[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1784
18. Wahlperiode 19.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1640 –
Umsetzung und entwicklungspolitischer Anspruch des Konzepts
der Bundesregierung zur globalen Gesundheitspolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Umsetzung des Menschrechts auf Gesundheit ist ein zentraler Bestandteil
der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und bedarf einer kohärenten
globalen Gesundheitspolitik. Vor diesem Hintergrund des Bedeutungszuwachses
von Gesundheitsfragen auf internationaler Ebene veröffentlichte die
Bundesregierung im Juli 2013 das Konzeptpapier „Globale Gesundheitspolitik
gestalten – gemeinsam handeln – Verantwortung wahrnehmen“ über die Ausrichtung
der globalen Gesundheitspolitik Deutschlands. Dabei formulierte die
Bundesregierung fünf Schwerpunkte: 1. Schutz der deutschen Bevölkerung vor
grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, 2. Stärkung von Gesundheitssystemen
weltweit, 3. Ausbau intersektoraler Kooperationen, 4. Gesundheitsforschung
und Gesundheitswirtschaft und 5. Stärkung der globalen
Gesundheitsarchitektur.
Während das Konzeptpapier „globale Gesundheit als integralen Bestandteil“
(Bundesministerium für Gesundheit – BMG, 2013, S. 41) deutscher
internationaler Politik definierte, bleibt in der aktuellen Legislaturperiode bislang unklar,
welche konkreten und messbaren Schritte die neue Bundesregierung
unternehmen möchte, um das Konzept umzusetzen. Dies wurde auch von Seiten der
Wissenschaft und Zivilgesellschaft verschiedentlich kritisiert (vgl. The Lancet,
2013, Vol. 382, S. 1702 bis 1703). Darüber hinaus ist weiterhin offen, wie die
Bundesregierung sicherstellen wird, dass die Umsetzung des Konzepts im
Einklang mit der entwicklungspolitischen Zielsetzung der Bundesregierung er-
folgt.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18. Juni 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1784 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem im Juli 2013 von der
letzten Bundesregierung veröffentlichen Konzeptpapier „Globale
Gesundheitspolitik gestalten – gemeinsam handeln – Verantwortung wahrnehmen“?
Das Konzeptpapier „Globale Gesundheitspolitik gestalten – gemeinsam handeln
– Verantwortung wahrnehmen“ beschreibt die Rolle Deutschlands in der
globalen Gesundheitspolitik und verdeutlicht, dass Deutschland globale
Gesundheitspolitik aktiv mitgestalten will. Um dies zu erreichen, formuliert das Konzept
Leitgedanken, die den deutschen Beitrag prägen, einen wertebasierten Ansatz
sowie Schwerpunkte des deutschen Engagements. Das Konzept dient auch der
jetzigen Bundesregierung zur Vermittlung ihrer Schwerpunkte und zur
Ermöglichung eines kohärenten Beitrags Deutschlands in der globalen
Gesundheitspolitik.
2. Welche Rolle misst die Bundesregierung im Rahmen des Konzeptpapiers
der Entwicklungspolitik bei, und inwieweit wurde das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in die
Ausgestaltung des Papiers als (gleichwertiger) Akteur mit einbezogen?
Gesundheit ist sowohl Voraussetzung für Entwicklung als auch deren Ergebnis.
Globale Gesundheitspolitik und Entwicklungspolitik haben daher viele wichtige
Schnittstellen. Die Regierungen aller Länder sind in der Pflicht, zur Umsetzung
des Menschenrechts auf Gesundheit eine Gesundheitsversorgung
sicherzustellen, die den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen
allgemeinen Qualitätsstandards entspricht. Deutschland unterstützt ausgewählte
Partnerländer dabei, dieser Verpflichtung besser nachzukommen. Alle im
Konzept dargestellten Schwerpunkte haben jeweils auch einen besonderen Bezug
zur Entwicklungspolitik. Vor diesem Hintergrund hat das BMZ bei der
Ausgestaltung des Konzepts von Anfang an aktiv mitgewirkt.
3. Hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Konzepts einen
konkreten Aktionsplan entwickelt, der die Umsetzung sichern soll, und wenn
nein, warum nicht?
a) Wenn ja, welche Bundesministerien und deren Abteilungen wurden mit
der Umsetzung des Konzepts zur globalen Gesundheitspolitik
federführend beauftragt (bitte genaue Abteilung mit angeben)?
b) Wann und in welchem Rahmen „tauschen die beteiligten
Bundesministerien regelmäßig und aus gegebenen Anlässen Informationen und
Erfahrungen zu aktuellen und geplanten Aktivitäten im Bereich der
globalen Gesundheitspolitik“ (BMG, 2013, S. 41) aus, und zu welchem
konkreten Anlass ist dieser Austausch zuletzt erfolgt?
Die Fragen 3 bis 3b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Konzept weist aus Sicht der Bundesregierung einen hinreichenden
Konkretisierungsgrad auf. Die Bundesregierung sieht daher kein Erfordernis für die
Entwicklung eines zusätzlichen Aktionsplans. Die beteiligten
Bundesministerien tauschen regelmäßig und aus gegebenen Anlässen Informationen und
Erfahrungen zu aktuellen und geplanten Aktivitäten im Bereich der globalen
Gesundheitspolitik aus. Zuletzt fand ein Austausch der betroffenen Ressorts zur
Vorbereitung der Weltgesundheitsversammlung im Mai statt. Alle
Bundesministerien sind im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten aufgefordert, das
Konzept umzusetzen. Das Konzept sieht vor, dieses Instrument der Koordinierung
weiter auszubauen, um eine gemeinsame Planung des deutschen Beitrags zu
gewährleisten. Über die Vertiefung der Zusammenarbeit innerhalb der
Bundesregierung zur Ermöglichung eines kohärenten Beitrags Deutschlands in der glo-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1784balen Gesundheitspolitik ist das federführende BMG im Austausch mit den
Ressorts.
4. Mit welchen Methoden und Indikatoren wird die Bundesregierung
bewerten, ob ihre Ziele im Rahmen der Umsetzung des Konzepts zur globalen
Gesundheitspolitik erreicht werden und ob diese Fortschritte im Einklang mit
der entwicklungspolitischen Zielsetzung der Bundesregierung stehen?
Bei dem Konzept handelt es sich um das erste ressortübergreifende Konzept
zum Thema der globalen Gesundheitspolitik, das von einer Bundesregierung
verabschiedet wurde. Das Konzept dient der Darstellung der Rolle Deutschlands
in der globalen Gesundheitspolitik sowie der Vermittlung deutscher
Schwerpunkte, ohne konkrete Indikatoren zu nennen. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 3 verwiesen.
5. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die
Umsetzung ihres Konzepts zur globalen Gesundheitspolitik transparent und
dauerhaft nachvollziehbar wird?
Zielsetzung des Konzeptes ist u. a. die Darstellung und Vermittlung des
deutschen Beitrags zur globalen Gesundheitspolitik. Die Verabschiedung des
Konzeptes stellt eine breite Transparenz und Nachvollziehbarkeit des deutschen
Engagements in der globalen Gesundheitspolitik her. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
6. a) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Fortschritte ihres
erklärten Ziels, in der globalen Gesundheitspolitik einheitlicher zu agieren
und eine „größtmögliche Kohärenz der betroffenen Fachpolitiken“
(BMG, 2013, S. 41) herzustellen?
Ein wesentlicher Schritt zur Herstellung eines einheitlichen Beitrags ist die
Beschreibung von Leitgedanken, die das deutsche Engagement prägen sowie die
Fokussierung auf Schwerpunkte für bestehendes und zukünftiges Handeln der
Bundesregierung. Mit der Erstellung und Verabschiedung des Konzepts ist
bereits ein wichtiger Schritt hinsichtlich eines kohärenten Beitrags erreicht. Die
kontinuierliche Abstimmung zwischen den Ressorts erfolgt auf dieser
Grundlage.
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung in
Zukunft dafür Sorge tragen, dass eine größtmögliche Kohärenz erreicht
wird?
Das Konzept führt aus, dass sich die beteiligten Bundesministerien regelmäßig
und aus gegebenen Anlässen Informationen und Erfahrungen zu aktuellen und
geplanten Aktivitäten im Bereich der globalen Gesundheitspolitik austauschen.
Dieses Instrument soll weiter ausgebaut werden, um die gemeinsame Planung
und Koordinierung des deutschen Beitrags zu gewährleisten.
7. a) In welchen Bereichen ihrer globalen Gesundheitspolitik „tauscht sich
die Bundesregierung mit [welchen] […] relevanten
zivilgesellschaftlichen Organisationen aus und kooperiert mit ihnen bei der Umsetzung“
(BMG, 2013, S. 41), und wann ist dieser Austausch zuletzt erfolgt?
Die Bundesregierung steht in einem regelmäßigen Austausch zu relevanten
zivilgesellschaftlichen Organisationen, sowohl in informellen als auch in for-
Drucksache 18/1784 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemellen Formaten. Ein wichtiges Instrument ist u. a. der vom BMZ initiierte
„Runde Tisch Gesundheit“, der in der Regel zweimal im Jahr tagt. Nach
Verabschiedung des Konzeptes hat die Bundesregierung bereits den Austausch mit
Vertretern der Zivilgesellschaft zum Konzept zur globalen Gesundheit gesucht,
so beispielsweise im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf der Konferenz
„Armut und Gesundheit“ im April 2014 und am Rande einer Konferenz des
Verbandes Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) zu
Gesundheit in der Post-2015-Agenda am 4. Juni 2014. Weiteres konkretes
Beispiel der beschriebenen Kooperation ist die Teilnahme eines Vertreters der
Zivilgesellschaft als Teil der deutschen Delegation an den zweimal jährlich
stattfindenden Sitzungen des Verwaltungsrates des Globalen Fonds zur Bekämpfung
von AIDS, Tuberkulose und Malaria. Darüber hinaus hat das BMZ für den
aktuellen Prozess zur Erarbeitung seiner Zukunftscharta die Geschäftsführerin der
Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW) als Themenpatin für die Soziale
Dimension gewonnen.
b) Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen werden von der
Bundesregierung als „relevant“ (BMG, 2013, S. 41) erachtet, und anhand
welcher Kriterien bewertet die Bundesregierung, welche
zivilgesellschaftlichen Organisationen als relevant eingestuft werden?
Wie im Konzept dargelegt, schätzt die Bundesregierung das vielfältige
Engagement der Zivilgesellschaft bei Fragen der globalen Gesundheit, denn es trägt in
wesentlichem Umfang zur gemeinsamen Bearbeitung globaler gesundheitlicher
Herausforderungen bei. Die Bundesregierung hat bereits beim Austausch mit
der Zivilgesellschaft im Rahmen der Erstellung des Konzeptes möglichst alle
interessierten Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft beteiligt. Die
Frage der Relevanz von zivilgesellschaftlichen Organisationen ist im Konzept
nicht abstrakt zu beantworten, sondern hängt vom jeweiligen spezifischen
Themenfeld der globalen Gesundheitspolitik ab. „Relevant“ in diesem Sinne können
insbesondere diejenigen Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sein,
die sich bei der Lösung bestimmter gesundheitspolitischer Herausforderungen
engagieren oder selber betroffen sind.
c) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung den
Austausch und die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
weiter fördern (vgl. BMG, 2013, S. 41)?
Wie in der Antwort zu Frage 7a beschrieben, hat die Bundesregierung bereits
konkrete Maßnahmen initiiert, um den Austausch mit Vertretern der
Zivilgesellschaft zu fördern. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für eine
Stärkung der Teilhabe der Zivilgesellschaft bei internationalen Prozessen ein. So
beteiligt sich die Bundesregierung z. B. aktiv an der Klärung der Frage, wie die
Zusammenarbeit der WHO mit Vertretern der Zivilgesellschaft in einem
transparenten Rahmen verbessert werden kann.
8. Welche Rolle misst die Bundesregierung geistigen Eigentumsrechten im
Rahmen der globalen Gesundheitspolitik bei, und wie begründet sie, dass
das Thema der geistigen Eigentumsrechte im Konzeptpapier der
Bundesregierung nicht berührt wird?
Für die Bundesregierung spielt das geistige Eigentum auch im Rahmen der
globalen Gesundheitspolitik eine bedeutende Rolle. Vor diesem Hintergrund
gestaltet sie insbesondere die internationale Patentpolitik im Rahmen der globalen
Gesundheitspolitik aktiv mit.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1784a) Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss internationaler
Patentregelungen auf den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten von
Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern, und welche
Konsequenzen zieht sie aus ihrer Bewertung?
Die Bundesregierung legt großen Wert auf eine ausgewogene Balance des
internationalen Patentrechts im Sinne eines Innovationsanreizes für die Entwicklung
von neuen lebensnotwendigen Medikamenten (auch für Entwicklungs- und
Schwellenländer) und den effektiven Zugang zu lebensnotwendigen
Medikamenten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Bundesregierung beteiligt
sich aktiv in den Gremiensitzungen der internationalen Organisationen WHO,
Welthandelsorganisation (WTO) und Weltorganisation für geistiges Eigentum
(WIPO), die sich derzeit mit dieser Thematik intensiv befassen (vgl. z. B. die
trilaterale Studie WHO/WTO/WIPO „Promoting Access to Medical Technologies
and Innovation“ aus dem Jahr 2013, abrufbar unter
www.wipo.int/policy/en/
global_health/trilateral_cooperation.html).
Das TRIPS-Abkommen der WTO bietet hinreichend Flexibilitäten, um
Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, den Zugang zu Medikamenten zu
sichern. Viele Entwicklungsländer machen hiervon aber keinen Gebrauch. Um
das vorhandene Flexibilitätsniveau zu halten, sollte die auf Medikamente
bezogene spezielle Ausnahmeregelung (waiver) des TRIPS-Abkommens für die
33 WTO-Mitglieder, die zu den 49 ärmsten Länder der Erde (LDC) gehören,
über den 31. Dezember 2015 hinaus in seiner jetzt geltenden Fassung verlängert
werden.
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Ziele in der
internationalen Entwicklungszusammenarbeit und Gesundheitspolitik nicht durch
internationale Patentregelungen konterkariert werden?
Die Bundesregierung setzt sich in allen Verhandlungen kohärent dafür ein, den
Schutz der Patienten wirksam zu sichern, ohne erforderliche Innovationsanreize
(z. B. durch Patentschutz) unangemessen einzuschränken. Der Bundesregierung
sind keine Anhaltspunkte bekannt, wonach die internationale Zusammenarbeit
im Bereich des Patentwesens ihre Ziele der internationale
Entwicklungszusammenarbeit und Gesundheitspolitik konterkariert.
9. Mit welchen Maßnahmen – jenseits der Bekämpfung von
Arzneimittelfälschungen, der Förderung von Product Development Partnerships (PDPs),
nationalen Forschungszentren und internationalen Forschungsnetzwerken
(vgl. BMG, 2013, S. 33 bis 34) – gedenkt die Bundesregierung den Zugang
zu lebensnotwendigen Arzneimitteln in ärmeren Ländern zu fördern?
a) Plant die Bundesregierung das Förderprogramm „Vernachlässigte und
armutsassoziierte Krankheiten“ mit einer zweiten Ausschreibung als
Förderschwerpunkt weiterhin zu sichern und Tuberkulose sowie
vernachlässigte Aspekte der Prävention, Diagnose und Behandlung von
HIV/AIDS, wie spezielle Medikamente für Kinder, Mikrobizide und
Impfstoffe, in die Förderung mit aufzunehmen?
Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang wird diese Förderung
erfolgen?
Die Fragen 9 und 9a werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung plant durch das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF), das Förderkonzept zu vernachlässigten und armutsassoziierten
Krankheiten fortzuführen. Über Umfang und Spezifikation einer möglichen
weiteren Förderung von Produktentwicklungspartnerschaften wird die Bundes-
Drucksache 18/1784 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderegierung nach Vorlage des Ergebnisses einer noch laufenden Evaluation
entscheiden.
Der Globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria
(GFATM) als wichtigste Organisation zur Bekämpfung der drei Krankheiten
wird von der Bundesregierung mit jährlich 200 Mio. Euro gefördert. Dieser
Betrag wurde im Rahmen der Konferenz zur 4. Wiederauffüllung des Fonds Ende
2013 für den Zeitraum 2014 bis 2016 zugesagt und vertraglich gebunden.
Deutschland ist damit der viertgrößte Beitragszahler des GFATM.
Die Förderung der globalen Impfallianz (GAVI Alliance) stellt für die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit insgesamt eine sehr sinnvolle Ergänzung zu den
bilateralen Vorhaben im Bereich Gesundheitssystemstärkung und
Kindergesundheit dar. Seit der Etablierung von GAVI im Jahr 2000 ist eine Verringerung
der Kindersterblichkeit von 3,1 Prozent p. a. zu verzeichnen (Stand 2010) –
verglichen mit 1,8 Prozent p. a. von 1990 bis 2000. Die von GAVI seit dem
Jahr 2000 finanzierten Impfprogramme tragen durch die Einführung von neuen
Impfstoffen (vor allem Pentavalente Impfungen, Pneumokokken, Rotavirus)
wesentlich zur Reduzierung der Kindersterblichkeit bei. Durch diese
Unterstützung konnten bis Ende 2013 rund 430 Millionen Kinder zusätzlich geimpft
werden. Neben einem allgemeinen Beitrag zum Kerngeschäft von GAVI von
10 Mio. Euro p. a. (2013) erfolgt eine weitere Förderung im Rahmen von
bilateralen Beistellungen i. H. v. 20 Mio. Euro p. a. Die wachsende Bedeutung von
GAVI für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird auch dadurch
dokumentiert, dass Deutschland Gastgeber der Konferenz für die zweite
Wiederauffüllung Anfang 2015 sein wird.
Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren für die Ausrottung von Polio ein und
hat im Jahr 2013 erneut einen Betrag i. H. v. insgesamt 105 Mio. Euro für den
Zeitraum 2013 bis 2017 zugesagt. Zur Bekämpfung von armutsbedingten
tropischen Erkrankungen fördert das BMZ das unter dem Dach der WHO
angesiedelte Programme for the Research and Training in Tropical Diseases (TDR).
b) Wie bewertet die Bundesregierung hierbei den Ansatz des „Equitable
Licensing“ beim Transfer von öffentlich generiertem Wissen aus
Universitäten in die Privatwirtschaft?
Die Bundesregierung beurteilt den Ansatz des Equitable Licensing im Bereich
der Forschung zu globaler Gesundheit im Grundsatz positiv. Universitäten steht
es frei, Ergebnisse aus mit Bundesmitteln unterstützten Forschungsprojekten
gemäß den Regeln des Equitable Licensing zu verwerten.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung des
Generikawettbewerbs zur Verbesserung des Zugangs zu Medikamenten in
Entwicklungs- und Schwellenländern?
Die Bundesregierung fördert seit dem Jahr 2006 aktiv und mit einem bisherigen
Volumen von über 100 Mio. Euro den Aufbau lokaler Pharmaproduktion in
Entwicklungsländern. Regionaler Schwerpunkt ist Subsahara-Afrika. Die
Förderung erfolgt zu 90 Prozent mit bilateralen Mitteln und zu 10 Prozent mit
multilateralen Mitteln in Kooperation mit der Organisation der Vereinten Nationen
für industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Konferenz der Vereinten
Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD).
d) Wie bewertet die Bundesregierung flexible Patentregelungen und
differentielle Preisgestaltung als Mittel zur Verbesserung des Zugangs zu
Medikamenten in Entwicklungs- und Schwellenländern?
Die Bundesregierung begrüßt die seit dem Jahr 2001 gefassten WTO-
Beschlüsse über einen besseren Medikamentenzugang im Rahmen des WTO/
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1784TRIPS-Abkommens. Diese erleichtern den Entwicklungsländern den Zugang zu
Medikamenten. Sie weisen insbesondere auf die Flexibilitäten hin, die das
WTO/TRIPS-Abkommen beinhaltet, um die Versorgung mit den notwendigen
Medikamenten sicherzustellen. Sie ermöglichen den Mitgliedstaaten im
Rahmen des TRIPS-Abkommens insbesondere Zwangslizenzen zur Herstellung
patentgeschützter Medikamente zu erteilen. Zudem können zur Bekämpfung eines
öffentlichen Gesundheitsproblems auch Zwangslizenzen für die Herstellung und
den Export patentgeschützter pharmazeutischer Produkte in Länder mit
ungenügenden Herstellungskapazitäten im Pharmabereich erteilt werden. Zu einem
verbesserten Zugang zu Medikamenten trägt jedoch auch ein möglicher Verzicht
der Entwicklungs- und Schwellenländer auf Importzölle und weniger Bürokratie
bei den Zollverfahren bei, ebenso wie ein gezielter Ausbau der Infrastruktur und
die Bekämpfung von Korruption im jeweiligen staatlichen Gesundheitssystem.
10. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die
internationale Wettbewerbsfähigkeit in universitärer Ausbildung im Bereich
globaler Gesundheit zu fördern?
Im Hinblick auf die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb der föderalen
Struktur sieht die Bundesregierung es als Aufgabe der Länder an, das Profil der
Universitäten auch in Hinblick auf den Themenbereich „globale Gesundheit“ zu
stärken.
11. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung „gezielt deutsches
Personal in den gesundheitsrelevanten internationalen Gremien“ und
sichert so, in den „gesundheitsrelevanten internationalen Organisationen
personell gut positioniert zu sein“ (BMG, 2013, S. 41)?
Die Bundesregierung fördert gezielt durch gemeinsame Veranstaltungen den
Austausch mit deutschem Personal bei gesundheitsrelevanten internationalen
Organisationen (IO). Wichtiges Instrument deutscher Personalpolitik bei
gesundheitsrelevanten internationalen Organisationen bleibt das JPO-Programm
(Junior Professional Officer), mit dem es gelungen ist, eine hohe Anzahl
jüngerer deutscher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft bei
gesundheitsrelevanten internationalen Organisationen einzubringen. Darüber hinaus unterstützt
die Bundesregierung deutsche Bewerberinnen und Bewerber, um den deutschen
Personalanteil insbesondere in Leitungspositionen zu erhöhen. Die deutschen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsorganisationen unterhalten
ein enges Netzwerk mit den Vertretern der Bundesregierung, um sich
gegenseitig über neue Entwicklungen auszutauschen. So finden regelmäßig Treffen von
Vertretern der Bundesregierung mit deutschen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern fachrelevanter Organisationen in Genf statt.
Die im Rahmen der Netzwerkarbeit der Bundesregierung wichtigste
Veranstaltung ist die alljährliche sog. IO-Mitarbeiter-Konferenz. Der Veranstalter, der
Koordinator für Internationale Personalpolitik im Auswärtigen Amt, hat das
Thema „Globale Gesundheitspolitik“ als gemeinsamen Workshop der
Bundesregierung und deutscher UNAIDS-Vertreter auf die Tagesordnung der nächsten
Konferenz am 3./4. Juli 2014 in Berlin gesetzt.
12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre erklärte
Selbstverpflichtung „keine Gesundheitsfachkräfte aktiv aus Ländern [abzuwerben], in
denen bereits laut WHO eine Fachkräftekrise herrscht“ (BMG, 2013, S. 20)
eingehalten wird, und wie begründet die Bundesregierung in diesem Zu-
Drucksache 18/1784 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesammenhang die Abwerbung von 100 bereits ausgebildeten
Krankenpflegefachkräften aus Vietnam (vgl. SWP-Aktuell 25, 2014, S. 6)?
Die Einhaltung der Selbstverpflichtung wird durch §§ 38 und 39 der
Beschäftigungsverordnung gewährleistet. Vietnam gehört nicht zu den Staaten, in denen
nach den Feststellungen der WHO ein Fachkräftemangel im Gesundheitswesen
besteht. Darüber hinaus ist Zielsetzung des Pilotprojektes des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nicht die Fachkräftegewinnung, sondern die
Gewinnung von Menschen für eine Ausbildung in der Pflegewirtschaft in
Deutschland.
13. In welchem finanziellen Umfang stellte die Bundesregierung
Haushaltsmittel jeweils in den Jahren 2012 bis 2014 bereit, um die Stärkung von
Gesundheitssystemen weltweit (vgl. BMG, 2013, S. 19) zu fördern (bitte
nach Jahr, Barmittelansatz, Ressort und Maßnahme auflisten)?
Alle von der Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
unterstützten bi- und multilateralen Maßnahmen im Gesundheitsbereich dienen
direkt oder indirekt auch der Stärkung von Gesundheitssystemen weltweit. Im
Jahr 2012 belief sich diese Unterstützung auf insgesamt 752,12 Mio. Euro. Die
Zahlen für das Jahr 2013 werden voraussichtlich Ende 2014 vorliegen. Eine
stetig wachsende Zahl beispielhafter Einzelmaßnahmen wird auf der Internetseite
www.health.bmz.de dargestellt.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von innovativen
Finanzierungsinstrumenten zur Umsetzung des erklärten Ziels des universellen
Zugangs zu Gesundheitsversorgung (vgl. BMG, 2013, S. 19), und inwiefern
setzt sich die Bundesregierung konkret dafür ein, dass die Einnahmen aus
der beschlossenen Finanztransaktionssteuer für die
Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt werden?
Beiträge innovativer Finanzierungsinstrumente sind sinnvoll und notwendig,
um den globalen Herausforderungen gerecht werden zu können. Die
Bundesregierung sieht Chancen im Einsatz von innovativen Finanzierungsinstrumenten
auch zur Umsetzung des Ziels des universellen Zugangs zu
Gesundheitsversorgung. Sie hat daher im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit Ende 2012
die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit der Unterstützung des Global Health
Investment Fund (GHIF) in Höhe von 10 Mio. Euro beauftragt. Der GHIF stellt als
strukturierter Fonds ein innovatives Finanzierungsinstrument dar, bei dem
private Investitionen zu einem großen Teil durch Garantien (v. a. der Bill &
Melinda Gates Stiftung) und staatliche Einlagen abgesichert werden. Der GHIF
finanziert Investitionen mit sozialer Wirkung (globale Gesundheitsförderung) und
geringer Rendite-Aussicht. Über das Angebot günstiger Finanzierung schafft
der GHIF Anreize für die Pharmaindustrie, in die Weiterentwicklung oder
beispielsweise die erweiterte Zulassung von Gesundheitsprodukten (Impfstoffe,
Diagnostika, Medikamente) zu investieren. Damit bietet der GHIF auch
deutschen Pharma- und Biotechunternehmen sowie ihren Kooperationspartnern der
Universitätslandschaft die Chance, sich an den GHIF-finanzierten Projekten zu
beteiligen. In Kürze ist mit der ersten Investition aus dem GHIF, der inzwischen
ein Gesamtvolumen von 108 Mio. USD einwerben konnte, zu rechnen.
Voraussichtlich werden hierbei die Unterstützung neuer Diagnostik-Instrumente sowie
die Impfstoffentwicklung im Fokus stehen. Außerdem unterstützt die
Bundesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit auch die Pilotierung
von innovativen ergebnisbasierten Ansätzen im Gesundheitssektor und beteiligt
sich am diesbezüglichen internationalen Fachaustausch.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/178415. In welchem finanziellen Umfang stellt die Bundesregierung
Haushaltsmittel jeweils in den Jahren 2012 bis 2014 bereit, um die Forschung für die
globale Gesundheit (vgl. BMG, 2013, S. 33 bis 34) zu fördern (bitte nach
Jahr, Barmittelansatz, Ressort und Maßnahme auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt Forschung zu vernachlässigten und
armutsassoziierten Erkrankungen in substantiellem Umfang durch die institutionell
geförderten Einrichtungen. Das BMG unterstützt dabei im Rahmen einer
institutionellen Förderung folgende Institute der Leibniz-Gemeinschaft:
Forschungszentrum Borstel
2012: 8 918 000 Euro
2013: 9 447 000 Euro
2014: 10 038 000 Euro (laut Haushaltsplanentwurf)
Heinrich-Pette-Institut
2012: 5 556 000 Euro
2013: 5 790 000 Euro
2014: 5 967 000 Euro (laut Haushaltsplanentwurf)
Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin
2012: 6 825 000 Euro
2013: 7 065 000 Euro
2014: 8 624 000 Euro (laut Haushaltsplanentwurf).
Das BMG förderte im Jahr 2013 zudem ein Projekt von UNAIDS zur
umfassenden Analyse der HIV-Programme in der Ukraine und der Republik Moldau mit
100 700 Euro.
Das BMZ fördert das Special Programme for the Research and Training in
Tropical Diseases (TDR) der WHO seit vielen Jahren. Für die Jahre 2012 und 2013
wurden jeweils 750 000 Euro bereitgestellt. Für das Jahr 2014 sind 600 000
Euro vorgesehen.
Eine gesonderte Haushaltslinie für Forschung zu globaler Gesundheit existiert
im Haushalt des BMBF nicht. Für die Erforschung vernachlässigter und
armutsassoziierter Krankheiten hat das BMBF im Haushaltsjahr 2012 rund 16,5 Mio.
Euro bereitgestellt.
Für die Folgejahre (2013, 2014) wurde bzw. wird ein ähnlicher Mittelansatz
veranschlagt. Weitere Forschungsmittel für die Thematik werden über die Deutsche
Forschungsgemeinschaft und die institutionell von der Bundesregierung
finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen bereitgestellt. Eine
gesonderte Erfassung dieser Mittel erfolgt nicht.
16. In welchem finanziellen Umfang stellt die Bundesregierung
Haushaltsmittel jeweils in den Jahren 2012 bis 2014 zur Stärkung der globalen
Gesundheitsarchitektur bereit (vgl. BMG, 2013, S. 37 bis 39, bitte nach Jahr,
Barmittelansatz, Ressort und Maßnahme auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützte im Jahr 2013 die WHO im Rahmen der WHO-
Reform mit 70 000 Euro aus Haushaltsmitteln des BMG.
Die Bundesregierung förderte über das BMZ die bessere Abstimmung auf
Geber- und Partnerseite durch Stärkung der International Health Partnership
Drucksache 18/1784 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(IHP+) Initiative im Jahr 2012 mit 1,075 Mio. Euro und im Jahr 2013 mit
450 000 Euro.
Im Gesundheitsbereich leistet die Bundesregierung über das Auswärtige Amt
humanitäre Hilfe in der Regel im Rahmen sektorübergreifender Projekte. Als
guter Geber im Sinne der Good Humanitarian Donorship Initiative verzichtet die
Bundesregierung weitestgehend auf eine eng gefasste Zweckbindung auf
einzelne Bereiche. Dadurch können die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie am
dringendsten gebraucht werden, oftmals im Gesundheitssektor. Aufgrund der
sektorübergreifenden Projektstruktur lässt sich dies jedoch in den meisten Fällen
nicht quantifizieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]