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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die maritime Sicherheitsstrategie der Europäischen Union

Gestaltung einer Maritimen Sicherheitsstrategie der EU, deutsche Vorschläge, maritime NATO-Strategie von 2011, Gefahrenabwehr, irreguläre Migration, Menschenrechte und Flüchtlingsschutz, Definition einer Ausschließlichen Wirtschaftszone im Mittelmeer, Integration der Überwachung der EU-Außengrenzen, marinebezogene Pooling- and Sharing-Projekte, Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), EU-weite zivil-militärische Kooperation, GSVP-Mission, Terroranschläge auf die Seeschifffahrt und -Infrastruktur, VN-Seerechtsübereinkommen<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/168004.06.2014

Die maritime Sicherheitsstrategie der Europäischen Union

der Abgeordneten Doris Wagner, Luise Amtsberg, Dr. Valerie Wilms, Dr. Konstantin von Notz, Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einer Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat hat die EU-Außenbeauftragte Lady Catherine Ashton am 6. März 2014 erste „Elemente für eine EU-Sicherheitsstrategie für maritime Sicherheit“ vorgestellt, die der Europäische Rat bereits Ende Juni 2014 verabschieden will. Die griechische Ratspräsidentschaft legte am 8. April 2014 einen ersten Textentwurf für die endgültige Fassung der Strategie vor (Ratsdok. 9382/14). Die Mitgliedstaaten sind seither aufgefordert, sich aktiv in die konkrete Ausgestaltung der Sicherheitsstrategie einzubringen. Die Federführung für die Erarbeitung der deutschen Verhandlungsposition liegt beim Auswärtigen Amt.

Angesichts der steigenden Bedeutung der internationalen Schifffahrt für den Welthandel hat die Europäische Union (EU) in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen und Strategien beschlossen, um die Sicherheitslage insbesondere vor den afrikanischen Küsten zu verbessern (EU NAVFOR Somalia – Operation ATALANTA, Strategie für das Horn von Afrika, Strategie für den Golf von Guinea). Von zentraler Bedeutung sind dabei vor allem die enge Verzahnung der maritimen Sicherheitspolitik der EU mit den Vereinten Nationen (VN), die Einbettung militärischer Maßnahmen in eine umfassende zivile Strategie, um so die Ursachen für Konflikte und andere Formen der Bedrohung auf See zu bekämpfen, sowie die Beachtung der Menschenrechte, des Völkerrechts und allgemeiner rechtsstaatlicher Grundsätze (etwa im Umgang mit Flüchtlingen, mit Daten, mit Personen, die verdächtig sind, Straftaten begangen zu haben).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie viele Fälle von terroristischen Anschlägen oder Anschlagsversuchen auf international bedeutende Seehäfen oder Hafeneinrichtungen oder den Seeverkehr sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zu verzeichnen gewesen, bzw. welche Hinweise hat oder hatte die Bundesregierung auf geplante Anschläge der genannten Art (bitte nach Jahren, Orten und Art des Vorfalls aufschlüsseln)?

2

Welche konkreten Hinweise auf den Transport von Massenvernichtungswaffen auf dem Seeweg sind der Bundesregierung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 jeweils bekannt (bitte Schifffahrtswege bzw. Umschlagshäfen nennen)?

3

Wie viele Sabotageakte gegen deutsche Telekommunikationsinfrastruktur auf dem Meeresboden, für Europa relevante Pipelines und andere technische Anlagen oder kritische Infrastruktur auf See (Offshore) waren in den Jahren 2011, 2012 und 2013 nach Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils zu verzeichnen?

4

Welche Schäden sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die in Frage 3 genannten Sabotageakte entstanden, und wie groß war der entstandene finanzielle Schaden?

5

Weshalb ist die Bundesrepublik Deutschland, im Gegensatz etwa zu den EU-Staaten Dänemark und Großbritannien, bislang kein Vertragspartner des Regional Cooperation Agreement on Combatting Piracy and Armed Robbery against Ships in Asia, und aus welchen Gründen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die an das Pirateriegebiet Malakka-Straße angrenzenden Staaten Malaysia und Indonesien der Vereinbarung noch nicht angeschlossen?

6

Stellt das VN-Seerechtsübereinkommen nach Ansicht der Bundesregierung einen wirksamen Regelungsrahmen für die umfassende Sicherheit der Weltmeere dar

a) im Hinblick auf die militärische Sicherheit (bewaffnete Konflikte zwischen Staaten, Piraterie, Gewalt gegen maritime Infrastruktur),

b) im Hinblick auf die Verschmutzung der Meere,

c) im Hinblick auf die Förderung von Rohstoffen?

7

Falls nein, worin liegen die wichtigsten Gründe für die unzureichende Wirksamkeit des Abkommens (Schwächen des Vertragstextes, mangelnde Sanktionsmöglichkeiten)?

8

Auf welchen Ebenen und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung ggf. dazu beitragen, dem Abkommen eine größere Wirksamkeit zu verschaffen?

9

Unterstützt die Bundesregierung die – im Textentwurf der griechischen Ratspräsidentschaft explizit angesprochenen – Bemühungen Griechenlands zur Definition einer Ausschließlichen Wirtschaftszone im Mittelmeer (bitte Gründe nennen)?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob auch andere Mittelmeer-Anrainer-Staaten, die Mitglieder der EU sind, eine Definition Ausschließlicher Wirtschaftszonen vor ihren Küsten anstreben?

11

Sind die eventuelle Definition Ausschließlicher Wirtschaftszonen im Mittelmeer und die sich daraus ergebenden möglichen Konflikte bereits Gegenstand von Beratungen auf EU-Ebene gewesen, und falls ja, mit welchem Ergebnis?

12

Mit welchen konkreten Vorschlägen will die Bundesregierung in den Verhandlungen den griechischen Textentwurf (Ratsdok. 9382/14) so ergänzen, dass die Maritime Sicherheitsstrategie der EU, für die die Bundesregierung, ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/946 zufolge, einen „umfassenden Ansatz“ anstrebt, tatsächlich einem umfassenden Ansatz folgt?

13

Welche Synergien bzw. Abgrenzungen bestehen zur Maritimen Strategie der NATO von 2011?

14

Welchen konkreten Beitrag soll die Maritime Sicherheitsstrategie der EU zur „Ökologisierung“ der Meere beitragen?

15

Setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen dafür ein, dass die Überwachung der Außengrenzen mit Hilfe des Grenzüberwachungssystems Eurosur und der EU-Agentur FRONTEX in den umfassenden Ansatz einer Maritimen EU-Sicherheitsstrategie integriert wird, und wenn ja, in welcher Form, und mit welcher Begründung?

16

Ist ein Einsatz der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) europäischer Marine-Einheiten außerhalb der Hoheitsgewässer eines EU-Staates nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich an ein entsprechendes VN-Mandat gebunden, und wenn nein, warum nicht?

17

Ist die Bundesregierung, einen entsprechenden EU-Beschluss vorausgesetzt, bereit, die südlichen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen einer GSVP-Mission bei der Bekämpfung illegaler Migration über das Mittelmeer mit deutschen Marine-Schiffen zu unterstützen?

a) Wenn ja, in welcher Form?

b) Wenn nein, warum nicht?

18

Welche Verpflichtungen zur Seenot- und Lebensrettung ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus den aus der Überwachung der See gewonnenen Informationen über Schiffe mit Migrantinnen und Migranten in Seenot?

19

Unterstützt die Bundesregierung die Definition von irregulärer Migration als maritime Sicherheitsgefahr im Textentwurf der griechischen Ratspräsidentschaft?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung?

b) Wenn nein, hat sie sich dagegen im Rat ausgesprochen?

20

Setzt sich die Bundesregierung im Rat dafür ein, dass sich die Maritime Sicherheitsstrategie der EU auch zur Einhaltung von Menschenrechten und Flüchtlingsschutz, wie dem Prinzip der Nichtzurückweisung auf Hoher See, bekennt und die Vorgaben des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zum Schutz von Bootsflüchtlingen berücksichtigt (Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs im Fall Hirsi Jamaa und anderen gegen Italien vom 23. Februar 2012), und wenn nein, mit welcher Begründung?

21

Inwieweit hält die Bundesregierung die EU-weite zivil-militärische Kooperation (cross-sectoral approach) in Fragen der Bekämpfung der illegalen Einreise und der Kriminalitätsbekämpfung für vereinbar mit der deutschen Rechtsordnung, in der eine klare Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben und Befugnissen besteht?

22

Welche Position hat die Bundesregierung im Hinblick auf den geplanten Informationsaustausch und die zu schaffende Interoperabilität von Informationssystemen, und wie gedenkt die Bundesregierung, sich im Rahmen der Gestaltung der Maritimen Sicherheitsstrategie dafür einzusetzen, dass nicht über die EU-Zusammenarbeit nationale Standards ausgehebelt werden?

23

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung der Datenschutz angesichts der bestehenden und künftig verstärkten Überwachung des maritimen Bereichs gewährleistet werden?

24

Welche konkreten Pooling- and Sharing-Projekte wird die Bundesregierung im Hinblick auf die Marine in naher Zukunft auf den Weg bringen, um dem erklärten Ziel der EU-Strategie Rechnung zu tragen, die in den EU-Mitgliedstaaten vorhandenen Marine-Kapazitäten stärker zu bündeln, um auf diese Weise Kosten zu sparen?

25

In welcher Phase der Umsetzung befindet sich das Vorhaben der Bundesregierung, gemeinsam mit Polen so genannte Joint Support Ships zu entwickeln und zu beschaffen?

26

Inwieweit plant die Bundesregierung Kompetenzerweiterungen beim Gemeinsamen Havariekommando des Bundes und der Küstenländer bzw. befindet sie sich bereits in deren Umsetzung?

27

Inwieweit wird die Bundesregierung die zukünftigen Aufgaben der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) sicherstellen? Welche zusätzlichen Aufgaben der EMSA sind nach Auffassung der Bundesregierung wünschenswert im Sinne einer europäischen Integration? Wo ordnet die Bundesregierung den Stellenwert der EMSA in den folgenden zehn bis 20 Jahren ein?

28

Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bzw. haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Umsetzung des ISPS-Codes (ISPS = International Ship and Port Facility Security Code) zur Gefahrenabwehr in den Häfen seit dessen Bestehen gemacht?

29

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Sicherung von Warentransporten (EU-Importe/-Exporte) auf anderen Kontinenten nicht nur diesen Warentransporten, sondern dem Aufbau der dortigen Logistik und Warenversorgung vor Ort zu Gute kommt?

30

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Hafenbehörden weltweit über die nötige technische und personelle Ausstattung verfügen, um Schiffscontainer auf Waffen, Drogen, Menschen oder andere illegale Inhalte hin zu durchleuchten und eine Verbringung illegaler Inhalte zu unterbinden?

Berlin, den 4. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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