Umsetzung und entwicklungspolitischer Anspruch des Konzepts der Bundesregierung zur globalen Gesundheitspolitik
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Umsetzung des Menschrechts auf Gesundheit ist ein zentraler Bestandteil der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und bedarf einer kohärenten globalen Gesundheitspolitik. Vor diesem Hintergrund des Bedeutungszuwachses von Gesundheitsfragen auf internationaler Ebene veröffentlichte die Bundesregierung im Juli 2013 das Konzeptpapier „Globale Gesundheitspolitik gestalten – gemeinsam handeln – Verantwortung wahrnehmen“ über die Ausrichtung der globalen Gesundheitspolitik Deutschlands. Dabei formulierte die Bundesregierung fünf Schwerpunkte: 1. Schutz der deutschen Bevölkerung vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, 2. Stärkung von Gesundheitssystemen weltweit, 3. Ausbau intersektoraler Kooperationen, 4. Gesundheitsforschung und Gesundheitswirtschaft und 5. Stärkung der globalen Gesundheitsarchitektur.
Während das Konzeptpapier „globale Gesundheit als integralen Bestandteil“ (Bundesministerium für Gesundheit – BMG, 2013, S. 41) deutscher internationaler Politik definierte, bleibt in der aktuellen Legislaturperiode bislang unklar, welche konkreten und messbaren Schritte die neue Bundesregierung unternehmen möchte, um das Konzept umzusetzen. Dies wurde auch von Seiten der Wissenschaft und Zivilgesellschaft verschiedentlich kritisiert (vgl. The Lancet, 2013, Vol. 382, S. 1702 bis 1703). Darüber hinaus ist weiterhin offen, wie die Bundesregierung sicherstellen wird, dass die Umsetzung des Konzepts im Einklang mit der entwicklungspolitischen Zielsetzung der Bundesregierung erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem im Juli 2013 von der letzten Bundesregierung veröffentlichten Konzeptpapier „Globale Gesundheitspolitik gestalten – gemeinsam handeln – Verantwortung wahrnehmen“?
Welche Rolle misst die Bundesregierung im Rahmen des Konzeptpapiers der Entwicklungspolitik bei, und inwieweit wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in die Ausgestaltung des Papiers als (gleichwertiger) Akteur mit einbezogen?
Hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Konzepts einen konkreten Aktionsplan entwickelt, der die Umsetzung sichern soll, und wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, welche Bundesministerien und deren Abteilungen wurden mit der Umsetzung des Konzepts zur globalen Gesundheitspolitik federführend beauftragt (bitte genaue Abteilung mit angeben)?
b) Wann und in welchem Rahmen „tauschen die beteiligten Bundesministerien regelmäßig und aus gegebenen Anlässen Informationen und Erfahrungen zu aktuellen und geplanten Aktivitäten im Bereich der globalen Gesundheitspolitik“ (BMG, 2013, S. 41) aus, und zu welchem konkreten Anlass ist dieser Austausch zuletzt erfolgt?
Mit welchen Methoden und Indikatoren wird die Bundesregierung bewerten, ob ihre Ziele im Rahmen der Umsetzung des Konzepts zur globalen Gesundheitspolitik erreicht werden und ob diese Fortschritte im Einklang mit der entwicklungspolitischen Zielsetzung der Bundesregierung stehen?
Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die Umsetzung ihres Konzepts zur globalen Gesundheitspolitik transparent und dauerhaft nachvollziehbar wird?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Fortschritte ihres erklärten Ziels, in der globalen Gesundheitspolitik einheitlicher zu agieren und eine „größtmögliche Kohärenz der betroffenen Fachpolitiken“ (BMG, 2013, S. 41) herzustellen?
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zukunft dafür Sorge tragen, dass eine größtmögliche Kohärenz erreicht wird?
a) In welchen Bereichen ihrer globalen Gesundheitspolitik „tauscht sich die Bundesregierung mit [welchen] […] relevanten zivilgesellschaftlichen Organisationen aus und kooperiert mit ihnen bei der Umsetzung“ (BMG, 2013, S. 41), und wann ist dieser Austausch zuletzt erfolgt?
b) Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen werden von der Bundesregierung als „relevant“ (BMG, 2013, S. 41) erachtet, und anhand welcher Kriterien bewertet die Bundesregierung, welche zivilgesellschaftlichen Organisationen als relevant eingestuft werden?
c) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung den Austausch und die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen weiter fördern (vgl. BMG, 2013, S. 41)?
Welche Rolle misst die Bundesregierung geistigen Eigentumsrechten im Rahmen der globalen Gesundheitspolitik bei, und wie begründet sie, dass das Thema der geistigen Eigentumsrechte im Konzeptpapier der Bundesregierung nicht berührt wird?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss internationaler Patentregelungen auf den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten von Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern, und welche Konsequenzen zieht sie aus ihrer Bewertung?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Ziele in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und Gesundheitspolitik nicht durch internationale Patentregelungen konterkariert werden?
Mit welchen Maßnahmen – jenseits der Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen, der Förderung von Product Development Partnerships (PDPs), nationalen Forschungszentren und internationalen Forschungsnetzwerken (vgl. BMG, 2013, S. 33 bis 34) – gedenkt die Bundesregierung den Zugang zu lebensnotwendigen Arzneimitteln in ärmeren Ländern zu fördern?
a) Plant die Bundesregierung das Förderprogramm „Vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten“ mit einer zweiten Ausschreibung als Förderschwerpunkt weiterhin zu sichern und Tuberkulose sowie vernachlässigte Aspekte der Prävention, Diagnose und Behandlung von HIV/AIDS, wie spezielle Medikamente für Kinder, Mikrobizide und Impfstoffe, in die Förderung mit aufzunehmen?
Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang wird diese Förderung erfolgen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung hierbei den Ansatz des „Equitable Licensing“ beim Transfer von öffentlich generiertem Wissen aus Universitäten in die Privatwirtschaft?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung des Generikawettbewerbs zur Verbesserung des Zugangs zu Medikamenten in Entwicklungs- und Schwellenländern?
d) Wie bewertet die Bundesregierung flexible Patentregelungen und differentielle Preisgestaltung als Mittel zur Verbesserung des Zugangs zu Medikamenten in Entwicklungs- und Schwellenländern?
Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die internationale Wettbewerbsfähigkeit in universitärer Ausbildung im Bereich globaler Gesundheit zu fördern?
Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung „gezielt deutsches Personal in den gesundheitsrelevanten internationalen Gremien“ und sichert so, in den „gesundheitsrelevanten internationalen Organisationen personell gut positioniert zu sein“ (BMG, 2013, S. 41)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre erklärte Selbstverpflichtung „keine Gesundheitsfachkräfte aktiv aus Ländern [abzuwerben], in denen bereits laut WHO eine Fachkräftekrise herrscht“ (BMG, 2013, S. 20) eingehalten wird, und wie begründet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Abwerbung von 100 bereits ausgebildeten Krankenpflegefachkräften aus Vietnam (vgl. SWP-Aktuell 25, 2014, S. 6)?
In welchem finanziellen Umfang stellte die Bundesregierung Haushaltsmittel jeweils in den Jahren 2012 bis 2014 bereit, um die Stärkung von Gesundheitssystemen weltweit (vgl. BMG, 2013, S. 19) zu fördern (bitte nach Jahr, Barmittelansatz, Ressort und Maßnahme auflisten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von innovativen Finanzierungsinstrumenten zur Umsetzung des erklärten Ziels des universellen Zugangs zu Gesundheitsversorgung (vgl. BMG, 2013, S. 19), und inwiefern setzt sich die Bundesregierung konkret dafür ein, dass die Einnahmen aus der beschlossenen Finanztransaktionssteuer für die Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt werden?
In welchem finanziellen Umfang stellt die Bundesregierung Haushaltsmittel jeweils in den Jahren 2012 bis 2014 bereit, um die Forschung für die globale Gesundheit (vgl. BMG, 2013, S. 33 bis 34) zu fördern (bitte nach Jahr, Barmittelansatz, Ressort und Maßnahme auflisten)?
In welchem finanziellen Umfang stellt die Bundesregierung Haushaltsmittel jeweils in den Jahren 2012 bis 2014 zur Stärkung der globalen Gesundheitsarchitektur bereit (vgl. BMG, 2013, S. 37 bis 39, bitte nach Jahr, Barmittelansatz, Ressort und Maßnahme auflisten)?