[Deutscher Bundestag Drucksache 16/4832
16. Wahlperiode 27. 03. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hakki Keskin, Dr. Lothar Bisky,
Petra Pau, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/4645 –
Islambild deutscher Medien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren ist das Islambild deutscher Medien Gegenstand zahlreicher
wissenschaftlicher Untersuchungen und Publikationen. Eine kürzlich abgeschlossene
Studie der Universität Erfurt gelangte zu dem Ergebnis, dass insbesondere die
öffentlich-rechtlichen Medien ein verzerrtes Islambild zeichnen, das von
konfliktorientierter Berichterstattung beherrscht wird (vgl. Studie der
Universität Erfurt: Das Gewalt- und Konfliktbild des Islams bei ARD und ZDF,
http://www2.kommunikations-wissenschaft-erfurt.de/uploads/bericht_islam_
in_ard_und_zdf_2005_2006.pdf). Demnach nehmen Negativthemen einen
Anteil von sogar 81 Prozent an der gesamten Islamberichterstattung ein.
Gemäß ihrem Programmauftrag besitzen vor allem die öffentlich-rechtlichen
Fernsehanstalten ARD und ZDF bei der politischen Informationsbeschaffung
der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Meinungsbildung eine besondere
Verantwortung. Aufgrund ihrer starken Reichweite beeinflusst die Medienagenda
von ARD und ZDF nicht zuletzt auch die Arbeit anderer Sender und Medien.
1. Wie hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in den
zurückliegenden zehn Jahren die Islamberichterstattung in den deutschen Medien
entwickelt
a) in der überregionalen Tagespresse und in politischen Magazinen,
b) bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten,
c) bei den privatrechtlichen Fernsehsendern?
Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet unter anderem die Freiheit der
Berichterstattung durch die Medien. Deshalb können Medieninhalte grundsätzlich
frei von dem Einfluss des Staates gestaltet und produziert werden. Sowohl
Presse als auch Rundfunk unterliegen daher in Deutschland keiner staatlichen
Kontrolle und sind in ihrer redaktionellen Gestaltung frei. Die Bundesregierung
führt mit Blick auf die von der Verfassung garantierte Presse- und
Rundfunkfreiheit keine systematische Beobachtung und Auswertung von Rundfunk- und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 26. März 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/4832 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodePresseinhalten durch. Deshalb liegen der Bundesregierung keine amtlichen
Erkenntnisse zur Entwicklung der Islamberichterstattung in den Medien vor.
2. Bestehen in der diesbezüglichen Islamberichterstattung deutscher Medien
regionale Unterschiede, und worauf führt die Bundesregierung diese
etwaigen Unterschiede zurück
a) in der regionalen Tagespresse,
b) bei den regionalen öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern (dritten
Programmen)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die in oben genannter
Studie beschriebene Darstellungsverzerrung der Alltagsrealität
muslimischen Lebens in Deutschland?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen eines medial
verzerrten Islambildes auf die politische Meinungsbildung der Bürgerinnen und
Bürger und das gesellschaftliche Klima gegenüber den in Deutschland
lebenden Muslim(inn)en?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen,
um dem negativen Islambild, wie es insbesondere in der konfliktzentrierten
Islamberichterstattung der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ARD
und ZDF zum Ausdruck kommt, in der Öffentlichkeit entgegenzutreten?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Mit Blick auf die Autonomie von
Presse- und Rundfunk steht es der Bundesregierung nicht an, Einfluss auf die
redaktionelle Gestaltung von Medieninhalten zu nehmen.
6. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Voraussetzungen dafür, dass
künftig auch Muslim(inn)en als wichtige gesellschaftliche Gruppe in die
Aufsichtsgremien von ARD und ZDF berufen werden, und welche
konkreten Initiativen zur Schaffung dieser Voraussetzungen will die
Bundesregierung entfalten?
Das Grundgesetz weist die Regelungskompetenz für das Rundfunkwesen
grundsätzlich den Ländern zu. Es ist daher Aufgabe der Länder, die Repräsentanz
wichtiger gesellschaftlicher Gruppen in den Aufsichtsgremien von ARD und
ZDF zu regeln. Ungeachtet dessen setzt eine stärkere Berufung von
Musliminnen und Muslimen in die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten nach Auffassung der Bundesregierung allgemein verstärkte
Anstrengungen zur Verbesserung der Integration dieses Personenkreises in unsere
Gesellschaft voraus. Die Bundesregierung hat dazu eine Integrationsinitiative
gestartet, in deren Rahmen der Einbeziehung von Mitbürgerinnen und
Mitbürgern mit Migrationshintergrund in unsere Medienlandschaft besondere
Bedeutung zukommt. Außerdem ist dies auch Gegenstand der Erörterungen im
Rahmen der Deutschen Islam Konferenz. Zudem spricht sich die
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung dafür aus, dass Menschen mit Migrationshinter-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4832grund in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland
vertreten sind.
Schon jetzt sind Repräsentanten der ausländischen Mitbürgerinnen und
Mitbürger bzw. Migrantinnen und Migranten in den Rundfunkräten des Rundfunks
Berlin-Brandenburg, des Westdeutschen Rundfunks, des Hessischen Rundfunks
und im Rundfunkrat Baden-Württemberg des Südwestrundfunks vertreten.
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ISSN 0722-8333]