[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1743
18. Wahlperiode 11.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer,
Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1511 –
15 Jahre Bologna-Prozess
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die am 19. Juni 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichnete Bologna-
Erklärung gab den Anstoß zu einer der weitreichendsten Hochschulreformen
der letzten Jahrzehnte. Der Bologna-Prozess hat die deutsche
Hochschullandschaft und Studienstruktur tiefgreifend verändert, Impulse zur
Internationalisierung der Universitäten und Fachhochschulen und für einen europäischen
Hochschulraum gesetzt.
In den 15 Jahren der Umsetzung der Bologna-Reform wurden jedoch auch
Probleme und unerwünschte Nebeneffekte offensichtlich. Immer wieder wurde
Kritik u. a. an den starren Studienstrukturen („Verschulung“), der Stagnation
der Mobilität der Studierenden, der mangelhaften Anerkennungspraxis, den
bürokratischen Akkreditierungsverfahren sowie der unzureichenden sozialen
Öffnung laut.
Eineinhalb Jahrzehnte „Bologna“ sind ein wichtiger Anlass für eine
umfassende hochschulpolitische Bestandsaufnahme und Zwischenbilanz des
Reform- und Umsetzungsprozesses. 15 Jahre Bologna verweisen auf die Aufgabe,
die Umstellung auf Bachelor und Master in einem kontinuierlichen
Verbesserungsprozess doch noch zu einem Erfolg und einer echten
Studienqualitätsreform zu führen. Es ist u. a. dem Drängen der parlamentarischen Opposition,
engagierten Studierenden und den Protestierenden des Bildungsstreiks im Jahr
2009 zu verdanken, dass einige Probleme des Bologna-Prozesses in der
Vergangenheit auf die politische Agenda gesetzt und zumindest in Teilen gelöst
wurden („Reform der Reform“).
Mit Blick auf den 15. Jahrestag der Bologna-Erklärung häufen sich abermals
kritische Stimmen aus den Hochschulen und der Wissenschaft. So bestehen
unter anderem Zweifel an der Bereitstellung der notwendigen Anzahl von
Masterstudienplätzen, an der Mobilitätsfreundlichkeit sechssemestriger
Bachelorstudiengänge und an der angestrebten sozialen Öffnung der Hochschulen. Die
Phase zwischen Bachelor- und Masterstudium ist für viele Studierende zudem
eine Phase der beruflichen und finanziellen Unsicherheit. Darüber hinaus fehlt
an einigen Stellen die empirische Basis zur Bewertung der Reformergebnisse.
Nach 15 Jahren Bologna-Prozess sind zahlreiche Fragen noch immer offen.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
5. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1743 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-
Prozesses angestoßene Umstellung auf das gestufte Studiensystem, und
inwieweit sieht sie in einzelnen Bereichen (wie u. a. der Erhöhung der
Studienerfolgsquote und der Verkürzung der Studiendauer) gegebenenfalls
noch Handlungsbedarf?
Zum Wintersemester 2013/2014 waren über 87 Prozent aller Studiengänge an
deutschen Hochschulen auf die gestufte Studienstruktur umgestellt.
Insbesondere an den Fachhochschulen ist die Umstellung schon so gut wie
abgeschlossen. Der Großteil der nicht umgestellten Studiengänge an den Universitäten
führt zu staatlichen bzw. kirchlichen Abschlüssen. Die Mehrzahl der Bachelor-
Studiengänge ist mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern konzipiert.
Rund 22 Prozent der Bachelorstudiengänge sind auf sieben Semester, weitere 9
Prozent auf acht Semester ausgelegt. Das Masterstudium ist dementsprechend
vorwiegend auf vier Semester ausgelegt; es gibt aber auch Masterstudiengänge
von drei oder zwei Semestern.
Der Anteil von Studierenden in neuen Studiengängen lag gemessen an der
Gesamtstudierendenzahl im Wintersemester 2012/2013 bei knapp 73 Prozent.
Mehr als vier Fünftel der Studienanfänger immatrikulierten sich in einem
umgestellten Studiengang (84,4 Prozent). Bei den Absolventen lag der Anteil der
neuen Studiengänge im Jahr 2012 bei mehr als 66 Prozent. Insgesamt belegen
die Zahlen eine große Dynamik bei der Einführung der gestuften
Studienstruktur, die sich in der Zukunft auch bei den Absolventenzahlen niederschlagen
wird.
Die Studiendauer hat sich mit Einführung der gestuften Studiengänge verringert.
Die Gesamtstudienzeit für das Erststudium betrug 2012 bei Diplomabschlüssen
im Mittel 12,8 Semester und bei Fachhochschulabschlüssen 9,6 Semester. Mit
sieben Semestern war beim Bachelor die mittlere Gesamtstudiendauer im
Erststudium am niedrigsten. Studierende benötigten für einen Masterabschluss im
Jahr 2012 im Mittel eine Gesamtstudiendauer von 10,8 Semestern, wobei hier
die im Bachelorstudium verbrachten Semester berücksichtigt werden (Quelle:
Statistisches Bundesamt).
Die Studienabbruchquote bei Bachelorstudiengängen lag im Jahr 2012 bei
28 Prozent. Vergleiche der einzelnen Jahrgänge sind wegen der stark
veränderten Studienstruktur nur sehr eingeschränkt möglich. Der Studienerfolg von
Bachelorstudierenden hat sich in einigen Fächern, insbesondere an Universitäten,
im Vergleich zu vorangegangenen Jahrgängen deutlich verbessert. In den
Ingenieurstudiengängen an Universitäten ist die Abbruchquote beim
Absolventenjahrgang dem Jahr 2012 gegenüber 2010 um 12 Prozentpunkte gesunken und
liegt jetzt bei 36 Prozent. Die erstmals ermittelten Abbruchquoten für
Masterstudiengänge liegen mit 11 Prozent bei den Universitäten und 7 Prozent bei den
Fachhochschulen noch deutlich darunter (Quelle: Heublein, Ulrich et al. (2014):
Die Entwicklung der Studienabbruchquoten an den deutschen Hochschulen,
Hannover, DZHW).
Damit zieht die Bundesregierung ein positives Fazit bezüglich des Erreichten.
2. Wirbt die Bundesregierung aktuell bei Ländern und Hochschulen darum,
dass das gestufte Abschlusssystem auch in den Lehramtsstudiengängen, der
Rechtswissenschaft und der Medizin zur Regel wird?
Wie verläuft nach Kenntnissen der Bundesregierung die Debatte darüber
derzeit in den einschlägigen Gremien?
Die Umsetzung eines gestuften Abschlusssystems in den
Lehramtsstudiengängen ist Ländersache.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1743Abschlüsse, die den Zugang zu bestimmten reglementierten Berufen im
Gesundheitssystem oder Rechtswesen eröffnen, erfordern ein Staatsexamen. Es
gibt aber auch zahlreiche, oft interdisziplinäre Studiengänge in den
Gesundheits- und Rechtswissenschaften im gestuften Abschlusssystem, die allerdings
nicht zu einem der reglementierten Berufe befähigen. Siehe auch die Antwort zu
Frage 20.
3. Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-
Prozesses angeregte Umstellung auf studienzentriertes Lernen an den
Hochschulen?
In der Empfehlung ihrer 15. Mitgliederversammlung am 19. November 2013
zur europäischen Studienreform verweist die Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) darauf, dass bei der Studienganggestaltung in Übereinstimmung mit dem
Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse der Grundsatz befolgt
werden solle, dass Bachelorprogramme in der Regel ein breites thematisches
Fundament in einer Fachrichtung, verbunden mit den entsprechenden
Anwendungskompetenzen, vermitteln sollten. Die HRK verweist darauf, dass sich in
der Bologna-Debatte ein Konsens darüber entwickelt habe, dass an Hochschulen
neben Fachwissen und Fachkompetenzen auch (damit in Verbindung stehende)
überfachliche Kompetenzen vermittelt werden sollen. Damit stünden bei der
Konzeption kompetenzorientierter Lehre keineswegs wissensreproduzierende
Formate im Vordergrund. Vielmehr geht es um Lehr- und Lernformate, die die
Anwendung von Wissen, seine Umsetzung in Handlungszusammenhängen
sowie die Beurteilung und Reflexion von realitätsnahen Problemstellungen
erfordern. Der Kompetenzbegriff erlaube es, sowohl die ausbildungs- und
handlungsbezogenen als auch die identitäts- und persönlichkeitsbezogenen Aspekte von
Bildungsprozessen zu integrieren. Deshalb sei es auch wichtig, dass Lehrende
die Aufgabe, genaue und nachvollziehbare Lernergebnisse, sinnvoll nutzen, um
so den Perspektivwechsel des „shift from teaching to learning“ zu vollziehen.
Die HRK unterstreicht in ihrer o. g. Empfehlung zur europäischen
Studienreform, dass die deutschen Hochschulen seit Beginn des Bologna-Prozesses
enorme Reformleistungen erbracht haben. Zwar müsse der mit dem Bologna-
Prozess eingeschlagene Weg in Einzelaspekten weiter optimiert werden, in
seiner grundsätzlichen Ausrichtung sei er aber nach wie vor angemessen und müsse
deshalb weiter konsequent beschritten werden.
Dem schließt sich die Bunderegierung an.
4. Welche Meinung vertritt die Bundesregierung zur Idee der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die klassische Notengebung in den ersten Semestern
des Bachelorstudiums durch so genannte Lernportfolios abzulösen?
Dies ist Sache der Hochschulen.
5. Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-
Prozesses angeregte Verbesserung der internationalen und nationalen
Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal?
Die Bundesregierung zieht ein positives Fazit zum bisher erreichten Stand der
Mobilität. Die Zahl der auslandsmobilen deutschen Studierenden ist stark
angestiegen (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 6) und Deutschland wird
gleichzeitig für ausländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen immer
attraktiver. Im Jahr 2012 waren rund 35 000 Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler ausländischer Herkunft an deutschen Hochschulen beschäftigt – dies ent-
Drucksache 18/1743 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodespricht einem Anstieg von etwa 60 Prozent gegenüber dem Jahr 2006. Im
Rahmen der Bologna-Mitgliedstaaten arbeitet die Bundesregierung in
Vorbereitung der nächsten Bologna-Ministerkonferenz im Jahr 2015 daran mit, den
Europäischen Hochschulraum weiterzuentwickeln. Zum Thema Mobilität werden
unter deutschem Kovorsitz gemeinsame Konzepte und Vorschläge zur
Erleichterung der Mobilität ausgearbeitet, z. B. zur Mitnahmefähigkeit von finanzieller
Förderung sowie zur Steigerung der Mobilität von Lehramtsstudierenden und
Hochschulpersonal.
Außerdem setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein,
Mobilitätshemmnisse für Wissenschaftler weiter abzubauen.
6. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die nach der
20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. aktuell
stagnierende internationale Mobilität von Studierenden, insbesondere im
Bachelorbereich, zu erhöhen?
Plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen, um das von ihr
ausgegebene Ziel der Auslandsmobilitätsquote von deutschen Studierenden auf
50 Prozent zu erreichen?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum nicht?
Das 50-Prozent-Ziel bezieht sich auf alle Absolventen. Die Mobilität deutscher
Studierender ins Ausland ist im letzten Jahrzehnt deutlich gestiegen: Im Jahr
2011 studierten 133 800 deutsche Studierende an Hochschulen im Ausland
(2001: 53 300). Während im Jahr 2001 auf 1 000 deutsche Studierende in
Deutschland 32 deutsche Studierende im Ausland kamen, waren es im Jahr 2011
schon 62. Experten schätzen, dass heute etwa jeder dritte Hochschulabsolvent in
Deutschland im Laufe seines Studiums Auslandserfahrung gesammelt hat. Auch
bei insgesamt positiver Entwicklung besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die
Mobilität deutscher Studierender zu stärken und zu erleichtern. Hier hat die
Bundesregierung bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen und wird diese auch in
Zukunft fortsetzen (z. B. Stipendienförderung – u. a. PROMOS, siehe auch die
Antwort zu Frage 9 –, Auslands-BAföG). Eine weitere Steigerung der Mobilität
auch in Bachelorstudiengängen wird z. B. durch vermehrte Kooperationen
deutscher Hochschulen mit ausländischen Hochschulen und gemeinsame integrierte
Studiengänge erreicht werden können, die Zeitverluste und
Anerkennungsprobleme verhindern. Die Bundesregierung fördert in diesem Bereich insbesondere
die Integrierten Studien- und Ausbildungspartnerschaften, das
Doppelabschlussprogramm und das Programm Bachelor Plus, das eine einjährige
Auslandsphase in vierjährigen Bachelorstudiengängen vorsieht. Die
Bundesregierung setzt sich im Rahmen des Bologna-Prozesses gemeinsam mit den Ländern
für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für solche Kooperationen ein.
Eine besondere Bedeutung bei der Erreichung der Mobilitätsziele werden
Studiengänge haben, in denen die Mobilität noch relativ schwach ausgeprägt ist.
7. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass laut der 20.
Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. 66 Prozent der Studierenden
ohne Auslandsstudium in der finanziellen Mehrbelastung ein starkes
Hindernis für ein Studium im Ausland sehen (S. 179), Aktivitäten, um die
Finanzierung von Auslandsaufenthalten auszuweiten oder zu erleichtern?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum nicht?
Hinsichtlich der Frage der Finanzierung von individuellen Ausbildungskosten
im Ausland sieht sich die Bundesregierung mit dem konsequent verfolgten Drei-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1743klang aus BAföG, Bildungskrediten und Stipendienmöglichkeiten genau auf
dem richtigen Weg. Das Auslands-BAföG bietet für BAföG-Empfänger ein
umfangreiches zusätzliches Unterstützungspaket für studienbezogene
Auslandsaufenthalte an. Bei einem Ausbildungsaufenthalt im Ausland werden
Studierenden zusätzlich zu den im Inland geltenden BAföG-Bedarfssätzen diverse
Zuschläge zum Bedarf geleistet. Diese umfassen nach geltendem Recht
Reisekostenzuschläge (bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine
Rückfahrt je Fahrt 250 Euro; bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin-
und eine Rückfahrt je Fahrt 500 Euro), die Erstattung von nachweisbar
notwendigen Studiengebühren bis zu 4 600 Euro für maximal ein Jahr (als
Vollzuschuss), eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung sowie für
Aufenthalte außerhalb der EU und der Schweiz je nach Land differierende
Auslandszuschläge für höhere Lebenshaltungskosten. Für Studierende in
fortgeschrittenen Studienphasen (z. B. Masterstudiengänge; bei Bachelorstudierenden ab dem
zweiten Studienjahr) besteht zudem die Möglichkeit, einkommensunabhängig
(und ggf. auch ergänzend zum Auslands-BAföG) den zinsgünstigen
Bildungskredit der Bundesregierung für ein Studium an einer Hochschule weltweit sowie
ggf. für ein studienintegriertes Auslandspraktikum zu beantragen. Innerhalb
eines Ausbildungsabschnitts im Ausland können über den Bildungskredit bis zu
24 Monatsraten, d. h. max. 7 200 Euro, bewilligt werden. Abgerundet wird das
Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandsaufenthalte von
Stipendienangeboten – insbesondere des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
(DAAD) – für Studierende und Graduierte, die auf einem leistungsorientierten
Auswahlverfahren beruhen. Auch die Stipendien für besonders begabte
Studierende können für die Finanzierung von Studienaufenthalten im Ausland genutzt
werden, zum Teil wird auch eine zusätzliche Auslandsförderung gewährt.
Die offensichtliche Attraktivität der bestehenden Finanzierungsangebote für ein
Auslandstudium zeigt sich vor allem im starken Anstieg der mit BAföG im
Ausland Geförderten, gerade innerhalb der EU. So stieg die Zahl der innerhalb der
EU mit Auslands-BAföG Geförderten (nach der Öffnung des BAföG auch für
Vollstudien innerhalb der EU im Jahr 2008) vom Jahr 2007 (damals knapp
15 000 Geförderte im EU-Ausland in 2007) auf fast 39 000 Geförderte im EU-
Ausland im Jahr 2012, was weit mehr als eine Verdopplung darstellt.
8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks
e. V. die Auslandsmobilitätsquote von Studierenden mit niedriger
Bildungsherkunft mit 9 Prozent besonders gering ist, und in einem klaren Gegensatz
zu einer Auslandsmobilitätsquote von 21 Prozent bei Studierenden mit
hoher Bildungsherkunft steht (S. 173)?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, und welche Maßnahmen
will sie ergreifen, um die Mobilität von Studierenden mit niedriger und
mittlerer Bildungsherkunft besonders zu fördern?
Aus Sicht der Bundesregierung erkennen Studierende aus bildungsferneren
Schichten bisher noch zu selten die Chancen und die Wichtigkeit eines
Auslandsaufenthaltes während des Studiums als eine wichtige Kompetenz für den
späteren Übergang in den Arbeitsmarkt.
Deshalb gilt es, Studierende aus bildungsfernen Schichten – durch noch bessere
Beratung – auch im Kontext der vielfältigen Fördermöglichkeiten (vgl. Antwort
zu Frage 7) – stärker für einen Auslandsaufenthalt zu motivieren und ihnen noch
stärker die Chancen eines Auslandsaufenthaltes für die Erlangung wichtiger
Kompetenzen für ihre spätere Erwerbstätigkeit nahe zu bringen.
Drucksache 18/1743 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Anlaufen des
Mobilitätsprogramms PROMOS an den Hochschulen vor?
Wie viele Studierende haben von dem Programm bisher profitiert (bitte
nach Jahren und Programmlinien aufschlüsseln)?
Das Stipendienprogramm PROMOS, das, soweit Studienaufenthalte und
Praktika betroffen sind, regional komplementär zum Erasmus-Raum ist, trägt in
entscheidender Weise dazu bei, die Auslandsmobilität von deutschen Studierenden
für Aufenthalte bis zu sechs Monate zu erhöhen. Nach den Förderzahlen ist es
nach Erasmus das bedeutendste Mobilitätsprogramm des DAAD. Die Zahl der
teilnehmenden Hochschulen hat sich von 2010 bis 2013 von 232 auf 284 erhöht.
Insgesamt wurden von 2010 bis 2013 rund 32 500 Studierende gefördert. Im
Jahr 2014 werden die Förderzahlen vermutlich über 10 000 liegen. Der
Schwerpunkt der Förderungen liegt interessanter- und erfreulicherweise im
Bachelorbereich (2013: 71 Prozent = 6 955 Geförderte). Im Jahr 2013 war Asien/
Australien die stärkste Zielregion (2 342 Förderungen), gefolgt von Nordamerika
(2 217). Am mobilsten sind die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler
(3 653), gefolgt von den Ingenieurwissenschaftlern (1 892).
10. Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-
Prozesses angeregte Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und
europäischer Ebene?
Bereits im Jahr 1998 beschloss die Kultusministerkonferenz (KMK) die
Einführung eines Verfahrens zur Akkreditierung von Bachelor- und
Masterstudiengängen. Mit der Bologna-Erklärung 1999 hat sich Deutschland unter anderem zur
„Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im
Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden“ bekannt.
Auf der Bologna-Folgekonferenz in Bergen (2005) wurden die „Standards and
Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education“ (ESG)
verabschiedet, die die gemeinsamen Prinzipien für hochschulinterne und
externe Qualitätssicherung und für Qualitätssicherungsagenturen bilden. Die
Revision der ESG läuft derzeit und soll in der Ministerkonferenz 2015 beschlossen
werden.
Qualitätssicherung im Hochschulbereich ist eines der zentralen Instrumente für
die Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums. Vergleichbare Kriterien,
Methoden und Standards sind die Basis für die Anerkennung von Abschlüssen
und damit für die Förderung von transnationaler Mobilität. Dank des Bologna-
Prozesses wirken Qualitätssicherungssysteme vertrauensbildend und die
grenzüberschreitende Anerkennungsfähigkeit der Hochschulabschlüsse ist gestiegen.
Laut Akkreditierungsrat haben derzeit insgesamt 17 Hochschulen ein Verfahren
der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen, bei weiteren 30 läuft derzeit
das Verfahren (Stand: Januar 2014). Zum Vergleich zählt der Akkreditierungsrat
derzeit mehr als 17 000 akkreditierte Studiengänge in Deutschland.
Jahr 2010 2011 2012 2013
Gesamt 4 943 7 489 10 310 9 764
Studium 2 783 3 215 4 500 4 223
Studienreise 1 024 2 130 3 143 3 163
Sprachkurs 276 242 232 221
Praktikum 699 1 680 2 190 1 915
Fachkurs/Workshops 161 222 245 242
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/174311. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortgang der
Umstellung von Programmakkreditierungen auf Systemakkreditierungen an
den deutschen Hochschulen?
Inwiefern teilt die Bundesregierung zuletzt etwa in der „Frankfurter
Allgemeine Zeitung“ (23. April 2014) geäußerte Befürchtungen, die
Hochschulen würden durch die neue Akkreditierungsform Kompetenzen für
Studiengänge noch stärker bei den Hochschulleitungen zentralisieren?
Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und
Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. In der
Systemakkreditierung wird das interne Qualitätssicherungssystem einer
Hochschule betrachtet.
Die im Folgenden aufgeführten Hochschulen haben ein Verfahren der
Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen (Stand: Januar 2014):
● Johannes Gutenberg-Universität Mainz
● Fachhochschule Münster
● Duale Hochschule Baden-Württemberg
● FOM Hochschule für Ökonomie & Management, Essen
● Nordakademie Hochschule der Wirtschaft, Elmshorn
● TU Ilmenau
● WHU Otto Beisheim Hochschule für Management, Vallendar
● Universität Stuttgart
● Universität des Saarlandes
● Universität Potsdam
● Hochschule Furtwangen
● Hochschule der Medien Stuttgart
● Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Friedrich-Alexander Universität
Erlangen-Nürnberg
● Zeppelin Universität
● Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
● ESB Business School, Hochschule Reutlingen
● Fachhochschule Kiel.
An weiteren 30 Hochschulen läuft derzeit (Stand: Januar 2014) ein Verfahren
der Systemakkreditierung. Der Bundesregierung liegen keine Informationen
vor, nach denen die Hochschulleitungen Kompetenzen für die inhaltliche
Gestaltung von Studiengängen an sich ziehen. Sie stehen aber bei der
Systemakkreditierung mit in der Verantwortung für das Funktionieren ihres
Qualitätssicherungssystems.
12. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die vom Wissenschaftsrat
vorgeschlagene „Experimentierklausel“, welche vorsieht, in Ausnahmefällen
mögliche andere Varianten der externen Qualitätssicherung in
Deutschland zu erproben?
Welche anderen Formen externer Qualitätssicherung kämen dazu nach
Auffassung der Bundesregierung infrage?
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die vom Wissenschaftsrat in
seinen Empfehlungen zur Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung
Drucksache 18/1743 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(2012) vorgeschlagene Experimentierklausel. Welche Formen dafür in Frage
kommen, kann nur von den beteiligten Akteuren entschieden werden.
13. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Rechtmäßigkeit der
Akkreditierungspflicht, wie sie in den Landeshochschulgesetzen geregelt
ist?
Kollidiert die Akkreditierungspflicht nach Rechtsauffassung der
Bundesregierung mit der in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützten
Lehrfreiheit?
Zu einem laufenden Verfahren äußert sich die Bundesregierung nicht. Es wird
auf das laufende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (1 BvL 8/10)
verwiesen.
14. Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des Bologna-
Prozesses angeregte verbesserte Anerkennungspraxis von Abschlüssen
und Studienabschnitten?
Laut einer aktuellen Umfrage des DAAD aus dem Jahr 2013 erhielten 69
Prozent der Studierenden, deren Gasthochschule das European Credit Transfer and
Accumulation System (ECTS) verwendete, eine vollständige Anerkennung der
im Ausland erbrachten Studienleistungen (21 Prozent eine teilweise
Anerkennung). In den vergangenen Jahren lässt sich somit eine kontinuierliche, wenn
auch kleine Steigerung der Anerkennungsraten von anfänglich 41 Prozent
(2007), 50 Prozent (2009) und 66 Prozent (2011) erkennen. Der Anteil der
Studierenden, deren Leistungen überhaupt keine Anerkennung erfuhren, stagniert
bei 10 Prozent. Die Diskrepanz von vollständig im Ausland erworbenen
Kreditpunkten (86 Prozent) und vollständiger Anerkennung (69 Prozent) eben dieser
macht jedoch weiteren Handlungsbedarf deutlich. Auch wenn nicht alle
Befragten eine Anerkennung anstrebten, so ist die Zahl derjenigen, die ohne
Anerkennung blieben, noch deutlich zu groß.
Ein wichtiger Grundstein für verbesserte Anerkennung wurde mit Inkrafttreten
der Lissabon-Konvention im Jahr 2007 gelegt. In einem Beschluss der
Kultusministerkonferenz im Jahr 2013 wurden die Grundsätze der Konvention zudem
auf innerdeutsche Anerkennung (Studiengangs-/Studienortswechsel)
ausgedehnt. Die Bundesregierung fördert mit verschiedenen nationalen und
internationalen Maßnahmen die Anwendung und Umsetzung der in der Lissabon-
Konvention formulierten Prinzipien.
Die besten Rahmenbedingungen für die Anerkennung im Ausland erbrachter
Studienleistungen bieten nach wie vor gemeinsame internationale
Studiengänge. Durch die enge Partnerschaft zweier oder mehrerer Hochschulen im
Rahmen solcher Studiengänge, die sich nicht zuletzt in der Verwebung der Studien-
und Prüfungsordnungen äußert, werden Anerkennungsprozesse automatisiert
und zudem mit einem bi- bzw. multinationalen Abschluss gekrönt. Insbesondere
vor diesem Hintergrund ist die steigende Verbreitung gemeinsamer
Studiengänge in Europa und der Welt zu begrüßen. Der DAAD fördert solche
Programme in steigendem Maße über das vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) finanzierte Programm „Integrierte internationale
Studiengänge mit Doppelabschluss“.
Darüber hinaus gibt es jedoch noch eine Vielzahl unterschiedlicher
Anerkennungsmodelle an deutschen Hochschulen. Je weiter diese sich aus dem Umfeld
vertraglich geregelter Hochschulkooperationen entfernen, desto häufiger
müssen sie naturgemäß dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen. Eine gute
Übersicht zu verschiedensten Verfahren guter Anerkennungspraxis bietet das vom
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1743BMBF geförderte Projekt Nexus der Hochschulrektorenkonferenz auf seiner
Website. Dort ist auch ein Leitfaden für die Hochschulen zur Anwendung der
Lissabon-Konvention zu finden.
Die Bundesregierung unterstützt die Hochschulen auch weiterhin mit vielfältigen
Maßnahmen bei ihren Anerkennungsprozessen. Dabei sollten zu starre Verfahren
vermieden werden, um fair und flexibel mit der Anerkennung von
Studienleistungen im Sinne einer Kompetenzerweiterung der Studierenden umgehen zu
können. Mit den beim DAAD koordinierten Projekten „Internationalisierung der
Mobilität“ und „Promoting Bologna in Germany“ und dem HRK-Projekt Nexus
werden den Hochschulen auch in Zukunft praxisnahe Handlungsempfehlungen
und Lösungsansätze zum Thema „Anerkennung“ gereicht.
15. Teilt die Bundesregierung die von der HRK geäußerte Sorge, dass die
Lissabon-Konvention auch sieben Jahre nach der Ratifizierung durch die
Bundesregierung an vielen deutschen Hochschulen unbekannt ist?
Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung, um Grundsätze der
Lissabon-Konvention, wie die Beweislastumkehr bei Anerkennung von
Qualifikationen an den Hochschulen, bekannter zu machen?
Die Anerkennungspraxis hängt nicht nur von den Rechtsregeln ab, sondern
wesentlich von der Anerkennungskultur an den Hochschulen. In vielen
europäischen Hochschulen gab es lange die Vorstellung, nur Studienleistungen, die
genau den Leistungen an der eigenen Hochschule entsprechen, dürften
anerkannt werden; später wurde vielfach auf die Gleichwertigkeit abgestellt und
nach der Lissabon-Konvention wird anerkannt, wenn nicht wesentliche
Unterschiede der erworbenen Kompetenzen nachgewiesen werden können. Dieser
Kulturwandel braucht Zeit. Die Bundesregierung wird ihre Maßnahmen zur
Unterstützung dieses Wandels fortsetzen.
16. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der HRK, dass die
ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK)
flexibilisiert und die landesspezifischen Strukturvorgaben abgeschafft werden
sollten?
Die Bundesregierung begrüßt sehr den konstruktiven und stetigen Dialog, den
die Zuständigen, KMK und HRK, hierzu führen.
17. Wird die Bundesregierung das Projekt „nexus – Konzepte und gute Praxis
für Studium und Lehre“ der HRK auch über das Haushaltsjahr 2014
hinaus fördern?
Falls ja, in welchem Umfang?
Falls nein, warum nicht?
Das vom BMBF geförderte Vorhaben der HRK „Projekt nexus – Konzepte und
gute Praxis für Studium und Lehre“ endet am 30. Juni 2014. Das BMBF
entscheidet in Kürze über den Antrag eines Anschlussvorhabens.
18. Mit welchen Aktivitäten treibt die Bundesregierung die von ihr selbst im
Vierten Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in
Deutschland angeregte diversitätsgerechte Weiterentwicklung des
Studienangebots und der Studienorganisation voran?
Dies ist Sache der Länder und der Hochschulen selbst.
Drucksache 18/1743 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das zahlenmäßige
Verhältnis zwischen Männern und Frauen beim Übergang vom Bachelor zum
Master entwickelt (bitte nach Jahren und Fächergruppen aufschlüsseln)?
20. Inwiefern liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen dazu vor, wie viele
Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen an ihr Erststudium
direkt ein Masterstudium anschließen (bitte nach Jahren und
Fächergruppen aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da die Hochschulstatistik weder Angaben über Studienverläufe und damit auch
nicht über die Übergänge von einer Stufe (Bachelorstudium) zur nächsten
(Masterstudium) noch zum Verbleib der (Bachelor-)Absolventinnen und Absolventen
enthält, liegen in der amtlichen Statistik keine verlässlichen Ergebnisse zum
zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Männern und Frauen beim Übergang vom
Bachelor- ins Masterstudium vor. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung (DZHW) hat auf Basis der Absolventenbefragung 2009
den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium untersucht. Längere
Zeitreihen sind noch nicht möglich. Für den Absolventenjahrgang 2009 wurde
festgestellt, dass ein Jahr nach Abschluss des Bachelorstudiums insgesamt 62 Prozent
der Befragten ein Masterstudium begonnen haben, 64 Prozent der Männer und
60 Prozent der Frauen. Zu den Ergebnissen nach Fächergruppen vgl. folgende
Tabelle:
Prozentualer Anteil des Übergangs nach Fächergruppen bzw. Studienbereichen
sowie differenziert nach Geschlecht:
Quelle: Christoph Heine: „Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium“,
HIS: Forum Hochschule 7/2012 sowie ergänzende Berechnungen des DZHW
Fächergruppe/Studienbereich Insgesamt Männer Frauen
Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport 67 65 68
Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
55 60 52
Human-, Veterinärmedizin,
Gesundheitswissenschaften
44 48 43
Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften
61 55 64
Kunst-, Kunstwissenschaften 35 32 37
Mathematik, Naturwissenschaften 75 73 80
Darunter
Biologie 86 84 87
Chemie 90 92 88
Informatik 62 63 56
Mathematik 78 73 82
Physik, Astronomie 100 100 100
Ingenieurwissenschaften 64 64 64
Darunter
Elektrotechnik 65 64 –
Maschinenbau/Verfahrenstechnik,
Verkehrswesen
65 65 63
Insgesamt 62 64 60
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/174321. Wie viele Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen nehmen nach
Kenntnis der Bundesregierung erst nach mehreren Monaten oder Jahren
ein Masterstudium auf (bitte nach Jahren, Zeitraum zwischen
Bachelorabschluss und Masterstudienaufnahme – weniger als ein Jahr, zwischen
einem und fünf Jahren, mehr als fünf Jahre –, Verbleib zwischen
Bachelorabschluss und Masterstudienaufnahme – sozialversicherungspflichtig
beschäftigt, arbeitslos gemeldet, Familienphase, Auslandsaufenthalt etc. –
und Fächergruppe für Bachelor und für Master aufschlüsseln)?
Die Frage 21 kann nur auf Grundlage von Längsschnittdaten für
Bachelorabsolvierende bestimmter Jahrgänge beantwortet werden. Da solche Daten bislang
nicht vorliegen, wird hilfsweise auf Daten aus der repräsentativen Erhebung von
Masteranfängern des DZHW zurückgegriffen (Quelle: Percy Scheller et. al.:
„Das Masterstudium als 2. Phase der gestuften Studienstruktur“, HIS: Forum
Hochschule 9/2013). Diese aus unterschiedlichen Absolventenjahrgängen
stammenden Masteranfänger des Wintersemesters 2011/2012 wurden –
rückblickend – u. a. nach der Dauer des Zeitraums zwischen Beendigung ihres
Erststudiums und der (jetzigen) Aufnahme des Masterstudiums, nach Art und Dauer
der zwischenzeitlichen Tätigkeiten (soweit der zeitliche Abstand mindestens
drei Monate betrug) sowie nach Merkmalen der Erwerbstätigkeit gefragt.
In der Regel schließt das Masterstudium unmittelbar an ein vorangegangenes
Studium an. Der überwiegende Teil der befragten Masteranfänger weist eine
sehr kurze Übergangsdauer zwischen Erst- und Masterstudium auf (Tabelle 1).
82 Prozent der Studierenden benötigen für den Übergang vom Erst- in das
Masterstudium nicht mehr als fünf Monate. Weil Masterstudiengänge häufig nur
zum Wintersemester beginnen, gestaltet sich der Übergang nicht immer
reibungslos. Dies betrifft einen geringen Anteil (9 Prozent), nämlich diejenigen,
die innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Erststudiums ihr Masterstudium
begonnen haben. Bei einem knappen Zehntel der Befragten liegt das
Masterstudium mindestens zwölf Monate nach dem Erststudium, so dass mit hoher
Wahrscheinlichkeit von einer Unterbrechung des Studiums die Rede sein kann.
Lange Übergangsphasen vor einem Masterstudium sind stark durch längere
Phasen der Erwerbstätigkeiten geprägt (Tabelle 2). Bei Personen mit einer langen
Übergangsphase vor dem Master war fast die Hälfte (49 Prozent) erwerbstätig,
wobei ein großer Unterschied zwischen Studierenden an Universitäten (43
Prozent) und Fachhochschulen (72 Prozent) besteht. Die Erwerbsphase dauerte bei
mehr als vier Fünfteln der Studierenden mit einer Übergangszeit zwischen
Erststudium und Master von mindestens einem Jahr ebenfalls mindestens ein Jahr.
Die Art und Dauer der Tätigkeiten sind in den nachfolgenden Tabellen 3 und 4
dargestellt.
Tab. 1: Dauer des Zeitraumes zwischen der Beendigung des Erststudiums
und Aufnahme des Masterstudiums nach Geschlecht, Hochschulart, und
Fachkultur
Kategorien; in Prozent
HIS-Masteranfänger(innen)-Befragung WS11/12
Geschlecht Universitäten Fachhochschulen
Gesamt Frauen Männer Gesamt Sprach-/ Kulturw. Sozialwiss.
Wirtschafts-/.
Verw.-wiss MINT Gesamt
Wirtschafts-/
Verw.-wiss, MINT
1-5 Monate 82 82 83 83 83 73 76 89 74 69 84
6-11 Monate 9 9 8 9 8 15 13 6 8 9 7
12 Monate und länger 9 9 9 8 9 12 11 5 18 22 9
Drucksache 18/1743 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTab. 2: Verschiedene Merkmale für Studierende mit einer längeren
Übergangsphase nach Geschlecht und Hochschulart
in Prozent; nur Studierende mit mindestens zwölf Monaten zwischen Erst- und
Masterstudium
HIS-Masteranfänger(innen)-Befragung WS11/12
Tab. 3: Tätigkeiten zwischen der Beendigung des Erststudiums und
Aufnahme des Masterstudiums nach Geschlecht, Hochschulart und
Fachkultur
Anteile; Auswertung nur für Fälle, wenn mindestens drei Monate Zeit zwischen
Erst- und Masterstudium liegen
HIS-Masteranfänger(innen)-Befragung WS11/12
Gesamt Geschlecht Hochschulart
Frauen Männer Universi-täten
Fachhochschulen
Anteil erwerbstätig gewordene Befragte 49 46 54 43 72
nur Erwerbstätige:
Erstabschluss Voraussetzung für
Erwerbstätigkeit? 82 80 84 79 89
Entscheidung zum Master während der
Erwerbstätigkeit? 80 78 81 79 81
Dauer der Erwerbstätigkeit (kategorial)
weniger als 6 Monate 4 2 5 5 2
6-11 Monate 14 13 16 17 9
12 Monate und länger 82 84 78 79 89
Geschlecht Universitäten Fachhochschulen
Gesamt Frauen Männer Gesamt Sprach./Kulturw Sozialwiss.
Wirtschafts-/.
Verw.-wiss MINT Gesamt
Wirtschafts-/.
Verw.-wiss MINT
Ferien/Reise/Erholung/
Auszeit 44 45 43 46 51 46 38 52 35 41 33
Jobs 36 38 32 36 38 44 29 34 33 32 34
Praktikum 31 33 28 32 28 34 45 23 21 25 15
reguläre
Erwerbstätigkeit 25 23 27 22 18 25 22 23 41 39 37
Auslandsaufenthalt
(nicht studienbezogen) 16 17 15 17 19 14 18 16 12 16 7
Familien-/
Haushaltstätigkeit 14 15 12 14 19 15 9 14 8 6 13
Stellensuche 12 12 12 11 11 13 12 11 17 18 16
studienbezogener
Auslandsaufenthalt 7 7 6 7 7 5 4 9 3 3 2
Sprachkurs 5 6 4 5 5 7 6 4 4 5 3
Freiwilligendienst 3 3 2 3 4 4 2 2 1 1 0
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1743Tab. 4: Dauer der Tätigkeiten zwischen der Beendigung des Erststudiums
und Aufnahme des Masterstudiums nach Geschlecht und Hochschulart
in Monaten; Mediane, Auswertung nur für Fälle, wenn mindestens drei Monate
Zeit zwischen Erst- und Masterstudium liegen
HIS-Masteranfänger(innen)-Befragung WS11/12
22. Plant die Bundesregierung eine fallspezifische Untersuchung der Situation
derjenigen Studierenden, die an ihr Bachelorstudium nicht direkt ein
Masterstudium anschließen, z. B. zu deren Motivation, dem Verbleib auf dem
Arbeitsmarkt, der Häufigkeit von Praktika und Auslandsaufenthalten,
deren finanziellen Situation etc.?
Falls nein, warum nicht?
Auf die Antworten zu den Fragen 21 und 34 wird verwiesen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Arbeitsmarktsituation von
Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen?
Inwiefern sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, wie viele der
Absolventinnen und Absolventen volladäquat zu ihrer Ausbildung
beschäftigt sind (bitte nach Universitäten und Fachhochschulen sowie Geschlecht
aufschlüsseln)?
Laut einer Studie des DZHW sind Bachelorabsolventen in der großen Mehrheit
ausbildungsadäquat beschäftigt, die Arbeitslosenquote unterscheidet sich nicht
von anderen Hochschulabsolventen. Bei der Mehrheit der Unternehmen
arbeiten sie auf den gleichen Einstiegspositionen wie andere Absolventen (vgl. Kolja
Briedis et al. (2011): „Mit dem Bachelor in den Beruf“, Essen, Edition
Stifterverband, S. 17; folgende Tabelle zeigt die Adäquanz in der Beschäftigung von
Bachelorabsolvierenden an Universitäten und Fachhochschulen differenziert
nach Fachrichtungen).
Gesamt Geschlecht Hochschulart
Frauen Männer Universitä-ten
Fachhochschulen
studienbezogener Auslandsaufenthalt 5 4 (4) 5 (5)
Auslandsaufenthalt (nicht studienbezogen) 3 3 3 3 (3)
Praktikum 4 5 4 4 5
Freiwilligendienst (6) (6) (6) (6) (6)
Sprachkurs 2 2 (2) 2 (2)
Jobs 3 3 3 3 4
reguläre Erwerbstätigkeit 12 12 12 10 12
Familien- Haushaltstätigkeit 3 2 3 3 (3)
Stellensuche 3 3 3 3 (2)
Ferien/Reise/Erholung/Auszeit 2 2 2 2 2
Drucksache 18/1743 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAdäquanz der aktuellen/letzten Beschäftigung (in Prozent)
Quelle: Kolja Briedis et al. (2011): Mit dem Bachelor in den Beruf, Essen: Edition Stifterverband
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die im
Nationalen Bildungsbericht 2012 festgestellte Entwicklung sich fortsetzt,
dass Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen „öfter auf
Positionen für qualifizierte Angestellte mit einer beruflichen Ausbildung oder
in unterqualifizierte Tätigkeiten“ (S. 138) beschäftigt werden?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine neuen Daten vor.
25. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus Stimmen aus der Wirtschaft, Bachelorabsolventinnen und
Bachelorabsolventen seien „zu jung“, nachdem in den 90er-Jahren aus Reihen
der Wirtschaft beklagt wurde, deutsche Hochschulabsolventen seien „zu
alt“?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung nicht, Bachelorabsolventinnen und
-absolventen seien „zu jung“.
Dies wurde auch seitens der Wirtschaft bereits 2012 bestätigt in einer Erklärung
der Personalvorstände führender deutscher Unternehmen. Diese halten fest, dass
die gestufte Studienstruktur bereits 2012 auf dem Arbeitsmarkt angekommen sei
und die Zahlen und Fakten zeigten, dass die formale Umstellung auf die neue
Studienstruktur weit vorangeschritten ist und wichtige Zwischenetappen
erreicht wurden. Der Bachelor kommt aus Sicht der Personalvorstände auf dem
Arbeitsmarkt an: 26 Prozent aller Unternehmen hatten bereits
Bachelorabsolventen eingestellt, bei den Großunternehmen sind es inzwischen fast 70 Prozent.
In diesen sind nach o. g. Erklärung aktuell bis zu zwei Drittel aller
Neueinstellungen Bachelorabsolventen.
26. Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung im Rahmen der
Überprüfung der Dienstrechtsreform des Jahres 2009 gekommen, was den
Zugang von Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen in
Laufbahnen des höheren Dienstes betrifft?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der HRK, die feststellt, dass es aus
Gründen der Akzeptanz des Bachelorabschlusses unerlässlich sei, dass
Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen auch die Laufbahnen
im höheren Dienst offenstehen?
Fachrichtung Volladäquat Nur vertikal adäquat Nur fachadäquat Inadäquat
Bachelor an Fachhochschulen
Sprach- und Kulturwiss. 36 11 20 32
Wirtschaftswiss. 43 19 11 26
Mathematik, Informatik, Naturwiss. 57 16 10 17
Ingenieurwiss. 64 22 4 10
Fachhochschulbachelors gesamt 54 18 8 19
Bachelor an Universitäten
Sprach- und Kulturwiss. 29 22 15 34
Wirtschaftswiss. 36 18 11 35
MINT 49 24 5 23
Universitätsbachelors gesamt 40 21 12 28
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1743Wenn ja, was wird sie tun, um dieses Ziel zu erreichen?
Wenn nein, welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für die
Attraktivität der entsprechenden Bachelorstudiengänge?
Im Rahmen der Dienstrechtsreform 2009 sind mit der Verordnung über die
Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(Bundeslaufbahnverordnung – BLV) die im Dienstrechtsneuordnungsgesetz geschaffenen Grundlagen
für die Reform des Laufbahnrechts im Bund ausgefüllt worden.
Im Bereich der Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes war ein
Kernpunkt die Anpassung der Zugangsvoraussetzungen an das System der
gestuften Hochschulabschlüsse des Bachelor-/Mastersystems. Diese Maßnahme
hat dazu geführt, dass sich einem viel größeren Personenkreis als bisher die
Perspektive einer Übernahme in das Beamtenverhältnis bietet. Da nur solche
Abschlüsse neu berücksichtigt werden können, die den früher maßgeblichen
Abschlüssen gleichwertig sind, konnte das hohe Niveau der beruflichen
Qualifikation der Beamtennachwuchskräfte gewahrt werden.
Im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode ist vereinbart, die
Zugangsvoraussetzungen zum öffentlichen Dienst künftig weiter zu flexibilisieren.
Beispielsweise ist gewollt, den Zugang zum höheren Dienst des Bundes auch für
Bachelorabsolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung zu
öffnen. Die zur Umsetzung dieses Vorhabens erforderlichen Arbeiten sind in
Angriff genommen.
27. Wie viele Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen sind aktuell
im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingestellt?
Nach welcher Tarifgruppe werden diese bezahlt (bitte nach Anstellungsart
– verbeamtet/angestellt – befristet/unbefristet – und Geschlecht
aufschlüsseln)?
Im BMBF sind aktuell zwei Bachelorabsolventinnen bzw. -absolventen
eingestellt. Nach derzeit gültigem Tarif- und Laufbahnrecht sind
Bachelorabsolventinnen und -absolventen im gehobenen bzw. vergleichbar gehobenen Dienst (E 9
bis E 12 bzw. A 9 bis A 13) beschäftigt. Eine weitere Aufschlüsselung erfolgt
aus datenschutzrechtlichen Gründen aufgrund der geringen Fallzahl nicht.
28. Wie viele Masterstudienplätze wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2012 angeboten, darunter wie viele mit
Zulassungsbeschränkung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
29. Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Verhältnis von
Angebot und Nachfrage im Masterbereich?
Liegen der Bundesregierung Berichte über Studienplatzmangel im
Masterbereich in bestimmten Fächern und/oder Fächergruppen vor?
Wenn ja, in welchem Umfang?
31. Wie viele der Masterstudienplätze sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2012 unbesetzt geblieben (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und danach, ob zulassungsbeschränkt oder nicht)?
Die Fragen 28, 29 und 31 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die von der KMK auf Basis entsprechender Ländermeldungen jährlich
erstellten Berichte zur Situation im Masterbereich geben Auskunft über die Zahl der
angebotenen Masterstudiengänge, über Zahl und Anteil der Masterstudiengänge
mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen sowie über Zahl und Anteil der unbe-
Drucksache 18/1743 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesetzt gebliebenen Studienplätze in Masterstudiengängen mit örtlichen
Zulassungsbeschränkungen. Diese haben sich, jeweils bezogen auf die Situation im
Wintersemester wie folgt entwickelt:
Zum Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Masterbereich weist die KMK
in ihren Berichten darauf hin, dass sich die Nachfrage zum einen nach der Zahl
der Bachelorabsolventen, zum anderen nach dem Übergangsverhalten, d. h.
durch den Anteil der Bachelorabsolventen, die ein Masterstudium anschließen,
bestimmt.
In Auswertung ihrer letzten Erhebung zur Situation im Masterbereich im
Wintersemester 2013/2014 stellt die KMK fest, dass Universitäten und
Fachhochschulen ihr Angebot im Masterbereich bedarfsgerecht ausgeweitet haben. Auch
wenn in den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen der Anteil der
unbesetzt bleibenden Studienplätze kontinuierlich zurückgehe, sei das
Gesamtangebot an Masterstudienplätzen derzeit bundesweit noch ausreichend.
30. Auf welche Quelle stützt sich die Aussage der Bundesregierung im
Vierten Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland, es
stehe „rechnerisch für jeden interessierten Bachelor heute ein
Masterstudienplatz zur Verfügung“ (S. 4)?
Wie der vollständigen Aussage an der angegebenen Stelle zu entnehmen ist,
haben die Länder dies durch Erhebungen festgestellt, vgl. auch S. 17 des
erwähnten Berichts.
32. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der HRK nach der
Erprobung des Systems relativer Noten als ein Zulassungsaspekt beim
Zugang zu Masterstudiengängen?
Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Notenkulturen an den Hochschulen und
in den Fächern hat die KMK mit Beschluss vom 9. Februar 2012 das in den
ländergemeinsamen Strukturvorgaben verankerte Ziel bestätigt, für die
Abschlussnote neben der Note auf der Grundlage der deutschen Notenskala ein System
relativer Noten einzuführen, um im Rahmen der Zulassung zu
Masterstudiengängen eine transparente und objektive Bewertung zu erleichtern und
Chancengleichheit zu gewährleisten.
Die Bundesregierung ist hier nicht zuständig. Gleichwohl begrüßt sie die
Fortschritte, die KMK und HRK in einer hierfür eingerichteten gemeinsamen
Arbeitsgruppe machen. Hierdurch werden künftig Transparenz,
Vergleichbarkeit der Noten und Chancengleichheit bei der Zulassung zu
Masterstudiengängen verbessert. Hierdurch wird Mobilität sowohl innerhalb Deutschlands als
auch international erhöht.
WS 2011/12 WS 2012/13 WS 2013/14
MA-Studiengänge 5 379 5 592 5 463
davon mit örtl.
Zulassungsbeschränkung
(Anteil in Prozent)
1 285
(23,9 %)
1 447
(25,8 %)
1 521
(27,8 %)
unbesetzt gebliebene
Studienplätze in MA-
Studiengängen mit örtl.
Zulassungsbeschränkung
(Anteil in Prozent)
5 327
(14,6 %)
4 271
(10,5 %)
3 861
(8,6 %)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/174333. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Novellierung des
Hochschulstatistikgesetzes?
Für wann ist nach der geplanten Beratung im Hochschulstatistikausschuss
des Statistischen Bundesamtes im November 2014 mit der Vorlage der
Gesetzesnovelle im Deutschen Bundestag zu rechnen?
Es ist vorgesehen, dass im Hochschulstatistikausschuss im November 2014 die
Eckpunkte zur Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes verabschiedet
werden. Danach soll zügig der Referentenentwurf erarbeitet werden. Der weitere
zeitliche Verlauf wird auch von den Verhandlungen mit den Ländern abhängen.
34. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen zur
Novellierung des Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen (HStatG) für
die Einführung einer Verlaufsstatistik für Studierende ein, die unter
anderem dringend benötigte Rückschlüsse auf die tatsächliche Anzahl von
Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern sowie die Anzahl von
Masterstudierenden erlauben würde?
Mit der Einführung einer Studienverlaufsstatistik kann die Messbarkeit von
Studienerfolg und Studienabbruch sowie des Übergangs vom Bachelor- zum
Masterstudium wesentlich verbessert werden. Die Bundesregierung hält deshalb
eine Verlaufsstatistik für wünschenswert. Ihre Einführung wird bei der
Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes geprüft.
35. Welche Rolle sieht die Bundesregierung in Zukunft für das E-Learning
und insbesondere für so genannte Massive Open Online Courses
(„MOOCs“) an deutschen Hochschulen?
E-learning ist an deutschen Hochschulen üblich und wird in der Regel im
Rahmen des sogenannten blended learning, also ergänzend zur Präsenzlehre und
auch bei berufsbegleitenden Studienangeboten eingesetzt. Das Potential
digitaler Medien zur Steigerung von Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit von
hochschulischen Bildungsangeboten sollte noch besser genutzt werden. Dazu bedarf
es auch der Entwicklung neuer inhaltlich-didaktischer Konzepte. Die
Bundesregierung schätzt Massive Open Online Courses an deutschen Hochschulen
grundsätzlich bezüglich der Flankierung in der hochschulischen Aus- und
Weiterbildung sowie bei der Vor- und Nachbereitung auch von international
angelegten Studienangeboten und insbesondere von dort eingebetteten
Mobilitätsangeboten als eine unterstützende Aktivität ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]