Dienstliche Beurteilung und Beförderung von Frauen bei den Polizeibehörden des Bundes
der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Ulle Schauws, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Grundgesetz (GG) statuiert für den Zugang zu öffentlichen Ämtern in Artikel 33 Absatz 2 das Leistungsprinzip sowie die Bestenauslese. Die Einstellung in den öffentlichen Dienst sowie Beförderungen erfolgen anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe Eignung, Befähigung und Leistung. Damit soll sowohl die bestmögliche personelle Ausstattung des Staates gewährleistet als auch die Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber sichergestellt werden.
Diese Prinzipien gelten einfachgesetzlich auch für Beförderungen von Beamtinnen und Beamten nach § 22 des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Deren wichtigste Grundlage sind daher regelmäßige dienstliche Beurteilungen anhand der Kriterientrias von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; § 21 BBG. Die Erstellung dienstlicher Beurteilungen beeinflusst somit maßgeblich die Beförderungs- und damit auch die Einkommenschancen von Frauen und Männern. Sie sollen einheitliche Voraussetzungen im Hinblick auf Mobilität und Fortkommen gewährleisten (Bundestagsdrucksache 16/7076, S. 105). Auch die einfachgesetzlichen Ausprägungen der Bestenauslese dienen also sowohl dem öffentlichen Interesse an einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst als auch dem individuellen Interesse an beruflicher Förderung gemäß dem Leistungsprinzip und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 78 BBG).
Der Frauenanteil in den Sicherheitsbehörden ist nach wie vor im Vergleich zur Gesamtbevölkerung gering. So sind Frauen erst seit Ende der 70er-Jahre (in den westlichen Bundesländern) im allgemeinen Polizeidienst zugelassen. Zwar hat sich ihr Anteil im Polizei(vollzugs)dienst seitdem erhöht, jedoch ist insbesondere der Anteil von Frauen in Führungspositionen sehr gering. Angesichts dessen stellt sich die Frage, inwiefern die regelmäßigen Beurteilungen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung von Frauen und deren Beförderung tatsächlich diskriminierungsfrei erfolgen. Der Staat hat hier nicht nur einen Verfassungsauftrag aus Artikel 33 Absatz 2 GG, sondern einen weiteren Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 GG, der vorsieht, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Studien (beispielsweise von Andrea Jochmann-Döll, Karin Tondorf: Nach Leistung, Eignung und Befähigung? – Beurteilung von Frauen und Männern im Polizeivollzugsdienst, Arbeitspapier 276 der Hans Böckler Stiftung) legen nahe, dass insbesondere bedingt durch die von Frauen im Vergleich zu Männern häufiger ausgeübte Teilzeitbeschäftigung eine diskriminierende Beurteilung und Beförderung ausgeht. Dabei sieht § 15 Absatz 1 Satz 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) im Zusammenhang mit Teilzeitbeschäftigungen explizit ein Benachteiligungsverbot bei der dienstlichen Beurteilung vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung zur Beurteilungs- und Beförderungssituation von Frauen in den Polizeibehörden des Bundes mit welchen Ergebnissen bekannt?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen im Hinblick auf die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Beurteilung und Beförderung in Bundesbehörden gezogen?
Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, aus welchen Gründen unterblieben diese bislang?
Wie hoch ist der Frauenanteil im Polizei(vollzugs)dienst der Bundespolizei/des Bundeskriminalamtes, bitte jeweils aufschlüsseln nach Besoldungsgruppen für die letzten zehn Jahre?
Wie hoch ist der Frauenanteil im Verwaltungsdienst der Bundespolizei/des Bundeskriminalamtes, bitte jeweils aufschlüsseln nach Besoldungsgruppen für die letzten zehn Jahre?
Wie hoch ist der Frauenanteil von Tarifbeschäftigten bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt, bitte jeweils aufschlüsseln nach Entgeltgruppen für die letzten zehn Jahre?
Wie hoch ist jeweils der Frauen- und Männeranteil im Polizei(vollzugs)dienst der Bundespolizei/des Bundeskriminalamtes, die in Teilzeit beschäftigt sind, bitte aufschlüsseln für die letzten zehn Jahre und nach Besoldungsgruppen?
Wie hoch ist der Frauen- und Männeranteil im Verwaltungsdienst der Bundespolizei/des Bundeskriminalamtes, die in Teilzeit beschäftigt sind, bitte jeweils aufschlüsseln nach Besoldungsgruppen für die letzten zehn Jahre?
Wie hoch ist der Frauen- und Männeranteil von Tarifbeschäftigten bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt, die in Teilzeit beschäftigt sind, bitte jeweils aufschlüsseln nach Entgeltgruppen für die letzten zehn Jahre?
Wie viele Wochenarbeitsstunden sind für eine Teilzeitbeschäftigung in der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt vorgesehen?
Über welchen Zeitraum wird eine Teilzeitbeschäftigung bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt durchschnittlich ausgeübt?
Welcher Anteil der Teilzeitbeschäftigten kehrt bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt wieder in den Vollzeitdienst zurück?
Wird eine Rückkehr in die Vollzeittätigkeit bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt unterstützt, und wenn ja, wie?
Welche Führungspositionen können bzw. werden bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt auch in Teilzeit ausgeübt?
Gibt es Führungspositionen bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt, die Teilzeitbeschäftigten nicht offenstehen?
Wird in etwaigen Leitlinien für die Beurteilung und Beförderung von Beamten und Tarifbeschäftigten bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt auf das Thema geschlechtersensible und diskriminierungsfreie Beurteilung/Beförderung eingegangen?
Wird in etwaigen Schulungen für Beurteilende bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt auf das Thema geschlechtersensible und diskriminierungsfreie Beurteilung/Beförderung eingegangen?
Werden bei der Beurteilung neben beruflichen Qualifikation auch Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen (soft skills) mit einbezogen?
Wie war die Verteilung der Gesamturteile bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt auf die unterschiedlichen Stufen aufgeschlüsselt nach Teilzeit- und Vollzeitkräften in den letzten zehn Jahren (bitte aufschlüsseln nach folgender Aufteilung in
a) Polizeivollzugsbeamtinnen,
b) Polizeivollzugsbeamte,
c) Verwaltungsbeamtinnen,
d) Verwaltungsbeamte,
e) Tarifbeschäftigte (w),
f) Tarifbeschäftigte (m)
– ebenfalls wieder jeweils getrennt nach den Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen)?
Wie sieht die Gegenüberstellung der Beurteilungsnoten von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt aus (bitte aufschlüsseln nach folgender Aufteilung in
a) Polizeivollzugsbeamtinnen,
b) Polizeivollzugsbeamte,
c) Verwaltungsbeamtinnen,
d) Verwaltungsbeamte,
e) Tarifbeschäftigte (w),
f) Tarifbeschäftigte (m)
– ebenfalls wieder jeweils getrennt nach den Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen)?
Wie hoch ist der Anteil von Beförderungen von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes in Teilzeit, bitte aufschlüsseln nach
a) Polizeivollzugsbeamtinnen,
b) Polizeivollzugsbeamte,
c) Verwaltungsbeamtinnen,
d) Verwaltungsbeamte,
e) Tarifbeschäftigte (w),
f) Tarifbeschäftigte (m),
jeweils getrennt nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen in den letzten zehn Jahren?
Welche Beurteilungsnoten lagen den in Frage 20 erfragten Beförderungen jeweils zugrunde?