hinaus in
derart weit zurückliegenden Fällen Schwierigkeiten begegnet, erfolgt daher
nicht.
Im Übrigen sind im Rahmen der ersten Prüfphase bislang keine Tötungsdelikte
nachträglich als PMK – rechts eingestuft worden. Allerdings ist der Prüfprozess
noch nicht vollständig abgeschlossen; Einzelfälle befinden sich noch in einer
derzeit laufenden Prüfung.
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ISSN 0722-8333]