[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1703
18. Wahlperiode 06.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Martina Renner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1468 –
Mögliche Mängel an Wasserwerfer WaWe 10000
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei einem Test eines neuen Wasserwerfers vom Typ WaWe 10000 durch die
Thüringer Polizei wurde das 33 Tonnen schwere und rund 900 000 Euro teure
Fahrzeug durch Würfe von Eiern, Tennisbällen und halbgefüllten 0,5 Liter-
Plastikflaschen beschädigt. Steine oder Brandsätze wurden von den in der
Simulation als „gewaltbereite Demonstranten“ fungierenden
Bereitschaftspolizisten nicht geworfen. Durch die Wurfgeschosse entstanden an der aus
Polycarbonat gefertigten Panzerverglasung des Fahrzeugs drei faustgroße
Schäden. Eine entsprechende Schadensmeldung ging dem Bundesministerium
des Innern zu, das für die Beschaffung des WaWe 10000 für die Länder
zuständig ist. Die Bundesregierung hat beim österreichischen Hersteller um
eine Stellungnahme gebeten (
www.spiegel.de/panorama/polizei-beschaedigt-
wasserwerfer-mit-eiern-und-tennisbaellen-a-965429.html). Ein
Musterfahrzeug wurde im Jahr 2009 für die Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft,
im Jahr 2010 erprobt und dann zur Herstellerfirma zurückgeschickt „zur
Beseitigung von während der Erprobung festgestellter Schwachstellen“
(Sachinformation des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 5.
Oktober 2010). Für die Bereitschaftpolizeien der Länder sollten dann noch im
selben Jahr zwei weitere beschafft, im Jahr 2011 drei weitere ausgeliefert und
auf die Länder Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen und
Nordrhein-Westfalen verteilt werden (ebd.). Nach Herstellerangaben soll die
Kabine dieses Typs „höchste Schutzwirkung bei Durchstich sowie Steinbewurf
aufweisen. Selbst bei einem Versuch des Wurfs mit einer Gehwegplatte aus
dem dritten Stockwerk […] war […] die Sicherheit […] gewährleistet“
(Feuerwehrmagazin vom 27. November 2009).
Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2005 werden
die bislang bei Bundes- und Länderpolizeien eingesetzten Wasserwerfer des
Typs WaWe 9000 durch neue Wasserwerfer vom Typ WaWe 10000 COBRA
der österreichischen Firma Rosenbauer International AG ersetzt. Konkret
sollen 20 Wasserwerfer der Bundespolizei in den Jahren 2012 bis 2019 und
58 Wasserwerfer der Länderpolizeien zwischen den Jahren 2009 und 2019
durch neue Fahrzeuge ersetzt werden (Bundestagsdrucksache 17/3977).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Juni 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1703 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGemäß § 12 des am 18. November 2008 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Firma Rosenbauer International AG geschlossenen
Vertrages über die Lieferung von Wasserwerfern kann die Bundesrepublik
Deutschland von dem Vertrag jederzeit aus einem wichtigen Grund, der auch
in der mehrfachen Lieferung mängelbehafteter Fahrzeuge bestehen kann,
zurücktreten (Bundestagsdrucksache 17/3977).
Während Wasserwerfer polizeirechtlich nur als „Hilfsmittel der körperlichen
Gewalt“ eingestuft werden, kommt es durch ihren Einsatz immer wieder zu
schweren Verletzungen oder sogar Todesfällen von Demonstrantinnen und
Demonstranten. Für Kritik sorgte insbesondere ein Wasserwerfereinsatz
anlässlich einer Großdemonstration gegen das umstrittene Bahnhofsprojekt
Stuttgart 21, bei der am 30. September 2010 zahlreiche friedliche
Demonstrantinnen und Demonstranten verletzt wurden und ein Rentner ein Auge verlor.
Der mehrere Opfer des Wasserwerfereinsatzes behandelnde Chefarzt der
Stuttgarter Augenklinik, Professor Egon Georg Weidle, bezeichnete Wasserwerfer
anschließend als „eine gefährliche Waffe […] die ein hohes Verletzungsrisiko
für den Kopfbereich und insbesondere die Augen birgt“ (
www.t-online.de/auto/
neuheiten/nutzfahrzeuge/id_43575116/wawe-10000-kritik-an-neuem-
superwasserwerfer. html).
Offensichtlich sind wachsendes Verletzungsrisiko für Demonstrantinnen und
Demonstranten und nach Auffassung der Fragesteller bis ins Lächerliche
reichende gravierende technische Mängel auch bei diesem High-Tech-Fahrzeug
kein Widerspruch.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Wasserwerfer 10 weist in der ausgelieferten Serie keine der in der
Vorbemerkung der Fragesteller behaupteten Schwachstellen oder Nachteile auf. Er
erfüllt die einsatztaktischen Anforderungen in vollem Umfang und findet große
Akzeptanz bei den Polizeien der Länder und der Bundespolizei.
Der Bau und die Lieferung neuer Wasserwerfer wurden im Jahr 2008 europaweit
ausgeschrieben. Den Auftrag erhielt die Firma „Rosenbauer International AG“
aus Österreich, die ein technisch uneingeschränkt geeignetes Fahrzeug anbot
und das wirtschaftlichste Angebot abgab.
Im Rahmen einer Präsentation und Übung der Bereitschaftspolizei Thüringen
kam es – nach einem der Bundesregierung vorliegenden Gutachten eines
Polizeikraftfahrzeugsachverständigen der Thüringer Landespolizeidirektion – zu
geringen Beschädigungen (Haarrissen) in der Schutzlackierung der
Frontscheibe. Die Scheibe an sich ist nach dem Gutachten nicht beschädigt.
Untersuchungen der Bundespolizei belegen, dass solche Haarrisse der
Schutzlackierung die Schutzwirkung der Frontscheibe und somit die Einsatzfähigkeit des
Wasserwerfers 10 nicht beeinträchtigen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/17031. Über wie viele Wasserwerfer verfügen die Bundespolizei und nach
Kenntnis der Bundesregierung die Polizeien der Länder zurzeit (bitte nach Typ,
Baujahr und Landes- bzw. Bundespolizei aufgliedern)?
Die Bundespolizei (BPOL) verfügt über 15 Wasserwerfer.
Die Bereitschaftspolizeien der Länder (BPdL) verfügen über 46 Wasserwerfer.
Hersteller Typ 1988 1989 1990 1991 1992 2013 Gesamt
Ziegler 2628 AK 6x6 2 1 2 3 8
Ziegler 2629 AK 6x6 1 2 3
Ziegler 2634 AK 6x6
Rosenbauer Actros 3341 4 4
2 1 2 1 5 4 15
Hersteller Typ 1984 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1994 1995
Ziegler 2628 AK 6x6 1 2 4 7 1 1 2
Ziegler 2629 AK 6x6 2 4
Ziegler 2634 AK 6x6 1 7
Rosenbauer Actros 3341
0 1 2 4 0 7 3 5 3 7
Hersteller Typ 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt
Ziegler 2628 AK 6x6 18
Ziegler 2629 AK 6x6 6
Ziegler 2634 AK 6x6 8
Rosenbauer Actros 3341 1 2 3 4 4 14
1 2 3 4 4 0 46
Drucksache 18/1703 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Wie viele Wasserwerfer vom Typ WaWe 10000 wurden bereits von der
Bundespolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Länderpolizeien angeschafft (bitte Anzahl, Beschaffungsjahr, Polizeibehörde
benennen und angeben, ob es sich um die Ersetzung alter Wasserwerfer oder
die Aufstockung des bisherigen Bestandes handelte)?
Die Bundespolizei hat im Jahr 2013 vier neue Wasserwerfer 10 erworben.
Für die Bereitschaftspolizeien der Länder wurden durch den Bund von 2009 bis
2014 insgesamt 14 Wasserwerfer beschafft.
Es handelt sich sowohl bei der Bundespolizei als auch bei den
Bereitschaftspolizeien der Länder um Beschaffungen als Ersatz für unbrauchbar gewordene
Wasserwerfer.
Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt
HH 1 1 2
SN 1 1
BW 1 1
BE 1 1
NW 1 1
BY 1 1
HE 1 1
NI 1 1
SH 1 1
HB 1 1
MV 1 1
RP 1 1
TH 1 1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/17033. Wie viele Wasserwerfer vom Typ WaWe 10000 sollen noch bis wann von
welchen Polizeibehörden des Bundes und nach Kenntnis der
Bundesregierung der Länder angeschafft werden (bitte Anzahl, Beschaffungsjahr,
Polizeibehörde benennen und angeben, ob es sich um die Ersetzung alter
Wasserwerfer oder die Aufstockung des bisherigen Bestandes handelte)?
Durch den Bund sollen nach derzeitigem Planungsstand für die Bundespolizei
vier Wasserwerfer 10 im Jahr 2014 und sieben bis zum Jahr 2016 sowie weitere
14 Wasserwerfer 10 für die Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft werden.
Es handelt sich hierbei um Ersatzbeschaffungen.
Geplante Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder:
Land 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt
BW 1 1
BY 1 1
BE 1 1
HB 1 1
HH 1 1
HE 1 1
MV 1 1
NI 1 1
NW 1 1 2
RP 1 1
SN 1 1
SH 1 1
TH 1 1
Drucksache 18/1703 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung mit den alten
Wasserwerfern (bitte jeweils nach Polizeibehörde, Modell und Anschaffungsjahr
auflisten)?
Nicht mehr benötigte Wasserwerfer sind auszusondern und werden technisch
abgerüstet durch die Länder bzw. durch den Bund über die VEBEG GmbH
veräußert.
Tabelle zu ausgesonderten Wasserwerfern der Bereitschaftspolizeien der Länder
und der Bundespolizei:
5. Wie viele Beförderungen oder Neueinstellungen von Polizeibeamtinnen
und Polizeibeamten jeweils des einfachen, mittleren, gehobenen und
höheren Dienstes ließen sich mit 70,2 Mio. Euro vornehmen?
Beförderungen und Neueinstellungen setzen neben Personalmitteln die
Bereitstellung von Planstellen voraus. Ein rechnerischer Vergleich wäre verkürzt und
nicht aussagekräftig, da Investitionskosten für den Kauf von Wasserwerfern
einmalig, Personalausgaben indessen jedes Jahr über die Lebensarbeitszeit anfallen
würden.
6. Welche „Schwachstellen“ ergaben sich bei dem im Jahr 2010
durchgeführten Test des neuen Wasserwerfers, wurden sie vollständig behoben, und wer
hat den damaligen Test für das Bundesministerium des Innern
verantwortlich durchgeführt?
Im Rahmen des Vergabeverfahrens hat das Beschaffungsamt des
Bundesministeriums des Innern (BMI) nach der formalen Musterprüfung beim
Fahrzeughersteller zunächst eine „Technische Erprobung“ des Vorserienfahrzeuges
durchführen lassen. Mit Unterstützung der Bundespolizei und der
Bereitschaftspolizeien der Länder erfolgte eine Anwendererprobung. Für den Vertrag relevante
Beanstandungen bzw. Schwachstellen haben sich aus den Erprobungen nicht er-
Land Anzahl Ziegler 2628 AK 6x6 Ziegler 2629 AK 6x6 Ziegler 2634 AK 6x6 Anschaffungsjahr
BY 1 X 1995
BE 1 X 1988
BE 1 X 1986
HB 1 X 1987
HH 2 X 1988
HE 1 X 1987
NI 1 X 1990
NW 1 X 1989
RP 1 X 1984
SN 1 X 1991
SH 2 X 1987
TH 1 X 1992
BPOL 1 X 1988
BPOL 3 X 1991
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1703geben. Erkenntnisse der Erprobungen wurden zur technischen Optimierung
genutzt.
7. Wurde nach der gemeldeten Behebung der „Schwachstellen“ der Test
wiederholt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Wiederholung war nicht erforderlich, da „Schwachstellen“ nicht behoben
werden mussten.
8. Wann, wo und unter welchen Umständen fand nach Kenntnis der
Bundesregierung der Test des WaWe 10000 durch die Thüringer Polizei statt, bei
der das Fahrzeug beschädigt wurde, und mit welchen Gegenständen
wurde aus welcher Entfernung auf das Fahrzeug geworfen?
Die Bundesregierung hat keine eigene Kenntnis über die Durchführung der
Präsentation und Übung der Bereitschaftspolizei Thüringen.
9. Zu welchen Schäden ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem
Test des Wasserwerfers WaWe 10000 durch die Thüringer Polizei im
Einzelnen gekommen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Welche Erklärungen liegen der Bundesregierung vonseiten der Thüringer
Polizei bzw. des Thüringer Innenministeriums vor, wie es zu dem Schaden
am WaWe 10000 durch den Test gekommen ist?
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelte es sich nicht um einen Test des
Wasserwerfers. Eine Schadenanzeige an das BMI erfolgte entgegen anders
lautender Pressemitteilungen nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen
8 und 9 verwiesen.
11. Wer hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versuchsanordnung
(mit Eiern bewaffnete Bereitschaftspolizisten vs. einen Wasserwerfer)
ausgedacht, und wurden die für die Beschädigung Verantwortlichen
ermittelt und ggf. bereits zur Rechenschaft gezogen?
Auf die Antwort zu den Fragen 8, 9 und 10 wird verwiesen. Darüber
hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Hat die Bundesregierung die Video- bzw. Festplattenaufzeichnung des
Probeeinsatzes, die dieser Typ WaWe technisch ermöglicht, angefordert
und geprüft?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat keine Aufzeichnung der genannten Präsentation und
Übung angefordert. Hierfür gab es kein Erfordernis.
Drucksache 18/1703 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Liegt der Bundesregierung bereits die erbetene Stellungnahme der Firma
Rosenbauer International AG vor, und wenn ja, wie erklärt die
Herstellerfirma die Beschädigung des WaWe 10000 durch Eier, Plastikflaschen und
Tennisbälle?
Welche weiteren Erklärungen hat die Bundesregierung für diese Schäden?
Die Bundesregierung hat keine Stellungnahme von der Firma Rosenbauer
erbeten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein High-Tech-
Wasserwerfer, dessen Frontscheibe bereits beim Bewurf durch Eier, Tennisbälle und
halbvolle Plastikflaschen beschädigt wird, diensttauglich für die Zwecke
ist, für die er bei der Bundespolizei und den Landespolizeien angeschafft
wurde?
15. Gibt es auch eine Sonderausstattung des WaWe 10000, die die Schäden,
Beulen oder Schrammen verhindert, und wenn ja, wie viel mehr hätte
diese gekostet, und warum hat die Bundesregierung von einer
Anschaffung derselben abgesehen?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Welche möglichen weiteren Mängel des WaWe 10000 sind der
Bundesregierung aufgrund von weiteren Tests sowie der Einsatzpraxis durch die
Bundespolizei und die Polizeien der Länder bekannt geworden?
Neben vereinzelten Gewährleistungsmängeln, die die Auftragnehmerin
umgehend fachgerecht und kostenlos behoben hat, sind keine vertragsrelevanten
Mängel aufgetreten.
17. Gedenkt die Bundesregierung, den WaWe 10000 erneut zu testen, und
wenn ja, wann, und in welcher Form?
Nein. Grundlegende Tests sind nicht erforderlich.
18. Inwieweit besteht bei der Bundesregierung die Absicht, aufgrund von
Mängeln am WaWe 10000 vom Vertrag mit der Firma Rosenbauer
International AG zurückzutreten?
Eine solche Absicht besteht nicht.
19. Wie bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsrisiko der eingesetzten
Beamten im Inneren des Wasserwerfers, wenn dieser mit beschädigter
Frontscheibe weiterhin zu Einsätzen geschickt wird, auch vor dem
Hintergrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten?
Die Fahrzeughülle und die Außenscheiben des Wasserwerfers 10 weisen eine
Stabilität auf, die einen guten Schutz gegen Angriffe von außen bietet. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/170320. Müssen die Beamten im WaWe 10000, aufgrund der offenbar
zerbrechlichen Außenhöhle des Fahrzeugs, bei Einsätzen in voller Schutzkleidung
(Kampfmontur) und behelmt Platz nehmen, und wenn ja, ist dies aus Sicht
der Bundesregierung ein ausreichender Schutz?
Aus den in der Antwort zu Frage 19 genannten Gründen ist das Tragen von
Schutzkleidung und Schutzhelm nicht erforderlich.
21. Welche Ergebnisse hat die ab dem Jahr 2012 zugesagte retrospektive
Erfassung und Bewertung der Einsatzdaten von Wa-We-Einsätzen im
Zuständigkeitsbereich der Länder (siehe Sachinformation für den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages) erbracht?
Die Erfassung und Bewertung der Einsatzdaten führte zu einer Anpassung der
Zielgröße für die Ausstattung bei den Bereitschaftspolizeien des Bundes und der
Länder auf insgesamt 61 Fahrzeuge.
22. In wie vielen und welchen Fällen kamen seit dem Jahr 2011 Wasserwerfer
der Bundespolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung der
Länderpolizeien zum Einsatz (bitte einzeln aufzählen und vermerken, ob die
Wasserwerfer dabei nur in Bereitschaft standen, ob Wasserstöße
abgegeben wurden und in welchen Fällen Reizgase dem Wasser beigemischt
wurden. Dabei bitte auch Einsätze berücksichtigen, die von der Bundespolizei
unter Kommando einer Landespolizei durchgeführt worden waren sowie
in wie vielen Fällen dabei der WaWe 10000 zum Einsatz kam)?
Der Begriff Einsatz in der nachfolgenden Übersicht erfasst grundsätzlich das
Mitführen von Wasserwerfern zu Einsätzen unabhängig von deren
tatsächlichem Gebrauch. Angegeben ist die Gesamtzahl der im jeweiligen Zeitraum zu
Einsatzanlässen mitgeführten Wasserwerfer. Differenziertere Angaben liegen
der Bundesregierung in statistischer Form nicht vor. Die Beimischung von
Reizstoff wird erst seit 2013 erfasst. Im ersten Quartal 2014 gab es zwei Einsätze von
Wasserwerfern 10 der Bundespolizei im originären Zuständigkeitsbereich. Für
die Bereitschaftspolizeien der Länder liegt eine gesonderte Auswertung zum
Wasserwerfer 10 nicht vor.
2011 2012 2013 2014 (Quartal I)
Anzahl Einsätze WaWe
BPOL (originärer
Zuständigkeitsbereich und
Unterstützungseinsätze)
63 30 75 4
Davon mit Wasserabgabe 0 0 22 0
Davon unter Einsatz
von Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0 0
Drucksache 18/1703 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2011 2012 2013 2014 (Quartal I)
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL
Baden-Württemberg
0 65 5
Keine Meldedaten
vorhanden
Davon mit Wasserabgabe
0 0 2
Keine Meldedaten
vorhanden
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0
Keine Meldedaten
vorhanden
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Bayern
1 2 10 0
Davon mit Wasserabgabe 1 0 4 0
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0 0
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Berlin
15
Keine Meldedaten
vorhanden
23 4
Davon mit Wasserabgabe
2
Keine Meldedaten
vorhanden
0 0
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0 0
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Brandenburg
3 8 0 0
Davon mit Wasserabgabe 3 6 0 0
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0 0
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Bremen
2 6 2 2
Davon mit Wasserabgabe 2 2 0 0
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0 0
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Hamburg 107
Keine Meldedaten
vorhanden 64
Keine Meldedaten
vorhanden
Davon mit Wasserabgabe
12
Keine Meldedaten
vorhanden
15
Keine Meldedaten
vorhanden
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Keine Meldedaten
vorhanden
0
Keine Meldedaten
vorhanden
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Hessen
30 18 17
Keine Meldedaten
vorhanden
Davon mit Wasserabgabe
3 0 0
Keine Meldedaten
vorhanden
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0
Keine Meldedaten
vorhanden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1703Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Mecklenburg-
Vorpommern
24
Keine Meldedaten
vorhanden
4 4
Davon mit Wasserabgabe
0
Keine Meldedaten
vorhanden
0 0
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0 0
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Niedersachsen
30 30 14 4
Davon mit Wasserabgabe 0 0 0 2
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0 0
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Nordrhein-
Westfalen
43 47 31 2
Davon mit Wasserabgabe 4 5 0 0
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0 0
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Rheinland-Pfalz
10
Keine Meldedaten
vorhanden
5 2
Davon mit Wasserabgabe
0
Keine Meldedaten
vorhanden 0 0
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0 0
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Sachsen
71 62 97 18
Davon mit Wasserabgabe 0 0 17 10
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0 0
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Schleswig-Holstein
12 15 4 0
Davon mit Wasserabgabe 4 2 0 0
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0 0
Anzahl Einsätze WaWe
BPdL Thüringen
17 16 2
Keine Meldedaten
vorhanden
Davon mit Wasserabgabe
0 2 0
Keine Meldedaten
vorhanden
Davon unter Einsatz von
Reizstoff
Nicht statistisch
erfasst
Nicht statistisch
erfasst
0
Keine Meldedaten
vorhanden
2011 2012 2013 2014 (Quartal I)
Drucksache 18/1703 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit Wasserwerfereinsätzen seit dem Jahr 2011
Demonstrationsteilnehmende, Polizeibeamte oder Unbeteiligte verletzt
(bitte einzeln aufzählen und Art der Verletzung sowie die jeweilige
Beteiligung des WaWe 10000 angeben)?
Seit dem Jahr 2011 wurden beim Einsatz von Wasserwerfern der Bundespolizei
weder Polizeibeamte noch andere Personen verletzt. Eine statistische Erfassung
verletzter Personen im Zusammenhang mit Wasserwerfereinsätzen der Länder
liegt der Bundesregierung nicht vor.
24. Inwieweit erscheint der Bundesregierung die Einstufung von
Wasserwerfern als bloßes „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ und damit sehr
niedrigschwelligen Einsatzvoraussetzungen, angesichts der technischen
Hochrüstung der Fahrzeuge und angesichts der Vielzahl schwerer
Verletzungen schon durch den Einsatz der Vorläufertypen in den letzten
Jahrzehnten, noch für gerechtfertigt?
Wasserwerfer sind ein zugelassenes Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, dessen
Anwendung entsprechende Gesetze, Verwaltungs- und Dienstvorschriften
regeln. Wasserwerfer dürfen ihrer Bestimmung gemäß einerseits gegen Personen
eingesetzt werden, wenn körperliche Gewalt oder die Anwendung anderer
Hilfsmittel der körperlichen Gewalt keinen Erfolg versprechen. Andererseits kann
der Einsatz des Wasserwerfers die Anwendung anderer Zwangsmittel (wie zum
Beispiel des Schlagstockes) vermeiden, die unter Umständen noch schwerere
Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen können (hypothetischer
Kausalverlauf). Der Wasserwerfer ist deshalb das mildere und damit verhältnismäßige
Mittel, wenn nach einer Gesamtabwägung aller Einzelrisiken in der jeweiligen
Situation alternative gleich wirksame Mittel mit einem geringeren Risiko von
Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht zur Verfügung stehen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]