Umsetzungsstand und Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematik in der gesetzlichen Krankenversicherung
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Konstantin von Notz, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im März 2014 hat sich der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) in einer Erklärung kritisch über den Stand der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geäußert. Darin wird Teilen der Leistungserbringerorganisationen vorgeworfen, immer wieder „das Ziel einer transparenten und nutzenbringenden Online-Infrastruktur“ zu unterlaufen. Es sei nicht hinnehmbar, dass die „Einführung der Telematikinfrastruktur verzögert und derweil ein kostenintensives Parallelnetz aufgebaut“ werde.
Die Ausgaben für den Aufbau der Telematikinfrastrukur belaufen sich auf mittlerweile 800 Mio. Euro. Dennoch konnte die bereits im Jahr 2006 geplante Einführung der eGK bislang nicht erreicht werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Verwaltungsrat den Gesetzgeber in der genannten Erklärung auf, die Organisationen der Leistungserbringer „in die Pflicht zu nehmen, um die Zielvorgaben des Gesetzgebers umzusetzen“.
Die Organisationen der Leistungserbringer wiesen die Kritik zurück und äußerten in einem offenen Brief ihrerseits „Unverständnis“ ob des Blockadevorwurfs des GKV-Spitzenverbandes (offener Brief vom 12. Mai 2014, www.kbv.de/html/9209.php).
Gleichzeitig werfen die seit Juni 2013 anhaltenden Enthüllungen zum internationalen Geheimdienst- und Überwachungsskandal neue und sehr grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Möglichkeit des Betriebes eines sicheren, die Vertraulichkeit und Integrität berücksichtigenden, staatlichen IT-Großprojekts „Telematikinfrastruktur“ auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Hält die Bundesregierung am Ziel einer sicheren und datenschutzkonformen Telematikinfrastruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung unter Einschluss der eGK fest?
Wenn ja, warum fehlt nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Koalitionsvertrag von 2013 zwischen CDU, CSU und SPD eine ausdrückliche Erwähnung der eGK?
Wenn nein, warum nicht?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in dem Koalitionsvertrag von 2013 zwischen CDU, CSU und SPD genannten „Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme“, und auf welche Weise will die Bundesregierung konkret auf deren Beseitigung hinwirken?
Teilt die Bundesregierung die Kritik des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, wonach die eGK trotz Vorinvestitionen seit dem Jahr 2008 von 800 Mio. Euro bislang keinen messbaren Nutzen habe (vgl. Pressemitteilung vom 27. März 2014)?
Wenn nein, was ist aus Sicht der Bundesregierung der bislang messbare Nutzen der eGK?
Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe, warum die eGK, anders als gesetzlich vorgeschrieben, nicht zum 1. Januar 2006 eingeführt wurde?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung bisher auf eine zügige Umsetzung der o. g. gesetzlichen Regelung hingewirkt?
Teilt die Bundesregierung die Forderung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes nach „sanktionsbewehrten“ Terminen für weitere Entwicklungsschritte der eGK (vgl. Pressemitteilung vom 27. März 2014)?
Wenn nein, warum nicht?
a) Welches sind die mit der Einführung der eGK und der Telematikinfrastruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung intendierten Ziele des Gesetzgebers?
b) Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass diese Ziele inzwischen durch einzelne Gesellschafter der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH nicht mehr angestrebt werden?
Wenn ja, welche Anhaltspunkte und Gesellschafter sind dies?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Online-Vernetzung in die „Verantwortung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“ zu legen (www.kbv.de/html/6235.php)?
b) Wäre eine solche Forderung kompatibel mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zur Telematikinfrastruktur in den §§ 291a und 291b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss der Vertreterversammlung der KBV, „parallel zur Gematik bestehende Netzinfrastrukturen fördern und ausbauen“ zu wollen (vgl. Pressemitteilung der KBV vom 27. Mai 2013) unter anderem vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Verwendung von Beitragsmitteln der GKV?
Sieht die Bundesregierung angesichts der o. g. Ankündigung Interessenkonflikte auf Seiten der KBV vor dem Hintergrund, dass die KBV 15 Prozent der Gesellschaftsanteile der gematik hält und nach § 291a Absatz 7 SGB V gesetzlich verpflichtet ist, gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern der gematik die für die Einführung und Anwendung der eGK erforderliche Telematikinfrastruktur zu schaffen?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des 115. Deutschen Ärztetages vom 25. Mai 2012, wonach der „gigantomanische Anspruch“ des eGK-Projekts „elementaren ärztlichen Grundwerten“ widerspreche (www.bundesaerztekammer.de vom 25. Mai 2012), vor dem Hintergrund, dass die Bundesärztekammer nach § 291a Absatz 7 SGB V gesetzlich verpflichtet ist, gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern der gematik die für die Einführung und Anwendung der eGK erforderliche Telematikinfrastruktur zu schaffen?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der genannten Beschlüsse maßgeblicher Gesellschafter der gematik die Notwendigkeit, die Mehrheitserfordernisse nach § 291b Absatz 2 SGB V zu verändern?
Wenn nein, warum nicht?
a) Stellt das KV-Safenet der KBV eine zur eGK und zu der mit ihr verbundenen Telematikinfrastruktur parallele Entwicklung in der GKV dar?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Verwendung von Beitragsmitteln der GKV?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung weitere mit der Telematik in der GKV vergleichbare Netzinfrastrukturen, die durch die KBV oder einzelne Kassenärztliche Vereinigungen gefördert oder durch sie ins Leben gerufen wurden, und wie bewertet die Bundesregierung diese unter anderem vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Verwendung von Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung?
Besitzt das KV-Safenet der KBV ebenso wie die Telematikinfrastruktur der eGK eine Sicherheitszertifizierung nach § 291b Absatz 1a SGB V durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik?
Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand vor dem Hintergrund, dass im KV-Safenet hochsensible Sozialdaten übermittelt werden?
Hält die Bundesregierung eine Zertifizierung des KV-Safenet durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für notwendig, um Datensicherheit und Datenschutz, insbesondere im Umgang mit sensiblen Patientendaten (Sozialdaten), zu gewährleisten?
Wenn nein, warum nicht?
Entspricht eine „Empfehlung durch Landesdatenschützer“ (vgl. „Sicher vernetzt mit KV-Safenet“, Kassenärztliche Bundesvereinigung) einer Sicherheitszertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik?
Wenn nein, warum nicht?
Gab es eine Befassung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder oder einer ihrer Arbeitsgemeinschaften mit dem KV-Safenet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Trifft es zu, dass eine mögliche Integration des KV-Safenet in die Telematikinfrastruktur wegen der fehlenden Zertifizierung derzeit nicht möglich wäre?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Trifft es zu, dass dem Bundesministerium für Gesundheit hierzu ein entsprechendes Schreiben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vorliegt?
Wenn ja, welchen konkreten Inhalt hat dieses Schreiben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur vor dem Hintergrund der in einer Untersuchung der Wirtschaftsberatungsgesellschaft PwC im Auftrag der Europäischen Kommission offengelegten Mängel beim Schutz der patientenbezogenen Daten in deutschen Krankenhäusern (vgl. „Deutsche Kliniken schwächeln bei der Datensicherheit“ – www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/ehealth-deutsche-kliniken- schwächeln-bei-der-datensicherheit-a-966725.html)?
a) Trifft es zu, dass zwischen Gesellschaftern der gematik derzeit unterschiedliche Ansichten über die Fortgeltung der alten Krankenversicherungskarte bestehen?
Wenn ja, wie lauten diese, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung hier ein?
b) Welche Folgen hätte eine fortdauernde Nichteinigung der Gesellschafter in dieser Frage aus Sicht der Bundesregierung?
c) Strebt die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung dieser Frage an?
Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Wenn nein, wieso nicht?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik aus den Reihen der Leistungserbringer, durch die Aktualisierung der Versichertenstammdaten würden Verwaltungsaufgaben auf die Arztpraxen übertragen und eine „unerträgliche Behinderung der Patientenversorgung“ geschaffen (vgl. zum Beispiel Beschluss der KBV-Vertreterversammlung vom 1. März 2013)?
b) Trifft es zu, dass diese Aktualisierung automatisch beim ohnehin notwendigen Einstecken der eGK in das Onlinelesegerät vorgenommen wird?
Wenn ja, wie lange dauert dieser Aktualisierungsvorgang gemäß den entsprechenden technischen Spezifikationen?
c) Sind darüber hinaus noch weitere Handlungen des Leistungserbringers notwendig?
a) Wurde inzwischen festgelegt, welche konkreten Anwendungen Bestandteil der Tests in den Testregionen sein werden?
Wenn ja, welche sind dies?
Wenn nein, aus welchen Gründen wurden die in den Testregionen zu testenden Anwendungen innerhalb der Selbstverwaltung bislang nicht vereinbart?
b) Trifft es zu, dass es den an den Tests der Telematikinfrastruktur, Online-Rollout der Stufe 1, freiwillig teilnehmenden Leistungserbringern freigestellt ist, ob und welche im Test vorgesehenen Anwendungen sie nutzen?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund, dass die teilnehmenden Leistungserbringer nach Information der Fragesteller als Aufwandsentschädigung eine Einmalzahlung zwischen 5 000 und 12 500 Euro erhalten?
a) Welches sind die konkreten, im Entwurf des Einzelplanes 15 des Bundeshaushaltsplanes 2014 geplanten „Akzeptanzmaßnahmen im Rahmen der bundesweiten Einführung einer Telematikinfrastruktur“?
b) Richten sich diese Maßnahmen auch an die Leistungserbringer bzw. deren Organisationen?
Wenn ja, in welcher konkreten Weise soll die Akzeptanz der Telematikinfrastruktur bei den Leistungserbringern bzw. deren Organisationen vergrößert werden?
Wenn nein, warum nicht?
c) Richten sich diese geplanten Maßnahmen auch an die Versicherten?
Wenn ja, die Akzeptanz welcher freiwilligen Anwendungen soll durch die geplanten Maßnahmen gefördert werden?
Wird die ab dem Jahr 2017 auszugebende Generation 2 der eGK nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit bieten, die verwendete Verschlüsselungstechnik per Softwareupdate an den jeweils aktuellen Stand der kryptographischen Technik anzupassen?
Wenn ja, in welchen Zeiträumen wird dies nach Einschätzung der Bundesregierung nötig sein?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bislang bekanntgewordenen Enthüllungen Edward Snowdens zu Übergriffen und Möglichkeiten von Übergriffen auf IT-Infrastrukturen weltweit im Hinblick auf die weiteren Planungsschritte der eGK?
In welchem Umfang wird die eingesetzte Hard- und Software nach Kenntnis der Bundesregierung z. B. auf US-amerikanische Produkte, wie z. B. bei der Routertechnologie, zurückgreifen?
a) Sind der Bundesregierung konkrete Veränderungen der gematik im Hinblick auf die in den nächsten Schritten der eGK einzusetzende Hard- und Software bekannt, und wenn ja, welche sind dies?
Sind der Bundesregierung dahingehende Planungen bekannt?
b) Plant die Bundesregierung selbst Veränderungen oder konkrete Vorgaben für die Gematik im Hinblick auf die in den nächsten Schritten der eGK einzusetzende Hard- und Software, und wenn ja, welche sind dies?
Teilt die Bundesregierung weiterhin die in der europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 sowie in den bundesgesetzlichen Bestimmungen niedergelegte Bewertung, dass es sich bei Gesundheitsdaten um besonders schützenswerte Daten handelt, die auch im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme einer besonderen datenschutzrechtlichen Absicherung bedürfen?
In welchem Umfang werden nächste Umsetzungsschritte der eGK nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Einsatz von Cloud-Lösungen zurückgreifen, und welche besonderen Schritte planen die Bundesregierung und die gematik, um die besonderen – auch vor dem Hintergrund der Snowden-Enthüllungen –, offengelegten Risiken dieser IT-Konzepte so aufzufangen, dass eine verfassungsrechtlich hinreichende Schutzhöhe der Daten und Informationen erreicht wird?
Hat die Bundesregierung im Hinblick auf diese jüngsten Entwicklungen und Erkenntnisse einen Kommunikationsprozess mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder aufgenommen, und wenn ja, auf welche Weise, und mit welchem Ergebnis?