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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

15 Jahre Bologna-Prozess

Fazit der Umsetzung der Bologna-Reform: Umstellung auf das gestufte Studiensystem (Studienerfolgsquote, Studiendauerverkürzung) und studienzentriertes Lernen, Ablösung der Notengebung im Bachelorstudium durch Lernportfolios, Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal, Auslandsmobilitätsquote, Qualitätsstandards, Akkreditierungspflicht, Abschlussanerkennung, Studienangebot und Studienorganisation, Arbeitsmarktsituation von Bachelorabsolventen sowie Zugang zu Laufbahnen im höheren Dienst, Angebot an Masterstudienplätzen, Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

11.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/151121.05.2014

15 Jahre Bologna-Prozess

der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Özcan Mutlu, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die am 19. Juni 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichnete Bologna-Erklärung gab den Anstoß zu einer der weitreichendsten Hochschulreformen der letzten Jahrzehnte. Der Bologna-Prozess hat die deutsche Hochschullandschaft und Studienstruktur tiefgreifend verändert, Impulse zur Internationalisierung der Universitäten und Fachhochschulen und für einen europäischen Hochschulraum gesetzt.

In den 15 Jahren der Umsetzung der Bologna-Reform wurden jedoch auch Probleme und unerwünschte Nebeneffekte offensichtlich. Immer wieder wurde Kritik u. a. an den starren Studienstrukturen („Verschulung“), der Stagnation der Mobilität der Studierenden, der mangelhaften Anerkennungspraxis, den bürokratischen Akkreditierungsverfahren sowie der unzureichenden sozialen Öffnung laut.

Eineinhalb Jahrzehnte „Bologna“ sind ein wichtiger Anlass für eine umfassende hochschulpolitische Bestandsaufnahme und Zwischenbilanz des Reform- und Umsetzungsprozesses. 15 Jahre Bologna verweisen auf die Aufgabe, die Umstellung auf Bachelor und Master in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess doch noch zu einem Erfolg und einer echten Studienqualitätsreform zu führen. Es ist u. a. dem Drängen der parlamentarischen Opposition, engagierten Studierenden und den Protestierenden des Bildungsstreiks im Jahr 2009 zu verdanken, dass einige Probleme des Bologna-Prozesses in der Vergangenheit auf die politische Agenda gesetzt und zumindest in Teilen gelöst wurden („Reform der Reform“).

Mit Blick auf den 15. Jahrestag der Bologna-Erklärung häufen sich abermals kritische Stimmen aus den Hochschulen und der Wissenschaft. So bestehen unter anderem Zweifel an der Bereitstellung der notwendigen Anzahl von Masterstudienplätzen, an der Mobilitätsfreundlichkeit sechssemestriger Bachelorstudiengänge und an der angestrebten sozialen Öffnung der Hochschulen. Die Phase zwischen Bachelor- und Masterstudium ist für viele Studierende zudem eine Phase der beruflichen und finanziellen Unsicherheit. Darüber hinaus fehlt an einigen Stellen die empirische Basis zur Bewertung der Reformergebnisse. Nach 15 Jahren Bologna-Prozess sind zahlreiche Fragen noch immer offen.

Drucksache 18/1511 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-Prozesses angestoßene Umstellung auf das gestufte Studiensystem, und inwieweit sieht sie in einzelnen Bereichen (wie u. a. der Erhöhung der Studienerfolgsquote und der Verkürzung der Studiendauer) gegebenenfalls noch Handlungsbedarf?

2

Wirbt die Bundesregierung aktuell bei Ländern und Hochschulen darum, dass das gestufte Abschlusssystem auch in den Lehramtsstudiengängen, der Rechtswissenschaft und der Medizin zur Regel wird? Wie verläuft nach Kenntnissen der Bundesregierung die Debatte darüber derzeit in den einschlägigen Gremien?

3

Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-Prozesses angeregte Umstellung auf studienzentriertes Lernen an den Hochschulen?

4

Welche Meinung vertritt die Bundesregierung zur Idee der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die klassische Notengebung in den ersten Semestern des Bachelorstudiums durch so genannte Lernportfolios abzulösen?

5

Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-Prozesses angeregte Verbesserung der internationalen und nationalen Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal?

6

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die nach der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. aktuell stagnierende internationale Mobilität von Studierenden, insbesondere im Bachelorbereich, zu erhöhen? Plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen, um das von ihr ausgegebene Ziel der Auslandsmobilitätsquote von deutschen Studierenden auf 50 Prozent zu erreichen? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?

7

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. 66 Prozent der Studierenden ohne Auslandsstudium in der finanziellen Mehrbelastung ein starkes Hindernis für ein Studium im Ausland sehen (S. 179), Aktivitäten, um die Finanzierung von Auslandsaufenthalten auszuweiten oder zu erleichtern? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?

8

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. die Auslandsmobilitätsquote von Studierenden mit niedriger Bildungsherkunft mit 9 Prozent besonders gering ist, und in einem klaren Gegensatz zu einer Auslandsmobilitätsquote von 21 Prozent bei Studierenden mit hoher Bildungsherkunft steht (S. 173)? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Mobilität von Studierenden mit niedriger und mittlerer Bildungsherkunft besonders zu fördern?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Anlaufen des Mobilitätsprogramms PROMOS an den Hochschulen vor? Wie viele Studierende haben von dem Programm bisher profitiert (bitte nach Jahren und Programmlinien aufschlüsseln)?

10

Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-Prozesses angeregte Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortgang der Umstellung von Programmakkreditierungen auf Systemakkreditierungen an den deutschen Hochschulen? Inwiefern teilt die Bundesregierung zuletzt etwa in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (23. April 2014) geäußerte Befürchtungen, die Hochschulen würden durch die neue Akkreditierungsform Kompetenzen für Studiengänge noch stärker bei den Hochschulleitungen zentralisieren?

12

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagene „Experimentierklausel“, welche vorsieht, in Ausnahmefällen mögliche andere Varianten der externen Qualitätssicherung in Deutschland zu erproben? Welche anderen Formen externer Qualitätssicherung kämen dazu nach Auffassung der Bundesregierung infrage?

13

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Rechtmäßigkeit der Akkreditierungspflicht, wie sie in den Landeshochschulgesetzen geregelt ist? Kollidiert die Akkreditierungspflicht nach Rechtsauffassung der Bundesregierung mit der in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützten Lehrfreiheit?

14

Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-Prozesses angeregte verbesserte Anerkennungspraxis von Abschlüssen und Studienabschnitten?

15

Teilt die Bundesregierung die von der HRK geäußerte Sorge, dass die Lissabon-Konvention auch sieben Jahre nach der Ratifizierung durch die Bundesregierung an vielen deutschen Hochschulen unbekannt ist? Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung, um Grundsätze der Lissabon-Konvention, wie die Beweislastumkehr bei Anerkennung von Qualifikationen an den Hochschulen, bekannter zu machen?

16

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der HRK, dass die ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) flexibilisiert und die landesspezifischen Strukturvorgaben abgeschafft werden sollten?

17

Wird die Bundesregierung das Projekt „nexus – Konzepte und gute Praxis für Studium und Lehre“ der HRK auch über das Haushaltsjahr 2014 hinaus fördern? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?

18

Mit welchen Aktivitäten treibt die Bundesregierung die von ihr selbst im Vierten Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland angeregte diversitätsgerechte Weiterentwicklung des Studienangebots und der Studienorganisation voran?

19

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Männern und Frauen beim Übergang vom Bachelor zum Master entwickelt (bitte nach Jahren und Fächergruppen aufschlüsseln)?

20

Inwiefern liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen dazu vor, wie viele Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen an ihr Erststudium direkt ein Masterstudium anschließen (bitte nach Jahren und Fächergruppen aufschlüsseln)?

21

Wie viele Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung erst nach mehreren Monaten oder Jahren ein Masterstudium auf (bitte nach Jahren, Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Masterstudienaufnahme – weniger als ein Jahr, zwischen einem und fünf Jahren, mehr als fünf Jahre –, Verbleib zwischen Bachelorabschluss und Masterstudienaufnahme – sozialversicherungspflichtig beschäftigt, arbeitslos gemeldet, Familienphase, Auslandsaufenthalt etc. – und Fächergruppe für Bachelor und für Master aufschlüsseln)?

22

Plant die Bundesregierung eine fallspezifische Untersuchung der Situation derjenigen Studierenden, die an ihr Bachelorstudium nicht direkt ein Masterstudium anschließen, z. B. zu deren Motivation, dem Verbleib auf dem Arbeitsmarkt, der Häufigkeit von Praktika und Auslandsaufenthalten, deren finanziellen Situation etc.? Falls nein, warum nicht?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Arbeitsmarktsituation von Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen? Inwiefern sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, wie viele der Absolventinnen und Absolventen volladäquat zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind (bitte nach Universitäten und Fachhochschulen sowie Geschlecht aufschlüsseln)?

24

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die im Nationalen Bildungsbericht 2012 festgestellte Entwicklung sich fortsetzt, dass Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen „öfter auf Positionen für qualifizierte Angestellte mit einer beruflichen Ausbildung oder in unterqualifizierte Tätigkeiten“ (S. 138) beschäftigt werden?

25

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Stimmen aus der Wirtschaft, Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen seien „zu jung“, nachdem in den 90er-Jahren aus Reihen der Wirtschaft beklagt wurde, deutsche Hochschulabsolventen seien „zu alt“?

26

Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung im Rahmen der Überprüfung der Dienstrechtsreform des Jahres 2009 gekommen, was den Zugang von Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen in Laufbahnen des höheren Dienstes betrifft? Teilt die Bundesregierung die Ansicht der HRK, die feststellt, dass es aus Gründen der Akzeptanz des Bachelorabschlusses unerlässlich sei, dass Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen auch die Laufbahnen im höheren Dienst offenstehen? Wenn ja, was wird sie tun, um dieses Ziel zu erreichen? Wenn nein, welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für die Attraktivität der entsprechenden Bachelorstudiengänge?

27

Wie viele Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen sind aktuell im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingestellt? Nach welcher Tarifgruppe werden diese bezahlt (bitte nach Anstellungsart – verbeamtet/angestellt – befristet/unbefristet – und Geschlecht aufschlüsseln)?

28

Wie viele Masterstudienplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 angeboten, darunter wie viele mit Zulassungsbeschränkung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

29

Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Masterbereich? Liegen der Bundesregierung Berichte über Studienplatzmangel im Masterbereich in bestimmten Fächern und/oder Fächergruppen vor? Wenn ja, in welchem Umfang?

30

Auf welche Quelle stützt sich die Aussage der Bundesregierung im Vierten Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland, es stehe „rechnerisch für jeden interessierten Bachelor heute ein Masterstudienplatz zur Verfügung“ (S. 4)?

31

Wie viele der Masterstudienplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 unbesetzt geblieben (bitte nach Jahren aufschlüsseln und danach, ob zulassungsbeschränkt oder nicht)?

32

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der HRK nach der Erprobung des Systems relativer Noten als ein Zulassungsaspekt beim Zugang zu Masterstudiengängen?

33

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes? Für wann ist nach der geplanten Beratung im Hochschulstatistikausschuss des Statistischen Bundesamtes im November 2014 mit der Vorlage der Gesetzesnovelle im Deutschen Bundestag zu rechnen?

34

Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen zur Novellierung des Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen (HStatG) für die Einführung einer Verlaufsstatistik für Studierende ein, die unter anderem dringend benötigte Rückschlüsse auf die tatsächliche Anzahl von Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern sowie die Anzahl von Masterstudierenden erlauben würde?

35

Welche Rolle sieht die Bundesregierung in Zukunft für das E-Learning und insbesondere für so genannte Massive Open Online Courses („MOOCs“) an deutschen Hochschulen?

Berlin, den 21. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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