Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes
der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Dörner, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Kordula Schulz-Asche, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Prostitutionsgesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, wurde ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage von Prostituierten unternommen.
Wesentliche Ziele des Prostitutionsgesetzes waren es, die Sittenwidrigkeit der Prostitution abzuschaffen und den Prostituierten damit die Einklagbarkeit ihres Lohns zu sichern, den Zugang zur Sozialversicherung zu erleichtern, kriminellen Begleiterscheinungen den Boden zu entziehen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, das „Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend zu überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich zu verbessern“. Auch die CDU/CSU-Fraktion hat sich Anfang April 2014 auf Eckpunkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner, hat in ihrer Rede im Deutschen Bundestag am 11. April 2014 zur Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten einen Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes noch in diesem Jahr angekündigt und einige Eckpunkte und Zielsetzungen vorgestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie hoch schätzt die Bundesregierung aktuell die Anzahl der Menschen, die in der Prostitution arbeiten?
Auf welchen Studien oder Erhebungen basieren diese Schätzungen?
Wie hoch ist der Anteil der Prostituierten, die im Jahr 2000 krankenversichert waren?
Wie hat sich der Anteil der Prostituierten, die krankenversichert sind, seit dem Jahr 2002 verändert (vgl. Berichte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ)?
Plant die Bundesregierung, Bundesmittel einzusetzen bzw. zu erhöhen, um die Personalstärke für eine flächendeckende Beratung von Prostituierten – gerade auch mit Fokus auf die Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen – zu erhöhen, und wenn ja, in welchem Titel, und in welchem Umfang?
Wie wird die Bundesregierung Selbstorganisationen von Prostituierten in die Vorbereitung gesetzgeberischer Schritte zur Regelung der Prostitution einbeziehen, und welche Organisationen bzw. Interessenverbände hat sie bisher bei ihren Überlegungen einbezogen?
Welche Maßnahmen zum Ausbau der Sozial- und Beratungsangebote für Prostituierte plant die Bundesregierung?
Welche Haushaltsmittel stehen für Sozial- und Beratungsangebote für Prostituierte zur Verfügung, und welche Rolle spielen hier die Selbstorganisationen der Prostituierten?
Wie soll die von der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner (Rede zur Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten im Deutschen Bundestag am 11. April 2014) genannte Einführung einer Erlaubnispflicht konkret ausformuliert werden?
Soll die Erlaubnispflicht nur für Großbordelle (wenn ja, nach welcher Definition) oder auch für die selbständige Wohnungsprostitution gelten?
Welche Auswirkungen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung von einer Erlaubnisprüfung für Prostitutionsstätten zu erwarten?
Welche verfassungsrechtlichen Bedenken hätte die Bundesregierung hinsichtlich der Einführung einer Altersgrenze von 18 auf 21 Jahren für Prostituierte?
Welche Auswirkungen würde die Bundesregierung durch die Einführung einer Altersgrenze von 21 Jahren für Prostituierte in Bezug auf
die Entwicklung des Dunkelfelds der Prostitution,
den Schutz Heranwachsender,
ihren Schutz vor psychischen und/oder ökonomischen Abhängigkeiten erwarten?
Sind der Bundesregierung Statistiken oder Studien bekannt, aus denen eine steigende Nachfrage nach immer jüngeren Frauen in der Prostitution hervorgeht, und wenn ja, welche sind das und welches Ergebnis hatten diese?
Was tut die Bundesregierung, um konkrete Zahlen zu erheben?
Welche Möglichkeiten bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, bei einer Anmeldepflicht für Prostituierte, den Datenschutz zu gewährleisten, die Prostituierten vor Stigmatisierung zu schützen sowie die Anonymität der Prostituierten gegenüber Familienmitgliedern und Dritten zu wahren?
Welche Behörden wären nach Ansicht der Bundesregierung für die Kontrolle der Anmeldepflicht von Prostituierten zuständig?
Sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Gesundheitsuntersuchungen von Prostituierten durch das Gesundheitsamt in die Zuständigkeit von Kommunen fallen?
Wie viele Gesundheitsämter bieten nach Kenntnis der Bundesregierung auch fremdsprachige Beratungsangebote für Prostituierte an, und in welchen Sprachen?
Verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesundheitsämter über Informationsbroschüren für Prostituierte in allen gängigen Sprachen Europas?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die medizinische Versorgung von Prostituierten derzeit ohne verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen als gefährdet an?
Wie beurteilen nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen zur Prävention von sexuell übertragbaren Erkrankungen (STD) und HIV (z. B. Deutsche AIDS-Hilfe e. V.) und Selbstvertretungsorganisationen von Prostituierten die Frage der zwangsweise regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen von Prostituierten?
Sind Prostituierte nach Auffassung der Bundesregierung nach § 2 oder § 3 des Prostitutionsgesetzes weisungsgebunden, und wenn ja, inwiefern (bitte erläutern)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2002 unternommen, um das eingeschränkte Weisungsrecht bei Behörden, bei Betreibern von Prostitutionsstätten, Prostituierten sowie der Öffentlichkeit bekannt zu machen?
Wie viele Betriebsprüfungen zur Scheinselbständigkeit in Bordellen gab es seit dem Jahr 2002, und wie viele Prostituierte waren von einer Scheinselbständigkeit betroffen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen, in denen Scheinselbständigkeit festgestellt wurde, musste der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die möglicherweise geringe Zahl der Betriebsprüfungen in Bordellen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Rechtsgrundlagen zu schaffen, um Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Bedingungen für die Arbeit in Bordellen zu schaffen, und wenn ja, welche, und bei welcher Stelle sieht die Bundesregierung die Kompetenz zu ihrer Erarbeitung?
Gibt es vonseiten der Bundesregierung Pläne, die soziale Absicherung von Prostituierten zu verbessern, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung eine Aufstockung des Personals zum Zwecke besserer Kontrollen von Prostitutionsstätten u. a. auch, um den Schutz der Opfer von Menschenhandel zu gewährleisten sowie voranzutreiben, und wenn ja, mit wem, und in welchem Umfang wird sie darüber Verhandlungen führen?
Inwiefern plant die Bundesregierung das Vermieterprivileg abzuschaffen, das eine mildere Strafdrohung bei der Ausbeutung durch die Wohnungsinhaberin bzw. den Wohnungsinhaber nach § 180a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) gegenüber der Ausbeutung durch Zuhälterinnen bzw. Zuhälter nach § 181a Absatz 1 StGB vorsieht?
Wie will die Bundesregierung im Rahmen des Gewerberechts sicherstellen, dass Geschäftsbeziehungen zwischen Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreibern und Prostituierten dokumentiert werden, um eventuelle Ausbeutung besser erkennen und strafrechtlich verfolgen zu können?
Wie ist der genaue Zeitplan für die Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes?