[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1728
18. Wahlperiode 11.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms,
Beate Walter-Rosenheimer, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1522 –
Zukunft der maritimen Ausbildung in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ausbildungssituation maritimer Berufe, insbesondere der Nautik, befindet
sich seit mehreren Jahren in der Krise. Dennoch ist davon auszugehen, dass die
Ausbildungsnachfrage wieder steigen wird; es bedarf jedoch aufgrund
veränderter Strukturen eines neuen Konzepts für die maritime Ausbildung. Seit
Beginn der Schifffahrtskrise 2007/2008 nehmen die Studienanfängerzahlen
an Seefahrthochschulen stetig ab (vgl.
www.radiobremen.de/nordwestradio/
sendungen/nordwestradio_journal/wenigernautikstudenten102.html). Dies
liegt unter anderem daran, dass die Reeder weniger Praktikantenplätze zur
Verfügung stellen als zuvor und dass sie weniger Personal an Bord von
Schiffen einstellen.
Seit dem Jahr 2012 ist die deutsche Handelsflotte von knapp 3 800 Schiffen auf
inzwischen 3 238 Schiffe (Stand 30. April 2014, Eigentum) * zurückgegangen.
Die Entwicklung auf den internationalen Chartermärkten hatten deutsche
Reeder besonders in Mitleidenschaft gezogen. Dadurch ist ihr Engagement
deutlich gesunken, neue Seeleute an Bord der Handelsschiffe einzustellen.
Um die hohe Qualität des maritimen Standortes Deutschland
aufrechtzuerhalten, müssen Wege und Lösungen gefunden werden, wie die maritime Branche
wieder für junge Menschen attraktiv gemacht werden kann. Langfristig müssen
Strategien entwickelt werden, wie Deutschland seine Position als größter
Logistikstandort der Welt nachhaltig aufrechterhalten kann.
Vor knapp über zehn Jahren wurde das Maritime Bündnis für Ausbildung und
Beschäftigung zwischen Bundesregierung, Küstenländern, Reedern und
Gewerkschaften geschlossen. Dabei haben sich die Vertragsparteien verpflichtet,
auch die Ausbildung langfristig zu sichern. Die Küstenländer sind dabei für die
Bereitstellung von Hochschul- und Berufsschulkapazitäten zuständig, der
Bund für die Erteilung der Befähigungszeugnisse gemäß dem internationalen
STCW-Übereinkommen (STCW: Internationales Übereinkommen über
Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den
* Zahlen: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 6. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1728 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWachdienst von Seeleuten). Trotz der Ankündigungen im Koalitionsvertrag ist
unklar, welche Richtung die Bundesregierung in der maritimen Ausbildung
einschlägt.
1. a) Welche maritimen Ausbildungsgänge (nautisch, technisch,
kaufmännisch bzw. Kombinationen) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in Deutschland an welchen Standorten, mit welcher
Ausbildungs-/Studiendauer und anschließender Fahrtzeit?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es folgende maritime
Ausbildungsgänge, die vom Bund als Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb
entsprechender Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Dienst als
Kapitän oder Schiffsoffizier zugelassen sind:
Nautik
gemäß STCW-Übereinkommen zum Erwerb eines Befähigungszeugnisses für
den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen
Fahrtgebieten, an den Fachschulen Cuxhaven, Flensburg, Leer, Rostock/Warnemünde mit
dem landesrechtlichen Abschluss zum staatlich geprüften Techniker.
Die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit beträgt drei Jahre (drei Jahre
Schiffsmechaniker oder zwei Jahre Schiffsbetriebstechnischer Assistent (SBTA)
und zwölf Monate Seefahrtzeit als Nautischer Offiziersassistent (NOA). Die
Fachschulausbildung dauert zwei Jahre. Mindestens zwei Jahre Seefahrtzeit
sind bis zum Erwerb eines Befähigungszeugnisses zum Kapitän (NK)
erforderlich.
Technik
gemäß STCW zum Erwerb eines Befähigungszeugnisses für den technischen
Dienst auf Kauffahrteischiffen mit jeder Antriebsleistung, an den Fachschulen
Cuxhaven, Flensburg, Rostock/Warnemünde mit dem landesrechtlichen
Abschluss zum staatlich geprüften Techniker.
Die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit beträgt drei Jahre (drei Jahre
Schiffsmechaniker oder SBTA und zwölf Monate Technischer Offiziersassistent
(TOA). Liegt eine abgeschlossene Ausbildung im Ausbildungsberuf
Metalloder Elektrotechnik vor, beträgt die Seefahrtzeit zwölf Monate im
Maschinendienst. Die Fachschulausbildung dauert zwei Jahre.
Mindestens zwei Jahre Seefahrtzeit sind zum Erwerb eines
Befähigungszeugnisses zum Leiter der Maschinenanlage erforderlich.
Weitere landesrechtliche Ausbildungsgänge sind:
Ausbildung zum Schiffsmechaniker
Hierbei handelt es sich um eine staatlich anerkannte duale Berufsausbildung.
Neben dem Seearbeitsgesetz wird diese Ausbildung in der Verordnung über die
Berufsausbildung in der Seeschifffahrt geregelt. Nach erfolgreicher dreijähriger
Ausbildungszeit kann der/die Schiffsmechaniker/-in je nach schulischer
Vorbildung ohne zusätzliche Seefahrtzeiten eine weiterführende Fach- oder
Fachhochschule Nautik oder Schiffsbetriebstechnik besuchen. Mit dem Erhalt der
Facharbeiterqualifikationen bestehen Berufs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
außerhalb der maritimen Branche.
Seemännische Berufsschulen sind:
– AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH in Rostock,
– Schleswig-Holsteinische Seemannsschule in Lübeck-Travemünde,
– Maritimes Kompetenzzentrum GmbH in Elsfleth.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1728Schiffsbetriebstechnischer Assistent (SBTA)
Dieser Ausbildungsgang ermöglicht es Schulabgängern mit Realschulabschluss
die Eingangsvoraussetzung für ein Fachschulstudium an einer Seefahrtschule zu
erlangen, ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung, z. B. die des
Schiffsmechanikers. Der Ausbildungsgang zum SBTA (Nautik oder Technik) erfolgt an
Fachschulen Seefahrt in Verbindung mit den Berufsbildenden Schulen (BBS)
und begleitenden Praktika an Bord (ohne die Rahmenbedingungen
„Ausbildung“ des Seearbeitsgesetzes (SeeArbG) zu erfüllen) von Schiffen. Nach der
zweijährigen schulischen Ausbildung mit Praxisanteil muss der SBTA noch je
eine 52-wöchige praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als Offiziersassistent
absolvieren um die Eingangsvoraussetzungen für die Fachschule Seefahrt zu
erhalten.
Nach weiteren vier Semestern Ausbildung an der Fachschule Seefahrt (Nautik
oder Schiffsbetriebstechnik) werden die Abschlussprüfungen für die jeweiligen
Befähigungszeugnisse abgenommen. Der Ausbildungsgang SBTA ist nicht
staatlich anerkannt und führt daher nur nach vier Semestern Ausbildung und
erfolgreichem Abschluss zu einem anerkannten Abschluss.
Ausbildungsstätten sind:
– Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven,
– Eckener-Schule-Flensburg.
Mechatroniker mit Schwerpunkt Seeschifffahrt
Diese Ausbildung wird von der Reederei AIDA Cruises angeboten. Nähere
Informationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der IHK Rostock und
AIDA Cruises Rostock verfügbar.
Nautiker nationale Fahrt
Die Ausbildung zum Nautiker nationale Fahrt dauert ein Semester. Die
Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme sind der Besitz des Zeugnisses über die
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker oder eine zugelassene
Seefahrtzeit von mindestens 36 Monaten im Decks- und Brückendienst.
Die Ausbildung wird an folgenden Fachschulen angeboten:
– Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven,
– Seefahrtschule Flensburg,
– Hochschule Emden-Leer- Fachbereich Seefahrt,
– Fachschule Seefahrt- Rostock-Warnemünde.
Schiffsmaschinist bis 750 kW
Die Ausbildung zum Schiffsmaschinist bis 750 kW dauert ein Semester. Die
Bedingungen zur Teilnahme sind eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Schiffsmechaniker oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem
einschlägigen Metall- oder Elektroberuf und eine Seefahrtzeit von sechs Monaten.
Nautiker ohne Abschluss Schiffsmechaniker oder Metall- oder Elektroberuf
einschließlich vorgesehener Seefahrtzeit müssen eine dreimonatige betriebliche
Ausbildung an einer qualifizierten Einrichtung nachweisen.
Die Ausbildung wird an folgenden Fachschulen angeboten:
– Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven,
– Seefahrtschule Flensburg,
– Fachschule Seefahrt-Rostock-Warnemünde.
Drucksache 18/1728 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Welche maritimen Studiengänge (nautisch, technisch, kaufmännisch
bzw. Kombinationen) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in Deutschland an welchen Standorten, mit welcher Ausbildungs-/
Studiendauer und anschließender Fahrtzeit?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es folgende maritime Studiengänge,
die vom Bund als Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb entsprechender
Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Dienst als Kapitän
oder Schiffsoffizier zugelassen sind:
Nautik
gemäß STCW-Übereinkommen zum Erwerb eines Befähigungszeugnisses für
den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen
Fahrtgebieten, an den Fachhochschulen/Studium mit Befähigungszeugnis als
Wachoffizier mit dem landesrechtlichen Abschluss zum Bachelor of Science.
Die Dauer der Ausbildung beträgt acht Semester, davon zwei Praxissemester.
Ausbildungen zum Schiffsmechaniker, NOA oder die vom Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie zugelassenen Seefahrtzeiten werden regelmäßig
voll auf die Praxissemesterzeit angerechnet.
Die Seefahrtzeit bis zum Erwerb eines Befähigungszeugnisses zum Kapitän
(NK) beträgt mindestens zwei Jahre.
Dieser maritime Studiengang wird angeboten in:
– Bremen (Ship Management),
– Flensburg (Seeverkehr, Nautik, Logistik),
– Leer (Nautik),
– Elsfleth (Nautik),
– Rostock/Warnemünde (Nautik, Seeverkehrsbetrieb).
Technik
gemäß STCW zum Erwerb eines Befähigungszeugnisses für den technischen
Dienst auf Kauffahrteischiffen mit jeder Antriebsleistung und ohne
Einschränkungen/Fachhochschulstudium mit Befähigungszeugnis als Wachoffizier mit
dem landesrechtlichen Abschluss zum Bachelor of Science.
Die Ausbildung setzt sich zusammen aus einem Vorpraktikum Metall plus acht
Semester, davon zwei Praxissemester. Ausbildungen zum Schiffsmechaniker,
TOA oder die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
zugelassenen Seefahrtzeiten und zugelassenen Ausbildungen in der
Metallbearbeitung werden regelmäßig voll auf das Vorpraktikum und die
Praxissemesterzeit angerechnet. Die Seefahrtzeit zum Erwerb eines Befähigungszeugnisses
zum Leiter der Maschinenanlage beträgt mindestens zwei Jahre.
Dieser maritime Studiengang wird angeboten in:
– Bremerhaven (Schiffsbetriebstechnik),
– Flensburg (Schiffsbetriebstechnik),
– Rostock/Warnemünde (Schiffsbetriebstechnik.
An der Hochschule Wismar, am Standort Rostock/Warnemünde wird in diesem
Jahr ein Studiengang eingeführt, der als fachliche Eignung zum Erwerb eines
Befähigungszeugnisses zum Elektrotechnischen Schiffsoffizier anerkannt wird.
Details werden noch abgestimmt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1728Weitere maritime Studiengänge sind:
Duales Studium Schiffsbetriebstechnik/Schiffsmechaniker
Die Studien- und Ausbildungszeit beträgt fünf Jahre. Der Studiengang wird
aufgrund geänderter internationaler Anforderungen (STCW-Übereinkommen/
Manila-Amendments) angepasst werden.
Angeboten wird der Studiengang an der Hochschule Wismar – Bereich Seefahrt.
Aufgrund des geringen Interesses wurde er bisher nicht durchgeführt.
Duales Studium Nautik/Schiffsmechaniker
Die Studien- und Ausbildungszeit beträgt fünf Jahre. Der Studiengang wird
aufgrund geänderter internationaler Anforderungen (STCW-Übereinkommen/
Manila-Amendments) angepasst werden.
Angeboten wird der Studiengang an der Jade Hochschule – Fachbereich
Seefahrt Elsfleth. Aufgrund des geringen Interesses wurde er bisher nicht
durchgeführt.
Duales Studium Schiffsbetriebstechnik/Mechatroniker
Die Studien- und Ausbildungszeit beträgt fünf Jahre. Der Studiengang wird
aufgrund geänderter internationaler Anforderungen (STCW-Übereinkommen/
Manila-Amendments) angepasst werden.
Angeboten wird der Studiengang an der Hochschule Wismar – Bereich Seefahrt.
Dieser duale Studiengang ist in Zusammenarbeit von AIDA Cruises mit der
Hochschule Wismar entstanden.
2. Welche Bildungswege sind nach den derzeit gültigen nationalen und
internationalen Regularien möglich, um in Deutschland zum staatlich geprüften
Nautiker/nautischen Wachoffizier/Kapitän ausgebildet zu werden?
Die Bildungswege über
– den Ausbildungsberuf zum Schiffsmechaniker oder
– die Ausbildung zum SBTA mit anschließender zwölf monatiger Seefahrtzeit
und
– die zweijährige Fachschulausbildung
führen zum staatlich geprüften Technikerabschluss. Dieser Abschluss wird
regelmäßig als fachliche Eignung zum Erwerb eines Befähigungszeugnisses zum
nautischen Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen aller Größen und in allen
Fahrtgebieten anerkannt. Mit einer anschließenden mindestens zweijährigen
Seefahrtzeit als Nautischer Wachoffizier und Erster Offizier kann das
Befähigungszeugnis zum Kapitän erworben werden.
3. Gibt es eine besondere Durchlässigkeit zwischen den in Frage 1 erfragten
einschlägigen Ausbildungen und Studiengängen (während der Ausbildung
sowie zwischen Ausbildung und Studium)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Grundsätzlich gibt es Durchlässigkeiten. Detailregelungen fallen insbesondere
in die Zuständigkeit der Länder.
Die Schiffsmechaniker erfüllen die Voraussetzung sowohl für die nautische als
auch für die technische Laufbahn.
Drucksache 18/1728 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMit dem Fachschulabschluss zum staatlich geprüften Techniker im Bereich
Nautik wie auch Schiffsbetriebstechnik kann die Fachhochschulreife erworben
werden. Dies ermöglicht eine verkürzte Weiterbildung an einer Fachhochschule
zum Erwerb des Bachelorabschlusses. Die Dauer des verkürzten Studiums ist
länderabhängig geregelt.
Nautiker/Techniker mit Fachhochschulabschluss haben die Möglichkeit der
Zusatzqualifikation im jeweils anderen Bereich (Technik/Nautik) durch eine
verkürzte Weiterbildung.
Das Fachhochschulstudium Nautik/Technik ermöglicht den Einstieg in
weiterführende maritime Studiengänge mit möglicher verkürzter Studiendauer.
4. Welche Ausbildungs- bzw. Studiengänge der in Frage 1 erfragten finden
nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis die höchste Nachfrage
von den maritimen Arbeitgebern (Reedereien) und bringen daher die
höchste Chance der Einstellung nach dem Ausbildungsabschluss für die
Absolventinnen und Absolventen?
Es sind hierzu keine empirischen Studien bekannt.
5. a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ausbildungszahlen bzw. Studierendenzahlen in den in Frage 1 erfragten Berufen
seit dem Jahr 2003 bis heute entwickelt (bitte nach Jahren und
Studienbzw. Ausbildungsgang aufschlüsseln)?
Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe hierfür?
Die hier angefragten Ausbildungs- und Studierendenzahlen werden von den
Ländern erhoben.
Der Bundesregierung liegt eine Statistik über Ausbildungsverhältnisse zum
Schiffsmechaniker von 2003 bis 2013 vor (Quelle: Berufsbildungsstelle
Seeschifffahrt e. V.).
Jahr Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker
Neue Ausbildungsverhältnisse Auszubildende insgesamt
2003 151 405
2004 217 499
2005 311 650
2006 309 775
2007 345 894
2008 308 887
2009 257 837
2010 230 739
2011 243 656
2012 187 575
2013 170 515
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1728b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche
Zukunftsfähigkeit den in Frage 1 erfragten Ausbildungswegen im
internationalen Vergleich zugeschrieben wird?
Falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
6. Ist die Bundesregierung in Bezug auf die Ausbildungssituation im
maritimen Bereich mit den Bundesländern und weiteren Beteiligten im Gespräch?
Wenn ja, mit welchen Zielen und Ergebnissen (bitte auch unter Angabe von
Datum und Teilnehmern der jeweiligen Sitzungen zwischen Bund und
Küstenländern), und wenn nein, warum nicht?
Im maritimen Bereich gibt es folgende Gesprächsgruppen, die sich mit dem
Thema Ausbildung befassen und die regelmäßige Treffen durchführen:
Das Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der deutschen Seeschifffahrt,
kurz Maritimes Bündnis, sieht regelmäßige Bündnisrunden unter der Leitung
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vor.
Die Partner sind der Bund, die Sozialpartner (Verband Deutscher Reeder und
ver.di) und die Küstenländer.
Die Ständige Arbeitsgemeinschaft der Küstenländer für das
Seefahrtbildungswesen (StAK) trifft sich mindestens zweimal pro Jahr zu den gemeinsam
berührenden Fragen des Seefahrtbildungswesens.
Die Partner sind die Küstenländer mit den jeweiligen Ressorts, der Bund und die
o. g. Sozialpartner.
Die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. (BBS) ist nach dem
Seearbeitsgesetz die zuständige Stelle für die berufliche Bildung in der Seeschifffahrt. Die
Mitglieder der Berufsbildungsstelle sind der Bund, vertreten durch das BMVI
(federführend), die Küstenländer und die o. g. Sozialpartner.
Bei den von der Berufsbildungsstelle betreuten Berufsbildungsmaßnahmen
handelt es sich vor allem um die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker. Weitere
Ausbildungsgänge sind die berufliche Weiterbildung zum Schiffsmechaniker
und eine speziell auf den Beruf des Schiffsoffiziers bezogene praktische
Ausbildung und Seefahrtzeit als nautischer oder technischer Offiziersassistent.
Zu den gemeinsam berührenden Fragen der beruflichen Bildung in der
Seeschifffahrt finden mindestens zwei Sitzungen pro Jahr statt.
7. Wie entwickelte sich in den letzten Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung das Verhältnis zwischen fertig Ausgebildeten bzw.
Hochschulabgängern im maritimen Bereich einerseits und den durch die Reeder bzw. durch
den Staat zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen andererseits pro Jahr
(bitte aufschlüsseln für die Jahre seit 2003)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/1728 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der
Nachwuchsbedarf im Bereich der See- und Hafenlotsen entwickeln, und wie werden
die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die
Küstenländer auf ein Defizit bzw. einen Überschuss reagieren?
Zu den Hafenlotsen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Aufgrund der seit Jahren rückläufigen Bewerber im Bereich der deutschen Seelotsen
wurden die Vorschriften über die Zulassung von Seelotsenanwärtern
überarbeitet und außerdem zu dem herkömmlichen Berufsweg ein alternativer Einstieg in
den Seelotsberuf eröffnet, um den Bewerberkreis zu erweitern. Zurzeit werden
in einer Arbeitsgruppe weitergehende grundsätzliche Möglichkeiten zur
Nachwuchsgewinnung im Bereich der Ausbildung zum Beruf des Seelotsen geprüft.
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.
9. Bis wann wird nach Auffassung der Bundesregierung wieder mit einem
Anstieg der Neueinstellungen fertig Ausgebildeter im gesamten
maritimen bzw. insbesondere im nautischen Bereich in Deutschland zu rechnen
sein?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Wie bewertet die Bundesregierung das Qualifikationsniveau und die
Berufsperspektiven der Absolventen der in Frage 1 erfragten
Ausbildungsgänge im internationalen Umfeld, und welche Herausforderungen
sieht die Bundesregierung im Vergleich mit der maritimen Ausbildung
anderer Staaten?
Sofern es sich um Ausbildungsgänge handelt, die den Mindestanforderungen
des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die
Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von
Seeleuten (STCW-Übereinkommen) von 1978 der Internationalen Seeschifffahrts-
Organisation (IMO) entsprechen, ist das Qualifikationsniveau deutscher und
ausländischer Seeleute sehr hoch. Das Übereinkommen gehört zu den
Kernbestimmungen im Seevölkerrecht; die 155 Vertragsparteien repräsentieren
annähernd 99 Prozent der Welthandelsflotte (Stand: Oktober 2012), so dass eine
enorme Akzeptanz in der Seeschifffahrt gewährleistet ist.
11. a) Welchen durch wen ermittelten maritimen Ausbildungsbedarf für
Berufe der in Frage 1 erfragten gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2003 bis 2013 (bitte jeweils für die einzelnen Jahre
angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Mit welchem durch wen ermittelten maritimen Ausbildungsbedarf für
Berufe der in Frage 1 erfragten ist bis zum Jahr 2025 nach Kenntnis der
Bundesregierung zu rechnen (bitte jeweils für die einzelnen Jahre
angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/172812. Streben Bund bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Küstenländer
eine Reform der maritimen Ausbildung an, und wenn ja, bis wann und in
welcher Form, und wenn nein, warum nicht, und was sind nach
Auffassung der Bundesregierung die Alternativen dazu?
Der Bund hat mit Inkrafttreten der Seeleute-Befähigungsverordnung am 1. Juni
2014 die Ausbildung von Seeleuten und die Erteilung von Bescheinigungen für
Seeleute anlässlich der Manila-Änderungen zum STCW-Übereinkommen
entsprechend der aktuellen Anforderungen geregelt.
13. a) Inwieweit und bis wann möchte die Bundesregierung die
Flaggenstaatsverwaltung „grundlegend modernisieren und vereinheitlichen“
(siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2013), und
welche Auswirkungen hätte eine solche Reform auf die maritime
Ausbildung?
Qualität und Service sind für die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge
entscheidende Kriterien. Eine moderne deutsche Flaggenstaatverwaltung bietet mehr
Service für Reeder und Seeleute und macht die deutsche Flagge attraktiver. Die
Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung ist ein langfristiges Ziel und
orientiert sich an dem sachlichen Bedarf für eine Verbesserung im Service. Die
Bundesregierung ist dazu im Gespräch mit den Verbänden. Ob die Reform
Auswirkungen auf die maritime Ausbildung haben wird, kann derzeit nicht
abgeschätzt werden.
b) Inwieweit und bis wann möchte die Bundesregierung das
Schifffahrtsrecht modernisieren (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD von 2013), strebt sie in diesem Zusammenhang eine
Zusammenführung sämtlicher maritimen Gesetze an, und wenn nein, warum
nicht?
Angestrebt wird eine Weiterentwicklung des Schifffahrtsrechts mit dem Ziel der
Vereinfachung, geringeren Belastung der Seeverkehrswirtschaft und größeren
Transparenz und Flexibilität mit Raum für zukünftige Entwicklungen
insbesondere auf internationaler und europäischer Ebene. Dies soll durch eine
Optimierung der gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen geschehen. Das
wird auch Auswirkungen auf die Organisation der Flaggenstaatverwaltung
haben.
14. Inwieweit wären nach Auffassung der Bundesregierung übergangsweise
bzw. befristete Regelungen, die die Personalkosten auf Schiffen
kurzfristig senken könnten, vorstellbar?
Die Bundesregierung setzt sich mit ihrer nationalen Seeschifffahrtspolitik für
die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schifffahrtsunternehmen
ein. Im Rahmen des Maritimen Bündnisses fördert die Bundesregierung die
Seeschifffahrtsbranche durch die Tonnagebesteuerung, den Lohnsteuereinbehalt
und die Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten (Finanzbeitrag an die
Seeschifffahrt). Die Regelungen zur Tonnagebesteuerung und zum
Lohnsteuereinbehalt sind unbefristet. Im Entwurf des Bundeshaushaltes 2014 sind für den
Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt 57,8 Mio. Euro vorgesehen.
Die Tariflöhne werden von den Tarifpartnern vereinbart.
Drucksache 18/1728 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Welche Möglichkeiten kämen nach Auffassung der Bundesregierung in
Betracht, um die Mehrkosten für Praktikantenplätze an Bord von
Handelsschiffen zu decken, und welche Rolle könnte dabei zum Beispiel die seit
Dezember 2012 bestehende „Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland“
übernehmen?
Durch die Novelle des Flaggenrechtsgesetzes Ende 2012 wurden die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die nautische und technische Ausbildung,
Qualifizierung und Fortbildung von Besatzungsmitgliedern durch die vom
Verband Deutscher Reeder errichtete „Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland“
gefördert werden kann. Der Vorstand und das Kuratorium der „Stiftung
Schifffahrtstandort Deutschland“ legen eigenverantwortlich die Bedingungen für die
finanzielle Unterstützung der Berufsbildung von nautischem und technischem
Seepersonal durch die Stiftung fest. Einflussmöglichkeiten seitens des Bundes
bestehen nicht. Die Förderung von Praktika hat der Gesetzgeber nicht
vorgesehen.
16. Wie können nach Auffassung der Bundesregierung fertig ausgebildete
Hochschulabgänger ohne Beschäftigung zum Erhalt ihres Patents
regelmäßig Fahrtzeiten auf See anerkennen lassen, wenn ihnen dazu nur
eingeschränkte Möglichkeiten (begrenzte Praxisplätze auf See) zur Verfügung
stehen?
Für die Gültigkeitsverlängerung eines nautischen/technischen
Befähigungszeugnisses NWO/TWO ist der Fortbestand der Befähigung nachzuweisen durch
eine Fahrtzeit als NWO/TWO von zwölf Monaten im Verlauf der
vorangegangenen fünf Jahre oder durch eine Fahrtzeit als NWO/TWO von drei Monaten im
Verlauf der letzten sechs Monate vor Antragstellung oder insgesamt ein und
einem halben Monat Fahrtzeit als NWO/TWO im Verlauf der vorangegangenen
fünf Jahre in Verbindung mit einer zugelassenen Tätigkeit von mindestens zwölf
Monaten im Verlauf der vorangegangenen fünf Jahre.
Nach derzeitiger Verwaltungspraxis wird ein Befähigungszeugnis mit
Befugnissen zum NWO/TWO auch ohne den Nachweis über den Fortbestand der
Befähigung in der Gültigkeitsdauer verlängert, sofern die sonstigen allgemeinen
Voraussetzungen erfüllt sind (gültige Seediensttauglichkeit, gültige
Sicherheitsnachweise Sicherheitsgrundausbildung, Befähigungsnachweis zum Führen von
Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsboote, Befähigungsnachweis zum
Leiten von Brandbekämpfungsmaßnahmen, gültiges Seefunkzeugnis für die
Nautik). Inhabern dieser Befähigungszeugnisse wäre es ansonsten nicht möglich,
eine Seefahrtzeit als Offizier von mindestens drei Monaten in einer niedrigeren
Dienststellung als es die höchste Befugnis der zur Gültigkeitsverlängerung
vorliegenden Zeugnisses zulässt, abzuleisten. Auch gibt es für die zwei bis drei
Fälle im Jahr keine zugelassenen Lehrgänge.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/172817. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen der
Planungen der nächsten Maritimen Konferenz in Bremen im Jahr 2015
zusammen mit den Bündnispartnern des Maritimen Bündnisses
Lösungsmöglichkeiten für die aktuellen Probleme in der maritimen Ausbildung
finden, und welche möglichen Konzepte zur nachhaltigen
Nachwuchsförderung sind in diesem Zusammenhang in der Diskussion?
Die Ausbildung junger Menschen ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen.
Die Bundesregierung engagiert sich für die Ausbildung junger Seeleute und hat
zur Ausbildungsplatzförderung über die Verkehrshaushalte in den vergangenen
Jahren Finanzbeiträge zur Verfügung gestellt. Gemäß Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD soll die Schifffahrtsförderung für Ausbildung und
Beschäftigung bedarfsgerecht fortgeführt werden. Das Maritime Bündnis soll
weiter entwickelt werden. Die Bundesregierung wird eine in die Zukunft
gerichtete bedarfsgerechte Ausbildungsplatzförderung erarbeiten. Zur Überbrückung
der Jahre 2014 bzw. 2015 ist beabsichtigt, die bisherige
Ausbildungsplatzförderung für die Dauer von zwei Jahren fortzusetzen. Die notwendigen
Abstimmungsgespräche haben begonnen. Voraussetzung ist, dass jeder Bündnispartner
seinen Beitrag in einen Maritimen Pakt für Ausbildung einbringt.
18. a) Wie viele Schiffe unter deutscher Flagge (im sog. Monitoringbestand)
gab es von 2003 bis 2014 (bitte jeweils für die einzelnen Jahre
angeben)?
Das Maritime Bündnis hat sich im Jahr 2004 auf einen so genannten
Monitoring-Schiffsbestand geeinigt. Dieser zeigt die Anzahl der unter deutscher Flagge
im internationalen Verkehr tätigen Handelsschiffe und hat sich wie folgt
entwickelt:
Quelle: Bis einschließlich 2009 Pricewaterhouse-Coopers. Ab 2010 Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie, Hamburg
Jahr Anzahl Schiffe
31.12.2003 300
31.12.2004 333
31.02.2005 434
31.12.2006 408
31.12.2007 409
31.12.2008 508
31.12.2009 477
31.12.2010 442
31.12.2011 421
31.12.2012 337
31.12.2013 271
Drucksache 18/1728 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wie hat sich die deutsche Flotte (Eigentum bzw. Flagge) in den Jahren
von 2003 bis 2013 entwickelt (bitte jeweils für die einzelnen Jahre
angeben)?
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg
c) Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die deutsche
Flotte (Eigentum bzw. Flagge) in den Jahren von 2014 bis 2020
voraussichtlich entwickeln (bitte jeweils für die einzelnen Jahre angeben)?
Die maritime Wirtschaft und insbesondere die Seeschifffahrt sind aufs Engste
mit der Weltwirtschaft und der Entwicklung des Weltseehandels verflochten.
Verlässliche Prognosen über die zukünftige Entwicklung der deutschen Flotte
lassen sich vor diesem Hintergrund nicht treffen.
Jahr Deutsche Flagge Bareboat
(befristet unter
fremder Flagge
Gesamt
31.12.2003 482 1 469 1 951
31.12.2004 508 1 592 2 100
31.12.2005 603 1 751 2 354
31.12.2006 574 2 202 2 776
31.12.2007 546 2 523 3 069
31.12.2008 645 2 627 3 272
31.12.2009 624 2 823 3 447
31.12.2010 571 3 034 3 605
31.12.2011 530 3 155 3 685
31.12.2012 465 3 137 3 602
31.12.2013 395 2 955 3 350
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1728d) Welchen Zusammenhang stellt die Bundesregierung fest zwischen der
Größe der deutschen Handelsflotte (Eigentum bzw. Flagge) und den
direkt an Bord beschäftigten Personen (bitte auch für an Bord
Beschäftigte deutscher Herkunft angeben)?
Die Entwicklung des Bordpersonals auf Schiffen unter deutscher Flagge seit
2003 stellt sich wie folgt dar:
Quelle: Bis einschließlich 2006 Seeberufsgenossenschaft, Hamburg. Ab 2007 Knappschaft-Bahn-See
Ein Zusammenhang zwischen der Größe der deutschen Handelsflotte und den
direkt an Bord beschäftigten Personen ist bislang nicht untersucht worden.
19. a) Wie hat sich die Zahl der in Deutschland bereederten Schiffe (gemäß
§ 5a des Einkommensteuergesetzes – EStG/Tonnagebesteuerung) von
2003 bis 2013 entwickelt (bitte jeweils für die einzelnen Jahre
angeben)?
b) Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der in
Deutschland bereederten Schiffe (gemäß § 5a EStG/
Tonnagebesteuerung) von 2014 bis 2020 voraussichtlich entwickeln (bitte jeweils für
die einzelnen Jahre angeben)?
Die Fragen 19a und 19b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu den beiden Fragen stehen der Bundesregierung keine gesicherten Zahlen zur
Verfügung.
Schätzungen zur zukünftigen Entwicklung des Schiffsbestandes liegen ebenfalls
nicht vor.
Jahr Deutsches
Bordpersonal
EU-Bordpersonal Bordpersonal
aus Drittstaaten
2003 5 835 3 130
2004 5 861 3 466
2005 6 540 5 252
2006 6 712 5 209
2007 6 903 5 658
2008 6 593 7 746
2009 6 531 7 493
2010 6 976 7 316
2011 6 720 6 972
2012 6 295 5 668
2013 6 088 4 668
Drucksache 18/1728 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Wie hoch ist die Zahl der an Land beschäftigten Mitarbeiter in der
Seeverkehrswirtschaft in Deutschland aktuell, und wie wird sich nach
Einschätzung der Bundesregierung die Zahl von 2014 bis 2020
voraussichtlich entwickeln?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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ISSN 0722-8333]