[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1748
18. Wahlperiode 20.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Konstantin
von Notz, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1682 –
Umsetzungsstand und Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte und der
Telematik in der gesetzlichen Krankenversicherung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im März 2014 hat sich der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) in einer Erklärung kritisch
über den Stand der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
geäußert. Darin wird Teilen der Leistungserbringerorganisationen vorgeworfen,
immer wieder „das Ziel einer transparenten und nutzenbringenden Online-
Infrastruktur“ zu unterlaufen. Es sei nicht hinnehmbar, dass die „Einführung der
Telematikinfrastruktur verzögert und derweil ein kostenintensives Parallelnetz
aufgebaut“ werde.
Die Ausgaben für den Aufbau der Telematikinfrastrukur belaufen sich auf
mittlerweile 800 Mio. Euro. Dennoch konnte die bereits im Jahr 2006 geplante
Einführung der eGK bislang nicht erreicht werden. Vor diesem Hintergrund fordert
der Verwaltungsrat den Gesetzgeber in der genannten Erklärung auf, die
Organisationen der Leistungserbringer „in die Pflicht zu nehmen, um die
Zielvorgaben des Gesetzgebers umzusetzen“.
Die Organisationen der Leistungserbringer wiesen die Kritik zurück und
äußerten in einem offenen Brief ihrerseits „Unverständnis“ ob des Blockadevorwurfs
des GKV-Spitzenverbandes (offener Brief vom 12. Mai 2014,
www.kbv.de/
html/9209.php).
Gleichzeitig werfen die seit Juni 2013 anhaltenden Enthüllungen zum
internationalen Geheimdienst- und Überwachungsskandal neue und sehr grundsätzliche
Fragen hinsichtlich der Möglichkeit des Betriebes eines sicheren, die
Vertraulichkeit und Integrität berücksichtigenden, staatlichen IT-Großprojekts
„Telematikinfrastruktur“ auf.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 19. Juni 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1748 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei allen Beteiligten des Gesundheitswesens besteht Einigkeit darüber, dass zur
Bewältigung der Herausforderungen an ein technologisch hochentwickeltes und
modernes Gesundheitssystem für alle Versorgungsbereiche nutzbare und sichere
Verfahren für den Austausch personenbezogener medizinischer Daten verfügbar
sein müssen. Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der im Aufbau
befindlichen sicheren Telematikinfrastruktur werden dafür die technischen
Voraussetzungen geschaffen. So können versorgungsrelevante Daten im Bedarfsfall
sicher zur Verfügung gestellt werden und Versorgungsformen wie Telemedizin
und Telemonitoring leichter Eingang in die flächendeckende Versorgung finden.
Ziel ist es, durch einen erleichterten Datenaustausch, unter Wahrung eines hohen
Datenschutzniveaus, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems und damit
die Qualität der medizinischen Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu
verbessern.
1. Hält die Bundesregierung am Ziel einer sicheren und datenschutzkonformen
Telematikinfrastruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung unter
Einschluss der eGK fest?
Wenn ja, warum fehlt nach Kenntnis der Bundesregierung in dem
Koalitionsvertrag von 2013 zwischen CDU, CSU und SPD eine ausdrückliche
Erwähnung der eGK?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält am Ziel einer sicheren und datenschutzkonformen
Telematikinfrastruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung unter
Einschluss der eGK fest. Das Thema wird an verschiedenen Stellen des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD adressiert. Im Kapitel 2.4 des
Koalitionsvertrags werden beispielsweise im Zusammenhang mit der Verbesserung
der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens durch elektronische
Informations- und Kommunikationstechnologie Anwendungen der eGK genannt.
Darüber hinaus wird in Kapitel 4.4 auf den Aufbau der Telematikinfrastruktur und
den Ausbau der eGK hingewiesen.
2. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in dem Koalitionsvertrag
von 2013 zwischen CDU, CSU und SPD genannten „Hindernisse beim
Datenaustausch und Schnittstellenprobleme“, und auf welche Weise will
die Bundesregierung konkret auf deren Beseitigung hinwirken?
Insbesondere die Interoperabilität von technischen Systemen muss generell
verbessert werden. Die Bundesregierung bereitet dazu, aufbauend auf einer so
genannten Interoperabilitätsstudie, geeignete Maßnahmen vor.
3. Teilt die Bundesregierung die Kritik des Verwaltungsrates des GKV-
Spitzenverbandes, wonach die eGK trotz Vorinvestitionen seit dem Jahr 2008
von 800 Mio. Euro bislang keinen messbaren Nutzen habe (vgl.
Pressemitteilung vom 27. März 2014)?
Wenn nein, was ist aus Sicht der Bundesregierung der bislang messbare
Nutzen der eGK?
Es war von Anfang an bekannt, dass die Einführung der eGK und der Aufbau
der Telematikinfrastruktur wegen der Komplexität des Vorhabens schrittweise
erfolgen müssen. Nach der Ausstattung der Arzt- und Zahnarztpraxen mit
Lesegeräten und der Versicherten mit elektronischen Gesundheitskarten geht es jetzt
darum, dass so schnell wie möglich nutzbringende Anwendungen für alle Betei-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1748ligten (Versicherte, Leistungserbringer und Krankenkassen) eingeführt werden.
Die Organisationen der Selbstverwaltung haben hierfür die erforderlichen
Vorarbeiten in die Wege geleitet.
4. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe, warum die eGK,
anders als gesetzlich vorgeschrieben, nicht zum 1. Januar 2006 eingeführt
wurde?
Unterschiedliche Interessenlagen zwischen den
Selbstverwaltungsorganisationen sowie komplexe Anforderungen und Rahmenbedingungen haben zu
langjährigen Verzögerungen geführt. Seit dem Jahr 2011 konnten erhebliche
Projektfortschritte erreicht werden. So wurden mittlerweile alle Arzt- und
Zahnarztpraxen mit neuen Lesegeräten und der erforderlichen Software für das Einlesen
der Versichertendaten von der eGK ausgestattet. An 95 Prozent der Versicherten
wurden inzwischen elektronische Gesundheitskarten ausgegeben.
5. Auf welche Weise hat die Bundesregierung bisher auf eine zügige
Umsetzung der o. g. gesetzlichen Regelung hingewirkt?
Die Bundesregierung begleitet den Aufbau der Telematikinfrastruktur im
Rahmen ihrer Zuständigkeit durch gesetzgeberische Initiativen sowie begleitende
Verordnungen.
6. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Verwaltungsrates des GKV-
Spitzenverbandes nach „sanktionsbewehrten“ Terminen für weitere
Entwicklungsschritte der eGK (vgl. Pressemitteilung vom 27. März 2014)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Struktur der gematik bietet Möglichkeiten für die Klärung streitiger Fragen
innerhalb des Gesellschafterkreises. Vor diesem Hintergrund sieht die
Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit für „sanktionsbewehrte“ Termine für
weitere Entwicklungsschritte der eGK.
7. a) Welches sind die mit der Einführung der eGK und der
Telematikinfrastruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung intendierten Ziele des
Gesetzgebers?
b) Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass diese Ziele
inzwischen durch einzelne Gesellschafter der gematik – Gesellschaft für
Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH nicht mehr angestrebt
werden?
Wenn ja, welche Anhaltspunkte und Gesellschafter sind dies?
Mit der eGK und dem Aufbau der Telematikinfrastruktur wird die Basis für
einen sicheren und vertrauenswürdigen Austausch medizinischer Informationen
geschaffen. Unter enger Einbeziehung der Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und des Bundesamtes für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) wird eine Infrastruktur entwickelt, die es
einerseits ermöglichen soll, dass Versicherte den sie Behandelnden mittels der eGK
Informationen zur Verfügung stellen. Andererseits sollen auch Ärztinnen und
Ärzte miteinander und mit Krankenhäusern sicher elektronisch kommunizieren
können. Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Behandlungsqualität.
Gleichzeitig soll die Einführung moderner IKT-Systeme einen wesentlichen
Beitrag zu mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit leisten.
Drucksache 18/1748 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundesregierung begrüßt, dass die Gesellschafter der gematik gemeinsam
daran arbeiten, die Telematikinfrastruktur aufzubauen. Nachdem Ende
vergangenen Jahres erfolgreich das europaweite Vergabeverfahren für die großflächige
Erprobung abgeschlossen werden konnte, werden derzeit von der Industrie die
Erprobungsmaßnahmen für die Onlineanbindungen von ca. 1 000 Ärzten
vorbereitet. Anschließend wird die bundesweit flächendeckende Onlineanbindung
der Ärzte und Krankenhäuser starten.
8. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), die Online-Vernetzung in die
„Verantwortung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“ zu legen
(
www.kbv.de/html/6235.php)?
Die Bundesregierung hält diesbezüglich an den bestehenden gesetzlichen
Regelungen zu den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten fest, die den Aufbau
der Telematikinfrastruktur in die Hand der gemeinsamen Selbstverwaltung
legen. Diese hat hierfür die gematik gegründet.
b) Wäre eine solche Forderung kompatibel mit den bestehenden
gesetzlichen Vorschriften zur Telematikinfrastruktur in den §§ 291a und 291b
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)?
Inwieweit die Forderung kompatibel mit den bestehenden gesetzlichen
Vorschriften zur Telematikinfrastruktur in den §§ 291a und 291b SGB V ist, hängt
von der konkreten Ausgestaltung der „Online-Vernetzung“ ab. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss der
Vertreterversammlung der KBV, „parallel zur Gematik bestehende Netzinfrastrukturen
fördern und ausbauen“ zu wollen (vgl. Pressemitteilung der KBV vom 27. Mai
2013) unter anderem vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen
Verwendung von Beitragsmitteln der GKV?
Die Bundesregierung begrüßt, dass die Gesellschafter der gematik beschlossen
haben, dass Bestandsnetze beim Aufbau der Telematikinfrastruktur einbezogen
werden. Insoweit wirken alle Gesellschafter gemeinsam darauf hin, dass
Infrastrukturen nicht doppelt bezahlt und Synergieeffekte genutzt werden. Die
Rahmenbedingungen für einen koordinierten Betrieb von Bestandsnetzen und
Telematikinfrastruktur werden derzeit zwischen den Gesellschaftern der
gematik, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der
Bundesbauftragten für den Datenschutz (BfDI) erörtert.
10. Sieht die Bundesregierung angesichts der o. g. Ankündigung
Interessenkonflikte auf Seiten der KBV vor dem Hintergrund, dass die KBV 15
Prozent der Gesellschaftsanteile der gematik hält und nach § 291a Absatz 7
SGB V gesetzlich verpflichtet ist, gemeinsam mit den anderen
Gesellschaftern der gematik die für die Einführung und Anwendung der eGK
erforderliche Telematikinfrastruktur zu schaffen?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 9 verwiesen, wonach die
Gesellschafter der gematik gemeinsam daran arbeiten, die Telematikinfrastruktur
aufzubauen. Interessenkonflikte bei Einzelfragen sind bei einem komplexen
Projekt wie dem Aufbau der Telematikinfrastruktur nicht ungewöhnlich und können
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1748nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Strukturen der gematik ermöglichen
jedoch, dass diese gelöst werden können.
11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Beschluss des 115. Deutschen Ärztetages vom 25. Mai 2012,
wonach der „gigantomanische Anspruch“ des eGK-Projekts „elementaren
ärztlichen Grundwerten“ widerspreche (
www.bundesaerztekammer.de
vom 25. Mai 2012), vor dem Hintergrund, dass die Bundesärztekammer
nach § 291a Absatz 7 SGB V gesetzlich verpflichtet ist, gemeinsam mit
den anderen Gesellschaftern der gematik die für die Einführung und
Anwendung der eGK erforderliche Telematikinfrastruktur zu schaffen?
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Aufbau einer
Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen waren bereits mehrfach
Gegenstand der Beratungen des Deutschen Ärztetages. Im Rahmen des 116.
Deutschen Ärztetages 2013 wurde der Vorstand der Bundesärztekammer damit
beauftragt, beim diesjährigen 117. Deutschen Ärztetag einen ausführlichen
Sachstandsbericht über die Zusammenarbeit in der gematik zu erstatten, um auf
dessen Grundlage die weitere Zusammenarbeit der Ärzteschaft in der gematik
zu diskutieren. Auf Basis des vorgelegten Sachstandsberichts haben sich die
Delegierten des diesjährigen 117. Deutschen Ärztetages mehrheitlich dafür
ausgesprochen, dass die Bundesärztekammer ärztliche Positionen auch in Zukunft
fachlich kompetent in die Arbeiten für die weiteren Umsetzungsstufen der eGK
und den Aufbau der Telematikinfrastruktur so einbringt, dass sinnvolle
medizinische Anwendungen der eGK zügig umgesetzt werden.
12. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der genannten Beschlüsse
maßgeblicher Gesellschafter der gematik die Notwendigkeit, die
Mehrheitserfordernisse nach § 291b Absatz 2 SGB V zu verändern?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung zur Veränderung der
Mehrheitserfordernisse in der gematik. Die Bundesregierung begrüßt, dass alle
Gesellschafter der gematik sehr konstruktiv am Aufbau der Telematikinfrastruktur und
der Einführung der eGK mitarbeiten. Für die Testphase hat das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) durch Rechtsverordnung ein Schlichtungsverfahren
bei der gematik zur Auflösung von Entscheidungsstaus bei Nichteinigung der
Selbstverwaltung eingerichtet, das mittlerweile gut etabliert ist.
13. a) Stellt das KV-Safenet der KBV eine zur eGK und zu der mit ihr
verbundenen Telematikinfrastruktur parallele Entwicklung in der GKV
dar?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus
vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Verwendung von
Beitragsmitteln der GKV?
b) Welche Kosten sind den Versicherten der GKV durch die Entwicklung
des KV-Safenet bereits entstanden?
Die Gesellschafter haben beschlossen, dass solche Bestandsnetze beim Aufbau
der Telematikinfrastruktur einbezogen werden. Die Schaffung von
Rahmenbedingungen für einen koordinierten Betrieb von Bestandsnetzen und der
Telematikinfrastruktur sind Teil der von der gematik ausgeschriebenen
Erprobungsverfahren. KV-Safenet wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Drucksache 18/1748 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebzw. den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit unterschiedlichen
Anwendungen organisiert. Eine Aufstellung der damit verbundenen Kosten ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
14. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung weitere mit der Telematik in
der GKV vergleichbare Netzinfrastrukturen, die durch die KBV oder
einzelne Kassenärztliche Vereinigungen gefördert oder durch sie ins Leben
gerufen wurden, und wie bewertet die Bundesregierung diese unter
anderem vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Verwendung von
Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung?
Da die Telematikinfrastruktur für die Versorgung noch nicht zur Verfügung
steht, werden derzeit für die elektronische Kommunikation personenbezogener
medizinischer Daten verschiedene Einzellösungen genutzt. Nach den der
Bundesregierung vorliegenden Informationen gibt es außer dem KV-Safenet keine
weiteren mit der Telematikinfrastruktur vergleichbaren Infrastrukturen, die
durch die KBV oder einzelne KVen gefördert oder ins Leben gerufen wurden.
Die Bundesregierung begrüßt, dass die Gesellschafter der gematik darauf
hinwirken, dass bestehende Netze an die Telematikinfrastruktur angebunden
werden können und dass sie diese auch in die Erprobungsverfahren einbeziehen.
15. Besitzt das KV-Safenet der KBV ebenso wie die Telematikinfrastruktur
der eGK eine Sicherheitszertifizierung nach § 291b Absatz 1a SGB V
durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik?
Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung diesen
Umstand vor dem Hintergrund, dass im KV-Safenet hochsensible
Sozialdaten übermittelt werden?
Komponenten und Dienste des KV-Safenet der KBV besitzen in der Regel keine
Sicherheitszertifizierung durch das BSI. Die Bundesregierung unterstützt
deshalb die Arbeiten der Selbstverwaltung einschließlich der KBV, mit der
Telematikinfrastruktur eine sichere Infrastruktur aufzubauen und auch für die
Anwendungen des KV-Safenet nutzbar zu machen.
16. Hält die Bundesregierung eine Zertifizierung des KV-Safenet durch das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für notwendig, um
Datensicherheit und Datenschutz, insbesondere im Umgang mit sensiblen
Patientendaten (Sozialdaten), zu gewährleisten?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt das Konzept der Selbstverwaltung
einschließlich der KBV, soweit sinnvoll und möglich den sicheren Netzanschluss der
Leistungserbringer auf zertifizierte Komponenten und Dienste der
Telematikinfrastruktur zu stützen.
17. Entspricht eine „Empfehlung durch Landesdatenschützer“ (vgl. „Sicher
vernetzt mit KV-Safenet“, Kassenärztliche Bundesvereinigung) einer
Sicherheitszertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik?
Wenn nein, warum nicht?
Eine „Empfehlung durch Landesdatenschützer“ entspricht nicht einer
Sicherheitszertifizierung durch das BSI. Die Empfehlungen durch
Landesdatenschützer zur technischen Umsetzung von Datenschutzanforderungen beziehen sich in
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1748der Regel auf die Nutzung bestimmter Produkttypen und Verfahren (z. B.
Private Netzwerke, Virenscanner) sowie auf bestimmte notwendige Nachweise der
Sicherheitseigenschaften. Eine Zertifizierung bestätigt für ein bestimmtes
Produkt diesen Nachweis der erforderlichen Sicherheitseigenschaften. Auch das
BSI gibt Empfehlungen zum Beispiel in Form technischer Richtlinien heraus.
18. Gab es eine Befassung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des
Bundes und der Länder oder einer ihrer Arbeitsgemeinschaften mit dem
KV-Safenet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-
Westfalen hat sich in seinem 20. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
mit KV-Safenet befasst. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die KV-
Safenet-Lösung grundsätzlich das Potenzial zur Realisierung eines sicheren
Netzes für den ärztlichen Datenaustausch habe, aufgrund des hohen
Schutzbedarfs patientenbezogener Daten aber noch Nachbesserungsbedarf erkennbar
sei. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen hierzu konkret
erforderlich seien, müsse auf Grundlage einer von der KBV zu erstellenden
detaillierten und umfassenden Risiko- und Bedrohungsanalyse ermittelt werden. Die
81. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder befasste
sich im Jahr 2011 mit Mindestanforderungen für den Schutz von Patientendaten
bei einer Anbindung von Praxis-EDV-Systemen an medizinische Netze. In
diesem Zusammenhang wird in der Entschließung auf die Einhaltung der KBV-
Richtlinien zur Online-Anbindung der Praxis EDV an KV-Safenet hingewiesen.
19. a) Trifft es zu, dass eine mögliche Integration des KV-Safenet in die
Telematikinfrastruktur wegen der fehlenden Zertifizierung derzeit nicht
möglich wäre?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Für den Übergang des sicheren Netzes der KVen in die Telematikinfrastruktur
muss ein übergreifendes Betriebskonzept und eine gemeinsame
Sicherheitspolicy vorliegen, um ein ausreichendes Sicherheitsniveau des Gesamtsystems
sicherzustellen. Entsprechende Konzepte werden mit den Gesellschaftern der
gematik unter Einbeziehung von BfDI und BSI erörtert.
b) Trifft es zu, dass dem Bundesministerium für Gesundheit hierzu ein
entsprechendes Schreiben des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik vorliegt?
Wenn ja, welchen konkreten Inhalt hat dieses Schreiben?
In dem o. g. Schreiben hat sich das BSI kritisch mit der Forderung der KBV
auseinandergesetzt, die alleinige Zuständigkeit der KBV für den sicheren Betrieb
ihres sektoralen Netzes und seiner verfügbaren Anwendungen (so genannte
Mehrwertdienste) gesetzlich klarzustellen. Sollte sich die KBV mit ihren
Vorstellungen durchsetzen, so befürchtet das BSI, dass damit die
Telematikinfrastruktur (TI) zu einem „reinen Verbindungs- und Zugangsnetz degradiert“
werde, ohne dass ein einheitliches übergreifendes Sicherheitskonzept
durchgesetzt und ein ausreichendes Sicherheitsniveau des Gesamtsystems sichergestellt
werden könne. Nach Auffassung des BSI hätte die gematik so hinsichtlich der
sektoralen Netze keine Möglichkeit, ihrer gesetzlichen Verpflichtung sinnvoll
nachzukommen und auch für die Anwendungen in den sektoralen Netzen ein zu
der TI gleichwertiges Sicherheits- und Datenschutzniveau vorzugeben. Auch
das BSI könne die Sicherheit eines „Konglomerates aus sektoralen Netzen und
TI“ nicht gewährleisten, bei dem der Gesamt-Sicherheitsstatus völlig unklar sei.
Drucksache 18/1748 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEine hinreichende Gesamtsicherheit könne nur bei einer vollständigen
Migration der sektoralen Netze in die TI gewährleistet werden.
Sollte die KBV mit ihren Forderungen durchdringen, hat das BSI in o. g.
Schreiben angekündigt, seine Rolle in diesem Projekt zu überdenken. Es würde prüfen
müssen, ob die dem BSI mit § 291b SGB V übertragenen Aufgaben unter diesen
Rahmenbedingungen noch erfüllt werden könnten.
Das BMG hat das Schreiben zum Anlass genommen, das Thema erneut mit den
Gesellschaftern der gematik, der BfDI und dem BSI zu thematisieren. Wie in der
Antwort zu Frage 9 dargestellt, werden diese die Rahmenbedingungen erörtern,
damit ein koordinierter Betrieb des sicheren Netzes der KVen und der
Telematikinfrastruktur erfolgen kann.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausgestaltung der
Telematikinfrastruktur vor dem Hintergrund der in einer Untersuchung der
Wirtschaftsberatungsgesellschaft PwC im Auftrag der Europäischen Kommission
offengelegten Mängel beim Schutz der patientenbezogenen Daten in deutschen
Krankenhäusern (vgl. „Deutsche Kliniken schwächeln bei der
Datensicherheit“ –
www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/ehealth-deutsche-kliniken-
schwaecheln-bei-der-datensicherheit-a-966725.html)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass durch den Aufbau der
Telematikinfrastruktur die Möglichkeiten zum Schutz personenbezogener Daten im
Gesundheitswesen grundsätzlich erheblich verbessert werden.
21. a) Trifft es zu, dass zwischen Gesellschaftern der gematik derzeit
unterschiedliche Ansichten über die Fortgeltung der alten
Krankenversicherungskarte bestehen?
Wenn ja, wie lauten diese, und welche Haltung nimmt die
Bundesregierung hier ein?
b) Welche Folgen hätte eine fortdauernde Nichteinigung der
Gesellschafter in dieser Frage aus Sicht der Bundesregierung?
c) Strebt die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung dieser Frage
an?
Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Wenn nein, wieso nicht?
Der GKV-SV hat mit der KBV und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KZBV) Vereinbarungen getroffen, die das Ende der Gültigkeit der
Krankenversichertenkarte (KVK) grundsätzlich zum 31. Dezember 2013 regeln. Um einen
reibungslosen Übergang zu ermöglichen, sehen beide Vereinbarungen eine
Übergangsfrist bis zum 30. September 2014 vor, in der Ärzte und Zahnärzte die
KVK noch als Versicherungsnachweis akzeptieren können. Während im
Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung Einigkeit zwischen KZBV und
GKV-Spitzenverband (GKV-SV) besteht, dass die Krankenversichertenkarte ab
dem 1. Oktober 2014 nicht mehr genutzt werden kann, sind die Erörterungen
zwischen GKV-SV und KBV noch nicht abgeschlossen. Sollte es zu keiner
Einigung kommen, wird die Bundesregierung prüfen, ob eine gesetzliche
Regelung erforderlich ist.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/174822. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik aus den Reihen der
Leistungserbringer, durch die Aktualisierung der Versichertenstammdaten
würden Verwaltungsaufgaben auf die Arztpraxen übertragen und eine
„unerträgliche Behinderung der Patientenversorgung“ geschaffen (vgl.
zum Beispiel Beschluss der KBV-Vertreterversammlung vom 1. März
2013)?
Die Bundesärztekammer hat in ihrem Sachstandsbericht zum 117. Deutschen
Ärztetag darauf hingewiesen, dass das Versichertenstammdatenmanagement
laut Vereinbarung zwischen KBV und GKV-SV zukünftig beim ersten Besuch
des Patienten im Quartal durchzuführen ist. Die Anwendung muss sich als
praktikabel erweisen und sie muss sich in die Arbeitsabläufe in den Arztpraxen
einfügen. Die Erprobung in den Testregionen dient dem Nachweis, dass diese
Anforderungen erfüllt werden. Erst nach Abschluss der Testphase kann die Frage
abschließend beantwortet werden.
b) Trifft es zu, dass diese Aktualisierung automatisch beim ohnehin
notwendigen Einstecken der eGK in das Onlinelesegerät vorgenommen
wird?
Wenn ja, wie lange dauert dieser Aktualisierungsvorgang gemäß den
entsprechenden technischen Spezifikationen?
Der Leistungserbringer kann eine Konfiguration wählen, in der die
Aktualisierung automatisch beim Einstecken der eGK ins Kartenterminal erfolgt. Der
Aktualisierungsvorgang, bei dem die Stammdaten auf der eGK geändert werden,
soll laut Vorgabe der gematik zwischen 7 und 13 Sekunden dauern. Der normale
Einlesevorgang dauert zwischen 4 und 5 Sekunden. Erfolgt bei Anfragen
innerhalb von 30 Sekunden keine Antwort, wird der Vorgang abgebrochen und es
wird automatisch von einem gültigen Versicherungsverhältnis ausgegangen.
c) Sind darüber hinaus noch weitere Handlungen des Leistungserbringers
notwendig?
Die Versichertenstammdaten werden wie bisher von den Krankenkassen
verwaltet. Adressänderungen des Versicherten sind wie bisher immer der
Krankenkasse mitzuteilen, die dann die Änderungen auf der eGK in dem oben
beschriebenen Verfahren veranlasst.
23. a) Wurde inzwischen festgelegt, welche konkreten Anwendungen
Bestandteil der Tests in den Testregionen sein werden?
Wenn ja, welche sind dies?
Wenn nein, aus welchen Gründen wurden die in den Testregionen zu
testenden Anwendungen innerhalb der Selbstverwaltung bislang nicht
vereinbart?
Für die Erprobung des Onlinerollouts der Stufe 1 werden die Anwendungen
Versichertenstammdatendienst, qualifizierte elektronische Signatur und die
Kommunikation der Leistungserbringer erprobt.
b) Trifft es zu, dass es den an den Tests der Telematikinfrastruktur,
Online-Rollout der Stufe 1, freiwillig teilnehmenden Leistungserbringern
freigestellt ist, ob und welche im Test vorgesehenen Anwendungen sie
nutzen?
Drucksache 18/1748 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund,
dass die teilnehmenden Leistungserbringer nach Information der
Fragesteller als Aufwandsentschädigung eine Einmalzahlung
zwischen 5 000 und 12 500 Euro erhalten?
Eine derartige Freistellung ist der Bundesregierung nicht bekannt.
24. a) Welches sind die konkreten, im Entwurf des Einzelplanes 15 des
Bundeshaushaltsplanes 2014 geplanten „Akzeptanzmaßnahmen im
Rahmen der bundesweiten Einführung einer Telematikinfrastruktur“?
b) Richten sich diese Maßnahmen auch an die Leistungserbringer bzw.
deren Organisationen?
Wenn ja, in welcher konkreten Weise soll die Akzeptanz der
Telematikinfrastruktur bei den Leistungserbringern bzw. deren
Organisationen vergrößert werden?
Wenn nein, warum nicht?
c) Richten sich diese geplanten Maßnahmen auch an die Versicherten?
Wenn ja, die Akzeptanz welcher freiwilligen Anwendungen soll durch
die geplanten Maßnahmen gefördert werden?
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Aufbaus der Telematikinfrastruktur
wurden die Gelder eingeplant, um ggf. notwendig werdende akzeptanzfördernde
Maßnahmen bei allen Beteiligten, insbesondere bei Leistungserbringern und
Versicherten, zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der derzeit noch laufenden
Vorbereitungen in den Testregionen sind bislang keine Maßnahmen
abschließend geplant.
25. Wird die ab dem Jahr 2017 auszugebende Generation 2 der eGK nach
Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit bieten, die verwendete
Verschlüsselungstechnik per Softwareupdate an den jeweils aktuellen Stand
der kryptographischen Technik anzupassen?
Wenn ja, in welchen Zeiträumen wird dies nach Einschätzung der
Bundesregierung nötig sein?
Die Generation 2 der eGK bietet nach Kenntnis der Bundesregierung keine
Möglichkeit, die verwendete Verschlüsselungstechnik per Softwareupdate an
den jeweils aktuellen Stand der kryptographischen Technik anzupassen.
Vorgaben für die von der Karte bereit zu stellenden kryptographischen Verfahren
werden vom BSI erstellt und unter Berücksichtigung der Entwicklung der
technischen Möglichkeiten ständig fortgeschrieben. Die entsprechende
Fortschreibung der Kartenspezifikation und die Sicherstellung der Interoperabilität der
verschiedenen Kartengenerationen erfolgt durch die gematik. Nach heutigem
Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Spezifikationen über einen
ausreichend langen Zeitraum stabil bleiben, um eine Nutzungsdauer ausgegebener
elektronischer Gesundheitskarten von fünf Jahren zu erreichen.
26. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den bislang bekanntgewordenen Enthüllungen Edward Snowdens zu
Übergriffen und Möglichkeiten von Übergriffen auf IT-Infrastrukturen
weltweit im Hinblick auf die weiteren Planungsschritte der eGK?
Die von der gematik in Zusammenarbeit mit dem BSI und der BfDI erarbeitete
Sicherheitsarchitektur ist so konzipiert, dass sie den aktuellen
Sicherheitserfordernissen gerecht wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/174827. In welchem Umfang wird die eingesetzte Hard- und Software nach
Kenntnis der Bundesregierung z. B. auf US-amerikanische Produkte, wie z. B.
bei der Routertechnologie, zurückgreifen?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang die eingesetzte
Hard- und Software auf US-amerikanische Produkte zurückgreift.
28. a) Sind der Bundesregierung konkrete Veränderungen der gematik im
Hinblick auf die in den nächsten Schritten der eGK einzusetzende
Hard- und Software bekannt, und wenn ja, welche sind dies?
Sind der Bundesregierung dahingehende Planungen bekannt?
Geplant ist die stufenweise Weiterentwicklung der Hard- und Software-
Komponenten der Telematikinfrastruktur zur Erweiterung des Funktionsumfangs und
der Unterstützung weiterer Anwendungen. Darüber hinaus ist die
kontinuierliche Fortschreibung der Spezifikationen zur Umsetzung der jeweils aktuellen
Sicherheitsanforderungen (siehe Antwort zu Frage 25) vorgesehen.
b) Plant die Bundesregierung selbst Veränderungen oder konkrete
Vorgaben für die Gematik im Hinblick auf die in den nächsten Schritten der
eGK einzusetzende Hard- und Software, und wenn ja, welche sind
dies?
Die Bundesregierung plant keine Veränderungen oder konkrete Vorgaben für die
gematik in Bezug auf die einzusetzende Hard- und Software.
29. Teilt die Bundesregierung weiterhin die in der europäischen
Datenschutzrichtlinie von 1995 sowie in den bundesgesetzlichen Bestimmungen
niedergelegte Bewertung, dass es sich bei Gesundheitsdaten um besonders
schützenswerte Daten handelt, die auch im Lichte des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer
Systeme einer besonderen datenschutzrechtlichen Absicherung bedürfen?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
30. In welchem Umfang werden nächste Umsetzungsschritte der eGK nach
Kenntnis der Bundesregierung auf den Einsatz von Cloud-Lösungen
zurückgreifen, und welche besonderen Schritte planen die Bundesregierung
und die gematik, um die besonderen – auch vor dem Hintergrund der
Snowden-Enthüllungen –, offengelegten Risiken dieser IT-Konzepte so
aufzufangen, dass eine verfassungsrechtlich hinreichende Schutzhöhe der
Daten und Informationen erreicht wird?
Es sind derzeit keine Umsetzungsschritte mit Cloud-Lösungen bekannt.
31. Hat die Bundesregierung im Hinblick auf diese jüngsten Entwicklungen
und Erkenntnisse einen Kommunikationsprozess mit der Konferenz der
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder aufgenommen, und
wenn ja, auf welche Weise, und mit welchem Ergebnis?
Der Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung der eGK erfolgen
unter enger Einbindung der BfDI und dem BSI. Dies ist auch gesetzlich so
geregelt und wird so fortgeführt. Die BfDI bezieht auch die
Datenschutzbeauftragten der Länder kontinuierlich ein.
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ISSN 0722-8333]