BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Selbständige bzw. freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz

Anzahl, Art des Einsatzes bei der Nachrichtenbeschaffung für das BfV bzw. die Landesämter, Weiterbeschäftigung ausgeschiedener Verfassungsschutzmitarbeiter als freie bzw. selbstständige Mitarbeiter, Aufgaben von Privatunternehmen im Bereich Beschaffung, Höhe der Honorarzahlungen, Prüfung der Sozialversicherungspflicht, rechtliche Grundlage der Auftragserteilung, Dienstausweise, Rechtsverstöße, Bewertung vor dem Hintergrund möglicher Grundrechtseingriffe, Information Parlamentarischer Kontrollgremien<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/154923.05.2014

Selbstständige bzw. freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Martina Renner, Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Trend zur Privatisierung öffentlicher Sicherheitsstrukturen wirft viele Fragen auf. Insbesondere die Übertragung hoheitlicher Aufgaben in Sicherheitsbehörden an selbstständige bzw. freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet auch die Problematik, dass eine wirksame Kontrolle von Fehlverhalten damit erschwert wird.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wie auch die Verfassungsschutzbehörden der Länder verfügen über vielfältige Befugnisse zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Gerade hier muss die parlamentarische Kontrolle bei der Bewertung möglicher Auftragsvergaben an Dritte bzw. selbstständige/freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen besonderen Schwerpunkt bilden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Inwieweit setzt das Bundesamt für Verfassungsschutz freie oder selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Beschaffung von Nachrichten ein (bitte auflisten nach Jahren ab 1990, Anzahl der freien bzw. selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Art des Einsatzes, z. B. Forschung und Werbung, Führung von V-Leuten, Observationen, technische Überwachung)?

2

Inwieweit hat die Bundesregierung aus der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes und der Länder – wie beispielsweise bei den so genannten Beschaffer-Tagungen – Kenntnisse, dass die Verfassungsschutzbehörden der Länder freie bzw. selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Beschaffung von Nachrichten einsetzen (bitte nach Bundesland, Jahren ab 1990, Anzahl der freien bzw. selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Art des Einsatzes, wie z. B. Forschung und Werbung, Führung von V-Leuten, Observationen, technische Überwachung auflisten)?

3

Wie viele ausgeschiedene Beschäftigte des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw. der Landesämter für Verfassungsschutz hat das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Beschaffung beschäftigt oder eingesetzt (die Angaben werden ab dem Jahr 1990 erbeten)?

4

Welche Aufgaben aus dem Bereich Beschaffung (z. B. Forschung und Werbung, Führung von V-Leuten, Observationen, technische Überwachung) im Bundesamt für Verfassungsschutz werden durch private Firmen und Unternehmen wie z. B. Detekteien oder Sicherheitsdienste erfüllt (bitte die Angaben ab dem Jahr 1990)?

5

Auf welche Summen belaufen sich die Honorarzahlungen für Dritte bzw. freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bundesamt für Verfassungsschutz (bitte nach Summe und Jahr auflisten)?

6

Wann und wie häufig hat die Deutsche Rentenversicherung die Vertrags- und Dienstverhältnisse der freien und selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz hinsichtlich des Bestehens einer Sozialversicherungspflicht geprüft?

7

Musste das Bundesamt für Verfassungsschutz nach einer etwaigen Prüfung der Vertrags- und Dienstverhältnisse der freien und selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz durch die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen?

8

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt(e) ggf. die Auftragserteilung an Dritte (Subunternehmen) bzw. freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Landesämter für Verfassungsschutz?

9

Erhalten ggf. für Inlandsnachrichtendienste tätige Dritte (Subunternehmen) bzw. freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstausweise? Wenn ja, auf welcher Grundlage?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und Vorschriften durch Dritte (Subunternehmen) bzw. freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Beschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (bitte um Antwort ab dem Jahr 1990 und unter Angabe von Jahr, Art des Verstoßes, Konsequenz und Dokumentation des Vorgangs)?

11

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den möglichen Einsatz von Dritten (Subunternehmen) bzw. freien/selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Nachrichtenbeschaffung im Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern für Verfassungsschutz vor dem Hintergrund der Grundrechtseingriffe, die mit den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einhergehen?

12

Wurden die Parlamentarischen Kontrollgremien seit dem Jahr 1990 über den möglichen Einsatz von Dritten (Subunternehmen) bzw. freien/selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Beschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutzes seit dem Jahr 1990 informiert? Wenn ja, wann, in welchem Jahr, und wie oft insgesamt?

Berlin, den 22. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen