Mögliche Mängel an Wasserwerfer WaWe 10000
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei einem Test eines neuen Wasserwerfers vom Typ WaWe 10000 durch die Thüringer Polizei wurde das 33 Tonnen schwere und rund 900 000 Euro teure Fahrzeug durch Würfe von Eiern, Tennisbällen und halbgefüllten 0,5 Liter-Plastikflaschen beschädigt. Steine oder Brandsätze wurden von den in der Simulation als „gewaltbereite Demonstranten“ fungierenden Bereitschaftspolizisten nicht geworfen. Durch die Wurfgeschosse entstanden an der aus Polycarbonat gefertigten Panzerverglasung des Fahrzeugs drei faustgroße Schäden. Eine entsprechende Schadensmeldung ging dem Bundesministerium des Innern zu, das für die Beschaffung des WaWe 10000 für die Länder zuständig ist. Die Bundesregierung hat beim österreichischen Hersteller um eine Stellungnahme gebeten (www.spiegel.de/panorama/polizei-beschaedigt-wasserwerfer-mit-eiern-und-tennisbaellen-a-965429.html). Ein Musterfahrzeug wurde im Jahr 2009 für die Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft, im Jahr 2010 erprobt und dann zur Herstellerfirma zurückgeschickt „zur Beseitigung von während der Erprobung festgestellter Schwachstellen“ (Sachinformation des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 5. Oktober 2010). Für die Bereitschaftpolizeien der Länder sollten dann noch im selben Jahr zwei weitere beschafft, im Jahr 2011 drei weitere ausgeliefert und auf die Länder Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen verteilt werden (ebd.). Nach Herstellerangaben soll die Kabine dieses Typs „höchste Schutzwirkung bei Durchstich sowie Steinbewurf aufweisen. Selbst bei einem Versuch des Wurfs mit einer Gehwegplatte aus dem dritten Stockwerk […] war […] die Sicherheit […] gewährleistet“ (Feuerwehrmagazin vom 27. November 2009).
Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2005 werden die bislang bei Bundes- und Länderpolizeien eingesetzten Wasserwerfer des Typs WaWe 9000 durch neue Wasserwerfer vom Typ WaWe 10000 COBRA der österreichischen Firma Rosenbauer International AG ersetzt. Konkret sollen 20 Wasserwerfer der Bundespolizei in den Jahren 2012 bis 2019 und 58 Wasserwerfer der Länderpolizeien zwischen den Jahren 2009 und 2019 durch neue Fahrzeuge ersetzt werden (Bundestagsdrucksache 17/3977).
Gemäß § 12 des am 18. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Firma Rosenbauer International AG geschlossenen Vertrages über die Lieferung von Wasserwerfern kann die Bundesrepublik Deutschland von dem Vertrag jederzeit aus einem wichtigen Grund, der auch in der mehrfachen Lieferung mängelbehafteter Fahrzeuge bestehen kann, zurücktreten (Bundestagsdrucksache 17/3977).
Während Wasserwerfer polizeirechtlich nur als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ eingestuft werden, kommt es durch ihren Einsatz immer wieder zu schweren Verletzungen oder sogar Todesfällen von Demonstrantinnen und Demonstranten. Für Kritik sorgte insbesondere ein Wasserwerfereinsatz anlässlich einer Großdemonstration gegen das umstrittene Bahnhofsprojekt Stuttgart 21, bei der am 30. September 2010 zahlreiche friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten verletzt wurden und ein Rentner ein Auge verlor. Der mehrere Opfer des Wasserwerfereinsatzes behandelnde Chefarzt der Stuttgarter Augenklinik, Professor Egon Georg Weidle, bezeichnete Wasserwerfer anschließend als „eine gefährliche Waffe […] die ein hohes Verletzungsrisiko für den Kopfbereich und insbesondere die Augen birgt“ (www.t-online.de/auto/neuheiten/nutzfahrzeuge/id_43575116/wawe-10000-kritik-an-neuem-super-wasserwerfer.html).
Offensichtlich sind wachsendes Verletzungsrisiko für Demonstrantinnen und Demonstranten und nach Auffassung der Fragesteller bis ins Lächerliche reichende gravierende technische Mängel auch bei diesem High-Tech-Fahrzeug kein Widerspruch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Über wie viele Wasserwerfer verfügen die Bundespolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung die Polizeien der Länder zurzeit (bitte nach Typ, Baujahr und Landes- bzw. Bundespolizei aufgliedern)?
Wie viele Wasserwerfer vom Typ WaWe 10000 wurden bereits von der Bundespolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung von den Länderpolizeien angeschafft (bitte Anzahl, Beschaffungsjahr, Polizeibehörde benennen und angeben, ob es sich um die Ersetzung alter Wasserwerfer oder die Aufstockung des bisherigen Bestandes handelte)?
Wie viele Wasserwerfer vom Typ WaWe 10000 sollen noch bis wann von welchen Polizeibehörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder angeschafft werden (bitte Anzahl, Beschaffungsjahr, Polizeibehörde benennen und angeben, ob es sich um die Ersetzung alter Wasserwerfer oder die Aufstockung des bisherigen Bestandes handelte)?
Was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung mit den alten Wasserwerfern (bitte jeweils nach Polizeibehörde, Modell und Anschaffungsjahr auflisten)?
Wie viele Beförderungen oder Neueinstellungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten jeweils des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes ließen sich mit 70,2 Mio. Euro vornehmen?
Welche „Schwachstellen“ ergaben sich bei dem im Jahr 2010 durchgeführten Test des neuen Wasserwerfers, wurden sie vollständig behoben, und wer hat den damaligen Test für das Bundesministerium des Innern verantwortlich durchgeführt?
Wurde nach der gemeldeten Behebung der „Schwachstellen“ der Test wiederholt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Wann, wo und unter welchen Umständen fand nach Kenntnis der Bundesregierung der Test des WaWe 10000 durch die Thüringer Polizei statt, bei der das Fahrzeug beschädigt wurde, und mit welchen Gegenständen wurde aus welcher Entfernung auf das Fahrzeug geworfen?
Zu welchen Schäden ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Test des Wasserwerfers WaWe 10000 durch die Thüringer Polizei im Einzelnen gekommen?
Welche Erklärungen liegen der Bundesregierung vonseiten der Thüringer Polizei bzw. des Thüringer Innenministeriums vor, wie es zu dem Schaden am WaWe 10000 durch den Test gekommen ist?
Wer hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versuchsanordnung (mit Eiern bewaffnete Bereitschaftspolizisten vs. einen Wasserwerfer) ausgedacht, und wurden die für die Beschädigung Verantwortlichen ermittelt und ggf. bereits zur Rechenschaft gezogen?
Hat die Bundesregierung die Video- bzw. Festplattenaufzeichnung des Probeeinsatzes, die dieser Typ WaWe technisch ermöglicht, angefordert und geprüft?
Wenn nein, warum nicht?
Liegt der Bundesregierung bereits die erbetene Stellungnahme der Firma Rosenbauer International AG vor, und wenn ja, wie erklärt die Herstellerfirma die Beschädigung des WaWe 10000 durch Eier, Plastikflaschen und Tennisbälle?
Welche weiteren Erklärungen hat die Bundesregierung für diese Schäden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein High-Tech-Wasserwerfer, dessen Frontscheibe bereits beim Bewurf durch Eier, Tennisbälle und halbvolle Plastikflaschen beschädigt wird, diensttauglich für die Zwecke ist, für die er bei der Bundespolizei und den Landespolizeien angeschafft wurde?
Gibt es auch eine Sonderausstattung des WaWe 10000, die die Schäden, Beulen oder Schrammen verhindert, und wenn ja, wie viel mehr hätte diese gekostet, und warum hat die Bundesregierung von einer Anschaffung derselben h abgesehen?
Welche möglichen weiteren Mängel des WaWe 10000 sind der Bundesregierung aufgrund von weiteren Tests sowie der Einsatzpraxis durch die Bundespolizei und die Polizeien der Länder bekannt geworden?
Gedenkt die Bundesregierung, den WaWe 10000 erneut zu testen, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
Inwieweit besteht bei der Bundesregierung die Absicht, aufgrund von Mängeln am WaWe 10000 vom Vertrag mit der Firma Rosenbauer International AG zurückzutreten?
Wie bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsrisiko der eingesetzten Beamten im Inneren des Wasserwerfers, wenn dieser mit beschädigter Frontscheibe weiterhin zu Einsätzen geschickt wird, auch vor dem Hintergrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten?
Müssen die Beamten im WaWe 10000, aufgrund der offenbar zerbrechlichen Außenhöhle des Fahrzeugs, bei Einsätzen in voller Schutzkleidung (Kampfmontur) und behelmt Platz nehmen, und wenn ja, ist dies aus Sicht der Bundesregierung ein ausreichender Schutz?
Welche Ergebnisse hat die ab dem Jahr 2012 zugesagte retrospektive Erfassung und Bewertung der Einsatzdaten von Wa-We-Einsätzen im Zuständigkeitsbereich der Länder (siehe Sachinformation für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages) erbracht?
In wie vielen und welchen Fällen kamen seit dem Jahr 2011 Wasserwerfer der Bundespolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länderpolizeien zum Einsatz (bitte einzeln aufzählen und vermerken, ob die Wasserwerfer dabei nur in Bereitschaft standen, ob Wasserstöße abgegeben wurden und in welchen Fällen Reizgase dem Wasser beigemischt wurden. Dabei bitte auch Einsätze berücksichtigen, die von der Bundespolizei unter Kommando einer Landespolizei durchgeführt worden waren sowie in wie vielen Fällen dabei der WaWe 10000 zum Einsatz kam)?
In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Wasserwerfereinsätzen seit dem Jahr 2011 Demonstrationsteilnehmende, Polizeibeamte oder Unbeteiligte verletzt (bitte einzeln aufzählen und Art der Verletzung sowie die jeweilige Beteiligung des WaWe 10000 angeben)?
Inwieweit erscheint der Bundesregierung die Einstufung von Wasserwerfern als bloßes „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ und damit sehr niedrigschwelligen Einsatzvoraussetzungen, angesichts der technischen Hochrüstung der Fahrzeuge und angesichts der Vielzahl schwerer Verletzungen schon durch den Einsatz der Vorläufertypen in den letzten Jahrzehnten, noch für gerechtfertigt?