Beurteilung des Syrien-Konflikts durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Tobias Lindner, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Was im März 2011 als friedlicher Protest gegen ein diktatorisches Regime begann, hat sich in den vergangenen drei Jahren zu einem Krieg in Syrien entwickelt, in dem absehbar keine Seite die andere militärisch besiegen kann. Der Bürgerkrieg hat zu einer humanitären Katastrophe geführt: rund 6,5 Millionen Menschen sind Binnenvertriebene in Syrien und 2,7 Millionen Menschen sind in die Nachbarländer geflohen. Nach jüngsten Schätzungen hat der Konflikt mindestens 150 000 Todesopfer gefordert. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN), Ban Ki-Moon, hatte in seinem Bericht vom 23. April 2014 an den Sicherheitsrat der VN berichtet, dass weiterhin die Mehrheit der Syrerinnen und Syrer von humanitären Hilfslieferungen abgeschnitten sind (UN Doc. SG/ SM/15758).
Am 15. Februar 2014 sind die Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien unter der Ägide der Vereinten Nationen und ihres Sondergesandten, Lakhdar Brahimi, vorerst zu einem Ende gekommen. Mit der Ankündigung von Präsidentschaftswahlen für den 3. Juni 2014 demonstriert das Regime von Bashar al-Assad der Weltgemeinschaft erneut seine Kompromissunfähigkeit. Es ist, nicht zuletzt nach dem Rücktritt Lakhdar Brahimis, unklar, wann und unter welchen Bedingungen politische Gespräche wieder aufgenommen werden können. Unterdessen leidet die syrische Zivilbevölkerung unvermindert unter den schrecklichen Menschenrechtsverletzungen und unfassbaren Gräueltaten des Regimes von Bashar al-Assad gegen die eigene Zivilbevölkerung, aber auch unter dem Terror islamistischer Gruppen.
Von Seiten der internationalen Gemeinschaft gibt es gemischte Signale auf diese militärische wie politische Pattsituation. Trotz der Krise in der Ukraine kooperiert Russland weiterhin mit der internationalen Gemeinschaft beim Abtransport chemischer Waffen aus Syrien. Gleichwohl ist der VN-Sicherheitsrat bei allen Fragen, die über die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen hinausgehen, wegen der Haltung Russlands und Chinas blockiert. Medienberichten zufolge wird in den USA intensiv über die weitere Bewaffnung der Rebellen und eine Unterstützung aus dem benachbarten Jordanien heraus diskutiert. Die Europäische Union (EU) drängt auf eine Wiederaufnahme der Gespräche unter der Führung der VN, wobei noch völlig offen ist, ob und unter welchen Bedingungen diese wieder aufgenommen werden könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Welche Chance räumt die Bundesregierung einer Fortsetzung des Genfer Verhandlungsprozesses angesichts der Lage in Syrien selbst sowie der derzeitigen internationalen Lage, insbesondere der Ukraine-Krise, ein? Wer könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine Wiederaufnahme der Gespräche initiieren, und inwieweit plant sie selbst, sich auch weiterhin im Syrien-Prozess zu engagieren?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Politik Russlands in Syrien nach der Zuspitzung der Lage in der Ukraine?
Hat sich die russische Politik in Syrien nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Ukraine-Krise geändert, und wenn ja, wie?
Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die deutsche Politik gegenüber Syrien daraus?
Wenn ja, welche Schlüsse für die deutsche Politik gegenüber Russland zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Akteure der Opposition hält die Bundesregierung für unterstützenswert? Wie stark schätzt sie diese Kräfte im Gesamtspektrum der syrischen Opposition ein?
Wie schätzt die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit der von Oppositionellen eingerichteten lokalen Verwaltungsstrukturen ein?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine Aufstockung der Hilfen für den Aufbau lokaler Verwaltungsstrukturen in den Gebieten Syriens, aus denen sich das Regime von Bashar al-Assad zurückgezogen hat?
Wenn ja, in welchem Umfang, und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wird sichergestellt, dass diese Hilfe nicht zur weiteren Zersplitterung der Opposition, sondern auch zu deren Einigung und Koordination innerhalb Syriens beiträgt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Regionen Syriens, wie bewertet sie die dortigen politischen und administrativen Strukturen, und wie unterstützt sie diese?
Inwieweit kooperiert und koordiniert die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit lokalen Initiativen mit der EU und anderen Staaten? Welche Aufgaben übernimmt Deutschland, welche Aufgaben übernehmen Partner?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die Aufstockung der Unterstützung für interne Versöhnungs- und Mediationsprojekte?
Wenn ja, in welchem Umfang, und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die sogenannte Versöhnungspolitik des Regimes von Bashar al-Assad, in deren Rahmen belagerten Ortschaften die Versorgung mit Nahrung, Strom und Wasser im Gegenzug zu einer Waffenruhe und einer teilweisen Entwaffnung der Rebellen angeboten wird?
Wie plant die Bundesregierung, mit den angekündigten Wahlen und einer damit potentiell einhergehenden Eskalation der Gewalt umzugehen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über US-amerikanische Bemühungen, Rebellengruppen im Süden Syriens an der Grenze zu Jordanien logistisch und militärisch zu unterstützen (Washington Post vom 17. April 2014)? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine eventuelle jordanische Unterstützung der Rebellen?
Welche Haltung nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Akteure mit Blick auf eine politische Lösung in Syrien ein?
Sieht die Bundesregierung Veränderungen in der Haltung Saudi Arabiens gegenüber Syrien, nachdem der bisherige Geheimdienstchef Prinz Bandar bin Sultan abgelöst wurde und das Syrien-Dossier jetzt beim Innenminister liegt?
Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung Irans mit Blick auf eine politische Lösung in Syrien ein?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, durch Druck auf die Regierungen der Golfstaaten (vor allem Katar, Kuwait, Saudi-Arabien) Finanzströme aus diesen Ländern an dschihadistische Gruppen in Syrien zu unterbrechen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Staaten der „Gruppe der Freunde Syriens“ zu effektiven Maßnahmen gegen einen Waffenlieferanten des syrischen Regimes, das russische Unternehmen Rosoboronexport, zu bewegen, und welche Maßnahmen könnten das sein?
Was unternimmt die Bundesregierung, auch im Rahmen der Europäischen Union, um sich für die Freilassung von Syrerinnen und Syrern, die vom Regime von Bashar al-Assad inhaftiert bzw. von dschihadistischen Gruppen entführt wurden, einzusetzen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Politik der Türkei gegenüber Syrien ungeachtet der erheblichen Anstrengungen der Türkei bei der Aufnahme syrischer Flüchtlinge?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Versuche der Türkei, die Eskalation in Syrien zu innenpolitischen Zwecken zu instrumentalisieren und einen Einmarsch in das Nachbarland zu provozieren?
Welche Maßnahmen hat die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um Rückzugsräume für radikalislamische Gruppen zu begrenzen, die ebenfalls Gewalt einsetzen?
Blockiert oder verlangsamt die türkische Regierung die Registrierung und Arbeit internationaler humanitärer Organisationen und Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit?
Wenn ja, welche?
Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um diesem Verhalten entgegenzuwirken?
Unterstützt die Bundesregierung die Versuche der französischen Regierung, den VN-Sicherheitsrat dazu zu bewegen, Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof zu verweisen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Chlorgas in den vergangenen Wochen?
Welche Lager für Chemiewaffen sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht geräumt, und welche Überlegungen gibt es, eine Räumung trotz der vom Regime von Bashar al-Assad als prekär bezeichneten Sicherheitslage umzusetzen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, mit welchem Mechanismus nach dem Abtransport aller Chemiewaffen die Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW) Inspektionen in Syrien durchführen kann, um sicherzustellen, dass das Regime von Bashar al-Assad nicht weiterhin über geheime Vorräte verfügt?
Wie schätzt die Bundesregierung die unterschiedlichen Positionen zwischen der syrischen Regierung und der Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW) darüber ein, ob die Produktions- und Lagerungsstätten für die chemischen Waffen nur versiegelt oder zerstört werden sollen? Welche Haltung nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung in dieser Frage Russland ein?
Welche Auswirkungen hatte die VN-Resolution 2139 zur humanitären Hilfe nach Ansicht der Bundesregierung auf
das Verhalten der verschiedenen Akteure in Syrien und
die Versorgungslage der syrischen Bevölkerung, insbesondere in den umkämpften und belagerten Gebieten?
Wie hat sich der Zugang in die nicht mehr von Bashar al-Assad kontrollierten Gebiete der von Deutschland direkt oder indirekt (über das VN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten – OCHA, Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung – ICRC u. Ä.) finanzierten humanitären Organisationen in den vergangenen zwei Monaten verändert (bitte auch ländliche Regionen in die Darstellung aufnehmen, vgl. Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Tom Koenigs auf Bundestagsdrucksache 18/729?
Hält die Bundesregierung den aktuellen Haushaltsansatz für humanitäre Hilfe in Syrien in Höhe von 116 Mio. Euro – der im Vergleich zum Jahr 2013, als inklusive Sondermittel 358,1 Mio. Euro bereitgestellt wurden, eine faktische Kürzung bedeutet – in Anbetracht des stark gestiegenen Bedarfs vor Ort (siehe aktuelle Hilfsaufrufe von OCHA) für angemessen?
In welchem Umfang und mit welchen Schwerpunkten stellt die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2014 Mittel der humanitären Hilfe sowie der Entwicklungszusammenarbeit für die Nachbarstaaten Jordanien, Libanon, Türkei und Irak bereit (bitte nach Land, Umfang und Haushaltstiteln auflisten)?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die Aufstockung der Gelder der Entwicklungszusammenarbeit für den Libanon und Jordanien in den Bereichen Gesundheit und Bildung?
Wenn ja, in welchem Umfang, für welche Projekte, mit welchen Partnern, und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Was unternimmt die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der EU, um darauf hinzuwirken, dass deutlich mehr syrische Flüchtlinge in der EU aufgenommen werden?
Hat die Bundesregierung bzw. haben die deutschen Botschaften in der Region Kontakt zu syrischen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Syrien oder im Exil, und wie unterstützt bzw. unterstützen sie deren Arbeit?
Wie unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der Sonderkommission des VN-Menschenrechtsrates zu Syrien
finanziell,
im Rahmen diplomatischer Bemühungen,
durch die Weiterleitung politischer und geheimdienstlicher Informationen, und
wie hat sie das Anliegen der Sonderkommission unterstützt, Zugang nach Syrien zu erhalten?