[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2198
18. Wahlperiode 21.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin,
Dr. Tobias Lindner, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2029 –
Implikationen der Ukraine-Krise auf die NATO und deren künftige Beziehungen zur
Russischen Föderation
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ukraine-Krise hat auch im Rahmen der NATO eine Diskussion darüber
ausgelöst, wie die Partner der Allianz auf die völkerrechtswidrige Annexion der
Krim durch die Russische Föderation und die Destabilisierung in ihrer
Nachbarschaft reagieren sollen.
Russland hat mit der Annexion der Krim das Budapester Memorandum von
1994, in dem Russland, die USA und Großbritannien die territoriale Integrität
der Ukraine garantiert haben, verletzt. Auch das weitere Vorgehen Russlands,
vom Aufmarsch bis – mindestens – zur Duldung des Eindringens von Kämpfern
und Waffen in die Ostukraine, hat die Lage in der Ukraine weiter destabilisiert.
Die Ukraine-Krise ist heute eine akute, bewaffnete Konfliktsituation in einem
Land, welches an der Außengrenze der NATO liegt.
Dies löst auch innerhalb der NATO Diskussionen aus. So sehen insbesondere
Polen sowie die baltischen Staaten, aber auch andere Mitgliedstaaten, die
Gewaltausschreitungen in weiten Teilen der Ostukraine als eine aktuelle
Bedrohung auch ihrer Sicherheit durch die Russische Föderation an. Insbesondere die
osteuropäischen Mitgliedstaaten forderten eine sichtbare Stärkung der NATO-
Präsenz ein.
Die von diesen Staaten als bedrohlich empfundene Situation wird – was die
Bedrohung der NATO-Staaten angeht – zwischen den Mitgliedstaaten jedoch
unterschiedlich diskutiert. Mögliche Konsequenzen aus der Ukraine-Krise sind
daher noch immer Gegenstand einer Überprüfung durch die NATO.
Der NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen forderte, der Aufgabe der
Landesverteidigung innerhalb der NATO wieder mehr Gewicht zu verleihen
und die Verteidigungsetats der NATO-Mitgliedstaaten zu erhöhen.
Polen und die baltischen Staaten haben die Stationierung zusätzlicher NATO-
Truppen in ihren Ländern gefordert. Die deutsche Bundesregierung brachte den
Vorschlag ein, das Multinationale Korps Nordost in Stettin aufzustocken und in Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Juli 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2198 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeeine höhere Bereitschaftsstufe zu versetzen. Der US-Präsident Barack Obama
kündigte den östlichen Partnerstaaten in Warschau eine 1 Mrd. US-Dollar für
Sicherheitsmaßnahmen an.
Jenseits der Einschätzung einer objektiven Änderung der Bedrohungslage aber
wirft die Ukraine-Krise die Frage auf, wie sich die Beziehungen zu Russland in
Zukunft gestalten werden - auch vor dem Hintergrund der Grundakte über
Gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der
Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation vom 27. Mai
1997. In dieser Grundakte heißt es unter anderem „Die NATO und Russland
betrachten einander nicht als Gegner“.
Bereits vor der Ukraine-Krise gab es in der Beziehung zwischen der NATO und
Russland Spannungen, etwa in Fragen der Abrüstung strategischer und
taktischer Nuklearwaffen oder des Aufbaus einer Raketenabwehr. In diesen Fragen,
aber auch in der Frage der NATO-Erweiterung, gab und gibt es kontroverse
Auffassungen innerhalb der NATO-Mitgliedstaaten.
Diese Fragen dürften auch die Herbsttagung der NATO prägen. Des Weiteren
stellt sich die Frage, ob und wie das strategische Konzept „Aktives Engagement,
moderne Verteidigung“, das am 19./20. November 2010 beim Gipfeltreffen des
Bündnisses in Lissabon verabschiedet wurde, weiterzuentwickeln ist.
Ferner gab es zu all diesen Fragen auch Äußerungen von Mitgliedern der
Bundesregierung, mit durchaus unterschiedlichen Akzenten. Interessant ist daher,
welche Positionen die deutsche Bundesregierung vertritt – auch mit Blick auf
die Herbsttagung der NATO.
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Ukraine-Krise für eine
künftige strategische Schwerpunktsetzung der NATO für die Beziehungen
von Deutschland und der NATO gegenüber Russland?
Für die Bundesregierung haben das Strategische Konzept der NATO
(Organisation des Nordatlantikvertrags) von 2010 und die dort enthaltenen Festlegungen
zu den Beziehungen der NATO zu Russland unverändert Gültigkeit. Dies gilt
insbesondere für das Streben des Bündnisses nach „einer echten strategischen
Partnerschaft zwischen der NATO und Russland“ und dem Bekenntnis,
„entsprechend [zu] handeln, wobei wir von Russland Gegenseitigkeit erwarten“.
Die Bundesregierung hält daran fest, dass nachhaltige Sicherheit in Europa nur
in Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation zu erreichen ist. Angesichts
des russischen Vorgehens in der Ukraine-Krise sind die erforderlichen
Rahmenbedingungen für eine derartige Kooperation allerdings derzeit nicht gegeben.
Die NATO-Außenminister haben daher am 1. April 2014 die praktische
Zusammenarbeit im NATO-Russland-Rat suspendiert und diese Suspendierung am
25. Juni 2014 bis auf weiteres verlängert. Gleichzeitig haben die NATO-
Außenminister beschlossen, die politischen Gesprächskanäle über den NATO-
Russland-Rat offen zu halten. Seit Beginn der Krise ist der NATO-Russland-Rat auf
Ebene der Botschafter zwei Mal zusammengekommen.
2. Welche strategischen Implikationen im Hinblick auf
a) eine Neuausrichtung des derzeitigen strategischen Konzepts (2010),
b) ein zukünftiges strategisches NATO-Konzept und
c) die Notfallplanungen in der NATO zur Bündnisverteidigung
hat die Ukraine-Krise aus Sicht der Bundesregierung?
Im Strategischen Konzept von 2010 hat das Bündnis die kollektive
Verteidigung, das internationale Krisenmanagement und die kooperative Sicherheit als
die drei Hauptaufgaben der Allianz festgeschrieben. Der Aufgabendreiklang
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2198sowie die damit verbundenen Festlegungen des Konzepts bleiben gültig. Es
besteht weder Anlass zur Neuausrichtung des bestehenden Konzepts, noch zu
dessen Neufassung.
3. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf mittel- und
langfristige Maßnahmen, welche als Reaktion auf die Ukraine-Krise derzeit
in der NATO diskutiert werden?
Die sogenannten Rückversicherungsmaßnahmen (reassurance measures) sind
Ausdruck der Bündnissolidarität gegenüber den in der Krise in besonderer
Weise exponierten Bündnispartnern. Zusätzliche weiterführende Maßnahmen
und längerfristige Überlegungen für die Aufstellung der Allianz als Folge der
Ukraine-Krise werden derzeit in den zuständigen NATO-Gremien beraten. Sie
sollen in Form verschiedener Dokumente als Entscheidungsgrundlage bis zum
Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Wales im September 2014 vorliegen.
Die Bundesregierung geht dabei bis auf weiteres davon aus, dass auf die
permanente Stationierung substanzieller Kampftruppen im östlichen Bündnisgebiet im
Einklang mit den Selbstbeschränkungen der NATO-Russland-Grundakte
verzichtet werden kann. Stattdessen wirbt die Bundesregierung dafür, planerisch,
logistisch und durch entsprechende Übungspraxis die Voraussetzungen zu
schaffen, um im Bedarfsfall Verbände in der erforderlichen Größenordnung
schnell verlegen zu können.
Gleichzeitig lässt sich den in der Ukraine hervorgetretenen vielschichtigen,
„hybriden“ Bedrohungen nur mit einem Ansatz vernetzter Sicherheit und im
Zusammenspiel einer Vielzahl von Akteuren, Organisationen und Institutionen
erfolgreich begegnen. Umso wichtiger wird auch in Zukunft die dritte
Kernaufgabe der NATO – die der kooperativen Sicherheit – bleiben.
4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verletzung der territorialen
Souveränität der Ukraine u. a. durch die Annexion der Krim durch Russland
einen sicherheitspolitischen Wendepunkt in der Geschichte darstellt, in
dessen Folge eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben der NATO-
Mitgliedstaaten gerechtfertigt erscheint?
Die Mehrzahl der NATO-Mitgliedstaaten haben ihre Verteidigungshaushalte in
den letzten Jahren, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der europäischen
Wirtschafts- und Finanzkrise, überwiegend gekürzt, z. T. mit unmittelbaren
Auswirkungen auf das Fähigkeitenspektrum des Bündnisses. Die Forderung nach
Erhöhung der NATO-Verteidigungsausgaben wird beim NATO-Gipfel Anfang
September in Newport/Wales voraussichtlich eine herausgehobene Rolle
spielen. Hierzu erfolgt derzeit eine intensive Abstimmung unter den
Bündnispartnern. Dabei wird die Bundesregierung die vorrangige Bedeutung eines
effektiven Ressourceneinsatzes zur Erfüllung der NATO-Verteidigungsplanungsziele
herausstellen.
a) Falls ja, wie schätzt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund ein,
dass der deutsche Rüstungsetat für das Jahr 2014 nicht erhöht, sondern
gegenüber dem Entwurf um 400 Mio. Euro gekürzt wurde?
Die Absenkung des Verteidigungshaushalts für das Jahr 2014 um 400 Mio. Euro
durch den Deutschen Bundestag steht in keinem Zusammenhang mit der
Ukraine-Krise. Die Globale Minderausgabe wurde wegen zu erwartender geringerer
Ausgaben aufgrund von Verzögerungen, insbesondere im Bereich der
militärischen Beschaffungen, ausgebracht.
Drucksache 18/2198 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Verteidigungsausgaben der einzelnen NATO-Mitgliedstaaten in ihren Haushaltsetats
2014 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen bisher keine belastbaren Zahlen über die
Entwicklung des Vollzugs der Verteidigungshaushalte der einzelnen NATO-
Mitgliedstaaten im laufenden Haushaltsjahr vor.
5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des NATO-
Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen in der „FAZ“ vom 4. Mai 2014, dass
künftig mehr Gewicht auf die Territorialverteidigung gelegt werden müsse?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den o. g. Äußerungen des NATO-Generalsekretärs vor dem Hintergrund
der bestehenden Grundakte über Gegenseitige Beziehungen,
Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der
Russischen Föderation vom 27. Mai 1997?
Der kollektive Verteidigungsauftrag des Bündnisses bleibt von der NATO-
Russland-Grundakte und dem darin angelegten kooperativen Sicherheitsansatz
gegenüber der Russischen Föderation unberührt. In der NATO-Russland-
Grundakte hat sich die NATO verpflichtet, „dass das Bündnis im gegenwärtigen und
vorhersehbaren Sicherheitsumfeld seine kollektive Sicherheit und andere
Aufgaben eher dadurch wahrnimmt, dass es die erforderliche Interoperabilität,
Integration und Fähigkeit zur Verstärkung gewährleistet, als dass es zusätzlich
substanzielle Kampftruppen dauerhaft stationiert.“ In der Grundakte wird außerdem
ausgeführt: „Russland wird sich bei der Dislozierung konventioneller
Streitkräfte in Europa entsprechende Zurückhaltung auferlegen.“
7. Welche Rolle kommt der NATO nach Ansicht der Bundesregierung
zukünftig bei der Gestaltung der gesamteuropäischen Sicherheit zu?
a) In welchem Verhältnis steht die NATO dabei zur Europäischen Union?
b) In welchem Verhältnis steht die NATO dabei zu einer neu
herausgeforderten Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)?
Die NATO bleibt nach Ansicht der Bundesregierung auch künftig der
gesamteuropäischen Sicherheit verpflichtet – etwa durch ihre Politik der offenen Tür,
über die Aktivitäten des Euroatlantischen Partnerschaftsrats und seiner
Untergremien, im Rahmen individueller Partnerschaften mit ausnahmslos allen
Staaten Europas, durch Interaktion mit der Europäischen Union und der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie durch
Initiativen und Foren zur Förderung von Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung. Die enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen NATO, EU und
OSZE bilden eine wichtige Grundlage, um einen umfassenden euro-atlantischen
Sicherheitsraum zu schaffen, in dem Konflikte und Krisen wirksam bekämpft
werden können.
8. Worin sieht die Bundesregierung die zukünftigen originären, besonderen
und die komplementären Fähigkeiten und Kompetenzen der NATO?
Die Allianz mit ihrer Beistandsklausel nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages
und der entsprechenden Unterfütterung durch Doktrinen, Planungen, Fähigkei-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2198ten und Übungen bleibt bis auf weiteres das einzige und unverzichtbare
Verteidigungsbündnis Deutschlands. Über das Bündnis sind und bleiben die USA
politisch ebenso wie militärisch in die Sicherheitsbelange Europas eingebunden.
Im Bereich des internationalen Krisenmanagements bleibt die NATO mit ihrer
integrierten Kommandostruktur und ihrem eng verzahnten
Fähigkeitendispositiv für mögliche Operationen vor allem im höheren Intensitätsspektrum
unverzichtbar. Gleichzeitig ist die Allianz bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben dem
Konzept der vernetzten Sicherheit verpflichtet und auf die Kooperation mit
anderen Akteuren angewiesen, u. a. der EU, der OSZE und den VN.
9. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer allgemeinen
Bestandsaufnahme der vorhandenen militärischen Fähigkeiten sowie einer
Überprüfung der Kommandostruktur der NATO?
Die Bestandsaufnahme der militärischen Fähigkeiten aller Alliierten ist im
Rahmen des NATO-Verteidigungsplanungsprozesses im Juni 2014 abgeschlossen
worden. Sie wird alle zwei Jahre wiederholt. Die Notwendigkeit zu einer
darüber hinausgehenden Bestandsaufnahme wird nicht gesehen.
Nach den Beschlüssen des NATO-Gipfels 2010 in Lissabon befindet sich die
NATO im Übergang auf die seinerzeit beschlossene Kommandostruktur. Diese
neue NATO-Kommandostruktur richtet sich am „Level of Ambition“ der NATO
aus und soll bis zum Jahr 2015 eingenommen werden. Eine Bestandsaufnahme
erfolgt aktuell nicht.
10. Wie würde hierbei eine Abstimmung mit den Strukturen der Europäischen
Union erfolgen, um Zielkonflikten, Doppelungen und
Ressourcenkonkurrenzen zu begegnen?
Inwieweit werden hierbei die Fähigkeiten der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik der Europäischen Union (GSVP) bei der
Bereitstellung zivil-militärischer Missionen eine Rolle spielen?
Der Informationsaustausch zwischen NATO und EU zu Fragen der
Fähigkeitsentwicklung ist in der „NATO-EU Capability Group“ institutionalisiert und
erfolgt regelmäßig.
11. Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten haben aus Sicht der
Bundesregierung
a) die NATO-Mitgliedstaaten einerseits und
b) die NATO als Organisation andererseits,
zu der Entwicklung und Förderung von Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit
und zu einer Entwicklung der Demokratie in der Ukraine beizutragen?
Die NATO und die Ukraine verbindet seit dem Jahr 1997 eine „besondere
Partnerschaft“ (distinctive partnership). Unter dem Dach der NATO-Ukraine-
Kommission besteht eine weit verzweigte Struktur von Mechanismen, Gremien und
Programmen für Dialog und praktische Zusammenarbeit, welche die
Reformanstrengungen der Ukraine, insbesondere im Sicherheits- und
Verteidigungssektor, unterstützen und zur demokratischen Entwicklung des Landes beitragen.
Einzelne NATO-Mitgliedstaaten sowie die NATO als Organisation tragen zu
den Maßnahmen und Kooperationsprojekten, wie z. B. strategische Beratung,
Ausbildung, der Einrichtung von Treuhandfonds oder der Entsendung von
Beratern an das NATO-Verbindungsbüro in Kiew, bei.
Drucksache 18/2198 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Aufnahme neuer NATO-
Mitgliedstaaten und insbesondere zur Aufnahme eines Membership-
Action-Plans mit Georgien?
Die Aufnahme neuer NATO-Mitgliedstaaten richtet sich nach den
Bestimmungen des Washingtoner Vertrages. Gemäß Artikel 10 dieses Vertrages können die
NATO-Mitgliedstaaten „durch einstimmigen Beschluss jeden anderen
europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrages zu fördern und
zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt einladen“.
Der NATO-Gipfel in Bukarest 2008 hat eine Erklärung verabschiedet, nach der
Georgien (ohne Nennung eines Datums) Mitglied der Allianz werden wird. Der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat auf der
Frühjahrstagung der Allianz im April 2014 vorgeschlagen, Georgien mit Hilfe
eines vom Gipfel in Wales zu beschließenden Paketes praktischer Maßnahmen
näher an die Allianz zu führen. Die NATO-Außenminister haben sich im Juni
2014 diesen Vorschlag zu eigen gemacht und gleichzeitig die Frage der
Verleihung eines Mitgliedschaftsaktionsplans zurückgestellt. Die konkreten
Bestandteile dieses als Angebot an Georgien konzipierten Maßnahmenpaketes werden
bis zum NATO-Gipfel ausgehandelt.
13. Welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung aufgrund des aktuell
angespannten Verhältnisses zu Russland im Hinblick auf die konventionelle
sowie nukleare Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik ab?
Die Anwendung von Instrumenten und Maßnahmen der konventionellen
Rüstungskontrolle und Abrüstung hat sich grundsätzlich bewährt. Zugleich ist im
Zuge der Ukraine-Krise erneut deutlich geworden, dass diese Instrumente
weiterer konsequenter Modernisierung bedürfen. Dafür setzt sich die
Bundesregierung in den relevanten Gremien in der NATO und der OSZE ein. Zur nuklearen
Rüstungskontrolle bzw. Abrüstung wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
14. Welche Folgen hat nach Ansicht der Bundesregierung der Bruch des
Budapester Memorandums durch Russland für die künftige nukleare
Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik insbesondere mit Blick auf die
Verlässlichkeit entsprechender internationaler Verträge?
Der Bruch des Budapester Memorandums stellt keinen Verstoß gegen den
Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) selbst dar. Dennoch schwächt aus
Sicht der Bundesregierung dieser Bruch die Glaubwürdigkeit der sogenannten
negativen Sicherheitsgarantien, welche die Nuklearwaffenstaaten des NVV
abgegeben haben. Die Bundesregierung hat den Bruch des Memorandums
wiederholt öffentlich sowie in den einschlägigen internationalen Gremien
angesprochen und verurteilt.
15. Was ist derzeit Gegenstand der Beratungen und Diskussionen im
Abrüstungsausschuss der NATO?
Seit Aufnahme seiner Arbeit im Februar 2013 widmet sich der NATO-
Abrüstungsausschuss der Erarbeitung von Vorschlägen zu transparenz- und
vertrauensbildenden Maßnahmen für nichtstrategische Nuklearwaffen, um einen Dialog
mit Russland vorzubereiten. Ein erstes Paket von reziproken Maßnahmen wurde
im Ausschuss diskutiert und vorangebracht. Aufgrund der Ukraine-Krise ruhen
derzeit die Arbeiten an den Transparenzmaßnahmen bis auf weiteres. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, die NATO-internen Beratungen wieder aufzu-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2198nehmen und, in Absprache mit ihren Bündnispartnern, auch die thematische
Ausrichtung des Ausschusses zu erweitern.
16. Wie gedenkt die Bundesregierung ihren Vorschlag aus dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, die Rolle von Nuklearwaffen zu
reduzieren und Voraussetzungen für einen Abzug der in Deutschland
stationierten Atomwaffen zu schaffen, im Hinblick auf die nukleare Teilhabe
und die Stationierung vor diesem Hintergrund umzusetzen?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die von den USA erwogene
Modernisierung dieser Waffen?
Die Bundesregierung setzt sich für eine neue nukleare Abrüstungsrunde
zwischen den USA und Russland ein, wie von Präsident Barack Obama bei seiner
Berliner Rede im Juni 2013 in Aussicht gestellt. Diese sollte aus Sicht der
Bundesregierung auch substrategische Nuklearwaffen einbeziehen. Erfolgreiche
Abrüstungsgespräche bilden die Voraussetzung für Fortschritte auch mit Blick
auf den Abzug der US-Nuklearwaffen aus Europa. Bedauerlicherweise hat
Russland das Gesprächsangebot der USA bislang abgelehnt.
Die weitere schrittweise Reduzierung der Rolle von Nuklearwaffen ist auch ein
Ziel des im Jahr 2010 verabschiedeten Aktionsplanes zur Umsetzung des NVV.
Dafür setzt sich die Bundesregierung u. a. in der „Non-Proliferation and
Disarmament Initiative“ (NPDI) ein, die zu diesem Thema bei der zweiten NVV-
Vorbereitungssitzung 2013 in Genf ein Arbeitspapier vorgelegt hat.
Das Lebensdauerverlängerungsprogramm der US-Atomwaffen ist ein
ausschließlich nationales Programm der USA und ist unabhängig von der konkreten
Ausgestaltung der nuklearen Teilhabe innerhalb der NATO zu sehen. Es folgt
den Vorgaben der US-Administration, das bestehende Dispositiv von US-
Nuklearwaffen glaubwürdig und sicher zu halten.
17. Sieht die Bundesregierung aufgrund der bereits vor der Ukraine-Krise
bestehenden Spannungen mit Russland den Anlass, die Pläne für den Aufbau
eines NATO-Raketenabwehrsystems zu überdenken?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Bereitstellungen plant
die Bundesregierung hierzu zu liefern?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Pläne für den Aufbau eines
NATO-Raketenabwehrsystems zu überdenken. Die NATO-Raketenabwehr ist
nicht gegen Russland gerichtet. Auch ihre Architektur zielt nicht auf einen
Schutz gegen russische Offensivsysteme.
18. Wie hat die russische Seite auf die Idee reagiert, das multinationale Korps
Nordost in Stettin zu verstärken (
www.bmvg.de vom 4. Juni 2014 „NATO-
Verteidigungsministertreffen: Multinationales Korps Nordost wird
verstärkt“), und welche Beteiligung an weiteren Aktivitäten plant die
Bundesregierung auf dem Territorium der östlichen NATO-Mitgliedstaaten (bitte
konkret und einzeln aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist keine offizielle Stellungnahme der Russischen
Föderation zu der von Deutschland, Polen und Dänemark angekündigten Erhöhung der
Einsatzbereitschaft des Multinationalen Korps-Hauptquartiers Nord-Ost in
Stettin bekannt.
Drucksache 18/2198 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDerzeit ist Deutschland an folgenden Rückversicherungsmaßnahmen der NATO
auf bzw. über dem Territorium der östlichen NATO-Mitgliedstaaten beteiligt:
AWACS-Überwachungsflüge über Polen und Rumänien,
Führungsverantwortung für den Stehenden Marineverband in der Ostsee bis Anfang August 2014,
temporäre Unterstellung von Seeraumüberwachungsflügen über der Ostsee
unter die NATO. Ab September 2014 beteiligt sich Deutschland mit bis zu sechs
Eurofightern an den Luftraumpatrouillen über dem Baltikum.
Weitere Maßnahmen der Rückversicherung und der langfristigen Aufstellung
der Allianz werden derzeit beraten und sind örtlich noch nicht festgelegt (siehe
Antwort zu Frage 3). Deutschland wird sich wie in der Vergangenheit an
nationalen und NATO-Übungen, die auch auf dem Territorium östlicher
Mitgliedstaaten stattfinden werden, beteiligen.
19. Auf welche Sicherheitsrisiken sollte sich die NATO aus Sicht der
Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklungen der letzten Monate,
insbesondere im Hinblick auf die geäußerten Sicherheitsbedürfnisse der
östlichen und baltischen Mitgliedstaaten, einstellen?
Die russischen Streitkräfte haben seit dem Jahr 2008 im Zuge einer durch
erheblichen Mittelzuwachs unterfütterten Militärreform, sowie einer deutlich
intensivierten Übungspraxis einen erheblichen Fähigkeitszuwachs erfahren. Das mit
dem Schutz russischsprachiger Minderheiten begründete Vorgehen Russlands
auf der Krim und die völkerrechtswidrige Annexion der Krim wirken sich
erheblich auf die Bedrohungsperzeption östlicher und baltischer Mitgliedstaaten aus
und haben Einfluss auf deren Sicherheitsbedürfnis. Überlegungen zu diesen
Fragen fließen in die überarbeitete Bedrohungsanalyse der NATO ein.
a) Welche konkreten Handlungsmaßnahmen leitet die Bundesregierung
hieraus sowohl für die NATO als auch für die Europäische Union und
die Vereinten Nationen ab?
Die Bundesregierung stimmt sich mit Partnern in EU, NATO, OSZE und VN zur
Bewertung der Sicherheitslage und konkreten Handlungsmöglichkeiten eng ab.
Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu den Fragen 3 und 7 verwiesen.
In den Vereinten Nationen hat sich die Bundesregierung vehement für die
Aufrechterhaltung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine und für
die Nicht-Anerkennung der Annexion der Krim eingesetzt. Dazu hat
Deutschland gemeinsam mit der Ukraine und einer Freundesgruppe eine entsprechende
Resolution in die Generalversammlung eingebracht, die mit großer Mehrheit
angenommen wurde. Damit wurde für alle Staaten und internationalen
Organisationen Klarheit über den völkerrechtswidrigen Charakter der Annexion der
Krim geschaffen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschäftigt sich
ebenfalls kontinuierlich mit der Situation in der Ukraine.
b) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geboten, um den
geäußerten Sicherheitsbedürfnissen der östlichen und baltischen
Mitgliedstaaten im Sinne der Beistandsverpflichtungen im Rahmen von
NATO und EU zu entsprechen?
Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 19a wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/219820. Welche Maßnahmen, die über das Air Policing im Baltikum hinausgehen,
erachtet die Bundesregierung als Routineaufgaben im östlichen NATO-
Bündnisgebiet als notwendig?
Bei der Umsetzung der unmittelbaren Rückversicherungsmaßnahmen handelt es
sich um rein defensive Maßnahmen, die vor allem zu einer Verdichtung des
Lagebildes beitragen. Diese finden statt in Form von AWACS-Flügen über
Polen und Rumänien, einer höheren Frequenz von Luftraumpatrouillen im
Baltikum (Air Policing) oder dem Einsatz von Marineverbänden u. a. in der Ostsee.
Durch die verdichtete Routine sind weitere Koordination und Planung
erforderlich geworden, außerdem werden Eventualfallpläne und Übungskalender
überprüft und angepasst.
21. Verfolgt die Bundesregierung die Absicht, über Routineaufgaben hinaus
weitere Aktivitäten im östlichen Bündnisgebiet der NATO zu entfalten?
Die Bundesregierung beteiligt sich in enger Abstimmung mit ihren Partnern an
nicht eskalierenden, defensiven Maßnahmen, wie der Planung der Erhöhung des
Bereitschaftsgrades des multinationalen Korpshauptquartiers Nordost in Stettin
oder an bilateralen, multinationalen und NATO-Übungen.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
22. Welche Bedeutungen kommen dabei den Themen „Cyber-Security“ und
„Energy Security“ mit Blick auf eine Rolle der NATO zu?
Die NATO beobachtet die aktuellen Entwicklungen in Folge der Ukraine-Krise
auch unter dem Aspekt der Energie- und der Cybersicherheit sehr aufmerksam.
Die Vorgänge in der Ukraine haben verdeutlicht, dass die NATO sich verstärkt
auf vielschichtige, „hybride“ Bedrohungen einstellen muss, um ihrem
Verteidigungsauftrag gerecht zu werden. Dies wird nur im Zusammenwirken mit
anderen internationalen Akteuren im Sinne eines vernetzten Sicherheitsansatzes
gelingen. Die NATO strebt daher eine noch engere Abstimmung und Verzahnung
mit Partnerorganisationen an, insbesondere mit der EU, der OSZE und den VN.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitigen Beziehungen der
NATO zu Russland?
Aufgrund des russischen Vorgehens in der Ukraine und der Verletzung
internationaler Verpflichtungen und der Prinzipien der NATO-Russland-Grundakte
durch die Russische Föderation ist eine Rückkehr zur Tagesordnung in den
NATO-Russland-Beziehungen derzeit nicht möglich. Die NATO-Außenminister
haben deshalb die im April beschlossene Suspendierung der praktischen
Zusammenarbeit mit Russland am 25. Juni 2014 bis auf weiteres verlängert. Der NATO-
Russland-Rat auf Ebene der Botschafter bleibt gleichwohl als Gesprächskanal
für Konsultationen und als Forum, um eine politische Lösung der Krise zu
unterstützen, erhalten.
24. Welche Zukunftsperspektive vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf
die Beziehungen der NATO zu Russland?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Drucksache 18/2198 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Wie bewertet die Bundesregierung die Erklärung des NATO-Russland-
Rates vom 20. November 2010 in Lissabon (
www.nato.diplo.de/contentblob/
2970698/Daten/971428/NATO_Rus_Erkl_Lisboa_DLD.pdf) vor dem
Hintergrund der Ukraine-Krise?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um dem Gedanken
der NATO-Russland-Grundakte entsprechend im Falle von
Meinungsverschiedenheiten diese „auf der Grundlage des Prinzips des guten
Willens und des gegenseitigen Respekt im Rahmen politischer
Konsultationen beizulegen“?
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang?
c) Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und die NATO, um
sich weiter für ein möglichst hohes Maß an „Transparenz,
Berechenbarkeit und gegenseitiges Vertrauen in Bezug auf ihre [Anm.: NATO
und Russland] Streitkräfte“ zu bemühen, und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Bereitschaft
Russlands zu entsprechenden Maßnahmen andererseits?
Deutschland hat sich seit Beginn der Ukraine-Krise dafür eingesetzt, den
NATO-Russland-Rat als Gesprächskanal für politische Konsultationen offen zu
halten und aktiv zu nutzen. Konkret hat sich Deutschland erfolgreich dafür
eingesetzt, den NATO-Russland-Rat in zeitlicher Nähe zu den ukrainischen
Präsidentschaftswahlen einzuberufen. Die Sitzung fand am 2. Juni 2014 statt.
Die NATO hat Russland wiederholt dazu aufgerufen, durch konkrete Schritte
zur Deeskalation der Lage beizutragen und damit den Willen zur Stabilisierung
der Lage in der Ukraine zu bekräftigen. Die Russische Föderation wurde zudem
aufgefordert, im Rahmen des NATO-Russland-Rates Transparenz zum eigenen
Vorgehen, einschließlich der mehrfachen, im Grenzgebiet zur Ukraine
abgehaltenen Übungen und Truppenkonzentrationen zu zeigen.
Deutschland hatte im Jahr 2011 im NATO-Russland-Rat eine Initiative für eine
höhere Transparenz bei militärischen Übungen („Common Space of Trust“)
eingebracht. Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz im Vorfeld der Abhaltung
von Übungen wurden von Moskau abgelehnt.
Bis zur Ukraine-Krise fanden regelmäßig Sitzungen der „Arbeitsgruppe für
Transparenz im Verteidigungsbereich, Strategie und Reformen“ des NATO-
Russland-Rates statt, in der die 29 Mitgliedstaaten sich gegenseitig über
Militärdoktrinen, militärische Reformen und militärische Übungen unterrichteten.
d) Welche Restriktionen bezüglich der Dislozierung von Streitkräften
ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der NATO-Russland-
Grundakte?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
e) Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der
Ankündigung von US-Präsident Barack Obama, die US-amerikanische
Militärpräsenz im Osten des NATO-Gebietes zu verstärken (dpa vom
3. Juni 2014)?
US-Präsident Barack Obama kündigte am 3. Juni 2014 in Warschau die
„European Reassurance Initiative“ an, eine bilaterale Initiative für verstärktes
Training, Übungen und militärische Präsenz auf Rotationsbasis in Europa,
besonders in östlichen NATO-Mitgliedstaaten. Nach Ansicht der Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2198kommen die USA mit dieser bilateralen Initiative dem erhöhten
Sicherheitsbedürfnis der in der Krise besonders exponierten Staaten nach.
f) Was unternimmt die Bundesregierung, um gemeinsam mit Russland
zum Geist der Erklärung des Nato-Russland-Rats vom 20. November
2010 zurückzukehren?
Im Rahmen der Bemühungen um eine friedliche Lösung des Konflikts in der
Ukraine ist die Bundesregierung auf höchster Ebene fortlaufend in Kontakt
sowohl mit den russischen wie auch mit den ukrainischen Entscheidungsträgern,
u. a. durch zahlreiche Telefonate der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und
des Bundesministers des Auswärtigen Frank-Walter Steinmeier. Die
Bundesregierung hat dabei gegenüber Russland wiederholt die zentrale Bedeutung der
Achtung der Prinzipien der Schlussakte von Helsinki für eine partnerschaftliche
Zusammenarbeit in Europa deutlich gemacht, so etwa beim trilateralen Treffen
der Außenminister Deutschlands, Polens und Russlands in St. Petersburg am
10. Juni 2014. Am 2. Juli 2014 nahm der russische Außenminister auf Einladung
des Bundesministers des Auswärtigen Frank-Walter Steinmeier an den
Gesprächen zur Ukraine gemeinsam mit den Außenministern der Ukraine und
Frankreichs in Berlin teil. Dort unterstrichen die vier Außenminister gemeinsam in der
Berliner Erklärung die Notwendigkeit eines nachhaltigen beidseitigen
Waffenstillstandes. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel spricht in hoher Frequenz mit
Präsident Wladimir Wladimirowitsch Putin über eine möglichst schnelle
Aufnahme direkter Gespräche zwischen der ukrainischen Regierung und den
Separatisten. Unter anderem ist zuletzt am 13. Juli 2014 bei einem persönlichen
Treffen zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Präsident Wladimir
Wladimirowitsch Putin dieses Thema besprochen worden.
g) Wenn, wie von der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von
der Leyen gesagt wurde, Russland derzeit kein Partner sei, es aber auch
nicht zu unserem Gegner werden dürfe (
www.bmvg.de vom 10. Juni
2014 „Spiegel-Gespräch: Russland ist derzeit kein Partner“), was ist
für die Bundesregierung Russland dann?
Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU mit
Russland basieren auf einem breit angelegten Fundament der Zusammenarbeit
im politischen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich. Diese
werden jedoch derzeit von dem Verhalten Russlands in der Ukraine-Krise
überschattet. Die Bundesregierung hält an der Zielsetzung einer partnerschaftlichen
Zusammenarbeit mit Russland fest, die zur Schaffung nachhaltiger Sicherheit in
Europa und zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen von strategischer
Bedeutung ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Russland durch konkrete
Schritte seine Bereitschaft zur Stabilisierung der Lage in der Ukraine sowie zu
einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit insgesamt belegt.
26. Was sind die Ergebnisse des letzten NATO-Russland-Rates, und wie hat
sich die Bundesregierung positioniert?
Das jüngste Treffen des NATO-Russland-Rates am 2. Juni 2014 befasste sich
mit der Situation in und um die Ukraine nach den vorangegangenen
Präsidentschaftswahlen. Die Bundesregierung hat, wie auch die anderen Bündnispartner,
die Russische Föderation dazu aufgerufen, eine politische Lösung der Krise in
der Ukraine zu unterstützen und zur Einhaltung ihrer internationalen
Verpflichtungen zurückzukehren, und darauf hingewiesen, dass sie die Annexion der
Krim nicht anerkennen werde.
Drucksache 18/2198 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Welche weiteren offiziellen Gesprächsformate und -kanäle, neben dem
NATO-Russland-Rat, sind infolge der Ukraine-Krise zwischen der NATO
und Russland derzeit aktiv und werden weiterhin zum gegenseitigen
Austausch genutzt?
Die Russische Föderation trat im Jahr 1994 der „Partnerschaft für den Frieden“
bei, der heute die 28 Alliierten und 22 NATO-Partnerstaaten angehören. Der
Euro-Atlantische Partnerschaftsrat hat letztmalig am 17. Juni 2014 unter
Teilnahme der Russischen Föderation getagt. Es finden weiterhin Kontakte
zwischen dem Botschafter der Russischen Föderation bei der NATO und
hochrangigen NATO-Vertretern statt. Das NATO-Informationsbüro in Moskau unterhält
weiterhin Kontakte zur russischen Seite.
28. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, sich innerhalb des NATO-
Russland-Rates auch künftig für eine weitere Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen den NATO-Staaten und Russland zu engagieren und
eine Zusammenarbeit in Fragen der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik
mit Russland zu fördern?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]