Sogenannte Homo-Heiler-Szene in Deutschland
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Lisa Paus, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Katja Dörner, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Deutschland bieten und empfehlen einige Organisationen Behandlungen Homosexueller mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung der Betroffenen an, obwohl negative und schädliche Effekte solcher Behandlungen auf therapierte Personen wissenschaftlich nachgewiesen sind. Zu diesen zählen neben Ängsten u. a. soziale Isolation, Depressionen und erhöhte Suizidalität. Ein wissenschaftlich valider Nachweis für die behauptete Wirksamkeit derartiger Pseudotherapien existiert dagegen nicht.
Neuerdings wird von einigen Propagandisten dieser Pseudotherapien beteuert, sie sähen Homosexualität nicht als Krankheit, aber „manche wollten in ihrem Wunsch begleitet werden, heterosexuelle Potenziale zu entwickeln“. Sie behaupten: „Homosexuelle mit Änderungswunsch und -willen können ihre sexuelle Orientierung durch Therapie, Seelsorge oder Selbsthilfegruppen ändern.“
Zu den Organisationen, die in Deutschland derartige Pseudotherapien anbieten und empfehlen, zählen unter anderem das Weiße Kreuz, Wüstenstrom, Leo e. V., der Bund katholischer Ärzte, das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft der Offensive Junger Christen e. V., eine Kommunität in der evangelische Kirche. Die Akademie für Psychotherapie und Seelsorge e. V. (APS) bot immer wieder ein Forum zur Propagierung solcher Ansätze. Im Internet informiert die Mission Aufklärung (www.mission-aufklaerung.de/) über die Hintergründer der Homo-„Heiler“-Szene in Deutschland.
Zum Teil sind diese Organisationen Mitglieder in den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und nutzen diese für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. schloss in diesem Jahr daher den Verein Leo e. V. aus seinem Verband aus.
In den USA hat Exodus International, der „größte christliche Informationsdienst“ der Ex-Gay-Bewegung, seine Arbeit eingestellt. Fast vier Jahrzehnte lang hatte Exodus International in 19 Ländern versucht, Homosexuelle zu heilen. Im Jahr 2013 entschuldigte sich die Gruppe bei Menschen, „denen wir geschadet haben“, und gab ihre Auflösung bekannt.
Das ARD-Magazin „Panorama“ hat Anfang Mai 2014 über Ärzte berichtet, die Homosexualität für behandelbar halten und ihre Veränderungsversuche den Krankenkassen als „Erörterung einer lebensverändernden Erkrankung“ oder als Behandlung einer „psychischen Störung“ in Rechnung stellen.
Der Weltärztebund WMA, dem über 100 nationale Ärzteverbände – darunter die deutsche Bundesärztekammer – angehören, beschloss bei seiner 64. Generalversammlung im Oktober letzten Jahres eine Stellungnahme, in der vor den sog. Konversions- oder Reparations-Pseudotherapien explizit gewarnt wird: „Es gibt für sie keine medizinische Indikation und sie stellen eine ernste Gefährdung für die Gesundheit und die Menschenrechte von denen dar, die behandelt werden.“ Das Papier wurde von der Bundesärztekammer in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) erarbeitet und gemeinsam mit der französischen Ärztekammer und der British Medical Association beim Weltärztebund eingereicht.
In der Stellungnahme wird die Teilnahme an solchen Pseudotherapien seitens Ärztinnen oder Ärzte als „unethisch“ und „menschenrechtswidrig“ bezeichnet und gefordert, dass sie „verurteilt und mit Sanktionen und Strafen versehen werden“ (www.wma.net/en/30publications/10policies/s13/).
Auch der 117. Deutsche Ärztetag hat sich deutlich gegen jegliche Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung ausgesprochen und die Streichung von Diagnosekategorien, die Homosexualität pathologisieren oder die Möglichkeit von Behandlungen oder Therapien als Option nahelegen, gefordert.
Schließlich weist auch die Bundesregierung auf die Gefährlichkeit solcher Pseudotherapien hin: „Die vor allem in den 60er und 70er Jahren häufig angebotenen so genannten „Konversions“- oder „Reparations“-Therapien, die auf eine Änderung von gleichgeschlechtlichem Sexualverhalten oder der homosexuellen Orientierung abzielten, werden heute in der Fachwelt weitestgehend abgelehnt. Dies gründet sich auf die Ergebnisse neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen, nach denen bei der Mehrzahl der so therapierten Personen negative und schädliche Effekte (z. B. Ängste, soziale Isolation, Depressionen bis hin zu Suizidalität) auftraten und die versprochenen Aussichten auf Heilung enttäuscht wurden. […] Wenn so genannte Konversionstherapien durch Organisationen oder Gruppierungen angeboten und beworben werden, so können hier unterschiedliche, meist religiöse oder weltanschauliche Motive eine Rolle spielen, die sich einem empirisch-wissenschaftlichen Ansatz entziehen.“ (Bundestagsdrucksache 16/8022, S. 3).
Allerdings hat die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, – wie das Portal queer.de berichtete – im Januar letzten Jahres dem Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverband zu seinem 125-jährigen Bestehen gratuliert, obwohl dieser die „Heilung“ von Homosexualität propagiert. Und im Juni letzten Jahres eröffnete sie das Landesjugendtreffen des „pietistischen Evangelischen Gemeinschaftsverbandes“ in Baden-Württemberg, der ebenfalls für Homo-„Heilung“ bzw. „reparative Therapien“ (www.die-apis.de/uploads/media/Gemeinschaft_ 2011-10.pdf) geworben hat (www.queer.de/detail.php?article_id=18406, www. queer.de/detail.php?article_id=19025). Eine Distanzierung der Bundeskanzlerin von den Ansichten dieser Organisationen zur reparativen Therapie oder auch nur die Artikulierung eines „Unwohlseins“ im Zusammenhang mit solchen Vorstellungen wurden von der Kanzlerin nicht kundgetan.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Organisationen a) bieten nach Kenntnis der Bundesregierung die sog. Konversions- oder Reparations-Therapien in Deutschland an, b) werben nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Pseudotherapien?
Können nach Ansicht der Bundesregierung sogenannte Konversions- oder Reparations-Therapien gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Tätigkeiten im Sinne der Abgabenordnung sein?
Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Können nach Ansicht der Bundesregierung Tätigkeiten, die auf die Veränderung einer homosexuellen Orientierung abzielen, im Sinne des § 52 der Abgabenordnung darauf gerichtet sein, „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“?
Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass Vereine, die als sogenannte Homo-Heiler auftreten, nach eigenen Angaben steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, und hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Klarstellung gegenüber den Landesfinanzverwaltungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung für sinnvoll?
Wie will die Bundesregierung der Forderung des Weltärztebundes, reparative oder Konversionstherapien wegen den damit verbundenen möglichen Schäden für Patientinnen und Patienten zu sanktionieren bzw. zu verbieten, Rechnung tragen?
Plant die Bundeskanzlerin bzw. andere Vertreterinnen oder Vertreter der Bundesregierung weitere Auftritte bei Organisationen, die die sog. Konversions- oder Reparations-Pseudotherapien anbieten oder dafür werben?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in Deutschland Ärzte gibt, die sog. Konversions- oder Reparations-Therapien bei den Krankenkassen abrechnen?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung solche Abrechnungen?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung sog. Konversions- oder Reparations-Therapien trotz ihrer Wirkungslosigkeit und ihrer potentiellen Schädlichkeit vom Leistungskatalog der Krankenkassen erfasst?
Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Ärztekammern, Krankenkassen und Aufsichtsbehörden der Länder im Zusammenhang mit Falschabrechnungen und Angeboten von sog. Konversions- oder Reparations-Therapien durch Ärzte oder Psychotherapeuten ergriffen?
Welche (approbations)rechtlichen Konsequenzen drohen nach Kenntnis der Bundesregierung den Ärzten, die sog. Konversions- oder Reparations-Therapien bei den Krankenkassen abrechnen oder es zumindest versuchen?
In welcher Form warnt die Bundesregierung im Sinne des Patientenschutzes und der gesundheitlichen Aufklärung vor den potentiell „negativen Auswirkungen auf die Gesundheit“ (Bundesärztekammer) vor sog. Konversionsoder Reparations-Therapien?
a) In welcher Weise ist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hier tätig geworden oder plant dies zu tun?
b) In welcher Weise ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hier tätig geworden oder plant dies zu tun?
c) Fördert die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen, um vor den Gefährdungen durch solche Pseudotherapien zu warnen?