[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1804
18. Wahlperiode 23.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Luise Amtsberg, Dr. Valerie
Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1680 –
Die maritime Sicherheitsstrategie der Europäischen Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In einer Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat
hat die EU-Außenbeauftragte Lady Catherine Ashton am 6. März 2014 erste
„Elemente für eine EU-Sicherheitsstrategie für maritime Sicherheit“
vorgestellt, die der Europäische Rat bereits Ende Juni 2014 verabschieden will. Die
griechische Ratspräsidentschaft legte am 8. April 2014 einen ersten
Textentwurf für die endgültige Fassung der Strategie vor (Ratsdok. 9382/14). Die
Mitgliedstaaten sind seither aufgefordert, sich aktiv in die konkrete
Ausgestaltung der Sicherheitsstrategie einzubringen. Die Federführung für die
Erarbeitung der deutschen Verhandlungsposition liegt beim Auswärtigen Amt.
Angesichts der steigenden Bedeutung der internationalen Schifffahrt für den
Welthandel hat die Europäische Union (EU) in den vergangenen Jahren
verschiedene Maßnahmen und Strategien beschlossen, um die Sicherheitslage
insbesondere vor den afrikanischen Küsten zu verbessern (EU NAVFOR Somalia
– Operation ATALANTA, Strategie für das Horn von Afrika, Strategie für den
Golf von Guinea). Von zentraler Bedeutung sind dabei vor allem die enge
Verzahnung der maritimen Sicherheitspolitik der EU mit den Vereinten Nationen
(VN), die Einbettung militärischer Maßnahmen in eine umfassende zivile
Strategie, um so die Ursachen für Konflikte und andere Formen der Bedrohung auf
See zu bekämpfen, sowie die Beachtung der Menschenrechte, des Völkerrechts
und allgemeiner rechtsstaatlicher Grundsätze (etwa im Umgang mit
Flüchtlingen, mit Daten, mit Personen, die verdächtig sind, Straftaten begangen zu
haben).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Europäische Rat vom 19. Dezember 2013 erteilte den Auftrag zur
Erarbeitung einer Maritimen Sicherheitsstrategie. Diese soll der Europäische Rat am
26./27. Juni 2014 annehmen. Die Ausarbeitung der Strategie erfolgt in der
Gruppe „Freunde des Vorsitzes“ für Integrierte Meerespolitik. Dort sind alle
28 Mitgliedstaaten vertreten. Die Textverhandlungen dauern an. Zur Implemen-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1804 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetierung der Strategie soll bis Ende 2014 unter italienischer Ratspräsidentschaft
ein Aktionsplan verabschiedet werden. Die künftige Strategie ist laut Auskunft
des Juristischen Dienstes des Europäischen Rates ein politischer Text, der
vergleichbar den Ratsschlussfolgerungen keine legislative Wirkung entfaltet.
1. Wie viele Fälle von terroristischen Anschlägen oder Anschlagsversuchen
auf international bedeutende Seehäfen oder Hafeneinrichtungen oder den
Seeverkehr sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den Jahren
2011, 2012 und 2013 zu verzeichnen gewesen, bzw. welche Hinweise hat
oder hatte die Bundesregierung auf geplante Anschläge der genannten Art
(bitte nach Jahren, Orten und Art des Vorfalls aufschlüsseln)?
Für den angefragten Zeitraum sind folgende Anschläge bzw. Anschlagsversuche
bekannt:
Unbekannte Mitglieder dschihadistischer Internetforen riefen im Jahr 2012 zu
Angriffen gegen Schiffe in der Bab-el Mandeb-Straße auf. Der Bundesregierung
liegen Erkenntnisse vor, wonach sich Al-Qaida im Jahr 2013 mit dem
Seeverkehr als möglichem Anschlagsziel beschäftigte. Der Seeverkehr wird dabei
sowohl als potenzielles Anschlagsziel als auch als Mittel zum Zweck
(Entführung eines Passagierschiffes zur Freipressung von inhaftierten Gleichgesinnten)
thematisiert. Eine konkrete Gefährdung des internationalen Seeverkehrs ist
diesen Erkenntnissen nicht zu entnehmen. Die Ölindustrie ist in den vergangenen
Jahren in den Fokus islamistischer Tätergruppierungen gerückt. In
Strategiepapieren thematisiert Al-Qaida-Anschläge auf Öltanker und -fördereinrichtungen.
Am 31. August 2013 wurde auf das unter panamaischer Flagge fahrende
Containerschiff COSCO ASIA, im nördlichen Bereich des Suezkanals bei Port Said
(Arabische Republik Ägypten), ein Schusswaffenanschlag verübt. Drei
mutmaßliche Täter wurden wenig später festgenommen. Die Hintergründe der Tat sind
weitgehend unbekannt. Nach Auskunft der für den Suezkanal zuständigen
Betreiberbehörde wurden durch den Beschuss weder Schiff noch Fracht beschädigt.
Im Jahr 2013 kam es zu einer Anschlagsserie auf die Hafenanlage Balhaf
(Republik Jemen), bei der Einrichtungen der Streit- und Sicherheitskräfte in der
Nähe zur Hafenanlage Balhaf Ziel von terroristischen Angriffen waren. Am
20. September 2013 gelang es den zum Schutz der Erdgas- und
Erdöleinrichtungen eingesetzten Streit- und Sicherheitskräften, einen offenbar gegen den Hafen
Balhaf gerichteten Anschlag wenige Kilometer vor diesem abzuwehren. Am
20. November 2013 näherte sich, aus internationalen Gewässern kommend, ein
mutmaßlicher Selbstmordattentäter mit hoher Geschwindigkeit dem Gas-Export-
Hafen. Er verwendete dabei ein mit Sprengstoff beladenes Schnellboot.
Nachdem der Attentäter die Warnungen der jemenitischen Marine ignorierte und
entsprechende Sicherheitslinien überfahren hatte, wurde er von der jemenitischen
Marine beschossen. Daraufhin explodierte das Boot und versank. Am 9.
Dezember 2013 wurden die Flüssiggas-Verladeterminals des Hafens mit
Mörsergranaten beschossen. Ziel des Anschlags soll ein Angriff auf westliche, insbesondere
französische Staatsangehörige, welche in der Anlage in Balhaf beschäftigt sind,
gewesen sein.
2. Welche konkreten Hinweise auf den Transport von
Massenvernichtungswaffen auf dem Seeweg sind der Bundesregierung für die Jahre 2011, 2012
und 2013 jeweils bekannt (bitte Schifffahrtswege bzw. Umschlagshäfen
nennen)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Hinweise auf den Transport von
Massenvernichtungswaffen auf dem Seeweg im genannten Zeitraum vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/18043. Wie viele Sabotageakte gegen deutsche Telekommunikationsinfrastruktur
auf dem Meeresboden, für Europa relevante Pipelines und andere
technische Anlagen oder kritische Infrastruktur auf See (Offshore) waren in den
Jahren 2011, 2012 und 2013 nach Erkenntnissen der Bundesregierung
jeweils zu verzeichnen?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
4. Welche Schäden sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die in
Frage 3 genannten Sabotageakte entstanden, und wie groß war der
entstandene finanzielle Schaden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Weshalb ist die Bundesrepublik Deutschland, im Gegensatz etwa zu den
EU-Staaten Dänemark und Großbritannien, bislang kein Vertragspartner
des Regional Cooperation Agreement on Combatting Piracy and Armed
Robbery against Ships in Asia, und aus welchen Gründen haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung die an das Pirateriegebiet Malakka-Straße
angrenzenden Staaten Malaysia und Indonesien der Vereinbarung noch
nicht angeschlossen?
Die Bundesregierung unterstützt regionale Abkommen gegen Piraterie
unterhalb der Schwelle einer formalen Mitgliedschaft.
Malaysia und die Republik Indonesien kooperieren bei der Bekämpfung der
Piraterie und arbeiten seit dem Jahr 2005 mit dem Regional Cooperation
Agreement on Combatting Piracy and Armed Robbery against Ships in Asia
(ReCAAP) Information Centre zusammen. Die bisherige Nichtratifizierung
Malaysias und Indonesiens ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht auf eine
inhaltliche Ablehnung, sondern in erster Linie auf einen Rückstau bei
legislativen Vorgängen zurückzuführen.
6. Stellt das VN-Seerechtsübereinkommen nach Ansicht der Bundesregierung
einen wirksamen Regelungsrahmen für die umfassende Sicherheit der
Weltmeere dar
a) im Hinblick auf die militärische Sicherheit (bewaffnete Konflikte
zwischen Staaten, Piraterie, Gewalt gegen maritime Infrastruktur),
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) erhebt nicht den
Anspruch, die Sicherheit auf den Weltmeeren oder maritime bewaffnete
Konflikte zwischen Staaten abschließend zu regeln. Der Rechtsrahmen ergibt sich
außer aus dem SRÜ insbesondere aus der Charta der Vereinten Nationen
(Gewaltverbot, Aufgaben des VN-Sicherheitsrates, etc.), den Regeln des
humanitären Völkerrechts und den einschlägigen Menschenrechtsinstrumenten.
Das SRÜ enthält in seinem Teil XV einen umfassenden Mechanismus zur
friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, einschließlich obligatorischer Verfahren,
die zu bindenden Entscheidungen führen (Artikel 286 ff. SRÜ). Es leistet damit
einen wichtigen Beitrag zur Konfliktprävention. Bei der Bekämpfung der
Piraterie auf Hoher See verpflichtet es die Staaten, in größtmöglichem Maße
zusammenzuarbeiten, und gewährt ihnen hierfür wirksame Eingriffsbefugnisse
(Artikel 100 ff. SRÜ).
Drucksache 18/1804 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) im Hinblick auf die Verschmutzung der Meere,
Das SRÜ stellt einen wirksamen Regelungsrahmen für alle meeresbezogenen
Aktivitäten und für die umfassende Sicherheit im Hinblick auf den
Umweltschutz der Weltmeere dar. Da das SRÜ als Rahmenabkommen für den Bereich
des Meeresumweltschutzes auf Normen und Standards der zuständigen
internationalen Organisationen (zum Beispiel der Internationalen Meeresorganisation
(IMO) für den Bereich der internationalen Seeschifffahrt) verweist, wird die
Zielsetzung des SRÜ durch spezielle völkerrechtliche Übereinkommen
konkretisiert, die von diesen Organisationen entwickelt und durch erleichterte
Verfahrensregelungen kontinuierlich angepasst werden.
c) im Hinblick auf die Förderung von Rohstoffen?
Das SRÜ (samt Durchführungsübereinkommen zu Teil XI des SRÜ) stellt aus
Sicht der Bundesregierung einen wirksamen Regelungsrahmen für die
umfassende Sicherheit der Weltmeere im Hinblick auf die Förderung von Rohstoffen
dar.
7. Falls nein, worin liegen die wichtigsten Gründe für die unzureichende
Wirksamkeit des Abkommens (Schwächen des Vertragstextes, mangelnde
Sanktionsmöglichkeiten)?
Im Hinblick auf die Verschmutzung der Meere sieht die Bundesregierung den
grundsätzlichen Regelungsmechanismus des SRÜ mit seinen klaren
Kompetenzverteilungen in verschiedenen Meereszonen und zwischen Küsten- und
Flaggenstaaten sowie seinen wichtigen Grundprinzipien, wie die Freiheit der
Seeschifffahrt, als ausreichend wirksam an. Allerdings bestehen vor allem auf
der Hohen See (d. h. jenseits nationaler Hoheitsgewalt) noch Regelungslücken
zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. So ist es
derzeit beispielsweise nicht möglich, von allen Staaten akzeptierte
Meeresschutzgebiete auf Hoher See auszuweisen.
8. Auf welchen Ebenen und durch welche Maßnahmen will die
Bundesregierung ggf. dazu beitragen, dem Abkommen eine größere Wirksamkeit zu
verschaffen?
Um die genannten Regelungslücken zu schließen, setzt sich die
Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten für
einen Beschluss der VN-Generalversammlung ein, Verhandlungen über ein
neues SRÜ-Durchführungsabkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt auf
Hoher See aufzunehmen.
Die Bundesregierung setzt sich konsequent für eine Lösung seerechtlicher
Streitigkeiten auf der Grundlage des SRÜ ein, einschließlich der Nutzung seiner
vorbildlichen und obligatorischen Streitschlichtungsmechanismen. Zu diesen
gehört u. a. der Internationale Seegerichtshof (ISGH) mit Sitz in Hamburg, der
durch das SRÜ geschaffen wurde. Dieser Aspekt soll auch in der maritimen
Sicherheitsstrategie der EU betont werden.
9. Unterstützt die Bundesregierung die – im Textentwurf der griechischen
Ratspräsidentschaft explizit angesprochenen – Bemühungen Griechenlands
zur Definition einer Ausschließlichen Wirtschaftszone im Mittelmeer (bitte
Gründe nennen)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1804Die Idee einer ausschließlichen Wirtschaftszone im Mittelmeer wird in dem
aktuellen Textentwurf nicht erwähnt.
Nach dem SRÜ, zu dessen Vertragsparteien auch die Europäische Union und
ihre Mitgliedstaaten zählen, haben alle Küstenstaaten das Recht, eine
ausschließliche Wirtschaftszone jenseits ihres Küstenmeeres in Anspruch zu
nehmen. Näheres ergibt sich aus den Artikeln 55 bis 75 SRÜ.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob auch andere
Mittelmeer-Anrainer-Staaten, die Mitglieder der EU sind, eine Definition
Ausschließlicher Wirtschaftszonen vor ihren Küsten anstreben?
Der Begriff der ausschließlichen Wirtschaftszone ist in Artikel 55 SRÜ definiert.
Die Einzelheiten, insbesondere die Rechte und Pflichten, auch anderer Staaten,
sind in den Artikeln 56 bis 75 SRÜ geregelt. Die Bundesregierung geht davon
aus, dass grundsätzlich alle SRÜ-Vertragsstaaten, einschließlich der EU-
Mitgliedstaaten, anstreben bzw. sich vorbehalten, ihre Rechte aus dem SRÜ
auszuüben.
11. Sind die eventuelle Definition Ausschließlicher Wirtschaftszonen im
Mittelmeer und die sich daraus ergebenden möglichen Konflikte bereits
Gegenstand von Beratungen auf EU-Ebene gewesen, und falls ja, mit
welchem Ergebnis?
Beratungen zu einer eventuellen Definition ausschließlicher Wirtschaftszonen
im Mittelmeer haben auf EU-Ebene bisher nicht stattgefunden. Der aktuelle
Entwurf erwähnt die Abgrenzung ausschließlicher Wirtschaftszonen nur an einer
Stelle im Zusammenhang mit dem Schutz wirtschaftlicher Interessen als
übergeordnetem maritimen Sicherheitsinteresse. Die Androhung oder der Gebrauch
von Gewalt, die sich gegen die Rechte der Mitgliedstaaten und ihre
Hoheitsgewalt über ihre maritime Zonen richtet, wird darüber hinaus als Sicherheitsrisiko
identifiziert.
12. Mit welchen konkreten Vorschlägen will die Bundesregierung in den
Verhandlungen den griechischen Textentwurf (Ratsdok. 9382/14) so
ergänzen, dass die Maritime Sicherheitsstrategie der EU, für die die
Bundesregierung, ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 18/946 zufolge, einen „umfassenden Ansatz“ anstrebt,
tatsächlich einem umfassenden Ansatz folgt?
Die Bundesregierung tritt für eine breit angelegte Maritime Sicherheitsstrategie
der Europäischen Union ein, die auf einem umfassenden Ansatz basiert. Eine
Verengung auf Sicherheits- und Verteidigungspolitik greift zu kurz. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass ein möglichst breites Sicherheitsverständnis
die Strategie prägt. Konkret sollen neben „klassischen“ Bedrohungen für die
maritime Sicherheit durch Piraterie, organisierte Kriminalität und Terrorismus
auch maritime Interessen wie die Gewähr sicherer Schiffsrouten, Schutz vor
Naturkatastrophen und Meeresverschmutzung sowie Vermeidung von
Auswirkungen des Klimawandels und illegaler Fischerei Niederschlag in der Strategie
finden. Die Bundesregierung argumentiert für die ganzheitliche Betrachtung
von Bedrohungen zur See und an Land, da sie sich häufig gegenseitig verstärken.
Prävention kann helfen, wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen und
Bedrohungen zu vermeiden. Die Bundesregierung regt an, Kernaussagen der
Maritimen Sicherheitsstrategie in den europäischen Regionalstrategien zu
berücksichtigen.
Drucksache 18/1804 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEuropäische Antworten auf maritime Bedrohungen müssen sozio-ökonomische,
ökologische und im Einzelfall auch Mittel der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) zum Gegenstand haben. Die Bundesregierung
schlägt vor, dass die Strategie auch durch die der Europäischen Union
verfügbaren Instrumente maritimen Kapazitätsaufbau in Drittstaaten und
Regionalorganisationen vorsieht, um diese zu befähigen, Krisen vorzubeugen oder sie
selbst zu bewältigen – jeweils unter uneingeschränkter Beachtung der geltenden
nationalen und internationalen exportkontrollrechtlichen Bestimmungen.
Zudem können Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe beim Umgang
mit maritimen Bedrohungen eine zentrale präventive Rolle spielen. Die
Bundesregierung weist schließlich auch auf die Risiken hin, denen Meeresökosysteme
ausgesetzt sind und betont die Notwendigkeit des Meeresschutzes. Sie fordert
daher, dass ein Bekenntnis zu den Grundsätzen der „Blue Economy“ in die
Strategie aufgenommen wird. Hierzu zählen Investitionen in nachhaltigen
Fischfang, ein verantwortungsvoller Abbau von Unterseeressourcen sowie der Schutz
der Meeresbiodiversität. Die Bundesregierung schlägt ferner vor, dass die
Strategie zur Entwicklung nachhaltiger und umweltfreundlicher Technologien
auffordert.
13. Welche Synergien bzw. Abgrenzungen bestehen zur Maritimen Strategie
der NATO von 2011?
Die Maritime Strategie der NATO bezieht sich auf sämtliche Kernfunktionen
des Bündnisses, d. h. sowohl auf kollektive Verteidigung als auch
internationales Krisenmanagement und kooperative Sicherheit. Insbesondere bei der Rolle
maritimer Fähigkeiten im Bereich kollektiver Verteidigung und internationalen
Krisenmanagements sind bislang keine Überschneidungen mit der geplanten
Maritimen Sicherheitsstrategie der EU erkennbar.
Im Bereich kooperativer Partnerschaften mit Nicht-EU- bzw. Nicht-NATO-
Anrainerstaaten dürfte die EU aufgrund ihrer vielfältigen Instrumente längerfristig
eine breitere Wirkung entfalten, insbesondere beim Kapazitätsaufbau.
Angesichts der Dimensionen der Herausforderungen im Bereich der maritimen
Sicherheit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU und die
NATO ihre Aktivitäten zur Erhöhung der maritimen Sicherheit koordinieren, um
in enger Abstimmung Synergien zu erzeugen. Hierfür ist in den derzeit in
Vorbereitung befindlichen Entschlussdokumenten (dem aktuellen Entwurf der
Maritimen Sicherheitsstrategie der EU und den Arbeitsaufträgen zur
Operationalisierung der Maritimen Strategie der NATO) Vorsorge getroffen.
14. Welchen konkreten Beitrag soll die Maritime Sicherheitsstrategie der EU
zur „Ökologisierung“ der Meere beitragen?
Im aktuellen Entwurf der Maritimen Sicherheitsstrategie der EU werden
Umweltfragen berührt, wenn Bezüge zu sicherheitsrelevanten Fragen erkennbar
sind. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen über die
Maritime Sicherheitsstrategie der EU dafür ein, dass Fragen des Meeresschutzes
prominent Beachtung finden.
15. Setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen dafür ein, dass die
Überwachung der Außengrenzen mit Hilfe des
Grenzüberwachungssystems Eurosur und der EU-Agentur FRONTEX in den umfassenden Ansatz
einer Maritimen EU-Sicherheitsstrategie integriert wird, und wenn ja, in
welcher Form, und mit welcher Begründung?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1804Die Bundesregierung unterstützt das Ziel eines effektiven Grenzmanagements
in Bezug auf die Seeaußengrenzen der Europäischen Union. Der Schutz der EU-
Außengrenzen obliegt dem jeweiligen Mitgliedstaat in nationaler Souveränität.
Der Agentur FRONTEX kommt eine koordinierende Rolle zu. Das europäische
Grenzüberwachungssystem Eurosur soll das Lagebewusstsein und die
Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der Agentur FRONTEX an den EU-
Außengrenzen stärken, um sowohl irreguläre Einwanderung und grenzüberschreitende
Kriminalität zu bekämpfen als auch Gefahren für das Leben von Migrantinnen
und Migranten, zum Beispiel durch frühzeitiges Erkennen von
Seenotsituationen, zu reduzieren.
16. Ist ein Einsatz der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) europäischer Marine-Einheiten außerhalb der Hoheitsgewässer
eines EU-Staates nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich an ein
entsprechendes VN-Mandat gebunden, und wenn nein, warum nicht?
Ein Staat bedarf zur Ausübung von Hoheitsgewalt, insbesondere von
militärischer Gewalt, außerhalb seines eigenen Hoheitsgebiets einer völkerrechtlichen
Grundlage. Dies kann, muss aber nicht eine nach Kapitel VII der Charta der
Vereinten Nationen verabschiedete Resolution des VN-Sicherheitsrates sein.
Völkerrechtlich kann diesbezüglich auch eine Rolle spielen, ob ein Einsatz auf
Hoher See oder in Gewässern stattfindet, über die ein anderer Staat ganz oder
teilweise Hoheitsrechte ausübt. Nicht jeder GSVP-Einsatz muss auf einem
Mandat beruhen, das die Ausübung von Hoheitsgewalt beinhaltet.
17. Ist die Bundesregierung, einen entsprechenden EU-Beschluss
vorausgesetzt, bereit, die südlichen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen einer GSVP-
Mission bei der Bekämpfung illegaler Migration über das Mittelmeer mit
deutschen Marine-Schiffen zu unterstützen?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Überlegungen zu einer möglichen GSVP-Mission zur Bekämpfung illegaler
Migration über das Mittelmeer stehen derzeit nicht auf der Tagesordnung. Die
Frage nach einer Beteiligung mit Schiffen der deutschen Marine stellt sich daher
nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/270 vom
7. Januar 2014 verwiesen.
18. Welche Verpflichtungen zur Seenot- und Lebensrettung ergeben sich nach
Auffassung der Bundesregierung aus den aus der Überwachung der See
gewonnenen Informationen über Schiffe mit Migrantinnen und Migranten
in Seenot?
Die Verpflichtungen zur Seenot- und Lebensrettung auf See richten sich nach
den völkerrechtlichen Verpflichtungen zu Suche und Rettung auf See. Die im
Jahr 2014 verabschiedete Verordnung zur Festlegung von Regelungen für die
Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen
Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit stellt
rein deklaratorisch klar, dass diese Verpflichtungen ebenfalls im Rahmen
Frontex-koordinierter Operationen gelten. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestags-
Drucksache 18/1804 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedrucksache 18/270 vom 7. Januar 2014 und dort insbesondere auf die Antwort
zu den Fragen 11 bis 11c verwiesen.
19. Unterstützt die Bundesregierung die Definition von irregulärer Migration
als maritime Sicherheitsgefahr im Textentwurf der griechischen
Ratspräsidentschaft?
a) Wenn ja, mit welcher Begründung?
b) Wenn nein, hat sie sich dagegen im Rat ausgesprochen?
Nach Auffassung der Bunderegierung enthält der Textentwurf der griechischen
Ratspräsidentschaft keine „Definition von irregulärer Migration als maritime
Sicherheitsgefahr“, sondern benennt Menschenhandel und Menschenschmuggel
sowie organisierte kriminelle Netzwerke zur Erleichterung irregulärer Migration
als Beispiele für grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.
20. Setzt sich die Bundesregierung im Rat dafür ein, dass sich die Maritime
Sicherheitsstrategie der EU auch zur Einhaltung von Menschenrechten
und Flüchtlingsschutz, wie dem Prinzip der Nichtzurückweisung auf
Hoher See, bekennt und die Vorgaben des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshofs zum Schutz von Bootsflüchtlingen berücksichtigt (Urteil des
Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs im Fall Hirsi Jamaa und
anderen gegen Italien vom 23. Februar 2012), und wenn nein, mit welcher
Begründung?
Eine Verpflichtung zur Rettung von Flüchtlingen in Seenot ergibt sich bereits
aus geltendem europäischem und internationalem Recht. So besteht eine in
international verbindlichen Übereinkommen (etwa dem SRÜ und dem
Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See)
festgelegte Verpflichtung zur Rettung von Schiffbrüchigen in Lebensgefahr, der sich
kein Schiffskapitän entziehen darf. Bei der weiteren Behandlung der Flüchtlinge
oder Schiffbrüchigen auf See sind die Vorgaben des einschlägigen Völkerrechts,
insbesondere das anerkannte, aus Artikel 3 der Europäischen Konvention zum
Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) hergeleitete Non-
Refoulement-Prinzip, welches nach Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte auch an Bord von Staats- und Kriegsschiffen, deren
Flaggenstaat Vertragspartei der EMRK ist, gilt, sowie der EU-Acquis zum
Flüchtlingsrecht uneingeschränkt zu beachten.
Der Entwurf der Maritimen Sicherheitsstrategie der EU beruht auf den
Grundprinzipien der EU und benennt explizit die Achtung der Menschenrechte als
einen Eckpfeiler der Strategie. Die Bundesregierung unterstützt dieses
Leitprinzip in der Strategie ausdrücklich.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
21. Inwieweit hält die Bundesregierung die EU-weite zivil-militärische
Kooperation (cross-sectoral approach) in Fragen der Bekämpfung der
illegalen Einreise und der Kriminalitätsbekämpfung für vereinbar mit der
deutschen Rechtsordnung, in der eine klare Trennung zwischen polizeilichen
und militärischen Aufgaben und Befugnissen besteht?
Der aktuelle Entwurf der Maritimen Sicherheitsstrategie der EU betont, dass die
Maßnahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit unter Beachtung der
internen Organisation der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der bestehenden
Befugnisse erfolgen. Diesen Ansatz wird die Bundesregierung auch bei den
Beratungen der Pläne zur Umsetzung der Strategie beibehalten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/180422. Welche Position hat die Bundesregierung im Hinblick auf den geplanten
Informationsaustausch und die zu schaffende Interoperabilität von
Informationssystemen, und wie gedenkt die Bundesregierung, sich im Rahmen
der Gestaltung der Maritimen Sicherheitsstrategie dafür einzusetzen, dass
nicht über die EU-Zusammenarbeit nationale Standards ausgehebelt
werden?
Die Bundesregierung unterstützt auf der Grundlage des geltenden Rechts und
unter Beachtung der bestehenden Kompetenzen den Ansatz eines
sektorübergreifenden („cross-sectoral“), grenzüberschreitenden Datenaustauschs im
Bereich der maritimen Sicherheit zur Verbesserung des Lagebewusstseins und der
Wahrnehmung der Küstenwachaufgaben in allen Bereichen. Sie beteiligt sich an
dem EU-Projekt eines „Common Information Sharing Environment“. Die auf
nationaler Ebene vereinbarte Datenplattform für das Maritime
Sicherheitszentrum wird parallel im Einklang mit der europaweiten Entwicklung umgesetzt.
Damit wird die Homogenität der Systeme sichergestellt.
23. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung der Datenschutz
angesichts der bestehenden und künftig verstärkten Überwachung des
maritimen Bereichs gewährleistet werden?
Die Strategie der EU hat sich an die geltenden EU-Datenschutzvorschriften zu
halten, die auch für EU-Maßnahmen im maritimen Bereich gelten. Die
datenschutzrechtlichen Prinzipien müssen in die entsprechenden Rechtsakte und
Gesetze einfließen und so für die handelnden Akteure verbindlich sein. Bei der
Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten ist zudem die
Angemessenheit des Datenschutzniveaus im Empfängerstaat zu beachten. Die
Bundesregierung setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass das hohe deutsche
Datenschutzniveau bei den weiteren Verfahrensschritten Berücksichtigung findet. Zur
Frage einer legislativen Wirkung der Maritimen Sicherheitsstrategie der EU
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
24. Welche konkreten Pooling- and Sharing-Projekte wird die
Bundesregierung im Hinblick auf die Marine in naher Zukunft auf den Weg bringen,
um dem erklärten Ziel der EU-Strategie Rechnung zu tragen, die in den
EU-Mitgliedstaaten vorhandenen Marine-Kapazitäten stärker zu bündeln,
um auf diese Weise Kosten zu sparen?
Es ist nicht vorgesehen, dass die Bundesregierung in naher Zukunft konkrete
Pooling & Sharing-Projekte im Hinblick auf die Marine vorschlägt. Die
Bundesregierung behält sich vor, im Lichte des die Maritime Sicherheitsstrategie der
EU umsetzenden Aktionsplans konkrete Projekte zu entwickeln.
25. In welcher Phase der Umsetzung befindet sich das Vorhaben der
Bundesregierung, gemeinsam mit Polen so genannte Joint Support Ships zu
entwickeln und zu beschaffen?
Die durch die beiden Verteidigungsminister im Jahr 2013 unterzeichnete
Absichtserklärung zur Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen der polnischen
und der deutschen Marine sieht als ein mögliches Kooperationsfeld die
Entwicklung, Beschaffung und den Betrieb eines Joint Support Ships
(Mehrzwecklandungsschiff) vor. Erste konzeptionelle Vorstellungen zu einer solchen
Plattform wurden gegenüber den polnischen Partnern kommuniziert.
Drucksache 18/1804 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Inwieweit plant die Bundesregierung Kompetenzerweiterungen beim
Gemeinsamen Havariekommando des Bundes und der Küstenländer bzw.
befindet sie sich bereits in deren Umsetzung?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10f der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/14305
vom 2. Juli 2013 verwiesen.
27. Inwieweit wird die Bundesregierung die zukünftigen Aufgaben der
Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)
sicherstellen?
Welche zusätzlichen Aufgaben der EMSA sind nach Auffassung der
Bundesregierung wünschenswert im Sinne einer europäischen Integration?
Wo ordnet die Bundesregierung den Stellenwert der EMSA in den
folgenden zehn bis 20 Jahren ein?
Nach Auffassung der Bundesregierung leistet die Europäische Agentur für die
Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) im Bereich Sicherheit und Gefahrenabwehr
im Seeverkehr sowie bei der Verhütung und Bekämpfung von Verschmutzungen
durch Schiffe wertvolle Unterstützung und wird in diesem Gebiet auch in den
kommenden Jahren wichtige Beiträge leisten. Die Bundesregierung setzt sich
unter anderem im Verwaltungsrat der Agentur engagiert für eine strategische
Ausrichtung und eine effektive und effiziente Aufgabenwahrnehmung durch die
Agentur ein. Zusätzliche Aufgaben sollten nur dann auf die EMSA übertragen
werden, wenn diese einen engen inhaltlichen Zusammenhang zu den originären
Seeverkehrsaufgaben der Agentur aufweisen und im Einzelfall ein echter
„europäischer Mehrwert“ ersichtlich ist.
28. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bzw. haben die Länder nach
Kenntnis der Bundesregierung mit der Umsetzung des ISPS-Codes (ISPS
= International Ship and Port Facility Security Code) zur Gefahrenabwehr
in den Häfen seit dessen Bestehen gemacht?
Es wurden insofern gute Erfahrungen gemacht, als dass es seit Inkrafttreten des
ISPS-Codes am 12. Dezember 2002 in der Bundesrepublik Deutschland zu
keinen terroristischen Angriffen auf Schiffe oder Hafenanlagen gekommen ist.
29. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Sicherung von
Warentransporten (EU-Importe/-Exporte) auf anderen Kontinenten nicht nur
diesen Warentransporten, sondern dem Aufbau der dortigen Logistik und
Warenversorgung vor Ort zu Gute kommt?
Die Stärkung der Fähigkeiten vor Ort ist ein zentraler Bestandteil des
Instrumentariums von EU-Initiativen, beispielsweise im Rahmen der GSVP. Der Entwurf
der Maritimen Sicherheitsstrategie der EU nimmt ausdrücklich Bezug auf die
Aufgabe der EU, regionale Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Ähnliches gilt für
den Seegüterverkehr der EU nach Übersee, der bereits durch sein Stattfinden in
den betroffenen Häfen und Regionen zu einem Aufbau korrespondierender
Infrastrukturen bzw. Logistikeinrichtungen führt.
30. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
Hafenbehörden weltweit über die nötige technische und personelle
Ausstattung verfügen, um Schiffscontainer auf Waffen, Drogen, Menschen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1804oder andere illegale Inhalte hin zu durchleuchten und eine Verbringung
illegaler Inhalte zu unterbinden?
Die Bundesregierung unterstützt das gemeinsam vom Büro der Vereinten
Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und der
Weltzollorganisation durchgeführte weltweite Containerkontrollprogramm, mit dem an
ausgewählten Standorten die dortigen Hafenbehörden in ihrer Überprüfungskapazität
von Containern gestärkt werden. Zudem hat sich der ISPS-Code weltweit
bewährt. Die Umsetzung seiner Bestimmungen obliegt den jeweiligen Flaggen-
und Hafenstaaten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]