Härteleistungen für Opfer rechter Gewalt
der Abgeordneten Monika Lazar, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Renate Künast, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2001 beschloss die damalige rot-grüne Bundesregierung erstmals die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Entschädigung von Opfern rechtsextremer Gewalt. Diese Mittel werden seit 2007 durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) verwaltet (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Opferhilfe/extremistisch/Haerteleistung_node.html).
Bis Ende 2009 diente der Entschädigungsfonds ausschließlich zur symbolischen Entschädigung von Opfern rechtsextrem motivierter Gewalt. Unter rechtsextremistischen Übergriffen werden – so das BfJ – insbesondere rechtsextrem, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierte Angriffe verstanden. Ein Übergriff kann auch „in Fällen massiver Bedrohung oder Ehrverletzung“ gegeben sein.
Seit dem Jahr 2010 sind auch Opfer islamistisch- und „linksextrem“-motivierter Übergriffe anspruchsberechtigt. Der ursprüngliche Gründungszweck des Fonds, speziell Opfer rechter Gewalt zu entschädigen, wurde damit stark verwässert, im ungünstigsten Falle sogar konterkariert. Vergabetechnisch besteht nun die Möglichkeit, dass nicht nur das Opfer etwa eines rassistischen Übergriffs eine Entschädigung beantragen kann, sondern unter bestimmten Umständen auch der rechtsextrem motivierte Angreifer.
Härtefallleistungen werden nicht nur an Tatopfer gewährt, sondern auch an mögliche Hinterbliebene eines tödlichen Übergriffs sowie an sog. Nothelferinnen und -helfer, die bei Hilfeleistungen zur Angriffsabwehr für einen Dritten gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Laut dem Bundeshaushaltsplan dürfen seit 2013 aus dem Haushaltstitel außerdem „erforderliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Ombudspersonen für Opfer“ in nicht begrenzter Höhe finanziert werden.
Zumindest bis zum Jahr 2009 erfasste das Bundesamt bei der Bewilligung eines Härtefallantrags nicht die jeweilige Opfergruppe (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 16/12605). Die Bundesregierung konnte folglich keine Auskunft darüber geben, wie viele dieser Entschädigten Opfer eines rechtsextremen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Überfalls waren. Diese Daten seien – so die Bundesregierung damals – „nur durch eine eingehende Auswertung sämtlicher Akten [zu] gewinnen. Dieser Aufwand ist innerhalb des zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leisten“. Die fehlende Datenbasis führt zu einer Intransparenz bei der Vergabe öffentlicher Mittel und behindert das Parlament in der Ausübung seiner diesbezüglichen Kontrollfunktion.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf o. g. Anfrage ergab sich außerdem ein deutliches Ost-West-Gefälle bei den damaligen Entschädigungsleistungen. In den Jahren von 2002 bis 2008 stammten von 840 Entschädigungsanträgen nur 60 Anträge (das sind 7 Prozent) aus den „alten“ Bundesländern (in diesem Fall ohne Berlin, dort gab es in diesen sieben Jahren allein schon 85 Anträge). Dieses Ergebnis steht zum einen in einem auffallenden Widerspruch zum tatsächlichen Aufkommen rechter Gewalt in Deutschland. Zum anderen legt es die Vermutung nahe, dass die Inanspruchnahme dieser Härtefallleistungen ganz entscheidend von der Existenz örtlicher/regionaler und professioneller Beratungsstrukturen für die Opfer rechter Gewalt abhängt.
Und schließlich ging aus der Antwort auf diese Kleine Anfrage hervor, dass der Bund in den Jahren von 2001 bis 2008 insgesamt 757 Personen finanziell unterstützt hat. In diesen Jahren wurden etwa 2,6 Mio. Euro an die Begünstigten ausgezahlt – die Hälfte davon (umgerechnet rund 1,3 Mio. Euro) allerdings an 148 Personen gleich innerhalb des ersten Jahres (2001). Überhaupt variieren die Entschädigungssummen, die innerhalb eines Jahres durchschnittlich ausgeschüttet wurden, stark: Von (umgerechnet) 8 900 Euro im Jahr 2001 über 1 800 Euro im Jahr 2006 bis hin zum Tiefpunkt im Jahr 2007: Da gab es durchschnittlich nur noch 800 Euro pro Person.
Die Haushaltsmittel für diesen Fonds waren damals auch kontinuierlich gekürzt worden: von umgerechnet rund 5 Mio. Euro im Jahr 2001 auf ganze 300 000 Euro im Jahr 2008.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Entschädigungsanträge wurden von 2009 bis Ende 2013 an diesen Fonds gestellt (bitte nach Jahren und den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt (bitte nach Jahren und den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt (bitte nach Jahren und den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der bewilligten Anträge betrafen Übergriffe, die auf dem BMJ-Formular „Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsentschädigung für Opfer extremistischer Übergriffe“ als
a) „rechtsextremistisch“,
b) „antisemitisch“,
c) „linksextremistisch“,
d) „islamistisch“,
e) „sonstig extremistisch“
motiviert angegeben wurden (bitte für die Buchstaben a bis e nach Jahren aufschlüsseln)?
Aus welchem Grund wurde der Fonds, der im Jahr 2001 speziell für die symbolische Entschädigung der vielen Opfer rechter Gewalt eingerichtet worden war, im Jahr 2010 plötzlich auch für Opfer anderer sog. extremistischer Übergriffe geöffnet?
Plant der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas, insbesondere vor dem Hintergrund der Verbrechen des NSU, diesen Fonds wieder ausschließlich auf die Entschädigung hinsichtlich rechter Hasskriminalität zu fokussieren, und wenn nein, warum nicht?
Was ist auf dem o. g. Antragsformular des BMJ mit der Kategorie „sonstiger Extremismus“ inhaltlich gemeint, und was nicht?
Werden die bewilligten Entschädigungsanträge heute konsequent entsprechend der vom Opfer angegebenen Tatmotivation dokumentiert und bearbeitet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wo sind die Ergebnisse zur qualitativen Prüfung der Vergabepraxis des Fonds dokumentiert?
Welche sind – aus Sicht der Bundesregierung – beispielhafte Praxisfälle eines entschädigungsfähigen „linksextremistischen Übergriffs“, und welche nicht?
Gelten z. B. Fälle antifaschistischer bzw. antirassistischer Gegenwehr als „linksextremistisch“, und wenn ja, warum?
Ist es zutreffend, dass es in den Richtlinien für den Entschädigungsfonds (vom 18. Dezember 2009) heißt, „Leistungen aus Billigkeit [seien] regelmäßig ausgeschlossen […] z. B. bei wechselseitig begangenen extremistischen Übergriffen“?
Wenn ja, wie verhält es sich bei Fällen einer zwar gewaltsamen, strafrechtlich jedoch gerechtfertigten Notwehrhandlung (wenn sich z. B. Antifaschistinnen oder Antifaschisten gegen einen rechten Übergriff oder einen Überfall, z. B. ihres Jugendzentrums, wehren)?
a) Wie oft wurden in den Jahren von 2009 bis 2013 Entschädigungsanträge unter Hinweis auf einen solchen „wechselseitig begangenen extremistischen Übergriff“ abgelehnt?
b) In wie vielen Fällen betrafen derartige Ablehnungsentscheidungen Fälle eines „wechselseitig begangenen Übergriffs“ zwischen Rechtsextremen und Antifaschistinnen bzw. Antifaschisten?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Personen, die aufgrund eines PMK-rechts-Delikts (PMK: Politisch motivierte Kriminalität) rechtskräftig verurteilt wurden, später – unter Hinweis auf einen „linksextremistischen“ Übergriff – Leistungen aus dem Fonds erhalten, und wenn nein, durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dies künftig verhindern?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen, die zuvor aufgrund eines PMK-rechts-Delikts rechtskräftig verurteilt wurden, später versucht haben, Leistungen aus diesem Fonds zu beantragen, und wenn ja, wie viele Anträge gab es, und wie wurde mit diesen Anträgen verfahren?
Wie viele der bewilligten Anträge betrafen
a) Tötungsdelikte,
b) Körperverletzungsdelikte bzw.
c) Fälle einer Bedrohung oder Ehrverletzung
(bitte für jeden der drei Bereiche nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Hinterbliebene rechtsextremer Tötungsdelikte wurden seit 2001 durch diesen Fonds entschädigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Hinterbliebene stellten einen Antrag, wurden aber nicht entschädigt, weil die Tat nicht als ein rechtsextrem motiviertes Tötungsdelikt anerkannt wurde (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wurden auch die Hinterbliebenen der Mordopfer des NSU-Terrors aus diesem Fonds entschädigt?
a) Wie viele Angehörige haben einen diesbezüglichen Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung gestellt, und wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?
b) Wie viele dieser Angehörigen haben bereits vor Bekanntwerden des NSU-Terrors einen diesbezüglichen Antrag gestellt, und wie wurde damit verfahren?
c) Wie viele Opfer des NSU-Nagelbombenanschlags in Köln (im Jahr 2004) haben einen Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung gestellt, und wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?
d) Wie viele Nebenklägerinnen und -kläger des NSU-Prozesses in München haben Reisekostenanträge gestellt, und wie viele von diesen wurden bewilligt?
Haben auch andere Hinterbliebene Entschädigungsanträge an diesen Fonds gestellt, nachdem das sie betreffende Tötungsdelikt (wie beim NSU) zunächst nicht als rechtsmotiviert verstanden, dann aber nachträglich doch noch als solches (an)erkannt worden ist?
a) Wenn ja, in wie vielen derartigen Fällen wurde (jenseits der NSU-Morde) ein entsprechender Antrag gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt?
c) Wie viele wurden aus welchen Gründen abgelehnt (z. B. unter Hinweis auf eine zeitlich verspätete Geltendmachung der Härtefallansprüche)?
In wie vielen Fällen wurden auch Nothelferinnen/Nothelfer über diesen Fonds entschädigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Was ist genau unter den aus dem Fonds zu finanzierenden erforderlichen „Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Ombudspersonen für Opfer extremistischer Übergriffe“ zu verstehen (vgl. Haushaltsvermerk Punkt 5. im Bundeshaushaltsplan 2013, Einzelplan 07, Kapitel 07 08, Titel 681 01-290)?
a) Gibt es eine Richtlinie, in der eine finanzielle Grenze für Zahlungen an Ombudspersonen festgelegt ist? Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wie viele Ombudspersonen haben im Jahr 2013 Mittel aus diesem Fonds beantragt (bitte Höhe der Mittel pro Person angeben sowie welche Opfergruppe jeweils durch die Person unterstützt wurde)?
Wie haben sich im Einzelplan 07 des Bundeshaushalts die für diesen Entschädigungsfonds zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Kapitel 07 08, Titel 681 01-290) in den Jahren 2009 bis 2013 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Inwiefern wurden seit dem Jahr 2012 die Haushaltsmittel für diesen Fonds den Erfordernissen im Hinblick auf die Entschädigung von Opfern und Angehörigen des NSU-Terrors angepasst?
b) Wie viele Mittel plant die Bundesregierung hierfür ab dem Jahr 2014 in den Bundeshaushalt einzustellen?
c) In welcher Höhe wurden in den Jahren von 2009 bis 2013 Haushaltsmittel tatsächlich auch bewilligt und ausgezahlt (Mittelabfluss bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Wie haben sich die Verwaltungsausgaben/Personalmittel für diesen Entschädigungsfonds in den Jahren von 2001 bis 2013 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hat sich das in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochene Ost-West-Gefälle bei den Antragstellungen seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte die Fallzahlen nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung, auch unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss, ergreifen, damit Opfer bundesweit bei regionalen Beratungsstellen kompetente Unterstützung finden, ggf. auch bei der Stellung von Anträgen für Entschädigungsleistungen?
Hält die Bundesregierung einen strukturierten Dialog zwischen dem BMJ und zivilgesellschaftlichen Opferberatungsstellen für angeraten, um die Vergabepraxis des Entschädigungsfonds zu optimieren?
Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung innerhalb welcher Zeiträume zur Förderung eines solchen Dialogs ergreifen?
Wenn nein, warum nicht?