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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Themen und Ergebnisse der Ausländerreferentenbesprechungen in den Jahren 2013 und 2014

Nachfrage zu BT-Drs 17/13724; Abstimmung des Protokolls der ARB vom Herbst 2012 mit den Bundesländern, Verlauf der Erörterung der Tagesordnungspunkte der ARB 2012, Rundschreiben zum Integrationsbedarf im Rahmen von § 30 AufenthG Ehegattennachzug; Themen, Gesprächsverlauf und Ergebnisse der ARB 2013 und 2014; weitere Terminplanung<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/191925.06.2014

Themen und Ergebnisse der Ausländerreferentenbesprechungen in den Jahren 2013 und 2014

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei der Ausländerreferentenbesprechung (ARB) handelt es sich um ein im Regelfall halbjährliches Treffen von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder auf der Referatsleitungsebene, um sich zu aktuellen Fachfragen des Ausländerrechts auszutauschen. Gegenstand der Besprechungen können aktuelle Gerichtsurteile, Probleme der ausländerbehördlichen Praxis, die Umsetzung von Gesetzesvorschriften oder eher technische Fragen des Verwaltungshandelns sein. Aus dem regelmäßigen Austausch auf der Fachebene können sich Impulse für Gesetzgebungsvorhaben, aber auch Empfehlungen, Vereinbarungen und Klärungen für die ausländerbehördliche Praxis ergeben.

Dieser wichtigen Bedeutung der ARB entspricht es nicht, dass das Gremium weitgehend im Verborgenen handelt und keinerlei Informationen über die jeweiligen Beratungen an die Öffentlichkeit gelangen. Eine Übersicht der auf der ARB von Ende März 2012 in Berlin besprochenen Themen und Vereinbarungen ist der Antwort der Bundesregierung vom 3. September 2012 auf die Schriftliche Frage 13 der Abgeordneten Ulla Jelpke zu entnehmen (Bundestagsdrucksache 17/10606). Auf Bundestagsdrucksache 17/11581 gibt es Informationen zu weiteren ARB, jedoch verweigerte die Bundesregierung an dieser Stelle – im Gegensatz zu den vorherigen Antworten – nähere Auskünfte zu den Inhalten getroffener Vereinbarungen. Angeblich könne dies zum „Mitregieren Dritter bei Entscheidungen“ der Bundesregierung führen – was von den Fragestellern als völlig unbegründet zurückgewiesen wird, zumal die Beteiligten der ARB nicht durch entsprechende Weisungen bevollmächtigt sind und auch keinerlei verbindliche Entscheidungen treffen. Die Befürchtungen der Bundesregierung sind auch deshalb offenkundig unbegründet, weil ihre bisherigen Antworten zu den Ergebnissen der ARB in keiner Weise erkennen lassen, inwieweit eine „detaillierte Kundgabe von Ergebnissen der ARB eine künftige Ressortabstimmung erheblich beeinträchtigen könnte, bevor sich die Bundesregierung zu einzelnen Problembereichen selbst positioniert hat“ (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/13724).

Auskünfte zu Inhalten und Ergebnissen der ARB muss die Bundesregierung schon deshalb erteilen, weil den Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht weniger Rechte zustehen können, als allen Bürgerinnen und Bürgern infolge des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat mit Urteil vom 12. Mai 2014 in dem Verfahren VG 2 K 176.13 das Bundesministerium des Innern (BMI) zur Herausgabe einer Kopie eines Protokolls einer ARB verpflichtet. Es sei nicht ersichtlich, weshalb die Bekanntgabe solcher Informationen zu Beeinträchtigungen führen könne; es sei auch nicht nachvollziehbar, weshalb Teilnehmer künftiger ARB ihre Meinung nicht mehr äußern würden, wenn entsprechende Protokolle öffentlich würden. Das BMI, so das VG Berlin, sei als federführendes Bundesministerium auch über die Informationen der von ihm erstellten Protokolle verfügungsberechtigt und zur Auskunft verpflichtet, unabhängig davon, ob die Protokolle noch mit den Bundesländern abgestimmt würden. Dies widerspricht den Ausführungen der Bundesregierung, mit denen Auskünfte auf eine parlamentarische Anfrage nach Besprechungsergebnissen der ARB verweigert wurden, weil „noch kein zwischen den Teilnehmern inhaltlich abschließend abgestimmtes Protokoll vorliegt“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/13724); allerdings gab die Bundesregierung zu Frage 7 auf der genannten Bundestagsdrucksache dann doch – jedoch nur unzureichend und rudimentär – Auskunft, weil die Bundesländer „zumindest die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Protokoll hatten“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist inzwischen das Protokoll der ARB vom Herbst 2012 mit den Bundesländern abgestimmt, und hat es noch Änderungswünsche oder Korrekturen durch die Bundesländer gegeben, und wenn ja, in welchen Punkten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 1a und 7 auf Bundestagsdrucksache 17/13724), und in welchem Umfang hat es jemals solche Änderungswünsche einzelner Bundesländer zu den Protokollen des BMI zu den einzelnen ARB gegeben?

2

Was wurde konkret zu den Tagesordnungspunkten (TOP) 6, 7, 8, 10, 11, 14, 16, 17, 19, 20, 25, 26, 27, 28, 30, 31, 32b, 32c, 32d auf der ARB vom Herbst 2012 besprochen bzw. erörtert (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/13724, denn Angaben wie „Die Teilnehmer erörtern das Thema“ oder „Das Thema wird erörtert“ lassen jeweils nicht erkennen, worum es bei den Themen jeweils konkret ging, worin z. B. ein Problem gesehen wurde und welche unterschiedlichen Auffassungen oder Lösungsmöglichkeiten hierzu diskutiert wurden, auch wenn es am Ende kein gemeinsames Ergebnis gab)?

3

Was beinhaltet das mittlerweile vermutlich ergangene Rundschreiben zur Feststellung eines erkennbar geringen Integrationsbedarfs im Rahmen des § 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG (Nachfrage zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/11581 und zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/13724; bitte so ausführlich wie möglich darstellen oder in Ablichtung beifügen), und wenn es ein solches Rundschreiben immer noch nicht gibt, warum nicht?

4

Welche Themen wurden mit welcher Schwerpunktsetzung und welchem Ergebnis auf der ARB im Frühjahr 2013 besprochen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/10606 zu Frage 13 bzw. auf Bundestagsdrucksache 17/13724 zu den Fragen 8 und 9 darstellen, jedoch in jedem Fall so detailliert, dass nachvollzogen werden kann, welche Probleme oder Themen mit welchen unterschiedlichen Betrachtungsweisen oder Lösungsmöglichkeiten diskutiert wurden, selbst wenn es zu keinem gemeinsamen Ergebnis gekommen sein sollte; soweit noch kein mit den Bundesländern abgestimmtes Protokoll vorliegen sollte, bitte auf der Grundlage des vom BMI erstellten Protokolls beantworten, vgl. VG Berlin 2 K 176.13, Urteil vom 12. Mai 2014, und falls die Bundesregierung keine Angaben zu den Inhalten oder Ergebnissen der Besprechungen machen möchte, wie wird dies in Bezug auf jeden einzelnen TOP begründet)?

5

Welche Themen wurden mit welchem Ergebnis auf der ARB im Herbst 2013 besprochen (bitte entsprechend der vorhergehenden Klammerbemerkung beantworten)?

6

Welche Themen wurden mit welchem Ergebnis auf der ARB im Frühjahr 2014 besprochen (bitte entsprechend der vorhergehenden Klammerbemerkung beantworten)?

7

Wann ist die nächste ARB geplant?

Berlin, den 24. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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