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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Vermeintliches Störpotenzial von Windenergieanlagen für Radaranlagen

Nachfrage zu BT-Drs 17/7579 und BT-Drs 17/1357; Stör- und Gefährdungspotential von Windenergieanlagen für zivile und militärische Radaranlagen zur Flugsicherung, Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen seit 2011, von Bedenken und Rechtsbehelfen der BAF, der DFS und der Bundeswehrverwaltung betroffene Projekte; Austausch von Radargeräten durch neue digitale Radartechnik, Stand der Umsetzung der Änderung der Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen und von Pilotprojekten zu Primärradar basierten Befeuerungssystemen, Rechtsprechung<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

11.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/190825.06.2014

Vermeintliches Störpotenzial von Windenergieanlagen für Radaranlagen

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Agnieszka Brugger, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent zu erhöhen. Einen Großteil des Stroms wird in Zukunft die Windenergie bereitstellen. Die Bundesregierung sieht in ihrem aktuellen Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Bundestagsdrucksache 18/1304) einen jährlichen Zubau von 2 500 MW installierter Leistung Windenergie vor. Die Neuerrichtung oder das Repowering von Windenergieanlagen wird jedoch seit Jahren durch Einwendungen und Rechtsbehelfe der Bundeswehr verhindert. Die Windenergieanlagen würden nach dieser Auffassung unter anderem die Funktionstüchtigkeit von Radaranlagen stören. Betroffen seien sowohl Radaranlagen der militärischen Flugsicherung als auch solche der Landesverteidigung. Nach Branchenangaben sind derzeit rund 4 Gigawatt Windleistung von den Radaranlagen betroffen, wodurch Investitionen in Milliardenhöhe verhindert werden (www.wind-energie.de, Pressemitteilung vom 6. Juni 2014 „Konflikt zwischen Radar und Windenergie lösbar – Investitionen in Milliardenhöhe möglich“). Auch Einsprüche des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) beziehungsweise der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) verhindern zunehmend Windenergieprojekte in ganz Deutschland. Die Bundesregierung hat seit November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7579) zu dem Thema jedoch nicht mehr Stellung genommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

In welchem Umkreis von Radaranlagen der Deutschen Flugsicherung GmbH und/oder der Bundeswehr stellen Windenergieanlagen ein Störpotenzial dar, und aus welchen Gründen?

2

Liegen der Bundesregierung neue wissenschaftliche Untersuchungen zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Radarsysteme der Bundeswehr und/oder der Deutschen Flugsicherung GmbH seit dem Jahr 2011 vor, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen?

3

Plant die Bundesregierung, die Luftraumstruktur dahingehend zu ändern, dass Luftfahrzeuge nur noch nach Funkkontaktaufnahme mit der zuständigen Flugverkehrskontrolle und Schalten eines Transponders in den Nahbereich beziehungsweise Zuständigkeitsbereich eines Militärflugplatzes einfliegen dürfen?

Wenn nein, warum nicht?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl der im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland verkehrenden Luftfahrzeuge ohne Transpondertechnik vor (falls ja, bitte eine Differenzierung nach militärischen, zivilen Verkehrsflugzeugen und Sonstigen, insbesondere Sportflugzeugen, vornehmen)?

5

Wie steht die Bundesregierung zu einer Einführung der Transpondereinschaltpflicht in der Umgebung von Windenergieanlagen?

6

Bei wie vielen Windenergieprojekten wurden nach Informationen der Bundesregierung durch das BAF beziehungsweise die DFS bislang Widerspruch eingelegt (bitte um Nennung der einzelnen Projekte, der Anzahl der Anlagen und der installierten Leistung in Megawatt), und wie viele dieser Projekte sind hiervon bis heute blockiert (bitte um Nennung der einzelnen Projekte, der Anzahl der Anlagen und der installierten Leistung in Megawatt)?

7

Bei wie vielen der vom BAF beziehungsweise von der DFS zunächst gestoppten Projekte wurden Modifikationen bei den Windenergieanlagen (zum Beispiel geringere Höhen, Verschiebung der Anlagenstandorte) vorgenommen, damit diese Projekte realisiert werden konnten, und um welche konkreten Projekte handelte es sich dabei?

8

Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem am 4. Juni 2014 veröffentlichten Gutachten „Flugsicherheitsanalyse der Wechselwirkungen von Windenergieanlagen und Funknavigationshilfen DVOR/VOR der Deutschen Flugsicherung GmbH“ (siehe www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Service/Presse/PI/PDF/2014/Gutachten_Windenergie__blob=publicationFile.pdf), und stimmt die Bundesregierung mit der Aussage des Gutachtens überein, dass außerhalb eines Schutzradius von drei Kilometern keine Störwirkung von Windenergieanlagen auf das UKW-Drehfunkfeuer ausgeht?

Wenn nein, warum nicht?

9

Betrachtet die Bundesregierung die aktuell von der DFS verwendeten Simulations- und Berechnungsmethoden für die Bestimmung von etwaigen Winkelfehlern als wissenschaftlich hinreichend validiert, und wenn nein, wird die Bundesregierung die DFS anweisen, die von ihr verwendeten Simulations- und Berechnungsmethoden zu überarbeiten?

10

Welche Projekte, die zunächst vom BAF beziehungsweise von der DFS abgelehnt wurden, wurden dann doch realisiert, und mit welcher Begründung (bitte um Nennung der einzelnen Projekte, der Anzahl der Anlagen und der installierten Leistung in Megawatt)?

11

Bei wie vielen Windenergieprojekten wurden nach Informationen der Bundesregierung durch die Bundeswehr bislang Widerspruch eingelegt (bitte um Nennung der einzelnen Projekte, der Anzahl der Anlagen und der installierten Leistung in Megawatt), und wie viele dieser Projekte sind hiervon bis heute blockiert (bitte um Nennung der einzelnen Projekte, der Anzahl der Anlagen und der installierten Leistung in Megawatt)?

12

Bei wie vielen der von der Bundeswehr zunächst gestoppten Projekte wurden Modifikationen bei den Windenergieanlagen (zum Beispiel geringere Höhen, Verschiebung der Anlagenstandorte) vorgenommen, damit diese Projekte realisiert werden konnten, und um welche konkreten Projekte handelte es sich dabei?

13

Welche Projekte, die zunächst von der Bundeswehr abgelehnt wurden, wurden dann doch realisiert, und mit welcher Begründung (bitte um Nennung der einzelnen Projekte, der Anzahl der Anlagen und der installierten Leistung in Megawatt)?

14

Wie weit ist nach Informationen der Bundesregierung der Austausch der Radargeräte vom Typ ASR-910 durch neue digitale Radartechnik vom Typ ASR-S fortgeschritten, und auf welchen Flugplätzen der Bundeswehr findet bereits Radartechnik vom Typ ASR-S Anwendung?

15

Wie ist nach Informationen der Bundesregierung der aktuelle Stand der Umrüstung am Fliegerhorst Nörvenich, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit in der Umgebung des Fliegerhorstes Nörvenich bisher von der Bundeswehrverwaltung abgelehnte Windenergieprojekte (zum Beispiel Repowering einer 250-kW-Windenergieanlage durch eine 2,3-kW-Windenergieanlage in Hürtgenwald, Gemarkung Vossenack, Flur 14, Flurstück 66, Ord-Nr.: West1_D_004_14_a) doch noch realisiert werden können?

16

Wird der geplante Zeitrahmen dieses Austauschprozesses der Radargeräte vom Typ ASR-910 bis zum Jahr 2015 (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 17/1357) nach Informationen der Bundesregierung eingehalten, und wenn nein, warum nicht?

17

Welche Erkenntnisse hat die Bundeswehr nach Informationen der Bundesregierung aus dem praktischen Einsatz der Radartechnik vom Typ ASR-S bezüglich des Störpotenzials von Windenergieanlagen gewinnen können, und stören Windenergieanlagen nach Informationen der Bundesregierung Radaranlagen vom Typ ASR-S weniger als alte Radaranlagen vom Typ ASR-910?

18

Wurde seit dem 2. November 2011 erneut ein entgegenstehender öffentlicher Belang durch die Bundeswehr gegen den Bau von Windenergieprojekten geltend gemacht, obwohl sich die geplante Windenergieanlagen außerhalb des im Allgemeinen Umdruck Nr. 51 für den Anlagentyp ASR-910 – Siemens 1990 vorgesehenen Interessenbereichs von 18 Kilometern (Flugsicherungsradar) beziehungsweise 35 Kilometern (Landesverteidigungsradar) befand (bitte die Projekte einzeln auflisten), und wenn ja, warum?

19

Wurde der Allgemeine Umdruck Nr. 51 für den Anlagentyp ASR-910 erneut geändert, wie von der Bundesregierung angekündigt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 17/7579), und wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen?

20

Wurden die Änderungen der Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, welche die Befeuerung von Windenergieanlagen regelt, wie im Energiekonzept 2010 der Bundesregierung angekündigt, inzwischen umgesetzt, und wenn nein, warum nicht?

21

Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung von Pilotprojekten zu Primärradar basierten Befeuerungssystemen, die von der Bundesregierung für das Jahr 2012 angekündigt wurden (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 17/7579), und welche konkreten Erkenntnisse konnten bisher aus diesen Pilotprojekten gewonnen werden?

22

Existieren bei der Bundesregierung nach wie vor grundsätzliche Vorbehalte gegenüber Transponderlösungen zur Befeuerung von Windenergieanlagen, und wenn ja, warum?

23

Bei wie vielen Windenergieanlagen in Deutschland wird nach Informationen der Bundesregierung inzwischen die Beleuchtung vom Typ „Feuer W, rot“ eingesetzt, und welche alternativen Konzepte zur Verringerung der Lichtemissionen von Windenergieanlagen verfolgt die Bundesregierung darüber hinaus?

24

Hat inzwischen die Expertengruppe „Bundeswehr und Windenergieanlagen“ mit den in der Bundeswehr vorliegenden Kenntnissen über die Standorte von Windenergieanlagen eine Bestandsübersicht erstellt, und wenn nein, warum nicht?

25

Welche Rechtsprechung ist nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zu dem Thema Windenergieanlagen und Radar ergangen (bitte einzeln nennen)?

Berlin, den 23. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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