Probleme im elektronischen Terminvergabeverfahren der deutschen Botschaft in Beirut und an anderen Standorten
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die humanitäre Lage in Syrien ist dramatisch. Aufgrund des Bürgerkriegs wurden nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) bisher über 2,5 Millionen Syrerinnen und Syrer als Flüchtlinge in den Nachbarländern registriert oder warten auf ihre Registrierung. In ihrem eigenen Land wurden bisher 6,5 Millionen Syrer vertrieben. Zehntausende von ihnen suchen Schutz in Deutschland. Neben der bereits überzeichneten Kontingentaufnahmeprogramme für bisher insgesamt 10 000 Flüchtlingen haben Syrerinnen und Syrer mit Familienangehörigen in Deutschland, basierend auf den Erlassen aller Bundesländer (außer Bayern), die Möglichkeit, im Rahmen der Familienzusammenführung einzureisen. Die bisher geringe Zahl der in diesem Rahmen aufgenommenen Syrerinnen und Syrer ist zum einen auf die hohen bürokratischen Erfordernisse zurückzuführen. Zum anderen ist es für die Antragstellerinnen und Antragsteller nach Information der Fragesteller nahezu unmöglich, einen Termin bei der deutschen Botschaft in Beirut zu vereinbaren.
Die deutsche Botschaft nutzt ein elektronisches Verfahren, bei welchem die Antragstellenden über eine Onlinemaske einen Termin auswählen können. Berichten der „WELT am SONNTAG“ vom 7. April 2014 zufolge, ist es bei diesem Verfahren in der Vergangenheit zu systematischen Manipulationen bei der Vergabe von Terminen gekommen. Wegen einer Lücke im Schutz des Systems konnten die Termine von illegalen Schwarzhändlern geblockt werden und waren nur noch auf dem Schwarzmarkt gegen Geld zu erwerben. Dieses Problem betraf gleichermaßen die Reservierungssysteme für alle Formen der Einreise (Touristenvisa, Familiennachzug, Visa für Studien- oder Arbeitsaufenthalte).
Die Bundesregierung hat auf die Schriftlichen Fragen 12 bis 14 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 18/1197 erklärt, dass das Auswärtige Amt seit Oktober 2013 von den Missbräuchen bei der Onlineterminvergabe an der deutschen Botschaft in Beirut wusste. Das System zur Terminvergabe wurde jedoch erst Mitte März dieses Jahres abgeschaltet und durch ein überarbeitetes Terminbuchungssystem am 7. April 2014 ersetzt. Die Bundesregierung gab in diesem Kontext an, durch eine Erhöhung der Kapazitäten in der deutschen Botschaft nun über ausreichend freie Termine zu verfügen, um den Überhang an Antragstellerinnen und Antragsteller bedienen zu können, der durch die monatelangen Probleme entstanden war. Berichte etlicher Betroffener aus Syrien und dem Libanon widersprechen diesen Aussagen.
Drucksache 18/1548 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeÜber die Manipulationsanfälligkeit von Terminbuchungssystemen auch in anderen deutschen Auslandsvertretungen wurde bereits in der Vergangenheit wiederholt berichtet. Entsprechende Hinweise hat die Bundesregierung bisher dementiert (Bundestagsdrucksache 18/1212).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Preise, für die ein Termin in der deutschen Botschaft in Beirut auf dem Schwarzmarkt verkauft wurde, und welche weiteren konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Hintergründe des Schwarzmarkthandels mit Terminen an der deutschen Botschaft in Beirut vor?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen durch die libanesischen Behörden aufgrund des Schwarzmarkthandels mit Terminen an der deutschen Botschaft in Beirut, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie begründet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass von Oktober 2013 an mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, um auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Manipulationen bei der Onlineterminvergabe mit konkreten Maßnahmen zu reagieren und das Terminbuchungssystem zu überarbeiten?
Was sind die konkreten Überarbeitungen, die im Onlinesystem in Beirut unternommen wurden, „mit denen einer automatisierten Eintragung in das bestehende Onlineterminbuchungssystem von persönlichen Daten von Antragstellern entgegengewirkt werden kann“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 12 bis 14 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 18/1197)?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung künftig zu vermeiden, dass in Zukunft die Schutzmaßnahmen des Systems gegen illegale Buchungen auf neuen Wegen überlistet werden?
Mit welcher Begründung wird syrischen Flüchtlingen die Möglichkeit zur persönlichen Terminvergabe an der deutschen Botschaft in Beirut verwehrt, während das Verfahren für libanesische und palästinensische Antragsteller am 14. März 2013 auf persönliche Terminvergaben umgestellt wurde (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 18/1197)?
In welcher Weise und zu welchem Zweck verwenden Agenturen das Logo der deutschen Botschaft in Beirut, und welche Antwort haben die libanesischen Behörden der deutschen Botschaft auf eine entsprechende Unterlassungsbitte gegeben (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 18/1197)?
Wie bemisst die Bundesregierung eine ausreichende Menge verfügbarer Termine in der deutschen Botschaft in Beirut?
Wie lange sind nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitigen Wartezeiten für einen Termin bei der deutschen Botschaft in Beirut (bitte Wartezeit für syrische Antragstellerinnen und Antragsteller einzeln angeben), und wie lang im Voraus sind die Termine online vergeben?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Antragstellerinnen und Antragsteller, die von den Terminmanipulationen betroffen waren, keine Nachteile durch lange Wartezeiten haben?
Was sind die Auswirkungen der erschwerten Terminvergabe für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge, denen im Rahmen der Familienzusammenführung durch die Erlasse der Bundesländer eine Einreise nach Deutschland gewährt werden soll?
Unterscheiden die Visastellen in den Anrainerstaaten Syriens bei der Terminvergabe nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers? Wenn ja, welche Staatsangehörigen erhalten an welcher Visastelle schneller Termine (bitte aufschlüsseln nach Visakategorie)?
In welchen deutschen Auslandsvertretungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Onlineverfahren zur Terminvergabe für Visaanträge genutzt, und welches Terminbuchungssystem wird dafür verwendet (bitte alle Auslandsvertretungen ggf. mit den jeweils technisch unterschiedlichen Terminbuchungssystemen auflisten)?
In welchen Auslandsvertretungen lagen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 Beschwerden über Manipulationen bei der Onlineterminvergabe vor, und was waren die jeweiligen Maßnahmen der Bundesregierung, um den Beschwerden nachzugehen und die Mängel ggf. zu korrigieren (bitte einzeln ausführen)?
Zu welchem Zeitpunkt wurde wegen der Manipulationen der Onlineauftritte von Auslandsvertretungen das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert und hinzugezogen, und zu welchem Ergebnis kam deren Befassung?
Plant die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit zertifizierten externen Unternehmen, wie sie nach Information der Fragesteller beispielsweise in der Deutschen Botschaft Ankara (Türkei) mit dem System IDATA zwecks Beratung und Erstbearbeitung bei Visaanträgen eingesetzt wird, auch in anderen Auslandsvertretungen (z. B. Beirut), und wenn nein, warum nicht?